Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Mitglieder!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 6/2022, insbesondere mit Hinweisen zu unserer aktuellen Arbeit.
Wir freuen uns, dass unsere BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ wie in den letzten Jahren einen ungebrochenen Zustrom erfährt! Besonders erwähnenswert ist, dass Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál zugesagt hat, die Veranstaltung zu eröffnen. Der Präsident der European Quality Association for Recycling (EQAR), Dr. Miroslav Skopan, wird ebenso wie der Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes EDA an der Tagung teilnehmen.
Nützen Sie noch die Anmeldemöglichkeit für diese Tagung und treffen Sie die Fachcommunity persönlich. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Fachtagung am 7.4.2022 begrüßen zu dürfen!
Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben.
Folgende weitere Veranstaltungen haben wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden vorbereitet:
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2022
1.1 BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist bemüht, neue Anwendungs-möglichkeiten für Recycling-Baustoffe zu finden. Insbesondere für „rotes“ Material ist es wichtig, die Vorteile hervorzukehren und entsprechende Anwendungsmöglichkeiten zu finden.
Mit dem Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ wird der Anwendungsbereich als Mischkomponente in Substraten, Kultursubstraten und Rekultivierungsschichten behandelt.
Das Merkblatt dient als Leitfaden bei der Anwendung und Verwertung von rezyklierten Ziegelsplitt, Ziegelsand und Hochbaurestmassen (RH, RHZ, RMH, RS, RZ) der Qualitätsklasse U-A. Es werden die Grundlagen dargelegt, welche für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoffen der Qualitätsklasse U-A als Mischkomponente für Substrate, Kultursubstrate, Rekultivierungsschichten und für die Anwendung als „Nicht-Baumaßnahme“ erforderlich sind.
Aufgrund der hohen Wasserspeicherkapazität bei gleichzeitig geringem Gewicht eignet sich RH, RHZ, RMH, RS und RZ bestens als Strukturmaterial für die Anwendung als Dränschicht, Wasserspeicherung, in Pflanzentöpfen und -trögen.
Das Merkblatt geht auf die notwendigen Regelwerke ein und listet die Grundlagen für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten als Substrat auf.
Das Merkblatt wird im Rahmen der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ am 7. April in Wien vorgestellt werden (siehe Veranstaltungen).
Als BRV-Mitglied wird Ihnen in den nächsten Tagen das BRV-Merkblatt auch per Post zugestellt werden.
2.1 BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”
Wie angekündigt, findet am 7. April im DC-Tower in Wien die kommende BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt. Wir wählten ein Hotel, das entsprechend großen Raum bietet, so dass Sie sich sicher fühlen können – und im Anschluss oder in den Pausen im höchsten Gebäude Österreichs einen Blick über Wien werfen können.
Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Gleichzeitig müssen wir die für Wien gültige Regelung für die Hotellerie/Gastronomie berücksichtigen.
Wir werden daher die Einhaltung der 2G-Regel schon beim Eintritt kontrollieren – und ersuchen Sie zusätzlich, einen Covid-19-Test (ob PCR oder Antigen, auch Wohnzimmertests) kurz vor der Veranstaltung durchzuführen, sodass alle Teilnehmenden mit einem negativen Testergebnis einander persönlich uneingeschränkt begegnen können. Während der Veranstaltung gibt es keine Maskenpflicht, es steht Ihnen aber frei, eine (FFP2)-Maske zu tragen, wenn Sie sich dadurch sicherer fühlen.
Wir hoffen, dass Sie durch diese Maßnahmen entspannt und mit einer gewissen Sicherheit die Tagung in einer angenehmen, persönlichen Atmosphäre erleben werden; sollten Sie noch nicht angemeldet sein, ersuchen wir Sie, dies zeitnah mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts noch durchzuführen.
Wir freuen uns auch, wenn Sie das beiliegende Programm Ihren Kunden und zuständigen Behörden weiterleiten könnten.
2.2 Europäischer Kongress: Baustoff-Recycling 2030
Am 1. Juni findet vor den Toren Österreichs ein internationaler Baustoff-Recycling Kongress, veranstaltet von unserem Dachverband EQAR, in München im Rahmen der Weltleitmesse für Umwelttechnologien IFAT, statt.
Behandelt werden dabei folgende Themen:
Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelt-technologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/innen aus dem Recycling-Sektor. Der BRV stellt dabei kostenlos für jeden Mitgliedsbetrieb 2 Freikarten für den Messebesuch zur Verfügung – zusätzlich zu den IFAT-Eintrittskarten, die Sie bei der Buchung des EQAR-Kongresses für den Veranstaltungstag am 1. Juni erhalten.
Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem Link http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Programm_D.pdf entnehmen. Anmeldungen können online unter http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Anmeldung_D.pdf durchgeführt werden.
BRV-Mitglieder erhalten einen ermäßigten Eintritt (inkl. Tageseintritt zur IFAT am
1. Juni 2022). Nutzen Sie die Möglichkeit, diese leicht erreichbare Veranstaltung zu besuchen!
Nützen Sie auch die Möglichkeit der Darstellung Ihres Betriebes oder Ihrer Produkte im Rahmen des EQAR-Kongresses: Ein werbliches Sponsoring zahlt sich aus (http://www.eqar.info/organisation/geschaeftsstelle.html)
2.3 Webinar: Neues zur Deponieverordnung
Das für 31.3. in Linz geplante Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ wurde aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Situation auf ein WEBSEMINAR umgestellt. Anmeldungen sind noch bis spätestens Montag, 28.3., mittags mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts möglich. Bei späteren Anmeldungen kann die termingerechte postalische Übersendung der Skripten nicht mehr garantiert werden.
2.4 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)
Der BRV veranstaltet vom 25. – 27. April wieder einen Ausbildungskurs Abbrucharbeiten in Wien. Dieser 2 ½-tägige Kurs gibt einerseits ein sehr fundiertes Fachwissen zu Abbrucharbeiten – unter anderem zur mit 1. Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM B 3151 – andererseits auch eine Möglichkeit, eine mit Zeugnis dokumentierte Kursmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit als „Rückbaukundige Person“ nachzuweisen.
Die Maßnahme wird natürlich auch allen verantwortlichen Mitarbeitenden von Abbruchfirmen empfohlen.
Der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten findet als Präsenzseminar in Wien statt.
Beilagen
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Wir möchten Sie auf zwei Veranstaltungen hinweisen, die als Tagung bzw. Kongress dieses Thema aufgreifen und neue, innovative Lösungen aufzeigen:
Als Pressevertreter laden wir Sie herzlich ein, die BRV-Fachtagung und den EQAR-Kongress kostenfrei zu besuchen. Zwecks Akkreditierung ersuchen wir vorab um entsprechende Anmeldung bei der Geschäftsstelle.
Nähere Informationen:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss, Geschäftsführer
Ernst-Melchior-Gasse 24, 1020 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
Beilage:
]]>Sehr geehrte Damen und Herren,
der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte in Anbetracht der zu erwartenden Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans (BAWP 2022) Ihre Meinung zum Thema “Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial” erheben. Wir bitten um rasche Rückmeldung (spätestens bis 24. 2.), um bei eventuellen Gesprächen (mit dem BMK, mit dem Forum mineralische Rohstoffe) Ihre Meinung vertreten zu können. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym!
Derzeitige Möglichkeiten zur Produktion von Recycling-Baustoffen
a) Recycling-Baustoffe können aus mineralischen Baurestmassen (z.B. Beton, Asphalt, Mauerwerk, Mischgranulate aus Beton und Asphalt etc.) nach der Recycling-Baustoff-verordnung (seit 2016) hergestellt werden (vergleiche dazu die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen; 2017). Dabei kann auch qualitätsgesicherter (analysierter) Boden-aushub bis zu 50% in der Produktion Verwendung finden, z.B. zur Ergänzung der Sieblinie, zur Hebung der Frostbeständigkeit. Die beste Qualität kann auch das (vorzeitige) Abfallende erreichen und als Baustoff-Recycling-Produkt eingesetzt werden. Die Kurzbezeichnungen dafür sind bekannt (RA, RB, RAB, RM, RG, RZ, RHZ, RH, RMH, RS). Die ÖN B 3140 fasst bautechnische Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammen.
b) Der aktuelle BAWP kennt ebenfalls Recycling-Baustoffe, nämlich jene, die aus Aushubmaterialien (z.B. Aushubmaterialien von Tunnelbauvorhaben, nicht verunreinigte Bodenbestandteile, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, jeweils mit grundlegender Charakterisierung inkl. chem. Analyse) hergestellt werden (vergleiche dazu die BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien; 2021). Dabei wird die Herstellung von Recycling-Baustoffen, die in überwiegender oder ausschließlicher Menge aus Aushubmaterialien (außer Technisches Schüttmaterial und Gleisaushubmaterial) hergestellt werden und somit nicht durch die Recycling-Baustoffverordnung sondern durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 umwelttechnisch beschrieben werden, geregelt.
Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß RBV oder Primärrohstoffe dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden. Diese Recycling-Baustoffe erhalten die Kurzbezeichnung NRG oder NG (nach der Richtlinie) und die Qualitätsbezeichnung nach BAWP (z.B. A1, A2, A2G) und erreichen das Abfallende erst mit dem Einsatz (Primärrohstoffsubstitution; vergleichbar mit den Recycling-Baustoffen der Qualitäten U-B oder U-E).
Eine ÖNORM ist derzeit angedacht, um Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammenzufassen.
Hinweis: Die Verwendung von Aushubmaterialien als Aushub (z.B. Bodenausgleich, Verfüllungen, Geländeanpassung, Rekultivierung) und NICHT als Recycling-Baustoff (z.B. für ungebundene Anwendung in Tragschichten) ist ein anderes Thema – dazu gibt es ein Merkblatt des BRV “Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial”.
Wir bitten um Ihre Meinung zu dem Thema Verwertung von Aushubmaterialien (auch unter Zugabe von Primär-/Sekundärrohstoffen), um die Arbeit des BRV zu bestimmen und ersuchen Sie, uns den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt bis zum 23. Februar 2022 zu retournieren.
Herzlich im Voraus für Ihre Mithilfe dankend verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage die Neuauflage des BRV-Merkblattes “Zwischenlager für Baurestmassen”, Stand Jänner 2022.
Die Neuauflage berücksichtigt die Änderung der Schlüsselnummern (und Spezifizierungen), die durch die Abfallverzeichnisverordnung 2020, BGBl. II Nr. 409/2020, in Kraft traten. Dabei wurden auch kleinere Verbesserungen eingebracht, ob formelle Adaptierungen (z.B. verbesserte Abbildung) oder inhaltliche Konkretisierungen (z.B. hinsichtlich Gleisaushubmaterial).
Weiters finden Sie den aktuellen Anforderungsschein für Richtlinien, Merkblätter und weitere Informationsmaterialien des BRV, sowie die Folder für unsere kommenden Veranstaltungen, insbesondere der BRV-Tagung am 7. April 2022, wo schon jetzt 50 Personen angemeldet sind!
In Anbetracht des kommenden 15. März (wichtiger Stichtag nach der Abfallbilanzverordnung) möchten wir auf das Seminar-Angebot des BRV, “Abfallbilanzen und EDM Stammdaten-verwaltung für Recycling-Betriebe”, welches als WEB-Seminar oder vor Ort in Wien angeboten wird, besonders hinweisen.
Folgende Veranstaltungen bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden an:
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übermittelt Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 3/2022, welches die Bestätigung von Sektionsleiter DI Christian Holzer an den BRV enthält, dass Absiebmaterial aus der Produktion von Recycling-Baustoffen KEINER analytischen Untersuchung bedarf.
Weiters konnte der BRV bewirken, dass seitens der Leiterin der Rechtsabteilung des BMK bestätigt wird, dass das Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der Qualitätsklasse U-A („vorzeitiges Abfallende“) nicht nur für die Verwendung als Baustoff, sondern bspw. auch für die Herstellung von Substraten mit Ziegelsplitt gilt.
Weiters möchten wir Ihnen mitteilen, dass für Mitgliedsbetriebe des BRV zwei Freikarten pro Mitgliedschaft für den Tagesbesuch der IFAT in München, einer der größten Umweltmessen, vergeben werden können – Sie können dabei auch den Baustoff-Recycling Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“ am 1. Juni, veranstaltet von unserer europäischen Dachorganisation EQAR, besuchen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 3/2022
1.1 Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling OHNE Analyse möglich
Wie schon per BRV-Rundschreiben mitgeteilt, hat das BMK, vertreten durch SL DI Christian Holzer, mit E-Mail vom 15. 12. 2022 mitgeteilt, dass die Deponierung der Feinfraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 OHNE analytische Untersuchung möglich ist. Dies soll in der nächsten Novelle der Deponieverordnung klargestellt werden.
Die Geschäftsstelle des BRV fragte sicherheitshalber nach, ob diese Regelung nun ab sofort gelte, oder die Novelle der DVO abgewartet werden muss.
Per Schreiben vom 27. Jänner 2022 betonte Sektionsleiter Holzer, dass bereits jetzt eine Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 ohne analytische Kontrolle möglich ist!
Hinweis: Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Abfälle ab 1. Jänner 2022 der Abfallart SN 31409-23 „mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen“ zuzuordnen.
Wir freuen uns, dass die Initiative des BRV erfolgreich zu Ende geführt werden konnte – und damit seitens der Baustoff-Recycling-Wirtschaft ca. 1 Million Euro an (unnötigen) Analysekosten in Österreich jährlich eingespart werden kann.
1.2 Abfallende für Recycling-Baustoff-Produkte auch außerhalb der Anwendung als Baustoff
Der BRV führte Ende September ein persönliches Gespräch mit der Rechtsabteilung der Abfallsektion des BMK, Fr. Mag. Evelyn Wolfslehner. Ziel des Gespräches war es, den Einsatz von ziegelhältigen Materialien, die als Recycling-Baustoff-Produkt aufbereitet wurden, bspw. für Substrate zu erörtern.
Recycling-Baustoffe, die die Qualitätskriterien der Qualitätsklasse U-A nach RBV erreichen, können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Übergabe des Baustoffes an Dritte, Aufzeichnungspflichten, Konformitätserklärung) das Abfallende vorzeitig, also mit der Übergabe, erreichen. Der BRV vertrat die Ansicht, dass damit ein Einsatz – unter Einhaltung aller weiteren Rechtsvorschriften, die einen derartigen Einsatz regeln – auch außerhalb der Anwendung als Baustoff nach Bauprodukteverordnung möglich ist.
Mit Schreiben vom 28. Jänner bestätigte das BMK:
„Ziegelsplitt/Ziegelgranulat ist ein zulässiger Abfall für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) BGBl II Nr. 181/2015. Mit der Übergabe an einen Dritten verliert der Recycling-Baustoff aus Ziegelsplitt der Qualität U-A die Abfalleigenschaft, sofern auch alle anderen Vorgaben der RBV eingehalten wurden. Es liegt damit ein Recycling-Baustoff-Produkt, dh. eine aus Abfällen hergestellte recyclierte Gesteinskörnung vor, die gemäß der EU-Bauprodukte-Verordnung als Baustoff verwendet werden kann. Für Recycling-Baustoff-Produkte der Qualität U-A sieht die RBV keine spezifischen Verwendungsbeschränkungen vor. Es sind daher die einschlägigen produktrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Sollten die produktrechtlichen Regelungen, die für Substrate gelten, die Verwendung des gegenständlichen Ziegelsplitts als Ausgangsstoff vorsehen, und werden sonst alle relevanten Vorgaben eingehalten, besteht aus abfallrechtlicher Sicht bei der Verwendung von Ziegelsplitt als Recycling-Baustoff-Produkt für die Herstellung von Substrat kein Einwand.“
Weiters wurde klargestellt, dass dies NUR für die Qualitätsklasse U-A gelte – für U-B und andere Qualitätsklassen ist dies keineswegs gültig (Anm.: U-B erhält unter keinen Umständen ein vorzeitiges Abfallende und muss i.a. auch unter einer Deckschichte zur Anwendung kommen).
Wir freuen uns, dass es dem BRV gelungen ist, eine klare Aussage zu erhalten: Damit wird der BRV in den nächsten Tagen eine Richtlinie für die Verwendung von ziegelhältigen Recycling-Baustoffprodukten auflegen. Diese wird auch im Rahmen der BRV-Tagung am 7. April in Wien vorgestellt werden!
2.1 EQAR – Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT – 1. Juni 2022
Wie schon erwähnt, findet am 1. Juni 2022 in München ein vom BRV unterstützter europäischer Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft“ statt.
BRV-Mitglieder erhalten auf Anforderung bei der Geschäftsstelle des BRV kostenfrei 2 Tageseintrittskarten zu dieser Messe – idealerweise können Sie dies mit dem Besuch des EQAR-Kongresses am Mittwoch, 1. Juni 2022, kombinieren.
Der Kongress behandelt dabei die Themen: recyclinggerechte Ausschreibung, neue Technologien und auch innovative Einsätze von Recycling-Baustoffen; ermäßigter Eintritt als BRV-Mitgliedsbetrieb!
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.eqar.info, bei der Geschäftsstelle des BRV und in Bälde unter www.brv.at.
Außerdem werden wir Ihnen mit dem nächsten Rundschreiben das Programm des EQAR-Kongresses mit Anmeldeabschnitt beilegen.
Die kostenfreien Tageseintrittskarten zur IFAT für BRV-Mitglieder werden voraussichtlich ab März 2022 angefordert werden können (siehe kommende Rundschreiben).
2.2 Annual EDA-Convention 2022: Demolition, Decontamination, Recycling
Vom 9. – 11. Juni 2022 findet in Paris das jährliche Treffen des Europäischen Abbruch-verbandes EDA statt (bei dem der BRV Österreich als nationales Mitglied vertritt).
Das Fachprogramm findet dabei am Freitag, 10. Juni, mit vier Conference-Sessions mit einer begleitenden Fachausstellung statt.
Als Mitglieder des BRV erhalten Sie 100 Euro Ermäßigung gegenüber dem Normalpreis. Nehmen Sie bei Bedarf bitte mit der BRV-Geschäftsstelle Kontakt auf. Bei Anmeldung bis 10. Feber können weitere 100 Euro eingespart werden.
Nähere Informationen unter www.europeandemolition.org/convention.
3.1 BRV-Mitgliederversammlung
Bitte notieren Sie sich den Termin der ordentlichen BRV-Mitgliederversammlung 2022:
Dienstag, 28. Juni 2022, Wien, voraussichtlich ab 12 Uhr (Beginn mit einem gemeinsamen Mittagessen).
Nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes per Rundschreiben und mittels Einladung.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Baustoff-Recycling Verbandes hält der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe seine jährliche Versammlung ab. Näheres dazu erhalten Sie seitens des GSV rechtzeitig vor dieser Sitzung.
3.2 Neuer stellvertretender BRV-Geschäftsführer
Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig Herrn Dipl-Ing. (FH) Tristan Tallafuss zum stellvertretenden Geschäftsführer des BRV ernannt. Tallafuss wird in seiner Funktion insbesondere die Konzeption von Veranstaltungen (Seminare, Schulungen) übernehmen sowie die Arbeitsgruppen und Mitgliedsangelegenheiten des BRV betreuen und sich der Aktualisierung der Homepage widmen.
Herr Tallafuss ist seit über 15 Jahren im BRV als Referent tätig und zwischenzeitlich lang-jähriger Geschäftsführer des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe.
Er unterstützt damit Dipl.-Ing. Martin Car in der Geschäftsführung des Verbandes.
3.3 BRV-Stellungnahme zur Kreislaufwirtschaftsstrategie
Der BRV hat fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf des BMK zur Kreislaufwirtschafts-strategie abgegeben.
Der BRV begrüßt die Bestrebungen.
Gleichzeitig wurde auf die Besonderheit des Baus sowie auf die Grenzen der vom BMK für 2030 angepeilten Materialreduktion von 25% hingewiesen. Dies würde zu einer fast ebenso großen Reduktion des Bauvolumens führen, da weder durch Recycling, noch durch Sanierung, dieses extrem große Einschränkungsvolumen erzielt werden kann.
Besonderer Wert wurde hingegen auf die Nachhaltige Beschaffung, den Ausbau der Aus-/Weiterbildung für bestehende Akteure im Baugeschehen (Planer, Bauherrn, Baumeister,..) und natürlich zukünftiger Entscheidungsträger gelegt.
Förderprogramme für innovative Recycling-Betriebe sind ebenso anzustreben wie die Einbeziehung der Beschaffung insgesamt, nicht nur der öffentlichen Hand.
Gerne senden wir Ihnen auf Anforderung die Stellungnahme zu.
3.4 Veranstaltungsbetreuung für den BRV gesucht
Da die bisherige Mitarbeiterin für die Betreuung unseres intensiven Veranstaltungswesen demnächst in Mutterkarenz gehen wird und schon frühzeitig Schonung in Anspruch nehmen muss, sucht der BRV eine(n) Veranstaltungsmanager(in), der/die sich von der Zusammen-stellung der Seminare und Schulungen bis hin zur Durchführung und Rechnungs-legung um den ganzen Bereich des BRV-Veranstaltungswesen kümmern soll.
Die Position wurde schon ausgeschrieben. Sollten Sie Interessenten/innen kennen, freuen wir uns über den vermittelten Kontakt.
Wir wünschen Fr. Rimser alles Gute für Ihre zukünftige Familie.
4.1 BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”
Erfreulicherweise wird schon für Februar eine starke Verbesserung der Covid-Situation vorausgesagt, Lockerungen sind für alle Bereiche angesagt. Der BRV hat voraussichtlich zur richtigen Zeit seine Jahrestagung festgelegt: Am 7. April findet im höchsten Gebäude Österreichs die BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt.
Erfreulicherweise werden wieder hochrangige Repräsentanten des BMK (Mag. Wolfslehner, Dr. Kraus, Dipl.-Ing. Starke), Vertreter der Stadt Wien (Dr. Anna-Vera Deinhammer), Vertreter der Wissenschaft (Prof. Wistuba/TU-Braunschweig), der Kreislaufwirtschaft
(DI Fürnkranz, Hr. Gretzmacher), aber auch aus dem internationalen Bereich (Jose Blanco, Europäischer Abbruchverband) referieren. Die Vizebürgermeisterin Wiens, Fr. Gaál, wird die Eröffnung gemeinsam mit unserem Vorsitzenden, Mag. DI Kasper, durchführen.
Reservieren Sie sich unbedingt diesen Tag für das Event, um endlich wieder die Branche zu treffen – und sich einen Überblick über Neues aus Technik und Recht sowie über neue Anwendungsformen von Recycling-Baustoffen zu verschaffen.
Näheres siehe Beilage!
4.2 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien/Web)
Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24.2.2022 ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in Präsenzform in Wien und als Webseminar angeboten wird.
Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.
Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
4.3 Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)
Am 9.3.2022 bieten wir in Wien eine Veranstaltung für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen an.
Hauptinhalt dieses Seminartages ist die Frage der geeigneten Schlüsselnummern, Prüfpflichten, Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an den Output von Materialien bzw. die Frage des jeweiligen Abfallendes.
Zielgruppe dieses Seminars sind Betriebsleiter, Eingangsleiter, weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen, aber auch von Deponien.
Für Ihre Anmeldung liegt der Kursfolder inkl. Anmeldeabschnitt bei.
4.4 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Linz)
Am 17.3.2022 bietet der BRV von 10 bis 15 h in Linz ein Seminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Rundschreiben widmet sich dem Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie im Detail und natürlich weiteren Themen.
Wir möchten nochmals auf unsere BRV-Tagung 2022 “Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft” am 7. April 2022 hinweisen – ein Event, welches Sie nicht versäumen sollten.
Weitere Veranstaltungen:
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 2/2022
1.1 Formulare auf der BRV-Homepage aktualisiert
Aufgrund vielfacher Anfragen wiederholen wir den Hinweis auf unser Formularangebot – der BRV bietet eine Vielzahl an Informationen für Bauherren, Planer und Ausführende:
So finden sich unter anderem Informationen über rückbaukundige Personen (Link „rückbaukundige Personen“ auf der Homepage im auffälligen oberen Bereich auswählbar) aber auch im Bereich der Serviceangebote. Im Untermenü „Formulare“ wurden per 1.1.2022 alle Formulare aktualisiert.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Teil der Website durchzusehen und aktuelle Formulare downzuloaden. Wir möchten Sie speziell darauf hinweisen, dass diese Formulare mit Ihrem Firmenlogo versehen werden können und als ausfüllbare PDFs am Computer bearbeitet werden können.
Speziell neu mit 1.1.2022 sind jene Formulare, die in der ÖNORM B 3151, Ausgabe Jänner 2022, veröffentlicht worden sind (z.B.: Objektbeschreibung, Orientierende Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept).
Auf der Homepage finden Sie weiters Formulare, die der BRV zur Anwendung empfiehlt (z.B.: Freigabeprotokoll oder das Beiblatt „Einsatzbereiche und Verwendung“ für Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E).
2.1 BRV-Tagung “Baustoff-Recycling: “Best Practice für die Recycling-Wirtschaft”
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband stellt am 7.4.2022 in Wien im Rahmen einer Baustoff-Recycling Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ Neues aus Technik und Recht vor.
Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.
Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierungsverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.
Die BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.
Melden Sie sich bitte mit dem beiliegenden Programmabschnitt an!
2.2 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Web
2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnung novelliert. Baurelevante Auswirkungen sind aufgrund neuer Anforderungen – auch im Zusammenhang mit der AWG – Rechtsbereinigungs-Novelle 2019 – zu berücksichtigen. Die AVV Novelle ist für aktuelle Bescheide von Relevanz, aber auch im alltäglichen Bauablauf aufgrund neuer und geänderter Schlüsselnummern ist diese von Bedeutung.
Anmeldungen für diese am 27. Jänner als Web-Seminar stattfindenden Veranstaltung sind noch möglich!
2.3 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web
Am 3. Februar 2022 findet das Web-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.
Bitte melden Sie sich mittels des Anmeldeformulars im beiliegenden Seminarfolder an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
2.4 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)
Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24. Februar in Wien ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt.
Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.
Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie
Mit Rundschreiben Nr. 1 haben wir Sie über den Entwurf der “Österreichischen Kreislauf-wirtschaftsstrategie: Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft” informiert. Dieser Entwurf wurde vom BMK zur Begutachtung bis Ende Jänner versandt.
Wir möchten Ihnen dieses Mal einige relevante Auszüge daraus wiedergeben:
3.2 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket
Im RS Nr. 1 wurde ein kurzer Hinweis betreffend der Registrierungspflicht für Transporteure gegeben. Dieser bezog sich auf einen Entwurf der AWG-Novelle, der jedoch als solches nicht umgesetzt wurde. Wir ersuchen Sie, den Hinweis zu ignorieren, er ist nicht relevant.
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte Ihnen und Ihren Mitarbeitern/innen alles Gute im neuen Jahr wünschen und hofft auf ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2022.
Wir freuen uns, Ihnen im Jahr 2022 am 7. April wieder eine große Tagung in Wien bieten zu können. Wir gehen davon aus, dass die angekündigte große Coronawelle bis dahin abgeklungen ist und veranstalten diese Tagung im höchsten Gebäude Österreichs, dem DC Tower in Wien.
Weiters erinnern wir daran, dass am 1. Juni 2022 die europäische Tagung der EQAR unter starker Mitwirkung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes im Rahmen der IFAT in München stattfinden wird. Alle Mitgliedsbetriebe des BRV erhalten eine gratis Eintrittskarte für die IFAT, sodass Sie neben dem Kongress auch auf einer der wichtigsten Abfall-/Recycling-relevanten internationalen Messen Kolleginnen und Kollegen aus Nachbarländern treffen können.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 1/2022
1.1 Novellierung des Umweltförderungsgesetzes
Am 23. Dezember 2021 wurde seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die UFG-Novelle im Entwurf veröffentlicht. Diese widmet sich insbesondere der Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen sowie weiteren Förderungen von Investitionen im Zusammenhang mit Getränkeverpackungen. Die Novelle enthält zudem eine Erweiterung der bisherigen Förderschiene „Altlastensanierung“, um den Förderbereich des „Flächenrecyclings“ zu ergänzen. Ein Instrument zur Reduktion des neuen Flächenverbrauches stellt die Mobilisierung brachliegender und leerstehender Flächen dar. Flächenrecycling ist als Zielsetzung im aktuellen Regierungsprogramm, im Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030 sowie als Maßnahmenschiene des ÖARP verankert.
Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes eingerichtet. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.
1.2 Verpackungsverordnungs-Novelle 2021
Mit BGBl. II 597/2021 wurde die Verpackungsverordnungs-Novelle 2021 seitens des BMK veröffentlicht. Sie widmet sich unter anderem dem Einweggeschirr und –besteck und den Einweg-Kunststoffprodukten gemäß Anhang 6 und Fanggeräten, aber auch der Erhöhung des Anteils in Verkehr gebrachter wiederverwendbarer Verpackungen, etc.
2.1 Formulare auf der BRV-Homepage aktualisiert
Der BRV bietet eine Vielzahl an Informationen für Bauherren, Planer und Ausführende:
So finden sich unter anderem Informationen über rückbaukundige Personen (Link „rückbaukundige Personen“ auf der Homepage im auffälligen oberen Bereich auswählbar) aber auch im Bereich der Serviceangebote. Im Untermenü „Formulare“ wurden per 1.1.2022 alle Formulare aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen Teil der Website durchzusehen und aktuelle Formulare downzuloaden. Wir möchten Sie speziell darauf hinweisen, dass diese Formulare mit Ihrem Firmenlogo versehen werden können und als ausfüllbare PDFs am Computer bearbeitet werden können.
Speziell neu mit 1.1.2022 sind jene Formulare, die in der ÖNORM B 3151, Ausgabe Jänner 2022, veröffentlicht worden sind (z.B.: Objektbeschreibung, Orientierende Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept).
Auf der Homepage finden Sie weiters Formulare, die der BRV zur Anwendung empfiehlt (z.B.: Freigabeprotokoll oder das Beiblatt „Einsatzbereiche und Verwendung“ für Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E).
Hinweis: Die ÖNORM B 3151, Fassung des Jahres 2022, entspricht nicht der Vorgabe der Recycling-Baustoffverordnung, da die RBV auf die Fassung 2014 im Rahmen der Verordnung statisch verweist. Seitens des BMK ist jedoch angedacht, in einem Schreiben zu erklären, dass die Fassung 2022 ebenso verordnungskonform angewendet werden kann. Aus diesem Grunde finden Sie am Beginn der Formularangebote des BRV auch noch den Hinweis „Formulare vor dem 1.1.2022“, damit Sie wählen können, in welcher Fassung Sie Ihre Dokumentations-tätigkeit ausführen.
Im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 ist die Entwicklung einer Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgesehen. Das BMK hat am 18. Dezember 2021 den Entwurf der Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ an den BRV übermittelt, wobei eine Stellungnahmemöglichkeit bis Ende Jänner 2022 vorgesehen ist. Ziele dieser Strategie sind die Reduktion des Materialverbrauchs und die Steigerung der Ressourceneffizienz. Es wird angestrebt, einen Ersatz von Primär- durch Sekundärrohstoffe sowie auch den Ersatz fossiler durch biogene Rohstoffe vorzunehmen. Selbstverständlich wird auf eine klimaneutrale Produktion gesetzt. Als einer der Schwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie wird die Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur, aber auch das Thema Mobilität und Abfallmanagement angeführt.
Gerne senden wir Ihnen den Entwurf auf Anforderung zu.
3.1 Neues Kennwort für BRV-INTERN-Zugang
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet für Mitgliedsbetriebe eine interne Seite an, die neben den Rundschreiben eine Vielzahl weiterer für Mitglieder relevanter Informationen enthält. Der Zugang im Jahr 2022 erfolgt durch nachstehende Kennung:
Username: brintern
Neues Passwort: BRV-2022
Das BRV-INTERN erreichen Sie über die Homepage des BRV unter Anklicken des Links am rechten oberen Bildschirmrand.
3.2 BRV-Seminare erfolgreich
Der BRV hat sich vor Jahren als erfolgreicher Seminarveranstalter etabliert:
Wir boten im Jahre 2021 13 unterschiedliche Seminare an, an denen insgesamt 490 Personen teilnahmen. Damit übertrafen wir auch das Jahr 2020 um rund 150 Personen! Dies trotz Pandemiesituation.
Weiters wurden 2021 die meisten Seminare seit Bestehen des BRV angeboten: 39 Seminartermine – gegenüber den Vorjahren eine Steigerung von 30 %!
Erfreulich ist auch, dass der BRV die neue Technologie erfolgreich anwenden konnte. Dreiviertel aller Seminare wurden als Webseminare angeboten, Präsenzveranstaltungen wurden vergangenes Jahr in Wien, in der Steiermark und in Oberösterreich abgehalten.
Aufgrund der Pandemiesituation konnte leider keine Großtagung angeboten werden, auch die Veranstaltungen in Salzburg mussten aufgrund des Lockdowns entfallen.
Unsere bestbesuchten Veranstaltungen betrafen die Neuerungen zur Deponieverordnung, die Möglichkeiten der Verwendung von Aushubmaterialien sowie Neues zum Asphaltrecycling. Sehr gut besucht waren weiters der dreitägige Abbruchkurs sowie EDM für Recyclingunternehmungen.
Der gemeinsam mit dem ÖWAV abgehaltene Eingangsleiterkurs für Bodenaushub-, Baurestmassen- und Inertabfalldeponien konnte leider nur einmal abgehalten werden.
Wir freuen uns, mit den Seminaren einen wichtigen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können und gleichzeitig eine Vielzahl von Auftraggebervertretern, Planern und Baustellenpersonal auf die richtige Verwertung von mineralischen Baurestmassen bzw. Bodenaushub hinweisen zu können.
4.1 BRV-Tagung 2022
Wir freuen uns, Ihnen 2022 erneut eine Großtagung des BRV anbieten zu dürfen. Die Auswahl der Themen erfolgte heuer aufgrund der besonderen Aktualität: So wird das Thema eines eventuellen Abfallendes für Bodenaushub ebenso angesprochen, wie das zukünftige Deponieverbot für Gipsplatten, aber auch neue Wege des Baustoff-Recyclings im Zusammenhang mit Substraten.
Erfreulicherweise werden auch Referenten und Moderatoren aus dem BMK aber auch aus weiteren Bereichen der Recyclingwirtschaft im Rahmen der Tagung Ihnen für Fragen zur Verfügung stehen. Besonderes Interesse wird sicherlich die Präsentation der Inhalte des neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 sein, der ebenfalls seitens des BMK vorgestellt werden wird.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage. Melden Sie sich bitte möglichst zeitgerecht an, da die Räumlichkeit zwar sehr groß gewählt wurde, aber möglicherweise Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Personen seitens der Bundesregierung vorgenommen werden könnten und wir dann eine Reihung nach Eingang der Anmeldung vornehmen werden.
4.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person
Aufgrund der aktuellen Situation findet der dreitägige Ausbildungskurs für Personen, die insbesondere als rückbaukundige Person tätig werden wollen, kommende Woche von Montag bis Mittwoch, 17. bis 19. Jänner 2022, in Wien statt.
Da der Kurs dreitägig ist, wird er nicht als Webkurs sondern in Präsenz angeboten. Wir führen diesen Kurs unter strengsten Sicherheitsbestimmungen durch:
Alle Teilnehmer/innen müssen 2G+ nachweisen (geimpft/genesen UND PCR-getestet). Sollte es aus technischen Möglichkeiten (Überlastung der Labors) nicht möglich sein, einen PCR-Test mitzubringen, ist dies glaubhaft zu machen (zum Beispiel Printscreen der Homepage, auf der das Labor dies bekannt gibt) und ein maximal 24 Std. alter Antigentest vorzuweisen. Für den zweiten und dritten Tag kann in Wien eine der vielen Gurgelboxen in Anspruch genommen werden, eines der kostenlosen Testangebote in div. Apotheken in Wien, oder die kostenlosen Tests von „alles gurgelt“, die zweckmäßigerweise schon vorher im Internet bestellt werden können.
Der Kurs dient einerseits als Ausbildungskurs für rückbaukundige Personen, andererseits ist er bestens geeignet für Baustellenleiter oder Betriebsleiter von Recycling-Anlagen. Inhaltlich widmet er sich insbesondere dem Rückbau (sortierten Abbruch), zeigt aber auch die Verwendungsmöglichkeiten von Abbruchmaterialien bzw. die notwendigen Dokumentations-pflichten auf und führt in die qualitative Aufbereitung ein.
Anmeldungen werden noch entgegengenommen (mit 20 % Sonderrabatt – solange noch Plätze verfügbar sind).
4.3 Web-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“
Am 13.1.2022 bietet der BRV von 9 bis 14 h ein Webseminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
4.4 Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ – Wien/Web
Am 27. Jänner 2022 Vormittag bietet der BRV ein Seminar in hybrider Form an: Sie können sowohl in Präsenz in Wien oder per Web teilnehmen.
Durch die Deponieverordnungsnovelle von 1. April 2021 wird das Deponieren gewisser Baurestmassen verboten werden. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbotes werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
4.5 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Wien/Web
Der BRV bietet am 27. Jänner 2022 Nachmittag das Seminar zum Thema „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ in hybrider Form an. Sie können sowohl in Präsenz in Wien als auch per Web teilnehmen. Das Seminar richtet sich an Abfallsammler, Abfallbehandler, Bauleiter, Baupraktiker und Bauherrnvertreter.
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte beiliegenden Anmeldeabschnitt.
4.6 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web
Am 3. Februar 2022 findet das Web-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.
Bitte melden Sie sich mittels des Anmeldeformulars im beiliegenden Seminarfolder an.
5.1 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket: EDM-Registrierung für Transporteure
Die im vergangenen Jahr veröffentlichte AWG-Novelle verlangt, dass Transporteure ab 1. Jänner 2022 im EDM-Portal registriert sind, sofern Abfälle befördert werden.
Damit endet die bislang akzeptierte Registrierung auf der Internetseite www.dietransporteure.at.
Die seit 1. Jänner 2022 im EDM-Portal geforderte Registrierung gilt für inländische und ausländische Transporteure, die Abfälle befördern.
Beilagen
Pressemitteilung_20220128_EQAR-Kongress 2022_D]]>
Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.
Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.
Die BRV-Tagung
„Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“
findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.
Wir freuen uns über die Aufnahme der Tagung in die Terminankündigungen Ihres Mediums.
Als Pressevertreter laden wir Sie herzlich ein, die BRV-Fachtagung kostenfrei zu besuchen. Zwecks Akkreditierung ersuchen wir vorab um entsprechende Anmeldung.
Achtung! 2G-Regel in Wien: Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte, mit gültigem Nachweis
Nähere Informationen:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss, Geschäftsführer
Ernst-Melchior-Gasse 24, 1020 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
Beilage:
]]>Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beilage erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 15/2021. Dieses widmet sich der Entscheidung des BMK, dass Absiebmaterialien einer Behandlungsanlage für Recycling-Baustoffe keiner analytischen Beurteilung bei Deponierung benötigen. Das Schreiben von SC DI Christian Holzer, gerichtet an den BRV, können Sie dem Rundschreiben entnehmen.
Wir freuen uns, dass die vom BRV getroffene Entscheidung, auf Kosten des Verbandes analytische Untersuchungen dem BMK zu Verfügung zu stellen, nun endlich zu dem gewünschten Erfolg geführt hat!
Weiters erlauben wir uns auf die nächsten im kommenden Jahr stattfindenden Veranstaltungen kurz hinzuweisen:
Unsere weiteren Veranstaltungen:
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2021
1.1 BRV-Initiative “Keine Analytik für Absiebmaterial bei Deponierung”
Die Problematik
Im Jahre 2018 erfuhr das BMK von nicht rechtskonformer Ablagerung von (Vor-)absieb-materialien aus der Behandlung von mineralischen Baurestmassen nach RBV auf Bodenaushubdeponien. Dies führte dazu, dass die Sektion Abfall des damaligen BMNT in einem Schreiben festhielt, dass die Regelungen des § 9 Abs. 4 der Recycling-Baustoffverordnung („Nicht verwertbare Rückstände, die bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen anfallen, sind ordnungsgemäß zu beseitigen.“) anzuwenden ist. Die Erläuterungen dazu konkretisieren: „Nicht verwertbare Rückstände sind gemäß DVO 2008 zu untersuchen und in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse auf einer entsprechenden Deponie abzulagern.“ Gemeint wurden dabei Baurestmassendeponien und Massenabfalldeponien.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat darauf verwiesen, dass er hingegen im Sinne von Anhang 2, Pkt. 2 der DepVO 2008 keine Notwendigkeit für eine Analytik sehe: “Weiters dürfen in Baurestmassen- und Massenabfalldeponien auch der Liste II gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen ohne analytische Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung angenommen und abgelagert werden.” Da im Sinne der RBV von den Behandlungsbetrieben (Baustoff-Recycling Betriebe) sehr wohl Recycling-Baustoffe (sogar großteils Recycling-Baustoff-Produkte i.S. der RBV) hergestellt werden, also eben Baustoffe, war aus Sicht des BRV grundsätzlich keine Analytik für Absiebmaterial aus dieser Baustoffproduktion notwendig.
Dennoch erging die Empfehlung, bis zur Herstellung von Rechtssicherheit, dem Schreiben des Sektionsleiters DI Christian Holzer zu folgen. Gleichzeitig wurde vom BRV das UWIS Ingenieurbüro Stanek KG mit einer repräsentativen Untersuchung von Absiebmaterial beauftragt.
Der BRV geht die Problematik offensiv an
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband sowie der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe haben sich daher entschlossen, beginnend mit der Produktionsperiode 2019, eine Untersuchung darüber durchzuführen, welche Inhaltstoffe in abgesiebten Fraktionen aus der Aufbereitung von gütegeschützten Recycling-Baustoffen (RB, RM, RMH) enthalten sind, wie diese Materialien bewertet und in Bezug auf die Grenzwerte der Deponieverordnung sowie der Recycling-Baustoffverordnung eingestuft werden können.
Diese Untersuchung von (Vor)Absiebmaterialien aus der Produktion von Recycling-Baustoffen anonymisierter BRV-Mitgliedsbetriebe sollte somit einen Beitrag zur analytischen Bewertung der Umweltverträglichkeit dieser Materialien leisten. Im Rahmen der Studie wurden durch die UWIS Ingenieurbüro Stanek KG in Summe 18 Feldproben unterschiedlicher (Vor)Absieb-materialien von BRV-Mitgliedsbetrieben übernommen und in Folge in der Zeit von Jänner bis Juni 2019 untersucht und ausgewertet.
Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung präsentiert. Vereinfacht gesagt, können derartige (Vor-)Absiebmaterialien die Grenzwerte der Deponieverordnung (Eluate, Gesamtgehalte, Verunreinigung) sehr wohl einhalten, überschreiten aber i.d.R. die Werte nach der RBV – das ist ja auch einer der Gründe, warum eine Absiebung durchgeführt wird.
Im Jahre 2020 wurde in mehreren (Video)-Sitzungen mit den Vertreter/innen des BMK diese Ergebnisse vorgestellt und im Detail durchgearbeitet. Das BMK seinerseits beauftragte eine Paralleluntersuchung, die ebenso die Ergebnisse des BRV bestätigten.
Im Oktober 2020 sagte uns das BMK zu, in der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung bei Einführung einer eigenen Schlüsselnummer für derartige (Sekundär)Abfälle die (vermeintliche) Verpflichtung zur chemischen Analyse aufzuheben. In der Folge wurde zwar die Verordnung neu aufgelegt, das BMK kam aber zur Überzeugung, diese Regelung besser in der Deponieverordnung unterzubringen.
Der BRV ersuchte zwischenzeitlich mehrmals persönlich und schriftlich, die vom BMK ausgedrückte Verpflichtung zur analytischen Untersuchung entsprechend aufzuheben – schon vor einer Deponieverordnungsnovelle (Anm.: die aus heutiger Sicht Mitte 2022 zu erwarten sein wird).
Das BMK reagiert auf die Aktivität des BRV
Am 15. Dezember erreichte uns das Schreiben des BMK nachmittags:
“Sehr geehrter Herr DI Car!
Zurückkommend auf diverse Konsultationen zum o. a. Betreff darf ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Die Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling wurde einer analytischen Untersuchung und Beurteilung im Auftrag des BMK und des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) unterzogen.
Als Ergebnis in Zusammenschau mit den zulässigerweise ablagerbaren Abfällen konnte festgestellt werden, dass eine Deponierung dieser Fraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 (ohne analytische Untersuchung) möglich ist. Dies soll in der nächsten Novelle der Deponieverordnung 2008 klargestellt werden.
Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Abfälle ab 01.01.2022 der Abfallart SN 31409 23 „mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen“ zuzuordnen.
Auszug aus dem Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung 2020:
| AA | 31409 | 23 | Bauschutt (keine Baustellenabfälle) | mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurest-massen | 31409 77 g | Abfallart zu verwenden für Rückstände (Feinfraktion) aus der Aufbereitung von Baurestmassen |
Vielen Dank für Ihre fachliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sektion V – Umwelt und Kreislaufwirtschaft
DI Christian Holzer
Sektionsleiter
+43 1 711 62 – 613000
Stubenbastei 5, 1010 Wien, Österreich
christian.holzer@bmk.gv.at
www.bmk.gv.at / infothek.bmk.gv.at”
Das weitere Vorgehen
Seitens des BMK wurde also die Ansicht des BRV, dass keine analytische Untersuchung notwendig ist, inhaltlich bestätigt. Auch, dass eine rechtsverbindliche Regelung in der Novelle der DeponieVO aufgenommen werden wird. Weiters wurde darauf verwiesen, dass ab 1. Jänner 2022 die neue Schlüsselnummer 31409 mit der Spezifizierung 23 zu verwenden ist.
Wir werden uns aber umgehend bemühen, auch noch eine klare Aussage zu bekommen, dass damit das Schreiben von SC Holzer aus 2018 hinsichtlich der zitierten Erläuterungen und damit die Verpflichtung zur Analytik per sofort aufgehoben ist. Wir werden Sie umgehend darüber per Rundschreiben informieren.
Beilagen
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