EU-Kommission: Neue Anforderungen an den Abbruch

Thema: EU / Kreislaufwirtschaft / Recycling / Baustoffe / Bauen / Umwelt

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Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

“Österreich ist in vielen Beziehung vorbildlich bei dem selektiven Rückbau von Bauobjekten und den geforderten Vorerkundigungen”, so Thomas Kasper, Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, “dies bestätigt uns das soeben publizierte EU-Protokoll zu den neuen Anforderungen an Abbrüche. Die Vorbildwirkung dürfen wir nicht verlieren, im Gegenteil, der BRV ist federführend tätig, wenn es um die Fortschreibung des Standes der Technik für den Rückbau geht”. Seitens der Europäischen Kommission wurde durch die Neuauflage des “EU Construction & Demolition Waste Management Protocol” die Wichtigkeit von Vorerkundigungen vor Abbruch bzw. Sanierung von Bauobjekten hervorgehoben. Dies ist die zentrale Qualitätssicherung für den größten Abfallstrom in Österreich und Europa – nämlich dem der Baurestmassen, die fast zur Gänze wieder der Kreislaufwirtschaft als Recycling-Produkte zugeführt werden können.

 

Das neue EU-Protokoll

Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.

Das Positionspapier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.

Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:

  • Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
  • Selektiver Rückbau
  • Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
  • Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
  • Abfall-Logistik
  • Abfall-Aufbereitung
  • Qualitätsmanagement

Zentrales Gewicht sind vor dem Abbruch vorgelagerte Audits. Diese Audits werden europaweit typischerweise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.

Das Ziel der Audits ist:

  • gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
  • ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
  • Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für Wiederverwendung und Recycling.
  • Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck

Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.

 

Österreich als Vorbild

“Die österreichische Vorgangsweise kann in vielen Bereichen als vorbildlich bestätigt werden: Wir führen seit 2016 die nun von der EU geforderten Audits in Form der “Schad- und Störstofferkundung” bzw. der “Objektbeschreibung” durch. Als “Auditor” haben wir eine Fachperson definiert, nämlich die Rückbaukundige Person – der BRV hat schon weit mehr als 1000 Personen dazu ausgebildet! Auch die rahmenrechtliche Forderung, die Deponierung von verwertbaren Baurestmassen zu limitieren, ist durch das BMK erfolgt – die Deponierung von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter ist seit 2024 in Österreich verboten.”, so Martin Car, Geschäftsführer des BRV und gleichzeitig Vorsitzender der in Überarbeitung befindlichen ÖNORM B 3151 “Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode”. “Auch die in Überarbeitung befindliche Norm für den selektiven Rückbau wird wieder Vorbildfunktion für Europa aufweisen”, ist Car überzeugt. Neuerungen werden dabei die bessere Dokumentation von Schad- und Störstoffen betreffen, aber auch die Wiederverwendung von Bauteilen stärken. Damit wird nicht nur dem soeben publizierten Papier der Kommission entsprochen, sondern auch den Forderungen der EU-Taxonomieverordnung, die für den Rückbau 70% Verwertung für Abbruchmaterial verlangt.

Nähere Informationen sowie eine Zusammenfassung des EU Protokolls können unter www.brv.at abgerufen werden.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

BRV-Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten vergeben

Thema: Bauen / Umwelt / Baustoffe / Kreislaufwirtschaft / Recycling / Ausschreibung

 

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) vergibt periodisch für Masterarbeiten und Dissertationen einen Preis, der heuer auf Jan Bruns, Absolvent der FH-Campus Wien, fiel. Eine unabhängige Jury aus Universitätsprofessoren, Behördenvertretern und Wirtschaftsvertretern hat in ihrer Jurysitzung die jeweils von unabhängigen Begutachtern beurteilten Arbeiten nach einem vorgegebenen Beurteilungsschema bewertet. Von den eingereichten Arbeiten kamen zwei ins Finale, von denen die Arbeit mit der kreislauforientierten Ausschreibungsbeurteilung gewann.

Kreislauforientierte Ausschreibung

Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie erläutert den Transformationsschwerpunkt „Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur“ und hält dabei unter anderem fest, dass „die Planungs- und Ausschreibungsphase […] als großer Hebel für die Kreislaufwirtschaft am Bau [gilt].“

Zur Erreichung einer kreislaufgerechten Ausschreibung von Bauwerken wird dabei die prioritäre Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung im Hoch- und Tiefbau sowie außerdem die Herstellung und der Einsatz von hochwertigen Sekundärrohstoffen vorgesehen.

Die Ausschreibungen bedeutender österreichischer Auftraggeber haben sich in den letzten Jahren immer weiter in Richtung Ökologisierung entwickelt. Allerdings hat sich im Rahmen von für die Arbeit geführten Interviews mit Experten aus der Branche ergeben, dass das Thema „Kreislaufwirtschaft“ und insbesondere die relativ neuen Kriterien, wie sie der Bund in Form von „naBe – nachhaltige Beschaffung“ definiert, dabei noch nicht ausreichend genug berücksichtigt werden, um den ambitionierten Zielen der EU gerecht zu werden. Die meisten Auftraggeber stehen der Integration des Modells der Kreislaufwirtschaft jedoch grundsätzlich positiv gegenüber und sind für neue Ideen und Vorschläge offen, sofern die entsprechende rechtliche Basis dafür gegeben ist. Daher ist eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen und Gesetze im Sinne der Kreislaufwirtschaft dringend notwendig.

Jan Bruns widmete sich in seiner Masterarbeit „Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“ diesem Thema und zeigte Möglichkeiten auf, um den Hebel, den Ausschreibende für die Kreislaufwirtschaft nutzen können, transparent zu machen. „Die Masterarbeit wurde zurecht ausgezeichnet – sie ist nicht nur topaktuell, sondern auch gut ausgeführt. Es freut mich als Vorsitzender des BRV, dass eine unabhängige Jury auf Basis mehrerer Fachgutachten zu diesem einhelligen Entschluss zur Preisauszeichnung gelangt ist.“, so DI Mag. Thomas Kasper.

Verliehen wurde der BRV-Preis an DI Jan Bruns im Rahmen einer Jahresveranstaltung des BRV am
11. Juni 2024 von Hannes Hofer, Vorstandsmitglied des BRV, und Geschäftsführer DI Martin Car.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
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Bau nimmt Kreislaufwirtschaft ernst – neue Wege des Baustoff-Recyclings Größte Baustoff-Recycling Tagung Österreichs in Wien

Thema: Bauen / Umwelt / Baustoffe / Verkehr / Recycling

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Österreich steht gemeinsam mit Europa vor Herausforderungen im Baubereich: Ökologische Anforderungen, Klimaproblematik und diverse europäische und nationale Rechtsvorgaben erfordern Antworten durch die Bauwirtschaft.

Der Bau ist aktiv: Neue Baustoffe aus der Kreislaufwirtschaft werden überlegt und normiert: So ist mit 1. Mai ein Standard für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien veröffentlicht worden, der es ermöglicht, Millionen Tonnen an bisher zu deponierenden Bodenaushüben in Zukunft einer Verwertung auf der Baustelle als Baustoff (z.B. Tragschichtmaterialien, Betonzuschlagstoff) zu verwenden – und dadurch die Recyclingquote zu verdoppeln und die durch die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie geforderte Reduktion des Primärbaustoffverbrauches um 25 % bis 2030 (!) ohne Einbruch der Bauaktivität zu erreichen. Damit wird nicht nur Deponievolumen geschont, sondern vorweg auch Primärrohstoffe, die für die nächste Generation zurückgehalten werden können.

Auch der bislang weniger beachtete Mauerwerksabbruch erhält neue Anwendungsbereiche – in der Landwirtschaft, als Dachbegrünung oder für Baumscheiben.

Der wichtigste Hebel für den Einsatz von nachhaltigen, kreislauforientierten Baustoffen ist die Ausschreibung: Für die LB-VI, den Standard für das Verkehrswesen, wird mit der im Herbst stattfindenden Neuauflage der Standardisierten Leistungsbeschreibung auch ein Arbeitspapier veröffentlicht, welches die verbesserte Anwendung der Ausschreibungsgrundlagen unter Beachtung der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft vorsieht. Seitens des BMK ist eine Überarbeitung und Erweiterung der Vorgaben für die „nachhaltige Beschaffung naBE“ vorgesehen, die in Kürze erscheinen soll.

Diese Themenvielfalt wird am 22. Mai 2024 im Rahmen der BRV-Tagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“ angesprochen bzw. vorgestellt werden.

Damit versucht der BRV, auch Antworten zu geben auf jene Vorgaben, die die EU erst kürzlich veröffentlicht hat oder sich in Veröffentlichung befinden: So fordert die EU-Taxonomieverordnung für viele Baubereiche hohe Recyclingquoten (bis zu 100% im Tragschichtenbau!) und das seit 1. Jänner 2024! Die EU-Bauprodukteverordnung ist unterfertigt und wird heuer noch veröffentlicht werden – auch diese sieht hohe Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Baustoffen sowie den erhöhten Einsatz von Recycling-Baustoffen vor.

Die österreichische Bauwirtschaft bereitet sich rechtzeitig vor – informieren Sie sich selbst darüber im Rahmen der BRV-Tagung.

Wir laden Sie als Vertreter/Vertreterin der Presse herzlich ein, kostenfrei an der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn teilzunehmen.

Ihre Akkreditierung mittels E-Mail an brv@brv.at ist dafür erforderlich (s. beiliegenden Programmfolder).

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
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Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen spürt starken Aufwind. Die europäische Taxonomieverordnung verlangt seit Anfang des Jahres eine 100 %-ige Recyclingquote im Straßenbau und 90 % bei Abbrucharbeiten. Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht wiederum eine Reduktion an Primärrohstoffen von 25 % bis 2030 vor. – DIE Chance für das Baustoff-Recycling!

Ergänzend wirkt das österreichische Deponierungsverbot für Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter unterstützende für das Recycling.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bringt in seiner Jahrestagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“ am 22. Mai 2024 die passenden Ideen für neue Recycling-Baustoffe und eine kreislauforientierte Ausschreibung.

So wird erstmals die in den nächsten Tagen erscheinende neue ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial“ vorgestellt auf deren Basis sich die Menge an Recycling-Baustoffen bis 2030 verdoppeln könnte.

Gerade im Bereich der Hochbaurestmassenverwertung werden neue Möglichkeiten der Ziegelverwertung aufgezeigt.

Um Bauherren die Möglichkeit einer ökologischen Ausschreibung aufzuzeigen, wird der Leitfaden zur neuen Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, der sich mit nachhaltiger, recyclinggerechter Ausschreibung beschäftigt, vorgestellt. Seitens des BMK wird über den für den Bund verpflichtenden Kriterienkatalog für die nachhaltige öffentliche Beschaffung referiert.

Wir laden Sie herzlich als Vertreter/Vertreterin der Presse ein, kostenfrei an der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn teilzunehmen. Ihre Akkreditierung mittels E-Mail an brv@brv.at ist dafür erforderlich (s. beiliegenden Programmfolder).

 

Rückfragehinweis:

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Deponieverbot für Baurestmassen ab 1. Jänner 2024

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Mit Jahreswechsel kommt es zu einer komplett neuen Regelung
betreffend wichtiger Baurestmassen: Beton, Asphalt, Straßenaufbruch
und Gleisschotter dürfen nicht mehr deponiert werden – und dies vom
ersten Kilogramm an. Die gute Nachricht: Hunderte Baustoff-Recycling
Anlagen im ganzen Land stellen eine hochqualitative Verwertung sicher.

Baustoff-Recycling

Europaweit liegen die Vorgaben für die Verwertung von Baurestmassen bei 70%,
Österreich liegt weit drüber: Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bestätigt,
dass mehr als 90% aller mineralischer Baurestmassen wie Beton oder Asphalt bereits
heute einer Verwertung zugeführt werden. „Österreich liegt im Spitzenfeld Europas,
wenn es um die Recycling-Quote bei mineralischen Baustoffen geht“, bestätigt Thomas
Kasper als Präsident des Europäischen Recycling-Verbandes EQAR.

Jänner 2024: Deponieverbot

Mit Jahreswechsel erfolgt ein Anziehen der Regelungen am Bau: Die
Deponieverordnung verbietet jedwedes Deponieren von Straßenaufbruch, Beton,
Asphalt oder Gleisschotter. Das trifft jeden Bauherren, da es weder Schwellenwerte
noch Ausnahmen für sortenreines Abbruchmaterial gibt. „Wenngleich in den letzten
Monaten nur geringe Mengen derartiger Abbruchmaterialien deponiert wurden, ist es
die Neuregelung dennoch ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft am Bau“, so
Martin Car, Geschäftsführer des österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes.
„Nunmehr ist jeder Architket und jeder Baumeister angehalten, sich um das Recycling
zu kümmern und wird selbst auch mehr Recycling-Baustoffe einsetzen“, ist Car
überzeugt.

Recycling-Baustoffe sind österreichweit DER Qualitätsbaustoff

Recycling-Baustoffe sind Produkte der Kreislaufwirtschaft, die den gleichen Normen
und Vorschriften genügen müssen wie Primärbaustoffe – nur, dass sie zusätzlich auf Umweltverträglichkeit nach österreichweit gültigen Rechtsvorschriften geprüft sind.
Jährlich werden 10 Mio. Tonnen produziert und entlasten damit den Rohstoffabbau
bzw. die Deponiesituation. Sie können für den Betonbau, für Asphalt aber auch in
ungebundener Form für den Straßen- und Wegebau verwendet werden. Durch das
Deponieverbot wird die Recyclingquote nochmals angehoben werden und damit wird
die 95%-Schwelle überschritten werden.

Herausforderung für Gemeinden

Da die Neuregelung für jeden gilt, müssen sich auch Bürger, die selbst beim Bau Hand
anlegen, umstellen: Die übliche Anlieferung von Betonabbruch oder Asphaltaufbruch
bei der Gemeinde muss nun so erfolgen, dass eine Weitergabe an einen Recycling-Betrieb sicher gestellt ist – eine Weitergabe an eine Deponie ist ausgeschlossen.
„Neben stationären Recycling-Anlagen bereiten auch mobile Anlagen vor Ort auf
Zwischenlager oder bei größeren Baustellen die Baustoffe so auf, dass sie sofort
wieder eingesetzt werden können“, so Martin Car. Mehrkosten sind nicht zu
befürchten: Um den Betrag, zu dem die Ablagerung erfolgte, ist eine Aufbereitung
möglich. Auch die Entfernung zur nächsten Aufbereitungsanlage ist i.a. nicht größer als
zur nächsten Deponie.

“The winner is …”

Der Gewinner der neuen Regelung ist die Umwelt – bis zu einer Million Tonnen
mineralischer Abfälle werden zusätzlich rezykliert werden. Ab 2026 ist dann auch der
Trockenausbau betroffen: Gipsplatten müssen zu diesem Zeitpunkt ebenso einer
Verwertung zugeführt werden. Die dafür notwendige Entsorgungslogistik muss
allerdings erst aufgebaut werden.

 

Nachfragen an:

Univ. Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Geschäftsführer
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
1040 Wien, Karlgasse 5
Tel.: +43 676/9429944
car@brv.at

Baustoff-Recycling: Innovativ und selbstverständlich

 

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

“Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – alle sind sich bei der gemeinsamen Verfassung der Zuschlagskriterien einig, dass die Kreislaufwirtschaft und damit Recycling-Baustoffe vermehrt in die Ausschreibung einfließen sollen”, so Wolfgang Wiesner, federführend bei der Abfassung der RVS 10.02.12 zuständig. Auch Judith Engel, ÖBB-Infra Vorstandsmitglied, stellt eingangs die ÖBB-Nachhaltigkeitsstrategie im Einkauf vor, die Kriterien zur Kreislaufwirtschaft (z.B. Recyclingfähigkeit) zu enthalten hat. “Der Baustoff-Recycling Verband hat vor 30 Jahren begonnen, Recycling-Baustoffe technisch zu beschreiben – heute ist das Thema in der Bauproduktenverordnung, in der EU-Taxonomieverordnung und durch den Green Deal der EU so präsent, dass die Nachfrage steigt“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

 

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft

Das Thema der “Neuen Chancen für das Baustoff-Recycling” füllte den Vortragssaal bis zum letzten Platz – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband lud zu seiner Jahrestagung, die sich heuer Innovationen widmete.

Schwerpunkte der Tagung waren die wichtigen Themen der Bodenverwertung, des Gipsplattenrecyclings und der zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy”).

Eingangs stellte auftraggeberseits Fr. DI Judith Engel fest, dass es die Vorgaben – ob seitens der EU oder Österreichs – erfordern, als Verkehrsträger die Kreislaufwirtschaftsprodukte bei jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Einen Weg dazu, nämlich die optimale Einbeziehung in die Ausschreibung, zeigte Dr. Wolfgang Wiesner mit neuen optionalen Zuschlagskriterien, die in einer RVS demnächst veröffentlicht werden, auf: Damit könne beispielsweise die Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut erhöht werden oder die Umweltbelastung der LKW-Transporte zur Baustelle reduziert werden. Zum Thema Recycling werden Zuschlagskriterien für die Materialverwertung und -disposition formuliert, die den Auftragnehmern einen Anreiz bieten sollen, noch mehr Recycling-Baustoffe anzubieten, als der Bauherr schon bisher in der Ausschreibung vorgesehen hat. Komplett neu ist die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen; die Berücksichtigung nunmehr als Zuschlagskriterium wird einen monetären Vorteil demjenigen bieten, der in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Viel Diskussion brachte der Vorschlag, die Verwendung von Bodenaushub auch auf anderen Baustellen zu fördern – auch wenn der Bauherr selbst damit keinen Vorteil lukriert, kommt er seinen Verwertungspflichten damit vermehrt nach.

Dr. Reka Krasznai betrachtete Boden von der juristischen Seite: Unter gewissen Voraussetzungen wäre Boden gar kein Abfall, auch wenn er als Aushub anfällt. So stelle die Verwendung von Boden vor Ort i.a. keinen Abfall dar, da keine Entledigungsabsicht des Bauherrn besteht und damit der Abfallbegriff nicht greife. Aufgrund eines Urteils des EUGH aus dem Vorjahr kann Boden auch unter gewissen Voraussetzungen als Nebenprodukt angesehen werden und ist dann ebenfalls kein Abfall. Jedenfalls müsse der Boden direkt einer Weiterverwendung zugeführt werden, diese müsse zulässig sein und weitere Voraussetzungen nach AWG §2 Abs. 3a müssen geschaffen werden.

 

Gipsplatten müssen verwertet werden

Seitens des Ministeriums stellte Fr. Dr. Jutta Kraus den Vorentwurf einer Gipsplattenverordnung dar. Ziel ist es, mit dem Verbot der Deponierung von Gipsplatten im Jahre 2026 schon eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für diese Platten anbieten zu können. Mag.(FH) Monika Döll zeigte als Vertreterin der Gipsplattenindustrie, dass Recyclinggips eine hochwertige Verwertung für neue Gipsplatten bietet. Bis zu 30% könne bei der Plattenproduktion durch Recyclinggips substituiert werden und damit Rohstoffe eingespart werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu auch schon vorgearbeitet: Merkblätter für die richtige, getrennte Lagerung von Gipsplatten wurden für Bauherrn, aber auch für Sammler und Behandler erstellt. Auch für den Trockenbauer, der Verschnitte entsorgen muss, gibt es entsprechende Hinweise – ebenso wie einen vom BRV erstellten Baustellenaushang, sodass auch in einfacher, bebildeter Form diese Informationen auf der Baustelle dargestellt werden (Bezug über www.brv.at).

 

Recycling-Baustoffe werden bevorzugt

DI Philipp Neumüller, BMK, möchte in der kommenden Novelle der Deponieverordnung Recycling-Baustoffe bevorzugt sehen – ob Deponieoberflächenabdeckung, Flächenfilter, Ausgleichsschichten oder Oberflächenentwässerung, überall ist der Einsatz von Recycling-Baustoffen möglich und sinnvoll. Es ist schade, dass jährlich zigtausend Tonnen von Naturbaustoffen für den Deponiebau Verwendung finden, wenn Produkte der Recycling-Wirtschaft zur Verfügung stehen. So könnten Fahrstraßen selbst für Bodenaushubdeponien beispielsweise aus Recycling-Baustoffen aus Bodenaushub ebenso gefertigt werden wie Recycling-Baustoffe aus Baurestmassen, sofern letztere die Qualitätsklasse U-A einhalten. „Diese Entwicklung wird massiv vom Baustoff-Recycling Verband unterstützt, ja seit Jahren gefordert: Damit könnten über 100.000 Tonnen Kreislaufwirtschaftsprodukte sinnvoll und ökologisch vorteilhaft Verwendung finden, selbst Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen könnten einen guten Absatz für gewisse Anwendungsbereiche im Deponiebau in der Zukunft finden“, so DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

 

Neue ÖNORM für Bodenaushub

Dr. Wolfgang Mörth zeigte als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe im Normungsinstitut die wichtigsten technischen Grundlagen, um Bodenaushub einer Verwertung als Recycling-Baustoffe zuzuführen, in Form des Entwurfes der ÖNORM B 3141 auf: Diese neue Norm werde im Herbst in Begutachtung gehen und soll die technischen Grundlagen bieten, um über eine “Bodenverordnung” ein Abfallende für derartige Baustoffe festzulegen. Ob Tunnelausbruch, Baustellenaushub oder die Verbesserung von Aushub mit Primärbaustoffen – der zukünftige Standard wird neue Bezeichnungen für all diese Produkte der Kreislaufwirtschaft festlegen, verbunden mit den dazu gehörenden technischen

Anforderungen. Bis dahin gelten die Bezeichnungen nach der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial.

“Baustoff-Recycling ist nicht nur marktfähig, sondern auch zunehmend Voraussetzung, um nach den Vorgaben der EU taxonomiekonform zu sein”, stellt DI Mag. Thomas Kasper, Präsident des BRV, fest. Der Markt für Recycling-Baustoffe ist somit belebt und ergänzt perfekt die notwendigen, konventionellen Rohstoffe.

 

Link zur APA-Bildergalerie:

https://www.apa-fotoservice.at/galerie/33239

Weitere Fotos in hochauflösender Qualität über brv@brv.at anfragbar (alle Vortragenden, Präsident Kasper, BRV, GF Car, BRV, Materialfotos Recycling-Baustoffe, …)

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at

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EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Nicht nur in Österreich gibt es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie – im Gegenteil, der „Green Deal“ und seitens der Europäischen Kommission steht Kreislaufwirtschaft an erster Stelle: Für die EU-Kommission bedeutet „Kreislaufwirtschaft“ allgemein, den Wert von Produkten und Materialien so lange wie möglich zu bewahren und zu optimieren. Abfälle und der Einsatz von Ressourcen werden minimiert, und die Ressourcen verbleiben in der Wirtschaft, wenn ein Produkt das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, und werden wieder und wieder verwendet. Die European Quality Recycling Association (EQAR) – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist dort initiativ vertreten – nahm dies zum Anlass, um im Rahmen der IFAT, einer der größten Umweltmessen Europas, Anfang Juni einen Baustoff-Recycling Kongress mit dem Thema „Recycling-Baustoffe 2030“ zu veranstalten.

EQAR-Präsident Miroslav Skopan sieht einen Zusammenhang zwischen Klimaschonung und Recycling: Neben der Ressourcenschonung – mindestens 10% der mineralischen Rohstoffe können durch Recycling ersetzt werden – bietet das Baustoff-Recycling einen Beitrag zur Klimaschonung; sei es durch Reduktion an Transporten durch mobiles Recycling vor Ort auf der Baustelle oder durch Einsparung von Energie bei der Baustoffproduktion. Gerade der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zeige den Wert der Recycling-Wirtschaft im Baubereich – mehr als 2/3 aller Abfälle stammen aus dem Bauwesen, das Potential ist damit gerade da sehr groß.

 

Nachhaltige Beschaffung im Baubereich

Christian Öhler, Klimaministerium Österreichs, stellt die nachhaltige Beschaffung in Österreich vor: Durch Ministerratsbeschluss wurde 2021 für den Bund verpflichtend ein Kriterienkatalog für den Beschaffungsvorgang mit besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beschlossen. Ein Paradigmenwechsel erfolgt vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip. Paragraph 20 Abs. 5 Bundesvergabegesetz fordert, dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist. Für den Hoch- und Tiefbau gibt es verpflichtende ökologische und zusätzlich optionale ökologische Kriterien: So wird beispielsweise ein Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung an der gesamten für die Betonherstellung verwendeten Gesteinskörnung mit 10% vorgeschrieben. Optional wird ein Zuschlagkriterium für den Transport empfohlen: Über eine Formel werden dabei Recycling-Baustoffe bevorzugt, da deren Transportwege mit dem Abminderungsfaktor 0,7 versehen werden können; das bedeutet, dass bei vergleichbaren Transportentfernungen von Primärrohstoffen und Recycling-Baustoffen, ein Vorteil von 30% für das Recycling zum Tragen kommt.

Armin Grieder, Stadt Zürich, stellt die hohen Recycling-Quoten in der Ausschreibungspraxis der Stadt Zürich vor: Betonrecycling habe einen besonderen Stellenwert, seit Nov. 2021 legt eine neue SIA-Norm „Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen“ Konkretes fest. Eigene Recyclingbetonklassen werden dort beschrieben. Wenngleich der Recycling-Anteil keinen großen Gewinn bei Treibhausgasemissionen bringt, kann bei Zement eine Reduktion von 30% an Treibhausgasemissionen erreicht werden. In der Ausschreibungspraxis der Stadt werden vorgeschrieben: „Bauteile aus Beton sind gemäß Vorgabe des Amtes für Hochbauten der Stadt Zürich in Recycling-Beton (mindestens RC-C, wo technisch möglich RC-M) mit Zement CEM III/B zu erstellen.“ Seit 2002 sind sämtliche Bauten des AHB aus Recycling-Beton (Anm.: i.d.R. 25% Anteil an Recyclinggranulat) hergestellt!

Frau Buddenbohm, Vertreterin der deutschen Baustoff-Recycling Wirtschaft, stellt das Thema „Asbestfreiheit“ aufgrund eines neuen Entwurfes des LAGA-Merkblattes 23 vor: Ein „Abschneidekriterium“ mit 0,01M-% für Asbestkonzentration wird darin vorgeschlagen – unter dieser Grenze wird ein Abfall als „asbestfrei“ angesehen. Weiters wird für Deutschland ein Stichtag – 31.10.1993 – vorgesehen. Bauten, bis dahin errichtet, werden als potentiell asbesthältig angesehen; Bauunternehmer müssen Bauherrn bei diesen Bauten im Falle des Abbruches auf die Asbesterkundungspflicht verweisen. Dies ist auch für das Recycling wichtig – Betreiber von Baustoff-Recycling-Anlagen haben bei Anlieferung die Asbestfreiheit zu überprüfen, eine entsprechende Dokumentation dazu bietet das LAGA-Merkblatt an.

 

Best Case an Anwendungen

Aus der Schweiz wurde ein Beispiel einer bestmöglichen Verwertung von Sekundärrohstoffen im Beton gezeigt: Mit bester Aufbereitungsgüte (hohe Eingangsqualität, Absiebung Unterkorn, Siebungen und Windsichtung), ein Minimieren (z.B. des Zementeinsatzes) und eine hohe Qualitätssicherung sind Voraussetzung, dass Betone mit einem Anteil an Recyclingmaterial bis 70% in der Praxis möglich sind!

Prof. Wistuba, TU Braunschweig, zeigt die Möglichkeit der mehrmaligen Verwendung von Asphalt an: Ein D-A-CH – Forschungsprojekt geht auf die Alterung des Bitumens ein – durch Rejuvenatoren, die Teil der Untersuchung des Forschungsprojektes sind, soll eine Umkehr der Alterung geschehen, d.h. es ist möglich, Asphalte trotz „spröder“ Bindemittel mehrfach einer Verwertung mit langer Lebensdauer zuzuführen – dies ist eine wichtige Basis für 53 Mio. Tonnen Altasphalt, die jährlich in Europa anfallen.

Frau Prof. Mettke, TU Brandenburg, stellte den Link zum Klimaschutz her: 839 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle fielen 2018 in der EU an. Ihre Studien zeigten, dass für die Trockenaufbereitung 19,6 MJ/t, (mit Windsichtung 29,3 MJ/t) für die Nassaufbereitung 21,1 MJ/t notwendig sind. Im Vergleich mit der Produktion von Gesteinskörnungen zeigt sich, dass bei Recycling eine Einsparung zu erwarten ist. 1000 Tonnen Recycling-Baustoffe sparen 36m² Abbaufläche an Rohstoffquellen – am Beispiel Deutschlands sind das jährlich 2,7 km² Fläche! Die neuesten Berechnungen zeigen, dass das bislang qualitativ schon öfters aufgezeigte Potential nun quantifiziert wurde und Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich an Treibhausgasen zu erzielen sind.

 

Die neue Bauproduktenverordnung

Hauptthema des EQAR-Kongresses war auch die Novelle der Bauproduktenverordnung. Diese wird derzeit aufgrund der Vorgaben des EU-Green Deal (COM(2019) 640) und der gewünschten stärkeren Berücksichtigung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (COM(2020) 98 final) überarbeitet. Der Entwurf enthält daher folgende recyclingrelevante Forderungen:

Produkte sind so herzustellen, dass Klimaverträglichkeit dem Stand der Technik entspricht

  • Rezyklate und rezyklierbare Materialien sind zu bevorzugen
  • auf leichte Reparierbarkeit von Produkten ist zu achten
  • Produkte sind so zu gestalten, dass Wiederverwendung und Recycling erleichtert werden

Besonderer Wert wird auf Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit von Baustoffen, Bauteilen und Bauwerken gelegt.

In der Podiumsdiskussion, an der auch der Generaldirektor der FIEC, Hr. Campogrande, teilnahm, wurde die Wichtigkeit der Novelle der Bauproduktenverordnung für die Recycling-Wirtschaft betont.

Der EQAR-Kongress war nach einer langen Zeit des Fehlens einer internationalen Tagung nun wieder ein wichtiger Beitrag für die Fachcommunity. Die Teilnehmenden zeigten durch Ihre Diskussionsbeiträge das Interesse an einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – einer wichtigen Grundlage für die notwendige Nachhaltigkeit im Baubereich.

 

Beilage:

Die neue Bauproduktenverordnung und die Kreislaufwirtschaft

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Die Bauproduktenverordnung ist die Basis für das Inverkehrsetzen vieler Baustoffe. Die Novelle der Bauproduktenverordnung liegt derzeit im Entwurf vor – Produkte der Kreislaufwirtschaft werden dabei speziell thematisiert.

 

Im Rahmen des europäischen Baustoff-Recycling-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ stellt die European Quality Association for Recycling e.V., EQAR, dieses Thema sowie neue Möglichkeiten für den Einsatz von Recyclingmaterialien in den Mittelpunkt der Tagung. Vertreter aus Tschechien, Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz sowie des europäischen Bauverbandes FIEC referieren zu obigen Themen sowie zu Best Practice der Ausschreibung und Vergabe.

Der Kongress wird simultan in Deutsch/Englisch übersetzt.

Wir laden Sie als Vertreter*in der Presse herzlich ein, an diesem Kongress, der am 1.6.2022 im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT in München stattfinden wird, kostenfrei teilzunehmen. Für den Zutritt benötigen Sie eine Akkreditierung – bitte wenden Sie sich diesbezüglich an brv@brv.at.

Sollten Sie Interesse haben, den BRV-EQAR-Stand auf der IFAT zu besuchen, finden Sie uns in der für die Kreislaufwirtschaft reservierten Halle B4:

Wir würden uns auch freuen, wenn Sie in Ihrem Medium auf den EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen und diesen in Ihre Terminübersicht aufnehmen.

 

Beilage:

Kreislaufwirtschaft am Bau: Das erwartet die Baubranche

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Im Rahmen einer Großveranstaltung konnte die Fachcommunity nicht nur Neues erfahren, sondern auch abschätzen, wie die Kreislaufwirtschaft die Planung und Ausführung von Baustellen beeinflussen wird: Primärmaterialien sind schon in den nächsten Jahren zu schonen, Kreislaufwirtschaftsprodukte müssen vermehrt zum Einsatz kommen. Europa denkt daran, Recyclingquoten vorzusehen. Der Anfall an Aushubmaterialien nimmt in den letzten Jahren stark zu und diese machen schon 61% der Gesamtabfälle aus. Da nur 22% davon rezykliert werden, wird ein starkes Potential gesehen, diesen Mengen ein neues Leben einzuhauchen – als Recycling-Baustoff, als Boden im Sinne einer Verfüllung. Besonders interessant: Erstmals werden für Österreich Info-Blätter für Baustellen vorgestellt, um das Gipsplattenrecycling einzuführen.

 

Die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft

Jose Blanco, Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes EDA, stellt klar: 1,5 – 3 Tonnen Abbruchmaterial fallen jährlich an, im Bauwesen werden 20% des Wasserverbrauchs verwendet, 40% des CO2-Ausstoßes sind durch Bauten verursacht. Europa möchte daher 2030 bei jedem zweiten Bauobjekt 15% der Baumaterialien wiederverwendet wissen und zusätzlich 15% Recycling-Komponenten verwendet wissen. Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, beleuchtet dies für Österreich: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie, im Entwurf vom Klimaministerium Anfang des Jahres vorgestellt, verlangt eine Ressourcenschonung von 25% in den kommenden 8 Jahren – dies lässt sich alleine durch Steigerung des Baustoff-Recyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85-90% aufweist und eine Steigerung nur mehr im geringen Ausmaß möglich ist. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Aushub: Baustellenaushübe fallen mit 42 Mio. Tonnen jährlich an, vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt wird, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen. Roland Starke, BMK, unterstreicht dies: Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie „Aushub mit Hintergrundbelastung“ entspricht, werden mehr als ¾ deponiert, selbst bei der besten Umweltqualität „A2-G“ werden nicht einmal 30% einer Verwertung zugeführt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für die Verwertung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recycling-Baustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen – damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden.

 

BAWP neu

Spätestens Anfang Mai soll der BAWP22 im Entwurf vorliegen: Dieser wird neue Begriffsbestimmungen enthalten, z.B. für Bodenrekultivierung bzw. Erdbaumaßnahmen. Gefährlich verunreinigtes Aushubmaterial soll nach Behandlung nicht mehr als Ausgangsmaterial für Erdbaumaßnahmen zulässig sein – sehr wohl aber nach den notwendigen Reinigungsschritten zu Recycling-Baustoff verarbeitet werden können. Im Zusammenhang mit verunreinigtem Bodenaushubmaterial kündigte Starke die Einführung einer chemischen Bauaufsicht an.

Da Kleinmengen (also Aushübe unter 2000t pro Bauvorhaben) einen Gutteil des Bodenaushubes insgesamt ausmachen, wird für diese eine Untersuchungspflicht (grundlegende Charakterisierung) vorgesehen werden, sollten diese zu Recycling-Baustoffen verarbeitet werden. Weiters soll für die Recycling-Baustoffproduktion aus Aushubmaterial unter Zugabe von Recycling-Baustoffen nur mehr die Qualitätsklasse U-A zugelassen werden.

 

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate

Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden. Günter Gretzmacher, bis vor einigen Jahren Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde: Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ beinhaltet die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“. Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen, unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht.

 

Die Zukunft der Gipsplatten

Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie im Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben, es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter. Alois Fürnkranz stellte dazu 2 Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer bzw. dem Abfallsammler die ersten Grundlagen vermitteln sollen. Ein Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur 2 Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Herstellung neuer Gipsprodukte einsetzen.

 

Baustoff-Recycling in Europa

Miroslav Skopan, Präsident der Europäischen Gütegemeinschaft Recycling Baustoffe EQAR, sieht im europäischen Zusammenhang die Kreislaufwirtschaft im Aufwind. Er lädt alle Interessierten ein, am 1. Juni am internationalen Baustoff-Recycling Kongress (www.eqar.info) der EQAR, der im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, teilzunehmen. Themen der richtigen Ausschreibung, der Einbeziehung in die gerade im Entwurf befindliche Bauprodukteverordnung, werden diskutiert werden.

 

Link zur APA-OTS-Fotogalerie mit Bildern der BRV-Fachtagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ am 7.4.2022 im Hotel Melia, DC-Tower Wien:

Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft | Österr. Baustoff-Recycling Verband | APA-Fotoservice

Weiteres Bildmaterial kann beim BRV angefordert werden.

 

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer

Karlsgasse 5, 1040 Wien

01/504 72 89

brv@brv.at

www.brv.at

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