Das Gütezeichen für Recycling-Baustoffe

Ein mit dem Gütezeichen für Recycling-Baustoffe ausgezeichneter Betrieb muß die Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards durch regelmäßige Überprüfungen dokumentieren. Zweimal jährlich sind von einem Labor, welches sich der Träger des Gütezeichens aus der Liste der akkreditierten Labors des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe (GSV) aussuchen kann, Fremdüberwachungen durchzuführen. Außerdem sind vom Betrieb selbst Eigenüberwachungen vorzunehmen, deren Umfang von den Produktionsmengen abhängig ist.

Art und Umfang der Prüfungen sind in den Richtlinien für Recycling-Baustoffe, welche der GSV herausgegeben hat, genau geregelt.

Das Gütezeichen für Recycling-Baustoffe kann auf Preislisten oder Ähnlichem verwendet werden und damit dem Kunden den Qualitätsstandard der ausgezeichneten Produkte signalisieren.

Eine Aufzählung der zur Zeit in Österreich gütegeschützten Recycling-Baustoffe ist in der Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe zu finden.

Das Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen

Die gegenständliche Richtlinie soll Unternehmen, Bauherrn und Behörden als einheitliche Grundlage zur mobilen Aufbereitung von mineralischen, nicht gefährlichen Baurestmassen dienen. Es werden grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die von den zuständigen Behörden anerkannt wurden und je nach den Gegebenheiten individueller Standorte gegebenenfalls stärker berücksichtigt werden müssen. Zielsetzung der Richtlinie ist das Erreichen des Qualitätsstandards, der in Zusammenwirken mit einer fremd überwachen-den Stelle ermöglicht, ein Gütezeichen für die mobile Aufbereitung als Anlagenbetreiber zu erreichen. Derartige Anlagen verfügen über die qualitativ hochwertigen Anforderungen laut Richtlinie und unterwerfen sich freiwillig einer Kontrolle durch den Güteschutzverband.

Im Gegensatz zu den bisher vom Verband herausgegebenen Richtlinien, die die Anforderun-gen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen an wieder gewonnen Baustoffen festlegten, richtet sich diese Richtlinie nicht an den zu produzierenden Recycling-Baustoff, sondern an den Anlagenbetreiber in Verbindung mit dem Auftraggeber. Dementsprechend sind für das Produkt zusätzlich entsprechende Nachweise nach den Richtlinien für Recycling-Baustoffe erforderlich.

Mobile Recycling-Anlagen, die den Anforderungen dieser Richtlinie vollinhaltlich ent-sprechen und die Prüfbestimmungen erfüllen, können mit dem „Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen“ des „Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling- Baustoffe“ (GSV) ausgezeichnet werden. Anlagenbetreiber, deren mobile Recycling-Anlagen ausgezeichnet sind, gewährleisten jedenfalls die Einhaltung der oben beschriebenen Anfor-derungen.

Voraussetzung für den Erwerb des Gütezeichens

Das „Gütezeichen für mobile Recyclinganlagen“ kann nur an Mitglieder des GSV und auf Antrag für die jeweilige mobile Recycling-Anlage verliehen werden.