Mitgliederinformation 03/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 3/2023.

Im Rundschreiben wird auf die AWG-Novelle Digitalisierung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Darüber hinaus verweisen wir auf weitere Aussagen zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 verbunden mit einer Korrektur zum Rundschreiben Nr. 1.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen – speziell bei der BRV-Jahrestagung 2023 am 14. Juni in Wien – begrüßen zu dürfen:

– 13.4.           Anforderungen des BAWP 2023 (Leoben – Vormittag)

– 13.4.           Deponieverordnung am Bau 2023 (Leoben – Nachmittag)

– 17./18.4.    Ausbildungskurs – Recycling Fachperson (Wien)

– 26.4.           Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2023 

  1. Rechtliche Angelegenheiten
    1. AWG-Novelle Digitalisierung in Begutachtung
      Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sandte Ende März die AWG-Novelle Digitalisierung mit Stellungnahmefrist 25. April 2023 aus.Die Novelle umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

      • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
      • Vollelektronischer Begleitschein
      • Aufsichtsrechte des BMK

      Detailziele der Novelle sind somit, das derzeit noch weitgehend papierbezogene Begleitschein-system in eine vollelektronische Form überzuführen. Damit soll die vollelektronische Abwicklung, die derzeit im Pilotverfahren getestet ist, zum Standard werden.

      Hinsichtlich der Erlaubnis- als auch der Genehmigungsanträge werden im Regelfall unstrukturierte Listen an Abfallarten, etc. den Behörden übermittelt. Ziel der Novelle ist es, diese vom Antragsteller übermittelten Daten in strukturierter Form bei den Behörden zu erfassen, welche medienbruchfrei in Bearbeitung genommen werden können. Gleichermaßen sollen bei Genehmigungsverfahren die Medienbrüche reduziert bzw. abgeschafft werden.

      Weiters wird für Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³ im § 48 Abs. 4 Folgendes geregelt:

      „(4) Für Deponien gemäß § 37 Abs. 3 Z1 (Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³, soweit aus-schließlich nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert wird) sind Abs. 2 und § 39 Abs. 2 Z1, 4, 6 und 7, § 49 und § 76 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes nicht anzuwenden. Den Antrag betreffend Genehmigung einer Bodenaushubdeponie unter 100.000 m³ sind Angaben zur Standorteignung und zur Standsicherheit, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung oberirdischer Wässer während der Ablagerungsphase anzuschließen. Von der Bestellung einer Deponieaufsicht kann abgesehen werden, wenn seitens der Behörde die Deponie regelmäßig kontrolliert wird.“

      Mit dieser Bestimmung soll EU-rechtlichen Vorgaben entsprochen werden.

    2. Novelle Verpackungsverordnung und PfandverordnungParallel zu der in Pkt. 1 erwähnten AWG-Novelle wurden weitere Novellenentwürfe zum Thema Verpackungsverordnung und Pfandverordnung in Begutachtung bis jeweils 18. April 2023 gesandt.Die VVO-Novelle 2023 umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
      • Übereinstimmung mit der künftigen Pfandverordnung für Einwegkunststoffverpackungen
      • Meldepflicht für wiederverwendbare Verpackungen
      • Meldepflicht der Anzahl an in Verkehr gesetzten Getränkepäckchen und Lebensmittelverpackungen zusätzlich zur Masse

      Die Pfandverordnung verfolgt die Ziele des erhöhten Rücklaufs von Einweg-Getränkever-packungen aus Kunststoff und Metall. Darüber hinaus sollen Verpackungsabfälle qualitativ hochwertig recycelt werden. Der Wiedereinsatz von Kunststoff-Rezyklaten und rezyklierten Metallen und Getränkegebinden wird geregelt. Die Form der Pfandeinhebung und -auszahlung wird ebenfalls beschrieben.

      Der BRV plant nicht, zu diesen beiden Verordnungsentwürfen eine Stellung zu beziehen.

  2. Technische Angelegenheiten
    1. Hinweise zum BAWP 2023
      Mit Rundschreiben Nr. 1/2023 haben wir ausführlich über den neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplan mit baurelevanten Aussagen berichtet. Dabei möchten wir noch zusätzliche Hinweise bzw. Korrekturen zu diesem Rundschreiben wiedergeben: 

      Der BAWP 2023 ist am 16. Jänner 2023 veröffentlicht worden. Es gibt keine Übergangsfrist. Damit ist er ab dem Folgetag gültig; dies betrifft insbesondere auch Erweiterungen bzw. Veränderungen des Parameterumfanges zur Prüfung von (Boden)aushub. Mündliche Aussagen von relevanten Mitarbeitern des BMK bestätigen, dass Prüfprotokolle, Gutachten aus der Zeit davor, die diesen Prüfumfang nicht umfassen, ihre Gültigkeit behalten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht rechtlich verbindliche Aussagen sind.

      Bei der Abfallchemischen Aufsicht möchten wir klar stellen, dass diese vom Bauherrn entsprechend zu beauftragen ist. Die abfallchemische Aufsicht muss eine chemische Bestätigung über die ordnungsgemäße Abwicklung bei Baustellen geben.

      Damit gilt: Der Bauherr hat eine begleitende abfallchemische Aufsicht zu beauftragen, die

      • Im Falle, dass eine Verunreinigung vor Aushubarbeiten durch eine grundlegende Charakterisierung festgestellt ist (Qualitätsklasse IN überschritten, also Baurestmassendeponiequalität oder höher) und
      • Es sollen (Teile davon) einer Verwertung zugeführt werden.

      Hinsichtlich der Herstellung von Recycling-Baustoffen wird auf die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien verwiesen, die bis zur Inkraftsetzung der neuen B 3141 als
      gute Zusammenfassung der Anforderungen des BAWP sowie der RVS und anderer Grundlagen heranziehbar ist. Wenn bei der Herstellung von Recyclingmaterial aus Aushubmaterial eine technische Verbesserung durch mineralische Baurestmassen (mit einem Anteil von max. 50 %) vorgenommen wird, ist dafür Voraussetzung, dass es sich um zuvor qualitätsgesichertes Material der Qualitätsklasse U-A handelt.

      Wir möchten in diesem Zusammenhang speziell auf die BRV-Tagung 2023 am 14. Juni 2023 hinweisen sowie auf die BRV-Seminare zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Das nächste BRV-Seminar findet am 13. April vormittags in Leoben statt. Nähere Informationen können Sie dem beiliegenden Programmfolder entnehmen.

  3. EU und Ausland
    1. Europäischer Bericht Abbrucharbeiten
      Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen. 

      Wir ersuchen daher um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.

      Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT

      Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE

  4. Verbandsangelegenheiten
    1. Delegation aus Sachsen
      Am 28. März 2023 besuchte eine Delegation aus Sachsen den Österreichischen Baustoff-Recycling Verband. Die Delegationsteilnehmer setzten sich aus Wirtschaftsvertretern zusammen, die am Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft sowie Klimarelevanz interessiert waren. Besondere Aufmerksamkeit wurde der hohen Recyclingrate in Österreich, dem System der Lenkungsabgabe AlSAG sowie der Qualitätsmaßnahmen bei Rückbauvorhaben gewidmet. 

      Die Delegation beschloss den Tag mit einem Besuch bei einer Mitgliedsfirma des BRV, die den hohen Standard beim Baustoff-Recycling aufzeigen konnte.

    2. BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023
      Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden. 

      Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.

  5. Veranstaltungen
    1. BRV-Jahrestagung 2023
      Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“. 

      Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.

      Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.

    2. BRV-Seminar „Anforderungen des BAWP 2023“ (Leoben – Vormittag)
      Der BRV geht beim Seminar in Leoben am 13. April auf recyclingrelevante Passagen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 ein: Bodenaushubmaterial kann nicht nur als solches innerhalb und außerhalb der Baustelle verwendet werden, sondern bildet auch die Basis für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien. Entsprechende Regelungen sind im BAWP enthalten, die Neuerungen werden im Rahmen des Seminars herausgearbeitet. 

      Näheres entnehmen Sie bitte beiliegendem Folder.

    3. BRV-Seminar „Deponieverordnung am Bau 2023“ (Leoben – Nachmittag)
      Am Nachmittag des 13. April wird in einem BRV-Seminar die Deponieverordnung in Bezug auf Baurelevanz vorgetragen. Speziell wird auf Neuerungen zur Deponieverordnung aus der letzten Novelle sowie aus der geplanten Novelle 2023 eingegangen. Diese Novelle wird auch den vermehrten Einsatz von Recycling-Baustoffen im Deponiebau aufzeigen. 

      Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Detailfolder.

    4. BRV-Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“
      In diesem zweitägigen Kurs wird auf die wichtigsten Grundlagen des Recyclings im Bauwesen eingegangen. Dieser Ausbildungskurs bietet sich sowohl für Baustellenpersonal als auch für Personen, die im Recyclingbetrieb arbeiten, an. Darüber hinaus ist ein Besuch für jene Personen, die schon lange im Recycling-Geschäft tätig sind und sich die aktuelle Situation vor Augen führen wollen, empfehlenswert. 

      Weitere Infos + Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

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