Mitgliederinformation 03/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) übermittelt Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 03/2024 mit dem Hinweis auf die neue ÖN B 3141.

Dem Rundschreiben liegt auch das finale Programm unserer BRV-Jahrestagung 2024 bei. Reservieren Sie sich den 22. Mai 2024 für dieses Recycling-Event, bei dem sich die ganze Recycling-Branche trifft.

Im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung (11. Juni 2024, 12:30) haben wir auch ein attraktives Rahmenprogramm vorgesehen – Näheres entnehmen Sie bitte der Beilage.

Speziell möchten wir Sie auf unsere kommenden Veranstaltungen hinweisen:

– 3. bis 5. April        Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (AUSGEBUCHT)

– 9. bis 10. April      Ausbildungskurs Recycling-Fachperson / Wien

– 16. April              Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen / Leoben

– 17. April      Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb / Leoben

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Novelle der Deponieverordnung (für carbon- oder glasfaserverstärkte Kunststoffe)

Die Ablagerung von Abfällen von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen (CFK/GFK) auf Deponien ist seit dem 1. Jänner 2023 untersagt. Die Novelle, die im Entwurf zur Stellungnahme vorliegt, erlaubt nun eine befristete Ablagerungsmöglichkeit (bis Ende 2025/2026/2027 je nach Material) für bestimmte Fraktionen dieser Abfälle, bei denen die Verwertung aktuell noch nicht bzw. nicht in ausreichender Kapazität möglich ist.

Der BRV plant keine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben.

1.2. BRV-Projekt zu neuen Bestimmungen der EU-TaxonomieVO und BauprodukteVO

Der Vorstand des BRV sieht für die nähere Zukunft die Auswirkungen der neuen Bestimmungen der EU-Taxonomieverordnung und der in Bälde neu aufgelegten EU-Bauprodukteverordnung als wichtig an.

Die EU-Taxonomieverordnung betrifft schon derzeit gewisse Aktiengesellschaften (ASFINAG, STRABAG, PORR, …), wird aber schon ab 2026 weitere Bereiche der Bauwirtschaft betreffen. Vereinfacht gesagt wird die Finanzierung am Finanzmarkt viel teurer, wenn bspw. die vorgegebenen Recycling-Quoten nicht eingehalten werden.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist von mehreren EU-Gremien abgezeichnet, deren Veröffentlichung wird für Herbst 2024 erwartet. Diese enthält – im Gegensatz zur bestehenden Fassung – eine Vielzahl von Bestimmungen zur Wiederverwendung und Verwertung. Teile davon sind in einer OIB-Richtlinie Nr. 7 einzuarbeiten.

Der BRV beauftragte Univ.Prof. Dr. Peter Maydl, Vorsitzender in der Bundesingenieurkammer für Umweltagenden und Vorsitzender des Normenkomitees für Nachhaltigkeit, mit einem Gutachten, dessen Ergebnis noch heuer vorliegen soll. Die Finanzierung erfolgt außerbudgetär aus Rücklagen des Verbandes und belastet nicht das ordentliche Budget.

Im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 wird es einen ersten Zwischenbericht zu der Betroffenheit der Bau- und Recyclingwirtschaft aufgrund dieser neuen EU-Vorgaben geben. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich kostenlos zu informieren!

2 Technische Angelegenheiten

2.1 ÖNORM B 3141 in Veröffentlichung

In der gestrigen Sitzung des zuständigen Komitees des A.S.I wurde die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien – Anforderungen“ zur Veröffentlichung verabschiedet. Die Publikation ist für den 15. April 2024 vorgesehen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird diese für das Recycling wichtige Norm im Rahmen der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 vorstellen (siehe auch das beiliegende Programm mit Anmeldeabschnitt).

Als kurze Information dürfen wir Ihnen zusammenfassen (im Detail gelten die Bestimmungen der ÖN B 3141):

Als Ausgangsstoffe für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial sind zulässig:

  • Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial (inkl. Bodenbestandteile)
  • Nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Aushubmaterialien von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund mit mehr als 5 V-% bis zu 30 V-% bodenfremder Bestandteile
  • Aushubmaterial von Tunnelbauvorhaben (<10 V-% Spritzbeton, < 1V-% Organik)

Das Material muss im Vorfeld grundlegend charakterisiert werden (daher keine Kleinmengenregelung). Zur technischen Verbesserung des herzustellenden Recycling-Baustoffs darf Material der Qualitätsklasse U-A im untergeordneten Ausmaß (also < 50%) zugegeben werden. Wenn zur technischen Verbesserung Primärbaustoffe („MinRog“) in einem Anteil von mehr als 5% bis unter 50% der Masse zugegeben wird, sind diese Mischungen mit dem Zusatz „‑P“ zur jeweiligen Bezeichnung zu versehen.

Als Materialbezeichnung für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien wird festgelegt:

NA    Natürliche Gesteinskörnungen aus Aushubmaterialien

NAB  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RB

NAA Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RA

NAG  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RG

NAM  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RB, RA und/oder RG

NAH  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RH (oder RHZ, RZ, RS, RMH)

NAT Nat. Gesteinskörnung aus Tunnelausbruchmaterial mit 5 M-% bis 10 M-% Spritzbeton

Die Qualitätsklassen der Ausgangsmaterialien muss bestimmt sein (A1, A2, A2-G, BA, IN). Bei Zugabe von Material der Qualitätsklasse U-A gem. RBV oder eines Primärrohstoffs erhält der hergestellte Recycling-Baustoff die Qualitätsklasse des zuvor grundlegend charakterisierend Aushubmaterials. Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse IN dürfen nur für gebundene Anwendungen (z.B. Beton, Asphalt) Verwendung finden, ebenso die Qualität BA (außer in Abstimmung mit der für den Einbau örtlich zuständigen Abfallbehörde, dann auch ungebunden außerhalb des Grundwasserschwankungsbereiches)

Für die ungebundene Anwendung können Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Recycling-Baustoffen mit der Schlüsselnummer SN 31411 mit den Spezifizierungen 29, 30, 31, 32, 38, 39 verwendet werden; diese sind einer vereinfachten petrografischen Charakterisierung im Rahmen der Grundlegenden Charakterisierung oder am fertigen Recycling-Baustoff zu unterwerfen (Formblatt C1 der Norm, relativ einfach feststellbar).

Weitere Abschnitte der Norm beschäftigen sich mit Recycling-Baustoff als Wasserbaustein, für Mörtel, für Beton und für Asphalt.

Auch die Bezeichnungen von Gesteinskörnungen aus Aushubmaterialien  werden normativ geregelt. Als Beispiel für die ungebundene Anwendung: NA 0/32, U6, A2-G (Gesteinskörnung  aus Aushubmaterial mit max. 5% bodenfremder Bestandteile des Korngemisches 0/32, der U-Klasse nach RVS und der Qualitätsklasse A2-G)

Als Baustoff unterliegen die produzierten Recycling-Baustoffe der Erstprüfung und der Werkseigenen Produktionskontrolle.

Im Anhang zur ÖNORM werden die Sieblinien für die Verwendungsklassen angeführt sowie ein Formular für die vereinfachte petrografische Charakterisierung.

2.2  ÖN S 2126 und ÖN S 2127 in Begutachtung

Bis 14. März 2024 befinden sich zwei Önormen im Entwurf, die durch die Deponieverordnung rechtlich bindend sind:

Die ÖN S 2126 „Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit“ ersetzt die Fassung aus 2016. Geändert wurden insbesondere die Vorgaben für die Probemenge, die Überarbeitung des Probenahmeprotokolls und die Aktualisierung von Tabellen.

Die ÖN gilt für die grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial VOR Beginn der Aushub- und Abräumtätigkeit, das nach dem Ausheben oder Abräumen einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden soll.

Eine entscheidende Änderung ist die Reduktion der maximalen Größe einer Teilmenge für „Kategorie II Aushub“, das ist nicht verunreinigter Aushub mit geringer Kontaminationswahr-scheinlichkeit (z.B. aus bebauten Gebiet oder nicht verunreinigtes technisches Schüttmaterial); die max. Größe der Teilmenge wurde von 7.500 auf 5.000 Tonnen abgesenkt, die maximale Größe eines Anteils von 1.500 Tonnen auf 1.000 Tonnen. Damit müsste bspw. in Zukunft bei einem Aushub mit 22.500 Tonnen nicht mehr 3 sondern 5 Beurteilungen durchgeführt werden und die qualifizierten Stichproben anstelle 15 nunmehr 23, was einer deutlichen Verteuerung der Beprobung gleichkommt.

Generell gilt weiterhin, dass die Entnahmestellen (Schurf, Bohrung) pro 400m² (auch bei Linienbauwerken) vorzusehen sind. Eine begründete Abweichung ist grundsätzlich zulässig.

Die ÖN S 2127 „Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen“ ersetzt die Fassung aus 2011. Ziel ist die Harmonisierung der Begriffe „Teilmengen“ und „Anteile“ mit dem Konzept der ÖN S 2126. Auch hier werden die Probemengen angepasst.

Die Norm gilt für die grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen sowie von festen Abfällen aus Behältnissen oder Transportfahrzeugen (z.B. Mulden, Containern).

Die maximale Größe einer Teilmenge für Recycling-Baustoffe sowie für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial ist 2.500 Tonnen, mit dem max. Anteil von 500 Tonnen.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-Förderpreis für Diplomarbeiten und Dissertationen

Der BRV schreibt in periodischen Abständen einen Förderpreis für Masterarbeiten/Diplom-arbeiten und Dissertationen aus.

Dieses Jahr wurden sechs Arbeiten eingereicht, die von einer Jury unter der Leitung von
DI Mag. Thomas Kasper unter Mitwirkung von vielen Begutachtern (Universitätsprofessoren, Behördenvertreter, Recyclingunternehmer) beurteilt wurden.

Als Sieger ging DI Jan Bruns mit seiner am FH-Campus Wien erstellten Masterarbeit über recycling-gerechte Ausschreibung hervor.

Die Preisverleihung wird im Rahmen der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 stattfinden. Der Preisträger wird seine Arbeit im Anschluss an die Mitgliederversammlung präsentieren.

3.2  BRV-Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) findet am 11. Juni 2024, 12:30 h, im Hause des BRV in Wien statt. Neben den statutaren Punkten wird auch die BRV-Preisverleihung für Masterarbeiten/Diplomarbeiten stattfinden. Darüber hinaus ist als weiterer Höhepunkt ein Referat über die Betroffenheit der Recycling-Wirtschaft durch die EU-Taxonomieverordnung und die neue, im Herbst in Kraft tretende, EU-Bauprodukteverordnung angedacht.

Bitte reservieren Sie sich die Zeit ab 11:45 h, wo wir sie im Vorfeld zu einem gemeinsamen Mittagsimbiss mit dem Vorstand herzlich einladen.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Tagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“

Am 22. Mai 2024 veranstaltet der  BRV seine Jahrestagung im Parkhotel Schönbrunn in Wien. Thematisch werden drei Themenblöcke  angesprochen:

  • Neue Recycling-Baustoffe
  • Kreislauforientierte Ausschreibung
  • Forcierung des Baustoff-Recyclings

Nähere Programmdetails können der Beilage entnommen werden (Anm.: Sie erhalten in den nächsten Tagen auch eine Einladung per Post, die an über 4000 potentiell Interessierte erging)

Besonders hervorheben wollen wir den Vortrag zur neuen ÖN B 3141 (siehe oben) sowie über neue Möglichkeiten der Ziegelverwertung. Beim Thema Ausschreibung  wird ein neuer Leitfaden zur nachhaltigen, recyclinggerechten Ausschreibung zur neuen Standardisierten Leistungs-beschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI, Version 7) vorgestellt.

Die Tagung wird mit einem Blick nach Europa und den Bestimmungen für Abbruch fachlich beendet. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, bei einem Come-together einen fachlichen Austausch mit Kollegen und weiteren Teilnehmenden zu pflegen.

Bitte melden Sie sich zeitgerecht an – für BRV-Mitglieder gibt es besondere Vergünstigungen!

Weiters ersuchen wir Sie, das Programm Auftraggebern, Behördenvertretern und natürlich Ihren Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.

4.2  Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Der nächste Kurstermin findet von 9. bis 10. April 2024 in Wien statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.

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