Mitgliederinformation 05/2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 5/2023.
Im Rundschreiben wird speziell auf die Entwürfe der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Diese verlangt u.a. hohe Recycling-Quoten auch im Tiefbau.
Speziell möchten wir Sie auf unsere BRV-Jahrestagung am Mittwoch, 14. Juni 2023, hinweisen. Es ist uns gelungen, Fr. DI Judith Engel, Vorstand der ÖBB, für ein Statement zur nachhaltigen Ausschreibung der ÖBB-Infra, zu gewinnen; sie wird auch einen der Vortragsblöcke moderieren. Auch seitens des BMK werden Fr. Dr. Wolfslehner und Fr. Dr. Kraus (neue Gipsplattenverordnung!) mitwirken – neben vielen weiteren Spitzenreferenten, wie Hrn. Blum, der eine Workinggroup von CEN TC 351/SC1 „Circular Economy in the Construction Industry“ leitet.
Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:
– 26.4. Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)
– 22. – 24.5 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
– 14.6. BRV-Tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau“ (Wien)
– 27.6. Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person (Wien)
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 05/2023
1 Rechtliche Angelegenheiten
1.1 Delegierte Rechtsakte zu EU-Taxonomie-Verordnung (Entwurf)
Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der auf diese folgenden delegierten Verordnung der Kommission im Jahr 2021 lagen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele
- Klimaschutz (Artikel 1 und Anhang I der Verordnung)
- Klimawandelanpassung (Artikel 2 und Anhang II der Verordnung)
- Schonung der Wasserressourcen
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Wahrung der Biodiversität
vor.
Nunmehr wurden für die oben angeführten, weiteren Umweltziele konkrete weitere Rechtsakte im Entwurf vorgelegt – Stellungnahmen dazu können bis 3. Mai 2023 (sehr kurze Begutachtungsfrist!) abgegeben werden.
Da die EU-Taxonomie bereits mit Verlautbarung gültig ist und seit 1.1.2022 anzuwenden ist, ist eine gute Orientierung der konkreten Anforderungswerte insbesondere für all jene „großen Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse“ von hoher Relevanz, die in Österreich dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2017, unterliegen und eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen ihrer Jahresbilanzen und Geschäftsberichte veröffentlichen müssen. Dies betrifft auch einige Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten nicht unwesentlich die nationale Entwicklung der Bau- und Immobilienwirtschaft stark mitprägen. Es ist absehbar, dass der Anwendungsbereich der Taxonomie in den nächsten Jahren ausgeweitet werden, sich sukzessive auch auf mittlere Unternehmen ausdehnen könnte. So wurde im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2462 veröffentlicht; ab 2024 ist darin eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen vorgesehen.
Diese Entwicklung wird zumindest indirekt eine Vielzahl an Planungsunternehmen, Baufirmen, Bauträgern im Bereich des nachhaltigen Bauens betreffen.
Am 5. April 2023 startete die Kommission eine vierwöchige Feedback-Phase zu einer neuen Reihe von EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Als technische Bewertungskriterien werden im dzt. im Entwurf befindlichen Dokument unter Punkt 3 „Bau- und Immobilientätigkeiten“ auszugsweise Folgendes festgehalten:
Neubau von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):
- Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
- Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Errichtung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
- Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
- Beton, max. 70% stammt aus Primärmaterialien
- Ziegel, Fliesen etc., max. 70% stammt aus Primärmaterialien
- Biobasierte Produkte, max. 80% stammt aus Primärmaterialien
- Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 70% stammt aus Primärmaterialien
- Plastik, max. 50% stammt aus Primärmaterialien
- Metalle, max. 30% stammt aus Primärmaterialien
- Gips, max. 65% stammt aus Primärmaterialien
(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)
Renovierung von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):
- Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 70M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
- Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Renovierung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
- Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
- Beton, max. 85% stammt aus Primärmaterialien
- Ziegel, Fliesen etc., max. 85% stammt aus Primärmaterialien
- Biobasierte Produkte, max. 90% stammt aus Primärmaterialien
- Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 85% stammt aus Primärmaterialien
- Plastik, max. 75% stammt aus Primärmaterialien
- Metalle, max. 65% stammt aus Primärmaterialien
- Gips, max. 83% stammt aus Primärmaterialien
(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)
Abbruch von Gebäuden und Weiterem: Darunter zählen die meisten Bauwerke, wie Gebäude, Straßen, Schienenwege, Brücken, Tunnel, Pipelines, Dämme usw. In diesen Fällen gelten die oben genannten technischen Bewertungskriterien, wenn der Abbruch im Zusammenhang mit dem Neubau steht (Bauvertrag enthält Beides).
Instandhaltung („Maintenance“) von Straßen und Autobahnen: Darunter fallen viele Verkehrswege, wie Straßen, Wege, Autobahnen, Flugfelder oder Gehsteige (aber nicht das Tunnelbauwerk oder das Brückenbauwerk als solches). Hauptsächlich betroffen sind Binderschichten, Deckschichten, Betonplatten. Bei Straßen werden Asphalt, Beton und Asphaltbeton betrachtet.
- Binder-, Deckschichten, Betonplatten: 100 M-% der ungefährlichen Baurestmassen muss wiederverwendet oder rezykliert werden.
- Neue Elemente müssen – nach dem Abbruch – zumindest mit 50% aus wiederverwendeten oder rezyklierten Baustoffen bestehen
- Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.
- Die Binderschicht muss eine „Service lifetime“ von 20 Jahren aufweisen.
Verwendung von Beton im Bauwesen („civil engeneering“):
Hier wird die generelle Verwendung von Beton – ausgenommen zu obigen Punkt „Straßen und Autobahnen“ – festgelegt:
- Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
- Die Verwendung von Primärbaustoffen für Beton ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
- Es ist sicherzustellen, dass max. 70% aus Primärmaterialien stammt.
- Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant eine Stellungnahme dazu abzugeben. Sollten Sie ebenso eine Begutachtung vornehmen, ersuchen wir um entsprechende Information der Geschäftsstelle, um diese in der BRV-Stellungnahme zu berücksichtigen.
2 EU und Ausland
2.1 Europäischer Bericht Abbrucharbeiten
Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen.
Wir ersuchen daher nochmals (vgl. RS Nr. 3) um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.
Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT
Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE
3 Verbandsangelegenheiten
3.1 BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023
Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden.
Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.
4 Veranstaltungen
4.1 BRV-Jahrestagung 2023
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“.
Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.
Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.
4.2 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
Vom 22. bis 24. Mai findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.
Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.
Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.
4.3 Linz: Eingangsleiter Baustoff-Recycling
Am 26.4. kommt der BRV nach Linz, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.
Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.
4.4 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person
Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 27. Juni 2023 in Wien angeboten.
Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.).
In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen neue Aufgaben für Rückbaukundige Personen diskutieren, die sich aus der zu erwartenden Recycling-Gips-Verordnung und anderes ergeben.
Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.
Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im kommenden Rundschreiben Nr. 6.
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