Mitgliederinformation 08/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 8/2023 mit aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.9.    Seminar „Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023“ (Wien/Web)

– 25.-27.9.    Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Mit BGBl. I Nr. 66/2023 wurde das AWG 2002 novelliert. Diese Novelle betrifft nur die Transparenz zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und ist somit nicht baurelevant.

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Die Deponieverordnung soll grundlegend novelliert werden. Geplant war die Novelle für 2022, nunmehr ist angedacht, diese mit 1. Jänner 2024 in Kraft zu setzen. Im Herbst 23 soll eine Begutachtung stattfinden (Anm.: Erfahrungsgemäß ist zwischen Begutachtung und Inkrafttreten zumindest ein halbes Jahr anzusetzen, so dass seitens der Geschäftsstelle des BRV diese für Frühjahr 2024 zu erwarten ist.)

Im Rahmen mehrerer Vorträge durch Mitarbeitende des BMK ergeben sich, aus Sicht der Bauwirtschaft/Recyclingwirtschaft folgende Änderungen (Stand Juni 2023):

  • Begrifflichkeiten: Streichung der Begriffe Primärabfall/Sekundärabfall; neue Begriffsbestimmungen für Bankettschälgut, Sickerwassereinrichtung, Tunnelausbruchmaterial
  • Kleinmengen Bodenaushub soll nur mehr auf Bodenaushubdeponien abgelagert werden dürfen; Unterschrift durch Bauherrn und nicht mehr Abfallbesitzer
  • Präzisierung Deponieverbot für Gips(platten)abfälle
  • Erhöhter Grenzwert für Sulfat bei Bodenaushubdeponie
  • Ablagerung von Bankettschälgut von Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen ohne analytische Untersuchung auf Bodenaushubdeponien
  • Tunnelausbruchmaterial: Verpflichtung zur getrennten Erfassung des Rückpralls an Spritzbeton/ Untersuchung von Bohrhilfsmitteln auf Umweltverträglichkeit
  • Identitätskontrolle: eine Identitätskontrolle pro max. 20.000t bei nicht verunreinigten Bodenaushubmaterial, eine pro 5.000t für nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Anhang 1: Ergänzung fehlender Parameter und Anpassung der Grenzwerte
  • Anhang 2: Ablagerung ohne Analytik nur mehr für Baurestmassen, wenn Schad- und Störstofferkundung gem. §4 RBV und Rückbau gem. §5 RBV
  • Anhang 2: Analytische Untersuchung bei nicht mehr als 750t Abbruchabfälle gem. §10a, wenn Ablagerung auf Inertabfalldeponie oder Reststoffdeponie
  • Anhang 2: bei Linien- und Verkehrsflächen: Ohne analyt. Untersuchung bei diesen Abfällen, wenn bereits eine analytische Untersuchung vorliegt
  • Anhang 2: Die 10% – Grenze für nicht min. Bauwerksbestandteile, die bei Baurestmassen enthalten war, wird auf 3% abgesenkt, sofern Abfälle aus dem Neubau bzw. Kleinmengen unter 750t (gem. §10a RBV)
  • Verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen im Sinne des Anhang 3:
    • Basisentwässerung (Flächenfilter: RC-Baustoffe bevorzugt): Bei Inertabfalldeponien Qualität A1, A2, A2-G, BA oder U-A nach RBV. Bei BRM, RSD und MAD zusätzlich U-B und U-E
    • Ausgleichsschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Gasdrainageschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Entwässerungsschichte: wie Flächenfilter (s.o.)
    • Rekultivierung: Recycling-Baustoffe gem. Nachnutzung (A1, A2, A2-G, BA)

Wie erwähnt, handelt es sich um den Stand des Beamtenentwurfes des BMK – weder verhandelt noch in Begutachtung oder in Kraft. Wir wollen Sie nur vorinformieren, mit was in nächster Zeit zu rechnen sein wird. Weitere Neuerungen betreffen die Bauwirtschaft in geringerem Ausmaß.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Stand 2023

Die seitens des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes veröffentlicht Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, 1. Jänner 2017, wird durch das vom BRV neu herausgegebene „Ergänzungsblatt, Stand Jänner 2023“ ergänzt bzw. abgeändert.

Die Änderungen waren durch die Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans 2023 notwendig.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.2 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Aushubmaterialien, Stand 2023

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023 wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher war eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage, notwendig.

Das Ergänzungsblatt enthält auch Hinweise auf den neuen Parameterumfang, der tw. abgeänderte Grenzwerte, aber auch zusätzliche Parameter enthält.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.3. BRV-Merkblatt Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial

Wie schon erwähnt, hat der BRV auch dieses Merkblatt neu aufgelegt (Auflage 04, Stand: Jänner 2023). Dieses Merkblatt dient als Leitfaden bei der Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial. Durch dieses Merkblatt sollen Scheinverwertungen und unökologische Vermischungen bei Erdarbeiten und Rekultivierungsmaßen vermieden werden.

Gerne können Sie dieses über die Geschäftsstelle kostenfrei beziehen.

3 Veranstaltungen

3.1 BRV-Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023

Der BRV bietet dieses Seminar sowohl in Wien als auch über Web am 14.9. an.

Der BAWP 2023 enthält einige baurelevante Neuerungen – von veränderten Grenzwerten bis zur abfallchemischen Bauaufsicht. Diese Änderungen sind für alle Baupraktiker, aber auch für die Recycling-Wirtschaft von Interesse. Das Seminar wird speziell für Bauleitungen, Kalkulierende, Baumeister, Behördenvertretungen und Vertretungen der Baustoff-Recycling Wirtschaft angeboten.

3.2 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der BRV bietet dieses Seminar am 25.-27.9. in Wien an.

Dieser 2 ½ tägige Kurs soll jene Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfallrecht, Umweltchemie und Abfalltechnik vermitteln, die neben der bautechnischen oder chemischen Ausbildung für Rückbaukundige Personen benötigt werden. Darüber hinaus ist der Kurs für alle Interessierten offen, die sich mit dem Rückbau näher beschäftigen wollen.

Anmeldemöglichkeiten sowie weitere Details können Sie der Beilage entnehmen.

Beilagen