Mitgliederinformation 15/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 15/2022.

Wie Sie dem Mitgliederrundschreiben entnehmen können, sind derzeit mehrere ÖNORMEN in Erarbeitung, die den Einsatz von Recycling-Baustoffen verbessern bzw. ermöglichen.

Weiters möchten wir schon heute auf unsere nächsten Seminare im Herbst 2022 hinweisen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf der Bauproduktenverordnung – BRV-Stellungnahme

Am 30.3. hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Ziel des Entwurfes ist es, Verbesserungen der Funktionsweise des Binnenmarktes für Bauprodukte zu erreichen und Umweltziele im Rahmen des Green Deal und des Circular Economy Action Plan zu fördern.

In der Stellungnahme des BRV wird eine grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf der europäischen Bauproduktenverordnung abgegeben. Jedenfalls sind die Ziele des Green Deals und die Umsetzung in der BPVO durch Maximierung des Recyclinggehalts, der Recyclingfähigkeit und die verstärkte Verwendung wieder aufbereiteter Produkte zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdruckes von Bauprodukten zu unterstützen.

Als wichtigen Gedanken unterstützen wir die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien.

Seitens des BRV wird jedoch kritisiert, dass die EU-Kommission über eigene hoheitliche Akte Veränderungen durchführen kann, auch ohne Anhörung technischer Kommissionen (CEN). Weiters ist der Anhang zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ relativ schwammig formuliert, wenn es darum geht, verpflichtend Sekundärrohstoffe mit hoher Umwelt-verträglichkeit einzusetzen. Kritisch betrachtet wird auch die sehr lange Übergangszeit von 20 Jahren, da damit kaum Änderungen in absehbarer Zeit zu bemerken sein werden.

Die Stellungnahme des BRV war auch Grundlage für die Stellungnahme der European Quality Association for Recycling (EQAR).

Insgesamt sind über 180 Stellungnahmen abgegeben worden, davon 10 % aus Österreich.

Wir werden Sie gerne über die weiteren Aktivitäten bei der Novellierung der Bauprodukten-verordnung informieren.

1.2 Projektantrag ÖNORM B 3141

Am 11. Juli 2022 wurde der Projektantrag zur ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien“ vom zuständigen Komitee verabschiedet.

Dieser liegt mit 1. August 2022 zur offiziellen Einsichtnahme und Stellungnahme beim ASI auf.

In einer ad-hoc-Gruppe wurde unter Beteiligung des Ministeriums, der Natursteinindustrie, der Recyclingwirtschaft und Prüfanstalten der Projektantrag im letzten halben Jahr konkretisiert. Basis ist dabei in bautechnischer Hinsicht die zugrundeliegende europäische Normung, in umwelt-technischer Hinsicht der Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Behandelt sollen insbesondere Aushub-materialien werden, die dem BAWP unterliegen und die als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat zum gleichen Thema eine Richtlinie schon 2018 erstellt, die 2021 neu aufgelegt worden ist. Dabei wurde neben den bautechnischen und umwelt-technischen Spezifizierungen auch ein Vorschlag für die Bezeichnung dieser Recycling-Baustoffe aufgenommen.

Ziel des Vorhabens ist es, in Analogie zur ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ nunmehr für Materialien, die im BAWP beschrieben werden, eine vergleichbare ÖNORM zu schaffen. Als weiteres Ziel wird dabei verfolgt, eine Basis für ein vorzeitiges Abfallende für Aushubmaterialien dem Ministerium zu geben. Das eigentliche Abfallende kann nur im Verordnungswege – und damit nicht über die ÖNORM – erfolgen, das BMK hat sich jedoch dazu bekannt, dieses Thema entsprechend weiter zu verfolgen.

Der BRV wird voraussichtlich keine Stellungnahme zu dem Projektantrag einbringen, da durch die Mitarbeit im Vorfeld eine Sicherstellung der Interessen erfolgte. Für nähere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

1.3 Überarbeitung ÖNORM S 2021

Im Rahmen des nationalen Normungskomitees 199 „biologische Abfallbehandlung und -verwertung“ wurde der Beschluss gefasst, die ÖNORM S 2021 „Kultursubstrate – Qualitätsanforderungen und Untersuchungsmethoden“ zu überarbeiten. Der BRV hat gebeten, als Gast zu diesen Sitzungen eingeladen zu werden. Herr Dipl.-Ing. (FH) Tallafuss wird dabei den BRV vertreten. Ziel ist es, das heuer veröffentlichte BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ in diese ÖNORM einzuarbeiten.

Weiters wurde seitens des BRV eine Initiative unternommen, die ÖNORM L 1131 für Dachbegrünung ebenso zu öffnen um das Thema der Ziegel-hältigen Substrate (Recycling-Baustoff-Produkte) berücksichtigen zu können. Ende Juli wird dazu eine Sitzung des ASI erfolgen.

Wir werden Sie über den Verlauf dieser beiden Normenvorhaben in den nächsten Rundschreiben weiter informieren.

1.4 BRV-Stellungnahme zum Entwurf des BAWP 2022

Der BRV hat zeitgerecht zum Entwurf des BAWP 2022, der vom BMK im Mai 2022 versendet wurde, Stellung genommen.

Die Veröffentlichung des BAWP wird für Herbst 2022 erwartet. Auf Basis dieser Veröffentlichung wird im ASI die ÖNORM B 3141 (siehe oben) erstellt werden.

Hinweis: der BRV beginnt Mitte September mit einer neuen Veranstaltung über die Inhalte des aktualisierten Bundes-Abfallwirtschaftsplans sowie über die Auswirkungen auf die Recycling-wirtschaft beim Thema Boden und Recycling-Baustoffe.

 

  1. EU und Ausland

2.1 Interalpine Ressourcentagung Südtirol

Am 22. und 23. September 2022 findet am Kronplatz in Südtirol die Interalpine Ressourcentagung „Bewertbare Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft“ statt. Die Veranstaltung wird auch im Zusammen-wirken mit EQAR abgehalten. Nähere Informationen bekommen Sie unter der Internetadresse www.ibi-kompetenz.eu.

 

  1. Veranstaltungen

3.1 Neu: BRV-Seminare BAWP 2022

Mit 22. September 2022 startet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband mit einer neuen Veranstaltungsserie „Neue Anforderungen des BAWP 2022“. Der erste Termin findet dabei in Linz statt.

Der BAWP ist Grundlage für die Verwertung von Bodenaushubmaterial als Recycling-Baustoff sowie für die Verwendung von Böden als Abfall. Einige Neuerungen betreffen den veränderten Einsatz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, auch einer baubegleitenden chemischen Betreuung oder veränderten Einsatzbereichen.

Holen Sie sich die neuesten Informationen am 22. September in Linz oder am 2. November in Wien.

3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Ebenso in Linz findet am Nachmittag des 22. September das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für Recycling-Betriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu erläutern.

Dieses Seminar lässt sich gut mit dem unter Punkt 1 angeführten Seminar in Linz kombinieren.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

3.3 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

 

  1. Wissenswertes

4.1 ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“

Die ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ wurde in mehrjähriger Überarbeitung nunmehr als Entwurf fertiggestellt. Eine Veröffentlichung dieser Norm ist voraussichtlich mit September zu erwarten. Es handelt sich dabei um keine bautechnische sondern um eine landschaftsökologische Norm, die den Erhalt der Böden für Forst- und Land-wirtschaft zum Ziele hat. Ziel der Norm ist es, Verluste, Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens bei Bauvorhaben zu minimieren und die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wieder herzustellen.

Die ÖNORM ist anzuwenden, wenn bei einem Bauvorhaben über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beansprucht oder hergestellt wird.

Bei Bauvorhaben, die über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beanspruchen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung zu beauftragen. Diese berät den Bauherrn in der Sicherstellung des baubegleitenden Bodenschutzes von der Grundlagenerhebung, Planung und Projektierung über die Ausschreibung bis zur Bauausführung. Sie ist vom Bauherrn mit den notwendigen Befugnissen auszustatten.

Baumaßnahmen auf Böden, die vorrangig bautechnischen Zwecken dienen, sowie Böden unter versiegelten Flächen sind vom Anwendungsbereich dieser ÖNORM ausgenommen.

4.2 Kroatien: Trainingsprogramm C&D-Kreislaufwirtschaft

Im Auftrag der Weltbank und des kroatischen Umweltministeriums wurde in Kroatien ein Projekt „Circular Economy Approaches in Solid Waste Management“ in Auftrag gegeben. Unter anderem werden dabei Trainingsaktivitäten zum Thema C&D-Waste Management vorgesehen.

Bei Insgesamt 6 Terminen in ebenso vielen kroatischen Städten wurden unter Beteiligung von Herrn Kasper, Car, Tallafuss Best Practice-Beispiele aus Österreich eingebracht.

Es wurde allgemein anerkannt, dass Österreichisch durchwegs als Vorbild für Kroatien dienen kann, wenngleich gewisse Besonderheiten (Geologie, Struktur des Landes,…) sicherlich entsprechende Adaptierungen benötigen.

 

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