Neue Anforderungen an den Abbruch
Abbrucharbeiten sind ein zentraler Bestandteil der Baufreimachung und Voraussetzung für Neubauten bzw. Sanierungen. Ob Teilabbruch oder Gesamtabbruch, neben den jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung ist auch der Stand der Technik zu berücksichtigen. Dieser wird mit 1. Dezember 2014 durch die ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu festgelegt. Mit 1.1.2016 wird dieser Standard rechtsverbindlich in der Recycling-Baustoffverordnung für Baurestmassen vorgeschrieben.
27 Mai, 2021
09:00 – 12:00
Standort:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband – BRV
Karlsgasse 5, Wien
Neues zur DepVO2020 - Folder 2021
10 Juni, 2021
09:30 – 16:00
Standort:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband – BRV
Karlsgasse 5, Wien
Eingangsleiter Baustoff-Recycling_Frühjahr 2021
15 Juni, 2021
09:30 – 12:30
Standort:
Hotel Falkensteiner
In der Au 1-3, Leoben
Neues zur DepVO2020 - Folder 2021