Das war die BRV-Tagung 2023

Im Bild v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wiesner (PORR), Dipl.-Ing. Judith Engel MBA, MSc, (ÖBB-Infrastruktur AG), Dipl.-Ing. Martin Car (BRV-GF), Dipl.-Ing.Mag. Thomas Kasper (Vorsitzender des BRV)

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau

Neue Chancen für das Baustoff-Recycling

 

Am 14. Juni 2023 fand die BRV-Jahrestagung 2023 im Arcotel Wimberger statt. Themen dieser Jahrestagung waren die ökologischen Zuschlagskriterien für eine nachhaltige Vergabe, der Themenbereich Boden, die neue zukünftige Recyclinggips-Verordnung sowie der aktuelle Stand der ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien.

Einen kurzen Bericht dazu finden Sie demnächst in unserer Pressemeldung.

Gipsplatten: Richtig entsorgen

Gips ist ein wichtiger Rohstoff und wird seit Jahrzehnten im Trockenausbau angewendet. Ob Dachausbau, Zwischenwände oder Deckenverkleidung – Gipsplatten finden sich in den meisten Gebäuden. Mit 1.1.2026 dürfen diese nicht mehr deponiert werden, schon davor wird das gemeinsame Erfassen in einer Bauschuttmulde verboten werden.

Der BRV-Baustellenaushang „Gipsplatten: Richtig entsorgen“ kann als A2-Aushang für jeden Baustellencontainer als leicht verständlicher Aushang Anwendung finden.

 

Gipsplatten: Richtig entsorgen

Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau

Mit 1.1.2026 gilt ein Deponierungsverbot für Gipsplatten. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) hat in einer eigenen Arbeitsgruppe begonnen, Informationsmaterialien für Planer, Bauherren, Sammler und Behandler zu erstellen. Ziel ist es, schon im Vorfeld Vorbereitungen für Ausschreibungen und für einen geordneten Rückbau unter Berücksichtigung der Gipsplattensortierung zu treffen.

Jede Neubau-Baustelle weist Trockenbauarbeiten auf. Der Ausbau mit Gipsplatten ist kostengünstig und eine moderne Lösung. Dabei fällt Gipsplattenverschnitt und sonstiger Gipsplattenabfall an. Der Infofolder „neu“ wendet sich an Bauherren und Gipsplattenverarbeiter, um diese wertvollen Gipsbaustoffe einer Verwertung (ab 2026 Pflicht!) zuzuführen.

Neue Anwendungen für Recycling-Baustoffe

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) stellt am 7.4.2022 in Wien im Rahmen einer Baustoff-Recycling Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ Neues aus Technik und Recht vor.

Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.

Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.

 

Die BRV-Tagung

„Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“

findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.

Wir freuen uns über die Aufnahme der Tagung in die Terminankündigungen Ihres Mediums.

Als Pressevertreter laden wir Sie herzlich ein, die BRV-Fachtagung kostenfrei zu besuchen. Zwecks Akkreditierung ersuchen wir vorab um entsprechende Anmeldung.

Achtung! 2G-Regel in Wien: Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte, mit gültigem Nachweis

 

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer

Karlsgasse 5, 1040 Wien

01/504 72 89

brv@brv.at

www.brv.at

Beilage:

Programm BRV-Tagung am 7.4.2022

Wenn Beton aus Beton gewonnen wird

Recycling. Rund 80 Prozent der mineralischen Baumassen werden in Österreich recycelt – ein im internationalen Vergleich hoher Wert. Warum das so ist und wo noch Potenzial ist

Quelle: Kurier – Ausgabe v. 17.8.2021

Bei Recycling denkt man zuerst einmal an Abfall – Papier oder Kunststoff, das wiederverwertet wird. Doch auch im Baubereich spielt Recycling eine wichtige Rolle – und Österreich steht im internationalen Vergleich gut da.

Beispielsweise für Schüttungen können viele mineralische Baumaterialien verwendet werden. Beton kann aber auch – je nach qualitativen Eigenschaften – wieder zu neuem Beton verarbeitet und so wertvolle Naturrohstoffe gespart werden. Und das passiert auch: „Rund 80 Prozent aller mineralischen Baumassen werden in Österreich aufbereitet und einer Verwertung unterzogen“, erklärt Martin Car, Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbands (BRV). Jährlich würden in Österreich rund zehn Millionen Tonnen an Abfällen im Bau anfallen – acht Millionen Tonnen davon werden aufbereitet, erklärt Car. „Das ist eine sehr, sehr hohe Quote. Andere europäische Staaten liegen bei 20 bis 30 Prozent.“

Die Gründe liegen auch und gerade in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es in Österreich zum Teil seit Jahrzehnten gibt. Etwa das Altlastensanierungsgesetz, die Deponieverordnung und die Recycling-Baustoff- Verordnung, um nur einige Beispiele zu nennen. Laut aktuellster Novelle der Deponieverordnung dürfen ab 2024 die meisten mineralischen Baustoffe – etwa Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch und Betonabbruch – nicht mehr deponiert werden.

Für die Zukunft ortet Car trotz der guten Quoten großes Potenzial. Das beginnt etwa beim Thema Ausschreibungen. „Da sind wir nicht gut genug.“ Er wünscht sich, dass in Ausschreibungen der Einsatz von recycelten Baustoffen bevorzugt wird.

Außerdem „sollten wir höherwertig ins Recycling gehen. Schüttmaterial ist nicht so hochwertig, als wenn Beton zu neuem Beton verarbeitet wird. Wir wollen kein Downcycling, sondern Recycling.“ Aber auch beim Recycling selbst gäbe es noch einiges an Luft nach oben, als Beispiel nennt er den Bodenaushub. „Über 70 Prozent des Bodens wird deponiert“, sagt Car – dabei könnte man einen Großteil der Böden einem Recycling zuführen.

Und: „Die Rohstoffquelle der Zukunft sind unsere Bauwerke“, ist Car sicher. Urban Mining ist ein Schlagwort in diesem Zusammenhang, das man sich merken sollte. „In den Städten liegt mehr Metall als am Erzberg“, sagt Car. Bei beispielsweise Stahl sei durch Rückbau ein hochwertiges Recycling möglich. Wichtig sei das Recycling auch bei Materialien wie Holz oder Glas – allerdings seien hier die Mengen viel geringer. Natürliche Grenze beim Recycling ist das Abbruchvolumen – es kann nur das recycelt werden, was da ist.

Weltmarktführer

Ein Pionier auf dem Gebiet des Baumaterialrecyclings ist die Firma Rubble Master aus Linz. Vor über 30 Jahren hat Firmenchef Gerald Hanisch das Unternehmen ins Leben gerufen, das mobile Brechanlagen produziert und laut eigenen Angaben heute Weltmarktführer ist.

Hanisch sagt, dass sich in den vergangenen Jahren Mitbewerber etabliert haben, was ihn aber gar nicht so stört. Immerhin ist der Markt international ein riesiger – in vielen Ländern steckt das Thema noch in den Kinderschuhen. Rubble Master hat aktuell einen Exportanteil von 95 Prozent. Für Österreich würde er sich wünschen, dass die Thematik stärker in den Lehrplänen der Unis und Fachhochschulen Platz findet. Und noch mehr Bewusstseinsbildung dahingehend passiert, dass recycelte Baumaterialien kein Abfall sind.

Für Bauunternehmen ist Baustoffrecycling bereits Usus. Bei Strabag etwa wurden im Geschäftsjahr 2020 rund 500.000 Tonnen Sekundärbaustoffe erzeugt bzw. verwendet. Bei Porr werden jährlich rund zwei Millionen Tonnen an Baurestmassen recycelt.

Recycling-Börse Bau – Pflichtenheft für NÖ-Landesgebäude

Am 16. Juli 2021 erschien das Pflichtenheft „Energieeffizient und Nachhaltigkeit“ für NÖ-Landesgebäude, bei dem unter Kapitel 13.4 – Einsatz von Recycling-Baustoffen bei Bauvorhaben auf die Recycling-Börse Bau verwiesen wird.

Das Pflichtenheft dient als Grundlage bei Ausschreibungsvorhaben des Landes NÖ und beinhaltet Ziele und Vorgaben welche den Standard von landeseigenen Gebäuden in Richtung Energieeffizienz, Bauökologie und Nachhaltigkeit weiter verbessern soll.

Das Pflichtenheft ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Pflichtenheft.html

An dieser Stelle wird auch an dem im Jahr 2015 verabschiedeten „NÖ Fahrplan Nachhaltige Beschaffung“ hingewiesen. Für Hochbauvorhaben wird darin vorgesehen, dass zumindest 5% der eingesetzten mineralischen Baustoffe aus dem Recycling stammen sollen.

Baustoff-Recycling ist die erste Wahl!

Österreich hat sich entschlossen, in gut zwei Jahren das Deponieren von den meisten mineralischen Baustoffen zu verbieten – dies im Sinne der europäischen Vorgaben, die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Damit wird der letzte Schritt einer seit Jahrzehnten positiven Entwicklung zur Verwertung von Baurestmassen gesetzt; über 80% der mineralischen Fraktion ist in Österreich schon bisher der Verwertung zugeführt worden, mehr als 7 Mio. Tonnen Recycling-Baustoffe kamen Jahr für Jahr zum Einsatz. Baustoff-Recycling wird seit 1990 in Österreich professionell betrieben – ob mobil auf Baustellen oder stationär. Aufbereitungsanlagen sind flächendeckend vorhanden, das Qualitätsmanagement ist nach nationalen und europäischen Vorgaben im Spitzenfeld Europas angesiedelt.

Deponieverbot der Zukunft

Mit 1. April 2021 wurde mit BGBl. II 144/2021 die Deponie-verordnungsnovelle veröffentlicht. Eine zentrale Bedeutung für das Baustoff-Recycling ist durch die Ergänzung des § 1 hinsichtlich Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten: Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.

Folgende Abfälle können ab 1.1.2024 nicht mehr auf einer Deponie abgelagert werden: Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A.

“Baustoff-Recycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. Seit über 30 Jahren wurde nach den Richtlinien für Recycling-Baustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes ein Markt aufgebaut, an dem heute hunderte Produzenten teilhaben.

Seit 2016 gibt es ein vorzeitiges Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der besten Umweltqualität. Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr 7% der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird”, so Martin Car, langjähriger Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV).

Das Deponierungsverbot betrifft aber nicht nur die angeführten Stoffgruppen, sondern auch Gipsplatten. In modernen Gebäuden kann Gips bis zu 7% der verbauten Materialien ausmachen. Ab 1.1.2026 dürfen Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Flies-Armierung, Gipsfaserplatten) nicht mehr deponiert werden.
Ausgenommen davon werden jene Platten sein, bei denen im Zuge der Eingangskontrolle in einer Recycling-Anlage für Gipsabfälle nachweislich festgestellt wird, dass sie nicht von ausreichender Qualität sind, um daraus Recycling-Gips herzustellen.

Die längere Übergangsfrist ist schon deswegen nötig, da es in Österreich kein flächendeckendes Gipsrecycling gibt und die entsprechende Logistik erst aufgebaut werden muss.

Mit Ende des Jahres 2026 wird auch das Ablagern von Künstlichen Mineralfasern (KMF) – ob als gefährlicher Abfall oder in ungefährlicher Form – ebenso nicht mehr erlaubt sein. Hier erwartet sich die Umweltabteilung des zuständigen Bundesministeriums, dass ebenso entsprechende Aufbereitungswege in den nächsten fünf Jahren von der Wirtschaft geschaffen werden. Dennoch wird dieser Schritt noch in den nächsten Jahren evaluiert werden, um keine Entsorgungs-engpässe zu schaffen.

Baustoff-Recycling als Zukunft

Baustoff-Recycling wird damit DIE Lösung der Zukunft. Alleine im Tiefbau liegen 60% der Massen, die jemals verbaut wurden – in Straßen, Schienenwegen, Leitungsbau oder sonstiger Infrastruktur. Diese Baustoffe unterlagen beim Einbau hochqualitativen und normierten Anforderungen. Diese hochwertigen Baustoffe sind bestes Ausgangsmaterial für neue Baustoffe der Kreislaufwirtschaft.

Asphalt kann nicht nur granuliert im Tragschichtenbau einer Straße oder eines Parkplatzes eingesetzt werden, sondern als hochwertiges Gestein (Zuschlagstoff) in Heißmischanlagen Verwendung finden. Beton kann sowohl ungebunden als Betongranulat zum Einsatz kommen, aber auch in gebundener Form, z.B. für die Betonproduktion – ein eigener Teil der ÖN B 4710 beschäftigt sich mit Recyclingbeton.

Technisches Schüttmaterial kann in gleicher Form wieder verwertet werden, für Gleisschotter gibt es sowohl onsite als auch offsite gute Verwertungswege. Alle Recycling-Baustoffe unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle – Vorgaben dazu gibt es in rechtlicher (RBV) als auch in technischer Hinsicht (Normen); eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundlagen bietet der BRV in Form der “Richtlinien für Recycling-Baustoffe” an, die auch als Grundlage für die Ausschreibung dienen.

Die Ausschreibung der Zukunft

Bauausschreibungen sollten sich schon heute auf diese neue Situation einstellen: Viele geplante Bauvorhaben brauchen bis zur Umsetzung und Beendigung mehrere Jahre und fallen damit in die nun festgelegte Frist des Deponierungsverbotes. Es ist daher klug, schon bei derzeit in Planung befindlichen Ausschreibungen auf die neue Situation einzustellen. Dabei hilft im Tiefbau auch ein Blick in die neue Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI), herausgegeben von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV).

Eine eigene Leistungsgruppe definiert Ausschreibungstexte für die Verwertung. Aber schon in den allgemeinen Vorbemerkungen wird auf den Vorzug der Verwertung gegenüber der Deponierung eingegangen. Mit 1. Mai 2021 erfolgt die Neuauflage der LB-VI in Form der Version 6, die auch hinsichtlich Bodenaushub neue Festlegungen trifft.

Quelle – e.l.b.w. Umwelttechnik 3/2021

Rückbau, aber richtig

Korrekter Rückbau spart Kosten

In Österreich sind die Vorgaben für einen verwertungsorientierten Rückbau praxisorientiert und weit fortgeschritten. Neben der Bauordnung schreibt eine Bundesverordnung die notwendigen Schritte von der Ausschreibung bis zur Durchführung des Abbruchs vor. Zentral dabei ist das Einschalten von Rückbaukundigen Personen, also Fachexperten des Bauens, die durch Begehung des Objektes und Erstellung eines Rückbaukonzeptes eine technische und ökologische Optimierung des Abbruchs vornehmen.

 

 

Verwertungsorientierter Rückbau

Seit 2016 ist bei Abbrüchen – unabhängig der Größe – die Trennung der Baurestmassen in Kunststoffe, Holz, Asphalt, Beton, mineralische Baurestmassen, Bodenaushub und Siedlungsabfälle verpflichtend. Darüber hinaus sind gefährliche Abfälle zu erfassen und getrennt zu entsorgen; darunter fallen beispielsweise Bleirohre, asbesthaltige Schindeln, ölverunreinigte Estriche oder Teerpappen. Ziel ist es, durch Trennung der Stoffe, eine kostengünstige Verwertung in Recyclinganlagen zu erleichtern.

 

 

Rückbaukundige Person

Für viele Bauherren ist diese Aufgabe unter Beiziehung einer Rückbaukundigen Person einfacher – ab einer Größenordnung von 750t anfallender Baurestmassen sogar zwingend vorgeschrieben. Diese Rückbaukundigen Fachleute besitzen eine bautechnische Ausbildung, sowie abfalltechnische Kenntnisse. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet kostenlose Informationen zum Thema verwertungsorientierter Rückbau als auch eine bundesweite Liste der Rückbaukundigen Personen an (https://brv.at/ruckbaukundige-personen/). Darüber hinaus können diese Expertinnen/Experten regelmäßig Schulungen des BRV besuchen, z.B.:

 

Ausbildungskurs – Recycling-Fachperson 12.–13. April 2021 in Wien

 

Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person 3.–5. Mai 2021 in Wien

 

 

Kosten sparen

Da Deponierung in der Regel teurer kommt als Verwertung, bietet der verwertungsorientierte Rückbau eine optimierte Möglichkeit, kostensparend und rechtskonform einen Abbruch zu beauftragen. Da die Bauherren verantwortlich für die Erstellung der Objektbeschreibung, der Schadstofferkundung, sowie für die Erstellung des Rückbaukonzepts sind, bietet der BRV ebenfalls kostenlos die entsprechenden Formulare an (https://brv.at/formulare/).

Rückblick BRV-Jubiläumskongress 2020

Anlässlich des 30-jährigen Bestandsjubiläums veranstaltete der BRV im Parkhotel Schönbrunn einen Jubiläumskongress.

(Fotocedits: APA)

Einleitend stellte SC Dipl.-Ing. Holzer fest, der BRV sei ein verlässlicher Partner und werde vom Bundesministerium sehr geschätzt.

Im Rahmen seines Fachvortrages stellte Holzer fest, dem Ansinnen des BRV, Vorabsiebmaterial in Zukunft nicht mehr im Falle der Deponierung chemisch analysieren zu müssen, könne demnächst nähergetreten werden. Analyseergebnisse des BRV, aber auch des BMK, zeigen, dass die Qualität der Vorabsiebmaterialien aus der Baustoff-Recyclingproduktion entsprechend gut ist, um diese ohne Analyse auf Baurestmassendeponien ablagern zu können. Dies soll in der 2021 zu erwartenden „großen“ Deponieverordnungsnovelle berücksichtigt werden, davor könnte dies erlassmäßig festgestellt werden.

SC Holzer begrüßt

Auch dem Abfallende für Bodenaushub, aus dem Recycling-Baustoffe hergestellt werden sollen, könnte nähergetreten werden: Im Herbst werde begonnen werden, das Thema hausintern zu besprechen. Mag. DI Thomas Kasper stellte im Rahmen seines Referates die positiven Effekte eines Abfallendes für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial dar.

Der Präsident der Europäischen Qualitätssicherungsorganisation für Recycling-Baustoffe,
Dr. Miroslav Skopan, hob den hohen Standard österreichischer Recycling-Baustoffe hervor und den europaweit vorbildlichen Einsatz von Recycling-Baustoffen. Dies sei auch dem langjährigen Wirken des BRV geschuldet. Namentlich wären da Thomas Kasper zu erwähnen, der im Rahmen der EQAR als Vizepräsident fungiere. Die Technische Leitung der EQAR hat DI Martin Car inne, der langjährig Kontinuität sicherstelle.

Dr. Wolfgang Stanek stellte die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Teil Aushubmaterialien, vor: Dabei  hob er die unterschiedlichen möglichen Mischungen aus Recycling-Baustoffen hervor.

Er plädiert dafür, diese Recycling-Baustoffe mit der Kurzbezeichnung RG (wie in der Richtlinie festgehalten) oder nRG zu versehen, eventuell reinen Bodenaushub mit nG (natürliches Gestein).

Stanek berichtet über die BRV-Richtlinie

Unter der Moderation von Fr. Stadtbaudirektorin Dr. Jilka wurden seitens DI Martin Car die Änderungen der Abbruchnormen B 2251 bzw. B 3151 vorgestellt: Die Werkvertragsnorm wurde erst mit 1. Sept. 2020 neu aufgelegt, die technische Norm B 3151 war schon im Stellungnahme-verfahren und ist nun erneut in Überarbeitung, um die Einwendungen zu berücksichtigen. Car stellt dabei fest, dass die Neuauflage der B 3151 – 2021 zu erwarten – allerdings einer Novellierung der Recycling-Baustoffverordnung bedarf, da die derzeitige RBV die Ausgabe der ÖN B 3151, datiert mit Dezember 2014, verpflichtend vorsieht.

Car stellt Abbruchnormen vor

Prof. Dr. Peter Maydl ging auf die bevorstehende Novellierung der Bauprodukten-verordnung ein und machte Vorschläge zu einer Textierung der Zukunft.

Ing. Westermayer berichtete über die Erfahrung mit der Praxis des Abbruches. Rechtsanwalt Dr. Andrew P. Scheichl referierte über aktuelle Entscheidungen zum Altlasten-sanierungsgesetz.

Als Festredner ließ Ing. Günter Gretzmacher die Geschichte des BRV hochleben:

4 Präsidenten leiteten den Verband bislang, eine Vielzahl von Richtlinien und Merkblättern sowie ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm prägten die Baustoff-Recycling-Landschaft. Da das Bestandsjubiläum des BRV mit dem des Geschäftsführers zusammenfällt, würdigte Gretzmacher das vielfältige Wirken des Geschäftsführers Martin Car bei technischen Normen, Richtlinien und Merkblättern und überreichte ihm gemeinsam mit Präsident Thomas Kasper ein Anerkennungs-geschenk.

30 Jahre Geschäftsführung DI Car (Fotocredits: APA)

Der Jubiläumskongress wurde mit einem Galaabend im Schloss Schönbrunn gekrönt: Eine Führung durch die Prunkräume des barocken Schlosses fand reges Interesse. Besonders gut kam auch die Aufführung des Künstlers TRICKY NIKI an, der über eine Stunde Zauberkunststücke und weitere Performance brachte. Zum Galaabend konnten seitens Präsident Kasper auch Repräsentanten des BMK, der Bundesingenieurkammer, der ASFINAG, der ÖBB und der Wissenschaft begrüßt werden.

(TRICKY NIKI)

Weiteres Bildmaterial finden Sie unter: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/23906