Deponieverbot für Baurestmassen ab 1. Jänner 2024
Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!
Mit Jahreswechsel kommt es zu einer komplett neuen Regelung
betreffend wichtiger Baurestmassen: Beton, Asphalt, Straßenaufbruch
und Gleisschotter dürfen nicht mehr deponiert werden – und dies vom
ersten Kilogramm an. Die gute Nachricht: Hunderte Baustoff-Recycling
Anlagen im ganzen Land stellen eine hochqualitative Verwertung sicher.
Baustoff-Recycling
Europaweit liegen die Vorgaben für die Verwertung von Baurestmassen bei 70%,
Österreich liegt weit drüber: Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bestätigt,
dass mehr als 90% aller mineralischer Baurestmassen wie Beton oder Asphalt bereits
heute einer Verwertung zugeführt werden. „Österreich liegt im Spitzenfeld Europas,
wenn es um die Recycling-Quote bei mineralischen Baustoffen geht“, bestätigt Thomas
Kasper als Präsident des Europäischen Recycling-Verbandes EQAR.
Jänner 2024: Deponieverbot
Mit Jahreswechsel erfolgt ein Anziehen der Regelungen am Bau: Die
Deponieverordnung verbietet jedwedes Deponieren von Straßenaufbruch, Beton,
Asphalt oder Gleisschotter. Das trifft jeden Bauherren, da es weder Schwellenwerte
noch Ausnahmen für sortenreines Abbruchmaterial gibt. „Wenngleich in den letzten
Monaten nur geringe Mengen derartiger Abbruchmaterialien deponiert wurden, ist es
die Neuregelung dennoch ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft am Bau“, so
Martin Car, Geschäftsführer des österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes.
„Nunmehr ist jeder Architket und jeder Baumeister angehalten, sich um das Recycling
zu kümmern und wird selbst auch mehr Recycling-Baustoffe einsetzen“, ist Car
überzeugt.
Recycling-Baustoffe sind österreichweit DER Qualitätsbaustoff
Recycling-Baustoffe sind Produkte der Kreislaufwirtschaft, die den gleichen Normen
und Vorschriften genügen müssen wie Primärbaustoffe – nur, dass sie zusätzlich auf Umweltverträglichkeit nach österreichweit gültigen Rechtsvorschriften geprüft sind.
Jährlich werden 10 Mio. Tonnen produziert und entlasten damit den Rohstoffabbau
bzw. die Deponiesituation. Sie können für den Betonbau, für Asphalt aber auch in
ungebundener Form für den Straßen- und Wegebau verwendet werden. Durch das
Deponieverbot wird die Recyclingquote nochmals angehoben werden und damit wird
die 95%-Schwelle überschritten werden.
Herausforderung für Gemeinden
Da die Neuregelung für jeden gilt, müssen sich auch Bürger, die selbst beim Bau Hand
anlegen, umstellen: Die übliche Anlieferung von Betonabbruch oder Asphaltaufbruch
bei der Gemeinde muss nun so erfolgen, dass eine Weitergabe an einen Recycling-Betrieb sicher gestellt ist – eine Weitergabe an eine Deponie ist ausgeschlossen.
„Neben stationären Recycling-Anlagen bereiten auch mobile Anlagen vor Ort auf
Zwischenlager oder bei größeren Baustellen die Baustoffe so auf, dass sie sofort
wieder eingesetzt werden können“, so Martin Car. Mehrkosten sind nicht zu
befürchten: Um den Betrag, zu dem die Ablagerung erfolgte, ist eine Aufbereitung
möglich. Auch die Entfernung zur nächsten Aufbereitungsanlage ist i.a. nicht größer als
zur nächsten Deponie.
“The winner is …”
Der Gewinner der neuen Regelung ist die Umwelt – bis zu einer Million Tonnen
mineralischer Abfälle werden zusätzlich rezykliert werden. Ab 2026 ist dann auch der
Trockenausbau betroffen: Gipsplatten müssen zu diesem Zeitpunkt ebenso einer
Verwertung zugeführt werden. Die dafür notwendige Entsorgungslogistik muss
allerdings erst aufgebaut werden.
Nachfragen an:
Univ. Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Geschäftsführer
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
1040 Wien, Karlgasse 5
Tel.: +43 676/9429944
car@brv.at