Mitgliederinformation 01/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Der BRV wünscht Ihrem Betrieb viel Erfolg für das Jahr 2024, Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit!
Anbei finden Sie die Mitgliederinformation Nummer 01/2024, die unter anderem Hinweise zur erhöhten AlSAG ab 1. Jänner 2025 enthält.
Der BRV hat in verschiedenen Meldungen (Presseinformationen, Schreiben, …) auf das Deponierungsverbot von Beton-, Asphalt-, Gleisschotter und Straßenaufbruch per 1.1.2024 hingewiesen.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
– 23.01.2024 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien/Web)
– 31.01.2024 Abfallrechtliche Aufzeichnungen und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
in Theorie und Praxis (Leoben)
– 04.03.2024 Workschop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Linz)
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 01/2024
1 Rechtsangelegenheiten
1.1 Neue Beitragshöhe für Altlastenbeiträge
Wie schon im letzten Rundschreiben des BRV angekündigt, wurde nunmehr die Beitragshöhe im § 6 AlSAG für die Beiträge ab 1. Jänner 2025 wie folgt angehoben:
Der Altlastenbeitrag beträgt für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Zif. 1 bis 4 je angefangene Tonne für
1. a) Aushubmaterial oder
b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2. der Deponieverordnung 2008 oder
c) sonstige mineralische Abfälle, welche die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß DepVO 2008 einhalten
ab 1. Jänner 2025 10,60 Euro (derzeit 9,20 Euro)
2. alle übrigen Abfälle ab 1. Jänner 2024 100,10 Euro (bislang 87,00 Euro).
Der Altlastenbeitrag für die Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie beträgt je angefangene Tonne für Bodenaushub-, Inertabfall- oder Baurestmassendeponien ab 1. Jänner 2025 10,60 Euro (derzeit 9,20 Euro), für Reststoffdeponien ab 1. Jänner 2025 23,70 Euro (derzeit 20,60 Euro) und für Massenabfalldeponien ab 1. Jänner 2025 34,30 Euro (derzeit 29,80 Euro).
Der Altlastenbeitrag beträgt für das Verbrennen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungs-anlage im Sinne der Abfallverbrennungsverordnung ab 1. Jänner 2025 9,20 Euro (derzeit 8,00 Euro).
1.2 Stellungnahmefrist für ÖNORM B 3141 endet
Das Österreichische Normungsinstitut hat mit 15. Dezember 2023 die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien (überwiegend natürliche Gesteins-körnungen) – Anforderungen“ zur Begutachtung aufgelegt. Die Stellungnahmefrist endet per 26. Jänner 2024.
Die ÖNORM bildet eine Art Zusammenstellung aus den bautechnischen Anforderungen über-wiegend europäischer Normen und nationaler umwelttechnischer Anforderungen. Speziell neu festgelegt werden die Materialbezeichnungen für diese Recycling-Baustoffe.
Eine detaillierte Auflistung der wichtigsten Inhalte der ÖNORM B 3141 können Sie unserem Rundschreiben Nr. 15/2023 entnehmen.
Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, ersuchen wir, diese an die Geschäftsstelle des BRV in CC: zu übermitteln.
1.3 Deponieverbot ab 1.1.2024
Der BRV hat in mehreren Rundschreiben darauf verwiesen, dass seit 1. Jänner 2024 die Deponierung von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch, Gleisschotter und weiteren Stoffen nicht mehr erlaubt ist.
Eine entsprechende Presseaussendung des BRV wurde verfasst, insbesondere auch die Information an Gemeinden weitergegeben. Erfreulicherweise fand die Pressemitteilung in der Zeitschrift Kommunal (Zeitschrift für Gemeinden) aber auch in der Baufachzeitung „Report“ einen entsprechenden Widerhall. Die entsprechenden publizierten Artikel können Sie in Kürze auf der Homepage des BRV www.brv.at unter „Pressespiegel“ finden.
1.4 Revision der EU-Bauprodukteverordnung (CPR)
Seitens des BMAW wurde der BRV informiert, dass die Verhandlungen (Trilog) zwischen Rat und Europaparlament am 13. Dezember 2023 betreffend Revision der EU-Bauprodukteverordnung zu einer vorläufigen politischen Einigung geführt hatten. Auf der sogenannten technischen Arbeits-ebene ist noch eine Finalisierung nötig, bevor eine formale Bestätigung der Gesetzgebungs-organe erfolgen kann.
Aktuell liegt noch kein konsolidiertes Dokument zum Ergebnis vor. Es gibt ein umfangreiches Dokument in Englisch, das auf 1.106 A 4-Seiten die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag sowie gegenüber den Positionen von Rat und EU-Parlament enthält.
Wir werden Sie im Falle weiterer Schritte gerne informieren. Eine sehr lange Übergangszeit für die Umsetzung in harmonisierten Normen ist in der Bauproduktenverordnung vorgesehen.
2. Verbandsangelegenheiten
2.1 Güteschutz in Österreich – Neuauflage der Broschüre
Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat zum Ende des vergangenen Jahres die Broschüre „Güteschutz in Österreich“, die qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen enthält, neu aufgelegt. Die Publikation enthält alle Recycling-Baustoffe, die von den im Güteschutzverband befindlichen Mitgliedsunternehmen als gütegeschützte Recycling-Baustoffe produziert werden.
Mitglieder des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe erhalten die Broschüre kostenfrei zugesandt. Bei Bedarf ersuchen wir um Bestellung über die Geschäftsstelle.
3 Veranstaltungen
3.1 Ausschreibung und Vergabe – aber recyclinggerecht
Am 23. Jänner 2024 veranstaltet der BRV das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“, welches insbesondere auf die Möglichkeit des Bundesvergabegesetzes aber auch auf den (neuen) naBe-Katalog für nachhaltige Beschaffung eingeht. Vertreter des BMK, der ÖBB und einer Rechtsanwaltskanzlei bringen dazu aktuelle Entwicklungen vor.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.
3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
Am 31. Jänner 2024 veranstaltet der BRV in der Steiermark (Leoben) ein Seminar zum Thema „Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis“.
Dieses Seminar bietet die einmalige Möglichkeit, die notwendigen Aufzeichnungsverpflichtungen und Meldepflichten in einem kurz zusammengefassten Seminar zu erfahren.
Für nähere Details liegt der Seminarfolder zu Ihrer Information bei.
3.3 BRV-Workshop: „Abfallbilanz“
Am 4. März 2024 veranstaltet der BRV in Linz/Oberösterreich einen Workshop zur Abfallbilanz-verordnung. Die Themen sind dabei von EDM bis ZAReg gesteckt. Bitte beachten Sie, dass dies das letzte Seminar vor dem 15. März 2024 ist, der gleichzeitig Abgabefrist für die Abfallbilanz-meldung für das Jahr 2023 darstellt.
Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.
4. Wissenswertes
4.1 EDM-Partnervergleich
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie informierte mit einem Schreiben über die neue Möglichkeit des EDM-„Partnervergleiches“ für Plausibilitätsprüfung von Abfallbilanzmeldungen.
Seit kurzem steht im EDM den Abfallsammlern und -behandlern sowie den zuständigen Behörden ein „Partnervergleich“ zur Unterstützung der behördlichen Plausibilitätsprüfung von Abfallbilanz-meldungen zur Verfügung.
Das Service, das die Daten der Meldenden mit den Eingaben der Partner vergleicht, ist in der EDM-Anwendung „eBilanzen“ verfügbar und wurde zuletzt erweitert, unter anderem um die Anzeige der Differenz zwischen der von den Partnern gemeldeten Masse und der vom Betroffenen gemeldeten Masse.
Damit wird ein unmittelbarer Vergleich gemeldeter Abfallübernahmen und Abfallübergaben nicht nur den Behörden sondern auch den Meldepflichtigen ermöglicht.
Beilagen