Mitgliederinformation 02/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Rundschreiben

Nummer 02/2024. Dieses enthält insbesondere Hinweise zu aktuellen ÖNORMEN, die sich mit Aushubmaterialien bzw. mit der grundlegenden Charakterisierung beschäftigen. Weiters weisen wir speziell auf die Neuauflage des naBe-Aktionsplans hin, der demnächst zu erwarten sein wird.

Der BRV startete im Jänner 2024 mit einer Vielzahl an sehr gut besuchten Veranstaltungen. Bitte melden Sie sich bei Interesse zu folgenden Veranstaltungen an:

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 04.03.2024, Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Linz)

– 09.-10.04.2024, Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)

– 16.04.2024, Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

– 17.04.2024, Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb (Leoben)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 AlSAG-Novelle im Ministerrat beschlossen

Ende Jänner wurde im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Novelle, die vor 6 Jahren ausgearbeitet wurde und damals auch in Begutachtung ging. Diese Novelle ist unabhängig von der schon durch die Budgetbegleitgesetze vorgesehenen Erhöhung des Altlastenbeitrages per 1.1.2025.

Ziele der Altlastengesetz-Novelle sind eine stärkere Verknüpfung von Altlastensanierung und Flächenrecycling, die (Wieder-)Nutzung brachliegender ehemaliger Industrie- und Gewerbe-standorte gilt als ein Instrument zur Reduktion des Flächenneuverbrauches. Dazu werden auch im Umweltförderungsgesetz und im Umweltkontrollgesetz Adaptierungen vorgenommen.

Weiters werden in der AlSAG-Novelle die Verweise auf die Materiengesetze durch die Aufnahme eigenständiger Materien, sowie verfahrensrechtlicher Bestimmungen ersetzt. Die neuen materien-rechtlichen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass sowohl bei der Abschätzung des von einer Altablagerung oder einem Altstandort ausgehenden Risikos als auch bei der Festlegung der Sanierungsziele für Altlastenmaßnahmen im Sinne des Reparaturprinzips standort- und nutzungsspezifische Faktoren berücksichtigt werden.

Die Novelle soll mit 1.1.2025 in Kraft treten.

1.2 EU-Bauprodukteverordnung vor Verabschiedung

Anfang Februar wurde vom europäischen Parlament und der Kommission ein Entwurf für die EU-Bauprodukteverordnung abgestimmt.

Diese Fassung wurde seitens der Präsidentschaft mit einem entsprechenden Begleitbrief dem Vorsitz des Europäischen Parlaments übermittelt.

Eines der Ziele des Entwurfes ist, die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. So sollen die Lebens-zykluskosten abgedeckt werden, wobei die Kommission eine entsprechende Software zur Unterstützung der Kalkulation der Lebenszykluskosten in Anlehnung an die EN 15804 herausgeben wird.

Das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene ist hiermit schon weit fortgeschritten.
Nach Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ist mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU allerdings erst im 2. Halbjahr 2024 zu rechnen. Darauf folgend sind ent-sprechende Übergangsfristen vorgesehen.

2. Technische Angelegenheiten

2.1  Deponie-ÖNORMEN im Entwurf

Die ÖNORM S 2126 „Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterialien vor Beginn der Aushub- oder Abraumtätigkeit“ sowie die ÖNORM S 2127 „Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnis- und Transportfahrzeugen“ sind mit 1. Februar 2024 als Entwurf zur Begutachtung bis Mitte März aufgelegt worden.

Folgende Änderungen sind vorwiegend festzustellen:

ÖNORM S 2126:

– Aktualisierung der Tabelle 1 „Beurteilungsmaßstäbe“

– Überarbeitung der Vorgaben zur Probemenge

– Überarbeitung des Probenahmeprotokolls

Es wird daran erinnert, dass der Anwendungsbereich für die grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- und Abraumtätigkeit, das nach dem Ausheben oder Abräumen einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden soll, gilt.

ÖNORM S 2127:

– Überarbeitung der Vorgaben zur Probemenge

– Harmonisierung der Begriffe „Teilmengen“ und „Anteile“ mit dem Konzept der ÖNORM S 2126

Es wird daran erinnert, dass dieses Dokument für die grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen (z.B.: Baustoff-Recycling) sowie von festen Abfällen aus Behältnis- oder Transportfahrzeugen gültig ist.

2.2  ÖNORM B 3141 in Verabschiedung

Im Dezember 2023 wurde die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoff aus Aushub-materialien (überwiegend natürliche Gesteinskörnungen) – Anforderungen“ im Stellungnahme-entwurf aufgelegt.

Diese ÖNORM fasst die bau- und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe als Aushubmaterialien zusammen. Es umfasst Aushubmaterialien, die zu natürlichen Gesteins-körnungen bzw. zu Gemischen von natürlichen Gesteinskörnungen mit rezyklierten Gesteins-körnungen verarbeitet werden. Die umwelttechnischen Anforderungen entsprechen denen des BAWP 2023, die bautechnischen Anforderungen sind in europäischen Produktnormen festgelegt.

Weiters legt diese Norm eindeutige Materialbezeichnungen für die hergestellten Recycling-Baustoffe fest.

Recycling-Baustoffe, die durch die Recycling-Baustoffverordnung erfasst sind, werden in der ÖNORM B 3140 behandelt und sind daher nicht Gegenstand dieser Norm.

Ausgangsstoffe für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial können sein:

  • Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial bzw. daraus gewonnene nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Nicht verunreinigte Bodenbestandteile aus der Behandlung von verunreinigtem Aushubmaterial gemäß BAWP
  • Aushubmaterial von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund mit mehr als 5 % des Volumens und mit maximal 30 % des Volumens bodenfremder Bestandteile
  • Aushubmaterial von Tunnelbauvorhaben, das nicht mehr als 10 % des Volumens Spritzbeton und nicht mehr als 1 % des Volumens organische Bestandteile enthält

Zur technischen Verbesserung von Aushubmaterial darf Material der Qualitätsklasse U-A gemäß RBV in untergeordnetem Ausmaß (unter 50 %) zugegeben werden. Diese Materialien sind als NAB, NAA, NAG, NAM oder NAH zu bezeichnen.

Der Anteil an Aushubmaterialien muss zumindest 50 % der Masse im Recycling-Baustoff betragen.

Die zuständige Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit die relativ geringfügigen Stellungnahmen eingearbeitet und leitet nunmehr den fertiggestellten Entwurf an das jeweilige Komitee im ASI zur Verabschiedung weiter.

Es ist geplant, mit 1. Mai 2024 diese Norm in Kraft zu setzen.

Einen Vortrag zu dieser neuen ÖNORM können Sie bei der BRV-Jahrestagung hören.
Dipl.-Ing. Christoph Kranz wird Vor- und Nachteile der Norm am 22. Mai vorstellen.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei der Geschäftsstelle des BRV.

2.3  naBe-Tiefbaukriterien in Veröffentlichung

Seitens der Koordinierungsstelle Kreislaufwirtschaft und zirkuläres Bauen des BMK wurde Ende Jänner 2024 noch einmal final ein aktueller Entwurf des naBe-Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, Teil Tiefbaukriterien, durchgearbeitet und wird nunmehr einem Beschluss durch die stimmberechtigten Fachausschussmitglieder zugeführt. Gemeinsam mit den Hochbaukriterien folgt nachher die Abstimmung in der naBe-Steuerungsgruppe.

Kurze Darstellung des derzeitigen Standes:

Österreich hat im europäischen Vergleich einen hohen Ressourcenverbrauch. Der Material-Fußabdruck betrug 2017 rund 200 Mio. Tonnen bzw. lag bei 33 Tonnen pro Kopf, der darin enthaltene inländische Materialverbrauch lag 2018 bei 19 Tonnen pro Kopf.

Das Ziel ist, den Verbrauch an primären Rohstoffen stark zu reduzieren. Bis 2030 soll der inländische Materialverbrauch um 25 % auf 14 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden. Bis 2050 auf 7 Tonnen pro Kopf und Jahr. Das entspricht auf Basis der derzeitigen Daten einer Reduktion des konsumbasierten Rohstoffverbrauches um rund 80 %! Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie 2022 bezieht sich im Kapitel „Bauwirtschaft und Infrastruktur“ mehrfach auf den Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe), um eine Transformation in Richtung Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

Im Entwurf wird speziell darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung entscheidend ist,

  • dass diese von Seiten der ausschreibenden bzw. bestellenden Stelle eingefordert wird
  • dass die Planer/innen sie in ihren Planungen und Ausschreibungen berücksichtigen
  • dass die bautechnische Umsetzbarkeit möglich ist
  • dass bei der jeweiligen Baustelle die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Einige ausgewählte Anforderungen sind:

Nicht verunreinigte humöse Böden der Qualitätsklasse A1 sind zu 100 % einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Nicht verunreinigte Bodenaushubmaterialien der Qualität BA, A2 und A2G sind zumindest zu
10 M-% einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Bituminös gebundene Binde- und Tragschichten müssen zumindest 10 % aus Asphaltgranulat bestehen.

Für die Klimaneutralität von Beton wird ein optionales Zuschlagskriterium angeregt (Verwendung von klinkerreduzierten Zementen, Reduktion des Bindemittelgehalts, …).

Auch die Reduktion der Erzeugungstemperatur von Asphalt soll mit einem optionalen Zuschlagskriterium gefördert werden.

Der Einsatz von sekundären mineralischen Baustoffen (Recycling-Baustoffen) kann ebenfalls mit einem optionalen Zuschlagskriterium angeregt werden (für Asphaltherstellung, für Betonherstellung, für technische Schichten).

Der Einsatz von mobilen Aufbereitungsanlagen vor Ort soll ebenfalls durch ein optionales Zuschlagskriterium gefördert werden.

Es ist damit zu rechnen, dass der naBe-Aktionsplan im Frühsommer 2024 erscheint.

Es wird darauf hingewiesen, dass der BRV im Rahmen der Jahrestagung 2024 am 22. Mai 2024 die aktualisierten Kriterien für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung durch den zuständigen Abteilungsverantwortlichen, Dipl.-Ing. Christian Öhler, vorstellen wird! Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur BRV-Jahrestagung an.

3. EU und Ausland

3.1  EDA-Jahreskongress 2024

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist Mitglied bei dem Europäischen Dachverband für Abbrucharbeiten (European Demolition Association EDA).

EDA veranstaltet das nächste Jahrestreffen als Kongress vom 13. bis 15. Juni 2024 in Belgrad/Serbien.

Nach einem Empfang am Donnerstag, 13.6., findet das Kongressprogramm am Freitag, 14.6., statt. Ermäßigte Teilnahme ist als BRV-Mitglied möglich, bis 15.3. erfolgt noch eine zusätzliche Reduktion des Teilnahmebeitrages (€ 395,–).

Anmeldung bitte unter www.europeandemolition.org/convention.

4. Veranstaltungen

4.1  BRV-Workshop: „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg

Am 4. März 2024 findet in Linz der letzte Workshop „Abfallbilanz“ vor dem jährlichen Abgabetermin (15.3.) für Abfallbilanzen aus dem Vorjahr statt.

Im Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der eine Fortführung des erfolgreichen Seminars „Abfallbilanz und EDM-Stammdatenverwaltung“ darstellt, erhalten Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM.

Ein Informationsfolder mit Anmeldemöglichkeit liegt bei.

4.2  Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Am 9. und 10. April 2024 wird das Seminar in Wien angeboten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.

4.3  BRV-Seminar: „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Am 16. April 2024 veranstaltet der BRV in Leoben das nächste Seminar zum Thema Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen.

Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Wandel begriffen: Um einen bundeseinheitlichen, praxisgerechten Standard zu schaffen, wurde seitens des BRV das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ aufgelegt.

Im Rahmen des Seminars wird dieses vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen weitere rechtliche und technische Aspekte vorgetragen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Programmfolders.

4.4  Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb

Am 17. April findet in Leoben das Seminar für Praktiker/innen statt, bei dem notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorgestellt werden. Neben dem Eingangspersonal sind natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Seminarfolders.

5. Wissenswertes

5.1 Abfalltransport auf Schiene

Es wird in Erinnerung gerufen, dass gemäß AWG seit 1. Jänner 2023 Unternehmen in Österreich verpflichtet sind, definierte Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 Tonnen auf einer Transportstrecke von über 300 km mit der Bahn zu transportieren (Alternativen möglich).

Mit 1. Jänner 2024 gilt diese Regelung für Abfalltransporte über 200 km, in zwei Jahren soll die KM-Grenze auf über 100 km herabgesetzt werden.

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