Mitgliederinformation 10/2022 – Entwurf des BAWP 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Mit 22. April hat das BMK den schon seit langem angekündigten Entwurf des BAWP 2022 veröffentlicht. Dieser umfasst zwischenzeitlich über 1000 Seiten – die Stellungnahmefrist ist bis Anfang Juni.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband nimmt dies zum Anlass, um Ihnen in diesem Mitgliederrundschreiben die ersten Aussagen zusammen zu fassen – eine endgültige Stellungnahme wird im Mai in einer Arbeitsgruppe des BRV erstellt werden.

Weiters dürfen wir Sie nochmals einladen, am 1. Juni 2022 beim EQAR-Kongress in München „Baustoff-Recycling 2030“ teilzunehmen (vergünstigte Teilnahme als BRV-Mitglied!). Zusätzlich ist damit auch der kostenfreie Besuch der IFAT am 1. Juni verbunden, zwei weitere kostenfreie Tagestickets können BRV-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des BRV anfordern.

Nützen Sie auch die Gelegenheit, Ihre MitarbeiterInnen im Rahmen des BRV-Seminarangebotes weiterzubilden:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022

Der BAWP ist auf Anforderung des AWG 2002 in periodischen Abständen seitens des Ministeriums mindestens alle sechs Jahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001, 2006, 2011 und 2017 wurde aus Aktualitätsgründen aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaftsthematik, der Entwurf für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 erarbeitet.

Bislang wurden 2 Teile des BAWP veröffentlicht, der Entwurf sieht nunmehr drei Teile vor:
Teil 1 enthält die Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durch-geführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des AWG 2002 sowie Behandlungsgrundsätze. Teil 2 beschreibt Anwendungshinweise beziehungsweise Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Teil 3 enthält das Abfallvermeidungsprogramm.

Aufgrund des Umfanges stellen wir Ihnen einen Link zum Download zur Verfügung:

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 1

(PDF, 22 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 2

(PDF, 15 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 3

(PDF, 2 MB)

 

Erstinformation zum Teil 1

des Entwurfes des BAWP 2022:

Schon die bildliche Darstellung lässt erkennen, dass der Abfallvermeidung mehr Gewicht zukommen wird – im Bereich des Baus wohl bei der Qualitativen Abfallvermeidung (Schadstoffelimination) und der Quantitativen Abfallvermeidung (Verminderungdes Massenstroms).

 

Die Abfallwirtschaft beschäftigt insgesamt über 43.000 Personen, 2/3 davon privat-wirtschaftlich. Das Abfallaufkommen an Primärabfällen betrug 68,44 Mio. t im Jahr 2019 (+20% in 4 Jahren, insbesondere aufgrund der steigenden Mengen an Aushubmaterialien und Abfällen aus dem Bauwesen!); dies entspricht 3,3 Tonnen je Einwohner (ohne Aushub), davon etwa 1,3 t min. Bau-/Abbruchabfälle.:

Insgesamt fallen 42 Mio. t Aushubmaterialien und 11,2 Mio. t Bau- und Abbruchabfälle an, bei letzteren allerdings nur 8,8 Mio. t mineralischen Ursprungs, der Rest wird als Abfall von Mineralöl- und Kohleveredelungsprodukten ausgewiesen. Damit fielen 2019 59% aller Abfälle aus Aushubmaterialien und 16,1% als Bau- und Abbruchabfall an – insgesamt sind damit mehr als ¾ aller Abfälle dem Bauwesen zuzuordnen. Die höchste Steigerung ist bei den Aushüben zu verzeichnen (binnen vier Jahre +28%). Die Anstiege werden einerseits auf vermehrte Bautätigkeit, andererseits auf verbesserte statistische Erfassung zurückgeführt. Für das Jahr 2026 wird ein weiterer Anstieg auf insgesamt 81 Mio. t erwartet (bei 9,1 Mio. Einwohnern), davon werden 45,4 Mio. t für Aushub und 14,7 Mio. t für Bau- und Abbruchabfälle prognostiziert.

Gefährliche Abfälle sind mengenmäßig in etwa gleich geblieben (binnen 4 Jahre: -0,7%); Asbestabfälle stiegen im gleichen Zeitraum um 18,1%.

Insgesamt wurden in Österreich 2019 stofflich 41% verwertet, 46% deponiert (Rest: andere Verwertung). Ohne Berücksichtigung des Aushubes sind 64% verwertet worden und 11% deponiert (Rest: andere Verwertung).

Insgesamt weist Österreich 154 stationäre Behandlungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle sowie 774 mobile Anlagen (dazu zählen auch Siebanlagen) auf (Anm.: 2017 änderte sich die „Darstellung“ durch das UBA – die Anzahl der Anlagen verdoppelte sich, es wird darauf verwiesen, dass „nur eingeschränkt eine technische Erweiterung erfolgte, großteils dies einer geänderten Darstellung geschuldet ist!!). Insgesamt werden 1068 Deponien ausgewiesen (von insgesamt ca. 3200 Abfallbehandlungsanlagen in Österreich); davon 883 genehmigte Bodenaushubdeponien und 82 Baurestmassendeponien sowie 31 Inertabfalldeponien. Für die Behandlung von schadstoffhältigen Böden werden weiters 15 Anlagen ausgeworfen.

Stationäre und mobile Behandlungsanlagen für mineralische Bau-/Abbruchabfälle

 Als Anlageninput für diese Anlagen wird angegeben:

Als Output dieser Anlagen werden 8,6 Mio. t Recycling-Baustoffe verzeichnet:

Etwas offen definiert findet sich eine weitere Tabelle mit „weiteren massenmäßig rel. Outputmaterialien aus Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle 2019“


Wesentliche deponierte Abfallarten im Jahr 2019:

In einem eigenen Kapitel für Bau-/Abbruchabfälle wird von einem Input in Behandlungsanlagen für min. Bau- und Abbruchabfälle (gemeint sind dabei keine Deponien) von 9,4 Mio. t und einer Deponiemasse von 1,4 Mio. t gesprochen. 96% aller gemäß Recycling-Baustoffverordnung hergestellten Recycling-Baustoffe erreichen die Qualitätsklasse U-A.

Erfreulich dabei ist die Würdigung der Arbeit des BRV und die Auswirkung daraus: Die Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling wurde einer analytischen Untersuchung und Beurteilung im Auftrag des BMK und des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) unterzogen. Als Ergebnis in Zusammenschau mit den zulässigerweise ablagerbaren Abfällen konnte festgelegt werden, dass eine Deponierung dieser Fraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008 (ohne analytische Untersuchung) möglich ist.

Als positive Feststellung ist zudem zu finden: Bereits 2013 wurde im Zuge der europäischen Bauprodukteverordnung die Nachhaltigkeit bzw. Recyclierbarkeit von Gebäuden als Grundanforderung 7 festgelegt, jedoch national nicht umgesetzt. Mittlerweile haben die Arbeiten eines entsprechenden Umsetzungsdokuments durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinie) begonnen, die Fertigstellung ist mit 2023 geplant. (Aus Sicht der BRV-Geschäftsstelle ist dies um 3-5 Jahre zu früh determiniert).

Bei Aushubmaterialien wird festgehalten, dass insgesamt 42 Mio. t anfallen, wovon 3,4 Mio. t in Behandlungsanlagen für min. Bau-/Abbruchabfälle Eingang finden, 0,6 Mio. t rekultiviert werden sowie 4,3 Mio. t der Untergrundverfüllung zugeführt werden. 30,6 Mio. t – somit ca. ¾ aller Aushübe – werden deponiert. Beim typischen Bodenaushub werden ca. 1/3 der A2-G, ca. 60% der A1-Böden und 2/3 aller A2-Bodenqualitäten deponiert. Die Hauptgruppe der Bodenaushub Qualität BA (23,5 Mio. t) wird zu fast 80% deponiert.

Zusammengefasst werden 5,1 Mio. t Aushubmaterialien einer stofflichen Verwertung zugeführt, 30,6 Mio. t auf hauptsächlich Bodenaushubdeponien deponiert.

Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit Erdbaumaßnahmen, der Bodenrekultivierung und der Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien. Neu ist unter anderem dabei, dass bei der Herstellung eines Recycling-Baustoffes eine festgelegte Korngrößenverteilung (Sieblinienbereich) herzustellen ist.

Die Sonderregelung für Kleinmengen an nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial ist weiterhin angeführt.

Wie bisher sind Grenzwerte für die Qualitätsklassen angeführt, darüber hinaus zusätzliche Vorgaben für die grundlegende Charakterisierung (Anm.: Auf Details dazu wird in einem getrennten Rundschreiben eingegangen werden, dies ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Detail möglich gewesen).

Weitere Kapitel behandeln torfhältige Böden sowie Pflanzen- und Dachsubstrate, soferne diese als Abfall anfallen.

Sie werden in einem weiteren Rundschreiben über weitere Details informiert. Der BRV wird zum Entwurf zeitgerecht eine umfangreiche Stellungnahme abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.2  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.3  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.4  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

2.5  EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München)

Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info.

ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle.

Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden (brv@brv.at).

 

  1. Wissenswertes

3.1 EDA: Übersicht über Anbaugeräte für Abbruchmaschinen

Seitens der EDA können Sie die soeben fertiggestellte Broschüre „Couplers for demolition and recycling“ unter www.europeandemolition.org/guide-couplers bestellen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass am 8./9. Juni in Paris eine Abbruchkonferenz (www.europeandemolition.org) stattfindet.

Seitens des BRV ist BRV-Vorsitzender Mag. DI Thomas Kasper offizieller Vertreter Österreichs.

  

Beilagen