Mitgliederinformation 13/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 13/2023, welches Ihnen einen allgemeinen Überblick
über die derzeitigen Aktivitäten im Bereich des Baustoff-Recyclings in Österreich darlegt.

Save the date für die BRV-Jahrestagung am 22.5.2024!

Weiters möchten wir auf die nächsten Veranstaltungen im Jänner 2024 hinweisen:

  • 16.-18.1.2024 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
  • 23.1.2024 Recyclinggerechte Ausschreibung und (Wien)
  • 31.1.2024 Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
    in Theorie und Praxis (Leoben)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Taxonomieverordnung: neu delegierte Rechtsakte in Kraft

Die Kommission hat im Juni 2023 einen Entwurf der neuen delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung angenommen, die nunmehr veröffentlicht ist. Am 11. Dezember tritt der
delegierte Rechtsakt in Kraft und ist ab 1. Jänner 2024 anwendbar.

Die EU-Taxonomie soll eine Neuausrichtung der Investitionen bewirken: Nachhaltige Investitionen
sollen gefördert werden, Kapitalaufnahmen durch Betriebe bei Banken können günstiger
abgewickelt werden. Durch die Taxonomieverordnung sollen Umweltziele wie Klimaschutz,
Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasser, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität gefördert werden.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband informierte schon mit Rundschreiben Nr. 05/2023
über den Entwurf, der nun grundlegend in Kraft treten wird.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau

Am 24. Oktober fand eine Kooperationsveranstaltung zwischen der FSV und dem BRV zum Thema
„Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau“ statt. Das Seminar wurde von Dipl.-Ing. Dr. Karl Kappl,
Land Niederösterreich, moderiert, als Vortragende konnten Universitätsprofessor Dr. Hofko sowie
Universitätsprofessor Dr. Wistuba sowie weitere Referenten gewonnen werden.

Hauptthema der Veranstaltung war die Untersuchung der Alterung von Bitumen sowie die Frage,
wie negative Auswirkungen ausgeglichen werden können (Regeneration). Alterungsfaktoren für
Bitumen sind Luft und ROS(O3, Nox), Luftfeuchtigkeit, Strahlung, Temperaturdifferenzen und
mechanische Belastung. Im Labor wurden diese Alterungseigenschaften simuliert. Anschließend
wurden Additive für die Regeneration unter dem Aspekt Sicherheit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
getestet. Hinsichtlich Sicherheit wurde neben der Arbeitssicherheit auch der Umweltschutz
einbezogen.

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass Asphalt und seine Komponenten zu 100 % in
ihrer ursprünglichen Funktion rezyklierbar sind. Voraussetzung ist die richtige Handhabung der
Bitumenalterung, dann ist Bitumen ein perfekter Kandidat für die Kreislaufwirtschaft.

Seitens Dipl.-Ing. (FH) Peter Riederer wurde die Umsetzung der Ergebnisse in die RVS angesprochen. Im Rahmen der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
wurde im Arbeitsausschuss Asphalt 06 ein eigener Arbeitskreis zu diesem Thema unter der Leitung
von Professor Hofko gebildet. Ein erster interner Entwurf wurde am 1. September 2023 mit dem
Titel „Zulassungsrahmen für Regenerationsmittel von gealterten bituminösen Bindemitteln“
erarbeitet. In einem weiteren Arbeitskreis unter der Leitung von Dipl.-Ing. Christine Pesendorfer wurde das Thema Fundationsschichten begonnen zu erörtern; Ziel ist die Erhöhung der Zugabemengen von RA im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Einbeziehung in die RVS 08.16.09 „Bituminöse
Schichten auf gering belasteten Verkehrsflächen und Wegen mit hohem Ausbauasphaltanteil (RA)“.
Angestrebt wird, diese RVS für die Bausaison 2025 in Kraft zu setzen.
Seitens Dipl.-Ing. Wiesner wurde über Zuschlagskriterien in Bezug auf Asphalt referiert. Das RVS-Merkblatt 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“ ist mit 1. Dezember
2023 neu aufgelegt worden. Wiesner ging dabei speziell auf Zuschlagskriterien mit Bezug zu Asphalt
ein, die in Kapitel 7.8 (Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut) und 7.9 (Ökobilanz Asphalt)
Berücksichtigung finden.

Harald Nowotny, Bautech Labor GmbH, zeigte die Notwendigkeit der Verwendung von Asphaltgranulat im Mischgut auf. Die Anforderungen Asphaltmischgut mit oder ohne Zugabe von Ausbauasphalt sind einheitlich in der ÖNORM B 3580-Serie geregelt. Die Anforderungen Asphaltgranulat
sind in der ÖNORM EN 13108-8 geregelt. Für die vertragliche Umsetzung sind die RVS 08.97.05
und RVS 08.97.06 anwendbar. Auf das Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ des BRV wurde
entsprechend hingewiesen. Nowotny stellte fest, dass bei der in Österreich derzeit üblichen Kaltzugabe von Ausbauasphalt ein Asphaltgranulatanteil von bis zu ca. 25 % möglich ist. Mit Paralleltrommelsystemen und Warmzugabe kann der Anteil auf bis zu 60 %, mit nachgeschaltetem
Durchlaufmischer bis zu 100 % erhöht werden.

3 EU und Ausland

3.1 B 3151 im europäischen Spitzenfeld

Im Rahmen des CEN TC 350 SC1 wurde eine Task Group zum Thema „Vorarbeiten zu
Abbrucharbeiten“ geschaffen, in der der BRV durch die Geschäftsführung vertreten ist.

Im Rahmen dieser Sitzungen wurde die österreichische Norm für den Rückbau als besonders
herausstechend und musterhaft für die weitere Entwicklung auf europäischer Ebene bezeichnet.
Bis Juni 2024 soll zu dem Thema durch die Task Group eine entsprechende Ausarbeitung vorliegen,
wobei Österreich voraussichtlich starken Einfluss auf die Anforderungen im Vorlauf zum Abbruch
nehmen wird können.

4 Verbandsangelegenheiten

4.1 Baustoff-Recycling in Österreich

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bringt in periodischen Abständen ein Mitgliederverzeichnis mit Anlagenverzeichnis heraus, das in gedruckter Form bei Veranstaltungen, Messen
oder durch Direct Mailing an diverse Auftraggeber und öffentliche Stellen weitergegeben wird.

Die Ausgabe Herbst 2023 wurde Ihnen per Rundschreiben Nr. 12/2023 postalisch zugestellt. Alle
darin enthaltenen Informationen sind auch elektronisch über unsere Homepage erhältlich. Sollten
Sie weitere Exemplare benötigen, senden wir Ihnen diese gerne kostenfrei auf Anforderung zu.

5 Veranstaltungen

5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten

Der nächste Termin des 2 ½-tägigen Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige
Person“ findet von 16.-18.1.2024 in Wien statt. Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

5.2 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe

Am 23.1.2024 findet in Wien das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ statt,
das auch als Webseminar buchbar ist.
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe
dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer
recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe (siehe auch beiliegenden Detailfolder inkl.
Anmeldeformular).

5.3. Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung

für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis
Für die Bau- und Recyclingwirtschaft gibt es zahlreiche Vorgaben in Bezug auf Abfallmanagement,
Aufbereitung, Transport und Lagerung. Welche das sind, und wie man damit rechtskonform und
effizient umgeht, erfahren Sie am 31. Jänner 2024 in Leoben. Das Seminar richtet sich nicht nur an
Praktiker; Die Vielfalt an rechtlichen Anforderungen wird kompakt und praxisorientiert vorgestellt.
Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen. Daher
beinhaltet dieses Seminar auch den Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der einen
praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM gewährleistet.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

6. Wissenswertes

6.1 Niederösterreichischer Abfallwirtschaftsplan vorgestellt

Der Niederösterreichische Abfallwirtschaftsplan wurde im Entwurf im Dezember 2023 Fachexperten
und -expertinnen vorgestellt. Dieser regelt nicht gefährliche Abfälle, ausgenommen die vom Bund
geregelten (also z.B.: Baurestmassen) und enthält neu ein Abfallvermeidungsprogramm sowie
gewerbliche Siedlungsabfälle und ein Konzept für die Kreislaufwirtschaft. Dieser Abfallwirtschaftsplan wird im Jahre 2024 durch Beschluss der Landesregierung in Kraft gesetzt werden, sofern nicht
die Stellungnahmen noch eine Veränderung herbeiführen.

Unter anderem ist vorgesehen, dass Sperrmüll bis 2030 von 80.000 Tonnen auf 60.000 Tonnen
jährlich reduziert wird und Restmüll von 243.000 Tonnen auf 212.000 Tonnen.

6.2 RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien überarbeitet
Mit 1. Dezember 2023 wurde die RVS 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“ neu aufgelegt. Diese RVS ist im gesamten Verkehrswegebau anwendbar. Sie enthält
Vorschläge für Zuschlagskriterien für Bauaufträge und Verkehrswegebau, welche bei den Vergaben
nach dem technischen und wirtschaftlich günstigsten Angebot nach allfälliger projektspezifischer
Adaptierung zur Anwendung kommen können.

Nach dem BVergG ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung, zum Beispiel durch die Feststellung
konkreter Zuschlagskriterien, Bedacht zu nehmen (BVergG § 20 Abs. 5 bzw. § 193 Abs. 5).
Zuschlagskriterien haben zum einen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung zu stehen und
dürfen zum anderen nicht diskriminierend sein. Die Zuschlagskriterien sind bereits in der Ausschreibung so weit zu konkretisieren, dass für die Bieter i.S. des Transparentgebotes und des
Gleichbehandlungsprinzips vorhersehbar ist, wie die Angebotsbewertung erfolgt.

Folgende recyclingbezogene Zuschlagskriterien sind in der RVS angeführt:

  • Zugabe von Ausbauasphalt (RA) in Asphaltmischgut (Pkt. 7.8)
  • Ökobilanz-Asphalt (Pkt. 7.9)
  • Materialverwertung und Disposition (Pkt. 7.14 Wiederverwendung von Aushub/Abtragsmaterialien)
  • Aufbereitung von Bodenaushub als Recycling-Baustoff innerhalb der Baustelle (Pkt. 7.15)
  • Nachweisliche Wiederverwendung oder Verwertung von Bodenaushubmaterial auf anderen
    Baustellen innerhalb der Bauzeit (Pkt. 7.16)
  • Zulieferung von Recycling-Baustoffen zur Schonung von Primärbaustoffen (Pkt. 7.17)

Die RVS kann über www.fsv.at bezogen werden.

6.3 Erhöhung des Altlastenbeitrages

Seitens des BMK wurde bekannt gegeben, dass an eine Erhöhung des Altlastenbeitrages um ca.
15 % gedacht ist.

Der Altlastenbeitrag wurde ab dem Jahre 2012 mit 9,20 Euro/angefangener Tonne im Altlastensanierungsgesetz festgelegt. Seit Inkraftsetzen dieses Altlastenbeitrages ist die Inflation ungefähr
um 40,6 % angewachsen. Das Nachziehen des Altlastenbeitrages um 15 % deckt daher nur einen
Teil der Geldentwertung ab. Der Altlastenbeitrag könnte somit mit 10,60 Euro/angefangener Tonne
für Baurestmassen auf Deponien bzw. bei nicht ordnungsgemäßer Verwertung festgelegt werden.
Entsprechende Beschlüsse müssen erst gefasst werden.

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