Mitgliederinformation 18/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 18/2022, welches sich vorwiegend mit
geplanten gesetzlichen Änderungen beschäftigt.

Wir möchten Sie auch gerne auf unsere neuen Seminare hinweisen:

Näheres zu den Seminaren und der neuen Seminarbetreuung erfahren Sie im beiliegenden
Rundschreiben.

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 18/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten1.1 Novelle der AbfallnachweisverordnungDie Abfallnachweisverordnung (ANV-Novelle POP) muss aufgrund der Durchführungsregelungen
    zum AWG 2002 im Bereich der Aufzeichnungspflichten und des Begleitscheinsystems aktualisiert
    werden.Mit der Novelle sollen Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht für Abfallersterzeuger und nichtabfallbilanzpflichtige Abfallsammler/-behandler angepasst werden. Weiters werden Regelungen
    zum Begleitscheinverfahren um die notwendigen Vorgaben für POP-Abfälle ergänzt.

    Hinweis: Regelungen für die optionale Nutzung eines vollelektronischen Abwicklungssystems für
    Begleitscheine sind nicht in der Novelle enthalten. Diese sollen mit einer gesonderten Verordnung
    für verbindlich erklärt werden.

    Personen, die als “erlaubnisfreie Auftragsausführer” der Ausnahme von der Erlaubnispflicht
    gemäß §24a Abs.2 Z11 AWG 2002 unterliegen, sollen auch im Hinblick auf die im Rahmen dieser
    Tätigkeit übernommenen Abfälle den Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung unterliegen.

    Abfallübernehmern soll es als Erleichterung ermöglicht werden, dem Übergeber nur eine Kopie
    des Begleitscheins oder auch nur die Daten (ohne Unterschriften) zu übermitteln. Die
    Originalbegleitscheine verbleiben beim Übernehmer.

    Die Verordnung ist bis 3. November noch in Begutachtung.

    Der BRV hat keine Stellungnahme zu dieser Begutachtungsfassung geplant – gerne nehmen wir
    aber Anregungen von Ihnen diesbezüglich entgegen.

    1.2 Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung

    Die Verordnung des BMK und des BMLFRW über die Verbrennung von Abfällen war im Oktober in
    Begutachtung. Sie ist eine Verordnung zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Ziel der
    Novelle ist, die Effizienz im Einsatz und in der Verwendung von Energie zu optimieren, schädliche
    Einwirkungen und die Belastung der Umwelt zu reduzieren, Emissionen möglichst gering zu
    halten.

    Neophyten sind den pflanzlichen Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen und
    fallen daher bei der Verbrennung – vorbehaltlich Abs. 6 – nicht in den Geltungsbereich der
    Verordnung.

    Befugte Fachpersonen und Fachanstalten sollen nicht mehr als Verpflichtete dieser Verordnung
    genannt werden, da die Verpflichtungen der Verordnung Anlageninhaber, Abfallerzeuger und
    Abfallsammler treffen.

    Weiters werden Vorgaben zur Klärschlammbewirtschaftung gegeben. Eine Monoverbrennung des
    Klärschlamms ist nicht erforderlich, sondern kann auch im Rahmen einer Mitverbrennung
    erfolgen.

    1.3 Erarbeitung einer Deponieverordnungsnovelle 2022

    Wie schon berichtet, plant das BMK eine umfassende Novellierung der Deponieverordnung. Unter
    anderem ist es auf Vorschlag des BRV gelungen, vermehrt Recycling-Baustoffe im Anhang zum
    Entwurf der Deponieverordnung für Baumaßnahmen zu integrieren.

    Derzeit werden Anhang 3 und Anhang 4 der Verordnung BMK-intern überarbeitet und
    ausschnittsweise diskutiert. Die Begutachtungsphase zum Entwurf der Deponieverordnungsnovelle war für Spätsommer/Herbst 2022 geplant, wird aber erst 2023 stattfinden. Da es zu
    Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen ist, werden auch die vom BRV vorgesehenen
    Seminare zur Novelle nicht, wie geplant, abgehalten werden. Das Seminar am 2.11. wurde
    abgesagt, das Seminar am 12. Dezember nur dann abgehalten, wenn es zu essenziellen
    Aussagen betr. der für das Recycling wichtigen Bereiche kommt. Wir werden Sie diesbezüglich
    am Laufenden halten.

    1.4 Entwurf Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle

    Im Sommer stellte das BMK die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 zur
    Stellungnahme.

    Im allgemeinen Teil des UVP-G 2000 wird die Rechtsprechung des VwGH zu Bürgerinitiativen in
    Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Im Weiteren soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
    sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs durch detaillierter formulierte Genehmigungsvoraussetzungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Flächeninanspruchnahme
    sind zu dokumentieren, zu bewerten, und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen.

    Der Ausbau von erneuerbaren Energien und der erforderlichen Leitungen ist notwendig und
    voranzutreiben. Es sind daher Erleichterungen für diese Vorhabenstypen – unter Einhaltung eines
    hohen Umweltschutzniveaus – notwendig.

    Im Falle der Veröffentlichung werden wir Sie umgehend informieren.

  1. Technische Angelegenheiten2.1 Berücksichtigung des Recyclings in der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und InfrastrukturDer BRV bemüht sich schon seit langem, Ausschreibungen nachhaltiger zu gestalten und
    insbesondere das Thema Baustoff-Recycling in Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB-HB,
    LB-VI) zu bekommen. Gespräche dazu hat es in den letzten Jahren mit ASFINAG, ÖBB und der FSV gegeben, die die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)
    herausgibt.Mit Spätsommer 2022 wurden die Vorschläge, eingebracht durch Präsident Thomas Kasper und
    GF Martin Car, im AA Zuschlagskriterien positiv aufgegriffen. In den ersten Sitzungen wurde nach
    Durchsicht der Vorschläge die vertiefte Bearbeitung auch der vom BRV vorgeschlagenen Themen
    beschlossen. Unter anderem sollen Positionen mit nicht nachhaltigen Materialien aus der LB-VI
    entfernt und umweltfreundliche Materialien ergänzt werden. Positionen für zu lieferndes
    Recycling-Material sollen aufgenommen werden. Auch wird überlegt, Wegschaffen-Positionen zu
    Abtragsleistungen mit Mindestrecyclingquote, vorzusehen.

    Der zuständige FSV-Arbeitsausschuss plant seine Arbeit im Frühjahr 2023 fertigzustellen, so dass
    nach Stellungnahmephase die Texte im Frühsommer 2023 zur Verfügung stehen werden.

  1. Verbandsangelegenheiten3.1 Neuer SeminarbetreuerDer BRV bietet eine Vielzahl an Seminaren, Schulungen und Tagungen an. Die Betreuung dieser
    wurde schon vor einigen Jahren in eigene Hände gelegt, um diese auch in den Bundesländern
    entsprechend abhalten zu können.Mit Dezember wird Herr Lukas Beck die Betreuung der BRV-Seminare sowie der Kooperationsseminare (z.B. mit ÖWAV) übernehmen. Schon ab 2. November wird er von der derzeitigen
    Veranstaltungsreferentin, Fr. Mag. Oberklammer, eingeschult werden. Fr. Oberklammer nimmt
    neue berufliche Agenden wahr und verlässt den BRV mit Ende November. Wir freuen uns auf
    Herrn Beck. Er wird Sie gerne bei einem der nächsten Seminare begrüßen.
  2. Veranstaltungen4.1 Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung (N E U !! Auch per Web!)Baustellenaushub fällt bei jeder Baustelle an. Das Seminar am 14.11. in Linz und auch per
    Web zeigt die kostenmäßig günstige und gesetzeskonform richtige Vorgangsweise bei
    Ausschreibung bis hin zur Verwertung auf. Ob Kleinbaustelle oder Massenaushub, Sie erhalten
    die jeweils richtigen Informationen.
    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Folder.4.2. Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

    Am Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird
    am 22.11. in Leoben angeboten.

    Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt,
    wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenen neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle.
    Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager
    auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.

    Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

    4.3. Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe (Leoben)

    Am 22.11. findet in Leoben ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in
    Präsenzform angeboten wird.

    Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische
    Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern
    die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM).

    Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder
    stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch
    genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

    Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

    4.4 Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme-Produktion-Vertrieb (Leoben)

    Am 23.11. kommt der BRV nach Leoben, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige
    Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation
    vorzustellen.

    Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu
    schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die
    Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

     

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