Mitgliederinformation 19/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 19/2022.

Nachdem zu Beginn des Jahres der Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie seitens des BMK veröffentlicht wurde, folgt gewissermaßen in letzter Minute im Dezember 2022 die Endfassung dieser Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Wir widmen uns in diesem Rundschreiben dieser neuen Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die auf dem „Green Deal“ der Europäischen Union fußend für die Jahre bis 2030 (!) bzw. bis 2050 Vorgaben festlegt. Die Bauwirtschaft ist dabei eine der hauptbetroffenen Branchen.

Weiters möchten wir Sie auf unsere nächsten Veranstaltungen zu Jahresbeginn 2023 hinweisen:

Näheres zu den Seminaren erfahren Sie im beiliegenden Rundschreiben unter „Veranstaltungen“.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 19/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten

    1.1 EuGH-Entscheidung zu Abfallende bzw. NebenproduktdiskussionIn einer Entscheidung des EuGH vom 17. November 2022 wurde ein Urteil in Rechtssache PORR Bau GmbH; C238/21 veröffentlicht.In seiner rechtlichen Beurteilung entschied der EuGH zunächst die Frage, ob die Aushub-materialien aufgrund einer (vermeintlichen) Entledigungsabsicht der Baufirma überhaupt als Abfall angesehen werden konnten und dass keine Entledigungsabsicht besteht, weil es eine Vereinbarung mit den Verwendern (Landwirten) gab, nach der die Aushubmaterialien auf den landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden. Dabei prüfte der EuGH auch die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Nebenprodukt vorliegen. Dieses bejahte er dem Grunde nach. Ob die Voraussetzungen aber tatsächlich vorliegen, obliegt jedoch dem inländischen Gericht/der inländischen Behörde.

    Wenngleich der Ausgangsfall lediglich auf (hochwertiges) Bodenaushubmaterial Bezug nimmt, lassen sich die Grundaussagen des EuGH eventuell auch auf andere Materialien/Abfälle übertragen.

    Es stellt sich die Frage, inwiefern die österreichische Grundhaltung, wonach mit dem Weg-schaffen von Aushubmaterial von Baustellen gleichsam eine Entledigungsabsicht anzunehmen ist, aufrecht erhalten werden kann.

    Zusammengefasst muss festgehalten werden, dass dieses EuGH-Urteil richtungsweisend sein wird. Die Diskussion um den Abfallbegriff sowie jene des Nebenproduktes und des Abfallendes wird in den nächsten Monaten die österreichischen Behörden beschäftigen.

    1.2 ÖNORM B 2110 in Begutachtung

    Die grundlegende Vertragsnorm im Bauwesen, die ÖNORM B 2110, wurde in den letzten Monaten überarbeitet und befindet sich derzeit in Begutachtung.

    Eine Angleichung der ÖNORM B 2118 für Großbaustellen bzw. der allgemeinen Vertragsnorm
    A 2060 wird demnächst erfolgen.

     

  2. Technische Angelegenheiten

    2.1 D-A-CH-Forschungsprojekt „Mehrfachrecycling im Straßenbau“ abgeschlossen

    Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) stellte gemeinsam mit den Schwestergesellschaften in der Schweiz und Deutschland Geldmittel für ein Forschungsprojekt zum Thema Mehrfachrecycling von Asphalt im Straßenbau zur Verfügung.
    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband sowie die Landesstraßenbaudirektionen
    unterstützten dieses Projekt vorwiegend durch Einbringung von Ideen aber auch durch finanzielle
    Zuschüsse.Mit 15. Dezember 2022 wurde das Projekt offiziell abgeschlossen und ein Endbericht sowie ein
    Leitfaden erarbeitet. Dieser Leitfaden soll im kommenden Jahr in eine RVS umgesetzt werden.
    Ziel der RVS wird es sein, Vorgaben für eine effiziente Verwertung von Asphalt unter Berücksichtigung eines Re-Recyclings zu setzen.Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird das Endergebnis im Rahmen einer
    Veranstaltung der Öffentlichkeit präsentieren. Darüber hinaus werden wir Sie mit getrenntem
    Rundschreiben über die zentralen Ergebnisse dieses Projektes Anfang kommenden Jahres
    informieren.

  3. Recyclingwirtschaft

    3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie veröffentlichtDas Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    hat am 7. Dezember 2022 die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem
    Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ veröffentlicht.Grundgedanke der Publikation ist, dass alleine von 2000 bis 2017 der steigende Verbrauch an
    natürlichen Ressourcen um 70 % zulegte. Treiber für dieses starke Verbrauchswachstum ist
    unter anderem unsere lineare Wirtschaftsweise. Die Kreislaufwirtschaft ist der zentrale Ansatz,
    um das gegenwärtige lineare Gesellschafts- und Wirtschaftssystem neu zu gestalten.

    Voraussetzung dafür ist eine umfassende zirkuläre Produktgestaltung, die auf Langlebigkeit,
    nachwachsende Rohstoffe, weitest gehende Schadstofffreiheit, Reparierbarkeit und
    Aufrüstbarkeit ausgerichtet ist.

    Das langfristige Ziel der österreichischen Bundesregierung ist, die österreichische Wirtschaft und
    Gesellschaft bis 2050 in eine umfassend nachhaltige Kreislaufwirtschaft umzugestalten, um
    vorwiegend die Klimaneutralität 2040 zu realisieren. Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie steht im Einklang mit den internationalen, insbesondere den europäischen Zielvorgaben,
    allen voran mit der „UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 nachhaltigen
    Entwicklungszielen. Die EU veröffentlichte im März 2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft „für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa“ mit dem Ziel, nachhaltige und
    zirkuläre Produkte zur Norm im europäischen Binnenmarkt zu machen.

    Der Rohstoffbedarf soll künftig prioritär aus nachhaltigen Sekundärquellen gedeckt werden.

    Die Ziele der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind:
    1. Ressourcenschonung
    2. Zero Waste (Vermeidung von Abfällen)
    3. Zero Pollution (Vermeidung von Umweltverschmutzung)
    4. Klimaschutz (Verringerung der Treibhausgasemissionen)

    Zu Ziel 1 ist festzuhalten, dass der Material-Fußabdruck in Österreich bei 33 Tonnen pro Kopf
    liegt, der darin enthaltene inländische Materialverbrauch bei 19 Tonnen pro Kopf. Bis 2030 soll
    Letzterer um 25 % auf 14 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden! Bis 2050 soll der
    Material-Fußabdruck auf 7 Tonnen pro Kopf und Jahr sinken, das entspricht auf Basis der
    derzeitigen Daten einer Reduktion des konsumierbaren Rohstoffverbrauchs um 80 % (!). Im
    Weiteren wird beim Ressourcenverbrauch insbesondere der Bodenverbrauch bzw. die
    Flächeninanspruchnahme bei Bauleistungen erwähnt. Derzeit beträgt der jährliche Zuwachs der
    Flächeninanspruchnahme 42 km² pro Jahr. Ziel bis 2030 ist, diesen auf 9 km² pro Jahr sinken zu
    lassen – und damit um 75 %!

    Die österreichische Bundesregierung plant daher, Maßnahmen zu setzen um eine Transformation
    zur Kreislaufwirtschaft in Österreich zu erreichen:
    1. rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
    2. Marktanreize setzen
    3. Förderungen aussprechen
    4. Forschung intensivieren
    5. Digitalisierung vorantreiben
    6. Information, Wissen und Zusammenarbeit

    Insbesondere das Abfallrecht soll weiter entwickelt werden. Der BRV unterstützt dabei sicherlich
    die Forderung, Kriterien für Abfallende festzulegen sowie die Weiterentwicklung des Abfallrechts
    zur Förderung der Sekundärrohstoffnutzung.

    Als besonderes Anliegen wird der Ausbau der zirkulären Beschaffung angesehen. In Österreich
    wird das Bundesvergabegesetz, das im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung
    Bedacht zu nehmen ist. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht nun vor, dass eine explizite
    Verankerung des die Kreislaufwirtschaft umfassenden Nachhaltigkeitsgrundsatzes in eine Novelle
    des Bundesvergabegesetzes einfließt.

    Die Priorisierung von Recyclingmaterialien und Etablierung und Sorgfaltspflichten bei der
    Beschaffung von Rohstoffen sind vorgesehen. Der Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche
    Beschaffung (naBe) im Bund und möglichst in allen Gebietskörperschaften, insbesondere bei
    Bau- und Infrastrukturprojekten, wird angestrebt.

    Als Ansatzpunkte für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft werden in Österreich folgende prioritäre Bereiche angesehen:
    1. Bauwirtschaft und Infrastruktur
    2. Mobilität
    3. …..

    Im Bereich der Bauwirtschaft und Infrastruktur werden folgende Ziele festgelegt:
    – Gebäude werden kreislauforientiert unter Berücksichtigung aller Lebenszyklusphasen entwickelt
    (zum Beispiel modulare Bauweise, Trennbarkeit, Wiederverwendbarkeit von Bauteilen,
    Rezyklierbarkeit der verwendeten Baustoffe, Verwendung von Sekundärbaustoffen)
    – Die Nutzungsdauer von bestehenden Gebäuden wird verlängert
    – Die stoffliche Verwertung von Bodenaushubmaterial, Bau- und Abbruchabfällen wird, sofern
    ökologisch und ökonomisch zweckmäßig, erhöht.

    Als eine der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele wird auch die Erarbeitung einer OIB-Richtlinie
    zur Umsetzung der Grundanforderung 7 (nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) der
    Bauprodukteverordnung in Österreich vorgesehen.

    Zum Thema Wiederverwendung, Recycling und Verwertung wird im Baubereich festgehalten,
    dass finanzielle Anreize für Recyclingprodukte/Sekundärrohstoffe, um Recycling zu fördern,
    angedacht sind. Weiters wird das Schließen von stofflichen Verwertungskreisläufen und
    Bodenaushubmaterial, mineralischen Baustoffen (insbesondere Gips, Asphalt, Beton), Metallen,
    Kunststoff, Glas und Holz mit hohem Verwertungspotential und Sekundärrohstoffnachfrage durch
    entsprechende rechtliche Maßnahmen sowie materialspezifische Mindestanteile von RecyclingBaustoffen in ausgewählten Produkten angedacht.

    Dabei ist auch angedacht, die Reduktion des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen im Bereich
    der Kreislaufwirtschaft (zum Beispiel lokale Nutzung von Bodenaushubmaterial) als Ergänzung
    zum Maßnahmenbereich Raumplanung vorzusehen.

    Abschließend wird seitens der Geschäftsstelle des BRV festgehalten, dass die Österreichische
    Kreislaufwirtschaftsstrategie keinerlei Gesetz oder Verordnung darstellt, sondern die Strategie der
    Bundesregierung darlegt. Klarerweise wird diese in den nächsten Monaten und Jahren aufgrund
    des Regierungsprogrammes und europäischer Vorgaben entsprechend umgesetzt werden.

    Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie kann unter dem Link
    https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9377ecf9-7de5-49cb-a5cf-7dc3d9849e90/Kreislaufwirtschaftsstrategie_2022.pdf
    bezogen werden.

    Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle für weitere Fragen zur Verfügung.

     

  4. Verbandsangelegenheiten

    4.1 BRV-Jahrestagung 2023

    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant, für den 13. Juni 2023 wieder eine Tagung
    zu veranstalten.Wir ersuchen Sie, diesen Termin für dieses umfangreiche Meeting, bei dem wir mehr als 100
    Personen erwarten, freizuhalten. Die Veranstaltung wird in Wien abgehalten werden, nähere
    Details werden wir zu Beginn des Jahres 2023 bekanntgeben.

    4.2 BRV-GeschäftsführungDer Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) wird seit seiner Gründung im Jahre 1990
    von Dipl.-Ing. Martin Car als Geschäftsführer geleitet.
    Mit 1. Jänner 2023 wird Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss ebenfalls in die Geschäftsführung
    einbezogen. Eine entsprechende Aufgabenteilung ermöglicht eine effiziente Geschäftsführung im
    Jahre 2023 und damit auch die Möglichkeit, die weitergehende Entwicklung des Verbandes
    sukzessive in neue Hände zu legen.
    Für den Verband werden damit praktisch keine Mehrkosten entstehen.

     

  5. Veranstaltungen

    5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)Von 16.-18.01.2023 findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige
    Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für
    die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen
    Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

    5.2 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe (Leoben)

    Am 26.01.2023 findet das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und
    Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

    In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für RecyclingBetriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu
    erläutern.

    5.3 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (voraussichtl. Salzburg)

    Am 16.2.2023 Vormittag findet voraussichtlich in Salzburg ein Halbtagesseminar zum Thema
    „richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ statt, das in Präsenzform
    angeboten wird. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRVMerkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

    5.4 Deponieverordnung am Bau (voraussichtl. Salzburg – Nachm.)

    Der Nachmittag des 16.2.2023 steht unter dem Motto „Deponieverordnung am Bau“. Es werden
    baurelevante Vorgaben und deren Umsetzung dargestellt.

 

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