Eine Rückbaukundige Person ist im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung, Bundesgesetzblatt II 181 eine natürliche Person, die über eine bautechnische oder chemische Ausbildung verfügt und Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und Bauchemie und Abfallrecht aufweist. Sie kann für Rückbauvorhaben bis 3.500 m³ umbauten Raumes eine Stör-/Schadstofferkundung durchführen, Rückbaukonzepte erstellen und Freigabeprotokolle für den Bauherrn ausfertigen. Die notwendigen Kenntnisse werden beispielsweise im BRV-Abbruchkurs erworben.
Nachfolgende Liste stellt einen Auszug von Personen dar, die als Rückbaukundige Personen tätig sind. Die Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar, für die personenbezogenen Daten – insbesondere ihre bautechnische/chemische Ausbildung – ist die jeweilige meldende Person verantwortlich. Nachfolgende Personen weisen jedenfalls eine positiv besuchte Kursmaßnahme im Sinne der ÖNORM B 3151 auf: