• Mail
  • Icon_name
  • Facebook
  • +43 1 504 72 89
  • Mitglieder
  • Rückbaukundige Personen
  • Presse
  • BRV-Intern
+43 1 504 72 89
  • 0Einkaufswagen
Österreichischer Baustoff- Recycling Verband
MENUMENU
  • Home
  • Über uns
    • Kontakt
    • Mitarbeiter
    • Leitbild
    • Verband
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Pressespiegel
    • Kontakt bei Presseanfragen
    • Infos & Fotos zum Download
  • Aktuelles
  • Publikationen
  • Veranstaltungen
  • Serviceangebote
    • Gesetze und Verordnungen
    • Recycling-Baustoffverordnung
    • Rückbaukundige Personen
    • Formulare
    • Recycling-Anlagen
    • Mitgliedschaft
    • Recycling-Baustoffe
    • Links
  • Güteschutz
    • Gütezeichen
    • gütegeschützte Baustoffe
    • Mitglieder
    • Inspektionsstellen
  • Suche
  • Menü

BRV Richtlinien und Medien

Bestellschein Herunterladen

Mit Hilfe des Bestellscheins können die hier verlinkten Richtlinien und Merkblätter, Broschüren und Medien bestellt werden.

Bitte per Email brv@brv.at, Fax (01/504 72 89-99) oder Post

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Karlsgasse 5
1040 Wien

Richtlinien und Merkblätter

Richtlinie Recycling-Baustoffe Aushubmaterialien
1. Auflage, Juni 2019

Diese Richtlinie gibt die Anforderungen zur Herstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aus überwiegend natürlichen Gesteinskörnungen zur verordnungs- und normgemäßen Anwendung wieder und stellt die Güte- und Qualitätsbestimmungen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen produzierter Recycling-Baustoffe dar. Recycling-Baustoff der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß RBV dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden.

Im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) ist die Umweltverträglichkeit und in den ÖNORMen B 3131 und B 3132 sind die bautechnischen Anforderungen für natürliche Gesteinskörnungen für die Herstellung von ungebundenen und hydraulisch gebundenen Gemischen für den Ingenieurund Straßenbau gemäß ÖNORM EN 13242 und von Beton gemäß ÖNORM EN 12620 wiedergegeben.

Die neue Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Stand Jänner 2017

  • Rückbau-konform: erfüllt ÖNORM B 3151 „Rückbau“
  • Umweltrecht-konform: erfüllt Recycling-Baustoffverordnung
  • Bautechnik-konform: erfüllt ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen“
  • Bauprodukt-konform: erfüllt CE-Kennzeichnung
  • Europa-konform: erfüllt ÖNORM EN 13242 und ÖNORM EN 12620
  • Berücksichtigt die RBV-Novelle
  • Ergänzungsblatt zum BAWP 2017

Merkblatt – Verwertung von Ausbauasphalt, 2 Auflage, August 2020

Dieses Merkblatt soll eine Hilfestellung für den Umgang mit Ausbauasphalt entsprechend den gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften (RBV, RVS, Richtlinien für Recycling-Baustoffe und ÖNORM B 3580-Serie) bieten und richtet sich an im Verkehrswegebau tätige Baufirmen, Gebietskörperschaften, öffentliche und private Auftraggeber sowie Planer. Zur umwelttechnischen Einstufung eines Recycling-Baustoffes muss die Qualitätsklasse gemäß Recycling-Baustoffverordnung festgestellt werden. Diese gibt weiterführende Auskünfte über die Inhaltsstoffe (z.B. PAK, Teer) und die künftigen Einsatzbereiche des Baustoffes.

Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen, 2. Auflage, Dezember 2013

Zielsetzung der Richtlinie ist das Erreichen des Qualitätsstandards, der in Zusammenwirken mit einer fremd überwachenden Stelle ermöglicht, ein Gütezeichen für die mobile Aufbereitung als Anlagenbetreiber zu erreichen. Derartige Anlagen verfügen über die qualitativ hochwertigen Anforderungen laut Richtlinie und unterwerfen sich freiwillig einer Kontrolle durch den Güteschutzverband. Die zweite, überarbeitete Auflage enthält im Anhang auch Beispiele hinsichtlich Lärmverhältnissen.

Merkblatt – “Zwischenlager für Baurestmassen”, März 2018

Für eine funktionierende Recyclingwirtschaft ist es unumgänglich, Baurestmassen, die aus dem Neubau, aus Abbrüchen oder Sanierungen stammen, zeitweilig am Ort des Anfalls bzw. auf dafür geeigneten Flächen zwischenzulagern, umzuschlagen bzw. in der Folge auch qualitätsgesichert aufzubereiten. Das gegenständliche Merkblatt soll Unternehmen, Bauherren, Planern und Behörden als einheitliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Lagern für mineralische und ausgewählte nichtmineralische Abfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Baurestmassen) dienen. Damit soll für diese Materialien der „geeignete Ort“ im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) zur Lagerung von Abfällen definiert werden. Im vorliegenden Merkblatt werden   grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die einer allgemeinen Begutachtung zugeführt und mit Vertretern des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus abgestimmt wurden.

Anwendungsbereich:

Dieses Merkblatt dient als technische Grundlage zur Planung und Genehmigung von neu zu errichtenden Flächen für zeitweilige Lagerungen sowie Zwischenlagerungen von nicht gefährlichen mineralischen Baurestmassen (Beton, Asphalt, Aushubmaterialien etc.) und ausgewählten nichtmineralischen Baurestmassen. Die im Merkblatt definierten Flächen können auch der mechanischen Aufbereitung verwertbarer Baurestmassen dienen.

Merkblatt “Verwenden und Verwerten von Bodenaushubmaterial”, 3 Auflage, September 2018

Dieses Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenaushubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen (z.B. Geschieberäumgut, Felssturzmaterial, Murenräumgut) und Gewässersedimente (Bach- und Flusssedimente, Sedimente stehender Gewässer).

Die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien und Bodenbestandteile ist nicht Inhalt dieses Merkblattes und werden in der Richtlinie für Recycling-Baustoffe behandelt. Des Weiteren sind auch Erden, die unter Verwendung bodenfremder Bestandteile (Erden Typ E2 und Erden Typ E3) hergestellt wurden, nicht Bestandteil dieses Merkblattes.

Typische Anwendung findet dieses Merkblatt bei Untergrundverfüllungen, wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.

Für die Herstellung von Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist die „BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“ heranzuziehen.

Anforderungen zur Herstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aus überwiegend rezyklierten Gesteinskörnungen finden sich in der „BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe; Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen“.

Richtlinie für fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material, September 2007

 Die Richtlinie enthält die Güteanforderungen und Prüfbestimmungen für fließfähiges, selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material (RFM). Der Umfang und das Überwachungssystem der Bestimmungen sind auf die Verwendung als Mineralstoff für Schütt- und Füllmaterial für die in der Richtlinie angeführten Baumaßnahmen ausgerichtet.
Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.

Richtlinie für die Aufbereitung kontaminierter Böden und Bauteile, Dezember 2004

Die Richtlinie und die darin enthaltenen Güte- und Prüfbestimmungen regeln die Art und den Umfang der Prüfung an wiederaufbereiteten Böden und Bauteilen sowie an den Aufbereitungsanlagen. Sie sollten dazu dienen, dass bei der Aufbereitung gleichbleibende Vorgangsweisen angewandt werden und die Voraussetzungen für eine einheitliche Beurteilung der Aufbereitungsmethoden und der aufbereiteten kontaminierten Böden und Bauteile geschaffen werden.
Diese nunmehr 2. Auflage, Stand Dezember 2004, berücksichtigt die seit September 1995 zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen und normativen Veränderungen. Für die Einsatzmöglichkeiten definiert diese als Zielsetzung neue, auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmte Qualitätsklassen, deren Anforderungen sich am späteren Verwendungszweck orientieren.

Merkblatt “RFM – fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material”, September 2003

Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.

Merkblatt “Recycling-Baustoffe für Leitungsgräben”, November 2001

Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen zu minimieren. Sehr gut geeignet für den Einbau in der Wiederverfüllungszone sind

  • RB 0/32 recycliertes, gebrochenes Betongranulat, Güteklassen I, II a und II b
  • RM 0/32 recycliertes, gebrochenes Mischgranulat aus Beton, Asphalt und natürlichem Gestein, Güteklassen I, II a und II b
  • RAB 0/32 recycliertes gebrochenes Asphalt-/Betonmischgranulat, Güteklassen I, II a und II b (Asphaltanteil < 50% analog RVS 3.63)
  • RMH 0/32 recyclierte mineralische Hochbaurestmassen bei begrenztem Ziegelanteil

Merkblatt “Umgang mit kontaminierten Böden und kontaminierten mineralischen Baurestmassen”, März 1999

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften wurde mit diesem Merkblatt ein Leitfaden für die den gesetzlichen Regelungen entsprechenden Maßnahmen bei der

  • ökologisch sinnvollen Verwertung oder
  • Deponierung oder
  • sonstigen Behandlung

von kontaminierten Böden und Baurestmassen erstellt. Damit soll einerseits den nicht einschlägig ausgebildeten Betroffenen eine Vorgehensweise vorgegeben und andererseits für die Behörde eine Vereinheitlichung der Beurteilung ermöglicht werden.

Broschüren und Medien

Folgende Broschüren können wie die Richtlinien beim Österreichischen Baustoff Recycling Verband per Fax (Anforderungsschein) bezogen werden:

Film: Baustoff-Recycling – Wir machen es! Als DVD-ROM erhältlich!

Alles zum Baustoff-Recycling (Gesamtmappe)

Recycling im Hochleistungs-Betonstraßenbau

Vorteile der Recycling-Baustoffe 3/2001

Mauersteine aus Recyclingmaterial 1/2000

Recylingbaustoffe in Leitungsgräben 2/99

Recycling im Straßenbau 1/99

Verwertungsorientierter Rückbau – Ein Leitfaden für Bauherren und Bauausführende

Annahme-/Abgabepreise heraugegeben durch den BRV

Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe und der erzeugenden Betriebe

Informationsfolder “Recycling-Börse Bau” www.recycling.or.at

Bestellschein herunterladen!

Mit Hilfe des Bestellschein können die hier verlinkten Richtlinien und Merkblätter, Broschüren und Medien bestellt werden.

Bitte per Email brv@brv.at, Fax (01/504 72 89-99) oder Post

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Karlsgasse 5
1040 Wien

.
BRV – Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Karlsgasse 5, A-1040 Wien
+43 (0)1/504 72 89
+43 (0)1/504 72 89-99
brv@brv.at

Copyright © BRV
  • Mail
  • Icon_name
  • Facebook
  • Datenschutz
  • Impressum/AGB
  • Kontakt
Nach oben scrollen
Diese Veranstaltung ist gerade in der Planung

Wir bedanken uns für Ihr Interesse, jedoch befindet sich diese Veranstaltung derzeit in der Planung.
Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei etwaigen Fragen erreichen Sie uns unter:
Telefon: +43 (0)1/504 72 89
E-Mail: brv@brv.at

  • Log In
  • Home
  • Über uns
    ▼
    • Kontakt
    • Mitarbeiter
    • Leitbild
    • Verband
  • Presse
    ▼
    • Presseaussendungen
    • Pressespiegel
    • Kontakt bei Presseanfragen
    • Infos & Fotos zum Download
  • Aktuelles
  • Publikationen
  • Veranstaltungen
  • Serviceangebote
    ▼
    • Gesetze und Verordnungen
    • Recycling-Baustoffverordnung
    • Rückbaukundige Personen
    • Formulare
    • Recycling-Anlagen
    • Mitgliedschaft
    • Recycling-Baustoffe
    • Links
  • Güteschutz
    ▼
    • Gütezeichen
    • gütegeschützte Baustoffe
    • Mitglieder
    • Inspektionsstellen
  •  English