Dieses Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenaushubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen (z.B. Geschieberäumgut, Felssturzmaterial, Murenräumgut) und Gewässersedimente (Bach- und Flusssedimente, Sedimente stehender Gewässer).
Die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien und Bodenbestandteile ist nicht Inhalt dieses Merkblattes und werden in der Richtlinie für Recycling-Baustoffe behandelt. Des Weiteren sind auch Erden, die unter Verwendung bodenfremder Bestandteile (Erden Typ E2 und Erden Typ E3) hergestellt wurden, nicht Bestandteil dieses Merkblattes.
Typische Anwendung findet dieses Merkblatt bei Untergrundverfüllungen, wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.
Für die Herstellung von Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist die „BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“ heranzuziehen.
Anforderungen zur Herstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aus überwiegend rezyklierten Gesteinskörnungen finden sich in der „BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe; Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen“.