Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Christina Zingl – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband http://brv.at Baustoff-Recycling Tue, 05 May 2026 11:53:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.5 Mitgliederinformation 06/2026 http://brv.at/mitgliederinformation-06-2026/ Tue, 05 May 2026 11:53:31 +0000 https://brv.at/?p=16606

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 6/2026 mit der Erinnerung an die BRV-Mitgliederversammlung, die am kommenden Donnerstag, 7. Mai, in Wien, Hotel Savoyen Vienna, stattfindet. Die Mitgliederversammlung wird direkt an den BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“ abgehalten. Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

Workshop “Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg” (Sondertermin Linz)

BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2026

1.Technische Angelegenheiten

1.1 Diskussion über Asbestnormung

Das Österreichische Normungsinstitut hat auf Antrag des zuständigen Ministeriums eine Diskussion über die Neuschaffung einer Asbestnorm begonnen. Eine Ausschussitzung zu weiteren Vorgangsweise soll noch im Juni stattfinden.

Ziel der Diskussion ist die Frage, ob bestehende Regelungen (die sich überwiegend auf deutsche Normen und Richtlinien beziehen) ausreichen oder ob für Asbestarbeiten eine neue, österreichische Norm geschaffen werden soll. Dabei wird auch die Problematik diskutiert werden, ob der Anwendungsbereich neben ungebundener auch gebundene Asbestabfälle umfassen soll.

Der BRV ist bei dieser Sitzung durch Vertreter aus Mitgliedsfirmen dabei. Wir werden Sie über das Ergebnis und die weitere Entwicklung im Rahmen des Mitgliederrundschreibens informieren.

1.2 ÖNORM B 1131 Begrünung von Dächern veröffentlicht

Die ÖNORM B 1131 „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken – Planung, Ausführung und Erhaltung“ wurde am 15. April 2026 neu aufgelegt. Sie ist eine Nachfolgenorm der L 1131, die am 1. Juni 2010 mit dem Titel „Gartengestaltung und Landschaftsbau – Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken – Anforderungen“ erschienen war, die ihrerseits auf eine Technische Regel aus 2008 fußte.

Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf Planung, Ausführung, Erhaltung von ausdauernden (mehrjährigen) Begrünungen von Dächern und Decken im Außenraum (z.B. Hochbauten, Tiefgaragen, Grünbrücken, Lawinengalerien). Diese Norm gilt nicht für Dachflächen unter 10 m² oder bei Dachneigungen > 45 Grad (100%) oder mit einer Dicke des durchwurzelten Raums von mehr als 150 cm.

Inhaltlich geht die Norm auf Begrünungsarten, Kategorien (Extensivbegrünung, Reduzierte Intensivbegrünung, Intensivbegrünung) und Ausbildungsformen ein. Der Schwerpunkt der Norm beschäftigt sich mit der Planung von Dachbegrünungen, den Anforderungen an Dachbegrünungsmaterialien, den Bau von Dachbegrünungen, der Pflege und Wartung und der Prüfverfahren.
Neue, informative Anhänge zeigen spezielle Ausbildungsformen und begrünbare Bauweisen auf.

Die Norm kann kostenpflichtig beim ASI bezogen werden.

Dipl.-Ing. Christian Oberbichler hält im Rahmen des BRV-Tags am 7. Mai zu diesem Thema einen Vortrag.

2.Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Mitgliederversammlung 2026

Die ordentliche, jährlich stattfindende BRV-Mitgliederversammlung findet heuer, wie bereits angekündigt, im Anschluss an die BRV-Tagung am 7. Mai ab 15 Uhr im Hotel Savoyen Vienna statt.

2.2. GSV-Mitgliederversammlung 2026
Wir erinnern an die Mitgliederversammlung des Österreichische Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe, die ebenso im Hotel Savoyen Vienna abgehalten wird (7.5.26, 17 Uhr). Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die dem Güteschutzverband Recycling-Baustoffe angehören.

3.EU und Ausland

3.1 Zusammenfassung des Stakeholder-Workshops – Kreislaufwirtschaftsakt vom 30. April ‘26

Der Circular Economy Act (CEA), dessen Verabschiedung für das dritte Quartal 2026 vorgesehen ist, soll einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen, das Angebot an hochwertigen recycelten Materialien erhöhen und die Nachfrage nach diesen Materialien innerhalb der EU ankurbeln.
Ein letzter Stakeholder-Workshop vor Veröffentlichung, initiiert von der Europäischen Kommission, fand dazu vergangenen Donnerstag statt. Diese Veranstaltung bot die Gelegenheit, sich mit den vorläufigen Studienergebnissen auseinanderzusetzen und wichtige politische Maßnahmen zu erörtern, die im Rahmen des CEA in Betracht gezogen werden.

Zusammenfassend lässt sich, bezogen auf das Baustoff-Recycling, festhalten:

  • Eine im Auftrage der Kommission zu erarbeitende, technische Studie wird als Vorschlag für den Kreislaufwirtschaftsakt noch vor dem Sommer fertiggestellt werden•
  • Drei Hauptthemen sind:
    • Reduzierung der EU-Importabhängigkeit bei kritischen Materialien
    • Vereinfachung der Rahmenbedingungen und Abbau von Schranken für die Schaffung eines einheitlichen Marktes
    • Stärkung der Sekundärrohstoffmärkte
  • Für die Stärkung der Sekundärrohstoffmärkte ist angedacht:
    • Menge und Qualität der Sekundärrohstoffe zu steigern
    • Die Mobilität der Sekundärrohstoffe zu erhöhen
    • Stärkung der Marktreife und des Marktvertrauen
  • Um den Anteil der Abbruchmaterialien, die ins Recycling gehen sollen, zu maximieren, die sauber, gut charakterisiert und für eine hochwertige Verwertung geeignet sind, sollen EU-weite Qualitätsstandards geschaffen werden mit strengen Sortier- und Analyseanforderungen.
  • Um die Stoffe in den höheren Stufen der Abfallhierarchie zu halten, sollen Deponierungsverbote erlassen, Anforderungen an die Vorbehandlung verschärft und Verpflichtungen zur Verwertung vorgesehen werden.
  • Um Recycling und Wiederverwendung wirtschaftlich werden zu lassen, sollen Marktmechanismen auf Kreislaufwirtschaftsziele ausgerichtet werden; Deponiegebühren sollen entsprechend vorgesehen werden.
  • Durch Abbau von administrativen und rechtlichen Hindernissen (z.B. Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Kreislaufwirtschaftszentren) sollen beschleunigt Investitionen in die Kreislaufwirtschaft fließen.
  • Vertrauensschaffende Maßnahmen sollen unterstützend eingesetzt werden, z.B. harmonisierte Kennzeichnung, Zertifizierung, Förderung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen, verbindliche Kriterien für Recyclinganteile (insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen)
  • EU-weite Kriterien zur Festlegung von Deponiegebühren in allen Mitgliedsstaaten zur Senkung der zu deponierenden Massen.
  • Speziell für Bauabfälle:
    • Obligatorische Audits für „Pre-Demolition“ sowie für „Pre-renovation“ inklusive einer digitalen Plattform für Bau- und Abbruchabfälle
    • Obligatorische Prüfungen für alle Abbruch- und Sanierungs-maßnahmen, die EU-weite Kriterien hinsichtlich Projektumfang, Komplexität oder potenzielle Relevanz für gefährliche Abfälle erfüllen.
    • Die digitale Plattform für Bau- und Abbruchabfälle soll Informationen zu Menge, Qualität, Standort und Zeitpunkt umfassen; das verfolgte Ziel dabei ist der Ersatz von Primärbaustoffen, höhere Rate an Sekundärrohstoffen bei minimierten Verwaltungs- und Anpassungskosten.

Die Kommission plant die Veröffentlichung des CEA bis Ende Oktober 2026.

Der BRV wird die Entwicklung des Kreislaufwirtschaftsaktes weiter aktiv verfolgen und Sie am Laufenden halten.

3.2 FIEC-Stellungnahme zur Waste Framework Directive
Die FIEC ist ein europäischer Bauwirtschaftsverband, dem auch österreichische Verbände und auch die EQAR, die European Quality Association for Recycling e.V., angehören.

Die FIEC nahm u.a. auch zur Abfallrahmenrichtlinie allgemein Stellung: FIEC betont dabei die Unterstützung der Materialwiedergewinnung und fordert dabei die erhöhte Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten vor Ort, wobei möglichst der Abfallbegriff gar nicht greifen soll. Dabei wird insbesondere auch die vermehrte Verwendung des Begriffs „By-product“ statt Abfall zum Zuge kommen. Derzeit wird in wenigen Mitgliedsstaaten darunter bspw. Aushub verstanden; FIEC möchte auch Abbruchasphalt darunter verstanden wissen.

Speziell Erleichterungen für Vor-Ort-Verwertung werden gefordert, auch mit der Begründung der geringeren Transporterfordernisse und damit verbundenen Transportemissionen. Dabei soll es ohne Analysen für definierte Materialien möglich werden, vor Ort verwendet zu werden.

Darüber hinaus spricht sich FIEC für die Förderung von Recycling-Produkten aus – darunter auch für ein klares Abfallende für definierte Produkte. Auch die Förderung von Recycling-Baustoffen bei Ausschreibungen soll durch die EU vorgesehen werden.

4. Veranstaltungen

4.1 BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

Der BRV-Tag findet am 07. Mai 2026, 9:30 – 14:30, im Hotel Savoyen Vienna statt, wir hoffen Sie dort herzlich willkommen heißen zu dürfen; im Anschluss findet die BRV-Mitgliederversammlung statt.

Im Rahmen dieser BRV-Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem Link entnehmen – bitte umgehend anmelden! (https://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/)

4.2. Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Sondertermin Linz)

Der Gesetzgeber schreibt im Umgang mit Baurestmassen, Aushub und Recycling-Baustoffen das Führen einer Abfallbilanz vor. Die Abfallbilanzverordnung verlangt daher von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundes-ministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart, Menge, Input und Output sind elektronisch zu melden.

Im Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“ am 18. Mai 2026 erhalten Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM.
Neben rechtlichen Grundlagen wird die Abfallbilanz nach AbfallbilanzVO vorgestellt, inklusive der notwendigen Meldungen nach Recycling-Baustoffverordnung. Anschließend findet eine Live-Führung durch EDM-Portal und ZAReg statt. Unter anderem werden die Stammdaten-Eintragungen sowie die Bescheid- und Anlagenverwaltung im Detail besprochen.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link:
(http://brv.at/wp-content/uploads/_MEDIA/veranstaltungen/2026/Workshop-Abfallbilanz/Workshop%20Abfallbilanz%20EDM%20bis%20ZAReg_Linz.pdf)

4.3. BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien

Am 19./20. Mai 2026 findet in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des BRV in Wien ein 2-tägiges Seminar für Recycling-Fachpersonal statt.
Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der neuen Recycling-Baustoffverordnung. Die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen erfordern qualifiziertes Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen.
Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-recycling-fachperson-13/

4.4. Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen

In diesem Grundlagen-Seminar am 2. Juni 2026 in Wien werden die rechtlichen, aber auch technischen Anforderungen beim Umgang mit Aushubmaterial und Baurestmassen auf der Baustelle dargestellt. Von der richtigen Vorbereitung (Genehmigung, Bescheide) über die richtige Umsetzung (RBV, BAWP) bis hin zur Deponierung (DVO) und Recycling (RBV, BAWP) erhalten sowohl Einsteiger als auch Praktiker einen guten Ein- und Überblick.

Besonderer Fokus liegt in diesem Seminar, das von Praktikern für Praktiker angeboten wird, auf den Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder oder dem Link: Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Beilagen

  • Folder BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“
  • Folder Workshop „Abfallbilanz von EDM bis ZAReg“
  • Folder „Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen“
  • Folder Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

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Mitgliederinformation 05/2026 http://brv.at/mitgliederinformation-05-2026/ Thu, 30 Apr 2026 09:52:02 +0000 https://brv.at/?p=16585

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 5/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.

Erneut möchten wir auf den am 7. Mai im Hotel Savoyen Vienna stattfindenden BRV-Tag hinweisen, der sich dem Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“ widmet. Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, nützen Sie gleich jetzt die Möglichkeit dazu und nehmen Sie auch Ihre relevanten Mitarbeitenden mit. Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Mitgliederinformation.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

Workshop “Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg” (Sondertermin Linz)

BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 05/2026

1.Technische Angelegenheiten

1.1 B 3141: Überarbeitung wird vorbereitet

Die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien – Anforderungen“ ist am 1. Mai 2024 veröffentlicht worden. Sie bezieht sich u.a. auf Regelungen zum Thema Aushub, die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan beschrieben sind.

Aufgrund der in Aussicht gestellten Veröffentlichung der neuen Aushubverordnung (die schon im Entwurf zur Stellungnahme aufgelegt war) wird eine Neuauflage der ÖNORM B 3141 notwendig werden. Das ausarbeitende Gremium des ASI, K 051 „Gesteine und Gesteins-körnungen“, hat die Arbeitsgruppe 09 beauftragt, die Überarbeitung vorzubereiten.

Der BRV ist durch mehrere Vertreter von Mitgliedsfirmen und durch die Geschäftsstelle in der Arbeitsgruppe 051.09 vertreten und wird die Ausarbeitung begleiten.

1.2 Schlussbericht Ziegelrecycling als Betonzuschlag

Ein Forschungsbericht, der auch vom BRV unterstützt wurde und dessen Endbericht u.a. auch vom Präsidenten des BRV, Thomas Kasper, mitverfasst wurde, wurde zum Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau: Feine Fraktion an Ziegelabfällen aus Bau- und Abbruchabfällen als aufbereitete hydraulische Zusatzstoffe in zementären Baustoffen“ veröffentlicht.

Das Potenzial von industriell aufbereiteten feinen Ziegelfraktionen aus Bau- und Abbruchabfällen als teilweiser Zementersatz in standardisierten Mörtelsystemen wurde systematisch untersucht. Zwei Ziegelfraktionen – eine trockenverarbeitete Siebfraktion und eine nassverarbeitete Fraktion – wurden gemahlen und als hydraulische Zusatzmittel Typ II gemäß ÖNORM B 3309-1 geprüft. Mörtel wurden mit 5-25 Gew.-% Zementersatz hergestellt, und die Druckfestigkeiten wurden nach 7, 14 und 28 Tagen gemessen. Mikrostrukturelle Analysen wurden mittels Quecksilber-Intrusions-Porosimetrie und energiedispersiver Röntgenspektroskopie durch-geführt. Bei niedrigen Ersatzanteilen (5-10 Gew.-%) erreichten beide Ziegelfraktionen 28-Tage-Aktivitätsindizes ≥ 90 % und Mörtel mit 5 Gew.-% Ersatz zeigten Druckfestigkeiten, die mit denen der Kontrollprobe vergleichbar waren. Höhere Ersatzanteile (15-25 Gew.-%) führten zu signifikanten Festigkeitsminderungen aufgrund der Klinkerverdünnung, während eine Erhöhung der Feinheit von 4500 cm²/g auf 7500 cm²/g bei hohen Ersatzanteilen (25 %) keine messbaren Auswirkungen hatte. Die MIP-Messung ergab einen leichten Anstieg der Gesamtporosität um 3,4 % bei 5 Gew.-% Ersatz durch trockengebehandelte Materialien und deutlichere Anstiege von 11,5 – 11,6 % bei 10-15 Gew.-% Ersatz.

Langzeitmessungen nach 56 und 90 Tagen unter konstanten Konsistenzbedingungen, die durch Anpassung der Wassermenge erreicht wurden, zeigten, dass 10 Gew.-% trockenverarbeitete Materialien bis zu 56 Tagen zur Festigkeitsentwicklung beitrugen, was auf eine Beteiligung an langfristigen Aushärtungsprozessen hindeutet.

Diese Ergebnisse zeigen, dass industriell verarbeitete Ziegel-CDW-Materialien bei geringen Ersatzanteilen als reaktive Typ-II-Zusatzstoffe wirken können und dabei Druckfestigkeiten erzielen, die der österreichischen Norm ÖNORM B 3309-1:2010 entsprechen.

1.3 ÖNORM L 1210 mit 1. April neu aufgelegt

Mit 1. September 2025 wurde ein ÖNORM-Entwurf der L 1210 „Anforderungen an die Herstellung von Vegetationstragschichten“ aufgelegt.

Zwischenzeitlich ist die Überarbeitung abgeschlossen worden – die ÖNORM L 1210 wurde mit 1. April 2026 neu aufgelegt.

Sie gilt für technische Vegetationstragschichten (z. B. Parkanlagen, Rasenflächen, Straßen-begleitgrün). Sie legt Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung von technischen Vegetationstragschichten sowie an den Untergrund fest.
Nicht Gegenstand dieses Dokument sind:

  • die Errichtung und Pflege von Sportrasenflächen; hierfür gilt die ÖNORM B 2606-1;
  • die Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken sowie Anforderungen an die Planung, Ausführung und Erhaltung von Dachbegrünungen; dies ist in der ÖNORM B 1131 geregelt;
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen;
  • Substrate für Anwendungen mit besonderen Standortanforderungen (z. B Baumpflanzsubstrate, Infiltrationssubstrate).

Die ÖNORM kann beim Austrian Standard Institute (ASI) kostenpflichtig bezogen werden.

2.Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Mitgliederversammlung 2026

Die ordentliche, jährlich stattfindende BRV-Mitgliederversammlung findet heuer, wie bereits angekündigt, im Anschluss an die BRV-Tagung am 7. Mai ab 15 Uhr im Hotel Savoyen Vienna statt. Eine Einladung inklusive Tagesordnung ist an alle Mitglieder des BRV rechtzeitig ergangen.

2.2. GSV-Mitgliederversammlung 2026
Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hält die ordentliche Mitgliederversammlung am 7. Mai 2026 ab 17 Uhr ebenso im Hotel Savoyen Vienna ab. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die dem Güteschutzverband Recycling-Baustoffe angehören.
Eine Einladung inklusive Tagesordnung ist an alle Mitglieder des GSV rechtzeitig ergangen.

3.EU und Ausland

3.1 Stakeholder-Workshop – Folgenabschätzung für CEA (Kreislaufwirtschafts Akt)

Der CEA, dessen Verabschiedung für 2026 vorgesehen ist, wird einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen, das Angebot an hochwertigen recycelten Materialien erhöhen und die Nachfrage nach diesen Materialien innerhalb der EU ankurbeln. Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit, sich mit den vorläufigen Studienergebnissen auseinanderzusetzen und wichtige politische Maßnahmen zu erörtern, die im Rahmen des CEA in Betracht gezogen werden.

Die Legislativvorschläge für den CEA zielen darauf ab:

  • die Abhängigkeit der EU-Wirtschaft von Importen kritischer Rohstoffe zu verringern
  • den Rechtsrahmen zu vereinfachen und Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen
  • die Sekundärrohstoffmärkte zu stärken und den Zugang zu Rohstoffen zu verbesser

Der Workshop wird Interessengruppen einbeziehen und ihnen die Möglichkeit geben, Feedback zu den neuen Erkenntnissen aus den Studien zu geben, die die Folgenabschätzung der CEA untermauern.

Die Veranstaltung wird von der Europäischen Kommission initiiert und findet am 30. April 2026 von 14:00 – 17:30 Uhr in Brüssel statt – eine online-Teilnahmemöglichkeit ist für angemeldete Teilnehmenden möglich (Abschließende Stakeholder-Veranstaltung – Impact Assessment des European Commission Circular Economy Act)

3.2 Technischer Bericht „Pre-Deconstruction Audit“ noch in Stellungnahme

Wie in der letzten Mitgliederinformation erwähnt, ist der Technische Bericht „Pre-Deconstruction Audit and Evaluation“ derzeit im Stellungnahmeverfahren. Die Unterlage liegt dem ASI als nationale Standardisierungsorganisation vor. Seitens des BRV erfolgt in der ausarbeitenden Gruppe CEN TC 350 SC1 WG8 „Pre-Deconstruction Audit and Evaluation“ eine Mitarbeit. Seitens der Geschäftsstelle wird der Technische Bericht begrüßt, da damit das in Österreich implementierte Verfahren des Rückbaus in adäquater Form europaweit etabliert werden soll.

Bei Interesse kann der Bericht über die BRV-Geschäftsstelle angefordert werden.

4. Veranstaltungen

4.1 BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

Der BRV lädt zum jährlichen Austausch ein; dieses Mal zum Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“ und heißt Sie am 07. Mai 2026, 9:30 – 14:30, im Hotel Savoyen Vienna herzlich willkommen; im Anschluss findet die BRV-Mitgliederversammlung statt.

Im Rahmen dieser BRV-Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem Link entnehmen – bitte umgehend anmelden! (https://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/)

4.2. Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Sondertermin Linz)

Der Gesetzgeber schreibt im Umgang mit Baurestmassen, Aushub und Recycling-Baustoffen das Führen einer Abfallbilanz vor. Die Abfallbilanzverordnung verlangt daher von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundes-ministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart, Menge, Input und Output sind elektronisch zu melden.

Im Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“ am 18. Mai 2026 erhalten Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM.
Neben rechtlichen Grundlagen wird die Abfallbilanz nach AbfallbilanzVO vorgestellt, inklusive der notwendigen Meldungen nach Recycling-Baustoffverordnung. Anschließend findet eine Live-Führung durch EDM-Portal und ZAReg statt. Unter anderem werden die Stammdaten-Eintragungen sowie die Bescheid- und Anlagenverwaltung im Detail besprochen.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link:
(http://brv.at/wp-content/uploads/_MEDIA/veranstaltungen/2026/Workshop-Abfallbilanz/Workshop%20Abfallbilanz%20EDM%20bis%20ZAReg_Linz.pdf)

4.3. BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien

Am 19./20. Mai findet in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des BRV in Wien ein 2-tägiges Seminar für Recycling-Fachpersonal statt.
Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der neuen Recycling-Baustoffverordnung. Die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen erfordern qualifiziertes Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen.
Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-recycling-fachperson-13/

4.4. Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen

In diesem Grundlagen-Seminar am 2. Juni 2026 in Wien werden die rechtlichen, aber auch technischen Anforderungen beim Umgang mit Aushubmaterial und Baurestmassen auf der Baustelle dargestellt. Von der richtigen Vorbereitung (Genehmigung, Bescheide) über die richtige Umsetzung (RBV, BAWP) bis hin zur Deponierung (DVO) und Recycling (RBV, BAWP) erhalten sowohl Einsteiger als auch Praktiker einen guten Ein- und Überblick.

Besonderer Fokus liegt in diesem Seminar, das von Praktikern für Praktiker angeboten wird, auf den Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder oder dem Link: Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Beilagen

  • Folder BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“
  • Folder Workshop „Abfallbilanz von EDM bis ZAReg“
  • Folder „Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen“
  • Folder Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

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Mitgliederinformation 04/2026 http://brv.at/mitgliederinformation-04-2026/ Thu, 26 Mar 2026 10:00:44 +0000 https://brv.at/?p=16549

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 4/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über
Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.

Besonders möchten wir auf den am 7. Mai im Hotel Savoyen Vienna stattfindenden BRV-Tag hinweisen, der sich dem Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“ widmet. Im Rahmen dieser
Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Mitgliederinformation.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

BRV-Workshop “Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg” in Linz in Planung!
(findet nur bei entsprechender Nachfrage/Mindestteilnehmeranzahl statt)

  • 18.05.2026 (Linz)

BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 04/2026

1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1 BRV nimmt Stellung zu Aushubverordnung

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat seit Jahren eine Aushubverordnung angeregt und gab nach Vorlage des offiziellen Entwurfes zeitgerecht im Februar eine Stellungnahme dazu ab.

Kernpunkte der Stellungnahme war eine generelle Begrüßung der Verordnung, da damit die größte Abfallfraktion, nämlich der Bodenaushub, einer verordnungskonformen Verwertung zugeführt werden kann – und dies unter gewissen Voraussetzungen mit einem Abfallende.

Um eine breite praktische Akzeptanz sicherzustellen, ist der bürokratische Aufwand verhältnismäßig zu gestalten und die Anwendung so einfach und unbürokratisch wie möglich zu
halten. Dazu schlug der BRV einige Maßnahmen vor. Vorschläge gingen dabei insbesondere zu den Themen Rekultivierung, Verwertung von Recycling-Baustoffen in und über dem
Grundwasser, zur Abfallchemischen Aufsicht, zum Abfallende/Produktlager und zu den EDMBuchungen. Auch ist das Verhältnis zwischen Aushubverordnung und Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu klären bzw. sind Klarstellungen in den Anhängen notwendig.

Seitens des BRV wird die Aushubverordnung sowie die BRV-Stellungnahme im Detail im Rahmen
des BRV-Tages am 7. Mai 2026 (siehe auch Pkt. 5.1. der Mitgliederinformation) durch DI (FH) Tristan Tallafuss vorgestellt werden.

1.2 Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Mit BGBl. I 6/2026 wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht. Damit werden u.a. das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen und das
Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das CBCR-Veröffentlichungsgesetz geändert.

Ziel des Gesetzes ist es, Finanzmarktteilnehmenden die Informationen, die sie nach anderen
Unionsrechtsakten benötigen, zu geben.

Der Anwendungsbereich wird auf alle großen Kapitalgesellschaften und mittelgroße
kapitalmarktorientierte Unternehmen erweitert. Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird erweitert und durch verbindliche Standards unionsweit harmonisiert.

2. Technische Angelegenheiten

2.1 Annahmekriterien für KMF bei Fa. Knauf

Bei künstlichen Mineralfasern (KMF) handelt es sich um synthetisch hergestellte, anorganische Fasern (insbesondere Glaswolle oder Steinwolle). Aufgrund der Faserdimension und der
unzureichenden Biolöslichkeit können sich ältere Mineralwollen bei einer Faserfreisetzung negativ auf die Gesundheit (Atemwege, Haut) auswirken.

Hinsichtlich der Zuordnung von künstlichen Mineralfasern zu einer Abfallart ist zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zu unterscheiden. KMF-Abfälle sind auf der Baustelle von anderen Abfällen zu trennen. Diverse Leitfäden (WKO, Ministerium) geben weitere Handlungsanweisungen.

Mit 1. Jänner 2027 tritt ein Deponierungsverbot für diese Abfälle in Kraft.

Die Fa. Knauf errichtet in Kärnten eine entsprechende Verwertungsanlage, die rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Deponieverbotes ihren Betrieb aufnehmen soll und sowohl Glaswolle als auch Steinwolle verarbeiten wird. Um auf der Baustelle die notwendige Trennung erreichen zu können, ist die Information/Schulung der Mitarbeitenden sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang wird auf ein aktuelles Dokument hingewiesen (Stand Jänner 2026), welches die Annahmekriterien für die neue Verwertungsanlage kurz erläutert. Wir senden Ihnen diese Unterlage gerne auf Anforderung zu.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich

Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).

4. EU und Ausland

4.1 End of waste – aktuelle Entwicklung in Europa

Das Joint Research Center (JRC) der EU arbeitet im Namen der Kommission an einer europäischen Abfallenderegelung – der BRV informierte schon mehrfach im Rahmen der Mitgliederinformation.

Nunmehr wurde die für März vorgesehene Präsentation der von JRC erarbeiteten Grundlagen auf Juni verschoben. Am 12. Juni soll nun eine finale Präsentation der technischen Entwürfe für eine Abfallenderegelung für mineralische Baurestmassen im Rahmen eines Stakeholdermeetings stattfinden.

Der BRV hat sich intensiv bei den bisherigen Veranstaltungen eingebracht und schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Wir werden auch bei dieser Veranstaltung mitwirken und uns für die Recyclingwirtschaft im Bauwesen einbringen.

Weiteres wird Ihnen in den kommenden Mitgliederinformationen zusammengefasst präsentiert
werden.

5. Veranstaltungen

5.1 BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV/GSV

Der BRV lädt zum Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.

Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen.

Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit
Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.

Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem folgenden Link entnehmen: https://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/

5.2. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“, Wien

Die Recycling-Baustoffverordnung sieht eine verantwortliche Person rechtlich zwingend vor:
Die „Rückbaukundige Person“ hat bei kleineren und mittleren Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen, eine Objektbeschreibung zu erstellen und ist auch für eine schriftliche Rückbaudokumentation verantwortlich.

Der BRV bietet einen speziell für den Abbruch zusammengestellten Ausbildungskurs an, bei dem Vertreter der Behörde, der Prüfanstalten und der Bauwirtschaft notwendiges Wissen über Umweltrecht, Bauchemie, Abbruch und Verwertung vortragen.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung und unter der Voraussetzung einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste der Rückbaukundigen Personen, die der BRV für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, gestellt
werden.
Dieser Kurs findet bereits in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des BRV statt.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-abbrucharbeiten-rueckbaukundige-person-37/

5.3. Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb

Der nächste BRV-Eingangsleiterkurs findet am 29. April 2026 in Linz statt.

Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/eingangsleiter-baustoff-recycling-16/

5.4. BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien

Am 19./20. Mai findet in Wien ein 2-tägiges Seminar für Recycling-Fachpersonal statt.

Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der neuen Recycling-Baustoffverordnung. Die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation sowie die neuen Verpflichtungen, erfordern qualifiziertes Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling Anlagen.

Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-recycling-fachperson-13/

Beilagen

  • Folder BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“
  • Folder Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person
  • Folder Eingangsleitung Baustoff-Recycling
  • Folder Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

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Mitgliederinformation 03/2026 http://brv.at/mitgliederinformation-03-2026/ Mon, 09 Feb 2026 07:38:55 +0000 https://brv.at/?p=16327

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 3/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.

Besonders hinweisen möchten wir auf das neue Kennwort, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (Der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert.)

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg:

19.02.2026 (Wien)

04.03.2026 (Linz)

Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ (Wien):

14. bis 16. April 2026

15. bis 17. September 2026

24. bis 26. November 2026

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

07.05.2026 (Wien)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2026

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Kompostverordnung in Überarbeitung

Seitens der Regierung ist derzeit ein Entwurf einer Novelle der Kompostverordnung in Abstimmung. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus 2001 (BGBl. II 292/2001).

Der Anwendungsbereich regelt das Ende der Abfalleigenschaft und Qualitätsanforderungen an Komposte oder Komposterden. Komposte und Komposterden aus Abfällen dürfen nur dann als Produkte in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Das Abfallende für Kompost und für Komposterde („Komposterde“ ist ein gemäß dieser Verordnung hergestelltes Produkt, das aus Mischkomponenten (die wiederum aus Kompost und Bodenaushub bestehen) und gegebenenfalls Zuschlagstoffen besteht.) wird getrennt festgelegt.

Anwendungsbereiche für Komposte und Komposterden sind:

  1. Landwirtschaft
  2. Hobbygartenbau,
  3. Gärtnerei und Gartenbau,
  4. Forstwirtschaft,
  5. Landschaftsbau, Rekultivierung und Landschaftspflege inklusive Rekultivierungsschichten in Freizeitanlagen,
  6. Deponierekultivierung,
  7. Biofilter (nur für Komposte),
  8. Komposterdenherstellung (nur für Komposte)

Die Bezeichnung der Komposterden hat wie folgt zu lauten:

  • „Qualitätskomposterde A+/A1“,
  • „Qualitätskomposterde A/A1“,
  • „Klärschlammkomposterde KS/A1“,
  • „Komposterde A+/A2“,
  • „Komposterde A/A2“ oder
  • „Klärschlammkomposterde KS/A2“

Gedacht ist, dass die Verordnung in zwei Jahren in Kraft treten soll.

2. Technische Angelegenheiten

2.1  ÖNORM B 1131 „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken“ in Begutachtung

Diese Norm soll die ÖNORM L1131 aus 2010 ersetzen – die Änderung von „L“ auf „B“ soll die Bekanntheit im Bauwesen unterstützen.

Die Begrünung ist integraler Bestandteil des Bauwerks und kann damit nicht losgelöst betrachtet
werden.

Die Norm gilt für die Planung, Ausführung und Erhaltung von ausdauernden (mehrjährigen) Begrünungen von Dächern und Decken im Außenraum. Auch Recycling-Baustoffe im Form von Ziegelsplitt der Klasse U-A oder von Gemischen mit Ziegelsplitt sind als Schüttstoffe zugelassen (der ÖNORM-Entwurf weist dabei auf die Richtlinien für Recycling-Baustoffe). Speziell wird darauf verwiesen, dass Materialien aus Betonrecycling für Drainschichten nicht Verwendung finden dürfen, um Kalkhydratbildungen und Versinterungen in Dachabläufen und Rohrleitungen auszuschließen). Nach Tab. 2 kann Recycling-Ziegelsplitt mit einer Körnung von 2/12 bis 8/11 verwendet werden.

Die Neuerungen betreffen insbesondere:

  • Anpassung des Anwendungsbereiches (Einschränkung auf mehrjährige Begrünung;
    Ausschluss von gewerblichen und landwirtschaftlichen Produktionen; Beschränkung auf
    eine definierte Mindestdachflächengröße sowie Erhöhung der maximalen Dachneigung
    und der Dicke des durchwurzelbaren Raumes)
  • Die Begrünungskategorie „reduzierte Extensivbegrünung“ wurde gestrichen
  • Die Eignungs- und Kontrollprüfung zur Untersuchung von Dachbegrünungsmaterialien
    wurden präzisiert
  • Diverse informative Anhänge wurden aufgenommen
    Stellungnahmen können bis 12. Februar an das ASI gerichtet werden.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich

Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).

Das BRV-INTERN steht nur den Mitgliedern des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes zur Verfügung und enthält Protokolle der Mitgliederversammlung, Rundschreiben und GSV-Dokumente (Betriebsbuch, Ergebnisbuch, Überwachungsübereinkommen etc.).

4. Veranstaltungen

4.1 Workshop „Abfallbilanz“ – vom EDM bis ZAReg

Seien Sie dabei am 7. Mai 2026 beim BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“, bei dem wichtige Themen wie die Bodenaushubverordnung behandelt und erörtert werden.

Mitgliedsbetriebe können zu vergünstigten Konditionen teilnehmen. Das vorläufige Programm inkl. Anmeldeformular liegt zu Ihrer Information bei.

Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.

Eckpunkte:
Termin: 7.5.2026, 9.30 h bis 14.30 h
Ort: Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien
BRV-Mitgliederversammlung: ab ca. 15 h
GSV-Mitgliederversammlung: ab ca. 17 h

4.2 Save the Date! „BRV-Tag“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV und GSV

Diese anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 wird an 2 x 3 Kurstagen abgehalten und vermittelt die wesentlichen Inhalte zur Abfallannahme und Eingangskontrolle bei Bodenaushub-, Inertabfall- und Baurestmassendeponien, aber auch Baurestmassenverwertungs- und sortieranlagen.

Diese Kursmaßnahme ist für die Leitung (inkl. Stellvertretung) der Eingangskontrolle von Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien bestimmt, ist aber auch sehr gut für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen geeignet.

Der in Wien stattfindende Kurs findet vom 9.-11. März (Teil 1) und vom 18.-20. März (Teil 2) statt.

Anmeldungen können direkt beim ÖWAV, Isabella Seebacher, ÖWAV, Tel.: 01/535 57 20-82, E-Mail: seebacher@oewav.at, vorgenommen werden. Der Anmeldeschluss ist mit 9. Februar festgelegt.

4.3. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Auch heuer bietet der BRV wieder den Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ für Rückbaukundige Personen an.
Der erste Termin findet von 14. bis 16. April 2026 in Wien statt.
Weitere Termine sind für September und November, ebenfalls in Wien, geplant.

Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeit finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

Beilagen

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BRV Tag – Kreislaufwirtschaft am Bau http://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/ Fri, 06 Feb 2026 10:39:27 +0000 https://brv.at/?p=16310

Save the date 07.05.2026

Austria Trend Hotel Savoyen Vienna

Rennweg 16, 1030 Wien

 

Kreislaufwirtschaft am Bau – Austausch für eine nachhaltige Bauzukunft

Der BRV lädt zum jährlichen Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.

Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.

 

Programm herunterladen

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