Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!
Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 4/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über
Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.
Besonders möchten wir auf den am 7. Mai im Hotel Savoyen Vienna stattfindenden BRV-Tag hinweisen, der sich dem Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“ widmet. Im Rahmen dieser
Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Mitgliederinformation.
Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:
Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb
BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“
BRV-Workshop “Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg” in Linz in Planung!
(findet nur bei entsprechender Nachfrage/Mindestteilnehmeranzahl statt)
BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 04/2026
1. Rechtliche Angelegenheiten
1.1 BRV nimmt Stellung zu Aushubverordnung
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat seit Jahren eine Aushubverordnung angeregt und gab nach Vorlage des offiziellen Entwurfes zeitgerecht im Februar eine Stellungnahme dazu ab.
Kernpunkte der Stellungnahme war eine generelle Begrüßung der Verordnung, da damit die größte Abfallfraktion, nämlich der Bodenaushub, einer verordnungskonformen Verwertung zugeführt werden kann – und dies unter gewissen Voraussetzungen mit einem Abfallende.
Um eine breite praktische Akzeptanz sicherzustellen, ist der bürokratische Aufwand verhältnismäßig zu gestalten und die Anwendung so einfach und unbürokratisch wie möglich zu
halten. Dazu schlug der BRV einige Maßnahmen vor. Vorschläge gingen dabei insbesondere zu den Themen Rekultivierung, Verwertung von Recycling-Baustoffen in und über dem
Grundwasser, zur Abfallchemischen Aufsicht, zum Abfallende/Produktlager und zu den EDMBuchungen. Auch ist das Verhältnis zwischen Aushubverordnung und Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu klären bzw. sind Klarstellungen in den Anhängen notwendig.
Seitens des BRV wird die Aushubverordnung sowie die BRV-Stellungnahme im Detail im Rahmen
des BRV-Tages am 7. Mai 2026 (siehe auch Pkt. 5.1. der Mitgliederinformation) durch DI (FH) Tristan Tallafuss vorgestellt werden.
1.2 Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
Mit BGBl. I 6/2026 wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht. Damit werden u.a. das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen und das
Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das CBCR-Veröffentlichungsgesetz geändert.
Ziel des Gesetzes ist es, Finanzmarktteilnehmenden die Informationen, die sie nach anderen
Unionsrechtsakten benötigen, zu geben.
Der Anwendungsbereich wird auf alle großen Kapitalgesellschaften und mittelgroße
kapitalmarktorientierte Unternehmen erweitert. Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird erweitert und durch verbindliche Standards unionsweit harmonisiert.
2. Technische Angelegenheiten
2.1 Annahmekriterien für KMF bei Fa. Knauf
Bei künstlichen Mineralfasern (KMF) handelt es sich um synthetisch hergestellte, anorganische Fasern (insbesondere Glaswolle oder Steinwolle). Aufgrund der Faserdimension und der
unzureichenden Biolöslichkeit können sich ältere Mineralwollen bei einer Faserfreisetzung negativ auf die Gesundheit (Atemwege, Haut) auswirken.
Hinsichtlich der Zuordnung von künstlichen Mineralfasern zu einer Abfallart ist zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zu unterscheiden. KMF-Abfälle sind auf der Baustelle von anderen Abfällen zu trennen. Diverse Leitfäden (WKO, Ministerium) geben weitere Handlungsanweisungen.
Mit 1. Jänner 2027 tritt ein Deponierungsverbot für diese Abfälle in Kraft.
Die Fa. Knauf errichtet in Kärnten eine entsprechende Verwertungsanlage, die rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Deponieverbotes ihren Betrieb aufnehmen soll und sowohl Glaswolle als auch Steinwolle verarbeiten wird. Um auf der Baustelle die notwendige Trennung erreichen zu können, ist die Information/Schulung der Mitarbeitenden sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang wird auf ein aktuelles Dokument hingewiesen (Stand Jänner 2026), welches die Annahmekriterien für die neue Verwertungsanlage kurz erläutert. Wir senden Ihnen diese Unterlage gerne auf Anforderung zu.
3. Verbandsangelegenheiten
3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich
Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).
4. EU und Ausland
4.1 End of waste – aktuelle Entwicklung in Europa
Das Joint Research Center (JRC) der EU arbeitet im Namen der Kommission an einer europäischen Abfallenderegelung – der BRV informierte schon mehrfach im Rahmen der Mitgliederinformation.
Nunmehr wurde die für März vorgesehene Präsentation der von JRC erarbeiteten Grundlagen auf Juni verschoben. Am 12. Juni soll nun eine finale Präsentation der technischen Entwürfe für eine Abfallenderegelung für mineralische Baurestmassen im Rahmen eines Stakeholdermeetings stattfinden.
Der BRV hat sich intensiv bei den bisherigen Veranstaltungen eingebracht und schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Wir werden auch bei dieser Veranstaltung mitwirken und uns für die Recyclingwirtschaft im Bauwesen einbringen.
Weiteres wird Ihnen in den kommenden Mitgliederinformationen zusammengefasst präsentiert
werden.
5. Veranstaltungen
5.1 BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV/GSV
Der BRV lädt zum Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.
Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen.
Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit
Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.
Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.
Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem folgenden Link entnehmen: https://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/
5.2. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“, Wien
Die Recycling-Baustoffverordnung sieht eine verantwortliche Person rechtlich zwingend vor:
Die „Rückbaukundige Person“ hat bei kleineren und mittleren Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen, eine Objektbeschreibung zu erstellen und ist auch für eine schriftliche Rückbaudokumentation verantwortlich.
Der BRV bietet einen speziell für den Abbruch zusammengestellten Ausbildungskurs an, bei dem Vertreter der Behörde, der Prüfanstalten und der Bauwirtschaft notwendiges Wissen über Umweltrecht, Bauchemie, Abbruch und Verwertung vortragen.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung und unter der Voraussetzung einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste der Rückbaukundigen Personen, die der BRV für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, gestellt
werden.
Dieser Kurs findet bereits in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des BRV statt.
Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-abbrucharbeiten-rueckbaukundige-person-37/
5.3. Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb
Der nächste BRV-Eingangsleiterkurs findet am 29. April 2026 in Linz statt.
Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.
Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/eingangsleiter-baustoff-recycling-16/
5.4. BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien
Am 19./20. Mai findet in Wien ein 2-tägiges Seminar für Recycling-Fachpersonal statt.
Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der neuen Recycling-Baustoffverordnung. Die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation sowie die neuen Verpflichtungen, erfordern qualifiziertes Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling Anlagen.
Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.
Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-recycling-fachperson-13/
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!
Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 3/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.
Besonders hinweisen möchten wir auf das neue Kennwort, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (Der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert.)
Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:
Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg:
Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ (Wien):
BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2026
1.1 Kompostverordnung in Überarbeitung
Seitens der Regierung ist derzeit ein Entwurf einer Novelle der Kompostverordnung in Abstimmung. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus 2001 (BGBl. II 292/2001).
Der Anwendungsbereich regelt das Ende der Abfalleigenschaft und Qualitätsanforderungen an Komposte oder Komposterden. Komposte und Komposterden aus Abfällen dürfen nur dann als Produkte in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Das Abfallende für Kompost und für Komposterde („Komposterde“ ist ein gemäß dieser Verordnung hergestelltes Produkt, das aus Mischkomponenten (die wiederum aus Kompost und Bodenaushub bestehen) und gegebenenfalls Zuschlagstoffen besteht.) wird getrennt festgelegt.
Anwendungsbereiche für Komposte und Komposterden sind:
Die Bezeichnung der Komposterden hat wie folgt zu lauten:
Gedacht ist, dass die Verordnung in zwei Jahren in Kraft treten soll.
2. Technische Angelegenheiten
2.1 ÖNORM B 1131 „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken“ in Begutachtung
Diese Norm soll die ÖNORM L1131 aus 2010 ersetzen – die Änderung von „L“ auf „B“ soll die Bekanntheit im Bauwesen unterstützen.
Die Begrünung ist integraler Bestandteil des Bauwerks und kann damit nicht losgelöst betrachtet
werden.
Die Norm gilt für die Planung, Ausführung und Erhaltung von ausdauernden (mehrjährigen) Begrünungen von Dächern und Decken im Außenraum. Auch Recycling-Baustoffe im Form von Ziegelsplitt der Klasse U-A oder von Gemischen mit Ziegelsplitt sind als Schüttstoffe zugelassen (der ÖNORM-Entwurf weist dabei auf die Richtlinien für Recycling-Baustoffe). Speziell wird darauf verwiesen, dass Materialien aus Betonrecycling für Drainschichten nicht Verwendung finden dürfen, um Kalkhydratbildungen und Versinterungen in Dachabläufen und Rohrleitungen auszuschließen). Nach Tab. 2 kann Recycling-Ziegelsplitt mit einer Körnung von 2/12 bis 8/11 verwendet werden.
Die Neuerungen betreffen insbesondere:
3. Verbandsangelegenheiten
3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich
Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).
Das BRV-INTERN steht nur den Mitgliedern des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes zur Verfügung und enthält Protokolle der Mitgliederversammlung, Rundschreiben und GSV-Dokumente (Betriebsbuch, Ergebnisbuch, Überwachungsübereinkommen etc.).
4. Veranstaltungen
4.1 Workshop „Abfallbilanz“ – vom EDM bis ZAReg
Seien Sie dabei am 7. Mai 2026 beim BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“, bei dem wichtige Themen wie die Bodenaushubverordnung behandelt und erörtert werden.
Mitgliedsbetriebe können zu vergünstigten Konditionen teilnehmen. Das vorläufige Programm inkl. Anmeldeformular liegt zu Ihrer Information bei.
Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.
Eckpunkte:
Termin: 7.5.2026, 9.30 h bis 14.30 h
Ort: Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien
BRV-Mitgliederversammlung: ab ca. 15 h
GSV-Mitgliederversammlung: ab ca. 17 h
4.2 Save the Date! „BRV-Tag“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV und GSV
Diese anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 wird an 2 x 3 Kurstagen abgehalten und vermittelt die wesentlichen Inhalte zur Abfallannahme und Eingangskontrolle bei Bodenaushub-, Inertabfall- und Baurestmassendeponien, aber auch Baurestmassenverwertungs- und sortieranlagen.
Diese Kursmaßnahme ist für die Leitung (inkl. Stellvertretung) der Eingangskontrolle von Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien bestimmt, ist aber auch sehr gut für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen geeignet.
Der in Wien stattfindende Kurs findet vom 9.-11. März (Teil 1) und vom 18.-20. März (Teil 2) statt.
Anmeldungen können direkt beim ÖWAV, Isabella Seebacher, ÖWAV, Tel.: 01/535 57 20-82, E-Mail: seebacher@oewav.at, vorgenommen werden. Der Anmeldeschluss ist mit 9. Februar festgelegt.
4.3. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
Auch heuer bietet der BRV wieder den Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ für Rückbaukundige Personen an.
Der erste Termin findet von 14. bis 16. April 2026 in Wien statt.
Weitere Termine sind für September und November, ebenfalls in Wien, geplant.
Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeit finden Sie im beiliegenden Programmfolder.
Beilagen
Austria Trend Hotel Savoyen Vienna
Rennweg 16, 1030 Wien
Kreislaufwirtschaft am Bau – Austausch für eine nachhaltige Bauzukunft
Der BRV lädt zum jährlichen Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.
Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.
BRV_Tag_07_Mai_2026