Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Frontpage Article – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband http://brv.at Baustoff-Recycling Tue, 14 Apr 2026 13:00:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.5 BRV Tag – Kreislaufwirtschaft am Bau http://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/ Fri, 06 Feb 2026 10:39:27 +0000 https://brv.at/?p=16310

Save the date 07.05.2026

Austria Trend Hotel Savoyen Vienna

Rennweg 16, 1030 Wien

 

Kreislaufwirtschaft am Bau – Austausch für eine nachhaltige Bauzukunft

Der BRV lädt zum jährlichen Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.

Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.

 

Programm herunterladen

BRV_Tag_07_Mai_2026
]]>
Baustellenentsorgung ab 1. Jänner 2026 neu organisieren! http://brv.at/baustellenentsorgung-ab-1-jaenner-2026-neu-organisieren/ Thu, 01 Jan 2026 07:48:52 +0000 https://brv.at/?p=16120 Schon seit Jahren ist bekannt, dass mit 1. Jänner 2026 eine weitere Trennung von Baurestmassen erfolgen muss – wie es allerdings richtig geht und was genau zu tun ist, ist noch viel zu wenig verlautbart worden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat schon im Vorfeld Informationsmaterialien erarbeitet und informiert über die notwendige Baustellenpraxis.

 

 

Deponieverbote für Baurestmassen

Mit der Deponieverordnungsnovelle 2021 wurde festgelegt, dass gewisse Baurestmassen nicht mehr deponiert werden dürfen. So müssen folgende Abfälle von Baustellen schon seit 2024 einem Recycling zugeführt werden:

  • Straßenaufbruch
  • Technisches Schüttmaterial (z.B. Tragschichten des Straßenbaus)
  • Betonabbruch
  • Gleisschotter
  • Asphalt
  • Einkehrsplitt
  • Recycling-Baustoffe der besten Umweltqualität U-A

Eine Ausnahme gilt insbesondere, wenn diese Materialien aufgrund ihrer Verunreinigung nicht einer Verwertung zugeführt werden können (z.B. ölverunreinigter Beton).

Schon im Frühjahr dieses Jahr trat eine weitere Regelung ein: Seit April 2025 müssen weiters Gipsplattenabfälle (und deren Verschnitte) als auch Calciumsulfatestrichabfälle getrennt erfasst werden – egal ob Abbruchobjekt oder Neubau! Dabei sind drei getrennte Mulden oder andere Gefäße (z.B. Big Bags) vorzusehen für

  1. Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung sowie imprägnierte Versionen davon
  2. Gipsfaserplatten
  3. Calciumsulfatestrich

Gipsplatten tragen einen Rückseitenaufdruck, aus dem sich der jeweilige Plattentyp entnehmen lässt (z.B. Gipsbauplatten „GKB“, Feuerschutzplatten „GKF“, Bauplatten imprägniert „GKBI“ bzw. Feuerschutzplatte imprägniert „GKFI“); auch Gipsvlies- (beginnend mit „GM-“ und Gipsfaserplatten (beginnend mit „GF-“) haben vergleichbare Aufdrucke. Unter dem Begriff „Gips-Wandbauplatten“ (früher „Gips-Dielen“) fallen auch Vollgipsplatten und Gipsbausteine.

Die Trennung ist auf der Baustelle durchzuführen – sollte dies nicht möglich sein, dann in einer geeigneten Sortieranlage. Die Lagerung dieser Abfälle hat jedenfalls regengeschützt („trocken“) zu erfolgen, z.B. in Mulden mit Deckel; Abdeckung mit Planen oder Lagerung unter Dach.

Verantwortlich für die Trennung ist sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer – ersterer hat zusätzlich für geeignete Lagerungsmöglichkeiten Sorge zu tragen (ausreichende Flächen). Damit ist klar, dass in „Bauschuttmulden“ bei Deponierung grundsätzlich keine dieser Gipsplattenabfälle mehr enthalten sein darf!

Als Stand der Technik zur Lagerung von Gipsabfällen kann das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ (Herausgeber Österreichischer Baustoff-Recycling Verband) herangezogen werden. Darin ist in Tabelle 1 bei der Abfallart SN 31438 folgende Fußnote enthalten: „Maßnahmen zur Vermeidung des Zutritts von Niederschlagswasser wie beispielsweise die Lagerung in Containern mit Deckel bzw. Planen oder auf überdachten Flächen zwingend erforderlich.“

 

 

Neu: Deponieverbot für Gipsplatten

Mit Jänner 2026 sind Gipsplatten nicht nur zu trennen, sondern auch einer Verwertung zuzuführen: Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Vliesarmierung und Gipsfaserplatten) dürfen nicht mehr deponiert werden!

Auch Abfallsammelzentren (die zumeist von Privaten angefahren werden), die Gipsplattenabfälle annehmen, müssen sich umstellen und diese getrennt gesammelten Gipsabfälle verwerten. Ausgenommen sind nur asbesthaltige Gipsplattenabfälle (z.B. aufgrund asbesthaltiger Spachtelmassen), die den Grenzwert nicht einhalten (größer 0,008 M-% Asbestgehalt) sowie Platten, die beim Gipsrecyclingwerk (z.B. GzG-Werk in Stockerau) als nicht verwertungsgeeignet (z.B. zu hoher Anteil an Verunreinigung) festgestellt werden. Derzeit wird i.a. von einem maximalen Verunreinigungsgrad mit Fliesen, Tapeten, Metallen usw. von 20 Vol-% ausgegangen – von da an ist die Verwertung nicht mehr sinnvoll möglich.

 

 

Das ist auf der Baustelle daher zu tun

Schon bisher ist bei mittleren/größeren Abbruchbaustellen von der Rückbaukundigen Person (bzw. befugten Fachanstalt) im Auftrage des Bauherrn eine Schad- und Störstoffanalyse (noch in der Planungsphase) rechtlich vorgeschrieben gewesen. Im Rahmen dieser sind „Störstoffe“, die das mineralische Recycling von Beton, Asphalt, Mauerwerk etc. erschweren, zu ermitteln – darunter auch Gipsplatten. Nun müssen diese (siehe oben) jedenfalls nicht nur getrennt erfasst werden, sondern auch in Mulden/Container/Big Bags trocken auf der Baustelle zwischengelagert und dazu berechtigten Abfallsammlern (mit der Abfallschlüsselnummer 31438 „Gips“) übergeben werden, die diese einer Verwertungsanlage zuführen müssen. Eine möglichst gute Abtrennung von Verunreinigungen ist beim Rückbau vorzusehen. Eine Vermischung mit anderen Bauabfällen (z.B. Bauschutt) ist jedenfalls zu vermeiden. Ein Formular für eine Abfallinformation für Gipsplatten ist derzeit in Ausarbeitung und soll demnächst zur Verfügung stehen. Hinweis: Calciumsulfatestriche (Abfallschlüsselnummer 31438 24; erkennbar meist aufgrund der hellbeige-bräunlichen Farbe und der glatten Oberflächenstruktur) unterliegen auch kommendes Jahr keinem Deponieverbot.

 

BRV bietet Informationsmaterialien für Baustellen an

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet für Planer und Bauherren, für Sammler/Behandler und für Trockenbauer getrennte Informationsbroschüren an; für Baustellen ist ein einfach verständliches Plakat „Gipsplatten: Richtig entsorgen“ vorrätig. Spezielle Seminare für die richtige Baustellenentsorgung unter den neuen rechtlichen Bedingungen werden ebenso angeboten.

 

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
(Senior Expert)

01/504 72 89-11
brv@brv.at

 

]]>
Standortwechsel der Geschäftsstelle http://brv.at/standortwechsel-der-geschaeftsstelle/ Fri, 05 Dec 2025 06:16:12 +0000 https://brv.at/?p=16111 Standortwechsel der Geschäftsstelle

Die BRV-Geschäftsstelle wird noch vor den Weihnachtsfeiertagen an einen neuen Standort übersiedeln. Nach der Betriebssperre werden wir unsere Arbeit in neuen, modernen Räumlichkeiten wieder aufnehmen.

Unsere neue Anschrift ab dem 20.12.2025 lautet:

Ernst-Melchior-Gasse 24/Stiege 1, 1020 Wien

Unsere bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert bestehen.

 

]]>
Jubiläumsveranstaltung – “35 Jahre BRV” http://brv.at/jubilaeumsveranstaltung-35-jahre-brv/ Tue, 08 Jul 2025 13:33:41 +0000 https://brv.at/?p=15812 35 Jahre BRV: Impulsgeber der Kreislaufwirtschaft

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat Anfang Oktober 2025 im Museum Arbeitswelt in Steyr einen besonderen Meilenstein gefeiert: 35 Jahre erfolgreiche Arbeit für Recycling, Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft.

In seiner Festrede blickte BRV-Geschäftsführer Tristan Tallafuss auf die vergangenen dreieinhalb Jahrzehnte und in die Zukunft. “35 Jahre waren von vielen Herausforderungen, aber auch von zahlreichen Innovationen geprägt”, so Tallafuss.
Recycling und Nachhaltigkeit seien 1990 noch Randthemen gewesen. Doch Schritt für Schritt habe sich der Verband etabliert und ist heute eine anerkannte Stimme in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

 

]]>
BRV-Jahrestagung 2025 – bringt ein Abfallende die Wende? http://brv.at/brv-jahrestagung-2025-bringt-ein-abfallende-die-wende/ Thu, 15 May 2025 14:52:34 +0000 https://brv.at/?p=15707 Die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für ein nachhaltiges Bauwesen

Wien, 14. Mai: Die Jahrestagung des österreichischen Baustoff-Recycling Verband (BRV) fand im Doubletree by Hilton Vienna Schönbrunn statt. Der Einsatz von Recycling-Baustoffen ist ein bedeutendes Thema der Bauwirtschaft. Die Veranstaltung brachte wichtige Expert:innen der Bauwirtschaft zusammen um aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen in der Kreislaufwirtschaft zu diskutieren.

 

Abfallende – Begriffe von A bis Z

Im ersten Block wurden grundlegende Themen rund um den Abfallbegriff im rechtlichen Sinne und dessen praktische Anwendung behandelt. Die Vorträge beleuchteten die Potenziale von Recyclingmaterialien und die damit verbundene Ressourcenschonung. Weitere Schwerpunkte waren Ressourcensparen, die Verbindung von Gesetz und Praxis sowie die Qualitätssicherung im Kreislaufprozess. Wesentlich war auch der Ausblick auf die kommende Aushubverordnung, die ein vorzeitiges Abfallende bringen wird.

Welche Bauprodukte sind relevant und wie können Ressourcen besser genutzt werden?

Der zweite Block widmete sich den Bauprodukten und der Taxonomieverordnung. Diskutiert wurden die Umweltziele der EU, Industriepolitik, Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft. Ein besonderer Fokus lag auf der neuen Bauprodukteverordnung und den Anreizen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Kreislaufaspekten, welche auch Einfluss auf die OIB-Richtlinien haben. Die Veröffentlichung der harmonisierten bautechnischen Vorschriften (OIB Richtlinie 7) ist für 2027 geplant.

Kreislaufwirtschaft in Ausschreibug und Vergabe, Zertifizierungen und Qualitäten

Im dritten Block standen die Kreislaufwirtschaft bei Ausschreibung und Vergabe im Mittelpunkt, sowie die Zertifizierung im Kontext der Kreislaufwirtschaft. Dipl.-Ing. Martin Car sprach über die Abbruchqualität als Voraussetzung für das Recycling: die Europäische Dachorganisation für qualitätsgesichertes Recycling (EQAR) und weitere Verbände setzten sich für Qualitätsstandards für Recyclingmaterialien ein und stellten den Leitfaden für recyclebare Materialien vor.

 

Networking & Austausch – Gelegenheit zur Diskussion mit führenden Expert:innen

Zum Schluss gab es die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft zu informieren und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die Teilnehmer:innen tauschten sich mit führenden Expert:innen aus, erweiterten ihr Netzwerk und profitierten von den vielfältigen Diskussionsmöglichkeiten, die diese Veranstaltung bot.

 

Hier finden Sie weitere Veranstaltungen

 

Programm herunterladen

 

Programm_BRVTagung_20250514_final
]]>
EU: C & D Waste Management Protocol neu aufgelegt http://brv.at/eu-c-d-waste-management-protocol-neu-aufgelegt/ Thu, 12 Sep 2024 11:06:06 +0000 https://brv.at/?p=15053 PDF-Version herunterladen

 

Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.

Das Papier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) weist darauf hin, dass Österreich mit der ÖNORM B 3151 auch als vorbildliches Beispiel angeführt ist. Gerade das Thema selektiver Rückbau und die verbindliche Tätigkeit der Rückbaukundigen Person (für mittlere und größere Abbruchvorhaben) ist in Österreich schon gut etabliert – Neuerungen werden derzeit bei der Überarbeitung dieser Norm eingepflegt und werden 2025 zur Verfügung stehen. Der BRV und die EQAR, die European Quality Association for Recycling e.V., sehen in der Neuauflage eine große Chance für die europäische Recycling-Wirtschaft, die Qualität der Recycling-Baustoffe zu heben.

Im EU-Protokoll wird auf sechs Prozesse speziell hingewiesen:

  1. Identifizierung von Abfallströmen durch vorgelagerte Audits (vor Abbruch bzw. Renovierung)
    Ziel dabei ist es, Potentiale qualitativ und quantitativ zu erfassen, gefährliche Substanzen zu erkennen und Abfallströme festzustellen. Speziell wird darauf verwiesen, dass sowohl planliche Studien als auch Begehungen sowie Probenahmen notwendig sind. Speziell geschulte Auditoren werden als wichtig angesehen.
  2. Selektiver Rückbau
    Der selektive Rückbau soll die Rückgewinnung von Materialien, die Auslösung von gefährlichen Substanzen sowie die Abtrennung von wiederverwendbaren bzw. verwertbaren Substanzen vorsehen. Ein Abbruchplan soll dafür dienen.
  1. Abfalllogistik
    Ziel ist die Minimierung von Transportdistanzen, Vermeidung von Staub und anderen Umweltrisken.
  1. Abfallbehandlung
    Es ist speziell auf die Abfallhierarchie verwiesen, die gesichert eingehalten werden soll. Dabei wird insbesondere auf die Wiederverwendung vor Ort oder off-site eingegangen.
  1. Qualitätsmanagement
    Die Qualität soll in allen Stadien (Audits, Rückbau, Logistik, Abfallbehandlung) sichergestellt werden. Dies bedeutet einerseits Monitoring, Dokumentation, Zertifizierungen bis hin zum Produktstatus und Abfallendekriterien.
  1. Politisches Umfeld
    Das Protokoll enthält Empfehlungen für Behörden für das Entwickeln von entsprechenden Strategien, Regulativen und Mechanismen zur verbindlichen Einhaltung von Vorschriften.

In dem ca. 90 Seiten starken Papier wird anfangs darauf verwiesen, dass die Wiederverwendung und die Vorbereitung für Recycling nicht ausreichend in den Mitgliedsstaaten implementiert sind. Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:

  • Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
  • Selektiver Rückbau
  • Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
  • Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
  • Abfall-Logistik
  • Abfall-Aufbereitung
  • Qualitätsmanagement
  • Rahmenrechtliche Anforderungen

Dabei wird festgehalten, dass vorauseilende Audits für Rückbau und Renovierung zwischenzeitlich in vielen Ländern Eingang gefunden haben. Diese bilden die Basis für qualitative und quantitative Aussagen zu Bauabfällen.

Ein Kapitel widmet sich der Renovierung, die als bessere Lösung für viele Fälle empfohlen wird. Eine Hilfestellung dazu soll das digitale Gebäudebuch liefern.

Ein weiteres Kapitel widmet sich den Audits. Diese Audits werden europaweit typischerweise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.

Das Ziel der Audits ist es,

  • gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
  • ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
  • Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für eine Wiederverwendung und Recycling.
  • Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck

Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.

Die Anforderung an den Auditor ist einerseits hinsichtlich der Qualifikation andererseits hinsichtlich der Ausbildung/Weiterbildung festgelegt. Hinsichtlich Unabhängigkeit wird dessen Neutralität und Unabhängigkeit verlangt, insbesondere vom Ausführenden bzw. Abbruchunternehmen.

In einem weiteren Kapitel wird der selektive Rückbau im Detail erläutert. Dieser soll mit einem Abbruchplan, der prozessorientiert gestaltet sein soll, beginnen. Ebenfalls als führendes Beispiel wird der österreichische Standard ÖNORM B 3151 hinsichtlich der Liste der Störstoffe angesprochen.

Hinsichtlich Abfall-Logistik wird insbesondere auf kurze Distanzen für den Baurestmassentransport eingegangen.

Hinsichtlich der Abfallbehandlung wird auf vor-Ort und Wiederverwendung auf anderen Baustellen hingewiesen. Die Vorbereitung für die Wiederverwendung ist massiv zu stärken, ein Markt für diese Produkte ist zu etablieren. Als Beispiel wird dazu Schweden angeführt, die eine Datenbasis für gebrauchte Produkte anbieten.

Im Schlusskapitel wird auf rahmenrechtliche Bedingungen eingegangen. So wird empfohlen, für die Wiederverwendung von Materialien entsprechende harmonisierte europäische Normen oder EADs im Sinne der Bauproduktenverordnung zu initiieren. Die Limitierung der Deponierung bzw. ein Verbot der Deponierung sind starke Instrumente, um den Markt für Recycling-Produkte zu stärken.

Darüber hinaus werden wirtschaftliche Instrumente wie Steuern (Deponieabgaben, Verbrennungs-abgaben), Pfandabgaben sowie ausführliche Erzeugerverantwortungen angeführt. Weiters wird auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibungen zur Verwendung von Recycling-Baustoffen bzw. der Wiederverwendung von Bauelementen eingegangen.

Das EU C&D Waste Management Protocol kann kostenfrei im Internet unter der Adresse
EU Construction & Demolition Waste Management Protocol including guidelines for pre-demolition and pre-renovation audits of construction works – Publications Office of the EU (europa.eu) bezogen werden.

Weitere sprachliche Fassungen werden voraussichtlich bis Jahresende zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung erstellt von DI Martin Car,

Österreichischer Baustoff-Reycling Verband, 1040 Wien, www.brv.at

]]>
Förderpreis ,,Baustoff-Recycling 2023/24” verliehen! http://brv.at/foerderpreis-baustoff-recycling-2023-24-verliehen/ Mon, 17 Jun 2024 20:15:38 +0000 https://brv.at/?p=14891

Für herausragende wissenschaftliche Publikationen über das Recycling von mineralischen Baustoffen an Dipl. -Ing. Jan Bruns, Absolvent der FH Campus Wien | University of Applied Sciences, vergeben. Die Präsentation der prämierten Arbeit und Übergabe des Preises fand im Rahmen der Generalversammlung am 11.06.2024 statt. Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen dem Preisträger alles Gute!

]]>
Ernst Hofer (SSK) geehrt! http://brv.at/ernst-hofer-ssk-geehrt/ Sun, 16 Jun 2024 20:35:20 +0000 https://brv.at/?p=14897

Der BRV | Baustoff-Recycling Verband und seine Mitglieder bedankten sich im Rahmen der Generalversammlung am 11.06.2024 herzlich bei Herrn Ernst Hofer für seine langjährige und engagierte Mitarbeit als Vorstandsmitglied. Er und die Salzburger Sand- & Kieswerke GmbH haben als Gründungsmitglied den BRV von Anfang an unterstützt und maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen. Wir sprechen Herrn Hofer besonderen Dank und Anerkennung für sein Engagement in den vergangenen Jahren aus!

]]>
Das war die BRV-Tagung 2024 http://brv.at/das-war-die-brv-tagung-2024/ Wed, 22 May 2024 15:39:35 +0000 http://brv.at/?p=14794

Am 22. Mai 2024 fand die BRV-Jahrestagung 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn in Wien statt. Unter dem Motto “Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft” wurden den über 250 Teilnehmenden Vorträge zu neuen Recycling-Baustoffen, kreislauforientierter Ausschreibung und der Forcierung des Baustoff-Recyclings nahegebracht. Diese Tagung bot Antworten auf die Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft im Baubereich. Ein wichtiger Hebel für den Einsatz nachhaltiger, kreislauforientierter Baustoffe ist die Ausschreibung. Die EU-Taxonomieverordnung fordert hohe Recyclingquoten für viele Baubereiche, und die EU-Bauprodukteverordnung setzt ebenfalls auf die Kreislauffähigkeit von Baustoffen und den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen. Die österreichische Bauwirtschaft bereitet sich rechtzeitig vor, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an den BRV wenden.

Einen kurzen Bericht dazu und Fotos finden Sie hier: BRV-Jahrestagung 2024 “Neue Wege für das Baustoff-Recycling” | Österr. Baustoff-Recycling Verband | APA-Fotoservice.

]]>
Neues Seminar: Abfallrecht am Bau von A – Z http://brv.at/neues-seminar-abfallrecht-am-bau-von-a-z/ Wed, 22 May 2024 14:45:02 +0000 https://brv.at/?p=14815 Während der Umgang mit technischen Standards zum Alltag im Bauwesen gehört, kommt es immer dann, wenn es um Aushub, Abbruch, Transport, Verwenden vor Ort, den Einsatz von Recycling-Baustoffen oder um Deponierung geht, zu rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Abfall. Die Befürchtung ist groß, dass es durch das Übersehen oder Missverstehen rechtlicher Bestimmungen zu hohen Kosten oder langwierigen Verfahren kommen kann. Es gilt daher Aufzuklären und Missverständnisse zu bereinigen.

Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt daher einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmerin:Innen werden rechtliche Vorgaben ermittelt und Lösungsvorschläge für komplexe Situation dargestellt.

Erstmals wird dieses Seminar am 16. Oktober 2024, von 09:00 bis 16:15, angeboten. Die Anmeldung ist ab sofort möglich!

]]>