Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 17/2022.
In wenigen Wochen wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 veröffentlicht sein. Dieser wird auch neue Bestimmungen enthalten, die die Bau- und Recyclingwirtschaft betreffen. Einen ersten Ausblick unter Einbeziehung des Entwurfes zum BAWP 2022 können Sie in unserer neuen Seminarreihe „Neue Anforderungen des BAWP 2022“ erfahren, die in mehreren Bundesländern abgehalten werden wird.
Auch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist derzeit noch in Begutachtung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Rundschreiben.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 17/2022
1.1 Novelle Umweltrechtsverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Begutachtung
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelte dem BRV den Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz 2000 geändert werden wird.
Ziel der Novelle ist insbesondere:
– verfahrensrechtliche Anpassungen unter anderem aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie
– Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, Flexibilisierung bei Änderung von Genehmigungen, Vermeidung von
Doppelprüfungen hinsichtlich Landschaftsbild, Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen, Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen durch Vorgaben bei fehlender Flächenwidmung
– Steigerung der Verfahrenseffizienz durch Strukturierung des Verfahrens mit Prioritätensetzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen, Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, Möglichkeit von Online- und Hybridverhandlungen
– Nähere Detaillierung der Genehmigungsvoraussetzungen in Bezug auf Klimaschutz sowie die Reduzierung des Bodenverbrauches
– Adaptierungen bei Tatbeständen zu Abfallbehandlungsanlagen und weiteren Anlagen
Im Anhang 1 enthält der Entwurf die gemäß § 3 UVP-pflichtigen Vorhaben. Unter Ziffer 2 befinden sich bei den UVP-pflichtigen Anlagen im vereinfachten Verfahren auch „Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen mit einer Kapazität von mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr“. Hier wird eine Änderung vorgesehen in „Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen oder von Bodenaushub mit einer Kapazität von mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr“.
Der BRV wird zu dieser Novelle keine Stellungnahme abgeben. Sollten Sie eine Stellungnahme wünschen bzw. selbst eine abgeben, bitte informieren Sie die BRV-Geschäftsstelle.
2.1 Recycling als Zuschlagskriterium für BauaufträgDie RVS 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“, zuletzt herausgegeben im Jahre 2017, wird derzeit hinsichtlich ökologischer Kriterien überarbeitet.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband, vertreten durch Car und Kasper hat mehrere Vorschläge unterbreitet um auch das Thema Recycling-Baustoffe entsprechend zu berücksichtigen.
Bislang enthält die RVS beispielsweise Zuschlagskriterien für Life-Cycle-Costs, Reduktion der Umweltbelastung durch LKW-Transporte zur Baustelle, Materialverwertung und Disposition sowie Zuschlagskriterien für die Wahl von Alternativangeboten.
Vorschläge für neue ökologisch begründete Kriterien werden seitens des BRV bezüglich der Verwendung von Recycling-Baustoffen sowie die Verwendung von Boden ausgearbeitet.
3.1 Weltkongress Abbruch
Heuer findet der World Demolition Summit (WDS) 2022 in Wien statt. Am 16./17. November mit einem Willkommensabend am Tag davor wird der Kongress abgehalten werden. Für Mitglieder des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes gibt es einen 20 %igen Preisnachlass. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die BRV-Geschäftsstelle.
Das Detailprogramm dieses Demolition Summit können Sie unter http://demolitionsummit.com/ abrufen.
3.2 NaBe Fachtagung „Kreislauffähiges Bauen“
Das BMK ersuchte uns, die am 27. September von 13 bis 17 h im Filmquartier Wien, 1050 Wien, stattfindende Veranstaltung zur kreislauffähigen Beschaffung zu bewerben.
Zusammen mit Expertinnen und Experten der Kreislaufwirtschaft wird das Thema nachhaltige Beschaffung genauer betrachtet und dabei die Bereiche Hoch- und Tiefbau, IT- und Elektronik sowie Textil hervorgehoben. Weiters wird es wichtige Einblicke in die Bedeutung der Kreislaufwirtschafts-strategie durch Christian Holzer, Leiter der Sektion „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ im BMK, geben.
Nähere Informationen unter www.nabe.gv.at/nabe-fachtag-2022
3.3 Neue Anforderungen des BAWP 2022
Am 22. September 2022 findet in Linz ein neues BRV-Seminar zu den Anforderungen des BAWP 2022 statt.
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) wird 2022 – voraussichtlich in den kommenden Wochen – neu aufgelegt. Die Neuerungen betreffen die Verwertung von Boden als Recycling-Baustoff, differenzierte Betrachtung der Aushubmassen, neue Anforderungen an Beprobung und Dokumentation: Einbindung der chemischen Bauaufsicht.
Weiters wird ein Ausblick auf Voraussetzungen für ein zukünftiges Abfallende für Boden-aushubmaterial angesprochen.
Sollten Sie sich noch kurzfristig anmelden wollen, nützen Sie den beiliegenden Anmeldeabschnitt.
3.4 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe
Ebenso am 22. September findet am Nachmittag in Linz ein BRV-Seminar zu den abfallrechtlichen Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten statt.
Das Seminar richtet sich an Praktiker der Bau- und Recyclingwirtschaft, die rechtskonform und effizient die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Zwischenlagerung, Abfallmanagement, Aufbereitung, Transport und Lagerung abwickeln. Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.
3.5 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“, der auch als Nachweis der notwendigen Kenntnisse für eine Rückbaukundige Person zusätzlich zur bautechnischen bzw. chemischen Ausbildung verwendet werden kann, statt.
Da der Kurs schon fast ausgebucht ist, sind nurmehr Restplätze vorhanden. Der Folgetermin ist für 28. bis 30. November 2022 vorgesehen.
Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.
3.6 „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“
Am 03.10.2022 findet das BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ in Wien statt.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
Beilagen
Jede Neubau-Baustelle weist Trockenbauarbeiten auf. Der Ausbau mit Gipsplatten ist kostengünstig und eine moderne Lösung. Dabei fällt Gipsplattenverschnitt und sonstiger Gipsplattenabfall an. Der Infofolder „neu“ wendet sich an Bauherren und Gipsplattenverarbeiter, um diese wertvollen Gipsbaustoffe einer Verwertung (ab 2026 Pflicht!) zuzuführen.
]]>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte BRV-Mitglieder! Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 16/2022 mit Hinweisen zur Begutachtung der UVP-G-Novelle. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir neben den beiden schon im Frühjahr erschienenen Informationsfoldern zum Gipsplattenrecycling nun auch noch ein Informationsblatt für das verarbeitende Gewerbe von Gipsplatten vorbereiten, das mit Ende August zu Verfügung stehen wird. Darüber hinaus werden wir im Herbst einen Aushang für Baucontainer erstellen, sodass auch das operative Baustellenpersonal durch Bildführung über die richtige Vorgangsweise zur Abtrennung von Gipsplatten angehalten wird. Uns ist bewusst, dass alle diese Vorarbeiten noch weit vor Inkrafttreten des Verbotes der Deponierung von Gipsplatten geleistet werden, wollen aber das Bewusstsein für das Deponieverbot von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch, welches in 1 ½ Jahren in Kraft tritt und das für Gipsplatten, welches 2 Jahre später wirksam wird, entsprechend vorbereiten. Wir freuen uns, wenn Sie aus unserem breiten Seminarangebot wählen und Ihre Mitarbeitenden dazu entsenden: mit freundlichen Grüßen ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND Der Geschäftsführer MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2022 1.1 UVP-G-Novelle in Begutachtung Ende Juli wurde seitens des BMK eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zur Begutachtung versandt. Die Novelle soll eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende bringen, sowie verfahrensrechtliche Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte. Weiters ist eine Steigerung der Verfahrenseffizienz, z.B. online- und Hybridverfahren, aber auch durch Prioritätensetzung der Umweltauswirkungen angestrebt. Darüber hinaus werden Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich Klimaschutz und Bodenverbrauch beschrieben. Im Detail: Im § 4 wird neu festgelegt, dass auf Antrag des Projektwerbers ein Vorverfahren durchzuführen ist. Neu ist, dass in diesem Konzept zum Untersuchungsrahmen, gemessen an den zu erwartenden Umweltauswirkungen, diese in prioritäre und nicht prioritäre zu gliedern sind. Im § 6 wird dazu neu geregelt, dass der jeweilige Untersuchungsaufwand auf Basis der prioritären bzw. nicht prioritären Gliederung anzupassen ist. Im § 4a werden wesentliche Erleichterungen für Windkraftanlagen geregelt. Im § 17a wird dazu klar gelegt, dass bei Vorliegen gewisser Beschwerden die aufschiebende Wirkung auszuschließen ist (unter Einhaltung weiterer Bestimmungen). Im § 9 wird neu geregelt, dass Bürgerinitiativen durch eine GEMEINSAME Stellungnahme Parteistellung nach § 19 erlangen können. Im § 9 Abs. 6 wird klargelegt, dass Parteien, die keine schriftliche Stellungnahme abgeben, Ihre Parteistellung im Verfahren verlieren. Im § 14 Abs. 1 werden ebenfalls beschleunigende Festlegungen getroffen, z.B. dass nach Ablauf von Fristen erhobene weitere Vorbringen von Parteien im Verfahren nicht mehr zu berücksichtigen sind. Für das Umweltverträglichkeitsgutachten wird neu bestimmt, dass für die Beurteilung des Standes der Technik der Zeitpunkt des Beginns der öffentlichen Auflage maßgeblich ist. Im § 16a werden die neuen Online- und Hybrid-Verhandlungen im Detail beschrieben. Im § 17 werden Vorhaben der Energiewende bevorzugt, z.B. ist das alleinige Beeinträchtigen des Landschaftsbildes kein Grund für eine Abweisung, soferne eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Im § 24f Abs. 8 wird ein Passus zum vereinfachten Verfahren gestrichen: Bürgerinitiativen können gem. § 19 Abs. 4 als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht teilnehmen (Textteil ist nicht mehr in der Novelle). Im § 40 Abs. 1 werden Beschwerden hinsichtlich der Einwendungen und der Gründe massiv eingeschränkt. Im Anhang 1 werden die gem. § 3 UVP-pflichtigen Anlagen aufgezählt. Unter der Ziffer 2e befinden sich auch die Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen mit einer Kapazität von mindestens 200.000 t pro Jahr. Der Novellenvorschlag enthält hierzu eine Erweiterung: Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen oder von Bodenaushub mit einer Kapazität von mindestens 200.000 t pro Jahr. Die Begutachtungsfrist läuft bis Mitte September 2022. Der BRV wird nur dann eine Stellungnahme abgeben, wenn Ihrerseits dazu Vorschläge einlangen. Sollten Sie direkt eine Stellungnahme verfassen, ersuchen wir Sie, die BRV-Geschäftsstelle CC: zu setzen. Danke. 2.1 Neue EDA-Broschüren und Berichte Der Europäische Abbruchverband EDA, bei dem der BRV österreichisches Mitglied ist, hat 2 Broschüren veröffentlicht: Beide Broschüren können als Hardcopy oder elektronisch bezogen werden unter (www.europeandemolition.org/guide-couplers bzw. www.europeandemolition.org/guide-eol) Weiters ist der Europäische Bericht der Abbruchindustrie ebenso über diese Internet-Adresse beziehbar (www.europeandemolition.org/publications/european-demolition-industry-report-2022) 3.1 Neu: BRV-Seminare zum BAWP 2022 Mit 22. September 2022 startet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband mit einer neuen Veranstaltungsserie „Neue Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans (BAWP) 2022“. Der erste Termin findet dabei in Linz statt. Der BAWP ist Grundlage für die Verwertung von Bodenaushubmaterial als Recycling-Baustoff sowie für die Verwendung von Böden als Abfall. Einige Neuerungen betreffen den veränderten Einsatz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, auch einer baubegleitenden chemischen Betreuung oder veränderten Einsatzbereichen. Holen Sie sich die neuesten Informationen am 22. September in Linz oder am 2. November in Wien. Der Termin 2. November ist auch als Webseminar buchbar! 3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten Ebenso in Linz findet am Nachmittag des 22. September das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt. In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für Recycling-Betriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu erläutern. Dieses Seminar lässt sich gut mit dem unter Punkt 1 angeführten Seminar in Linz kombinieren. Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts. 3.3 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist. Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden. Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder. 3.4 BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ Am 03.10.2022 bietet der BRV in Wien wieder ein Seminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an. Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe. Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an. 4.1 Cornet-Projekt CRUFI zum Betonrecycling Der BRV unterstützt das gerade ins Laufen kommende Forschungsprojekt durch Mitarbeit und ist Mitglied des Projektbegleitenden Ausschusses (u.a. mit der ÖBB-Infrastruktur AG, Verband Österr. Beton- und Fertigteilwerke VÖB). Das Projekt-Konsortium umfasst das Fraunhofer Institut für Bauphysik, die Hochschule München, die FH-Campus Wien und weitere. Das Cornet-Projekt umfasst u.a. eine Prognose der Bewehrungskorrosion bei Recycling-Beton. In einem ersten Arbeitspaket wird die Entwicklung von Recyclingbetonen mit chloridhaltigen Gesteinskörnungen behandelt. Dabei ist die Zielsetzung, drei optimierte Betonzusammensetzungen mit bis zu 100 % rezyklierter Gesteinskörnung mit guter Verarbeitbarkeit, ausreichenden Festigkeits- und Dauerhaftigkeitskennwerten unter Verwendung von chloridhaltiger/nicht chloridhaltiger rezyklierter Gesteinskörnung zu betrachten. In einem weiteren wird die CO2-Integration in Recyclingbeton betrachtet. Dabei soll das Potenzial von rezyklierten Altbetongranulaten als CO2-Speicher im Hinblick auf die Wiedereinsetzbarkeit als Zuschlagstoff untersucht werden. Ziel ist es, Anwendungsrichtlinien für chloridhaltige RC-Betone zu schaffen. Beilagen
Dipl.-Ing. Martin Car
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte BRV-Mitglieder! Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 15/2022. Wie Sie dem Mitgliederrundschreiben entnehmen können, sind derzeit mehrere ÖNORMEN in Erarbeitung, die den Einsatz von Recycling-Baustoffen verbessern bzw. ermöglichen. Weiters möchten wir schon heute auf unsere nächsten Seminare im Herbst 2022 hinweisen: mit freundlichen Grüßen ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND Der Geschäftsführer MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2022 1.1 Entwurf der Bauproduktenverordnung – BRV-Stellungnahme Am 30.3. hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben. Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Ziel des Entwurfes ist es, Verbesserungen der Funktionsweise des Binnenmarktes für Bauprodukte zu erreichen und Umweltziele im Rahmen des Green Deal und des Circular Economy Action Plan zu fördern. In der Stellungnahme des BRV wird eine grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf der europäischen Bauproduktenverordnung abgegeben. Jedenfalls sind die Ziele des Green Deals und die Umsetzung in der BPVO durch Maximierung des Recyclinggehalts, der Recyclingfähigkeit und die verstärkte Verwendung wieder aufbereiteter Produkte zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdruckes von Bauprodukten zu unterstützen. Als wichtigen Gedanken unterstützen wir die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien. Seitens des BRV wird jedoch kritisiert, dass die EU-Kommission über eigene hoheitliche Akte Veränderungen durchführen kann, auch ohne Anhörung technischer Kommissionen (CEN). Weiters ist der Anhang zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ relativ schwammig formuliert, wenn es darum geht, verpflichtend Sekundärrohstoffe mit hoher Umwelt-verträglichkeit einzusetzen. Kritisch betrachtet wird auch die sehr lange Übergangszeit von 20 Jahren, da damit kaum Änderungen in absehbarer Zeit zu bemerken sein werden. Die Stellungnahme des BRV war auch Grundlage für die Stellungnahme der European Quality Association for Recycling (EQAR). Insgesamt sind über 180 Stellungnahmen abgegeben worden, davon 10 % aus Österreich. Wir werden Sie gerne über die weiteren Aktivitäten bei der Novellierung der Bauprodukten-verordnung informieren. 1.2 Projektantrag ÖNORM B 3141 Am 11. Juli 2022 wurde der Projektantrag zur ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien“ vom zuständigen Komitee verabschiedet. Dieser liegt mit 1. August 2022 zur offiziellen Einsichtnahme und Stellungnahme beim ASI auf. In einer ad-hoc-Gruppe wurde unter Beteiligung des Ministeriums, der Natursteinindustrie, der Recyclingwirtschaft und Prüfanstalten der Projektantrag im letzten halben Jahr konkretisiert. Basis ist dabei in bautechnischer Hinsicht die zugrundeliegende europäische Normung, in umwelt-technischer Hinsicht der Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Behandelt sollen insbesondere Aushub-materialien werden, die dem BAWP unterliegen und die als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat zum gleichen Thema eine Richtlinie schon 2018 erstellt, die 2021 neu aufgelegt worden ist. Dabei wurde neben den bautechnischen und umwelt-technischen Spezifizierungen auch ein Vorschlag für die Bezeichnung dieser Recycling-Baustoffe aufgenommen. Ziel des Vorhabens ist es, in Analogie zur ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ nunmehr für Materialien, die im BAWP beschrieben werden, eine vergleichbare ÖNORM zu schaffen. Als weiteres Ziel wird dabei verfolgt, eine Basis für ein vorzeitiges Abfallende für Aushubmaterialien dem Ministerium zu geben. Das eigentliche Abfallende kann nur im Verordnungswege – und damit nicht über die ÖNORM – erfolgen, das BMK hat sich jedoch dazu bekannt, dieses Thema entsprechend weiter zu verfolgen. Der BRV wird voraussichtlich keine Stellungnahme zu dem Projektantrag einbringen, da durch die Mitarbeit im Vorfeld eine Sicherstellung der Interessen erfolgte. Für nähere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. 1.3 Überarbeitung ÖNORM S 2021 Im Rahmen des nationalen Normungskomitees 199 „biologische Abfallbehandlung und -verwertung“ wurde der Beschluss gefasst, die ÖNORM S 2021 „Kultursubstrate – Qualitätsanforderungen und Untersuchungsmethoden“ zu überarbeiten. Der BRV hat gebeten, als Gast zu diesen Sitzungen eingeladen zu werden. Herr Dipl.-Ing. (FH) Tallafuss wird dabei den BRV vertreten. Ziel ist es, das heuer veröffentlichte BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ in diese ÖNORM einzuarbeiten. Weiters wurde seitens des BRV eine Initiative unternommen, die ÖNORM L 1131 für Dachbegrünung ebenso zu öffnen um das Thema der Ziegel-hältigen Substrate (Recycling-Baustoff-Produkte) berücksichtigen zu können. Ende Juli wird dazu eine Sitzung des ASI erfolgen. Wir werden Sie über den Verlauf dieser beiden Normenvorhaben in den nächsten Rundschreiben weiter informieren. 1.4 BRV-Stellungnahme zum Entwurf des BAWP 2022 Der BRV hat zeitgerecht zum Entwurf des BAWP 2022, der vom BMK im Mai 2022 versendet wurde, Stellung genommen. Die Veröffentlichung des BAWP wird für Herbst 2022 erwartet. Auf Basis dieser Veröffentlichung wird im ASI die ÖNORM B 3141 (siehe oben) erstellt werden. Hinweis: der BRV beginnt Mitte September mit einer neuen Veranstaltung über die Inhalte des aktualisierten Bundes-Abfallwirtschaftsplans sowie über die Auswirkungen auf die Recycling-wirtschaft beim Thema Boden und Recycling-Baustoffe. 2.1 Interalpine Ressourcentagung Südtirol Am 22. und 23. September 2022 findet am Kronplatz in Südtirol die Interalpine Ressourcentagung „Bewertbare Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft“ statt. Die Veranstaltung wird auch im Zusammen-wirken mit EQAR abgehalten. Nähere Informationen bekommen Sie unter der Internetadresse www.ibi-kompetenz.eu. 3.1 Neu: BRV-Seminare BAWP 2022 Mit 22. September 2022 startet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband mit einer neuen Veranstaltungsserie „Neue Anforderungen des BAWP 2022“. Der erste Termin findet dabei in Linz statt. Der BAWP ist Grundlage für die Verwertung von Bodenaushubmaterial als Recycling-Baustoff sowie für die Verwendung von Böden als Abfall. Einige Neuerungen betreffen den veränderten Einsatz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, auch einer baubegleitenden chemischen Betreuung oder veränderten Einsatzbereichen. Holen Sie sich die neuesten Informationen am 22. September in Linz oder am 2. November in Wien. 3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten Ebenso in Linz findet am Nachmittag des 22. September das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt. In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für Recycling-Betriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu erläutern. Dieses Seminar lässt sich gut mit dem unter Punkt 1 angeführten Seminar in Linz kombinieren. Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts. 3.3 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist. Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden. Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder. 4.1 ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ Die ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ wurde in mehrjähriger Überarbeitung nunmehr als Entwurf fertiggestellt. Eine Veröffentlichung dieser Norm ist voraussichtlich mit September zu erwarten. Es handelt sich dabei um keine bautechnische sondern um eine landschaftsökologische Norm, die den Erhalt der Böden für Forst- und Land-wirtschaft zum Ziele hat. Ziel der Norm ist es, Verluste, Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens bei Bauvorhaben zu minimieren und die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wieder herzustellen. Die ÖNORM ist anzuwenden, wenn bei einem Bauvorhaben über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beansprucht oder hergestellt wird. Bei Bauvorhaben, die über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beanspruchen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung zu beauftragen. Diese berät den Bauherrn in der Sicherstellung des baubegleitenden Bodenschutzes von der Grundlagenerhebung, Planung und Projektierung über die Ausschreibung bis zur Bauausführung. Sie ist vom Bauherrn mit den notwendigen Befugnissen auszustatten. Baumaßnahmen auf Böden, die vorrangig bautechnischen Zwecken dienen, sowie Böden unter versiegelten Flächen sind vom Anwendungsbereich dieser ÖNORM ausgenommen. 4.2 Kroatien: Trainingsprogramm C&D-Kreislaufwirtschaft Im Auftrag der Weltbank und des kroatischen Umweltministeriums wurde in Kroatien ein Projekt „Circular Economy Approaches in Solid Waste Management“ in Auftrag gegeben. Unter anderem werden dabei Trainingsaktivitäten zum Thema C&D-Waste Management vorgesehen. Bei Insgesamt 6 Terminen in ebenso vielen kroatischen Städten wurden unter Beteiligung von Herrn Kasper, Car, Tallafuss Best Practice-Beispiele aus Österreich eingebracht. Es wurde allgemein anerkannt, dass Österreichisch durchwegs als Vorbild für Kroatien dienen kann, wenngleich gewisse Besonderheiten (Geologie, Struktur des Landes,…) sicherlich entsprechende Adaptierungen benötigen. Beilagen
Dipl.-Ing. Martin Car
Nicht nur in Österreich gibt es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie – im Gegenteil, der „Green Deal“ und seitens der Europäischen Kommission steht Kreislaufwirtschaft an erster Stelle: Für die EU-Kommission bedeutet „Kreislaufwirtschaft“ allgemein, den Wert von Produkten und Materialien so lange wie möglich zu bewahren und zu optimieren. Abfälle und der Einsatz von Ressourcen werden minimiert, und die Ressourcen verbleiben in der Wirtschaft, wenn ein Produkt das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, und werden wieder und wieder verwendet. Die European Quality Recycling Association (EQAR) – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist dort initiativ vertreten – nahm dies zum Anlass, um im Rahmen der IFAT, einer der größten Umweltmessen Europas, Anfang Juni einen Baustoff-Recycling Kongress mit dem Thema „Recycling-Baustoffe 2030“ zu veranstalten.
EQAR-Präsident Miroslav Skopan sieht einen Zusammenhang zwischen Klimaschonung und Recycling: Neben der Ressourcenschonung – mindestens 10% der mineralischen Rohstoffe können durch Recycling ersetzt werden – bietet das Baustoff-Recycling einen Beitrag zur Klimaschonung; sei es durch Reduktion an Transporten durch mobiles Recycling vor Ort auf der Baustelle oder durch Einsparung von Energie bei der Baustoffproduktion. Gerade der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zeige den Wert der Recycling-Wirtschaft im Baubereich – mehr als 2/3 aller Abfälle stammen aus dem Bauwesen, das Potential ist damit gerade da sehr groß.
Nachhaltige Beschaffung im Baubereich
Christian Öhler, Klimaministerium Österreichs, stellt die nachhaltige Beschaffung in Österreich vor: Durch Ministerratsbeschluss wurde 2021 für den Bund verpflichtend ein Kriterienkatalog für den Beschaffungsvorgang mit besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beschlossen. Ein Paradigmenwechsel erfolgt vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip. Paragraph 20 Abs. 5 Bundesvergabegesetz fordert, dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist. Für den Hoch- und Tiefbau gibt es verpflichtende ökologische und zusätzlich optionale ökologische Kriterien: So wird beispielsweise ein Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung an der gesamten für die Betonherstellung verwendeten Gesteinskörnung mit 10% vorgeschrieben. Optional wird ein Zuschlagkriterium für den Transport empfohlen: Über eine Formel werden dabei Recycling-Baustoffe bevorzugt, da deren Transportwege mit dem Abminderungsfaktor 0,7 versehen werden können; das bedeutet, dass bei vergleichbaren Transportentfernungen von Primärrohstoffen und Recycling-Baustoffen, ein Vorteil von 30% für das Recycling zum Tragen kommt.
Armin Grieder, Stadt Zürich, stellt die hohen Recycling-Quoten in der Ausschreibungspraxis der Stadt Zürich vor: Betonrecycling habe einen besonderen Stellenwert, seit Nov. 2021 legt eine neue SIA-Norm „Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen“ Konkretes fest. Eigene Recyclingbetonklassen werden dort beschrieben. Wenngleich der Recycling-Anteil keinen großen Gewinn bei Treibhausgasemissionen bringt, kann bei Zement eine Reduktion von 30% an Treibhausgasemissionen erreicht werden. In der Ausschreibungspraxis der Stadt werden vorgeschrieben: „Bauteile aus Beton sind gemäß Vorgabe des Amtes für Hochbauten der Stadt Zürich in Recycling-Beton (mindestens RC-C, wo technisch möglich RC-M) mit Zement CEM III/B zu erstellen.“ Seit 2002 sind sämtliche Bauten des AHB aus Recycling-Beton (Anm.: i.d.R. 25% Anteil an Recyclinggranulat) hergestellt!
Frau Buddenbohm, Vertreterin der deutschen Baustoff-Recycling Wirtschaft, stellt das Thema „Asbestfreiheit“ aufgrund eines neuen Entwurfes des LAGA-Merkblattes 23 vor: Ein „Abschneidekriterium“ mit 0,01M-% für Asbestkonzentration wird darin vorgeschlagen – unter dieser Grenze wird ein Abfall als „asbestfrei“ angesehen. Weiters wird für Deutschland ein Stichtag – 31.10.1993 – vorgesehen. Bauten, bis dahin errichtet, werden als potentiell asbesthältig angesehen; Bauunternehmer müssen Bauherrn bei diesen Bauten im Falle des Abbruches auf die Asbesterkundungspflicht verweisen. Dies ist auch für das Recycling wichtig – Betreiber von Baustoff-Recycling-Anlagen haben bei Anlieferung die Asbestfreiheit zu überprüfen, eine entsprechende Dokumentation dazu bietet das LAGA-Merkblatt an.
Best Case an Anwendungen
Aus der Schweiz wurde ein Beispiel einer bestmöglichen Verwertung von Sekundärrohstoffen im Beton gezeigt: Mit bester Aufbereitungsgüte (hohe Eingangsqualität, Absiebung Unterkorn, Siebungen und Windsichtung), ein Minimieren (z.B. des Zementeinsatzes) und eine hohe Qualitätssicherung sind Voraussetzung, dass Betone mit einem Anteil an Recyclingmaterial bis 70% in der Praxis möglich sind!
Prof. Wistuba, TU Braunschweig, zeigt die Möglichkeit der mehrmaligen Verwendung von Asphalt an: Ein D-A-CH – Forschungsprojekt geht auf die Alterung des Bitumens ein – durch Rejuvenatoren, die Teil der Untersuchung des Forschungsprojektes sind, soll eine Umkehr der Alterung geschehen, d.h. es ist möglich, Asphalte trotz „spröder“ Bindemittel mehrfach einer Verwertung mit langer Lebensdauer zuzuführen – dies ist eine wichtige Basis für 53 Mio. Tonnen Altasphalt, die jährlich in Europa anfallen.
Frau Prof. Mettke, TU Brandenburg, stellte den Link zum Klimaschutz her: 839 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle fielen 2018 in der EU an. Ihre Studien zeigten, dass für die Trockenaufbereitung 19,6 MJ/t, (mit Windsichtung 29,3 MJ/t) für die Nassaufbereitung 21,1 MJ/t notwendig sind. Im Vergleich mit der Produktion von Gesteinskörnungen zeigt sich, dass bei Recycling eine Einsparung zu erwarten ist. 1000 Tonnen Recycling-Baustoffe sparen 36m² Abbaufläche an Rohstoffquellen – am Beispiel Deutschlands sind das jährlich 2,7 km² Fläche! Die neuesten Berechnungen zeigen, dass das bislang qualitativ schon öfters aufgezeigte Potential nun quantifiziert wurde und Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich an Treibhausgasen zu erzielen sind.
Die neue Bauproduktenverordnung
Hauptthema des EQAR-Kongresses war auch die Novelle der Bauproduktenverordnung. Diese wird derzeit aufgrund der Vorgaben des EU-Green Deal (COM(2019) 640) und der gewünschten stärkeren Berücksichtigung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (COM(2020) 98 final) überarbeitet. Der Entwurf enthält daher folgende recyclingrelevante Forderungen:
Produkte sind so herzustellen, dass Klimaverträglichkeit dem Stand der Technik entspricht
Besonderer Wert wird auf Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit von Baustoffen, Bauteilen und Bauwerken gelegt.
In der Podiumsdiskussion, an der auch der Generaldirektor der FIEC, Hr. Campogrande, teilnahm, wurde die Wichtigkeit der Novelle der Bauproduktenverordnung für die Recycling-Wirtschaft betont.
Der EQAR-Kongress war nach einer langen Zeit des Fehlens einer internationalen Tagung nun wieder ein wichtiger Beitrag für die Fachcommunity. Die Teilnehmenden zeigten durch Ihre Diskussionsbeiträge das Interesse an einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – einer wichtigen Grundlage für die notwendige Nachhaltigkeit im Baubereich.
Beilage:
]]>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte BRV-Mitglieder! Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2022. Wir erlauben uns, Sie nochmals auf den Baustoff-Recycling-Kongress in München im Rahmen der IFAT 2022 hinzuweisen. Da wir ein erweitertes Angebot an Tageseintrittskarten für die Umweltmesse IFAT erhalten haben, können Sie nunmehr auch mehrere Tageseintrittskarten bei der Geschäftsstelle kostenfrei anfordern. Die Anmeldung zum Kongress kann zudem zu ermäßigten Mitgliederkonditionen erfolgen. Weiters werden wir Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben die neue Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welche das Mitgliederverzeichnis, ein Anlagenverzeichnis und Annahme-/Abgabepreise von BRV-Mitgliedern enthält, zusenden. Nutzen Sie noch vor der Sommerpause das Angebot des BRV, um Ihr Personal weiter zu schulen: mit freundlichen Grüßen ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND Der Geschäftsführer MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2022 1.1 BRV-Merkblatt Zwischenlager – Hinweis Auf Seite 9 des Merkblattes „Zwischenlager….“, welches Anfang 2022 veröffentlicht wurde, ist ein Druckfehler in Zeile 11 der Tabelle enthalten. Anstelle der Schlüsselnummer 31423-39 ist richtig die Schlüsselnummer 31423-36 zu verwenden. Bei neu ausgelieferten Merkblättern wird dieser Fehler korrigiert. 2.1 EQAR: Baustoff-Recycling-Tagung „Recycling-Baustoffe 2030“ Am 1. Juni findet in München der europäische Kongress der European Quality Association for Recycling e.V., bei der der BRV Mitglied ist, statt. Themen dieses Events sind: Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/Innen aus dem Recycling-Sektor. Besonders hinzuweisen ist auf den Nachmittagsblock zur Bauproduktenverordnung. Die EU-Bauproduktenverordnung wurde erst vor wenigen Wochen im Entwurf neu aufgelegt und enthält einen sehr intensiven Nachhaltigkeitsansatz: Jedes Bauprodukt soll in Zukunft einen Recycling-Anteil enthalten, die öffentliche Vergabe soll verpflichtet werden, Ausschreibungen ressourcenschonend und kreislaufwirtschaftsfördernd durchzuführen. Vertreter des europäischen Bauverbandes, der Recyclingwirtschaft, der Planer werden dieses Thema in einer Podiumsdiskussion und in einem Vortrag behandeln. Der BRV möchte daran erinnern, dass dieser Kongress im Rahmen der IFAT-Umweltmesse in München stattfindet. Der BRV hat die Möglichkeit, Ihnen dazu Tageseintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den BRV. Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Programmfolder. 3.1 Verzeichnis Baustoff-Recycling in Österreich Mit Mai 2022 aktualisierte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband die Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welches neben dem Mitgliederverzeichnis des BRV ein Anlagenverzeichnis enthält. Darüber hinaus werden auch diejenigen Annahme- und Abgabepreise publiziert, die Mitgliedsbetriebe bekannt gegeben haben. Diese Publikation wird im Rahmen des internationalen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR am 1. Juni 2022 am Messestand aufgelegt werden, weiters wird diese Publikation bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen weitergegeben. 3.2 Der BRV in der Fachpresse Wir erlauben uns, in diesem Rundschreiben einige Fachartikel beizulegen, die aufgrund der BRV-Veranstaltung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht worden sind. Wir freuen uns, dass der BRV diese Veranstaltung so öffentlichkeitswirksam abhalten konnte und hochinteressante Themen mit profunden Referenten besetzen konnte. Die Veröffentlichungen stammen aus 4.1 FSV-Arbeitsausschuss „Zuschlagskriterien“ Aufgrund der Kreislaufwirtschaftsstrategie, die in Österreich seitens des BMK im Jänner 2022 als Entwurf veröffentlicht wurde, möchte der Ausschuss der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) das Thema „Ökologisierung von Zuschlagskriterien“ angehen. Eine konstituierende Sitzung wird im Juni stattfinden. Seitens des BRV wird der Vorsitzende, 5.1 Was tun mit Aushub? (Wien) Am 20. Mai 2022 findet in Wien das Halbtagesseminar zum Thema Bodenaushub, Tunnelausbruch und Gleisaushub statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan behandeln „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Die jeweiligen aktuellen Regelungen mit einem Ausblick auf die Neufassung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 werden erörtert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Es wird darauf verwiesen, dass dieses Seminar voraussichtlich das letzte Mal für die Saison seitens des BRV angeboten wird. Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage. 5.2 Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien) Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel der Recycling-Baustoffverordnung. Eingangsleitungen sollen als qualifiziertes Fachpersonal entsprechendes Grundlagenwissen aufweisen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV von 23. bis 24. Mai 2022 mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge. Nützen Sie die Chance, Ihr Personal noch für die verfügbaren Restplätze anzumelden – Näheres können Sie der Beilage entnehmen. 5.3 Salzburg: Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird am 8. Juni 2022 in Salzburg angeboten. Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt, wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenden neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle. Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt. Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder. 5.4 Salzburg: Neues zur Deponieverordnung Im Anschluss an das oben dargestellte Seminar für die Zwischenlagerung wird seitens des BRV am gleichen Tag, den 8. Juni 2022 in Salzburg, das Halbtagesseminar „Neues zur Deponie-verordnung“ angeboten. Das Deponieren von Baurestmassen und Bodenaushub ändert sich durch die Novelle 2021: Das Deponieren gewisser Baurestmassen wird in wenigen Jahren verboten sein. Ein weiterer Anstoß zur Verwertung ist damit gegeben. Das Seminar beinhaltet eine Kurzvorstellung der Deponie-verordnung aus baurelevanter Sicht, die Darstellung der Novelle 2021 mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle. Das Anmeldeformular finden Sie im Detailfolder in der Beilage. 5.5 Salzburg: Eingangsleiter Baustoff-Recycling Am 9.6. kommt der BRV nach Salzburg, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen. Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen. Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular. 5.6. Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 13. Juni 2022 in Wien angeboten. Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.) und soll auch einen Änderungsbedarf hinsichtlich der ÖNORM B 3151 bzw. der Recycling-Baustoffverordnung aufzeigen. In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen die Neuauflage der ÖNORM B 3151 „Abbrucharbeiten“ beleuchten bzw. Vorschläge im Rahmen einer Podiumsdiskussion für eine Neuauflage dieser bzw. der Recycling-Baustoffverordnung diskutieren. Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen. Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Programmfolder. Beilagen
Dipl.-Ing. Martin Car
Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper, sowie der Geschäftsführer an der Sitzung teilnehmen. Geplant ist dabei, klimarelevante, nachhaltige und ressourcenschonende Kriterien im Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite zu erarbeiten, die eventuell auch einen Einfluss auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, die ebenfalls von der FSV veröffentlicht wird, Eingang finden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit Mai 2022 die Broschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“ neu aufgelegt.
Die dreiteilige Kombibroschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“, die sich aus dem Mitgliederverzeichnis, dem Anlagenverzeichnis (Übersicht über Recycling-Anlagen in den Bundesländern) und dem Preisverzeichnis der einzelnen BRV-Mitgliedsbetriebe zusammensetzt, ist somit österreichweit die einzige Broschüre dieser Art, die den Auftraggebern eine gute Darstellung und Übersicht der verfügbaren Recycling-Produkte, Recycling-Anlagen und Preisangaben unserer Mitgliedsbetriebe bietet. Damit erhalten potentielle Kunden und weitere Interessierte aktuelle Informationen in gebündelter Form.
Dieses wichtige Informationsmedium wird gemeinsam mit weiteren aktuellen Unterlagen des Baustoff-Recycling Verbandes laufend an öffentliche Auftraggeber und weitere potentielle Kunden und Interessenten verteilt, sowie auf sämtlichen Veranstaltungen und Messebeteiligungen des BRV, wie z.B. auf dem FSV-Verkehrstag, beim europäischen Recycling-Kongress und bei sämtlichen Kursen, Seminaren und Tagungen des BRV aufgelegt.
Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage diese Broschüre zu übermitteln.
Selbstverständlich können Sie weitere Exemplare dieser Unterlagen für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter*innen getrennt anfordern.
Weiters möchten wir Sie nochmals auf den am 1. Juni 2022 stattfindenden EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen. Als BRV-Mitglied erhalten Sie vergünstigte Konditionen. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter www.eqar.info. Da der Kongress im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, können Sie kostenfrei bei der Geschäftsstelle des BRV (brv@brv.at) Tageseintrittskarten anfordern.
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2022.
Wir erlauben uns, Sie nochmals auf den Baustoff-Recycling-Kongress in München im Rahmen der IFAT 2022 hinzuweisen. Da wir ein erweitertes Angebot an Tageseintrittskarten für die Umweltmesse IFAT erhalten haben, können Sie nunmehr auch mehrere Tageseintrittskarten bei der Geschäftsstelle kostenfrei anfordern. Die Anmeldung zum Kongress kann zudem zu ermäßigten Mitgliederkonditionen erfolgen.
Weiters werden wir Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben die neue Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welche das Mitgliederverzeichnis, ein Anlagenverzeichnis und Annahme-/Abgabepreise von BRV-Mitgliedern enthält, zusenden.
Nutzen Sie noch vor der Sommerpause das Angebot des BRV, um Ihr Personal weiter zu schulen:
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 12/2022
1.1 BRV-Merkblatt Zwischenlager – Hinweis
Auf Seite 9 des Merkblattes „Zwischenlager….“, welches Anfang 2022 veröffentlicht wurde, ist ein Druckfehler in Zeile 11 der Tabelle enthalten. Anstelle der Schlüsselnummer 31423-39 ist richtig die Schlüsselnummer 31423-36 zu verwenden.
Bei neu ausgelieferten Merkblättern wird dieser Fehler korrigiert.
2.1 EQAR: Baustoff-Recycling-Tagung „Recycling-Baustoffe 2030“
Am 1. Juni findet in München der europäische Kongress der European Quality Association for Recycling e.V., bei der der BRV Mitglied ist, statt.
Themen dieses Events sind:
Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/Innen aus dem Recycling-Sektor.
Besonders hinzuweisen ist auf den Nachmittagsblock zur Bauproduktenverordnung. Die EU-Bauproduktenverordnung wurde erst vor wenigen Wochen im Entwurf neu aufgelegt und enthält einen sehr intensiven Nachhaltigkeitsansatz: Jedes Bauprodukt soll in Zukunft einen Recycling-Anteil enthalten, die öffentliche Vergabe soll verpflichtet werden, Ausschreibungen ressourcenschonend und kreislaufwirtschaftsfördernd durchzuführen. Vertreter des europäischen Bauverbandes, der Recyclingwirtschaft, der Planer werden dieses Thema in einer Podiumsdiskussion und in einem Vortrag behandeln.
Der BRV möchte daran erinnern, dass dieser Kongress im Rahmen der IFAT-Umweltmesse in München stattfindet. Der BRV hat die Möglichkeit, Ihnen dazu Tageseintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den BRV.
Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Programmfolder.
3.1 Verzeichnis Baustoff-Recycling in Österreich
Mit Mai 2022 aktualisierte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband die Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welches neben dem Mitgliederverzeichnis des BRV ein Anlagenverzeichnis enthält. Darüber hinaus werden auch diejenigen Annahme- und Abgabepreise publiziert, die Mitgliedsbetriebe bekannt gegeben haben.
Diese Publikation wird im Rahmen des internationalen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR am 1. Juni 2022 am Messestand aufgelegt werden, weiters wird diese Publikation bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen weitergegeben.
3.2 Der BRV in der Fachpresse
Wir erlauben uns, in diesem Rundschreiben einige Fachartikel beizulegen, die aufgrund der BRV-Veranstaltung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht worden sind.
Wir freuen uns, dass der BRV diese Veranstaltung so öffentlichkeitswirksam abhalten konnte und hochinteressante Themen mit profunden Referenten besetzen konnte.
Die Veröffentlichungen stammen aus
4.1 FSV-Arbeitsausschuss „Zuschlagskriterien“
Aufgrund der Kreislaufwirtschaftsstrategie, die in Österreich seitens des BMK im Jänner 2022 als Entwurf veröffentlicht wurde, möchte der Ausschuss der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) das Thema „Ökologisierung von Zuschlagskriterien“ angehen.
Eine konstituierende Sitzung wird im Juni stattfinden. Seitens des BRV wird der Vorsitzende,
Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper, sowie der Geschäftsführer an der Sitzung teilnehmen. Geplant ist dabei, klimarelevante, nachhaltige und ressourcenschonende Kriterien im Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite zu erarbeiten, die eventuell auch einen Einfluss auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, die ebenfalls von der FSV veröffentlicht wird, Eingang finden könnten.
5.1 Was tun mit Aushub? (Wien)
Am 20. Mai 2022 findet in Wien das Halbtagesseminar zum Thema Bodenaushub, Tunnelausbruch und Gleisaushub statt.
Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan behandeln „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Die jeweiligen aktuellen Regelungen mit einem Ausblick auf die Neufassung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 werden erörtert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.
Es wird darauf verwiesen, dass dieses Seminar voraussichtlich das letzte Mal für die Saison seitens des BRV angeboten wird.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage.
5.2 Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)
Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel der Recycling-Baustoffverordnung. Eingangsleitungen sollen als qualifiziertes Fachpersonal entsprechendes Grundlagenwissen aufweisen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV von 23. bis 24. Mai 2022 mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.
Nützen Sie die Chance, Ihr Personal noch für die verfügbaren Restplätze anzumelden – Näheres können Sie der Beilage entnehmen.
5.3 Salzburg: Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen
Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird am 8. Juni 2022 in Salzburg angeboten.
Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt, wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenden neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle. Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.
Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.
5.4 Salzburg: Neues zur Deponieverordnung
Im Anschluss an das oben dargestellte Seminar für die Zwischenlagerung wird seitens des BRV am gleichen Tag, den 8. Juni 2022 in Salzburg, das Halbtagesseminar „Neues zur Deponie-verordnung“ angeboten.
Das Deponieren von Baurestmassen und Bodenaushub ändert sich durch die Novelle 2021: Das Deponieren gewisser Baurestmassen wird in wenigen Jahren verboten sein. Ein weiterer Anstoß zur Verwertung ist damit gegeben. Das Seminar beinhaltet eine Kurzvorstellung der Deponie-verordnung aus baurelevanter Sicht, die Darstellung der Novelle 2021 mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle.
Das Anmeldeformular finden Sie im Detailfolder in der Beilage.
5.5 Salzburg: Eingangsleiter Baustoff-Recycling
Am 9.6. kommt der BRV nach Salzburg, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.
Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.
5.6. Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person
Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 13. Juni 2022 in Wien angeboten.
Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.) und soll auch einen Änderungsbedarf hinsichtlich der ÖNORM B 3151 bzw. der Recycling-Baustoffverordnung aufzeigen.
In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen die Neuauflage der ÖNORM B 3151 „Abbrucharbeiten“ beleuchten bzw. Vorschläge im Rahmen einer Podiumsdiskussion für eine Neuauflage dieser bzw. der Recycling-Baustoffverordnung diskutieren.
Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.
Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Programmfolder.
Beilagen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte BRV-Mitglieder! Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte Ihnen mit diesem Rundschreiben nähere Inhalte der Bauproduktenverordnung zur Kenntnis bringen. Es handelt sich dabei um Hinweise, die insbesondere das Thema Green Deal, Nachhaltigkeit und Baustoff-Recycling betreffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den EQAR-Kongress am 1. Juni verweisen – das Thema Bauproduktenverordnung wird dort aus Sicht der Recycling-Wirtschaft vorgestellt und im Rahmen einer Podiumsdiskussion besprochen werden. Der EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ findet im Rahmen der Messe „IFAT“ statt, die sich dieses Jahr als Schwerpunktthema speziell auch der Verwertung widmet. Als BRV-Mitglied laden wir Sie nicht nur ein, den Kongress zu besuchen, sondern halten für Sie als Mitgliedsunternehmen des BRV 2 Tageskarten zum Besuch der Messe kostenlos vor, die Sie gerne bei der Geschäftsstelle anfordern können. Unsere weiteren Veranstaltungen: mit freundlichen Grüßen ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND Der Geschäftsführer
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2022 1.1 Entwurf der Europäischen Bauproduktenverordnung Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung aufgelegt und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird dazu eine Stellungnahme rechtzeitig abgeben und wird den Entwurf in einer Arbeitsgruppe behandeln. Vorweg möchten wir Sie über einige, für das Baustoff-Recycling relevante, Inhalte informieren. Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Der Entwurf behandelt insbesondere: In den Vorbemerkungen wird festgehalten, die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zu verbessern. Daher sollten die Hersteller die Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte fördern. Die (Vorbereitung auf die) Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, insbesondere durch die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Recyclingphase und die Vermeidung von gemischten, vermengten oder komplizierten Materialien. Die Produkte sind so zu entwerfen, herzustellen und zu verpacken, dass die folgenden inhärenten Umweltaspekte des Produkts nach dem Stand der Technik berücksichtigt werden: Das öffentliche Auftragswesen macht 14 % des BIP der Union aus. Um zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität, der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, die die öffentliche Gesundheit und die biologische Vielfalt schützt, beizutragen, sollten die öffentlichen Auftraggeber und Einrichtungen gegebenenfalls verpflichtet werden, ihre Beschaffung an spezifischen Kriterien oder Zielen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung auszurichten, die in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten festzulegen sind. Im Vergleich zu einem freiwilligen Ansatz stellen verbindliche Kriterien oder Zielvorgaben sicher, dass die öffentlichen Ausgaben eine größtmögliche Hebelwirkung entfalten, um die Nachfrage nach leistungsfähigeren Produkten zu steigern. Die Kriterien sollten transparent, objektiv und nicht diskriminierend sein. Bauprodukte, die bereits bewertet wurden und wiederverwendet werden, sollten nicht den Regeln unterliegen, die für neue Bauprodukte gelten. Für gebrauchte Bauprodukte, die noch nie zuvor auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wurden, sollten jedoch dieselben Vorschriften gelten wie für neue Bauprodukte, da solche Produkte noch nie bewertet wurden. Die verstärkte Verwendung wiederaufbereiteter Produkte ist Teil einer Umstellung auf eine stärkere Kreislaufwirtschaft und einer Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdrucks von Bauprodukten. Darüber hinaus ist der Wiederaufarbeitungsmarkt derzeit noch nicht sehr entwickelt, und die Anforderungen an wiederaufbereitete Produkte sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Daher und zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, wiederaufbereitete Produkte von der Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung auszunehmen. Eine solche Ausnahme sollte jedoch nicht für Produkte möglich sein, die nicht für die Wiederaufarbeitung geeignet sind oder bei denen Interessen anderer Mitgliedstaaten auf dem Spiel stehen. Um die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung von Bauwerken und die Verwendung überschüssiger Bauprodukte dennoch in großem Umfang zu ermöglichen, sollte für diese Bauprodukte ein erleichtertes Verfahren zur Erstellung der Leistungserklärung festgelegt werden. Im Hinblick auf die Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sollten Hersteller im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte bevorzugen. Die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, nämlich durch Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Phase des Recyclings und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien. Bestimmte Herstellerpflichten, wie die Bewertung der Umweltverträglichkeit oder die Bevorzugung recycelbarer Materialien, können bei gebrauchten, wiederaufbereiteten oder überzähligen Produkten kaum erfüllt werden. Wirtschaftsbeteiligte, die die Wiederverwendung ermöglichen oder eine Wiederaufarbeitung durchführen, sollten daher von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden, zumal die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung der Umwelt zugutekommen. Um die Umweltbewertung von Bauprodukten vollständig abzudecken und Produktanfor-derungen angemessen abzudecken, die sogar in aktuellen harmonisierten technischen Spezifikationen bestehen, sollte ein umfassenderer Anhang I entwickelt werden, der auch eine detaillierte Liste der wesentlichen Merkmale in Bezug auf die Ökobilanz und eine vollständige Liste enthält Rahmen für die Produktanforderungen. Vor dem Inverkehrbringen eines Produkts muss der Hersteller: (A) die Konformität des Produkts mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil B und C, soweit sie durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 5 Absatz 2 festgelegt wurden, und mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil D überprüfen; (B) sich dem jeweiligen Bewertungs- und Überprüfungssystem gemäß Anhang V unterziehen; und (C) eine Konformitätserklärung erstellen. Für die in Anhang I Teil A Nummer 2 angegebenen Produkteigenschaften bewertet der Hersteller die Umwelteigenschaften des Produkts gemäß harmonisierten technischen Spezifikationen oder gemäß dieser Verordnung erlassenen Rechtsakten der Kommission und verwendet, sobald verfügbar, die neueste Version der erstellten Software frei verfügbar auf der Website der Europäischen Kommission. Dies gilt jedoch nicht für gebrauchte, wiederaufbereitete oder überschüssige Produkte, es sei denn, der Wirtschaftsakteur entscheidet sich vorbehaltlich der Verpflichtungen dieses Artikels gemäß Artikel 26 für die Anwendung dieser Verordnung wie bei neuen Produkten. Sofern die Produktsicherheit oder die Sicherheit von Bauwerken dadurch nicht beeinträchtigt wird, hat der Hersteller folgende Pflichten: Wenn die Verpflichtungen dieses Absatzes aufgrund eines Konflikts zwischen verschiedenen Verpflichtungen nicht kumulativ erfüllt werden können, muss der Hersteller eine Kompromisslösung wählen, die die höchsten und kostengünstigsten Vorteile in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit für die kombinierten Produkte und Bauwerke bringt. Zum grünen öffentlichen Beschaffungswesen wird festgehalten, dass der Kommission die Befugnis übertragen wird, diese Verordnung durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 87 zu ergänzen, indem sie Nachhaltigkeitsanforderungen festlegt, die für öffentliche Aufträge gelten, einschließlich der Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung dieser Anforderungen durch die Mitgliedstaaten. Im Anhang wird zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ festgehalten: Die Bauwerke und alle Teile davon sind so zu planen, zu errichten, zu nutzen, instand zu halten und abzureißen, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig ist und Folgendes gewährleistet: (A) Verwendung von Roh- und Sekundärstoffen mit hoher Umweltverträglichkeit und damit mit geringem ökologischem Fußabdruck; (B) Minimierung der Gesamtmenge an verwendeten Rohstoffen; (C) Minimieren der Gesamtmenge an verkörperter Energie; (D) Minimierung des Gesamtverbrauchs von Trink- und Braunwasser; (E) Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit der Bauwerke, ihrer Teile und ihrer Materialien nach dem Abriss In einer Beilage zum Rundschreiben finden Sie „Fragen und Antworten zur Bau-produktenverordnung“, die allgemein den Entwurf erläutert. Am 1. Juni 2022 wird im Rahmen des EQAR-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ die Novelle der Bauproduktenverordnung ein Schwerpunkt sein. 2.1 Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien) Am 5. Mai 2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt. Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert. Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder. 2.2 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien) Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden. Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder. 2.3 Was tun mit Aushub? (Wien) Am 20. Mai 2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben. Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an. 2.4 Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien) In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24. Mai 2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen. Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung). Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts. 2.5 EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München) Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT. Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info. ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle. Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können bei der Geschäftsstelle (brv@brv.at) pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden. Beilagen
Dipl.-Ing. Martin Car
Die Bauproduktenverordnung ist die Basis für das Inverkehrsetzen vieler Baustoffe. Die Novelle der Bauproduktenverordnung liegt derzeit im Entwurf vor – Produkte der Kreislaufwirtschaft werden dabei speziell thematisiert.
Im Rahmen des europäischen Baustoff-Recycling-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ stellt die European Quality Association for Recycling e.V., EQAR, dieses Thema sowie neue Möglichkeiten für den Einsatz von Recyclingmaterialien in den Mittelpunkt der Tagung. Vertreter aus Tschechien, Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz sowie des europäischen Bauverbandes FIEC referieren zu obigen Themen sowie zu Best Practice der Ausschreibung und Vergabe.
Der Kongress wird simultan in Deutsch/Englisch übersetzt.
Wir laden Sie als Vertreter*in der Presse herzlich ein, an diesem Kongress, der am 1.6.2022 im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT in München stattfinden wird, kostenfrei teilzunehmen. Für den Zutritt benötigen Sie eine Akkreditierung – bitte wenden Sie sich diesbezüglich an brv@brv.at.
Sollten Sie Interesse haben, den BRV-EQAR-Stand auf der IFAT zu besuchen, finden Sie uns in der für die Kreislaufwirtschaft reservierten Halle B4:
Wir würden uns auch freuen, wenn Sie in Ihrem Medium auf den EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen und diesen in Ihre Terminübersicht aufnehmen.
Beilage:
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