Neue Anforderungen an den Abbruch

Abbrucharbeiten sind ein zentraler Bestandteil der Baufreimachung und Voraussetzung für Neubauten bzw. Sanierungen. Ob Teilabbruch oder Gesamtabbruch, neben den jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung ist auch der Stand der Technik zu berücksichtigen. Dieser wird mit 1. Dezember 2014 durch die ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu festgelegt. Mit 1.1.2016 wird dieser Standard rechtsverbindlich in der Recycling-Baustoffverordnung für Baurestmassen vorgeschrieben.

17 April, 2024 – 22 Mai, 2024
00:00 – 23:59

Standort:
Asia Hotel & Spa Leoben
In der Au 1-3, Leoben

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