Neue Anforderungen an den Abbruch
Abbrucharbeiten sind ein zentraler Bestandteil der Baufreimachung und Voraussetzung für Neubauten bzw. Sanierungen. Ob Teilabbruch oder Gesamtabbruch, neben den jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung ist auch der Stand der Technik zu berücksichtigen. Dieser wird mit 1. Dezember 2014 durch die ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu festgelegt. Mit 1.1.2016 wird dieser Standard rechtsverbindlich in der Recycling-Baustoffverordnung für Baurestmassen vorgeschrieben.
03 März, 2025
09:00 – 12:00
Standort:
Seminarhaus auf der Gugl
Auf der Gugl 3, Linz
Folder RB_ausAushub_Neue ÖNormB3141_2025 Wien Linz
26 Mai, 2025
13:00 – 16:00
Standort:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband – BRV
Karlsgasse 5, Wien
Folder RB_ausAushub_Neue ÖNormB3141_2025 Wien Linz