Mitgliederinformation 14/2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!
Der BRV übersendet Ihnen im Anhang die Mitgliederinformation 14/2026 mit vielen aktuellen Informationen, die Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben entnehmen.
Wir hoffen, Sie am 4. November 2026 bei der kommenden BRV-Jahrestagung in Wien begrüßen zu dürfen.
Melden Sie sich und Ihre MitarbeiterInnen zu den nächsten Veranstaltungen des BRV an:
Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung
BRV-Jahrestagung
Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe
Seminar „Abfallrecht am Bau von A-Z“ (Wien)

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2026
1. Rechtliche Angelegenheiten
1.1 Entwurf Klimagesetz
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG) zur Begutachtung bis Ende Oktober 26 aufgelegt.
Der vorliegende Entwurf für ein Klimagesetz sieht eine Neuaufstellung der Ziele, Institutionen und Prozesse für eine wirksame Klimapolitik in Österreich vor. Auf Grundlage der Langfristziele des Übereinkommens von Paris sowie der Höchstmengen von Treibhausgasemissionen gemäß Unionsrecht und dem nationalen Ziel der Klimaneutralität 2040 verankert der Entwurf Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Kreislaufwirtschaft und klimaneutrale Verwaltung, schafft neue Gremien – Steuerungsgruppe, Wissenschaftlicher Klimabeirat – und ordnet diesen klare Aufgaben zu. Der Wissenschaftliche Klimabeirat gewährleistet eine wissensbasierte Diskussion und Entscheidungsfindung. Zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen sieht der Entwurf des Gesetzes als zentrales Planungselement einen Klimafahrplan mit indikativen Reduktionspfaden und kosteneffizienten, wirksamen Maßnahmen des Bundes und der Länder vor.
Seitens der Geschäftsstelle wird dann eine fristgerechte Stellungnahme erfolgen, sollten seitens der Mitgliedsbetriebe Vorschläge dazu bis zum 22. Oktober 2026 einlangen.
1.2 Entwurf einer Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000
Der vorliegende Entwurf der Änderung des UVPG dient der Umsetzung von mehreren Punkten des Regierungsprogramms betreffend UVP-Verfahren. Insbesondere soll durch Verein-fachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken (vormals 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993) eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im UVP-G 2000 sind auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2024/2012 zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (im Weiteren: UVP-Richtlinie), sowie aufgrund von einschlägiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) betreffend die Kumulierungsbestimmung zu überarbeiten. Im Weiteren werden die geltenden Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im UVP-G 2000 angepasst werden.
Der vorliegende Entwurf dient auch der Umsetzung von Bestimmungen der RED III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 („RED III-Richtlinie“) im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000), soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.
Künftig soll es nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben. Die Trennung in zwei Verfahrensarten (ordentliches und vereinfachtes Genehmigungs-verfahren) wird aufgehoben und das bisherige „vereinfachte Verfahren“, das alle in der UVP-Richtlinie geforderten Verfahrensschritte umfasst, als Standardverfahren festgelegt.
Der BRV plant zu der Novelle keine Stellungnahme abzugeben.
1.3 Entwurf eines Industriestromgesetzes
Die Strompreise für industrielle Endverbraucher in Österreich und Europa haben in den vergangenen Jahren ein hohes Niveau erreicht und stellen ein Risiko für die Wettbewerbs-fähigkeit des Standorts dar. Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sind energie- und handelsintensive Industriezweige in Österreich weiterhin mit höheren Kosten sowie erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Preisentwicklung konfrontiert.
Die österreichische Industriestrategie sieht daher zur Entlastung energie- und handels-intensiver Unternehmen vor, dass ein Industriestrompreis eingeführt wird. Dieser dient der Herstellung fairer Bedingungen mit wichtigen Wettbewerbs- und Handelspartnern.
Die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Standorte insbesondere für energie- und handelsintensive Branchen wird dadurch für einen begrenzten Zeitraum abgesichert. Zudem wird das Risiko gemindert, dass hohe Stromkosten von der Elektrifizierung der Produktions-prozesse abhalten, die für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union unerlässlich ist. Mittelfristig werden die Strompreise durch strukturelle Maßnahmen nachhaltig gesenkt.
Die Novellierung des Standortabsicherungsgesetzes 2025 (SAG 2025) ist erforderlich, um dessen Anwendungsbereich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029 zu erstrecken. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung an die geänderten beihilferechtlichen Vorgaben. Im Rahmen der Förderrichtlinien wird eine Standortgarantie in Bezug auf die Beschäftigten abgebildet sowie sichergestellt, dass die zur Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung gesetzten Maßnahmen nach Möglichkeit auch den Zielen der Stärkung der europäischen (EWR und Schweiz) Wertschöpfung, der technologischen Souveränität sowie resilienter Lieferketten Rechnung tragen.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es daher, durch die Einführung eines zeitlich begrenzten Industriestrompreises einen Beitrag zur Senkung und Stabilisierung der Stromkosten energie- und handelsintensiver Betriebe zu leisten und damit deren Planungs- und Investitions-sicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Österreich gestärkt und einer Abwanderung von Produktion und Wertschöpfung entgegen-gewirkt werden.
Der BRV plant, keine Stellungnahme abzugeben.
1.4 Grenzüberschreitende Verbringung: DIWASS für Grüne Liste – keine Umsetzung im EDM
Die Verpflichtung der digitalen Abwicklung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen der Grünen Liste mittels DIWASS (Digital Waste Shipment System) wird bis 1. Jänner 2027 aufgeschoben.
Das BMLUK hatte geplant, DIWASS für Österreich sowohl zur Abwicklung von Notifizierungen als auch von Grüne Liste Verbringungen in das österreichische EDM-System zu integrieren.
Das BMLUK gab nun bekannt, dass die digitale Abwicklung von Grüne Liste Verbringungen – nicht in das nationale EDM-System (Anwendung eVerbringung) integriert wird.
Stattdessen soll die Abwicklung künftig direkt über das EU-System DIWASS erfolgen.Ein Testbetrieb ist für Herbst 2026 vorgesehen, der produktive Einsatz soll EU-weit voraussichtlich mit Beginn 2027 möglich sein.
Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Übergangsregelungen.
2.Technische Angelegenheiten
2.1. BRV-Stellungnahme zu OIB-Grundanforderung 7
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) legte eine neue OIB-Richtlinie 7 im Entwurf (Juni 26) mit dem Titel „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ zur Stellungnahme bis Ende September auf. Der BRV nahm zeitgerecht Stellung dazu.
In der Einleitung des Grundlagendokumentes des OIB zur OIB-Richtlinie 7 wird ein Überblick über die Hintergründe sowie über die relevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen gegeben, auf denen die OIB-Richtlinie 7 analog den bisherigen OIB-Richtlinien aufbauen soll.
Voraussetzung für Wiederverwendung und Recycling ist die Verwendung von Materialien mit möglichst geringen Anteilen an Schad- und Störstoffen, ebenso die Trennbarkeit dieser Materialien beziehungsweise Bauteilschichten. Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten besteht die Notwendigkeit des verwertungsorientierten Rückbaus.
Zur Reduktion der anfallenden Baurestmassen werden folgende Aspekte als wesentlich erachtet:
- Berücksichtigung abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Planung von Bauwerken,
- Einsatz von Recyclingbaustoffen,
- Vermeidung gefährlicher Stoffe,
- Kenntnis der Mengen und Zusammensetzung von Aushub und verwendeten Baustoffen,
- Trennbarkeit von Materialien und Komponenten
Mit der erstmaligen Einführung der OIB-Richtlinie Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird ein wichtiger Schritt zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die österreichische Bauwirtschaft vollzogen und es könnten obige Inhalte einfließen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband begrüßte grundsätzlich die Erweiterung der bestehenden OIB-Richtlinien um den Fokus auf Lebenszyklus/Treibhauspotenziale, da dies eine zentrale Forderung der europäischen Bau- und Kreislaufwirtschaft darstellt.
Allerdings sieht sich der BRV gezwungen, auf Defizite in der vorliegenden Fassung hinzuweisen, die aus unserer Sicht eine unzureichende Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie der im Grundlagendokument formulierten Empfehlungen darstellen.
Die OIB-Richtlinie 7 beschränkt sich – wie vom OIB selbst eingeräumt – auf eine rein rechtlich notwendige Minimalumsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1275. Dies ist aus Sicht des BRV unverständlich, da die Richtlinie explizit die „nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ – und damit auch Recycling und Kreislaufwirtschaft als zentrales Ziel definiert. Bereits im OIB-Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 waren diese Themen umfassend behandelt worden.
Dass diese Inhalte nun nicht in die verbindliche OIB-Richtlinie übernommen wurden, stellt eine Abweichung von der ursprünglichen Konzeption dar und wirft die Frage auf, warum die im Grundlagendokument enthaltenen Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden.
2.2. CEN TC 350: BRV-Stellungnahme zum Technischen Bericht über Vorweg-Audits bei Abbrüchen
Der Entwurf eines Technischen Berichts liegt den CEN-Mitgliedern (z. B. DIN, ASI, AFOR) derzeit zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde vom Technischen Ausschuss CEN/TC 350 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ verabschiedet. Der BRV nützte die Möglichkeit und nahm über das Spiegelkomitee Stellung, welche bislang Zustimmung mehrerer Organisationen erhielt.
Der Technische Bericht wurde von der Arbeitsgruppe CEN/TC 350/SC 1/WG 8 „Audits und Bewertung vor dem Rückbau und vor der Sanierung“ erstellt, bei dem auch der BRV mitwirkte.
Die Stellungnahme begrüßte das Vorgehen, das vergleichbar mit der Schadstoff- und Störstofferkundung in Österreich ist. Durch das europaweite Vorgehen, speziell ausgebildete Experten/Expertinnen für die Untersuchung einzusetzen, kommt es zu keinen Wettbewerbs-verzerrungen in Grenzgebieten.
Die vorgesehene Digitalisierung der Berichte entspricht den Anforderungen der Kommission, die zukünftig die Weitergabe von Daten vom AG zum AN und zu weiteren betroffenen Unternehmen erleichtern könnte.
Der BRV brachte zum Ausdruck, dass es im Interesse der Recycling-Wirtschaft steht, wenn dieser Technische Bericht „Pre-Deconstruction Audit and Evaluation“ auch in den noch heuer zu veröffentlichenden Circular Economy Act einfließt. Ähnlich äußerte sich auch die European Quality Association for Recycling e.V:, an der der BRV beteiligt ist.
Nach den derzeitig vorliegenden Informationen soll der Technische Report seitens CEN Ende Dezember 2026 final veröffentlicht werden. Wir werden Sie darüber selbstverständlich informieren.
2.3. ÖNORM B 3148 Hinterfüllung von Arbeitsräumen mit selbstverdichtenden Material (SVM)
Die zuständige Arbeitsgruppe im ASI (051.09) hatte eine Überarbeitung der ÖN B 3148 „Hinterfüllung von Arbeitsräumen mit selbstverdichtenden Material (SVM)“ im Entwurf zur internen Stellungnahme verabschiedet. Stellungnahmen führten zu einer Überarbeitung dieses ersten Entwurfes.
Die ÖNORM behandelt Anforderungen an Hinterfüllungen mit selbstverdichtendem Material (SVM) von Künetten, Rohrgräben und Arbeitsräumen. Der Anwendungsbereich umfasst ausschließlich Material, das keine Verdichtungsenergie beim Einbau benötigt und nach Einbau händisch bearbeitet werden kann. Als Bindemittel dienen ausschließlich hydraulische Bindemittel. Das Dokument legt Anforderungen an die Materialeigenschaften sowie an den Einbau fest. Auch Rezyklate können dabei Verwendung finden.
Mit einer Veröffentlichung der ÖNORM ist im 1. Quartal 2027 zu rechnen.
3. EU und Ausland
3.1. EQAR übermittelt Vorschlag zum CEA an EU-Umweltkommissarin
EQAR übersendete im September ein Schreiben an EU-Umweltkommissarin Roswall mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft ermöglichen – Erwartungen der EQAR an den Europäischen Circular Economy Act (CEA)“. Damit möchte EQAR vor Verabschiedung des CEA durch die Europäische Kommission einen Impuls setzen, um den CEA im Baubereich erfolgreich zu implementieren.
Es handelt sich dabei um einen Impuls der European Quality Association for Recycling, der auch der GSV angehört.
Europa verfügt über leistungsfähige Rückbau-, Aufbereitungs- und Recyclingstrukturen. Dennoch scheitert Kreislaufwirtschaft im Bausektor häufig nicht an der Technik, sondern an den Übergängen zwischen Planung, Rückbau, Abfallrecht, Produktrecht und Markt.
Der Circular Economy Act bietet die Chance, diese Schnittstellen erstmals als zusammenhängendes System zu betrachten.
Aus Sicht der EQAR sollte das Ziel deshalb nicht darin bestehen, zusätzliche Dokumentations-, Prüf- oder Genehmigungsebenen zu schaffen. Entscheidend ist vielmehr, dass Materialien früh erkannt, sichere Anschlusswege ermöglicht, unnötige Abfallwege vermieden und Sekundär-rohstoffe rechtssicher wieder in den europäischen Markt gebracht werden.
Was EQAR vom Circular Economy Act erwartet:
- Know before deconstruction Frühzeitige, verhältnismäßige Bestandsinformation als Grundlage für Re-Use und Recycling.
- Recognise secured circular use Objektiv gesicherte weitere Nutzung in qualitätsgesicherten Stoffstromsystemen bei der Beurteilung des Abfallstatus berücksichtigen.
- Make End-of-Waste an enabler Einheitliche und praktikable EoW-Wege schaffen und bestehende Qualitäts-, Produkt- und Umweltprüfungen anerkennen.
- Create a real market for secondary raw materials Gleichberechtigten Marktzugang, materialoffene Ausschreibungen und eine kreislauforientierte öffentliche Beschaffung schaffen.
- Harmonise what needs harmonisation, preserve what works Europäische Anerkennung und Kompatibilität schaffen, ohne funktionierende nationale Systeme durch zusätzliche parallele Prüfstrukturen zu ersetzen.
- Digitalise to simplify Interoperable Daten, einmalige Erfassung und Mehrfachnutzung, keine neue Berichtsbürokratie.
Der CEA soll im 4. Quartal 2026 seitens der Kommission veröffentlicht werden.
4. Veranstaltungen
4.1. Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung
Das Seminar, das am 6. Oktober 2026 in Wien stattfindet, vermittelt einen umfassenden Überblick über den fachgerechten und gesetzeskonformen Umgang mit Baustellenaushub. Behandelt werden die Grundlagen der Ausschreibung, die Probenahme und Beurteilung von Aushubmaterial sowie dessen Verwertung oder Entsorgung unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Anforderungen.
Die Teilnehmenden lernen die relevanten rechtlichen Vorgaben und praktischen Vorgehens-weisen sowohl für Kleinbaustellen als auch für Massenaushübe kennen. Themenschwerpunkte sind standardisierte Leistungsbeschreibungen, die Probenahme nach den geltenden ÖNORMEN, die Auswertung von Untersuchungsergebnissen, die Verwendung von Aushubmaterial als Boden, die Verwertung als Recycling-Baustoff sowie die Deponierung.
4.2. ÖWAV-Schulung: Eingangsleitung Deponie (Boden-, Inert-, Baurestmassendeponie)
Seitens des ÖWAV wird in Wien vom
12.-14. Oktober (Teil 1) und vom
19.-21. Oktober 2026 (Teil 2)
die anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 veranstaltet. Sie richtet sich an die Eingangsleitung (und deren Stellvertretung) von Deponien (Bodenaushub-/Inert-abfall-/Baurestmassendeponien) und endet mit einer Prüfung; der Kurs ist aber auch sehr gut für Eingangsleitungen von Baustoff-Recyclinganlagen geeignet.
BRV-Mitglieder können zu vergünstigten Konditionen teilnehmen. Anmeldungen unter www.oewav.at.
4.3. BRV-Jahrestagung 2026 „Perspektiven für die Bau- und Recyclingwirtschaft“
Am 4. November 2026 lädt der BRV zur zentralen Fachveranstaltung der Branche nach Wien ein. Erleben Sie ein hochkarätiges Programm zu den drängendsten Themen der Bau- und Recyclingwirtschaft – von neuen gesetzlichen Vorgaben bis zu innovativen Lösungsansätzen.
Nutzen Sie diese Plattform für Wissensaustausch, Networking und praxisnahe Impulse.
Highlights der BRV-Jahrestagung 2026:
- Neue AushubVO: Rechtssicherheit und Chancen für die Praxis
- Asbestproblematik: Aktueller Stand und Lösungsansätze
Diskutieren Sie mit führenden Expert:innen über die neuesten Entwicklungen und praxis-erprobte Lösungen.
Die kommende Tagung findet am 4. November 2026 in Wien, Hotel roomz Vienna Prater, statt. Melden Sie sich gleich an und sichern Sie sich einen der begehrten Plätze.
Nützen Sie auch die Gelegenheit, Ihr Unternehmen im Rahmen unserer Großveranstaltung mit einem der attraktiven Werbe- und Sponsoringpakete zu präsentieren. Alle relevanten Details finden Sie im Anhang (siehe auch unser E-Mail vom 25.9.).
Nähere Informationen zur BRV-Jahrestagung im beiliegenden Folder und auf der Homepage des BRV! https://brv.at/save-the-date-brv-jahrestagung-2026/

4.4. Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe (Online)
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungs-beschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Der BRV veranstaltet am 12. November dazu ein Online-Seminar, in dem die Teilnehmenden ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe erhalten.
4.5. BRV-Seminar: Abfallrecht am Bau von A-Z
Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht und findet am 17. November 2026 in Wien statt. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:innen werden rechtliche Vorgaben und Lösungsvorschläge für komplexe Situation dargestellt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder.
Beilagen
- Folder „Baustellenaushub- von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung“
- Folder „Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe“
- Folder „Abfallrecht am Bau von A-Z“
- Folder „BRV-Jahrestagung“

