Mitgliederinformation 13/2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!
Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 13/2026 mit dem Schwerpunkt „Finaler Entwurf des Technischen Berichtes „Pre-Deconstruction Audit and evaluation“, welcher Ende August seitens CEN TC 350 zur Stellungnahme versendet wurde. Dieser soll auch in den in Bälde zu erwartenden CEA (Circular Economy Act) der Europäischen Kommission einfließen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.
Bitte halten Sie sich den Termin 4. November 2026 für die kommende BRV-Jahrestagung in Wien frei. Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen.
Melden Sie sich und Ihre MitarbeiterInnen zu den nächsten Veranstaltungen des BRV an:
Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung
BRV-Jahrestagung
Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe
Seminar „Abfallrecht am Bau von A-Z“ (Wien)

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2026
1. Technische Angelegenheiten
1.1 CEN TC 350: Finaler Entwurf eines Technischen Berichts über Vorweg-Audits bei Abbrüchen
Der Entwurf eines Technischen Berichts wird den CEN-Mitgliedern (z. B. DIN, ASI, AFOR) derzeit zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde vom Technischen Ausschuss CEN/TC 350 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ verabschiedet.
Der Technische Bericht wurde von der Arbeitsgruppe CEN/TC 350/SC 1/WG 8 „Audits und Bewertung vor dem Rückbau und vor der Sanierung“ erstellt, bei dem auch der BRV mitwirkte.
Der Übergang von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft im Bausektor erfordert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit der End-of-Life-Phase von Bauwerken. Dazu gehört die Maximierung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings von Materialien, was nur durch den Ersatz herkömmlicher Abbruch- sowie Sanierungs- und Renovierungsverfahren durch ausgefeilte Rückbau- und Sanierungsverfahren erreicht werden kann.
Die Umsetzung von Rückbau- und Sanierungsverfahren wird europaweit gefördert – in der EU-Gesetzgebung werden sie als selektive Abbruchverfahren bezeichnet. Ein Kernprinzip dieser Vorgehensweise ist
- die Identifizierung, Bewertung und sorgfältige Trennung von Ressourcen an der Quelle, um die Wiederverwendung und das hochwertige Recycling von Baustoffen zu maximieren, sowie
- die Sicherstellung der vorausschauenden Identifizierung, der sicheren Entfernung aus den Materialströmen und der ordnungsgemäßen Handhabung von gefährlichen Stoffen, um deren Kontamination von Materialien, Produkten und Bauteilen zur Wiederverwendung oder von Sekundärmaterialströmen für das Recycling und die Verwertung zu verhindern.
Ein effektiver Rückbau ist ohne Vorkenntnisse über die in einem Gebäude enthaltenen Materialien nicht möglich. Vorab-Rückbau-Audits (PDAs) sind die wesentliche Voraussetzung für diesen Prozess. Ein PDA ist eine systematische Bewertung, die vor Beginn eines vollständigen oder teilweisen Rückbaus durchgeführt wird – „systematisch“, da das Audit nach einer vordefinierten Methodik erfolgt, die auf alle Arten von Bauwerken anwendbar ist.
Sein Zweck ist es,
- alle Materialien und Bauteile in Bauwerken zu identifizieren und zu quantifizieren,
- sie im Hinblick auf eine mögliche Wiederverwendung, ein Recycling, eine Verwertung oder eine sichere Entsorgung zu klassifizieren.
Es liefert die entscheidenden Daten, die für die Planung eines Rückbau- oder Sanierungsprojekts erforderlich sind, und ermöglicht so die gezielte Rückgewinnung wertvoller Ressourcen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und effektiven Umgangs mit Gefahrstoffen.
Was ist ein PDA? Ein PDA ist eine vorbereitende Maßnahme im Rahmen eines Abbruch-Audits mit dem Ziel,
- Informationen über die Art und Menge von Bauprodukten zur Wiederverwendung, von Bauschutt mit Potenzial zur Vorbereitung auf Wiederverwendung und Recycling sowie von anderen Arten von Bauschutt, die während des Rückbaus anfallen, zu sammeln und zu bewerten; und
- allgemeine und standortspezifische Empfehlungen zum Rückbauprozess abzugeben. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Identifizierung von Materialien, die gefährliche Stoffe oder Gemische enthalten, sowie von solchen, die die Wiederverwendung oder das Recycling behindern könnten.
Je nach den nationalen Anforderungen kann die PDA
- Probenahmen,
- Laboranalysen
- oder den Nachweis einer Kontamination
umfassen oder auch nicht; diese fallen unter spezielle behördliche Begutachtungen.
Die Ergebnisse einer PDA können in den folgenden Entscheidungskontexten verwendet werden:
- Behördliche Genehmigungsverfahren
- Planung von Rückbauarbeiten
- Anwendungen in der Kreislaufwirtschaft
- Umwelt- und Unternehmensberichterstattung
- Einsatz in digitalen Dokumentationswerkzeugen
Beteiligte Akteure:
- Eigentümer des Bauwerks
- Prüfer/Prüferteam
- Behörde
- Auftragnehmer (Rückbauunternehmen)
- Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen
- Betreiber von Wiederverwendungsmärkten
- Betreiber digitaler Systeme

Gefährliche Stoffe müssen vor der PDA oder spätestens während der PDA identifiziert werden. Die Abwesenheit von Schadstoffen ist eine Voraussetzung für die Wiederverwendung oder das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen. Dies muss durch eine Schadstoff-untersuchung festgestellt werden.
PDAs werden von einem Prüfer oder einem Prüferteam mit entsprechenden Fähigkeiten, Kenntnissen und Fachkompetenzen durchgeführt. Die Fachkompetenz des Prüfers oder des Prüferteams entspricht der Komplexität der zu prüfenden Bauwerke. Darüber hinaus ist der Prüfer neutral und unabhängig vom Auftragnehmer oder Abbruchunternehmen, die den Abbruch der Bauwerke durchführen.
Das Inventar ist ein primäres Ergebnis der PDA. Es handelt sich um eine strukturierte Liste, die die Arten, Mengen und Standorte aller während der Prüfung identifizierten Materialien und Bauprodukte dokumentiert.
Ein typischer PDA-Bericht umfasst:
- Projektzusammenfassung: Ein Überblick über die Bauarbeiten, den Umfang des PDA und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
- Methodik: Eine Beschreibung des angewandten Verfahrens, einschließlich der geprüften Unterlagen, der Methoden zur Baustellenbegehung und etwaiger aufgetretener Einschränkungen.
- Bestandsaufnahme: Die detaillierte Bestandsaufnahme von Materialien und Bauprodukten unter Berücksichtigung der Schadstoffkonzentrationen und des Zustands.
- Empfehlungen zum Ressourcenmanagement: Detaillierte Empfehlungen für den Umgang mit den einzelnen Materialströmen, Empfehlungen gemäß nationaler Anforderungen und unter Berücksichtigung des Vorhandenseins gefährlicher Stoffe
- Anhänge: Begleitende Informationen wie Fotos, Lagepläne und Laboranalyseergebnisse (falls zutreffend)
Der Bericht gliedert sich wie folgt:
- Grundlegende Informationen zu den Bauarbeiten auf Baustellenebene
- Informationen zu den Bauarbeiten
- Materialinventar
- Komponenteninventar
- Rückbau und Materialmanagement
Die im Rahmen von Audits vor dem Abriss erhobenen Daten werden in interoperablen digitalen Formaten strukturiert, gespeichert und ausgetauscht, um Konsistenz, Rückverfolgbarkeit und Wiederverwendbarkeit während des gesamten Auditprozesses und darüber hinaus zu gewährleisten. Gegebenenfalls werden die Auditergebnisse in offenen, maschinenlesbaren Formaten (z. B. IFC, CSV, JSON) erfasst.
Bislang ist die PDA in Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden (auf globaler Ebene) verpflichtend. Freiwillig in den Niederlanden, Norwegen, Portugal und der Schweiz. Gemischt/bedingt in Deutschland (freiwillig, wird jedoch in Normen erwähnt), im Vereinigten Königreich (obligatorisch in London), in Schweden (obligatorisch in bestimmten Kontexten), in Finnland (obligatorisch für bestimmte Projekte ab 2025) sowie in Spanien – im Baskenland.

Im Anhang A wird ein Überblick über vier Länder (A, F, DK, UK) gegeben.
Im Anhang B (informativ) werden gefährliche Stoffe und Materialien in Bauwerken beschrieben.
Anhang C (informativ) beschreibt Datenlisten zur Unterstützung einer standardisierten Berichterstattung.
Die Zusammenfassung bietet lediglich einen Überblick – Einzelheiten finden sich direkt im Entwurf des Technischen Berichts.
Die Geschäftsstelle steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
2.Veranstaltungen
2.1. Baustellenaushub- von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung
Das Seminar, das am 6. Oktober 2026 in Wien stattfindet, vermittelt einen umfassenden Überblick über den fachgerechten und gesetzeskonformen Umgang mit Baustellenaushub. Behandelt werden die Grundlagen der Ausschreibung, die Probenahme und Beurteilung von Aushubmaterial sowie dessen Verwertung oder Entsorgung unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Anforderungen.
Die Teilnehmenden lernen die relevanten rechtlichen Vorgaben und praktischen Vorgehens-weisen sowohl für Kleinbaustellen als auch für Massenaushübe kennen. Themenschwerpunkte sind standardisierte Leistungsbeschreibungen, die Probenahme nach den geltenden ÖNORMEN, die Auswertung von Untersuchungsergebnissen, die Verwendung von Aushubmaterial als Boden, die Verwertung als Recycling-Baustoff sowie die Deponierung.
2.2. ÖWAV-Seminar: Eingangsleitung Deponie (Boden-, Inert-, Baurestmassendeponie)
Seitens des ÖWAV wird vom 12.-14. Oktober (Teil 1) und vom 19.-21. Oktober 2026 in Wien die anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 veranstaltet.
BRV-Mitglieder können zu vergünstigten Konditionen teilnehmen.
2.3. Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe (Online)
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungs-beschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Der BRV veranstaltet am 12. November dazu ein Online-Seminar, in dem die Teilnehmenden ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe erhalten.
2.4. BRV-Seminar: Abfallrecht am Bau von A-Z
Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht und findet am 17. November 2026 in Wien statt. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:innen werden rechtliche Vorgaben und Lösungsvorschläge für komplexe Situation dargestellt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmfolder im Anhang.
2.5.BRV-Ausbildungskurse Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
Die Recycling-Baustoffverordnung sieht eine verantwortliche Person rechtlich zwingend vor: Die „Rückbaukundige Person“ hat bei kleineren und mittleren Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen, eine Objektbeschreibung zu erstellen und ist auch für eine schriftliche Rückbaudokumentation verantwortlich.
Der BRV bietet einen speziell für den Abbruch zusammengestellten Ausbildungskurs vom
- 15. bis 17. September 2026 in Wien und
- 24. bis 26. November 2026 in Wien
an, bei dem Vertreter der Behörde, der Prüfanstalten und der Bauwirtschaft notwendiges Wissen über Umweltrecht, Bauchemie, Abbruch und Verwertung vortragen.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung und unter der Voraussetzung einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste der Rückbaukundigen Personen, die der BRV für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, gestellt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link Folder Abbruchkurs_2026.pdf
2.6. BRV-Jahrestagung 2026 „Aktuelle Herausforderungen meistern – Zukunft gestalten“
Am 4. November 2026 lädt der BRV zur zentralen Fachveranstaltung der Branche nach Wien ein. Erleben Sie ein hochkarätiges Programm zu den drängendsten Themen der Bau- und Recyclingwirtschaft – von neuen gesetzlichen Vorgaben bis zu innovativen Lösungsansätzen. Nutzen Sie diese Plattform für Wissensaustausch, Networking und praxisnahe Impulse.
Highlights der BRV-Jahrestagung 2026:
- Neue AushubVO: Rechtssicherheit und Chancen für die Praxis
- Asbestproblematik: Aktueller Stand und Lösungsansätze
Diskutieren Sie mit führenden Expert:innen über die neuesten Entwicklungen und praxiserprobte Lösungen.
Die kommende Tagung ist für den 4. November 2026 in Wien, Hotel roomz Vienna Prater, angesetzt. Bitte halten Sie sich diesen Termin für den Besuch der Tagung frei.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

Beilagen
- Folder „Baustellenaushub- von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung“
- Folder „Recyclinggerechte Ausschreibung u. Vergabe“
- Folder „Abfallrecht am Bau von A-Z“
- Folder „Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
- Folder „BRV-Jahrestagung“

















