Mitgliederinformation 04/2019

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 04/2019.

Erfreulich ist der Zustrom zu unserer Tagung, die wir am 27. März 2019 in Wien unter dem Titel „Baustoff-Recycling 2019 – Herausforderungen und Antworten“ abhalten werden.

Sollten Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter noch nicht angemeldet haben, können Sie dies mit beiliegendem Programmfolder tun.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 04/2019

  

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 Novelle Wiener Abfallwirtschaftsgesetz

Die Landesregierung Wien hat eine Novelle zum Wiener Abfallwirtschaftsgesetz vorgelegt.

Baurelevant dabei ist zu erwähnen, dass eine Aufhebung der Wiener Regelungen zum Abfallkonzept für Baustellen und zur Schadstofferkundung vorgesehen ist, da dies durch die Recycling-Baustoffverordnung (RBV) bundesweit in ähnlicher Form geregelt ist.

Die Aufhebung der Abfallvermeidungsbestimmungen auf Baustellen dient der Rechtsbereinigung. Demgemäß entfallen die §§ 10 a und 10 b.

Die Novelle ist derzeit zur Begutachtung aufgelegt. Stellungnahmen können bis 12. April 2019 vorgebracht werden.

1.2 Gefahrgutbeförderungsverordnung – Begutachtung

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Entwurf einer Verordnung über die Beförderung geringer Mengen gefährlicher Güter auf der Straße zur Stellungnahme aufgelegt.

In Folge der EU-Gefahrengutrichtlinie  ist die generelle Ausnahme von Beförderungen im Rahmen der Landwirtschaft weggefallen. Auf Initiative der Lagerhäuser ist daraufhin ein Modell entwickelt worden, das es Selbstabholern, die nicht unter die Freistellung für Privatpersonen fallen, ermöglicht, noch kleinere Mengen als jene, für die im internationalen Gefahrgutübereinkommen ADR Erleichterungen vorgesehen sind, sicher wie auch legal zu befördern.

Der Verordnungsentwurf liegt bis 10. April 2019 zur Stellungnahme auf.

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 ÖNORM B 3140 – Erweiterter Antrag zur Überarbeitung

Die ÖNORM B 3140 wurde am 1. Mai 2016 mit dem Titel „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ herausgegeben.

Im zuständigen Normungskomitee wurde in der gestrigen Sitzung auf Antrag des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbands beschlossen, diesen Normenantrag um Aushubmaterialien zu erweitern.

Erläuterung: Rezyklierte Gesteinskörnungen sind Gesteinskörnungen, die aus Baurestmassen gewonnen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das anorganische Material als Baustoff Verwendung gefunden hatte.

Durch Publikation des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2017 ist allerdings im Kapitel 7.8 auch die Produktion von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien (z.B.: Tunnelausbruch, Geschiebematerial,…) möglich. Derartige Materialien, die bautechnisch ident mit den Baustoffen nach ÖNORM B 3140 sind, aber definitionsgemäß nicht unter rezyklierte Gesteinskörnungen fallen (da sie nicht aus dem Bauwesen stammen) ist damit die Eingliederung in die bestehende ÖNORM B 3140 verwehrt.

Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes hat in seiner letzten Sitzung Ende Februar beschlossen, einen Antrag an das Normungsinstitut zu stellen, den Umfang der Norm um jene Materialien zu erweitern, die als Recycling-Baustoffe nach den umweltrechtlichen Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes hergestellt werden können.

Der Vorschlag des BRV wurde ohne Gegenstimme angenommen, eine hohe Anzahl an Enthaltungen zeigt aber, dass noch ein Aufklärungsbedarf hinsichtlich der neuen Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien besteht. Einen Beitrag zur Klärung wird dabei die neue Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien bringen, die am 27. März 2019 im Rahmen der BRV-Tagung vorgestellt werden wird. Eine Neuauflage dieses zweiten Teils der Richtlinie für Recycling-Baustoffe wird voraussichtlich noch im Frühsommer 2019 erfolgen.

Da das Normenvorhaben derzeit im Stellungnahmeverfahren beim ASI liegt, ist ein endgültiger Beschluss über den Umfang der neuen ÖNORM B 3140 erst mit Mai möglich. Wir werden Sie diesbezüglich informieren.

  1. Vereinsangelegenheiten

3.1 BRV-Tagung: Baustoff-Recycling 2019

Im Rahmen der jährlich stattfindenden BRV-Tagung wird dieses Mal am 27. März 2019 in Wien der Themenblock „Baustoff-Recycling in der Praxis“ als Einstieg behandelt. Neue Regelwerke sowie das Thema ALSAG werden vorgestellt. Im zweiten Themenblock wird die Ausschreibung besprochen. Nach der Mittagspause wird auf Neuerungen des Baustoff-Recyclings eingegangen, wobei auch das Thema Vorabsiebmaterial zur Diskussion steht.

Wir erinnern daran, dass direkt im Anschluss an die BRV-Tagung die BRV-Mitgliederversammlung (nur für BRV-Mitglieder) abgehalten werden wird.

3.2 BRV-ÖWAV-Ausbildungskurs Eingangsleiter Boden-/Baurestmassendeponien

Der Österreichische Wasser und Abfallwirtschaftsverband veranstaltet gemeinsam mit dem Österreichischen Baustoff-Recycling Verband erneut eine staatlich anerkannte Kursmaßnahme im Sinne des § 35 DepVO. Vom 27. – 29. Mai 2019 (Teil I) und von 3. – 5. Juni 2019 (Teil II) wird erneut diese Ausbildungsmaßnahme für Leiter/innen der Eingangskontrolle von Bodenaushub-, Inertabfall- und Baurestmassendeponien und dessen/deren Stellvertreter/innen in Wien angeboten. Die Anmeldung erfolgt direkt beim ÖWAV.

4. Vereinsangelegenheiten

4.1 Rückblick Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Der Baustoff-Recycling Verband veranstaltete Ende Februar einen Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen. Die Veranstaltung war sehr gut besucht, im Rahmen der Präsentationen wurde dabei auf die zukünftige Neuauflage der ÖNORM B 3151 als auch auf die Überarbeitung der Werkvertragsnorm B 2251 eingegangen.

In der anschließenden Podiumsdiskussion „Zukunft des Rückbaus – Wie soll die Abbruchnorm im Jahr 2021 aussehen?“, die von BRV-Präsident Thomas Kasper geleitet wurde, entspannte sich eine sehr gute Diskussion zwischen den Referenten und den Teilnehmenden.

Der BRV plant, auch im Jahre 2020 erneut einen derartigen Erfahrungsaustausch anzubieten.

Mitgliederinformation 03/2019 – Recyclinggerechte Ausschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei erhalten Sie das Mitgliederrundschreiben Nr. 3 aus 2019.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die Bemühungen des BRV, das Thema Recycling verstärkt in die Ausschreibung zu bekommen, informieren.

Gleichzeitig wiederholen wir das Ersuchen an Sie, uns eventuell vorhandene Prüfprotokolle von Absiebmaterial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus besteht immer noch der Wunsch, weitere Absiebmaterialien auf Kosten des BRV prüfen zu lassen. Derzeit haben sich noch zu wenige Betriebe bereit erklärt, Materialproben auf Kosten des BRV (anonymisiert) auswerten zu lassen – das schwächt unsere Position in Bezug auf die Ansichten des Ministeriums (BMNT).

Weiters erlauben wir uns, auf die BRV-Tagung 2019 am 27. März 2019 hinzuweisen.

Weitere Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2019

  

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 BRV-Stellungnahme zum naBe-Revisionsprozess


Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus lud den BRV ein, eine Stellung-nahme zu den Umweltanforderungen des nationalen Aktionsplans zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, abzugeben. Diese Unterlage stellt eine Konkretisierung von § 20 Abs. 5 Bundesvergabegesetz (BVergG), dar.

Der BRV schlug für die Kapitel Hochbau und Tiefbau jeweils Zuschlagskriterien bei Verwendung von Recycling-Baustoffen vor. Weiters wurde angeregt, dass klar zum Ausdruck kommen soll, dass die Verwertung von Baurestmassen im Sinne der Recycling-Baustoff-verordnung und der Bauprodukteverordnung bei jedem Bauobjekt vorzusehen ist. Darüber hinaus regten wir an, auf die Liste der Rückbaukundigen Personen, die unter www.brv.at einzusehen ist, zu verlinken.

Insbesondere wurde seitens des BRV vorgeschlagen, die Forcierung von Recycling-Baustoffen aus Hochbau-Restmassen speziell zu unterstützen. Dies könnte dadurch zum Zuge kommen, indem vergünstigte Zuschlagskriterien für diese Materialien zur Anwendung kommen.

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 Siebrückstände aus dem Baustoff-Recycling

Wie bekannt, hat sich beim Thema „Absiebmaterial“ das BMNT auf eine Verpflichtung der chemischen Analyse dieser Materialien bei Deponierung festgelegt. Dies widerspricht der Ansicht des BRV und einiger Juristen, die auf die Bestimmung in der Anlage zur Deponieverordnung verweisen, dass Materialien aus der Baustoffproduktion analysefrei auf einer Baurestmassendeponie abgelagert werden dürfen.

Um unsere Ansicht zu unterstützen, möchte der BRV entsprechende Analyseergebnisse vorlegen und damit aufzeigen, dass dieses Absiebmaterial jedenfalls vergleichbar ist mit anderen (analysefrei) ablagerbaren Baurestmassen inklusive bspw. Gips.

Dazu benötigen wir allerdings Ihre Mithilfe – erfreulicherweise sind schon einige Proben eingelangt, aber um repräsentative Aussagen machen zu können, benötigen wir mehr Datensätze – und damit entweder Analyseergebnisse, die Ihnen schon vorliegen oder noch besser, Materialproben.

Bitte nehmen Sie daher mit der Geschäftsstelle Kontakt auf (Anm.: Ein Rückmeldeformular lag unserem letzten Rundschreiben ebenso bei).

2.2 Neuauflage der RVS „Asphaltschichten“

Mit 1. Februar 2019 legt die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr die RVS 08.16.01 „Anforderungen an Asphaltschichten“ neu auf. Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr angebaut werden.

Gleichzeitig mit obiger RVS erscheint auch die RVS 11.03.21 „Asphalt und Asphaltschichten, Prüfung und Abrechnung, Abrechnungsbeispiele“

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr hat mit 1. Februar 2019 vier neue/aktualisierte Richtlinien für das Straßenwesen aufgelegt, die die Produktion und den Einbau von Heißmischgut betreffen:

  • RVS 08.97.05 „Technische Vertragsbedingungen, Baustoffe, Anforderungen an Asphaltmischgut“Diese RVS wurde mit 1. Feber vom Bundesministerium für Verkehr für den Bundesstraßenbau für verbindlich erklärt. Diese RVS ist für Asphaltmischgut anzuwenden, das auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut wird. Sie kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden. Bei einer Zugabemenge von ≥ 10 M.-% recycliertem gebrochenen Asphaltgranulat (RA) ist für den Masseanteil gebrochener Körner, Anteil Ctr für die Gesteinsklassen G4, G7 und G8, ein Anteil von ≤ 5 % zulässig.Betreffend die Möglichkeit von höheren Zugaberaten an Asphaltgranulat wird auf die RVS 11.03.22 hingewiesen.
    Die Anforderungen an Asphaltgranulat sind in der ÖNORM EN 13108-8 und in der ÖNORM B 3580-1 festgelegt.Die Verwendung von Asphaltgranulat ist bei folgenden Mischgutsorten nicht zulässig:

    • Asphaltbeton AC deck A2, A3 und A4
    • Lärmmindernde Dünnschichtdecken BBTM
    • Splittmastixasphalt SMA deck
    • Gussasphalt MA
    • Offenporiger Asphalt PA

Es ist sicherzustellen, dass die im Asphaltmischgut enthaltenen Gesteinskörnungen den Anforderungen der jeweils geforderten Gesteinsklasse entsprechen. Der Nachweis der geforderten Gesteinsklasse darf entfallen, wenn die Zugabemenge an Asphaltgranulat nicht mehr als 10 M.-% beträgt. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht bei der Verwendung von Asphaltgranulat in den Gesteinsklassen G1 und GS.

  • RVS 11.03.21 „Qualitätssicherung Bau, Straßenoberbau, Asphalt, Asphalt und Asphaltschichten, Prüfung und Abrechnung, Abrechnungsbeispiele“Auch diese Richtlinie für das Straßenwesen ist für den Bundesstraßenbau vom  bmvit verbindlich erklärt.
    Diese RVS ist für Asphaltmischgut (gem. RVS 08.97.05 bzw. RVS 08.97.06) und Asphaltschichten (gem. RVS 08.16.01 bzw. RVS 08.16.06) anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden.
  • RVS 08.97.05 „Technische Vertragsbedingungen, Baustoffe, Anforderungen an Asphaltmischgut“Auch diese verbindliche RVS ist mit 1. Feber 2019 erschienen.
    Das Asphaltmischgut wird nach der Sorte, dem Größtkorn, der Kennzeichnung (Funktion), der Bindemittelsorte, dem Mischguttyp und der Gesteinsklasse eingeteilt und gekennzeichnet.Gegebenenfalls ist Asphaltmischgut auch noch nach sonstigen Ausgangsstoffen, z.B. Asphaltgranulat oder Zusätzen einzuteilen.Die Tabelle 1 enthält die Einteilung und Kennzeichnung von Asphaltmischgut sowie Hinweise zum Mischgutkonzept. Der Anhang 1, Tabelle 6, enthält Empfehlungen für die Auswahl von Asphaltmischgutsorten, abgestimmt auf die Verkehrsbelastung gemäß RVS 03.08.63 und die vorgesehene Verwendung.Grundsätzliche Anforderungen an Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächen-behandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen sind in der ÖNORM EN 13043 und der ÖNORM B 3130 enthalten.
  • RVS 08.16.01 „Technische Vertragsbedingungen, Bituminöse Trag- und Deckschichten, Anforderungen an Asphaltschichten“.Ebenso vom bmvit verbindlich erklärt.

Bei Interesse können alle RVS bei der FSV unter www.fsv.at bezogen werden. Es wird darauf verwiesen, dass, insbesondere die RVS der Gruppe 08 bei Ausschreibungen unter Verwendung der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) automatisch vereinbart gelten.

  1. Vereinsangelegenheiten

3.1 BRV-Liste der Rückbaukundigen Personen

Die Liste der Rückbaukundigen Personen wurde im Jahr 2015 nach Publikation der Recycling-Baustoffverordnung erstmals auf der Homepage des BRV veröffentlicht.

Der Zuspruch zu dieser Liste ist sehr groß – derzeit sind schon über 260 Personen (sortiert nach Bundesländern) eingetragen und können von potentiellen Auftraggebern angefragt werden. Der BRV unterstützt mit diesem System einerseits die Recycling-Baustoffverordnung und das System des geordneten Rückbaus und erreicht zusätzlich, dass weitere Interessierte die Homepage des BRV auch für weitere Angebote nutzen.

Am 26. Februar 2019 veranstaltet der BRV zusätzlich einen Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen. Bei diesem Event wird auch eine Podiumsdiskussion über die Zukunft des Rückbaus stattfinden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.

3.2 Ordentliche BRV-Mitgliedsversammlung 27. März 2019

Die ordentliche, jährliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 27. März 2019, im Anschluss an die BRV-Tagung, im Veranstaltungs-hotel um 15 Uhr statt.

Eine detaillierte Einladung mit Tagesordnung wird Ihnen rechtzeitig zugesandt werden. Bitte nehmen Sie sich dafür Zeit, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

4. Vereinsangelegenheiten

4.1 BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Am 19. Februar 2019 veranstaltet der BRV erstmals ein Seminar zum Thema der recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe. Inhaltlich werden dabei das neue Bundesvergabe-gesetz 2018 in Bezug auf die Ökologisierung der Ausschreibung, sowie die Berücksichtigung der Verwertung in der neuen LBVI 05 bzw. in der soeben erschienenen Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau diskutiert und vorgestellt.

Wir laden Sie herzlich ein, sich zu diesem Seminar, welches am 19. Februar 2019 von
9 – 12.50 h in Wien stattfindet, anzumelden (s. Beilage).

4.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Am 26. Februar 2019 findet der zweite Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen statt. Neben einem Erfahrungsbericht aus Sicht der Bauindustrie zum Rückbau werden auch über die aktuellen Normenvorhaben zur Überarbeitung der ÖNORM B 3151 sowie ÖNORM B 2251, die jeweils für Abbrucharbeiten anzuwenden sind, Einleitungsreferate gehalten werden.

Nützen Sie die Möglichkeit und melden Sie sich für diesen Erfahrungsaustausch, der von 26. Februar von 13.30 h bis 17 h stattfindet und mit einem gemütlichen Ausklang mit Wein und Fingerfood abgehalten wird, an (s. Beilage).

4.3 BRV-Tagung: Baustoff-Recycling 2019

Die jährliche Tagung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet heuer zum Thema „Herausforderungen und Antworten“ statt. In drei Blöcken, die das Baustoff-Recycling in der Praxis sowie die recyclinggerechte Ausschreibung betreffen, wird unter Mitwirkung von Vertretern des BMNT eine Tagung in Wien abgehalten.

Erfreulicherweise hat auch Generalsekretär Dipl.-Ing. Josef Plank seitens des Bundes-ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus zugesagt, die Tagung zu eröffnen!

Nutzen Sie die Möglichkeit der Teilnahme, um Kolleginnen und Kollegen zu treffen und sich mit Behördenvertreter/innen in ungezwungener Umgebung unterhalten zu können.

Anmeldungen bitte mit beiliegendem Anmeldeabschnitt.

5. Vereinsangelegenheiten

5.1 Österreichische Wirtschaftsmission Tschechien

Mitte März findet eine Wirtschaftsmission Österreichs in Tschechien zum Thema Baustoff-Recycling sowie Recycling generell statt.

Ziel dieser Aktion ist, den Kontakt zwischen österreichischen Firmen bzw. österreichischem Know-How und Möglichkeiten in Tschechien zu unterstützen.

Wenngleich Recycling-Baustoffe aufgrund eines Aktionsradius von 25 bis 30 km kaum einer Direktvermarktung in Tschechien unterliegen werden, könnte es doch für Tochter-unternehmen oder aus anderen Gründen interessant sein, diesbezüglich mitzuwirken.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des BRV.

5.2 BRV-Infomails an Auftraggeber, Baufirmen und Planer

In periodischen Abständen versendet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband Informationen an Entscheidungsträger – dieses Mal an viele wichtige Auftraggeber, Baufirmen und Ziviltechnikerbüros. Anlass dazu war unsere BRV-Tagung 2019, die am 27.3. in Wien stattfinden wird. Der BRV informiert dabei über neue Publikationen und übersendet Informationsmaterial, wie beispielsweise die Liste der Recycling-Anlagen und Weiteres.

Neben der postalischen periodischen Versendung werden Direct-Mailings in engen Abständen an Gemeindevertreter, Bauherrn, Baumeister, Behördenvertreter, Landes­abfall­wirtschafts­vertreter usw. versandt.

Wir hoffen damit, im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen das Thema Baustoff-Recycling möglichst präsent zu halten und auf das Angebot der Mitgliedsfirmen hinzuweisen.


Mitgliederinformation 02/2019 – Vorabsiebmaterial

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei erhalten Sie das Mitgliederrundschreiben Nr. 2 aus 2019.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Problematik des richtigen Behandelns von Vorabsiebmaterial (nochmals) informieren. Gleichzeitig ergeht auch das Ersuchen an Sie, uns eventuell vorhandene Prüfprotokolle von Absiebmaterial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus besteht immer noch der Wunsch, weitere Absiebmaterialien auf Kosten des BRV prüfen zu lassen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der BRV-Geschäftsstelle auf (siehe auch beiliegendes Formular).

Weiters erlauben wir uns, auf die BRV-Tagung 2019 am 27. März 2019 hinzuweisen. Ein aktualisiertes Programm liegt diesem Rundschreiben bei.

Weitere Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2019

  

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 Siebrückstände aus dem Baustoff-Recycling

 

Mit den Rundschreiben Nr. 19 und 20/2018 informierten wir Sie, dass das BMNT derzeit das Thema Siebrückstände aus dem Baustoff-Recycling näher verfolgt. Die derzeitige Haltung des BMNT ist dabei, dass Siebrückstände einerseits zu analysieren sind und andererseits auf Baurestmassendeponien ALSAG-pflichtig zu deponieren sind.

Der BRV bemüht sich intensiv, zwar eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen, gleichzeitig aber eine kostengünstige Möglichkeit – insbesondere für die mengenmäßig großen Siebabfälle bei Hochbau-Restmassen – zu erreichen.

Unter anderem wurde dabei Kontakt mit Sektionschef Holzer aber auch mit dem Ministerbüro des BMNT aufgenommen. Die Behandlung des Themas wurde zugesagt.

Der BRV versucht, eine Klärung dieser Frage auch anhand bestehender Analyseergebnisse von Siebrückständen durchzuführen. Aus diesem Grund ist auch mit Rundschreiben Nr. 19/2018 das Ersuchen an Sie ergangen, analytische Untersuchungen von Siebrückständen Ihrer Recycling-Baustoffe (auf Kosten des BRV) durchführen zu lassen. Wir erlauben uns daher, Ihnen nochmals das entsprechende Rückmeldeformular zuzusenden, und bedanken uns bei jenen Mitgliedern, die uns schon eine Antwort bzw. Probematerial zukommen haben lassen. Selbstredend können wir Ihnen versichern, dass die Ergebnisse dieser Analysen nur Ihnen zugesandt werden bzw. in kumulierter anonymisierter Form Verwendung finden. Neben dem Nachweis, dass die Siebrückstände die Qualitätsanforderungen der Baurestmassendeponie einhalten, sind auch weitere Aussagen wertvoll, die aus den Erkenntnissen gewonnen werden. Eine Vorstellung dieser Ergebnisse wird zum Wohl der Recycling-Betriebe durch Dr. Wolfgang Stanek, Präsident des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe, im Rahmen der BRV-Tagung am 27. März 2019 erfolgen.

Unabhängig der BRV-Untersuchung, deren Daten nur beim BRV als Auftraggeber verbleiben, hat auch das BMNT einen Auftrag an ein Prüfinstitut vergeben, welches ebenso versucht, im Namen des BMNT eine Untersuchung durchzuführen. Wenngleich wir alle für das Recycling-Baustoffe sinnvollen Bestrebungen, und damit auch diejenige des BMNT, unterstützen, möchten wir darauf hinweisen, dass zwischen den Analysen des BRV, welche im Auftrag der Interessenvertretung des Baustoff-Recyclings erfolgen, und jener des BMNT zu unterscheiden ist. Wir erachten es als besonders wertvoll, als Wirtschaftsverband vorweg über die entsprechenden Kenntnisse und über die Qualitäten von Vorabsiebmaterial zu verfügen, bevor wir in ein detailliertes Gespräch mit dem BMNT eintreten.

Demgemäß ersuchen wir dringlich um zumindest vorgelagerte Unterstützung des BRV, um Sie entsprechend gut in den Gesprächen mit dem BMNT unterstützen zu können.

Bitte senden Sie beiliegendes Rückmeldeformular an uns, sollten Sie dies nicht schon zwischenzeitlich erledigt haben.

1.2 Überarbeitung der ÖNORM B 3140

In der ÖNORM B 3140 „Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau – Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13242“, welche im Jahr 2016 veröffentlicht wurde, ist die Novelle der Baustoff-Recyclingverordnung, die im Oktober 2016 in Kraft trat, noch nicht berücksichtigt.

Das zuständige Komitee 051 des ASI hat daher eine Arbeitsgruppe reaktiviert, die sich mit dieser Überarbeitung beschäftigt.

In einer ersten Sitzung wurde dabei festgestellt, dass eine Überarbeitung jedenfalls notwendig ist und sich nur auf die Novelle der RBV beziehen wird. Die Einarbeitung der Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial wird jedoch nicht in diese ÖNORM erfolgen, sondern eventuell in zutreffende, andere Umsetzungsdokumente (z.B. ÖNORM B 3132).

1.3 Stellungnahmeverfahren: Leitfaden Eingangskontrolle

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, ÖWAV, hat soeben den Arbeits-behelf Nr. 51 „Leitfaden: Eingangskontrolle für Recycling-Betriebe zur Herstellung von Recycling-Baustoffen gemäß Recycling-Baustoffverordnung und Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017“ überarbeitet. Dieser Leitfaden ist derzeit im Stellungnahmeverfahren und soll Ende März veröffentlicht werden.

Sollten Sie Interesse an dem Entwurf haben, können Sie diesen bei der Geschäftsstelle anfordern.

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Tagung „Baustoff-Recycling 2019 – Herausforderungen und Antworten“

Wie schon angekündigt, veranstaltet der BRV seine Frühjahrstagung am 27. März 2019 im Novotel Wien Hauptbahnhof.

Erfreulicherweise haben zwischenzeitlich sich auch Generalsekretär Dipl.-Ing. Josef Plank vom BMNT sowie ein Vertreter der Rechtsabteilung, Herr Mag. Ulrich Kremser, BMNT, ihre Mitwirkung bei der Tagung fix zugesagt.

Das Programm können Sie der Beilage im Detail entnehmen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an.

2.2 BRV-Seminar „Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe“

Am 28. Jänner 2019 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband in Linz ein Seminar in dem Sie die Möglichkeit haben, das Thema ZAReg sowie die Verwaltung von Lagerplätzen, Recycling-Anlagen und sonstiger Anlagenteile im EDM kennenzulernen bzw. Aktuelles zu erfahren.

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den beiliegenden Programmfolder.

2.3 BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Am 19. Februar 2019 veranstaltet der BRV in Wien ein Seminar zum Thema „Recycling-gerechte Ausschreibung und Vergabe“.

Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung 2018 werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmer erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nutzen Sie beiliegendes Anmeldeformular für Ihre Teilnahme.

2.4 BRV-Seminar „Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe“

Am 26. Februar 2019 veranstaltet der BRV in Wien erneut einen Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen. Bei diesem werden zu erwartende Neuerungen der ÖNORM
B 3151, Praxiserfahrungen von derzeit tätigen Rückbaukundigen Personen und eine Diskussion über das Thema abgehalten. Ein anschließendes Come together soll die Möglichkeit bieten, bei einem Imbiss untereinander Erfahrungen auszutauschen.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das im Programmfolder integrierte Anmelde-formular.

  1. Wissenswertes

3.1 Recycling-Börse-Bau kostenfrei nutzen

Mit Jänner 2019 wurde die RBB, die Recycling-Börse-Bau, wieder komplett aktualisiert und eine erleichterte Eingabe vorgesehen.

Mitgliedsbetriebe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes sind automatisch auch Mitglied der RBB; das bedeutet, dass kostenfrei Einträge für das Anbieten von Recycling-Baustoffen oder aber auch Nachfragen nach Baurestmassen und Bodenaushub eingestellt werden können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte in die RBB einzutragen und damit eine zusätzliche Werbewirksamkeit zu erreichen. Die Recycling-Börse-Bau ist auch mit dem Kommunalnet verlinkt, sodass beispielsweise Gemeinden auf dieses durch ihr gemeindeeigenes Netzwerk direkt zugreifen können.

Sollten Sie Fragen zur Nutzung der RBB haben, können Sie sich direkt an die Betreuerin der RBB, Frau Birgit Wallner, Tel. (01)5047289-14, wenden.


Mitgliederinformation 01/2019 – BRV-Tagung 2019

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vorweg möchten wir Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2019 wünschen.

Mit dem ersten Rundschreiben 2019 möchten wir Sie auf die BRV-Jahrestagung am 27. März in Wien hinweisen: Mit dem Thema „Baustoff-Recycling 2019 – Herausforderungen und Antworten“ möchten wir die drei Themenblöcke „Baustoff-Recycling in der Praxis“, „Baustoff-Recycling in der Ausschreibung“ und auch „Neuerungen des Baustoff-Recyclings“ beleuchten.

Wir möchten diese Tagung auch gleich mit der ordentlichen BRV-Mitgliederversammlung 2019 verbinden. Diese findet im Anschluss um 15.15 h im gleichen Veranstaltungshotel statt.

Gleichzeitig dürfen wir Sie darüber informieren, dass unser internes Mitgliederinformationssystem „BRV-INTERN“ auf der BRV-Website ab sofort unter einem neuem Passwort für Sie erreichbar ist.

Neues Passwort: BRVGSV19

Der Username bleibt unverändert: brintern

Weitere Themen können Sie auch dem beiliegenden Rundschreiben entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 01/2019

  

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 Nachhaltige öffentliche Beschaffung: naBe – Revisionsprozess

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus aktualisiert gerade die Umweltanforderungen des nationalen Aktionsplans zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, die eine Konkretisierung von § 20 Abs. 5 BVergG darstellen. Ein Entwurf der naBe-Kernkriterien 2019 für die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Leistungen ist derzeit im Stellungnahmeverfahren bis 31. Jänner 2019.

Der Katalog enthält 17 Themenbereiche, beginnend von der Beschaffung von Büromaterial, Beleuchtung, Fahrzeugen, Elektrogeräten bis zu Spezifikationen für den Hochbau und Spezifikationen für die Beschaffung von Leistungen im Tiefbau.

Die baubezogenen Spezifikationen betreffen beispielsweise Lebenszykluskosten, das Rückbaukonzept sowie die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe. Auf Vorschlag des Baustoff-Recycling Verbandes wurde dabei ein Kapitel für optionale Zuschlagskriterien für den Bereich Hochbau bzw. Tiefbau eingearbeitet.

Wie erwähnt, befindet sich das ca. 100 Seiten starke Dokument derzeit im Stellungnahmeverfahren. Dem Rundschreiben liegen auszugsweise diese beiden Kapitel bei. Sollten Sie weitere Anregungen zur Berücksichtigung von Recycling-Baustoffen im Ausschreibungswege einbringen wollen, würden wir uns über Ihre Rückmeldung bis 27. Jänner 2019 sehr freuen.

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Mitgliederversammlung 2019

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 27. März 2019, um 15.15 h, im Novotel Wien Hauptbahnhof, Canettistraße 6, 1100 Wien, statt.

Im Vorfeld zur Mitgliederversammlung kann die BRV-Tagung 2019 besucht werden.

Nähere Informationen zur Tagesordnung erhalten Sie rechtzeitig vor der Mitgliederver-sammlung.

2.1 BRV-Mitgliederversammlung 2019

Ab sofort ist unser internes Mitgliederinformationssystem „BRV-INTERN“ unter dem Link https://brv.at/log-in/ auf der BRV-Website mit einem neuem Passwort für Sie erreichbar.

Neues Passwort:       BRVGSV19

Username:                  brintern (unverändert)

Bitte leiten Sie diese Information firmenintern an die betroffenen Mitarbeiter (z.B. für den Güteschutz) weiter.

  1. Veranstaltungen

3.1 BRV-Tagung „Baustoff-Recycling 2019 – Herausforderungen und Antworten“

Am 27. März 2019 veranstaltet der BRV seine jährliche Frühjahrstagung, diesmal zentral im Novotel Wien, welches direkt am Hauptbahnhof Wien liegt.

Idealerweise können Sie sowohl mit der Südbahn als auch der Westbahn direkt bis zum Hauptbahnhof fahren, von dort sind es zu Fuß ca. 5 Minuten. Selbstverständlich verfügt das Hotel auch über eine geeignete Garage, sofern Sie mit Ihrem PKW anreisen.

Der Vormittag der Tagung ist neuen Regelwerken des BRV gewidmet (Merkblatt Bodenaushubmaterial, neue BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial). Weiters wird auf die ALSAG-Novelle 2017 mit Bezug auf den Bundes-Abfallwirtschaftsplan und die Recycling-Baustoffverordnung eingegangen.

Mittags werden aktuelle Entwicklungen zur ÖNORM B 3151, die 2019 neu aufgelegt werden wird, aber auch zur Forcierung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen in der öffentlichen Beschaffung vorgestellt. Wie eine Ausschreibung recyclinggerecht aussehen sollte, wird durch den Präsidenten des Baustoff-Recycling Verbandes, Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper, referiert werden.

Am Nachmittag wird das derzeit stark diskutierte Thema der Qualität von Vorabsiebmaterial angesprochen werden. Seitens des BMNT wird auch ein Ausblick auf das neue Abfallverzeichnis gegeben werden.

Im Anschluss an die Tagung findet die BRV-Mitgliederversammlung statt.

Bitte melden Sie sich zur Tagung mit beiliegendem Anmeldeformular an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie das Programm der Tagung an weitere Personen weitergeben.

3.2 BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung“ (Salzburg)

Am 22. Jänner 2019 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband in Salzburg

ein Halbtagesseminar über die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und
Baurestmassen. Dabei wird auf die diversen Formen von Zwischenlagerung (Baustellen, Recycling-Anlagen, diverse bauliche Zwischenlager) eingegangen und dabei auch das Merkblatt des BRV vorgestellt. Das Seminar richtet sich einerseits an Betreiber von Recycling-Anlagen, aber insbesondere auch an Vertreter von Baufirmen und Bauherren.

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den beiliegenden Programmfolder.

3.3 BRV-Seminar Verwertung von Aushubmaterial (Salzburg)

Am 23. Jänner 2019 veranstaltet der BRV in Salzburg ein Seminar über die Möglichkeiten der Verwendung von Aushubmaterial bzw. Verwertung desselben als Recycling-Baustoff auf Basis des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017.

Dieses Seminar soll die neuen Möglichkeiten der Herstellung von Recycling-Baustoffen, die über den Umfang der Recycling-Baustoffverordnung hinausgehen, aufzeigen. Auch der Einsatz von Aushubmaterial durch Weiterverwendung wird dargelegt.

Bitte nutzen Sie beiliegendes Anmeldeformular für Ihre Teilnahme.

3.4 BRV-Seminar ALSAG (Salzburg)

Als weiteres Seminar wird am 23. Jänner 2019 ein Halbtagesseminar zum Thema Altlastenbeitrag für die Bau- und Recyclingwirtschaft in Salzburg abgehalten.

Zentrale Inhalte des Seminars sind dabei die Neuerungen, die sich durch die ALSAG-Novelle 2017 ergeben haben sowie die im Zusammenhang mit dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 sich neu ergebenden Regelungen.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das im Programmfolder integrierte Anmelde-formular.