Mitgliederinformation 8/2020 – “BRV-Umfrage”

Sehr geehrte Damen und Herren!

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen im beiliegenden Mitglieder-rundschreiben Nr. 8/2020 eine Auswertung der Fragebögen, die im Frühjahr seitens der Mitgliedsbetriebe beantwortet wurden.

Insgesamt zeigt die Umfrage eine positive Entwicklung des Baustoff-Recyclings im vergangenen Jahr – mit einem Abschwung für 2020, der durch die COVID-19-Krise verstärkt werden wird.

Unsere nächsten beiden Veranstaltungen:

– 30.06.    Webseminar: „Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle“

– 07.07.   Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 08/2020

  1. EU und Ausland

1.1. Überarbeitung Bauproduktenverordnung

In der Europäischen Kommission wird derzeit unter der Leitung der zuständigen Abteilung (GROW.DDG1) über die mögliche Änderung der Bauproduktenverordnung (CPR) diskutiert.

In den nächsten Wochen möchte die EK über Optionen für eine künftige Regelung mit möglichst vielen Stakeholdern einen Austausch organisieren. Bis 31. August 2020 läuft noch eine breit angelegte Konsultation und man möchte 2021 einen offenen Dialog zur Änderung der Bauproduktenverordnung führen. Dabei ist das für die Recyclingwirtschaft wichtige Thema (Grundanforderung Nr. 7, nachhaltige Verwendung der natürlichen Ressourcen) eine horizontale Frage, die man eventuell auch in einer von der deutschen Ratspräsidentschaft im November geplanten hochrangigen Konferenz behandeln könnte.

Ein Grundproblem ist weiterhin die Frage der Normierung auf europäischer Ebene (CEN). Seit geraumer Zeit gebe es einen Stillstand zwischen der Europäischen Kommission und CEN, man prüfe weiterhin die harmonisierten Normen (hEN), ob diese im Amtsblatt der Europäischen Kommission referenziert werden können; es gebe derzeit aber rechtliche Hürden, diese im Amtsblatt zu zitieren. Aus diesem Grunde sind zig schon fertige CEN-Normen derzeit nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Seitens der Referatsleiterin für Circular Economy and Construction wurde Mitte Juni jedoch festgehalten, dass sehr wohl harmonisierte europäische Normen, die den Anforderungen entsprechen, im Amtsblatt zitiert würden, es gebe keinen prinzipiellen Amtsblattzitierungsstopp. Allerdings sind viele vorliegende europäische Normen nicht den Anforderungen entsprechend.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bemüht sich, zum Thema Grundanforderung Nr. 7 sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene entsprechend Anregungen zu geben. Derzeit gibt es dazu weder eine OIB-Richtlinie in Österreich, noch Umsetzungspapiere in anderen europäischen Ländern.

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 Mitglieder-Anlagenverzeichnis

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband legt in regelmäßigen Abständen ein Anlagenverzeichnis der Baustoff-Recycling-Anlagen in Österreich auf. Dieses enthält auch das BRV-Mitgliederverzeichnis sowie eine Auflistung jener Unternehmen, die die Annahme- und Abgabepreise beim BRV bekanntgeben.

Diese wertvolle Publikation wird bei Messen (BRV-Jubiläumskongress, FSV-Verkehrstag, Städtetag, Kommunalmesse), bei allen BRV-Seminaren und im Rahmen weiterer Veranstaltungen (z.B.: Vorlesungen auf Universitäten) aufgelegt.

Diese Broschüre kann im Internet unter dem Link https://brv.at/recycling-anlagen/ eingesehen werden.

Sie erhalten die gedruckte Version mit getrenntem Rundschreiben im Laufe der kommenden Woche.

2.2 BRV-Mitgliederbefragung 2020

Im Jänner sendete der BRV an die Mitglieder einen Fragebogen aus, der es erlaubt, über nun mehr als 25 Jahre einen Überblick über die Baustoff-Recycling-Aktivitäten zu geben.

Über 70 % der Mitglieder sandten den Fragebogen ausgefüllt zurück – ein herzliches Dankeschön dafür (Anmerkung: Sollten Sie einen Fragebogen noch zusenden wollen, werden wir diesen gerne noch der statistischen Auswertung beilegen.)

Laut Angaben der Mitgliedsbetriebe verlief das Jahr 2019 relativ gut: Zwei Drittel aller Betriebe verfügten über ausreichend Anlieferungsmaterial (Tiefbau: 64,4 %, Hochbau: 70,5 %) und konnten diese im Tiefbaubereich auch entsprechend absetzen (65,1 % hatten eine ausreichend große Nachfrage.) Im Hochbaubereich jedoch ist weiterhin das Angebot größer als die Nachfrage (73,7 %). Der Ausblick auf 2020 ist – auch schon vor der Corona-Krise – ambivalent.

Der Güteschutz für Recycling-Baustoffe hat weiterhin große Bedeutung: Für 35,5 % steigt die Wichtigkeit in Zukunft, für 29 % ist sie gleich wichtig, wie bisher. Das Gütezeichen für mobile Anlagen wird von einem Drittel der Mitglieder für wichtig erachtet, ein weiteres Drittel hält sich dazu neutral.

Hinsichtlich der für den Recyclingbereich wichtigen Frage nach dem ausreichenden Vollzug bestehender Gesetze geben 18,7 % an, dass sich dieser im letzten Jahr verbesserte, etwa die Hälfte der Betriebe sieht die Situation unverändert.

Zum Thema Recycling-Baustoffverordnung wünscht sich ein Drittel der Mitglieder eine Novellierung, während der überwiegende Teil mit den bestehenden Regelungen einverstanden ist.

Die Informationsquelle „Recycling-Börse-Bau“ wird von zwei Drittel der Betriebe nicht als wichtig eingestuft, 15,5 % begrüßen diese jedoch als bedeutend.

Hinsichtlich der neu erschienenen BRV-Richtlinie „Recycling-Baustoffe Aushub-materialien“ gibt ein Drittel der Betriebe an, im Jahr 2020 Produkte nach dieser herzustellen. Die Hälfte der BRV-Mitglieder möchte diese Produkte jedoch nicht in ihr Produktprogramm aufnehmen.

Hinsichtlich der Tätigkeit des BRV wird von den Mitgliedern besonders die Information des Verbandes an die Betroffenen (Bauherren, ausschreibende Stellen, Kommunen, Bauunternehmen, Länder) sowie die Aktuellhaltung und Herausgabe der Richtlinie für Recycling-Baustoffe als Handbuch und Zusammenfassung geschätzt. Auch die Innenwirkung (Mitgliederinformation, Betreuung) des BRV wird sehr positiv gewürdigt. Weiters gibt es eine sehr hohe Wertschätzung der Mitgliedsunternehmen betreffend der Tätigkeit des BRV im Hinblick auf die Auswirkung auf die Baubranche. Im gleich hohen Ausmaß wird gewünscht, dass der Vollzug bestehender Gesetze (insbesondere AlSAG, RBV, BAWP) forciert wird.

Die Veranstaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit des BRV wird insgesamt mit der Note „Gut“ beurteilt. Der Bedarf an weiteren Arbeitskreisen wird als weniger notwendig erachtet, wenn, dann zur Verwendung der Feinfraktion bzw. der Einsatzmöglichkeiten von RMH. Ebenso mit weniger Brisanz wird eine Verhandlung der Recycling-Baustoffverordnung bezüglich Novellierung gesehen.

Zu den wirtschaftlichen Daten gaben die Betriebe an, eine Anlagenauslastung von 55 % der theoretisch möglichen Jahreskapazität zu erreichen. Der Jahresumsatz betrug im Schnitt 530.000,– Euro, eine Umsatzsteigerung (vor COVID-19) für 2020 wurde mit 4 % erwartet. Die Ersatz-/Neuinvestitionen betrugen im vergangenen Jahr durchschnittlich 230.000,– Euro. Durchschnittlich 5 Personen werden pro Baustoff-Recycling-Anlage beschäftigt.

Hinsichtlich der Produktion konnte ein markanter Anstieg bei Beton festgestellt werden, während die Produktion von RMH stagnierte. Auch rezykliertes Gestein nimmt an Bedeutung zu (siehe Grafik).

Im Detail: Die drei bedeutendsten Materialien Recycling-Beton (3,4 Mio. t), RM/RMH (2,5 Mio. t) und RA (1,7 Mio. t) ersetzen somit ca. 7,6 Mio. Tonnen Primärbaustoffe. Die Produktion von RG nahm sprunghaft zu und liegt bei 750.000 Tonnen im Jahr 2019 (+55 %).

Sehr gute Steigerungsraten weist Betongranulat auf (+14 %), gute Werte auch der Asphaltbereich (+9,3 %). Die Produktion von RM/RMH stagnierte jedoch (-4 %). Die Prognose für 2020, die in den Monaten Februar bis Mitte März abgegeben wurde, ist zu relativieren: Vor der Corona-Krise wurde für 2020 insgesamt ein Abschwung von 7,5 % befürchtet; dieser wird nun stärker ausfallen. Die Produktion könnte damit unter jene Werte fallen, die 2018 erreicht wurden.

Insgesamt kann damit für 2019 von einem Spitzenwert für das Baustoff-Recycling ausgegangen werden. Die Prognose (vor COVID-19) ließ für 2020 einen leichten Abschwung vermuten – der wird nun aufgrund der zu erwartenden schlechteren Bausaison im laufenden Jahr stärker als vorausgesagt eintreten.

3.Veranstaltungen

3.1 BRV-Webseminar: „Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle“

Der BRV hält am 30. Juni 2020 ein videobasiertes Seminar zum Thema Erkennen von Schadstoffen ab. Dieses Seminar richtet sich an Abbruchunternehmer, Vertreter von Recycling-Unternehmen aber auch an Bauherren und Behörden. Typische Schadstoffe im Bauwerk, richtige Schad- und Störstofferkennung sowie rechtliche Grundlagen zu gefährlichen Abfällen werden erläutert.

Die ordnungsgemäße und richtige Entfernung und Behandlung werden vorgestellt, die entsprechende Dokumentation ebenso.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig für dieses Webseminar mittels beiliegenden Anmeldeformulars an.

3.2 Seminar „Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“, Leoben

Am 7. Juli 2020 findet in der Steiermark (Leoben) das BRV-Seminar zur richtigen Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen statt.

Ziel ist es, die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen darzulegen. Der bundeseinheitliche, praxisgerechte Standard wird durch das BRV-Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ dargestellt. Dieses wird im Rahmen des Seminars vorgestellt und erläutert. Sowohl auf Baustellen, wie am Bauhof oder bei Recycling-Anlagen sollen Baurestmassen rechtskonform zwischengelagert werden.

Melden Sie sich für dieses Seminar, welches am 7.7.2020 in Leoben abgehalten wird, rechtzeitig mittels beiliegenden Anmeldeformulars an.

Mitgliederinformation 7/2020 – “Chemische Analysen Vorabsiebmaterial”

Sehr geehrte Damen und Herren!

Erfreuliches gibt es bei der rechtlichen Entwicklung betreffend Absiebmaterial zu berichten:

Sowohl die Ergebnisse der BRV-Untersuchung als auch die des BMK ergeben, dass Vorabsiebmaterialien von mineralischen Baurestmassen, die nach der RBV gewonnen wurden, es nicht nötig machen werden, bei der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung eine chemische Analyse zu verlangen. Nähere Informationen dazu finden Sie im beiliegenden Rundschreiben.

Gleichzeitig möchten wir auf unsere nächsten Seminare und Kursmaßnahmen hinweisen – speziell auf das noch im Juni stattfindende Seminar, an dem als webbasiertes Seminar auch sehr günstig vom Homeoffice oder dem Büro teilgenommen werden kann:

– 30.06. Webseminar: „Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle“

– 07.07. Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

– 28. bis 30.09  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2020

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1. Novelle zur Abfallverzeichnisverordnung

Im Herbst 2019 wurde eine Novelle zur Abfallverzeichnisverordnung im Entwurf zur Begutachtung versandt. Der BRV begrüßte die Novelle, verlangte entsprechende Übergangsfristen und ging speziell auf die Anforderungen zur Deponierung von mineralischen Fraktionen aus der Aufbereitung von Baurestmassen („Vorabsiebmaterial“) ein.

Der BRV wies auf aktuelle Forschungsergebnisse hin, die die in der AVVO neu vorgesehene Verpflichtung zur chemischen Analyse von Vorabsiebmaterialien als nicht notwendig darstellen. Die im Entwurf vorgesehene Regelung benachteilige jene Produzenten, die zwecks Qualitätssteigerung der produzierten Qualitätsbaustoffe aus der Kreislaufwirtschaft eine umfassende Absiebung durchführen und belastet diese mit Mehrkosten.

In einem vor kurzem geführten Gespräch mit dem BMK wurde nun festgestellt, dass analog zu den Ergebnissen der BRV-Untersuchung des Vorabsiebmaterials auch das BMK zu vergleichbaren Ergebnissen komme. Die bislang im Entwurf der AVVO-Novelle vorgesehene zwingende chemische Analyse von Vorabsiebmaterialien werde herausgenommen, diese erscheine der Fachabteilung als nicht notwendig.

Damit ist eine der Hauptforderungen unserer Stellungnahme offensichtlich positiv behandelt worden. Ein zweiter Entwurf der AVVO-Novelle wird dieser Tage in Begutachtung versendet werden, ein Inkrafttreten ist derzeit mit Herbst 2020 angedacht. Eine Übergangsfrist bis zum Inkraftsetzen neuer Schlüsselnummern und weiterer Bestimmungen werde voraussichtlich mit dem Jahr 2022 erfolgen. Damit wurde ebenso der BRV-Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist nachgekommen.

Wir werden Sie betreffend der Neufassung der AVVO-Novelle nach Erscheinen des zweiten Entwurfes umfassend informieren.

Abschließend wird festgehalten, dass hinsichtlich der chemischen Analyse von Vorabsiebmaterial bei Baurestmassenbehandlungsanlagen durch die obige Darstellung vorerst keine Änderung eintritt. Der BRV wird dennoch dringlich ersuchen, das seitens der Sektion verfasste Schreiben über die zwingende Anwendung von chemischen Analysen bei derartigen Sekundärabfällen zu revidieren. Über unsere Initiative werden wir Sie am Laufenden halten.

1.2. BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ überarbeitet

Unter der Leitung von Herrn Harald Nowotny, Leiter der Inspektionsstelle der Bautech-Labor GmbH, wurde das BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ im Winter 2019/2020 überarbeitet. Dieses Merkblatt wird vorwiegend von Recyclingbetrieben verwendet, die ihre Auftraggeber (Bürgermeister, Bauherren, …) zum Thema Asphaltrecycling informieren möchten.

Der Entwurf des überarbeiteten Merkblattes wird Mitte Mai zur Stellungnahme aufgelegt und im Sommer 2020 veröffentlicht werden. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Vertretern von Mitgliedsbetrieben, der Prüfanstalten und der Gestrata bedanken, die über Videokonferenz es ermöglichten, dass dieses Merkblatt fertig gestellt werden konnte.

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 ÖNORMEN zu Abbrucharbeiten

Wie schon angekündigt, wird die neue ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“ mit 1. September 2020 neu aufgelegt.

Gegenüber der bestehenden Fassung ist diese schlanker formuliert worden, einige Bereiche werden in die Neuauflage der ÖNORM B 3151 einfließen.

Aufgrund der intensiven Überarbeitung der ÖNORM B 3151 ist die vorgesehene Publikation einer überarbeiteten Fassung nunmehr verschoben worden: Aufgrund der notwendigen neuerlichen öffentlichen Auflage zur Begutachtung wird diese frühestens mit 1. Februar 2021 erscheinen können. Da aufgrund eines statischen Verweises in der Recycling-Baustoffverordnung die derzeitige Fassung verpflichtend anzuwenden ist, ist die Verschiebung der Neufassung von geringer Relevanz für die Praxis.

Auch die ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ konnte nicht, wie vorgesehen, in der Neufassung seitens des Austrian Standards Institutes beschlossen werden. Aus formalen Gründen muss diese einer neuerlichen Begutachtung unterzogen werden, welche im Juli stattfindet. Eine Veröffentlichung kann daher frühestens im Herbst 2020 stattfinden. Die entsprechenden Änderungen sind jedoch für den praktischen Betrieb nicht ausschlaggebend.

3. EU und Ausland

3.1 Baustoff-Recycling: Beste europäische Innovation gefragt

Wir möchten nochmals auf die seitens der European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR) ausgeschriebenen Innovationspreis hinweisen: Neue Entwicklungen, ob auf Produktebene, ob Technologien oder sonstige Innovationen, die mit dem Baustoff-Recycling zusammenhängen, können bei der EQAR eingereicht werden (mail@eqar.info).

Der EQAR Recycling Award 2020 wird in drei Preiskategorien verliehen. Der erste Preis ist mit 1.000,00 Euro dotiert und wird öffentlichkeitswirksam verliehen.

Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen Personen, Unternehmen oder Institutionen, die

  • durch innovative Entwicklung in der Aufbereitungstechnologie,
  • durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
  • oder durch politisches oder verbandliches Engagement

einen Beitrag zur Steigerung von Akzeptanz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Recycling-Baustoffe in Europa geleistet haben.

Bewerbungsunterlagen können bis zum 30. Oktober 2020 an die Geschäftsstelle der EQAR eingereicht werden.

4. Verbandsangelegenheiten

4.1 Begutachtung BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“

Der BRV hat das Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ unter der Leitung von Hrn. Harald Nowotny abgeschlossen und dieses in eine offizielle Begutachtung gesendet.

Die Überarbeitung war notwendig aufgrund der Neuausgabe mehrerer Richtlinien und Vor-schriften für das Straßenwesen (RVS) und aufgrund der Berücksichtigung der aktuellen Fassung der Recycling-Baustoffverordnung.

Das Merkblatt definiert keine neuen Bauweisen, Parameter oder Grenzwerte sondern soll eine Zusammenstellung der notwendigen Grundlagen für die Wiederverwendung oder Verwertung in einfacher, übersichtlicher Form bilden.

Ziel dieses BRV-Merkblattes ist es, Auftraggebern eine möglichst hochwertige Verwertung von Ausbauasphalt aufzuzeigen und in bautechnisch hochwertigen Schichten zu verwenden.

Wir übersenden Ihnen im Anhang die Begutachtungsfassung zur Kenntnis. Eine Stellungnahme dazu können Sie bis 8. Juli 2020 per E-Mail an die Geschäftsstelle des BRV (brv@brv.at) richten.

4.2 BRV-Mitgliederversammlung  2020 und Neuwahl des Vorstandes

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde aufgrund der Pandemie auf einen September-Termin verschoben:

Donnerstag, 17. September 2020, 10 Uhr, findet die Mitgliederversammlung des BRV in Wien (voraussichtlich im Hause des BRV) statt.

Im Rahmen dieser ordentlichen Mitgliederversammlung wird auch die statutengemäß vorgesehene Neuwahl des Vorstandes stattfinden. Die Tagesordnung zur Mitglieder-versammlung wird Ihnen rechtzeitig im August zugesendet werden.

Für Mitglieder des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe findet im Anschluss um 13 Uhr die GSV Mitgliederversammlung statt.

4. Veranstaltungen

5.1 BRV-Webseminar: „Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle“

Der BRV hält am 30. Juni 2020 ein videobasiertes Seminar zum Thema Erkennen von Schadstoffen ab. Dieses Seminar richtet sich an Abbruchunternehmer, Vertreter von Recycling-Unternehmen aber auch an Bauherren und Behörden. Typische Schadstoffe im Bauwerk, richtige Schad- und Störstofferkennung sowie rechtliche Grundlagen zu gefährlichen Abfällen werden erläutert.

Die ordnungsgemäße und richtige Entfernung und Behandlung werden vorgestellt, die entsprechende Dokumentation ebenso.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig für dieses Webseminar mittels beiliegenden Anmeldeformular an.

5.2 Webseminar „Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“, Leoben

Am 7. Juli 2020 findet in der Steiermark (Leoben) das BRV-Seminar zur richtigen Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen statt.

Ziel ist es, die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen darzulegen. Der bundeseinheitliche, praxisgerechte Standard wird durch das BRV-Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ dargestellt. Dieses wird im Rahmen des Seminars vorgestellt und erläutert. Sowohl auf Baustellen, wie am Bauhof oder bei Recycling-Anlagen sollen Baurestmassen rechtskonform zwischengelagert werden.

Melden Sie sich für dieses Seminar, welches am 7.7.2020 in Leoben abgehalten wird, rechtzeitig mittels beiliegenden Anmeldeformulars an.

5.3 Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 28. bis 30. September 2020 wird vom BRV wieder ein Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ in Wien angeboten. Diese Ausbildungsmaßnahme bringt jene Inhalte, die auch Rückbaukundige Personen für deren Tätigkeit benötigen.

Rückbaukundige Personen benötigen für ihre Tätigkeit im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung eine bautechnische oder chemische Ausbildung sowie weitere Kenntnisse. Diese weiteren Kenntnisse werden mittels des BRV-Kurses vermittelt und mit Zeugnis bestätigt. Anmeldungen können ab sofort durchgeführt werden (siehe beiliegenden Kursfolder).

5.4 BRV-Jubiläumskongress 5. Oktober 2020

Der BRV-Jubiläumskongress wird pandemiebedingt erst am 5. Oktober 2020 abgehalten werden. Den aktuellen Stand des Programmes können Sie der Beilage entnehmen.

Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen.

Mitgliederinformation 6/2020 – Verschiebung Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die für 25.5.2020 vorgesehene Mitgliederversammlung kann leider aufgrund der COVID-19-Regelungen der Bundesregierung nicht abgehalten werden. Eine Umstellung auf Videobasis erscheint uns für diesen Anlass als nicht zweckmäßig, die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 wird daher auf 17. September 2020, 10 – 12 Uhr, verschoben.

Andere Sitzungen (Vorstand, Arbeitsgruppen) arbeiten wie gewohnt weiter, beispielsweise konnte die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Merkblattes „Verwendung von Ausbauasphalt“ dieses fertig stellen.

Auch unsere Seminare laufen nunmehr auf Videobasis. Bitte melden Sie sich zu folgenden Seminaren an:

– 14.5. Webseminar: „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

– 18.5. Webseminar „Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person“

– 26.5. Webseminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2020

  1. Technische Angelegenheiten

1.1. ÖNORM B 2251 erscheint neu mit 1. September 2020

Die ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“ wurde vom zuständigen Komitee des Österreichischen Normungsinstitutes (ASI) verabschiedet.

Diese ÖNORM dient als Werkvertragsnorm und wird automatisch mit der ÖNORM B 210 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm“ mitvereinbart, soferne Abbrucharbeiten im Bauvertrag verankert sind. Die bestehende ÖNORM B 2110 aus dem Jahre 2006 enthält neben den rein werkvertragsrechtlichen Bestandteilen auch technische Hinweise. Bei der Neuauflage dieser Norm wurde nunmehr der technische Aspekt herausgelöst und nurmehr die werkvertragliche Regelung beibehalten.

Der Erscheinungstermin 1. September 2020 ist auch darauf abgestellt, dass die technische ÖNORM B 3151, die in den letzten Jahren ebenso überarbeitet wurde, möglichst parallel oder zeitnah veröffentlicht werden kann. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung, soll aber ebenso im Herbst erscheinen.

Eine erste Vorstellung der neuen Inhalte der ÖNORM B 2251 können Sie im Rahmen des Erfahrungsaustausches für Rückbaukundige Personen, welcher am 18. Mai 2020 seitens des BRV angeboten wird, hören. Der Erfahrungsaustausch wird wie viele andere Seminare des BRV als Webseminar angeboten.

 

1.2. BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ überarbeitet

Unter der Leitung von Herrn Harald Nowotny, Leiter der Inspektionsstelle der Bautech-Labor GmbH, wurde das BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ im Winter 2019/2020 überarbeitet. Dieses Merkblatt wird vorwiegend von Recyclingbetrieben verwendet, die ihre Auftraggeber (Bürgermeister, Bauherren, …) zum Thema Asphaltrecycling informieren möchten.

Der Entwurf des überarbeiteten Merkblattes wird Mitte Mai zur Stellungnahme aufgelegt und im Sommer 2020 veröffentlicht werden. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Vertretern von Mitgliedsbetrieben, der Prüfanstalten und der Gestrata bedanken, die über Videokonferenz es ermöglichten, dass dieses Merkblatt fertig gestellt werden konnte.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1  BRV-Mitgliederversammlung  2020

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes war für Mai 2020 angesetzt. Aufgrund der Corona-Krise und dem noch bis Ende Juni herrschenden Versammlungsverbot ist diese Jahresversammlung auf 17. September 2020, 10 Uhr, verschoben worden. Die Mitgliederversammlung findet im Haus des BRV in der Karlsgasse 5, 1040 Wien, statt. Sie erhalten selbstverständlich rechtzeitig vor der Versammlung die entsprechende Tagesordnung sowie weitere Details zugesendet.

Wir ersuchen Sie, diesen Tag für die Mitgliederversammlung zu reservieren, Mitglieder des Österreichischen Güteschutzverbandes können am Nachmittag an der Versammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes teilnehmen.

 

2.2  Ordentliche Mitgliederversammlung des Güteschutzverbandes

Es wird darauf hingewiesen, dass am 17. September 2020 die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes stattfindet. Auch diese musste vom ursprünglichen Termin im Mai aus bekannten Gründen verschoben werden.

Die Mitgliederversammlung des GSV findet am 17. September, ab 13 Uhr statt. Im Vorfeld findet ein Mittagessen statt, bei dem auch die Mitglieder, die an der Vormittagssitzung des BRV teilnehmen, anwesend sein werden.

 

3. Veranstaltungen

3.1  Webseminar: „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Der BRV bietet am 14. Mai 2020 ein Halbtagesseminar zum Thema Ausschreibung und Vergabe in Bezug auf Baustoff-Recycling an. Themen sind dabei das neue Bundesvergabegesetz 2018 sowie die Einbeziehungen von Ingenieurleistungen des Rückbaus (Objektbeschreibung, Schadstofferkundung) in die Ausschreibung. Ein eigener Vortrag widmet sich der für den Tiefbau wichtigen Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur in der aktuellen Version 05. Auch das Thema Hochbau wird mit der LB–HB beleuchtet. Das Seminar schließt mit einem Kapitel über die Förderung der Recycling-Baustoffe in der Vergabe.

Dieses Seminar wird als Webseminar vom BRV angeboten. Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an diesem Seminar um 30 % ermäßigt ist und für Mitglieder damit unter 90,– Euro kostet!

 

3.2  Webseminar „Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person“

Als weiteres Webseminar bietet der BRV den jährlichen Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen an – dieses Mal am 18. Mai 2020.

Im Rahmen eines Präsentationsblockes wird dabei die neue Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“, Ausgabe 1. September 2020, vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Ausblick auf die neue ÖNORM B 3151, die ebenfalls im Herbst erscheinen wird, gegeben werden.

Weiters werden die neuen Entwicklungen im Normenbereich aus Sicht der Auftraggeber (BIG) sowie aus Sicht einer Rückbaukundigen Person diskutiert werden. Im Anschluss wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion ein Erfahrungsbericht aus 4 Jahren Recycling-Baustoffverordnung gezogen werden. Neben den Referenten stehen dabei auch Dr. Ingrid Winter vom Land Steiermark für die Diskussion zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass auch bei dieser Veranstaltung ein 30 %iger Rabatt für BRV-Mitglieder angeboten wird.

 

 

3.3  Webseminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Als weiteres Webseminar bieten wir am 26. Mai 2020 ein Halbtagesseminar über die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen an. Der BRV hatte im März 2018 ein neues Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ aufgelegt, welches nicht mehr im Detail vorgestellt wird, sondern auch mit rechtlichen Aspekten ergänzt werden wird.

Nutzen Sie die Möglichkeit, unabhängig des Standortes (Home-Office, Firma) des einfachen Besuches dieses wichtigen Seminars. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten bitte der Beilage zu entnehmen.

 

 

4. Wissenswertes

4.1  Deutschland: Web-Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“

Am 18. und 19. Mai 2020 wird die Web-Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ angeboten.

Themen sind Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz, die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Umsetzung von EU-Recht und Abfallwirtschaft in Europa. Am zweiten Konferenztag gibt es beispielsweise einen Schwerpunkt „Bauabfälle“. Das aktuelle Konferenzprogramm können Sie im Internet unter

https://www.vivis.de/konferenzen/web-konferenz-mineralische-nebenprodukte-und-abfaelle/

abrufen. Die Vorträge, beispielsweise vom BRV-Vorsitzenden Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper, können im Live-Stream verfolgt werden.

Mitgliederinformation 5/2020 COVID-19 Krise

Sehr geehrte Damen und Herren!

die aktuelle Pandemie zwang auch den Baustoff-Recycling Verband seit 16.03.2020, das Büro auf Homeoffice umzustellen und die personelle Besetzung der Geschäftsstelle hinsichtlich der Anwesenheit zu reduzieren. Dennoch sind wir per E-Mail sowie telefonisch für Sie selbstverständlich erreichbar.

Der „BRV-Jubiläumskongress“ ist auf 05. Oktober 2020 verschoben worden. Alle Angemeldeten sind diesbezüglich informiert worden. Wir haben von den ReferentInnen und ModeratorInnen des ursprünglich für 02. April 2020 angedachten Kongresses die Zusagen erhalten, dass sie am 05. Oktober 2020 zur Verfügung stehen. In diesem Sinne freuen wir uns auf ein Wiedersehen bei diesem Termin. Das aktualisierte Programm liegt diesem Rundschreiben bei.

Unsere Veranstaltungen wurden großteils auf Videoseminare umgestellt. Sie finden anbei auch den aktuellen Veranstaltungsfolder. Mehrtägige Seminare und Schulungen wurden auf einen späteren Termin verlegt.

Da einige Betriebe auf Kurzarbeit sind, ist das Erreichen von angemeldeten Teilnehmern etc. oft schwierig. Sollten daher Fragen betreffend Veranstaltungen bzw. dem Anmeldestatus bestehen, zögern Sie nicht, die Geschäftsstelle zu kontaktieren.

Wir hoffen, dass das Aufleben der Wirtschaft in den nächsten Wochen erfolgreich gelingt und damit weiterer Schaden abgewendet werden kann.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 05/2020

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1. Steuerliche Erleichterungen und ALSAG

Das Bundesministerium für Finanzen sieht steuerliche Erleichterungen aufgrund der Corona- Krise vor. Dies betrifft auch den ALSAG-Beitrag.

Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) werden oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld war bislang ein Säumniszuschlag zu zahlen. Unternehmen können beantragen, dass dieser herabgesetzt wird und/oder ein Entfall der Zinsen beantragt wird. Diese Regelung gilt insbesondere auch für den Altlastenbeitrag. Anträge werden von den Zollämtern sofort bearbeitet. Eine Herabsetzung von Zuschlägen bzw. Zinsen kann, sofern eine Betroffenheit durch die Corona-Krise aufgezeigt werden kann, bis auf 0 Euro beantragt werden.

Es wird auch darauf verwiesen, dass dies schon für die Zahlung für das 1. Quartal 2020, welche per 15. Mai 2020 geleistet werden müsste, möglich ist.

Das BMF hat für diese steuerlichen Erleichterungen ein Antragsformular vorgesehen. Dieses kann über den FinanzOnline Zugang hochgeladen werden.

Für weitere Fragen und Informationen steht das BMF unter dem Link https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html sowie telefonisch unter der Nummer 050 233 233 zur Verfügung.

 

1.2. Corona-Krise: Informationen für die Bauwirtschaft

Aufgrund der Corona-Pandemie sind verlässliche Informationen für die Baufirmen wichtig. Zu dieser Thematik sind branchenspezifische Mitteilungen auf der Webseite der Geschäftsstelle Bau abrufbar: www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/coronavirus-bauwirtschaft.html

Unter diesen Informationen finden sich beispielsweise

  • Freistellungsanspruch für Dienstnehmer mit besonderem COVID-19-Risiko
  • Auswirkungen des 4. COVID-19-Gesetzespakets auf laufende Bauverträge
  • Fahrten zur und von der Baustelle
  • Zulagen beim Arbeiten mit Masken

Handlungsanleitung für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Veranstaltungsüberblick

Der Baustoff-Recycling Verband hat aufgrund der Pandemie alle Veranstaltungen bis Ende Juni 2020 auf Videobasis umgestaltet oder verschoben.

Den aktualisierten Folder von Mai bis Oktober 2020 können Sie der Beilage entnehmen.

 

2.2  BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ wird am 14.05.2020 in Form eines Webseminars abgehalten werden.

Das Seminar richtet sich an Bauherren und Bauunternehmen, die sich über die Möglichkeiten nach Bundesvergabegesetz 2018 oder nach Standardisierten Leistungsbeschreibungen richten wollen und das Recycling berücksichtigen möchten.

Es wird darauf hingewiesen, dass für das Webseminar ein reduzierter Kostenbeitrag für BRV-Mitglieder vorgesehen ist!

Näheres und Anmeldemöglichkeit entnehmen Sie bitte der Beilage.

 

2.3  Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Auch der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird auf Videobasis stattfinden.

Im Rahmen dieses Erfahrungsaustausches wird der aktuelle Stand der Überarbeitung der ÖNORM B 3151 sowie der Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 in Kurzreferaten vorgebracht.

Im Rahmen einer anschließenden Diskussionsrunde sollen auch die Teilnehmer ihre Fragen an die Vortragenden richten.

Auch der Erfahrungsaustausch wird mit stark reduzierten Preisen für BRV-Mitglieder angeboten!

Näheres und Anmeldemöglichkeit entnehmen Sie bitte der Beilage.

 

2.4  BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Am 26.05.2020 findet das für Salzburg vorgesehene Seminar nun ebenfalls als Webseminar statt.

Neben der Darlegung der aktuellen Rechtssituation wird auf die unterschiedlichen Anforderungen an Zwischenlager eingegangen. Ob Zwischenlager auf Baustellen, bei Recyclinganlagen oder für Baubetriebe – das Seminar versucht Antworten auf diese Fragen zu geben.

Bitte beachten sie auch hier die ermäßigten Preise für dieses Videoseminar!

Näheres und Anmeldemöglichkeit entnehmen Sie bitte der Beilage.

 

 

Mitgliederinformation 3/2020 Verschiebung BRV-Jubiläumskongress 2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der BRV-Jubiläumskongress hat sehr guten Anklang gefunden – mit heutigem Tag sind 160 Teilnehmer registriert, mit Leichtigkeit wären weit über 200 Personen gekommen.

Aufgrund der aktuellen Warnungen der Bundesregierung und der damit in Verbindung stehenden Verbotsregelung für Großveranstaltungen sind wir gezwungen, den Jubiläumskongress auf
5. Oktober 2020 zu verschieben.

Der ursprüngliche Termin des BRV-Jubiläumskongresses „30 Jahre BRV“ (2. April 2020) ist damit abgesagt.

So sehr wir dies bedauern, ist es uns als Verband von Wichtigkeit, auch bei anderen Sitzungen und Veranstaltungen größte Vorsicht walten zu lassen. Aus diesem Grunde wird das für kommenden Dienstag geplante Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ auf Juni 2020 verschoben.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1. Begutachtung EAG VO-Novelle 2020

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie legte einen Entwurf der Elektroaltgeräteverordnung vor, der die bestehende Verordnung abändert.

Die Novelle wurde notwendig, da die EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten eine Regelung vorsieht und diese in Österreich umgesetzt werden muss.

Der Begutachtungsentwurf kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Stellungnahmefrist ist auf 23. März 2020 festgelegt. Der BRV wird aller Voraussicht nach keine Stellungnahme abgeben.

 

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1  ÖNORM B 3140 in Stellungnahmeverfahren

Die ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ ersetzt die aktuelle Fassung aus 2016. Die Überarbeitungen sind nur im geringen Umfang, insbesondere wurde der Anhang B (informativer Anhang) an die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung angeglichen. Darüber hinaus sind Literaturhinweise sowie die Zitierung von Normen aktualisiert worden.

Der Anwendungsbereich blieb unverändert: Rezyklierte Gesteinskörnungen für die Herstellung von ungebundenen und hydraulisch gebundenen Gemischen für den Ingenieur- und Straßenbau gemäß ÖNORM 13242 und Gesteinskörnungen für Beton gemäß EN 12620. Die Stellungnahmefrist ist bis 30. April 2020 angesetzt. Eine Neuauflage der ÖNORM B 3140 ist voraussichtlich für Herbst 2020 zu erwarten.

 

2.2  RVS 08.15.02 in Begutachtung

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr hat die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ überarbeitet und in Begutachtung gegeben.

Diese RVS ist auf ungebundene obere Tragschichten gemäß RVS 03.08.63 für die Lastklassen LK 1,3; LK 0,4; LK 0,1 und LK 0,05 Bautyp AS3 aus rezykliertem (gebrochenem oder

gefrästem) Asphaltgranulat sowie als ungebundene Tragschicht im Bereich von Rad- und Gehwegen sowie für Bankette anzuwenden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.

 

3. Veranstaltungen

3.1 BRV-Jubiläumskongress  verschoben

Der BRV feiert seinen 30-jährigen Bestand im Jahre 2020. Um dieses Ereignis zu würdigen, wurde für 2. April 2020 ein Kongress in Wien organisiert, dem am Abend eine Galaveranstaltung folgen sollte.

Aufgrund der herrschenden Epidemie wird diese Veranstaltung auf 5. Oktober 2020 verlegt. Alle angemeldeten Teilnehmer werden automatisch auf den neuen Termin umgebucht, ein entsprechendes Schreiben ist an diese ergangen.

Wir bedauern dies aufgrund des sehr guten Anmeldestandes, gleichzeitig hoffen wir auf Ihre Teilnahme im Herbst. Das aktualisierte Programm sowie die entsprechenden Daten werden im Frühsommer erneut ausgesendet werden.

 

3.2 BRV-Seminar „Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Am 21. April 2020 bietet der BRV ein Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ in Leoben/Steiermark an.

Dieses Seminar richtet sich an Vertreter von Recyclingbetrieben, Baustellenleiter, Poliere,  Baumeister und andere im Bauwesen tätige Personen. Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

 

3.3 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der nächste Ausbildungskurs des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes für Rückbaukundige Personen wird von 27. bis 29. April in Wien abgehalten werden.

Rückbaukundige Personen benötigen eine bautechnische oder chemische Ausbildung und zusätzlich Kenntnisse zum Thema Rückbau und Abfallrecht. Dieses 2 ½-tägige Seminar bietet diese Kenntnisse in komprimierter Form an.

Mitgliederinformation 02/2020 – Aktualisierte Normen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Rundschreiben Nr. 2/2020, welches sich der ÖNORM B 3140 und vielen weiteren Themen widmet.

Besonders möchten wir Sie auf unsere nächsten Veranstaltungen hinweisen, die sich den Themen Abfallbilanz (Achtung: Stichtag 15.3.!) und Eingangsleiter für Baustoff-Recycling widmen.

Zum BRV-Jubiläumskongress am 2. April gibt es ebenfalls eine erfreuliche Nachricht: Frau Bundesministerin Leonore Gewessler hat uns mitgeteilt, dass sie am Festabend im Parkhotel Schönbrunn dazu stoßen wird!

Unsere nächsten Seminartermine:

  • 26.02.2020 Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)
  • 27.02.2020 Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme-Produktion-Vertrieb (Wien)
  • 03.03.2020 Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Leoben)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2020

  1. Technische Angelegenheiten

1.1. ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen“ vor Begutachtung

Im ÖNORMEN-Komitee 051 wurde die ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ überarbeitet.

Die bestehende Version der ÖNORM B 3140 datiert mit Juni 2016. Diese berücksichtigt die erste Fassung der Recycling-Baustoffverordnung, jedoch nicht die Novelle aus Oktober 2016.

Damit ergeben sich Widersprüche, beispielsweise im informativen Anhang, wo die Parameter und Grenzwerte für die Qualitätsklassen angegeben sind. Eine Überarbeitung war notwendig geworden. Darüber hinaus sind einige formale Druckfehler bereinigt worden, auch ein Passus zur Messungenauigkeit wurde eingefügt.

Der Vorschlag/Begutachtungsentwurf dieser ÖNORM wird mit 15. März 2020 in Begutachtung gegeben werden (Stellungnahmefrist bis Ende April).

Wir werden Sie bei Erscheinen des Begutachtungsentwurfes nochmals im Detail informieren.

 

1.2. ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“ in Stellungnahmeverfahren

Abbrucharbeiten werden überwiegend in zwei ÖNORMEN behandelt: die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 behandelt die im Werkvertrag zu berücksichtigenden Agenden, während die ÖNORM B 3151 die technischen Aspekte berücksichtigt.

Beide Ausgaben sind (teilweise durch die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung) überholt und müssen überarbeitet werden.

Die ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“ wurde nun mit 15. Februar 2020 ins offizielle Begutachtungsverfahren seitens des Austrian Standards Institutes gegeben. Die Stellungnahmefrist endet am 31. März 2020.

Inhaltlich wurde die Werkvertragsnorm stark verschlankt: Unter anderem wurde die Objektbeschreibung durch den Auftraggeber (bisher Anhang A) aus der Norm genommen und in die ÖNORM B 3151 verschoben. Neue Anforderungen für den Abbruch gemäß der Recycling-Baustoffverordnung wurden berücksichtigt. Die Inhalte dieser ÖNORM wurden mit den Regelungen der Neuausgabe der ÖNORM B 3151 abgestimmt. Die normativen Verweise und die Literaturhinweise wurden aktualisiert. Nicht Gegenstand dieser ÖNORM sind Abbrucharbeiten von Bauwerken nach unkontrollierten Krafteinwirkungen, Abbruch durch Sprengung, Abbruch einsturzgefährdeter Objekte sowie die Entrümpelung. Hinsichtlich des Fachpersonals (bisher mussten Kenntnisse nach § 35 DepVO für leitendes Personal nachgewiesen sein) wird nunmehr festgehalten: „Die gesamte Ausführung der Abbrucharbeiten darf nur durch befugte Fachfirmen mit einschlägiger Erfahrung und Anwesenheit von rückbaufachkundigen Personen erfolgen.“

Stellungnahmen zur Norm können direkt beim Austrian Standards Institute erfolgen. Wir ersuchen Sie, eine Kopie Ihrer Stellungnahme bis 22. März 2020 dem BRV zukommen zu lassen, um ein akkordiertes Vorgehen zu ermöglichen.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1  Ordentliche Mitgliederversammlung 2020

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird die ordentliche Mitgliederversammlung am 25. Mai um 10 h in Wien abhalten (Karlsgasse 5, 1040 Wien).

Wir laden alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder herzlich ein, diese Mitgliederversammlung zu besuchen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird neben den statutaren Punkten auch noch eine Präsentation eines aktuellen Themas stattfinden. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird ein gemeinsames Mittagessen stattfinden, das die Überleitung zur Mitgliederversammlung des Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe (13 Uhr) bilden wird.

Wir ersuchen Sie, den Termin 25. Mai 2020 in Ihrem Kalender zu berücksichtigen.

 

2.2  Liste Rückbaukundiger Personen

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband führt auf seiner Homepage eine Liste für Rückbaukundige Personen, die entsprechend ausgebildete Personen mit Kontaktdaten aufweist.

Diese Liste wird vorwiegend von Auftraggebern gut nachgefragt. Circa 270 Personen sind derzeit eingetragen, diese wird auch laufend aktualisiert.

Wir möchten schon jetzt auf den Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen am 18. Mai 2020 hinweisen, der ein Come Together für alle am Rückbau Interessierte darstellt. Ein Detailprogramm dazu wird in den nächsten Tagen über die Homepage veröffentlicht werden.

 

3. Veranstaltungen

3.1 Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)

Am 27. Februar veranstaltet der BRV ein Seminar für Eingangsleiter/Innen von Baustoff-Recycling-Betrieben, das die Themen Annahme, Produktion, Vertrieb umfassen.

Dieses eintägige Seminar bietet einerseits einen guten Einstieg für Eingangsleiter/Innen, andererseits auch eine gute Weiterbildungsmöglichkeit für weiteres Personal von Recycling-Anlagen.

Nähere Informationen übernehmen Sie bitte beiliegendem Info-Folder.

 

3.2 Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Leoben)

Am 3. März 2020 veranstaltet der BRV in der Steiermark ein Seminar zum rechtssicheren Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen. Ziel des Seminares ist es, alle Möglichkeiten zur Verwertung von Aushüben (als Bodenaushub, als Recycling-Baustoff) aufzuzeigen. Es werden damit die Verwertungsmöglichkeiten nach Recycling-Baustoffverordnung und nach Bundes-Abfallwirtschaftsplan angesprochen.

Dieses Seminar richtet sich an alle Bauleiter/Innen, Ingenieurbüros und natürlich an Recycling-Unternehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Info-Folder.

 

3.3 Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)

Das Halbtagesseminar „Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe“ findet am 26. Februar 2020 in Wien statt.

Das Seminar wurde bewusst 3 Wochen vor der Abgabe der Abfallbilanzen (Stichtag: 15. März 2020) angesetzt, um noch eventuell offene Fragen rechtzeitig zu diskutieren. Das Seminar ist speziell für Recyclingbetriebe von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushub ausgerichtet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Informationsbroschüre.

 

3.4 BRV-Jubiläumskongress „30 Jahre BRV“

Am 2. April findet, wie angekündigt, der Jubiläumskongress anlässlich des 30-jährigen Bestandes des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes statt.

Es freut uns, dass derzeit schon ein guter Anmeldestand zu vermelden ist. Wir erwarten neben einer Vielzahl an Behördenvertretern (Anmeldungen aus dem neuen Bundesministerium BMK sowie seitens der Länder liegen vor) auch Anmeldungen von Nachbarländern (Deutschland, Schweiz, Tschechien, …) liegen vor.

Wir würden uns freuen, Sie und Ihre Mitarbeiter/Innen am 2. April 2020 im Parkhotel Schönbrunn begrüßen zu können. Neben dem informativen Kongress findet ein Galaabend statt, bei dem die Prunkräume des Schlosses Schönbrunn besucht werden. Darüber hinaus wird uns im Rahmen des Galaabends auch TRICKY NIKI mit einem interessanten Programm begleiten. Das digitale Detailprogramm finden Sie im Anhang.

Falls Sie ein Hotelzimmer benötigen, können Sie dieses online per Abrufkontingent im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn direkt unter folgendem Buchungslink reservieren: http://www.austria-trend.at/book/Oesterreichischer_Baustoff-Recycling_Verband

 

3.5 BRV-ÖWAV-Seminar „Mobile Abfallbehandlungsanlagen“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist Kooperationspartner beim ÖWAV-Seminar „Mobile Abfallbehandlungsanlagen“ am 26. März 2020 in Wien.

Rechtliche Fragen rund um Betriebs- und damit auch Abfallbehandlungsanlagen werden diskutiert.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des ÖWAV (www.oewav.at).

 

 

4. Wissenswertes

4.1 Bayern: Verfüll-Leitfaden

Mit 1. März 2020 tritt in Bayern ein fortgeschriebener Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagbau in Kraft.

Dabei wird unter anderem darauf hingewiesen:

  • Bodenaushub darf bis zu 20 % mineralische Fremdanteile enthalten
  • Die Verfüllung von Boden und Bauschutt aus Behandlungsanlagen ist grundsätzlich zulässig.
  • Verfüllung von organikhaltigen Böden bis 3 % TOC ist grundsätzlich zulässig (keine Einzelfallgenehmigung notwendig)
  • Konkretisierung der Anforderungen an Fremdüberwacher und Fremdüberwachung

Mit dem Leitfaden soll der gebotene Vorrang des Grundwasserschutzes sichergestellt, Bodenschutz und abfallrechtliche Anforderungen die Verfüllung von Abgrabungen/Abbaustellen im Rahmen der Verwertung mineralischer Abfälle konkretisiert, ein einheitlicher Vollzug sichergestellt sowie mit praxisgerechten Anforderungen Boden und Grundwasser nachhaltig geschützt werden. Damit ähnelt das Papier dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan des BMK (ehemals BMNT), welcher Anfang 2018 als Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 veröffentlicht wurde.

Der Verfüll-Leitfaden gilt für die Prüfung und Genehmigung von Verfüllungen von Abbaustellen mit Abraum und unverwertbaren Lagerstättenanteilen sowie mineralischen Fremdanteil aus Bodenaushub und Bauschutt in Bayern.

 

Mitgliederinformation 01/2020 – Regierungsprogramm 2020-2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das neue Jahr brachte auch eine neue Regierung: Türkis-Grün setzt Initiativen auf dem Sektor der Ökologisierung der Ausschreibung, der Recyclinggerechtheit von Produkten und weitere Schwerpunkte – gerade im Verkehrsbereich. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband gratulierte Frau Gewessler zur neuen Ministerposition dieses Superministeriums, welches neben Klima und Umwelt auch den Verkehrsbereich und somit den Hauptanwendungsbereich für Recycling-Baustoffe beinhaltet. Die neue Ministerin wurde eingeladen, bei unserem Jubiläumskongress zum 30-jährigen Bestandsjubiläum die Begrüßung vorzunehmen.

Wir laden sie herzlich ein, am 2. April 2020 nicht nur einen informativen Jubiläumskongress zu besuchen, sondern auch einen einmaligen Galaabend – mit Besichtigung des Schlosses Schönbrunn und einem Dinner mit dem Zauberkünstler und Entertainer TRICKY NIKI im Rahmenprogramm!

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen. Anbei finden Sie das detaillierte Programm sowie die Anmeldemöglichkeit.

 

Unsere nächsten Seminartermine:

  • 22.1.2020 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)
  • 02.2020 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Wien)
  • 02.2020 Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 01/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1. Akkreditierung von Inspektionsstellen

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß Deponieverordnung 2008 ab 1.1.2020 grundlegende Charakterisierungen von Abfällen nurmehr durch befugte Fachpersonen und Fachanstalten durchgeführt werden dürfen, die dafür als Inspektionsstelle entsprechend akkreditiert sind.

Derzeit sind zahlreiche befugte Fachpersonen und Fachanstalten entweder noch nicht als Inspektionsstelle akkreditiert oder ihr Akkreditierungsumfang reicht nicht aus, um den notwendigen Bedarf bei den verschiedenen Arten von Abfällen abzudecken.

Der aktuelle Akkreditierungsumfang von Inspektionsstellen kann mittels der Homepage des BMDW abgerufen werden:

https://www.bmdw.gv.at/Services/Akkreditierung/Akkreditierungsumfaenge.html

Sollte der Beurteilungsnachweis bis 31. Dezember 2019 nach bisherigen Anforderungen erstellt worden sein, gilt dieser weiterhin.

Gleiches gilt für die Verwertung von Aushubmaterial, da der Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 festlegt, dass eine grundlegende Charakterisierung inklusive chemischer Analysen durch eine extern befugte Fachperson oder Fachanstalt, die für die Durchführung von grundlegenden Charakterisierungen gemäß Deponieverordnung 2008 berechtigt ist, durchzuführen ist.

Nähere rechtliche Grundlagen können Sie im Anhang 4 Teil 1 der Deponieverordnung 2008 in Pkt. 1. Allgemeines im Zusammenhang mit § 47a „Übergangsbestimmungen zur Akkredi-tierung“ finden. Hinsichtlich der Verpflichtung von Aushubmaterial gilt die Bestimmung in Kapitel 7.8.5 des BAWP 2017.

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe verlangt ebenso die Akkredi-tierung der Inspektionsstelle. Wir ersuchen, dies bei der Übermittlung der Beurteilungs-unterlagen an den GSV zu beachten.

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1  EU-Bauprodukteverordnung – Vorbereitung einer Revision

Die Europäische Kommission (EK) hat für das Jahr 2020 Aktivitäten mit der Kurzbezeichnung „CPR ACQUIS“ in die Wege geleitet, die auch im Zusammenhang mit einer künftigen Revision der EU-Bauprodukteverordnung (CPR) stehen. Im Laufe des Jahres soll erhoben werden, welche Lücken und regulatorischen Erfordernisse in den Mitgliedstaaten bestehen und welche technischen Spezifikationen entwickelt werden.

Die Europäische Kommission erklärt, dass das gegenwärtige regulatorische System rechtlich nicht mehr verteidigt bzw. aufrecht erhalten werden könne und sie unabhängig von einer Änderung der EU-Bauprodukteverordnung einen Prozess aufsetzen möchte, mit dem alle delegierten Rechtsakte, Umsetzungsrechtsakte und harmonisierte technische Spezifikationen überprüft und dann neu „legalisiert“ werden sollen.

Dabei wird auch angesprochen, dass CEN eventuell durch eine oder mehrere weitere Organisationen neue Randbedingungen setzen könne. Das bisherige System der Normungsaufträge sei sehr aufwändig und könne kaum rasche und verlässliche Ergebnisse liefern. Gemäß Europäischer Kommission gehöre das CPR-System grundlegend überdacht und analysiert, Vieles sei bisher Stückwerk und von einer ad-hoc-Herangehensweise getragen.

Eine Systemumstellung wird allerdings einen sehr langen Zeitlauf erfordern (z.B. 10 Jahre).

Die Europäische Kommission bemängle einerseits die unzureichende Ergebnisqualität des Normungssystems, die fehlende Marktüberwachung in den Mitgliedsstaaten und die Umsetzung von Vorschriften zur Vereinfachung. Dazu sei noch die Herausforderung aus dem Umweltbereich zu berücksichtigen. 2020 möchte man einen Dialog zur Integration von Umweltanforderungen unter der Bauprodukteverordnung allgemein angehen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird an nationale Vertreter eine entsprechende Stellungnahme zur Bauprodukteverordnung abgeben.

 

 

3. Recycling-Wirtschaft

3.1 Regierungsprogramm 2020-2024

Das Türkis-Grüne Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode enthält auch Vorhaben und Intentionen, die die Recyclingwirtschaft bzw. umweltrelevante Teile für die Bauwirtschaft betreffen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat im Vorfeld seine Wünsche und Positionen schon im Herbst 2019 dem Verhandlungsteam zur Kenntnis gebracht.

Seitens der Geschäftsstelle wird auf folgende Punkte des Regierungsprogramms hingewiesen, wobei der BRV bemüht sein wird, bei der Umsetzung die Position des Baustoff-Recycling Verbandes zu vertreten.

In der Präambel des Regierungsprogrammes wird der Schutz der Umwelt und eine starke Wirtschaft als widerspruchsfrei angesehen. Die Investition in die Nachhaltigkeit wird als Jobmotor betrachtet. Unter den 8 primären Zielen wird als drittes ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort gefordert.

Im Kapitel 1 werden die Länder aufgefordert, Bautechnikverordnungen zu harmonisieren, damit die bautechnischen Vorschriften künftig für Unternehmen, die länderübergreifend

arbeiten, anwenderfreundlicher, einfacher und klarer gestaltet sowie insgesamt reduziert werden können.

Im Bereich der nachhaltigen öffentlichen Vergabe soll die Einführung von ökosozialen Vergabekriterien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind, vorgesehen werden. Im Sinne des Bestbieterprinzips muss der Fokus auf Qualitätskriterien gelegt werden. Im Kapitel 2 „Wirtschaft und Finanzen“ wird das Thema Ökologisierung angesprochen: Es soll ein Modell erarbeitet werden zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte und Sanierungsmaßnahmen. Die Bundesregierung wird das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels nutzen. Dazu ist das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern (z.B.: öffentliche Bautätigkeit). Im Rahmen der Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sollen Widersprüche bereinigt werden. Die Bundesregierung verpflichtet sich zu einer gesamthaften Prüfung relevanter Vorschriften für Unternehmen, um mögliche Widersprüche in unterschiedlichen Bereichen (z.B.: Arbeitsrecht, Hygienevorschriften, Bauordnung, etc.) zu harmonisieren, ohne eine Verwässerung von sinnvollen Standards.

Nationale Verschärfungen über EU-Vorgaben, die keine sachliche Rechtfertigung haben, gilt es zu vermeiden bzw. zu reduzieren (golden-plating reduzieren).

Im Rahmen der klimaneutralen Verwaltung wird nochmals das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels in den Mittelpunkt gestellt. Dazu ist das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern. Die Aktualisierung und Überarbeitung des „Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung“, dessen Anwendung für Beschaffungsvorgänge verbindlich ist, soll evaluiert werden. Im Kapitel 3 „Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt und Landwirtschaft“ wird die Forcierung ökologischer Baumaterialien angesprochen. Dabei soll die Anpassung der Baunormen und Vereinbarungen mit den Ländern zur Veränderung der Bauordnungen und Förderinstrumente führen. Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand wird angesprochen.

Ein eigener Bereich wird der Kreislaufwirtschaft und Abfallpolitik gewidmet: Die Kreislaufwirtschaft soll forciert werden. Ein Maßnahmenpaket (z.B.: finanzielle Anreize, Beseitigung rechtlicher Hindernisse, etc.) für den Einsatz von Sekundärrohstoffen, bei Industrieverpackungen (z.B.: differenzierte Lizenzentgelte) und Baustoffen wird gefordert.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass umweltrechtliche Genehmigungsverfahren rasch und effizient durchgeführt werden, unter Achtung hoher ökologischer Standards, unter Einbeziehung der Mitglieder der Öffentlichkeit und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Projektwerber.

 

 

4. Verbandsangelegenheiten

4.1 BRV-INTERN

Nachfolgend möchten wir Sie über die neuen Zugangsdaten für unser internes Mitgliederinfor-mationssystem „BRV-INTERN“ auf unserer Website informieren, den Sie unter https://brv.at/log-in/ abrufen können.

Username: brintern

Passwort: BRVGSV30

 

4.2 Der BRV informiert – Unser Seminarangebot

Im Jahre 2019 bot der Österreichische Baustoff-Recycling Verband 40 Seminare an, die von 536 Personen besucht wurden. Die Veranstaltungen wurden dabei in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Wien angeboten. Von besonderem Interesse waren dabei die Seminare betreffend Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen, zum Thema Aushubmaterialien sowie Rechtssicherer Umgang mit Baurestmassen. Mehrere neue Seminare – darunter für den Eingangsleiter für Baustoff-Recycling-Anlagen – wurden angeboten. Mehrere Seminare wurden dabei in Kooperation mit der FSV bzw. dem ÖWAV veranstaltet.

Das aktuelle Seminarangebot kann der Homepage entnommen werden. Über die jeweils nächsten Seminare informieren wir Sie zusätzlich durch unseren Rundschreibendienst (siehe Pkt. 5).

 

5. Veranstaltungen

5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet von 20. bis 22. Jänner 2020 einen Ausbildungskurs speziell für Abbrucharbeiten an. Dieser Kurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen. Es ist dies der einzige Kurs für rückbaukundige Personen, der im Winter 2019/2020 seitens des BRV noch angeboten wird.

Bitte melden Sie sich umgehend mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts an.

 

5.2 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Wien)

Am 13. Februar 2020 findet ein baurelevantes Seminar betreffend der zu erwartenden Neuerungen beim Abfallverzeichnis statt. Die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung wurde 2019 in Stellungnahme gesendet, eine Veröffentlichung ist für das Frühjahr 2020 zu erwarten. Neben neuen Schlüsselnummern ist auch das System von Abfallartenpools vorgesehen, also Bestimmungen, die beispielsweise relevant für Bescheide oder den Umgang mit Abfällen sind. Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm.

 

5.3 Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)

Noch rechtzeitig vor der Abgabe der Abfallbilanz am 15. März 2020 bietet der BRV am 26. Februar ein Seminar zum Thema Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung speziell für Recyclingbetriebe an.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm.

 

5.4 BRV-Jubiläumskongress „30 Jahre BRV“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wurde vor 30 Jahren gegründet. Im Rahmen des Jubiläumskongresses am 2. April in Wien wird nicht nur dieses Ereignisses gedacht, sondern auch die aktuellen Anforderungen und Neuerungen an bzw. für Recycling-Baustoffe vorgestellt. Neben dem Fachkongress gibt es ein herausragendes Abendprogramm mit Besichtigung des Schlosses Schönbrunn, einen Galaabend im Parkhotel Schönbrunn sowie eine Zaubervorführung von TRICKY NIKI.

Die Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Wir ersuchen um rechtzeitige Anmeldung Ihrer Mitarbeiter/innen.

 

6. Wissenswertes

6.1 Detailstudie mineralische Bau- und Abbruchabfälle

Das Umweltbundesamt hat zu Jahresende eine Datenanalyse zur Behandlung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen in Österreich publiziert. Das Umweltbundesamt stellt dazu fest, dass in Hinblick auf eine Kreislaufführung ein hohes Potential durch Recycling und

eine Einsparung an Energie und Emissionen im Vergleich zu Primäreinsatz natürlicher Ressourcen gegeben sei. Neben den ökologischen Vorteilen ist die ökonomische Attraktivität des Recyclings von besonderem Interesse. Österreich falle eine Vorreiterrolle innerhalb Europas bei der Kreislaufführung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu.

Eine kurze Zusammenfassung dieses Papiers wird wie folgt wiedergegeben:

Im Jahre 2017 haben mineralische Bau- und Abbruchabfälle etwa ein Fünftel des Gesamtabfallaufkommens ausgemacht (11,7 Mio. t). Das Umweltbundesamt hebt dabei hervor, dass schon vor Inkrafttreten der RBV in Österreich das Baustoff-Recycling durch Richtlinien des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes geregelt war. Die Zielerreichung von 70 % Recycling im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie der EU wird in Österreich bereits jetzt erfüllt (ca. 88 %). Neben den mineralischen Baurestmassen wird auch Baustellenabfall betrachtet, der wiederum zu 65 % aus mineralischen Stoffen und zu 16 % aus Holz bestünde. Als gefährliche Abfälle aus Bau- und Abbruchtätigkeit werden insbesondere Asbesthaltige Materialien, PCB-haltige Bauteile und PAK-kontaminierte Materialien und Böden erwähnt.

Bei der Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle schneidet Österreich im Gegensatz zu den Nachbarländern sehr gut ab (Österreich 92 %, Slowakei 53 %, Tschechien 81 %).

Hinsichtlich der Abfallvermeidung im Baubereich wird auf Anhang 1 der Bauprodukte-verordnung verwiesen: Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet und recycelt werden können. Für das Bauwerk müssen (!) umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe (!) verwendet werden.

Hinsichtlich der Behandlungsanlagen wird festgehalten, dass 2017 für die Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen insgesamt 152 stationäre Aufbereitungsanlagen zur Verfügung standen. Hinsichtlich der Auswertung von mobilen Anlagen verweist die Studie auf die nicht ausreichende Datenqualität (Es kommt beispielsweise zu Verzerrungen, da mobile Anlagen meist auf Personen und nicht auf Standorte registriert sind.). 580 mobile Brecher werden angeführt.

Im Jahre 2017 wurden in stationären mobilen Anlagen rund 12,8 Mio. t Bau- und Abbruchabfälle sowie Aushubmaterialien behandelt. Die größte Menge bildet dabei Betonabbruch (4 Mio. t), Bauschutt (2,8 Mio. t), Straßenaufbruch und Asphalt (3 Mio. t). Weitere beachtliche Mengen bilden Gips (2,6 Mio. t) sowie Gleisschotter (0,1 Mio. t). Als Output der Recyclinganlagen (Schlüsselnummer 31490 bis 31496) werden insgesamt 5,7 Mio. t verzeichnet. Der restliche Output aus Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle entfällt vorwiegend auf Bauschutt (31409) mit 1,6 Mio. t, Betonabbruch (31427) mit 1,8 Mio. t sowie auf Asphalt (54912) mit 1 Mio. t und Bodenaushub.

Eine Detailanalyse des Umweltbundesamtes hinsichtlich der Zusammensetzung der Inputmaterialien zeigt, dass sich dieser aus einem Drittel Betonabbruch (31 %), einem weiteren Drittel Bodenaushub (30 %) sowie 22 % Bauschutt und 9 % Asphalt zusammensetzt (Rest 9 %). 89 % des Outputs werden dabei einer Verwertung zugeführt, 11 % einer Deponierung. Die deponierten Mengen beziehen sich aber vorwiegend auf verunreinigte Böden. Hinsichtlich der 2017 nach RBV verwerteten Recycling-Baustoffe bilden 5,4 Mio. t die Qualitätsklasse U-A und ca. 300.000 t die restlichen Qualitätsklassen (U-B, U-E, H-B, B-B, B-C, B-D).

Damit stellt das Umweltbundesamt fest, dass praktisch die Gesamtmasse der in österreichischen Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle nach der Recycling-Baustoffverordnung hergestellten Baustoffe verwertet wird. Hinsichtlich der Handlungsempfehlungen hält das Umweltbundesamt fest, dass durch Einbinden des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes Verbesserungsvorschläge vorgestellt werden könnten.

Wir freuen uns, als Verband den zuständigen Stellen behilflich sein zu können – das Umweltbundesamt stellte in der Studie fest, der BRV habe maßgeblich durch die Entwicklung von Richtlinien und Leitfäden an den heute bestehenden Rahmenbedingungen zur Kreislaufführung von mineralischen Materialien im Bauwesen mitgewirkt. Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe trägt dazu bei, dass die Qualitätsstandards der Betriebe fortlaufend überprüft werden.

 

Mitgliederinformation 17/2019 – BRV-Jubiläumskongress „30 Jahre BRV“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird 30! Vor 30 Jahren wurde von 12 Betrieben der BRV in Wien gegründet – in der Zwischenzeit erfolgte ein stetiges Wachstum auf insgesamt 81 Betriebe mit über 100 Recycling-Anlagen! Wir nehmen dies zum Anlass, um im Rahmen eines Jubiläumskongresses die Situation des Baustoff-Recyclings mit einem Blick nach vorne zu analysieren:

Wir laden sie herzlich ein, am 2. April 2020 nicht nur einen informativen Jubiläumskongress zu besuchen, sondern auch einen einmaligen Galaabend – mit Besichtigung des Schlosses Schönbrunn und einem Dinner mit dem Zauberkünstler und Entertainer TRICKY NIKI im Rahmenprogramm!

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen. Anbei finden Sie das detaillierte Programm sowie die Anmeldemöglichkeit.

 

Gleichzeitig erinnern wir an die nächsten Seminare in der für Weiterbildung günstigen Winterzeit:

  • 01.2020          Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien)
  • 21-22.1.2020  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)
  • 02.2020          Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Wien)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 17/2019

  1. Technische Angelegenheiten

1.1. Leitfaden KMF-Abfälle ab der Baustelle

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat einen Leitfaden für künstliche Mineralfaserabfälle als Handlungsanleitung für Bauherren und Bauunternehmer, Sammler und Behandler erstellt.

Als nicht gefährlicher Abfall gelten künstliche Mineralfasern, wenn sie nachweislich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • KMF-Produkte, die ab dem Jahre 1998 von einem Mitglied der österreichischen Fachvereinigung Mineralwolle-Industrie hergestellt wurden
  • mit dem RAL-Gütezeichen versehene, in Deutschland hergestellte, künstliche Mineralfaserprodukte

Darüber hinaus gibt es noch weitere Kriterien und Dokumentationen, der Nichtgefährlichkeit (z.B.: durch Produktsicherheitsdatenblätter, chemisch oder chemisch-analytischer Nachweis der Nichtgefährlichkeit).

Diese nicht gefährlichen Abfälle sind der Schlüsselnummer SN 31416 „Mineralfasern“ zuzuordnen.

Alle KMF-Abfälle, die keines dieser angegebenen Kriterien erfüllen, oder wenn deren Nachweis nicht möglich ist, sind im Sinne dieses Leitfadens als gefährliche Abfälle der Schlüsselnummer SN 31437 „Asbestabfälle, Asbeststäube“ zuzuordnen. Gleiches gilt für Verbundmaterialien, die diese gefährlichen KMF enthalten (z.B.: Gipsplatten mit geklebten Mineralfasermatten, mit Mineralfasern gedämmte Rohre, Sandwich-Paneele mit Mineralfaserkern).

Der Leitfaden kann kostenlos von der Homepage des BMNT heruntergeladen werden. (https://www.bmnt.gv.at/umwelt/abfall-ressourcen/behandlung-verwertung/broschuere-kuenstliche-mineralfaserabfaelle.html)

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Jubiläumskongress und Galaabend

Am 2. April 2020 lädt der Österreichische Baustoff-Recycling Verband im Rahmen des
30-Jahre-Jubiläums zu einem Kongress mit den Themen:

  • Die Zukunft des Baustoff-Recyclings
  • Neue technische Anforderungen
  • Herausforderungen des Baustoff-Recyclings

Erfreulicherweise haben wichtige Personen des Öffentlichen Lebens für Vorträge und Moderationen zugesagt:

So freuen wir uns auf Frau Dipl.-Ing. Brigitte Jilka, Stadtbaudirektorin Wien, Dipl.-Ing. Christian Holzer, Sektionschef im BMNT und Ing. Skopan, Präsident der European Quality Association for Recycling. Darüber hinaus dürfen wir Fachvorträge von Expertinnen und Experten aus dem Umweltbundesamt, der TU Wien, aus Mitgliedsbetrieben und für einen qualifizierten Rückblick Herrn Ing. Günter Gretzmacher begrüßen.

Die Details des Programms können Sie der Beilage entnehmen. Bitte melden Sie sich für diese einmalige Veranstaltung mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts an. Besonders wird auf den Galaabend verwiesen, der im Ballsaal des Parkhotel Schönbrunn stattfindet mit einer Exkursion ins Schloss Schönbrunn, wo wir im Rahmen der Grand Tour durch die historischen Prunkräume geführt werden.

 

2.2  Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien)

Am 13. Jänner 2020 findet in Wien das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ statt. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 in Bezug auf die Ökologisierung der Ausschreibung und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe. Nähere Details sowie Anmeldemöglichkeit im beiliegenden Folder.

 

2.3 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Der nächste Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person“ wird von 20. bis 22. Jänner 2020 in Wien abgehalten. Dieser 2 ½-Tage-Kurs bietet die Möglichkeit, jene Kenntnisse zu erlangen, die laut Recycling-Baustoffverordnung eine Rückbaukundige Person zusätzlich zu ihrer Ausbildung (bautechnische Ausbildung oder chemische) benötigt.

Anmeldungen bitte mit beiliegendem Anmeldeabschnitt.

 

2.4 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Wien)

Der BRV veranstaltet am 13. Februar 2020 in Wien das Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“. Aufgrund einer Novelle dieser Verordnung werden neue Schlüsselnummern eingeführt, teilweise neue Zuordnungen getroffen und auch Schlüssel-nummernpools geschaffen. Änderungen betreffen besonders das Bauwesen.

Detailinformationen inkl. Anmeldeformular finden Sie im beiliegenden Veranstaltungsfolder.

 

3. Wissenswertes

3.1 Deponieverordnung: Akkreditierung für Fachpersonen/Fachanstalten

Aufgrund der Deponieverordnung 2008 haben chemische Analysen seit 1. Jänner 2018 durch akkreditierte Prüfstellen zu erfolgen. Mit 1. Jänner 2020 wird zusätzlich die grundlegende Charakterisierung und Übereinstimmungsbeurteilung nurmehr durch befugte Fachpersonen oder Fachanstalten, welche für die Beurteilung nach DVO 2008 als Inspektionsstelle akkreditiert sind, erfolgen. Bei der Eingangskontrolle ist auf diesen Umstand (Akkreditierung der Inspektionsstelle) zu berücksichtigen. Dabei ist der Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle zu beachten.

Gutachten, die vor dem 31.12.2019 erstellt wurden, dürfen weiterverwendet werden.

Eine Liste der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Akkreditierung Austria, die ihre Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort anbietet:

(www.bmdw.gv.at/services/akkreditierung/).

 

3.2 Abfallwirtschaft Niederösterreich – Daten 2018

Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe VOEB hat vor wenigen Tagen ein Informationsschreiben betreffend richtigen Umgang mit Polystyrol-Schaumstoffplatten (EPS/XPS) herausgegeben. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben müssen Polystyro-Schaumstoffplatten getrennt gesammelt werden. Bedeutend für die Trennung sind dabei die Art der Platten und das Jahr, in dem diese in Verkehr gebracht bzw. hergestellt wurden. EPS- und XPS-Schaumstoffplatten, die ab dem Jahr 2018 produziert wurden (Anmerkung: Produkte österreichischer Hersteller: 2015), gelten im Entsorgungsfall als nicht gefährlicher Abfall und können einem Recycling zugeführt werden. Für alle anderen derartigen Produkte gilt ein Recyclingverbot (und ein Zerstörungsgebot).

Nähere Informationen können sie in der vom VOEB erstellten Unterlage (Anhang) entnehmen.

 

3.3 Abfallwirtschaft Niederösterreich – Daten 2018

Das Land Niederösterreich hat die abfallwirtschaftlichen Daten aus dem Jahre 2018 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über Abfallaufkommen, Entwicklungen sowie den Status der Zielsetzungen der niederösterreichischen Abfallwirtschaft an. Der Bericht kann auf der Homepage des Landes Niederösterreich heruntergeladen werden.

https://www.noe.gv.at/noe/Abfall/01_Abfallwirtschaft_Niederoesterreich_-_Daten_2018.pdf

 

4. Allgemeines

4.1 Leibniz: Stellenausschreibung Kreislaufwirtschaft Bau

Das Leibniz-Institut für Ökologische Raumentwicklung e.v. ersuchte um Veröffentlichung einer Stellenausschreibung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für Kreislaufwirtschaft in der bebauten Umgebung („built environment in a circular economy“).

Dieses Institut in Dresden/Deutschland sucht eine Halbtagskraft als nichtuniversitäres Forschungszentrum für die Modulierung von Recycling-Wegen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft für den Bausektor. Ein abgeschlossenes Studium ist Voraussetzung. Interessierte können sich an a.wendebaum@ioer.de wenden.

Mitgliederinformation 16/2019 – Entwurf Abfallverzeichnisverordnung 2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der BRV erlaubt sich, Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 16/2019 zu übersenden.

Hauptthema dieses Rundschreibens ist, den soeben vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ausgesandten Entwurf der Abfallverzeichnisverordnung 2020 Ihnen zur Kenntnis zu bringen.

Die Abfallverzeichnisverordnung soll nach ihrem Inkrafttreten die bisher noch bestehenden Regelungen der Festsetzungsverordnung bezüglich gefährlicher Abfälle aufheben, da diese in die neue Abfallverzeichnisverordnung integriert werden sollen. Da im Zusammenhang mit der Abfallverzeichnisverordnung auch Änderungen des Berechtigungsumfanges und EDV-Umstellungen notwendig sind, ist angedacht, das Inkrafttreten der Verordnung mit 1. Juli 2020 und der Anhänge 1 und 2 mit 1. Jänner 2021 (also in gut einem Jahr) festzulegen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreibentext. 

 

Unsere nächsten Seminare, bei denen noch freie Plätze für Sie und Ihre Mitarbeiter verfügbar sind:

  • 18-19. November: Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)
  • 21. November: Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)
  • 26. November: Eingangsleiter Baustoff-Recycling Annahme – Produktion – Vertrieb (Linz)

Bitte reservieren Sie den 2. April 2020 für unsere Jubiläumstagung mit Festabend!

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2019

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1. Abfallverzeichnisverordnung 2020 in Stellungnahme

Das BMNT hat am 5. November 2019 die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über ein Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung 2020) zur Stellung-nahme aufgelegt.

Die Abfallverzeichnisverordnung fußt großteils auf § 4 im AWG 2002. Das Abfallverzeichnis umfasst alle Abfallarten gemäß des neuen Anhanges 1, welches nach Inkrafttreten am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht werden wird.

Ziel des Entwurfes bzw. der neuen Abfallverzeichnisverordnung ist eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Ausstufung sowie die Anpassung der Abfallverzeichnisverordnung an EU-rechtliche Vorgaben. Als wesentliche Änderungen werden angemerkt, dass mit der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung Abfallarten neu geschaffen (z.B. Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien), gestrichen, erstmals als gefährlich bestimmt oder die Bezeichnung geändert wird (d.h. das Abfallverzeichnis wird insgesamt geändert). Es wird auch seitens des Ministeriums festgehalten, dass mit Verwaltungskosten für Anträge von Unternehmen zur Anpassung eines Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheides (z.B.: Beantragung einer neuen Schlüsselnummer) nach Änderung der Abfallverzeichnisverordnung zu rechnen ist. (Eine Umschlüsselungstabelle betreffend die geänderten Schlüsselnummern wird seitens des BMNT zur Verfügung gestellt).

Im Bereich der gefährlichen Abfälle sind derzeit die Vorgaben für die Ausstufung über verschiedene Regelwerke verstreut (Festsetzungsverordnung, Abfallverzeichnisverordnung, Deponieverordnung). Mit der neuen Verordnung soll soweit wie möglich, dies in einem Regelwerk vereinheitlicht werden.

Wie bisher, sind Schlüsselnummern einschließlich ev. Spezifizierungen für die Abfallarten anzugeben. Der europäische Abfallcode ist bei Beurteilungsnachweisen für die Deponierung und bei grenzüberschreitender Abfallverbringung anzuführen.

Als gefährliche Abfälle gelten jene Abfälle, die im Abfallverzeichnis lt. Anhang zur Verordnung mit einem „g“ oder „gn“ versehen sind, bzw. die gefährliche Stoffe enthalten oder mit solchen vermischt sind; weiters Aushubmaterial von gefahrenrelevanten Standorten (wie z.B. Tankstellen, Unfällen, chemisch analysierte Schadstoffe).

Die Ausstufung (Anm.: Nachweis der Nichtgefährlichkeit für einen bestimmten, als gefährlich gekennzeichneten Abfall) soll nun nach den Regeln der neuen Verordnung erfolgen unter Verwendung eines Formblattes (Anzeige der Ausstufung) binnen 6 Monaten nach Beginn des Beurteilungszeitraumes (chemische Analysen haben i.a. von einer akkreditierten Konformitäts-bewertungsstelle zu erfolgen).

Die Verordnung soll mit 1. Juli 2020 in Kraft treten, das Abfallverzeichnis mit 1. Jänner 2021. Eine Änderung des Berechtigungsumfanges gemäß § 24a und § 37 AWG 2002 hinsichtlich der geänderten Schlüsselnummern kann bereits ab Kundmachung der Verordnung eingereicht werden – die Rechtswirkung entfaltet die Änderung allerdings erst/frühestens mit dem 1.1.2021.

Spezielle Regelungen für mineralische Bau- oder Abbruchabfälle:

Im Allgemeinen ist der mineralische Bau- oder Abbruchabfall der SN 31409 Bauschutt zuzuordnen, sofern keine spezifischere Abfallart (z.B. Beton) zur Anwendung kommt. Gefährlich kontaminiert ist dieser der SN 31409 77 zuzuordnen, sofern keine spezifischere Abfallart anzuwenden ist. Die Abfallart SN 31427 „Betonabbruch“ ist auch für derartige Produktionsreste zu verwenden.

Die mineralische Feinfraktion aus der Aufbereitung von Baurestmassen ist hinkünftig der Abfallart SN 31409 23 (neu!!) zuzuordnen! Im Falle der Deponierung ist eine Analytik durchzuführen – der Anhang 2 DVO umfasst ausdrücklich nicht die SN 31409 23. Der BRV wird hier klar die durchwegs positiven Ergebnisse der BRV-Studie über die Siebrückstände bei den Entscheidungsträgern einbringen und damit versuchen, diese Verpflichtung heraus zu reklamieren.

Brandschutt von nicht gewerblichen Objekten darf (ohne Organik) als nicht gefährlicher Abfall auf einer Massenabfalldeponie mit SN 31441 19 abgelagert werden.

Teerhaltige (PAK>300mg/kg TM) Asphalte werden der Abfallart SN 54912 77g „Bitumen, Asphalt“ zuzuordnen, Teerpappe/teerhaltige Dachpappe sind der Abfallart SN 54913g „Teerrückstände“ zugeordnet.

Weich-PVC-Abfälle, die Weichmacher mit gefahrenrelevanten Eigenschaften enthalten, aus dem Rückbau sind der gefährlichen Abfallart SN 57115 77 zuzuordnen. Nur bei Nachweis der Nichtgefährlichkeit können Weich-PVC-Abfälle als ungefährlich angesehen werden!

Künstliche Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften und solche unbekannter Herkunft (z.B. aus Abbruchtätigkeit) – sofern die Nichtgefährlichkeit nicht nachweislich belegt werden kann – sind der Abfallart SN 31437 41g (Steinwolle: 31437 44g) zuzuordnen. Diese Abfallarten sind auch zu verwenden für gering mit Baurestmassen verunreinigte, gefährliche künstliche Mineralfaserabfälle oder Steinwolleabfälle.

Abfälle künstlicher Mineralfasern, die nachweislich keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen, sind der Abfallart SN 31416 zuzuordnen. Dazu zählen auch die mit dem „RAL-Gütesiegel“ oder dem EUCEB-Zeichen gekennzeichnete KMF.

Glasfasern ohne gefahrenrelevante Eigenschaften sind der Abfallart SN 31405 zuzuordnen.

Aushubmaterial:

Folgende Spezifizierungen werden vorgesehen:

31411 30 – Bodenaushubmaterial der Klasse A1

31411 31 – Bodenaushubmaterial der Klasse A2

31411 32 – Bodenaushubmaterial der Klasse A2G

31411 45 – Bodenaushubmaterial (Kleinmengenregelung)

31411 29 – Bodenaushubmaterial mit Bodenaushubdeponiequalität (bzw. Klasse BA nach BAWP)

31411 46 – Aushubmaterial für Bodenaushubdeponien mit erhöhten Grenzwerten

31411 33 – Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität (Anm.: auch für Gleisaushubmaterial <50M-% Gleisschotteranteil bei nachweisl. Einhaltung der Grenzwerte für Inertabfalldeponien; such für Bankettschälgut unter (nachw.) Einhaltung der Grenzwerte für Inertabfalldeponien)

31411 47 – Aushubmaterial für Inertabfalldeponien mit erhöhten Grenzwerten

31411 34 – Techn. Schüttmaterial <5Vol-% bodenfremde min. Bestandteile, Organ. ≤1Vol-%

31411 35 – Techn. Schüttmaterial ≥5Vol-% bodenfremder min. Bestandteile, Organ. ≤1Vol-%

31425 – Verunreinigtes Aushubmaterial mit Baurestmassendeponiequalität

31423 36 – Ölverunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich

31424 37 – Sonstiges, verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich

Anm.: Sofern bei einer Baurestmassendeponie höhere Grenzwerte gem. DVO genehmigt wurden, ist die Ablagerung von Aushubmaterial, das diese Regelung in Anspruch nimmt, der SN 31423 36 bzw. SN 31424 37 zuzuordnen.

Anm.: Schlitzwandaushub, Rücklauf aus dem Düsenstrahlverfahren etc. sind den entsprechenden Abfallarten wie z.B.: SN 31636, 31604 oder 31625 zuzuordnen.

Eine Zuordnung von Gleisaushubmaterial Bankettschälgut, Bohrschlämmen, Bohrklein, Schlitzwandaushub, Rücklauf aus Düsenstrahlverfahren zu einer Abfallart SN 31411 29-32 ist nicht zulässig.

Behandlung von nicht gefährlichem Aushubmaterial

Bodenbestandteile aus der Abfallbehandlung von nicht gefährlichem Aushubmaterial zuzuordnen:

31501       Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A1 (nach BAWP)

31502       Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A2 (nach BAWP)

31503       Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A2G (nach BAWP)

31504       Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse BA (nach BAWP)

31505       Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse IN (nach BAWP)

31411 33   Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität

31411 46 Aushubmaterial für Bodenaushubdeponien mit erhöhten Grenzwerten

31411 47   Aushubmaterial für Inertabfalldeponien mit erhöhten Grenzwerten

31425       Verunreinigtes Aushubmaterial mit Baurestmassendeponiequalität

31423 36   Ölverunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich

31424 37   Sonstiges, verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich

Anm.: Eine Zuordnung zu den Abfallarten SN 31411 29 bis 32 ist für Fraktionen aus der mechanischen, chemisch/physikalischen, thermischen oder biologischen Abfallbehandlung von Aushubmaterial ist nicht zulässig.

Die Novelle ist bis 20. Dezember 2019 in Begutachtung. Der BRV wird dazu eine Stellungnahme zeitgerecht abgeben. Wir ersuchen Sie, uns Ihre Anregungen bis spätestens 13. Dezember 2019 zu übermitteln.

Den Entwurf des Abfallverzeichnisses sowie die Erläuterungen finden Sie in der Beilage.

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1  Europäische Normung für die Prodduktstandards

Die Regelungen für Baurestmassen und Aushub sind in den letzten drei Jahren komplett verändert worden. Neben der Recycling-Baustoffverordnung ist auch der Bundes-Abfall-wirtschaftsplan im Jahre 2018 neu aufgelegt worden. Dieser behandelt Aushubmaterial als Ausgangsstoff für Recycling-Baustoffe, aber auch für die direkte Verwendung als Schüttung sowie Eingangsmaterialien für Recycling-Anlagen, die nach RBV geregelt sind.

Ziel ist es, den Teilnehmenden nicht nur einen Überblick über die Anforderungen, sondern auch rechtssichere Möglichkeiten für die Verwendung aufzuzeigen.

Am kommenden Donnerstag, 24. Oktober 2019, findet im BRV dieses Seminar statt; es besteht noch Anmeldemöglichkeit für diese Tagesveranstaltung.

 

2.2  Seminar „Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe“

Auf CEN-Ebene kommt es zu einer kompletten Neugestaltung der Normung für die Produktstandards (z.B. prEN 13242). Aufgrund der Anforderung der Europäischen Kommission wurden HAS-consultants beauftragt (Harmonized Standards (HAS) consultants), worauf die europäische Normung nunmehr keine Fortschreibung der bestehenden europäischen Produktnormen vorsehen wird. Anstelle dessen soll es zu einer verschmolzenen Produktnorm im Bereich der Gesteine kommen, also ein Zusammenziehen der EN 12620, EN 13043, EN 13242, …

Die Struktur dieser neuen Produktnorm soll zweigeteilt sein: Teil 1 soll harmonisierte Vorschriften enthalten (für Haupteigenschaften), Teil 2 könnte nicht harmonisierte Bestimmungen aufnehmen. Die bisherige nationale „Umsetzung“ europäischer Normung (z.B. ÖN B 3132) wird in Zukunft nicht mehr erfolgen, an Stelle dessen soll es nationale Anhänge zu europäischen Norm geben.

Aufgrund dieser kompletten Neustrukturierung ist eine entsprechender Zeitlauf benötigt – sprich, eine Erneuerung der bestehenden Normung ist erst in mehreren Jahren zu erwarten.

 

2.3 Bei der Erarbeitung der Normen für Gesteinskörnungen des CEN/TC 154 betrachtete Ausgangsstoffe – Ergänzendes Element (FprCEN/TS 17438:2019)

Bis 15. November 2019 ist diese Technische Regel in Stellungnahmeverfahren. Sie enthält Informationen für Anwender zu den Ausgangsstoffen, die bei der Erarbeitung von Normen für Gesteinskörnungen berücksichtigt wurden:

– EN 12620    “Gesteinskörnungen für Beton”

– EN 13043    “Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen”

– EN 13139    “Gesteinskörnungen für Mörtel”

– EN 13242    “Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulische gebundene Baustoffe für Ingenieur- und Straßenbau”

– EN 13383-1 “Wasserbausteine – Teil 1: Anforderungen”

– EN 13450    “Gesteinskörnungen für Gleisschotter”

– EN 13055    “Leichte Gesteinskörnungen”

Dieses Dokument enthält nur Ausgangsstoffe mit Erfahrungen hinsichtlich der Anwendbarkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten.

 

3. Veranstaltungen

3.1 Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“ (Wien)

Diese zweitägige Ausbildung richtet sich insbesondere an Personal von Recycling-Anlagen aber auch an Bauleiter sowie örtliche Bauaufsicht. Ziel ist es, neben den rechtlichen Grundlagen auch die technische Basis für die Verwendung von Recycling-Baustoffen sicherzustellen.

Der nächste Kurs findet von 18. – 19. November in Wien statt (siehe beiliegenden Folder).

 

3.2 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

Die richtige Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen wird Ihnen am November 2019 in Leoben vorgestellt.

Die rechtlichen und technischen Anforderungen der Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Wandel begriffen: Um einen bundeseinheitlichen, praxisgerechten Standard zu schaffen, wird seitens des BRV das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ vorgestellt.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

3.2 Eingangsleiter Baustoff-Recycling Annahme – Produktion – Vertrieb (Linz)

Dieses Seminar für Praktiker/innen, das am 26. November in Linz stattfindet, soll die notwendigen Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Weitere Detailinformationen inkl. Anmeldeabschnitt finden Sie im beiliegenden Kursfolder.

 

3. Wissenswertes

3.1 Regelblatt Verwendung und Verwertung von Sedimenten aus Wildbacheinzugsgebieten

Im Sommer 2019 wurde seitens des ÖWAV das Regelblatt Nr. 305 veröffentlicht, welches sich der Verwendung und Verwertung von Sedimenten aus Wildbächen widmet. Zentral wird dabei das Sedimentmanagement (Anfall, Zwischenlagerung, Verwendung) behandelt. In einem Kapitel wird die Charakterisierung von Wildbachsedimenten erläutert.

Weiters wird die öffentliche Förderung für die Wildbachräumung (Katastrophenfond, UFG, VO-LE) angesprochen.

In den Anhängen finden sich u.a. Vertragsmuster für den Übernahmevertrag.

Das Regelblatt ist beispielsweise beim Austrian Standard Institute käuflich erhältlich.

Mitgliederinformation 15/2019

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei finden Sie das Mitgliederrundschreiben Nr. 15/2019, das sich überwiegend mit der aktuellen Normung beschäftigt. Sollten Sie eine Stellungnahme zu den aktuellen Normentwürfen abgeben, ersuchen wir um Übersendung einer Kopie an die Geschäftsstelle des BRV.

Weiters möchten wir auf die kommenden Veranstaltungen des BRV hinweisen:

  • 24. Oktober: Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Wien)
  • 28. Oktober: Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Linz)
  • 18-19. November: Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car



MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2019

  1. Technische Angelegenheiten

1.1. ÖN B3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ in Begutachtung

Die ÖN B 3151 erschien erstmals im Dezember 2014 und wurde durch die Recycling-Baustoffverordnung rechtlich verbindlich erklärt. Durch die Novelle der RBV ergab sich eine Reihe von Widersprüchen, die bislang nicht aufgelöst worden waren.

In vielen Ausschusssitzungen des A.S.I. wurde eine Überarbeitung unter Leitung des Geschäftsführers des BRV, Herrn Car, durchgeführt. Diese beinhaltet eine Angleichung an den Status quo der RBV, jedoch keine innovative Zukunftsarbeit. Dies deswegen, da eine ÖNORM nicht der aktuellen Gesetzgebung widersprechen soll und darf.

Die Begutachtungsfrist des Entwurfes der ÖN B 3151 beginnt mit 1. November 2019 und endet mit 15. Dezember 2019. Die Stellungnahmen werden Anfang Jänner 2020 bearbeitet und voraussichtlich erscheint die ÖNORM B 3151 dann im Frühjahr 2020 in neuer Fassung. Diese ist allerdings weiterhin rechtlich nicht verbindlich, dazu benötigt es einer Novelle der RBV, die aus heutiger Sicht kurzfristig nicht zu erwarten ist.

Der BRV plant eine Stellungnahme abzugeben – wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, die wir gerne durch unsere Stellungnahme an das A.S.I. unterstützen wollen. Die Entwurfsfassung kann online (www.austrian-standards.at) eingesehen werden. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Begutachtungsfassung zukommen lassen.

 

1.2. prEN 12697-42 „Fremdstoffgehalt in Ausbauasphalt“ in Begutachtung

Auf CEN-Ebene wird der Entwurf der EN 12697, Teil 42, zur Begutachtung aufgelegt; in Österreich kann seit 15. September die ÖN EN 12697-42 bis Ende Oktober Stellung bezogen werden. Der derzeitige Entwurf aktualisiert die Ausgabe aus 2012.

Dieser Europäische Norm-Entwurf legt ein Sichtprüfverfahren zur Bestimmung des Gehalts an groben Fremdstoffen in Ausbauasphalt und deren Bestandteile fest. Ein Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an feineren Fremdstoffen in Ausbauasphalt und deren Bestandteile wird in Anhang A angegeben. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 227 “Straßenbaustoffe” erarbeitet.

Gegenüber der bestehenden EN wurde u.a.

. der Titel erweitert, er bezieht sich nicht nur auf Heißasphalt

. die Definition von Ausbauasphalt wurde an die EN 13108-8;2016 angepasst

Der BRV wird nur dann eine Stellungnahme abgeben, wenn dies seitens der Mitgliedsbetriebe ausdrücklich gewünscht wird.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Seminar „Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen“

Die Regelungen für Baurestmassen und Aushub sind in den letzten drei Jahren komplett verändert worden. Neben der Recycling-Baustoffverordnung ist auch der Bundes-Abfall-wirtschaftsplan im Jahre 2018 neu aufgelegt worden. Dieser behandelt Aushubmaterial als Ausgangsstoff für Recycling-Baustoffe, aber auch für die direkte Verwendung als Schüttung sowie Eingangsmaterialien für Recycling-Anlagen, die nach RBV geregelt sind.

Ziel ist es, den Teilnehmenden nicht nur einen Überblick über die Anforderungen, sondern auch rechtssichere Möglichkeiten für die Verwendung aufzuzeigen.

Am kommenden Donnerstag, 24. Oktober 2019, findet im BRV dieses Seminar statt; es besteht noch Anmeldemöglichkeit für diese Tagesveranstaltung.

 

2.2  Seminar „Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe“

Wenngleich die AWG-Novelle des Sommers 2019 Erleichterungen bei der Abfallbilanz für gewisse Tätigkeiten vorsieht, haben Abfallsammler und Behandler weiterhin die volle Verpflichtung, eine Abfallbilanz zu erstellen.

Das Seminar am 28.10.2019 richtet sich an alle, die Recycling selbst aktiv betreiben – egal ob stationär oder mobil. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der mobil lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

Nähere Informationen können über die Homepage des BRV abgefragt werden.

 

2.3 Vorankündigung: BRV-Jubiläumsveranstaltung 2. April 2020

Das 30. Jubiläum der Gründung des BRV wird zum Anlass genommen, einen Festkongress am 2. April 2020 im Parkhotel Schönbrunn abzuhalten.

Themen der Tagung werden sein:

  • Die Zukunft des Baustoff-Recyclings (neue politische Vorgaben, Abfallende für Böden, Klimarelevanz…)
  • Neue technische Anforderungen (neue Normen für den Abbruch, Mehrfachrecycling, …)
  • Herausforderungen des Baustoff-Recyclings (neue Judikatur, neue rechtliche Rahmen-bedingungen, ..)

Im Anschluss an die Tagung findet ein Festabend statt. Neben einer Besichtigung der Prunk-räumlichkeiten des Schlosses Schönbrunn wird bei dem Festabend TRICKY NIKI, ein österreichischer Bauchredner, Zauberer, Comedian und Entertainer, auftreten. TRICKY NIKI verbindet in seinen Shows Bauchreden mit interaktiver Publikums-Unterhaltung und wird an den Tischen so manchen verzaubern!

Halten Sie sich bitte den gesamten 2. April 2020 für dieses Event frei!

 

3. Wissenswertes

3.1 Zurückziehung der ÖN B 2205: FSV gibt eine authentische Interpretation zur LB-VI

Mit 1. Juni 2019 wurde die ÖN B 2205 „Werkvertragsnorm – Erdarbeiten“ vom Austrian Standards Institute zurückgezogen. An ihrer Stelle tritt die europäische Norm EN 16907 – Erdarbeiten.

Da die Werkvertragsnorm B 2205 auch bautechnische Aussagen – z.B. zu den Bodenklassen – liefert, fehlt nunmehr eine gültige Definition dieser Klassifizierung. Dies ist insbesondere für die vertraglichen Regelungen nach der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur von Bedeutung.

Die EN 16907 beinhaltet wiederum im Teil 1 Anhang B einen Verweis auf die – nunmehr zurückgezogene – ÖNORM B 2205 sowie auf die RVS 08.03.01. Darin enthalten ist u.a. auch die Einteilung in die bisherigen Bodenklassen. Somit ergibt sich kein Widerspruch zur ÖN
B 2205 und der Bodenklasseneinteilung der LB-VI.

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr hält fest, dass trotz Zurückziehung der ÖNORM B 2205: 2000-11-01 diese weiterhin anzuwenden ist. Dies betrifft insbesondere die Einteilung der Positionen nach den bisherigen Bodenklassen wie auch die weiteren Regelungen.

Die detaillierte Fassung der Authentischen Interpretation erhalten Sie unter

http://www.fsv.at/publikationen/rvsintshow.aspx?ID=7b240840-a096-4ed3-ab1d-658fa567091f