Mitgliederinformation 01/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 1/2021.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr trotz ungünstiger Startbedingungen, die sich durch die Pandemie ergeben. Nützen Sie die winterlichen Bedingungen für die von uns vorbereiteten Seminare:

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 01/2021

 

  1. Rechtsangelegenheiten
  • Abfallverzeichnis 2020: Erläuterungen veröffentlicht

Mit Bundesgesetzblatt II 409/2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnungsverordnung 2020 veröffentlicht. Einige Teile dieser Verordnung traten unmittelbar in Kraft, ein wichtiger Part, das Abfallverzeichnis, wird mit 1.1.2022 in Kraft treten.

Vor kurzem wurden nun die Erläuterungen zur Abfallverzeichnisverordnung 2020 publiziert.

In den dem Rundschreiben beiliegenden Erläuterungen werden alle Spezifizierungen angeführt. Neu bzw. erwähnenswert sind dabei insbesondere die Spezifizierungen:

  • 10 Anhang 1 Tabelle 1 der Recycling-Baustoffverordnung
  • 19 Brandschutz von nicht gewerblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien
  • 20 Anhang 1 Tabelle 2 der Recycling-Baustoffverordnung
  • 21 nur Einkehrsplitt aus natürlicher Gesteinskörnung
  • 23 mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen
  • 38 sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan
  • 39 sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse BA gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität
  • 40 Asbestabfälle, Asbeststäube
  • 41 künstliche Mineralfaserabfälle
  • 42 Steinwolle
  • 43 Glaswolle
  • 44 Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle
  • 45 nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß Kleinmengenregelung
  • 60 gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan zulässig für Maßnahmen zur Bodenrekultivierung

Die vollständige Auflistung kann den Seiten 2-4 der Erläuterungen entnommen werden.

Ein weiterer Teil der Erläuterungen befasst sich mit dem Thema der Ausstufung, die mit Erscheinen der Verordnung nunmehr nicht mehr in der Festsetzungsverordnung sondern in der Abfallverzeichnisverordnung 2020 beschrieben ist.

Zu Anhang 1 (Abfallverzeichnis) wird erläutert, welche Abfallarten aus dem Abfallverzeichnis gestrichen werden. Dabei sind insbesondere für den Recyclingbereich erwähnenswert:

  • 31416 Mineralfasern
  • 31437 gn Asbestabfälle, Asbeststäube

Bei folgenden für die Recyclingwirtschaft relevanten Abfallarten wird der Wortlaut im Abfallverzeichnis geändert (Auszug):

  • 18705 Bitumenpappe und bitumengetränktes Papier
  • 31409-18 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) [nur Mischungen aus ausgewählten Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen ohne Mörtel und Verputzanteile]
  • 31411-29 Aushubmaterial [nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse
    B-A gemäß BAWP oder Bodenaushub Deponiequalität sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile]
  • 31411-30 Aushubmaterial [nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A1 gemäß BAWP sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile]
  • 31411-31 Aushubmaterial [nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2 gemäß BAWP sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile]
  • 31411-32 Aushubmaterial [nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2-G gemäß BAWP sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile]
  • 31411-33 Aushubmaterial [Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität]
  • 31411-34    Aushubmaterial [technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält]
  • 31411-35 Aushubmaterial [technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol-% bodenfremder Bestandteile]
  • 31416-77 g Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften [gefährlich kontaminiert]
  • 31416-91 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]
  • 31423 g ölverunreinigtes Aushubmaterial
  • 31423-36 ölverunreinigtes Aushubmaterial [ölverunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich]
  • 31423-91 g ölverunreinigtes Aushubmaterial [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]
  • 31424 g sonstiges verunreinigtes Aushubmaterial
  • 31424-37 sonstig verunreinigtes Aushubmaterial [sonstig verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich]
  • 31424-91 g sonstig verunreinigtes Aushubmaterial [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]
  • 31427-17 Betonabbruch [nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen]
  • 31430 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Abfalleigenschaften
  • 31430-77 g verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften [gefährlich kontaminiert]
  • 31430-91 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]
  • 31441 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen
  • 31441-19 Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen [Brandschutt von nicht ge-
    werblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien]
  • 31441-91 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]
  • 31482 g Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung
  • 31482-88 Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung [ausgestuft]
  • 31482-91 g Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]

Weitere Schlüsselnummern (31483-XX und 31484-XX) gehen auf Bodenbestandteile aus der thermischen bzw. chemisch/physikalischen und mechanischen Behandlung ein.

Für Asbestzement (31412 gn), Asbestzementstäube (31413 gn) und Asbestzementschlamm (31609 gn) wird ein gefährlicher, nicht ausstufbarer Eintrag im Abfallverzeichnis vorgesehen.

Neu aufgenommen wurden im Abfallverzeichnis:

  • 17201-04 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt [Altholz stofflich]
  • 17202-04 Bau- und Abbruchholz [Altholz stofflich]
  • 31409-23 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) [mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen]
  • 31409-77 g Bauschutt (keine Baustellenabfälle) [gefährlich kontaminiert]
  • 31411-38 Aushubmaterial [sonstige nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse A2 gemäß BAWP]
  • 31411-39 Aushubmaterial [sonstige nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse BA gemäß BAWP oder Bodenaushub Deponiequalität]
  • 31411-45 Aushubmaterial [nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Abbruchvorhabens gemäß Kleinmengenregelung]

Die Schlüsselnummern 31416-XX enthalten nicht gefährliche Mineralfaserabfälle.

  • 31425 verunreinigtes Aushubmaterial mit Baurestmassendeponiequalität
  • 31426 Dach- und Pflanzensubstrate
  • 31426-77 g Dach- und Pflanzensubstrate [gefährlich kontaminiert]
  • 31428 mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich
  • 31429 g mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, gefährlich
  • 31436 gn asbesthältiges Aushubmaterial und asbesthältige Abfälle aus Altlasten
  • 31437-40 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [Asbestabfälle, Asbeststäube]
  • 31337-41 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [künstliche Mineralfaserabfälle]
  • 31437-42 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [Steinwolle]
  • 31437-43 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [Glaswolle]
  • 31437-44 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle]
  • 31437-91 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften [verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert]

Die Schlüsselnummern 31490 bis 31497 sind der Recycling-Baustoffverordnung entnommen und gültig für die Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E, H-P, B-P, B-C, B-D und D.

  • 31498-10 schlackenhaltiger Ausbauasphalt [Anhang 1 Tabelle 1 der RBV]
  • 31498-11 schlackenhaltiger Ausbauasphalt [gemäß § 10 b DVO 2008]
  • 31498-20 Asphaltmischgut B-D [Anhang 1 Tabelle 2 der RBV]
  • 31499-10 schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial [Anhang 1 Tabelle 1 der RBV]
  • 31499-11 schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial [gemäß § 10 b DVO 2008]
  • 31499-20 Asphaltmischgut D [Anhang 1 Tabelle 2 der RBV]

Mit den Schlüsselnummern 31501 bis 31505 werden Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse A1, A2, A2G, B-A und I-N festgelegt.

  • 91501-21 Straßenkehricht [nur Einkehrsplitt als natürliche Gesteinskörnung]
  • 91502 Bankettschälgut von Straßen
  • 91502-60 Bankettschälgut von Straßen [gemäß BAWP zulässig für Maßnahmen zur Bodenrekultivierung]
  • 91502-77 g Bankettschälgut von Straße [gefährlich kontaminiert]

Eine Auflistung über alle Änderungen können Sie den Seiten 11 bis 21 der Erläuterungen entnehmen.

In einem getrennten Dokument finden Sie auch die Umschlüsselungstabelle für das Abfallverzeichnis.

Spezielle Erläuterungen werden im Anhang 2 für Zuordnungskriterien, insbesondere für

  • mineralische Bau- und Abbruchabfälle
  • Bitumen, Asphalt
  • Aushubmaterial
  • Künstliche Mineralfaserabfälle und Mineralwollabfälle

getroffen.

Erläuterungen zu Anhang 3 (gefahrenrelevante Eigenschaften) werden insbesondere im Zusammenhang mit den HP-Kriterien aufgelistet. Die gesamten Erläuterungen liegen dem Rundschreiben bei.

 

2. Verbandsangelegenheiten

 

2.1 BRV ist Mitglied der „EDA“

Die europäische Vertretung der Abbruchunternehmen ist die EDA, die European Demolition Association.

Aufgrund vieler Aktivitäten Österreichs in Bezug auf Rückbau und Verwertung von Baurestmassen wurde der BRV seitens dieser Organisation angesprochen, ob er an einer Mitgliedschaft und damit Vertretung einer österreichischen nationalen Organisation im europäischen Abbruchverband interessiert wäre.

Mit Jänner 2021 nimmt damit der BRV die Mitgliedschaft in der EDA wahr. Gerne werden wir Sie als Mitglied über Neuerungen, die wir über EDA erhalten, informieren. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, für jene Unternehmen, die am Rückbausektor tätig sind, ihre Anliegen über den BRV an die europäische Vertretung weiterzugeben.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

2.2 Präsident Kasper stellvertretender Vorsitzender des K 051

Im Austrian Standards Institute wird im Komitee 051 die Thematik „Gesteine und Gesteinskörnungen“ behandelt.

In diesem Komitee werden unter anderem beispielsweise die ÖNORM B 3140 sowie ÖNORM B 3130, B 3131 oder B 3132 bearbeitet.

Am 12. Jänner 2021 wurde zur ausreichenden Berücksichtigung des Recycling-Baustoffs vorgeschlagen, einen Vertreter der Recyclingwirtschaft als stellvertretenden Vorsitzenden zu nominieren.

BRV-Präsident Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper wurde als erster stellvertretender Vorsitzender dieses wichtigen Gremiums im ASI einstimmig gewählt. Als Leiter fungiert weiterhin Dr. Andreas Pfeiler, der seitens des Fachverbandes der Stein- und keramischen Industrie nominiert ist.

 

3. Veranstaltungen

 

3.1 BRV-Webseminar „Was tun mit Aushub?“

Am 25. Jänner 2021 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ein Halbtages-Seminar zum Thema “Was tun mit Aushub? – Bodenaushub, Tunnelausbruch, Gleisaushub“. Das ursprünglich für Wien geplante Seminar muss aufgrund der Verlängerung des Lockdowns nunmehr als reines Webseminar durchgeführt werden.

Das Seminar beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Wiederverwendung und Verwertung von Aushub. Themen sind dabei die Beprobung des Aushubs, das Herstellen von Recycling-Baustoffen aus diesen sowie die Aufbereitung von kontaminiertem Aushub. Die entsprechende notwendige Dokumentation wird erläutert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Folder.

 

3.2 BRV-Webseminar „Neues zur Deponieverordnung“

Die Deponieverordnung wird dieser Tage novelliert werden.

Am 25. Jänner 2021 wird in einem Webseminar halbtags eine Kurzvorstellung der geplanten Änderungen der Deponieverordnung aus baurelevanter Sicht gegeben werden. Unter anderem wird dabei auf die sich ergebenden Konsequenzen aus der Novelle 2021 für Bau- und Recyclingbetriebe eingegangen werden.

Weitere Themen sind die Rechtsbereinigungsnovelle des AWG aus dem Jahr 2019 sowie deponierelevante Änderungen der Abfallverzeichnisverordnung.

Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das beiliegende Anmeldeformular.

 

3.3 Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe

Rechtzeitig vor dem Termin für die Jahresabfallbilanz am 15. März 2021 (bei dem die Jahresabfallbilanz für 2020 spätestens erstellt sein muss) veranstaltet der BRV in Wien am
16. Februar 2021 ein Halbtagesseminar zum Thema Abfallbilanzen und EDM-Stammdaten-verwaltung für Recyclingbetriebe. Dieses Seminar kann auch über Videoteilnahme verfolgt werden.

Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen (Anmeldeabschnitt anbei).

 

3.4 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen

Am 17. Februar 2021 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen.

Dieses Seminar wird sowohl in Wien (Präsenz) aber auch im Web angeboten.

Anmeldungen bitte mittels des beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

4. Wissenswertes

 

4.1 Nationaler Leitfaden für Kunststoffabfall-Export

Am 23. Dezember 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen nationalen Leitfaden zur Einstufung von Kunststoffabfällen bei der grenzüberschreitenden Verbringung ab 1. Jänner 2021.

Die strengen Vorgaben betreffen die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU und die neu einzuhaltenden Grenzwerte sind dabei von besonderer Relevanz.

Mitgliederinformation 17/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 17/2020.

Ein herausforderndes Jahr geht dem Ende zu – wir hoffen, Sie hatten sowohl beruflich wie auch privat Erfolg. Seitens der Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde versucht, trotz der Pandemiebedingungen einen möglichst reibungslosen Ablauf zu garantieren; so konnten wir viele Seminare auf Videobasis umstellen, den Jubiläumskongress zum 30-jährigen Verbandsbestand erfolgreich unter Beteiligung vieler Ehrengäste begehen und einige neue Projekte starten.

Gleich zu Jahresbeginn 2021 bieten wir Ihnen drei Seminare an:

  • 13.-15.01.2021  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person
  • 25.01.2021        Was tun mit Aushub? – in Wien oder als Webseminar (vormittags)
  • 25.011.2021       Neues zur Deponieverordnung – unter Berücksichtigung der DepVO 2021 – in Wien oder als Webseminar (nachmittags)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Oberösterreich: Mehrere Landesgesetze im Entwurf

OÖ – AWG-Novelle 2020

Das Oberösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz wird novelliert: Derzeit befindet sich eine Begutachtungsfassung dieser Novelle bis 20.12.2020 im Stellungnahmeverfahren.

Im Bereich der Deregulierung und Vollzugsoptimierung enthält der Gesetzesentwurf legistische Maßnahmen zum Ort der Bekanntgabe von Adressen und Öffnungszeiten von Behandlungsanlagen, zur Anpassung des Intervalls für den Landesabfallwirtschaftsplan an jenen des Bundesabfallwirtschaftsplans, zur Vereinfachung der Veröffentlichung des Landesabfallwirtschaftsplans, zur Auslösung der Mengenmeldeverpflichtung bei Baurestmassen erst ab 100 Tonnen, durch Streichung der bisherigen Regelung des § 23 Oberösterreichisches AWG 2009 betreffend Beschränkung der Abfallbeseitigung sowie Anpassung von Strafnormen.

Damit wird der § 21 Abs. 2 dahingehend ergänzt, dass Personen, die ein Abbruchvorhaben veranlassen, erst bei insgesamt mehr als 100 Tonnen Abbruchabfällen diese Mengen und deren Verbleib dem Bezirksabfallverband melden müssen.

Oberösterreichische Bauordnungsnovelle 2021

Gleichzeitig ist die Oberösterreichische Bauordnungsnovelle 2021 in Begutachtung.

Diese enthält eine Vielzahl an Neuerungen, darunter eine Ausweitung des Katalogs bewilligungs- und anzeigefreier Bauvorhaben, eine Erweiterung der Einwendungsmöglichkeit hinsichtlich „heranrückender Bebauung“ für Betriebe und Erleichterungen bei der Einreichung des Bauplans in digitaler Form.

Oberösterreichisches Bautechnikgesetz – Novelle 2021

Ebenfalls bis 15. Jänner ist die Bautechnikgesetznovelle in Begutachtung.

1.2 Altlastenatlas – Verordnungsnovelle 2020

Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 534/2020 ist die Altlastenverordnungsnovelle 2020 veröffentlicht worden und trat mit 1. Dezember 2020 in Kraft. Sie enthält überwiegend Ausweisung und Festlegung von Prioritätenklassen für angeführte Altlasten sowie Änderung der Prioritätenklassen für gewisse Altlasten (saniert, gesichert).

1.3 Novelle zur Recyclingholzverordnung

Die Novelle zur Recyclingholzverordnung 2020 wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 495/2020 veröffentlicht und trat mit 21. November 2020 in Kraft.

Unter anderem wurde dabei die Schlüsselnummer 17202-04 „Bau- und Abbruchholz; Altholz stofflich“ im Abfallverzeichnis neu eingefügt. Diese Schlüsselnummer ist nun im Anhang 1 als zulässige Abfallart für das Recycling ergänzt worden. Weitere Änderungen betreffen die Schlüsselnummer 17201-04 sowie Veränderungen im Bereich von Prüfparametern.

  

2. Veranstaltungen

2.1  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person

Von 13. bis 15. Jänner 2021 plant der Österreichische Baustoff-Recycling Verband einen Ausbildungskurs für Abbrucharbeiten, der auch als Grundlage für Rückbaukundige Personen dienen soll, in Wien abzuhalten. Unter den entsprechenden Hygienebestimmungen möchten wir jenen Personen, die beruflich notwendigerweise Kenntnis über Abbrucharbeiten benötigen, diese auch zukommen lassen.

Derzeit ist der Ausbildungskurs ausgebucht. Es gibt jedoch die Möglichkeit sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Alternativ können Sie sich auch bereits jetzt für den nächsten Termin von 3.-5. Mai 2020 anmelden (siehe beiliegendes Anmeldeformular).

2.2  BRV-Webseminar „Was tun mit Aushub?“

Am 25. Jänner 2021 bietet der BRV ein Halbtages-Seminar zum Thema “Was tun mit Aushub? – Bodenaushub, Tunnelausbruch, Gleisaushub“ in Wien an.

Dieses Seminar wird auch gleichzeitig als Webseminar durchgeführt. Der BRV möchte damit über die Möglichkeiten des Einsatzes von Aushub als Recycling-Baustoff oder als Schüttung informieren. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargelegt.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Folder.

2.3  BRV-Webseminar „Neues zur Deponieverordnung“

Die Deponieverordnung war im Winter 2020 als Novelle in Begutachtung und soll zu Beginn 2021 veröffentlicht werden.

Die Novelle enthält unter anderem auch ein Deponierungsverbot gewisser Baurestmassen. Durch die mit 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Abfallverzeichnisverordnung sind neue Schlüsselnummern anzuwenden. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbots werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen.

Für weitere Informationen und Anmeldungen nützen Sie bitte beiliegenden Detailfolder.

2.4  Ausbildungskurs „Eingangsleitung Deponie (Baurestmassen)“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet gemeinsam mit dem ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) mehrmals jährlich einen Ausbildungs-kurs für die Eingangsleitung von Deponien.

Aufgrund der Pandemie ist die Abhaltung des insgesamt 6-tägigen Kurses leider nicht, wie geplant, im Februar möglich.

Der nächste Termin ist mit 10. – 12. Mai (Teil I) und 17. – 19. Mai 2021 (Teil II) vorgesehen. Dieser Kurs ist aufgrund der Kursverschiebung ausgebucht.

Weitere Kurstermine sind für Sommer 2021 in verdichteter Form geplant.

 

3. Wissenswertes

3.1  Neuauflage B 2205 geplant

Die ÖNORM B 2205 – „Werkvertragsnorm; Erdarbeiten“ wurde mit Juni 2019 unter teilweisen Irrtum zurückgezogen. Dies deswegen, da die EN 16907 – Erdarbeiten erschienen ist.

Die EN 16907 beinhaltet im Teil 1, Anhang B, einen Verweis auf die – seit 2019 zurückgezogene – ÖNORM B 2205. Darin enthalten ist unter anderem auch die Einteilung in die bisherigen Bodenklassen.

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr hat daher für eine erleichterte Anwendung der Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur die RVS 08.03.01, die ebenfalls im Anhang B der EN 16907 zitiert ist, überarbeitet und hat diese nunmehr in Begutachtung gesendet.

Gleichzeitig hat das Austrian Standards Institute eine neue Arbeitsgruppe gegründet, in der die ÖNORM B 2205 wieder aktiviert wird. Die neue B 2205 ist in Übereinstimmung mit EN 16907 zu bringen.

Eine erste Arbeitssitzung fand dazu im November 2020 in einer ad-hoc-Gruppe des Komitees 169 statt. Derzeit nehmen auch Vertreter des BRV (Dipl.-Ing. Car, Dipl.-Ing. Hirnschall) an diesen Arbeitssitzungen teil.

Mitgliederinformation 16/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei das Mitgliederrundschreiben Nr. 16/2020 mit den aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

  • 9.12.2020 Seminar „Umgang mit (kontaminiertem) Aushub (Web)
  • 10.12.2020 Abfallbilanzen u. EDM Stammdatenverwaltung f. Recyclingbetriebe (Web)
  • 15.1.2021 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Novelle Recycling-Holzverordnung

Mit Bundesgesetzblatt II 495/220 wurde die Änderung der Verordnung über das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie am 20. November 2020 veröffentlicht.

Unter anderem wurde dabei im Anhang 1 in der Tabelle die Schlüsselnummer 17.202-04 Bau- und Abbruchholz (Altholz stofflich) eingefügt.

 

  1. Recycling-Wirtschaft

2.1 Kreislaufwirtschaftsstrategie – BMK lädt zur Online-Konsultation

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat die Arbeiten zur Erstellung einer österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie begonnen und einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Regierungsprogramms sowie zur Erfüllung des Green Deals der Europäischen Union gesetzt.

Ziel ist dabei, so Bundesministerin Leonore Gewessler, eine Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft anzustreben, möglichst frei von fossilen Rohstoffen und mit möglichst effizienter Nutzung von Ressourcen, die maximal im Kreislauf geführt werden sollen.

Das BMK lädt bis 9. Dezember 2020 ein, im Rahmen einer Online-Umfrage an der zukünftigen Gestaltung mitzuwirken. Online-Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/9JGRDHH

 

  1. EU und Ausland

3.1 EQAR-Award 2020/2021

Der EQAR Recycling-Award 2020 wird in 3 Preiskategorien verliehen. Der erste Preis ist mit 1.000,– Euro dotiert und wird öffentlichkeitswirksam verliehen werden.

Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen Personen, Unternehmen oder Institutionen, die

  • durch innovative Entwicklungen in der Aufbereitungstechnologie,
  • durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten oder
  • durch politisches oder verbandliches Engagement

einen Beitrag zur Steigerung von Akzeptanz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Recycling-Baustoffe in Europa geleistet haben.

Bewerber um den Baustoff-Recycling Award der EQAR werden gebeten, ihre Bewerbungs-unterlagen umgehend bis spätestens Ende des Jahres an die Geschäftsstelle der EQAR oder per E-Mail an mail@eqar.info einzusenden.

 

4. Vereinsangelegenheiten

4.1 NPO-Förderung des BRV

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist als gemeinnütziger Verein tätig.

Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Sondersituation kommt es auch im Bereich der Verbandstätigkeit zu reduzierten Einnahmen (zum Beispiel hinsichtlich abgesagter Veranstaltungen).

Um die Schonung der Mitgliedsbeiträge sowie eine optimale Nutzung des Budgets zu erreichen, wird die für NPO-Organisationen vorgesehene Förderung beim zuständigen Bundesministerium beantragt werden. Damit sollen Kosten für die Aufwendungen zur Abwehr der Pandemie bzw. Mindereinnahmen abgedeckt werden. Wir erwarten uns dadurch, auch heuer ein ausgeglichenes  Budget vorliegen zu haben.

 

5. Veranstaltungen

5.1 Seminar „Umgang mit (kontaminiertem) Aushub

Am 9. Dezember 2020 veranstaltet die FSV gemeinsam mit dem Österreichischen Baustoff-Recycling Verband ein Web-Seminar „Umgang mit (kontaminiertem) Aushub“.

Dieses Seminar enthält sowohl die seitens des BMK präsentierten umweltrechtlichen Grundlagen als auch die entsprechenden technischen (zum Beispiel: RVS bzw. Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur).

Zudem wird seitens des BRV das Merkblatt für die Wiederverwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial vorgetragen.

Es werden einfache, leicht verständliche Informationen und praxisgerechte Tipps für Auftraggeber und Auftragnehmer gegeben. Weiters werden besondere Hinweise für Ausschreibung und Angebotsbearbeitung gebracht. Die Vortragenden sind durchwegs Experten mit großer Praxiserfahrung und darum bemüht, ihr spezielles Wissen weiterzugeben.

Anmeldungen können Sie unter www.fsv.at/veranstaltungen durchführen.

5.2 BRV-Webseminar Abfallbilanzen u. EDM

Am 10. Dezember 2020 bietet der BRV ein Webseminar mit dem Titel „Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe“ an.

Die Abfallbilanzverordnung verlangt von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2020 sind mit 15. März 2021 elektronisch zu melden.

Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt beim BRV für dieses Seminar an.

5.3 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person

Der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person ist mit 2 ½ Tagen leider coronabedingt im November abgesagt worden.

Wir hoffen, mit Jänner 2021 auf eine verbesserte Situation der Pandemie und bieten daher vom 13. Jänner 2021 bis 15. Jänner 2021 diesen Ausbildungskurs in Präsenzform an.

Als Zielgruppe werden Abbruchunternehmer, Baustoff-Recyclingbetriebe, Bauherrnvertreter, Behördenvertreter und Vertreter von Bauunternehmen angesprochen. Das Kurszeugnis bestätigt bei erfolgreicher Prüfung die Kenntnisse im Sinne der ÖNORM B 3151 und der Recycling-Baustoffverordnung für Rückbaukundige Personen.

Für weitere Informationen und Anmeldungen nützen Sie bitte beiliegenden Detailfolder.

 

6. Wissenswertes

6.1 Subkomitee CEN/TC 350 Circular Economy

Seitens des Austrian Standards Institutes wurde darauf verwiesen, dass innerhalb des
CEN/TC 350 ein neues Komitee „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ gegründet werden soll.

Unter anderem wurde der Geschäftsführer des Baustoff-Recycling Verbandes, Herr Dipl.-Ing. Martin Car, als österreichischer Delegierter des Austrian Standards Institutes gemeldet. Die Festlegung des endgültigen „Business Plans“ des geplanten neuen Komitees wird demnächst festgelegt werden.

Mitgliederinformation 15/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei das Mitgliederrundschreiben Nr. 15/2020.

Seit dieser Woche gelten für Veranstaltungen und Versammlungen starke Beschränkungen. Der BRV reagierte sofort und hat beispielsweise die gestern in Leoben angesetzten Seminare über Video erfolgreich angeboten. Weitere 5 Veranstaltungen im November sind auf Web-Basis umgestellt worden.

Darüber hinaus sind wir aktiv: So fand unlängst eine Zusammenkunft mit Zollbeamten zum Thema ALSAG statt, auch die Gründung einer Substrat-Arbeitsgruppe soll die Ziegelverwertung forcieren – Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

  • 10. November 2020   Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Web)
  • 12. November 2020   Neues zum Asphalt-Recycling (Linz)
  • 19. November 2020   Abfallbilanzen u. EDM Stammdatenverwaltung f. Recyclingbetriebe (Web)
  • 23. November 2020   Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person (Web)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2020

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 Neues BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“

Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung des BRV wurde auch das aktualisierte Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ den Teilnehmenden ausgeteilt. Sie erhielten als Mitglied dieses Merkblatt mit einer getrennt durchgeführten postalischen Aussendung.

Das Merkblatt Verwertung von Ausbauasphalt wurde in zweiter Auflage im August 2020 veröffentlicht. Es soll eine Hilfestellung für den Umgang mit Ausbauasphalt entsprechend den gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften (RBV, RVS, Richtlinien für Recycling-Baustoffe und ÖNORM B 3580-Serie) bieten und richtet sich an im Verkehrswegebau tätigen Baufirmen, Gebietskörperschaften, öffentliche und private Auftraggeber sowie Planer.

Am 12. November wird dieses gemeinsam mit neuen recyclingrelevanten Neuerungen in Linz vorgestellt werden (siehe Pkt. 4 Veranstaltungen).

 

  1. EU und Ausland

2.1 EQAR-Recycling-Award 2020

Wie schon mehrfach berichtet, hat die Europäische Organisation für Recycling-Baustoffe einen Preis für innovative Entwicklungen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bzw. politisches und verbandliches Engagement ausgeschrieben.

Die Einreichfrist dazu endete offiziell am 30. Oktober 2020.

Mehrere Einreichungen sind unseres Wissens nach eingelangt. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen wurde die Einreichfrist bis 15. Dezember 2020 verlängert.

Nützen Sie daher selbst die Möglichkeit, sollte Ihr Betrieb einen Beitrag zur Steigerung von Akzeptanz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Recycling-Baustoffe leisten, eine entsprechende Einreichung durchzuführen.

Bewerber um den Baustoff-Recycling-Award der EQAR werden gebeten, ihre Bewerbungs-unterlagen an die Geschäftsstelle der EQAR, mail@eqar.info, einzusenden.

 

  1. Vereinsangelegenheiten

3.1 Zusammenkunft BRV mit Zollvertretern

Seit Jahren pflegt der Österreichische Baustoff-Recycling Verband Informationstreffen mit Vertretern der Zollbehörde, um aktuelle Themen zum Altlastensanierungsgesetz bzw. zum Altlastenbeitrag zu erörtern.

Ende Oktober luden wir erneut zu diesem Erfahrungsaustausch ein, der gerne von den Vertretern der Behörde angenommen wird. Seitens des Präsidenten des Baustoff-Recycling Verbandes, Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper, wurde dabei auf die neuen Richtlinien und Merkblätter des BRV eingegangen sowie auf rechtliche Novellen.

Seitens der Vertreter/Innen des Zolls wurde über Neuerungen beim Vollzug hingewiesen bzw. auf Umstrukturierungen.

Neben dem Ziel, durch gegenseitiges Vertrauen eine gute Gesprächsbasis zur Behörde aufrecht zu erhalten, werden der Behörde auch der Güteschutz bzw. die hohen Qualitätsansprüche der Mitgliedsbetriebe des BRV jeweils vermittelt. Damit soll auch eine positive Grundeinstellung den Mitgliedsbetrieben des BRV gegenüber erreicht werden.

3.2 BRV-Vorstandsperiode 2020 bis 2023

In der Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, welche die Vorstandsmitglieder für die Funktionsperiode 2020 bis 2023 wählte, wurde folgende Wahl getroffen:

Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper

Stellvertretender Vorsitzender:

Bmst. Dipl.-Ing. Dr. Harald SCHÖN

Weitere Vorstandsmitglieder:

Kurt BERNEGGER

Ing. Manfred BINDER

Dipl.-Ing. Bernd HAJEK

Florian HENGL

Ernst HOFER

Ing. Jürgen NEUHUBER

Dr. Wolfgang STANEK

Bmstr. Dipl.-Ing. Alexander STROPPA

Dipl.-Ing. Bmstr. BERNHARD TATZL

Dem langjährigen Vorstandsmitglied Gewerke Raimund Hengl, der seit der Gründung des BRV den Verband entscheidend mitgeprägt hat, wurde seitens des Vorsitzenden, Thomas Kasper, für sein koordinierendes Wirken, seine Initiativen und seinen Einsatz für das Recycling besonders gedankt.

3.1 Pressereaktionen zum Jubiläumskongress

Am 5. Oktober 2020 hielt der Österreichische Baustoff-Recycling Verband anlässlich seines 30-jährigen Bestandes die Jubiläumstagung ab. Der BRV informierte Sie mit Rundschreiben Nr. 13/2020 über die große Akzeptanz und die Vielzahl der Teilnehmer.

Wir erlauben uns, Ihnen im Anhang zum Mitgliederrundschreiben eine Auswahl an Pressemeldungen zu dieser Veranstaltung beizulegen. Diese können natürlich in Kürze auch über die Homepage des BRV, www.brv.at, eingesehen werden.

 

4. Veranstaltungen

 

4.1  Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Webseminar)

Nützen Sie die Möglichkeit, die Neuerungen der Abfallverzeichnisverordnung (neue Regeln für die Ausstufung, für die Zuordnung zu Schlüsselnummern sowie die Einführung von Schlüsselnummernpools) kennenzulernen. Der BRV veranstaltet dieses Seminar am
10. November 2020 als Webseminar! Anmeldungen bitte mittels Anmeldeformulars, das Sie im beiliegenden Informationsfolder finden.

4.2  Neues zum Asphalt-Recycling (Linz)

Das BRV-Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ wird in Kooperation mit der FSV am 12.11.2020 in Linz abgehalten. In diesem Seminar werden recyclingrelevante Auszüge aus den neuen Asphalt-RVS und das überarbeitete Merkblatt des BRV zum Asphaltrecycling vorgestellt. Da alle Grundlagen in den Jahren 2019 und 2020 neu adaptiert wurden, empfehlen wir Mitgliedsbetrieben, die Asphaltrecycling betreiben, die Entsendung von Teilnehmern/innen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Programmfolders an.

4.3  Abfallbilanzen u. EDM Stammdatenverwaltung f. Recyclingbetriebe (Webseminar)

Das Halbtagesseminar „Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe“ findet am 19. November 2020 als Webseminar statt.

Das Seminar ist speziell für Recyclingbetriebe von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushub ausgerichtet.

Nähere Informationen finden Sie in der beiliegenden Informationsbroschüre (Anmeldung bitte mittels beiliegenden Formulars).

4.4  Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person (Webseminar)

Als weiteres Webseminar bietet der BRV am 23. November 2020 den Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen an.

Im Rahmen eines Präsentationsblockes wird dabei die neue Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“, Ausgabe 1. September 2020, vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Ausblick auf die neue ÖNORM B 3151, die ebenfalls im Herbst erscheinen wird, gegeben werden.

Weiters werden die neuen Entwicklungen im Normenbereich aus Sicht der Auftraggeber (BIG) sowie aus Sicht einer Rückbaukundigen Person diskutiert werden. Im Anschluss wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion ein Erfahrungsbericht aus 4 Jahren Recycling-Baustoffverordnung gezogen werden. Neben den Referenten stehen dabei auch Dr. Ingrid Winter vom Land Steiermark für die Diskussion zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass auch bei dieser Veranstaltung ein 30 %iger Rabatt für BRV-Mitglieder angeboten wird.

4.5  Eingangsleiter Baustoff-Recycling Annahme – Produktion – Vertrieb (Webseminar)

Ob Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen, deren Stellvertreter oder Betriebsleiter: Das Wissen über die richtige Annahme von Abfällen, die zielgerichtete Aufbereitung sowie der Einsatz von Recycling-Baustoffen ist Inhalt dieses Seminars, das am 24. November 2020 als Webseminar angeboten wird.

Nähere Informationen inkl. Anmeldeformular finden Sie im beiliegenden Info-Folder.

4.6 Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Webseminar)

Am 26. November 2020 veranstaltet der BRV ein Webseminar zum rechtssicheren Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen. Ziel des Seminares ist es, alle Möglichkeiten zur Verwertung von Aushüben (als Bodenaushub, als Recycling-Baustoff) aufzuzeigen. Es werden damit die Verwertungsmöglichkeiten nach Recycling-Baustoffverordnung und nach Bundes-Abfallwirtschaftsplan angesprochen. Dieses Seminar richtet sich an alle Bauleiter/Innen, Ingenieurbüros und natürlich an Recycling-Unternehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Info-Folder.

Mitgliederinformation Nr. 14/2020 – „Neue Publikationen des BRV und GSV“

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Beilage übermitteln wir Ihnen zur Information jeweils ein Exemplar der kürzlich erschienenen neuen Publikationen des BRV und GSV:

  • Das neue Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“, Auflage 02, das eine übersichtliche Darstellung über die Anwendungsmöglichkeiten dieses wertvollen Rohstoffes bietet.
  • Die neue GSV-Broschüre „Güteschutz in Österreich“, in der auch die aktuelle Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe und mobilen Recycling-Anlagen (Stand 09/2020) enthalten ist.

Wenn Sie weitere Exemplare dieser Publikationen benötigen, benützen Sie bitte für Ihre Bestellung beiliegenden Anforderungsschein.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car

Mitgliederinformation Nr. 13/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei das Mitgliederrundschreiben Nr. 13/2020.

Vorgestern fand der Kongress zum 30-jährigen Jubiläum des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes statt, der sehr gut besucht war (140 Teilnehmende). Wir waren selbstverständlich sehr bemüht, alle notwendigen Hygienemaßnahmen vorzunehmen.

Besonders erfreulich war die Teilnahme mehrerer Vertreter des BMK, insbesondere des Sektionschefs Christian Holzer, der auch im Namen von Fr. Bundesministerin Gewessler begrüßte. Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Weiters möchten wir Sie auf folgende Veranstaltungen hinweisen:

  • 12./13. Okt. 2020          Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)
  • 15. Okt. 2020 vorm.      Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe (Linz)
  • 15. Okt. 2020 nachm.    Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Linz)
  • 19. Okt. 2020               Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle (Salzburg)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2020

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 BRV-Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“

Im Rahmen des Jubiläumskongresses wurde das überarbeitete Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ erstmals aufgelegt.

Ausbauasphalt ist ein wertvoller Rohstoff, der beim Rückbau von Asphaltflächen in Form von Asphaltfräsgut bzw. Asphaltaufbruch anfällt. Aufgrund seiner stofflichen Zusammensetzung, bestehend aus hochwertigen Gesteinsmaterialien und Bitumen, ist Ausbauasphalt einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Die Neuauflage des Merkblattes erfolgte aufgrund der Neuausgabe mehrerer Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) und aufgrund des Inkrafttretens der novellierten Recycling-Baustoffverordnung.

Sie erhalten als Mitglied des BRV dieses Merkblatt demnächst mit der Post zugesandt.

  1. Veranstaltungen

2.1 Rückblick BRV-Jubiläumskongress 2020

Anlässlich des 30-jährigen Bestandsjubiläums veranstaltete der BRV im Parkhotel Schönbrunn einen Jubiläumskongress.

(Fotocedits: APA)

Einleitend stellte SC Dipl.-Ing. Holzer fest, der BRV sei ein verlässlicher Partner und werde vom Bundesministerium sehr geschätzt.

Im Rahmen seines Fachvortrages stellte Holzer fest, dem Ansinnen des BRV, Vorabsiebmaterial in Zukunft nicht mehr im Falle der Deponierung chemisch analysieren zu müssen, könne demnächst nähergetreten werden. Analyseergebnisse des BRV, aber auch des BMK, zeigen, dass die Qualität der Vorabsiebmaterialien aus der Baustoff-Recyclingproduktion entsprechend gut ist, um diese ohne Analyse auf Baurestmassendeponien ablagern zu können. Dies soll in der 2021 zu erwartenden „großen“ Deponieverordnungsnovelle berücksichtigt werden, davor könnte dies erlassmäßig festgestellt werden.

SC Holzer begrüßt

Auch dem Abfallende für Bodenaushub, aus dem Recycling-Baustoffe hergestellt werden sollen, könnte nähergetreten werden: Im Herbst werde begonnen werden, das Thema hausintern zu besprechen. Mag. DI Thomas Kasper stellte im Rahmen seines Referates die positiven Effekte eines Abfallendes für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial dar.

Der Präsident der Europäischen Qualitätssicherungsorganisation für Recycling-Baustoffe,
Dr. Miroslav Skopan, hob den hohen Standard österreichischer Recycling-Baustoffe hervor und den europaweit vorbildlichen Einsatz von Recycling-Baustoffen. Dies sei auch dem langjährigen Wirken des BRV geschuldet. Namentlich wären da Thomas Kasper zu erwähnen, der im Rahmen der EQAR als Vizepräsident fungiere. Die Technische Leitung der EQAR hat DI Martin Car inne, der langjährig Kontinuität sicherstelle.

Dr. Wolfgang Stanek stellte die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Teil Aushubmaterialien, vor: Dabei  hob er die unterschiedlichen möglichen Mischungen aus Recycling-Baustoffen hervor.

Er plädiert dafür, diese Recycling-Baustoffe mit der Kurzbezeichnung RG (wie in der Richtlinie festgehalten) oder nRG zu versehen, eventuell reinen Bodenaushub mit nG (natürliches Gestein).

Stanek berichtet über die BRV-Richtlinie

Unter der Moderation von Fr. Stadtbaudirektorin Dr. Jilka wurden seitens DI Martin Car die Änderungen der Abbruchnormen B 2251 bzw. B 3151 vorgestellt: Die Werkvertragsnorm wurde erst mit 1. Sept. 2020 neu aufgelegt, die technische Norm B 3151 war schon im Stellungnahme-verfahren und ist nun erneut in Überarbeitung, um die Einwendungen zu berücksichtigen. Car stellt dabei fest, dass die Neuauflage der B 3151 – 2021 zu erwarten – allerdings einer Novellierung der Recycling-Baustoffverordnung bedarf, da die derzeitige RBV die Ausgabe der ÖN B 3151, datiert mit Dezember 2014, verpflichtend vorsieht.

Car stellt Abbruchnormen vor

Prof. Dr. Peter Maydl ging auf die bevorstehende Novellierung der Bauprodukten-verordnung ein und machte Vorschläge zu einer Textierung der Zukunft.

Ing. Westermayer berichtete über die Erfahrung mit der Praxis des Abbruches. Rechtsanwalt Dr. Andrew P. Scheichl referierte über aktuelle Entscheidungen zum Altlasten-sanierungsgesetz.

Als Festredner ließ Ing. Günter Gretzmacher die Geschichte des BRV hochleben:

4 Präsidenten leiteten den Verband bislang, eine Vielzahl von Richtlinien und Merkblättern sowie ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm prägten die Baustoff-Recycling-Landschaft. Da das Bestandsjubiläum des BRV mit dem des Geschäftsführers zusammenfällt, würdigte Gretzmacher das vielfältige Wirken des Geschäftsführers Martin Car bei technischen Normen, Richtlinien und Merkblättern und überreichte ihm gemeinsam mit Präsident Thomas Kasper ein Anerkennungs-geschenk.

30 Jahre Geschäftsführung DI Car (Fotocredits: APA)

Der Jubiläumskongress wurde mit einem Galaabend im Schloss Schönbrunn gekrönt: Eine Führung durch die Prunkräume des barocken Schlosses fand reges Interesse. Besonders gut kam auch die Aufführung des Künstlers TRICKY NIKI an, der über eine Stunde Zauberkunststücke und weitere Performance brachte. Zum Galaabend konnten seitens Präsident Kasper auch Repräsentanten des BMK, der Bundesingenieurkammer, der ASFINAG, der ÖBB und der Wissenschaft begrüßt werden.

(TRICKY NIKI)

Weiteres Bildmaterial finden Sie unter: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/23906

2.2 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, 12./13. Oktober, Wien

Kommende Woche findet nach längerer Zeit wieder ein Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“ im BRV in Wien statt. Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die in kompakter Form die Grundlagen für das Baustoff-Recycling in rechtlicher und technischer Form erhalten wollen. Vortragende aus der Recycling-Praxis, der Behörde, der Prüfanstalt und des BRV informieren in diesem zweitägigen Kurs.

Anmeldungen sind noch möglich. Nutzen Sie neben dem Mitgliederrabatt auch noch einen
10%-igen Sonderrabatt
, den wir allen schnell entschlossenen Mitgliedsbetrieben anbieten.

2.3 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten, Linz

Ein im Herbst 2020 erstmals angebotenes  Seminar bezüglich abfallrechtlicher Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe wird nun in Linz wiederholt. Am 15. Oktober (vormittags) wird ein guter Überblick über die notwendigen Melde- und Registrierungspflichten für den Umweltbereich zusammengefasst dargestellt. Dieses Seminar bietet sich nicht nur als Auffrischung für bestehende Verantwortliche in Betrieben an, sondern auch als Einstieg in die Thematik.

Anmeldung mittels beiliegenden Formulars.

2.4 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis, Linz

Die Abfallverzeichnisverordnung wurde dieser Tage veröffentlicht! Damit gibt es neue Regeln für die Ausstufung, für die Zuordnung zu Schlüsselnummern sowie die Einführung von Schlüsselnummernpools.

Nützen Sie die Möglichkeit, die Neuerungen kurz nach Inkrafttreten der Abfallverzeichnis-verordnung (Teile sind mit 1. Oktober 2020 in Kraft getreten) kennenzulernen. Der BRV veranstaltet dieses Seminar am 15. Oktober (nachmittags) in Linz – bitte beachten Sie die begrenzte Teilnehmerzahl aufgrund der Hygienebestimmungen!

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

2.5 Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle (Salzburg)

Sowohl die RBV als auch die ÖNORM B 3151 verpflichten zur Schad- und Störstoffanalyse. Die Grundlagen dafür zeigt das BRV-Seminar „Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle“ am 19.10. in Salzburg auf.

Dieses Seminar ist sehr gut für Eingangsleiter von Recycling-Anlagen geeignet, da das Erkennen von Schadstoffen sowie die wichtigsten Schadstoffe angesprochen werden.

Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

2.6 Eingangsleiter Baustoff-Recycling Annahme – Produktion – Vertrieb (Salzburg)

Ob Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen, deren Stellvertreter oder Betriebsleiter: Das Wissen über die richtige Annahme von Abfällen, die zielgerichtete Aufbereitung sowie der Einsatz von Recycling-Baustoffen ist Inhalt dieses Seminars, das am 20.10. in Salzburg stattfindet. Wir wollen mit dieser BRV-Veranstaltung insbesondere unsere westlichen Mitglieder in Tirol, Vorarlberg und Salzburg ansprechen.

Das Anmeldeformular finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

 

  1. Vereinsangelegenheiten

3.1 Güteschutz in Österreich – Sonderausgabe 30 Jahre BRV

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe legte zum Jubiläumskongress eine neu erstellt Broschüre auf. Diese führt alle dem Güteschutz unterliegenden und nach den Richtlinien für Recycling-Baustoffe geprüften Recycling-Baustoffe an. Weiters sind jene mobilen Recycling-Anlagen angeführt, welche nach der „Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushubmaterial“ geprüft und mit dem Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen ausgezeichnet sind.

Die Broschüre wird Ihnen als Mitglied demnächst mit der Post zugesandt werden.

Mitgliederinformation Nr. 12/2020 – “Abfallverzeichnisverordnung 2020”

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir senden Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2020.

Wir freuen uns auf den kommenden Jubiläumskongress! Unter den besten Hygienebestimmungen und -regelungen wird der Jubiläumskongress, wie geplant, am kommenden Montag, 5. Oktober 2020, im Parkhotel Schönbrunn abgehalten. Auch der Galaabend mit Beteiligung vieler Ehrengäste wird, wie vorgesehen, mit einer Schlossführung durch das Schloss Schönbrunn und mit TRICKY NIKI als Highlight/Künstler abgehalten werden.

Es gibt noch 4 Restplätze für Schnellentschlossene: Anmeldeschluss Donnerstag, 1. Oktober (!). Weiters dürfen wir Ihnen mit dem Rundschreiben auch eine Information zur Abfallverzeichnis-verordnung 2020 übermitteln. Bitte beachten Sie das aktuelle Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“, welches am 15. Oktober in Linz veranstaltet wird.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

  • 5.10.2020          BRV-Jubiläumskongress „30 Jahre BRV“, Wien
  • 12.-13.10.2020   Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien
  • 15.10.2020        Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe, Linz

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Abfallverzeichnisverordnung 2020

Mit 23. September 2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnung im Bundesgesetzblatt
Nr. 409/2020 veröffentlicht.

Wenngleich erste Teile schon mit 1. Oktober 2020 in Kraft treten, sind verschiedene weitere Bestimmungen erst mit einem späteren Inkrafttreten (2022) wirksam.

Wesentliche neue Inhalte sind:

  • Anpassungen an die Vorgaben der EU (gefahrenrelevante Eigenschaften, Bestimmungen zur Bewertung von Abfällen)
  • Übernahme der Bestimmungen aus der Festsetzungsverordnung in die Abfallverzeichnis-verordnung zum Thema „Ausstufung“ (mit vereinheitlichten Regeln)
  • Neues Abfallverzeichnis (neue/geänderte Schlüsselnummern, Schlüsselnummernpools, neue Spezifizierungen, z.B. für KMF oder Aushubmaterialien,…)
  • Verpflichtende Angabe von Spezifizierungen, sofern zutreffend

Im Detail:

Im § 1 wird festgelegt, dass das Abfallverzeichnis im Anhang 1 abgebildet wird. Damit gibt es keinen Bezug mehr zur ÖNORM S 2100. Weiters werden die Abfallarten im EDM-Portal (edm.gv.at) eingesehen werden können.

Unter den baurelevanten Begriffsbestimmungen findet sich der Ausdruck „Aushubmaterial“, welches als Material, das durch Ausheben oder Abräumen des Bodens oder des Untergrunds anfällt, definiert ist.

So wie bisher, gelten als gefährliche Abfallarten jene, die im Abfallverzeichnis gemäß Anhang 1 mit einem „g“ (gefährlich) bzw. mit einem „gn“ (gefährlich, nicht ausstufbar) versehen sind. Als gefährlich gelten weiters jene Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, oder mit solchen vermischt sind, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft zutrifft.

Wie schon in der Festsetzungsverordnung gelten als gefährliche Abfälle weiters gewisse Arten von Aushubmaterialien (bei gewissen Standorten; wenn eine Verunreinigung entsprechend ersichtlich wird, mit der begründeten Annahme der Gefahrenrelevanz; durch Betriebsstörung oder einen Unfall, wenn eine gefahrenrelevante Eigenschaft auftritt. Weiters Aushubmaterial, das aufgrund einer Analyse so zuzuordnen ist.

In den Paragraphen 5 bis 10 wird die Ausstufung im Detail festgelegt. Wie bisher ist der Nachweis der Nichtgefährlichkeit dem Bundesministerium (BMK) vom Abfallerzeuger bzw. vom Inhaber der Deponie bzw. vom Abfallbesitzer anzuzeigen.

Ausstufungsverfahren, für die die Anzeige vor dem 1. Oktober 2020 beim BMK eingebracht wurde, sind nach der Festsetzungsverordnung wie bisher zu beurteilen.

Die Verordnung (ausgen. § 1 Abs. 1-3) tritt mit 1. Oktober 2020 inkl. Anhang 3 und 4 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungsverordnung und die bestehende Abfallverzeichnis-verordnung (BGBl. II Nr. 570/2003) außer Kraft.

Die Anhänge 1 und 2 dieser Verordnung treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft und damit die neuen Schlüsselnummern.

In einem weiteren Rundschreiben werden Details zu den neuen Schlüsselnummern, die, wie erwähnt, mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten, zusammengefasst werden.

  1. Veranstaltungen

2.1 BRV-Jubiläumskongress, Wien

Am 5. Oktober findet, wie seit Monaten geplant, der BRV-Jubiläumskongress statt. Wir freuen uns, hochrangige Vertreter der Bauwirtschaft bei diesem Jubiläum neben vielen Teilnehmern aus der Recycling-Wirtschaft, den Mitgliedsbetrieben und der Auftraggeberschaft begrüßen zu können.

Nachnominierungen können noch bis 1. Oktober erfolgen! (4 Restplätze – Anmeldeformular im beiliegenden Programm)

2.2 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien

Am 12./13. Oktober 2020 findet in Wien der BRV-Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“ statt.

Bei diesem Kurs handelt es sich um eine Veranstaltung für alle im Bauwesen Tätige, die sich mit Baustoff-Recycling vertieft auseinandersetzen wollen. Zielpublikum sind dabei: Recycling-betriebe, Bauleiter, Baumeister und weitere Interessierte. Dies ist der letzte Kurs dieser Art für das heurige Jahr. Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Programmfolders an.

2.3 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis, Linz

Die Abfallverzeichnisverordnung wurde dieser Tage veröffentlicht! Damit gibt es neue Regeln für die Ausstufung, für die Zuordnung zu Schlüsselnummern sowie die Einführung von Schlüsselnummernpools.

Nützen Sie die Möglichkeit, die Neuerungen kurz nach Inkrafttreten der Abfallverzeichnis-verordnung (Teile treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft) kennenzulernen. Der BRV veranstaltet dieses Seminar am 15. Oktober (nachmittags) in Linz – bitte beachten Sie die begrenzte Teilnehmerzahl aufgrund der Hygienebestimmungen!

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

2.4 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten, Linz

Ein im Herbst 2020 erstmals angebotenes  Seminar bezüglich abfallrechtlicher Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe wird nun in Linz wiederholt. Am 15. Oktober (vormittags) wird ein guter Überblick über die notwendigen Melde- und Registrierungspflichten für den Umweltbereich zusammengefasst dargestellt. Dieses Seminar bietet sich nicht nur als Auffrischung für bestehende Verantwortliche in Betrieben an, sondern auch als Einstieg in die Thematik.

Anmeldung mittels beiliegenden Formulars.

Mitgliederinformation Nr. 11/2020 – “Mitgliederversammlung 2020”

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrund-schreiben Nr. 11/2020.

Wir möchten Sie nochmals an die am 17. September 2020 stattfindende Mitgliederversammlung im BRV erinnern. Um die entsprechenden hygienischen Maßnahmen setzen zu können, ersuchen wir Sie um verbindliche Anmeldung. Nur angemeldete Teilnehmer können aufgrund der Corona-Regelungen an der Versammlung teilnehmen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des BRV stellt
Dr. Wolfgang Stanek die Ergebnisse der BRV-Untersuchungen zu Vorabsiebmaterial, auch hinsichtlich der neuen Untersuchungen zu Titandioxid und zur Ökotoxizität vor.

Für Mitglieder des Güteschutzverbandes folgt daran anschließend die GSV-Mitgliederversammlung.

Wir weisen auf folgende Seminare hin, bei denen noch Restplätze vorhanden sind:

  • 23.09.2020  Neues zum Asphalt-Recycling, Wien (neu)
  • 24.09.2020  Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe, Wien (neu)
  • 24.09.2020  Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis, Wien

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 BRV-Stellungnahme zum Entwurf der Deponieverordnungsnovelle


Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie versandte im Juli 2020 einen Entwurf zur Novellierung der Deponieverordnung. Die zentralen Inhalte dieses Entwurfes haben wir Ihnen im letzten Rundschreiben mitgeteilt.

Viele Punkte der Novelle wurden seitens des BRV begrüßt, unter anderem auch die im § 1 Abs. 2 festgelegte grundsätzliche, klare Aussage zur Verwertung, gemeinsam mit einem zukünftigen Deponierungsverbot für gewisse verwertbare Abfälle.

Ein zentrales Anliegen der Stellungnahme des BRV ist die Klarstellung in Anlage 2, Pkt. 2, 4. Absatz: Hier wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Liste II entsprechende, gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen ohne analytische Untersuchungen abgelagert werden dürfen. Seitens des BMK bzw. der Vorläuferorganisation wurde im Rahmen eines Schreibens zur Recycling-Baustoffverordnung jedoch festgehalten, dass „nicht verwertbare Rückstände zu untersuchen und in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse … auf einer entsprechenden Deponie abzulagern sind.“

Da zwischenzeitlich im Auftrage des BRV Analysen an Vorabsiebmaterial durchgeführt wurden und diese eindeutig belegen, dass das (Vor)absiebmaterial die Qualität von Baurestmassendeponien in der Regel einhält, ersuchte der BRV, das Schreiben des BMK hinsichtlich dieser Vorabsiebmaterialien so zu modifizieren, dass eine analytische Untersuchung nicht mehr zwingend vorgeschrieben wird. Damit wird auch der Widerspruch zur geltenden Deponieverordnung aufgelöst, da diese eben Abfälle aus der Produktion von Baustoffen ohne analytische Untersuchung als ablagerbar vorsieht.

Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme berücksichtigt wird und damit in naher Zukunft die Frage der analytischen Untersuchungen von Vorabsiebmaterial im Sinne der Recyclingwirtschaft gelöst wird.

 

Hinweis: Die Ergebnisse der BRV-Analysen werden im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung vorgestellt werden.

1.2 VwGH bestätigt Bauherren als Abfallersterzeuger


Im VwGH-Urteil 2019/05/0015 vom 30.3.2020 bestätigt der VwGH seine bisherige Linie, wonach als Abfallersterzeuger ausschließlich jene Person in Frage kommt, die die wesentliche Sache für die Entstehung von Abfall gesetzt hat.

Damit wird erneut bestätigt, dass der Auftraggeber (Bauherr) eines Abbruchauftrages als Abfallersterzeuger einzustufen ist.

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 ÖNORM B 2251: „Abbrucharbeiten, Werkvertragsnorm“ neu veröffentlicht


Wie angekündigt, wurde mit 1. September 2020 die ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten, Werkvertragsnorm, neu aufgelegt. Diese ersetzt die Vorversion aus 2006.

Entgegen der bisherigen Version wurden viele technische Inhalte der Werkvertragsnorm entnommen und in die noch nicht veröffentlichte Neufassung der ÖNORM B 3151 verschoben. Unter anderem wurde dabei auch das Objektbeschreibungsformular, welches bislang als Anhang A zur ÖNORM B 2251 integriert war, in die  technische ÖNORM B 3151 übernommen.

Damit ist die neue Werkvertragsnorm stark entschlackt. Der Bezug kann beim Austrian Standards Institute erfolgen.

Zentraler Inhalt der neuen ÖNORM B 2251 werden im Rahmen des BRV-Jubiläumskongresses am 5. Oktober 2020 von Dipl.-Ing. Car vorgestellt werden.

2.2 ÖNORM B 3140 zur Stellungnahme

Mit 1. August 2020 wurde der zweite Entwurf der ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteins-körnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ zur Stellungnahme aufgelegt. Wie schon im letzten Rundschreiben erwähnt, wurde eine zweite Entwurfsvorlage notwendig, da auch im Anwendungsbereich Änderungen vorgenommen wurden.

Es wird daran erinnert, dass Stellungnahmen noch bis 15. September 2020 an das Austrian Standards Institute abgegeben werden können. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Kopie an den BRV.

  1. Veranstaltungen

 

3.1  BRV-Jubiläumskongress 5.10.2020

Der BRV-Jubiläumskongress inklusive Abendveranstaltung erfreut sich größter Beliebtheit: Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (COVID-19-Krise) haben sich derzeit schon 150 Personen angemeldet, obwohl der Kongress erst in 3 Wochen abgehalten wird.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist bemüht, alle rechtlichen Vorgaben und sonstigen Hygienebestimmungen im Hotel und bei der Abendveranstaltung sicherzustellen.

Es werden daher nur angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich auch den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (Kontaktdaten, Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen, …) unterziehen, an der Veranstaltung teilnehmen können.

Wie im Programm angekündigt, werden hochrangige Vertreter des BMK, der Stadtbaudirektion Wien, der Recyclingwirtschaft, der Wissenschaft und viele andere Referentinnen und Referenten am Kongress vortragen bzw. moderieren. Wir freuen uns auch über das Interesse der Medien, beispielsweise an der Medienkooperation mit dem Wirtschaftsverlag (Architektur & Bauforum).

3.2  BRV-Mitgliederversammlung am 17.9.2020

Am 17. September 2020 findet um 10.30 h im Hause des BRV die ordentliche Mitglieder-versammlung statt. Wir bitten um Beachtung, dass aufgrund der Corona-Regelungen nur angemeldete Teilnehmer/innen an der Versammlung teilnehmen können. Bitte gegebenenfalls um Ihre verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 14.9.2020, 12 h, sofern dies nicht bereits erfolgt ist.

3.3  Neues zum Asphalt-Recycling

Das BRV-Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ wird in Kooperation mit der FSV am 23.09.2020 in Wien erstmals abgehalten. In diesem Seminar werden recyclingrelevante Auszüge aus den neuen Asphalt-RVS und das überarbeitete Merkblatt des BRV zum Asphaltrecycling vorgestellt. Da alle Grundlagen in den Jahren 2019 und 2020 neu adaptiert wurden, empfehlen wir Mitgliedsbetrieben, die Asphaltrecycling betreiben, die Entsendung von Teilnehmern/innen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Programmfolders an.

3.4  Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs-

und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe

Das Seminar „Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling Betriebe“ wird erstmalig am 24.09.2020 in Wien angeboten. Es gibt einen Überblick über abfallrelevante Anforderungen an Betriebe – sowohl für die Bauunternehmen als auch für Baustoff-Recycling-Betriebe. Referenten stammen aus Behörde und Bauwirtschaft.

Nützen Sie dieses erstmalig vom BRV angebotene Seminar – Anmeldung mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts im Programm; bitte beachten Sie das kostensparende Kombiangebot!

3.5  Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis

Das Abfallverzeichnis soll in den nächsten Wochen neu aufgelegt werden und bringt viele Änderungen. Das BRV-Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ findet am 24.09.2020 in Wien statt, also „punktgenau“ zum voraussichtlichen Veröffentlichungszeitpunkt.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

3.6  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Vom 28. bis 30. September 2020 wird vom BRV wieder ein Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ in Wien angeboten. Diese Ausbildungsmaßnahme bringt jene Inhalte, die auch Rückbaukundige Personen für deren Tätigkeit benötigen.

Rückbaukundige Personen benötigen für ihre Tätigkeit im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung eine bautechnische oder chemische Ausbildung sowie weitere Kenntnisse. Diese weiteren Kenntnisse werden mittels des BRV-Kurses vermittelt und mit Zeugnis bestätigt. Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldeabschnitt an.

  1. Wissenswertes

 

4.1  Stadt Wien: Projektkoordinatorin für Kreislaufwirtschaft im Baubereich

Seitens der Stadt Wien erging am 4. August 2020 an alle städtischen Dienststellen ein Erlass, der eine Koordinatorin im Rahmen der Magistratsdirektion der Stadt Wien, Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion, vorsieht, die verpflichtend von Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft im Baubereich betreffen, in Kenntnis zu setzen ist.

Die Magistratsdirektion beruft sich dabei auf den „Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission, welcher eine der wichtigsten Bausteine des „European green deal“ ist, der als übergeordnetes Ziel die Nutzung der Ressourcen so lange wie möglich, vorsieht. Auf diese Weise werden Materialautarkie und Wettbewerbsfähigkeit gefördert.

2019 wurden vom Gemeinderat die aktualisierte „Smart-City Wien Rahmenstrategie“ und „Wien 2030 – Wirtschaft & Innovation“ als weiterer strategischer Grundsatz beschlossen. Damit wurde die Ressourcenschonung als Ziel für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen festgelegt. Für den urbanen Raum bedeutet dies, den materiellen Fußabdruck eklatant zu senken. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft bieten dazu den richtigen und notwendigen Zugang.

Dazu wird im Rahmen der Koordination eine Organisation für ein entsprechendes Kompetenznetzwerk in der Magistratsdirektion Bauten und Technik mit Vertreterinnen und Vertretern aus den relevanten Dienststellen aufgebaut.

Mitgliederinformation Nr. 10/2020 – “Novelle der Deponieverordnung”

Sehr geehrte Damen und Herren!

wir übersenden Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 10/2020.

In diesem finden Sie Hinweise zur Begutachtungsfassung der Novelle der Deponieverordnung 2008, die auch neue Deponierungsverbote für gewisse Baurestmassen enthält (geplantes Inkrafttreten für das Deponierungsverbot 2022).

Bitte beachten Sie unsere Veranstaltungen:

  • 05.10.2020  BRV-Jubiläumskongress „30 Jahre BRV“, Wien
  • 03.09.2020   Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe, Leoben
  • 23.09.2020  Neues zum Asphalt-Recycling, Wien
  • 24.09.2020  Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe, Wien
  • 24.09.2020  Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis, Wien

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2020

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Begutachtung der Novelle zur Deponieverordnung 2008

Mit 27. Juli sendete das BMK, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Novelle zur Deponieverordnung 2008 in Begutachtung. Im Juni 2018 wurde das sogenannte Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch das Kreislaufwirtschaftspaket kam es auch zu Anpassungen in der EU-Richtlinie über Abfalldeponien, die mit dieser Novelle in die Deponieverordnung 2008 integriert werden sollen.

Die Novelle umfasst hauptsächlich folgende Anpassungen:

– eine Zielbestimmung zur Vermeidung der Deponierung von Abfällen, die sich zum      Recycling und anderen Formen der Verwertung eignen, Deponierungsverbote für        POP-Abfälle und getrennt zu sammelnde Abfälle werden in der DVO 2008 integriert.
–   Vorgaben zur Deponierung gefährlicher künstlicher Mineralwollen werden in der DVO 2008, angelehnt an die Bestimmungen zur Deponierung von Asbestabfällen, eingefügt; die
Möglichkeit der Deponierung mit dem 1. Jänner 2027 begrenzt.
–   Vorgaben zur Einrichtung eines Zwischenlagers für Abfälle im Katastrophenfall sowie
Regelungen zur Durchführung der Zwischenlagerung werden in der DVO 2008 geschaffen.


Im § 1 des Entwurfes wird nunmehr festgehalten, dass Abfälle, die sich zum Recycling und anderen Formen der Verwertung eignen, nicht auf Deponien angenommen werden, es sei denn, es handelt sich um Abfälle, für die die Ablagerung auf Deponien gemäß § 1 Abs. 2a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 für den Umweltschutz zum bestmöglichen Ergebnis führt.

Weiters soll die Ablagerung von künstlichen Mineralwollabfällen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften nach Maßgabe der Vorgaben des § 10 c auf Baurestmassendeponien, Reststoffdeponien und Massenabfalldeponien möglich sein.

Zur Umsetzung des Artikel 5 Abs. 3 a der Deponierichtlinie sollen die folgenden Abfallarten, die nach der Recycling-Baustoffverordnung getrennt zu sammeln sind, nicht mehr deponiert werden dürfen. Dabei handelt es sich um

  • 31410 Straßenaufbruch
  • 31411-34 Bodenaushub (technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol.-%
    bodenfremde Bestandteile enthält)
  • 31411-35 Bodenaushub (technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol.-% bodenfremde
    Bestandteile)
  • 31427 Betonabbruch
  • 31427-17 Betonabbruch (nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abrissmaßnahmen)
  • 31467 Gleisschotter
  • 54912 Bitumen, Asphalt
  • 91501-21 Straßenkehricht (nur Einkehrsplitt als natürliche Gesteinskörnung)
  • 31490 (Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A)

Für den Fall, dass das Material von derartig schlechter Qualität ist, dass es nicht für die Herstellung von Recycling-Baustoffen verwendet werden kann, bzw. diese keinen Abnehmer finden würden, soll eine Abweichung vom Verbot möglich sein. Das Material hält die Inertabfalldeponiequalität dann nicht ein, wenn es die Grenzwerte der Tabellen 3 und 4 Anhang 1 DVO 2008 nicht einhält.

Weiters sieht das BMK im § 7 Ziff. 15 vor, dass Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Diese Abfälle eignen sich nach Angabe des BMK für das Recycling. Von diesem Deponierungsverbot ausgenommen sind jene Gipsabfälle, die aus Abbruchvorhaben stammen, bei denen eine Schad- und Störstofferkundung gemäß § 4 RBV und ein Rückbau gemäß § 5 RBV nicht verpflichtend durchgeführt werden müssen.

Für künstliche Mineralwollabfälle wird im § 10 c eine Deponierungsmöglichkeit folgendermaßen vorgesehen: Ohne analytische Untersuchung dürfen Mineralwollabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften in Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Baurestmassendeponien, Massenabfalldeponien, Reststoffdeponien) abgelagert werden. Die dafür notwendigen Bedingungen ähneln denen der Deponierung von Asbestabfällen.

Für künstliche Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften gemäß § 10 bzw. § 10 c soll keine chemische Untersuchung erforderlich sein, die grundlegende Charakterisierung soll hier durch den Abfallbesitzer in Form einer Abfallinformation erfolgen können.

Die Ablagerungsmöglichkeit von künstlichen Mineralwollabfällen (mit und ohne gefährliche Fasereigenschaften) soll mit Ablauf des 31. Dezember 2026 begrenzt werden. Künstliche Mineralwollabfälle können somit ab dem 1.1.2027 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden.

Das Inkrafttreten der meisten Bestimmungen soll schnellstmöglich, daher mit dem der Kundmachung folgenden Tag, in Kraft treten. Um einen reibungslosen Ablauf des Inkrafttretens der Bestimmung zu den künstlichen Mineralwollabfällen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften zu garantieren, soll dieses an das Inkrafttreten des Anhangs 1 der Abfallverzeichnisverordnung 2020, welche die neu geschaffenen Schlüsselnummern zu den künstlichen Mineralwollabfällen enthält, gekoppelt werden.

Um entsprechende Investitionen und notwendige logistische Anpassungen vornehmen zu können, sollen die Deponierungsverbote der oben angeführten bautechnischen Abfälle sowie der Gipsabfälle mit Dezember 2022 in Kraft treten.
Abschließend werden auch die veralteten Verweise auf ÖNORMEN im Anhang 4 und Anhang 5 aktualisiert.

Wir übersenden Ihnen in der Beilage die Textgegenüberstellung der geltenden Fassung mit der vorgeschlagenen Deponieverordnungsnovelle sowie die Erläuterungen dazu.

1.2   Begutachtung der RecyclingholzV Novelle 2020

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Recyclingholzverordnung zur Stellungnahme bis 10. August 2020 aufgelegt. Unter anderem werden dabei 2 neue Schlüsselnummern neu eingefügt:

– 17201-04 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – Altholz stofflich und

– 17202-04 Bau- und Abbruchholz – Altholz stofflich

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne diesen Novellenentwurf zu.

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 Vorabsiebmaterial – weitergehende Untersuchungen des BRV

Aufgrund diverser Anfragen des für Umwelt zuständigen Ministeriums wurde 2018 eine BRV-finanzierte Untersuchung des Vorabsiebmaterials hinsichtlich Umweltverträglichkeit durchgeführt.

In den derzeit geführten Gesprächen mit den Vertretern des BMK wurde nun ergänzend gebeten, dass seitens des BRV eine Untersuchung auf das HP-14 Kriterium sowie auch Gesamtgehaltsuntersuchungen zum Gehalt an Titan durchgeführt werden.

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden wurden diesbezüglich Angebote eingeholt und das technische Büro UWIS beauftragt, derartige Untersuchungen an insgesamt 6 Proben zusammenzustellen.

Erste Ergebnisse werden dem BRV-Vorstand im September 2020 zur Verfügung gestellt und in der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Wir werden Sie in der Folge in einem der nächsten Rundschreiben über die Ergebnisse dieser für die Recyclingwirtschaft wichtigen Erkenntnisse informieren.

2.2 ÖNORM B 3140: 2. Entwurf zur Stellungnahme

Wie schon in bisherigen Rundschreiben erwähnt, ist mit 1. August 2020 die ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ als zweiter Entwurf zur Stellungnahme bis 15. September 2020 aufgelegt worden. Diese Ausgabe wird die derzeit geltende aus dem Jahre 2016 ersetzen. Wesentliche Änderungen sind:

– Der Anhang B (informativ) wurde auf Basis der Novelle der Recycling-Baustoffverordnung
aktualisiert.
– Weiters wurden Fehler in der Norm sowie Literaturhinweise aktualisiert.

Der Grund für eine zweite Entwurfsfassung und eines neuerlichen Stellungnahmeverfahrens war die Überarbeitung des Anwendungsbereiches, sowie die Einführung des Begriffes „Entscheidungsregel“ und des informativen Anhanges C „Beurteilung von Prüfungsergebnissen“.

Der Entwurf kann beim Austrian Standards Institute eingesehen werden. Eventuelle Stellungnahmen Ihrerseits ersuchen wir auch in CC: an brv@brv.at zu richten.

 

  1. EU und Ausland

3.1 EQAR Recycling-Award 2020

Wie schon in vorangegangenen Rundschreiben mitgeteilt, hat die European Quality Association for Recycling einen Preis für Innovationen ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen Personen, Unternehmen oder Institutionen, die

– durch innovative Entwicklungen in der Aufbereitungstechnologie,
– durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, oder
– durch politisches oder verbandliches Engagement

einen Beitrag zur Steigerung von Akzeptanz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Recycling-Baustoffe leisten.

Bewerber um den Baustoff-Recycling-Award der EQAR werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 30. Oktober 2020 an mail@eqar.info einzusenden.

3.2 FIEC-Positionspapier zum Kreislaufwirtschaftsaktionsplan der EU

Der Europäische Bauverband FIEC repräsentiert 32 nationale Mitglieder in 28 europäischen Ländern, die sich mit Bauwesen beschäftigen.

Mit Juli 2020 veröffentlicht der Europäische Bauverband ein Positionspapier zum neuen Kreislaufwirtschaftsaktionsplan der EU (veröffentlicht im März 2020). Dabei stellt die FIEC fest, dass die Bauprodukterichtlinie auch in Zukunft die Basis für die Produktion von Baustoffen bilden soll. FIEC stellt auch fest, dass es eine Balance am Markt zwischen Angebot und Nachfrage für Recyclingmaterialien geben soll. Dabei wäre es wichtig, ein Abfallende auf europäischem Niveau zu definieren, um auch Materialien grenzüberschreitend verwenden zu können. Details zum Positionspapier können unter www.fiec.eu abgerufen werden.

  1. Veranstaltungen

4.1 BRV-Jubiläumskongress 5.10.2020

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat den Jubiläumskongress anlässlich der 30-jährigen Gründung des Baustoff-Recycling Verbandes coronabedingt auf den 5. Oktober 2020 verlegen  müssen.

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir diesen Kongress, wie geplant, unter Einhaltung aller notwendigen und vorsorglichen Hygienebestimmungen in entspannter Atmosphäre abhalten können. Wir freuen uns dabei auch über das Interesse der Presse, beispielsweise wird ein größerer Bericht in der Septemberausgabe von „Architektur & Bau Forum“ erscheinen. Die Fachzeitschrift ist Medienkooperationspartner und stellt damit auch eine gute Achse in Richtung der Planer dar.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu diesem Kongress mittels Anmeldeformular im beiliegenden Programm an.

4.2 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe

Das BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ findet am 3.9.2020 in Leoben statt.

Schwerpunktmäßig wird auf das aktuelle Bundesvergabegesetz und die Umsetzung in den Standardisierten Leistungsbeschreibungen (LB-HB, LB-VI) eingegangen. Das Seminar richtet sich sowohl an Bauherrn, Baufirmen und Recyclingbetriebe.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Anmeldeformulars rechtzeitig an.

4.3 Neues zum Asphalt-Recycling

Das BRV-Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ wird in Kooperation mit der FSV am 23.09.2020 in Wien abgehalten.

In diesem Seminar werden die neuen Asphalt-RVS und das überarbeitete Merkblatt des BRV zum Asphaltrecycling vorgestellt. Da alle Grundlagen in den Jahren 2019 und 2020 neu adaptiert wurden, empfehlen wir Mitgliedsbetrieben, die Asphaltrecycling betreiben, die Entsendung von Teilnehmern/innen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Programmfolders an.

4.4 Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe

Das Seminar „Abfallrechtliche Registrierung-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling Betriebe“ wird erstmalig am 24.09.2020 in Wien angeboten.

Es gibt einen Überblick über abfallrelevante Anforderungen an Betriebe – sowohl für die Bauunternehmen als auch für Baustoff-Recycling-Betriebe. Referenten stammen aus Behörde und Bauwirtschaft.

Nützen Sie dieses erstmalig vom BRV angebotene Seminar – Anmeldung mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts im Programm.

4.5 Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis

Das Abfallverzeichnis soll in den nächsten Wochen neu aufgelegt werden und bringt viele Änderungen. Das BRV-Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ findet am 24.09.2020 in Wien statt, also „punktgenau“ zum voraussichtlichen Veröffentlichungszeitpunkt.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

 

Mitgliederinformation Nr. 9/2020 – „Neue Veröffentlichung des BRV“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen in der Beilage ein Exemplar des mit Stand Mai 2020 aktualisierten und neu aufgelegten BRV-Anlagen- und Preisverzeichnisses, indem (neben dem aktuellen Mitgliederverzeichnis) die Baustoff-Recycling-Anlagen inkl. der angebotenen Leistungen der einzelnen Betriebe nach Bundesländern des jeweiligen Standortes alphabetisch aufgelistet sind.

Auch  die Annahme- und Abgabepreise ausgewählter Mitgliedsbetriebe sind in dieser neuen Kombi-Broschüre enthalten.

Diese Publikation stellt eine wichtige Informationsquelle für Auftraggeber und Kunden dar und wird gemeinsam mit anderen BRV-Medien bei Tagungen, Messen und Seminaren aufgelegt werden. Nützen Sie die Möglichkeit, mit beiliegendem Anforderungsschein diese oder andere Publikationen des BRV zu bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car