Mitgliederinformation 04/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Dieses Rundschreiben, welches Sie am Internationalen Tag des Recyclings erreicht, behandelt den Entwurf der Recyclinggipsverordnung, der nun nach mehreren Monaten offiziell zur Begutachtung versandt wurde.
Weiters weisen wir auf einen Beitrag auf news.orf.at, der anlässlich des heutigen Recycling-Tages veröffentlicht wurde und den BRV prominent anführt.
Zwischenzeitlich haben Sie sicherlich schon unsere E-Mail-Aussendung zur BRV-Jahrestagung erhalten – die postalische Aussendung wird Sie Ende der Woche erreichen. Das Interesse ist schon jetzt sehr hoch, Frau Bundesministerin Gewessler hat ebenso Eröffnungsworte angekündigt.
Weitere Seminare:
– 9. bis 10. April Ausbildungskurs Recycling-Fachperson / Wien
– 16. April Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen / Leoben
– 17. April Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb / Leoben
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2024
1 Rechtsangelegenheiten
1.1 Recycling-Gipsverordnung im Entwurf
Am 13. März sandte das BMK einen offiziellen Entwurf einer „Verordnung des BMK über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recycling-Gipsverordnung) aus.
Ziel der Verordnung ist es, Gipsabfälle, in erster Linie Gipsplattenabfälle, zu behandeln und für die Herstellung von neuen Gipsplatten wieder einzusetzen. Dazu wird die Trennpflicht auf der Baustelle eingeführt, um die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips anzustreben.
Die Verordnung gilt daher
- für Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle
- Recyclinggips
Unter „Gipsplattenabfälle“ werden Abfälle von Gipsplatten und Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung verstanden.
Neu gegenüber der derzeitigen Regelung der RBV wird die sortenreine Trennung in drei Gruppen vorgesehen:
- Gipsplatten, ……
- Gipsfaserplatten
- Caciumsulfatestrich
Sollte eine Trennung auf der Baustelle nicht möglich sein, so ist diese in Behandlungsanlagen durchzuführen.
Hinweis: Auch die nicht für eine Verwertung geeigneten Gipsplattenabfälle und Calciumsulfat-estrichabfälle müssen vor Ort getrennt werden, sofern 750t an Baurestmassen bei einem Objekt anfallen.
Sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer sind für die Trennung verantwortlich.
Ein (vorzeitiges) Abfallende für Recyclinggips ist vorgesehen. Recyclinggips erhält nach dessen Aufbereitung die SN 31443 „Gipsabfälle, qualitätsgesichert“. Sowohl RC-Gips als auch die daraus hergestellten Produkte haben die für Produkte geltenden Anforderungen (bau)technisch und chemikalienrechtlich einzuhalten.
Interessanterweise ist die Verordnung nur für 2 Werke in der Steiermark zugeschnitten: RC-Gips gemäß dieser Verordnung darf NUR für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich Verwendung finden!!
Die Bezeichnung des Recyclinggipses hat die Benennung „RC-Gips“ zu enthalten.
Die Analysen dürfen bis Ende 2025 noch ohne Akkreditierung durch externe befugte Fachpersonen und Fachanstalten durchgeführt werden, danach nur mit Akkreditierung.
Die Übergangsfrist ist unglaublich kurz vorgesehen – mit dem nächsten Monatsersten!
Ohne noch im Detail die Verordnung durchgesehen zu haben, ist aus Sicht der Geschäftsstelle
- Die Einschränkung auf 2 Gipsplattenwerke eine unlautere Markteinschränkung
- Die Übergangsfrist von wenigen Tagen unrealistisch und praxisfremd
- Die Getrennthaltung von nicht verwertbaren Gipsplatten etc. eine preistreibende Komponente, die dennoch zur Deponierung wie bisher führt.
- Keine Kleinmengenregelung vorgesehen, die VO gilt demnach auch für Häuslbauer und kleine Sanierungsarbeiten (Trockenbau).
- Der ökologische Fußabdruck vollkommen unklar: Gipsplatten müssen auch in kleinsten Mengen getrennt erfasst werden, getrennt transportiert, dann gesammelt und danach in Behandlungsanlagen aufbereitet werden – danach (per Bahn) bis zu 400 km transportiert werden. Damit wird Gips im Gegensatz zu anderen mineralischen Baurestmassen mindestens zwei Mal umgeschlagen werden und im Durchschnitt über hunderte Kilometer transportiert werden.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Stellungnahmen bis zum 20. April entgegen. Der BRV wird zu diesem Verordnungsentwurf Stellung beziehen.
Abschließend wird darauf verwiesen, dass der BRV zum Thema Gips schon insgesamt vier Informationsmaterialien vorbereitet hat:
- Infofolder f. Planer + Bauherren: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
- Infofolder f. Sammler + Behandler: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
- Infofolder f. Trockenbauer und Bauherren: “Verwertung von Gipsplattenverschnitt”
- Baustellenplakat „Gipsplatten richtig entsorgen“
Gerne können diese bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
1.2 Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 veröffentlicht
Das BMK hat Anfang März gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. Nr. 60/2005, nun Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 unter www.learminfo.at veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis 22. April 2024 abgegeben werden. Der BRV plant derzeit keine Stellungnahme dazu abzugeben.
2 EU und Ausland
2.1 Stand der EU-Bauproduktenverordnung
Vor 2 Jahren legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine revidierte Bauprodukte-verordnung vor. Im Dezember des Vorjahres wurde mit dem Europäischen Parlament und
dem Rat der Mitgliedstaaten ein Kompromiss verabschiedet. Mitte Februar 2024 wurde dieser Vorschlag im federführenden Binnenmarktausschuss angenommen. Nun sind noch weitere formelle Schritte notwendig – eine Veröffentlichung wird für das 2. Halbjahr 2024 erwartet.
Ziel ist und war es, Bauprodukte gegenseitig anzuerkennen und die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Basis dieser Anforderungen sollten in Aufträgen an CEN geschaffen werden. Diese Normen können dann durch Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission verbindlich gemacht werden oder im Einzelfall ohne Normierung gleich harmonisierte technische Spezifikationen erlassen. Neu ist, dass dabei viel stärker als bisher auf Nachhaltigkeits- und Recyclinganforderungen eingegangen werden wird; die Anforderungen werden betreffen:
- Langlebigkeit
- Ressourceneffizienz
- Reparierbarkeit
- Wiederverwendungsmöglichkeit
- Rezyklierbarkeit
- Einsatz von Rezyklaten
Die im Entwurf vorgesehene Bevorzugung von Rezyklaten ist in der Letztfassung nicht mehr enthalten.
Neu gegenüber der bestehenden BPV ist die Einführung verbindlicher Regelungen für die ökologische, öffentliche Beschaffung.
Der BRV hat einen Auftrag vergeben, um die neuen Anforderungen aus der BPV, aber auch aus der Taxonomieverordnung, für die Recycling-Praxis hervorzuheben. Darüber hinaus soll das Ergebnis die Erarbeitung der OIB-Richtlinie Nr. 7 unterstützen.
2.2 EU–Aktionsprogramm
Die EU erarbeitet seit Jahrzehnten Aktionsprogramme, die über einen längeren Zeitraum Ziele für die Umweltpolitik vorgeben. Derzeit ist das 8. Umweltaktionsprogramm gültig, welches 2022 angenommen wurde und für den Zeitraum bis 2030 Gültigkeit hat.
Unter den sechs Zielen dieses Aktionsprogrammes findet sich auch das Null-Schadstoff-Ziel sowie die Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen. Um das Ziel 2030 zu erreichen, sind regelmäßige Überprüfungen vorgesehen.
Derzeit wird mit der „Halbzeitüberprüfung“ begonnen; aufgrund dieser Bewertung wird die EU-Kommission eventuell notwendige weitergehende Schritte beschließen, die das Erreichen der im Aktionsprogramm vorgesehenen Ziele sicherstellen soll.
3 Verbandsangelegenheiten
3.1 Internationaler Recyclingtag
Der 18. März ist international der Tag des Recyclings. Der ORF würdigte diesen Tag dieses Mal mit einer Reportage über das Baustoff-Recycling.
Im news.orf.at wurde gestern eine umfassende Reportage zum Thema Recycling und Aushub-materialien gebracht. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband konnte das Thema entsprechend beleuchten und wurde auch stark berücksichtigt.
Sie können den Beitrag “Recycling: Ungenutzte Schätze aus der Baugrube” unter dem Link Recycling: Ungenutzte Schätze aus der Baugrube – news.ORF.at nachlesen.
4 Veranstaltungen
4.1 BRV-Jahrestagung 2024
Wie im letzten Rundschreiben bekannt gegeben, wird die BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Parkhotel Schönbrunn abgehalten werden. Vor wenigen Tagen erhielten wir die freudige Nachricht, dass auch Verkehrs- und Umweltministerin Fr. Gewessler die Tagung durch Begrüßungsworte einleiten wird. Damit zeigt das BMK eine Wertschätzung gegenüber der Recycling-Wirtschaft im Bauwesen. Wir freuen uns, wenn wir Sie am 22.5. in Wien begrüßen dürfen und legen nochmals das nun aktualisierte Programm bei.
Wir ersuchen um Weitergabe des Programms auch an Ihre Kunden und Auftraggeber sowie Behördenvertretungen. Die Tagung geht nicht nur auf wichtige Themen wie neue Recycling-Baustoffarten sondern auch auf recyclinggerechte Ausschreibung usw. ein. Nutzen Sie die Möglichkeit, Kollegen und Kolleginnen bei der BRV-Tagung begrüßen zu können.
4.2 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson
Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.
Der nächste Kurstermin findet von 9. bis 10. April 2024 in Wien statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.
4.3 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen
Am 16. April 2024 veranstaltet der BRV in Leoben das nächste Seminar zum Thema Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen.
Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Wandel begriffen: Um einen bundes-einheitlichen, praxisgerechten Standard zu schaffen, wurde seitens des BRV das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ aufgelegt.
Im Rahmen des Seminars wird dieses vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen weitere rechtliche und technische Aspekte vorgetragen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Programmfolders.
4.4 Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb
Am 17. April findet in Leoben das Seminar für Praktiker/innen statt, bei dem notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorgestellt werden. Neben dem Eingangspersonal sind natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Seminarfolders.
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