Mitgliederinformation 07/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 7/2023.

Unsere BRV-Jahrestagung von vergangener Woche war ein voller Erfolg: über 150 Personen füllten den Vortragssaal zur Gänze aus, die Vorträge wurden sehr positiv beurteilt, es fanden viele Diskussionen zu den Referaten statt.

Eine Presseaussendung zu der Veranstaltung finden Sie im Mitgliederrundschreiben.

Letzte Woche wurde auch das erste OIB-Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ veröffentlicht. Dieses Dokument wurde von der Generalversammlung des OIB beschlossen und soll im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz abdecken. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Mitgliederrundschreiben.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen (Wien)

– 25.-27.9.     Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Technische Angelegenheiten

1.1 OIB-Grundlagendokument – OIB-Richtlinie 7

Das Österreichische Institut für Bautechnik veröffentlichte vor kurzem ein Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Dieses basiert auf den Beratungsergebnissen der von den Ländern zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB in Entsprechung des Auftrags des Vorstands des OIB im Sinne des § 3 Abs. 1, Ziff. 7 der Statuten des OIB koordiniert und im Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien fortgeführt.

Die bestehenden 6 OIB-Richtlinien gliedern sich entsprechend in Grundanforderungen an Bauwerke der Verordnung (EU) Nr. 305/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Für die dort formulierte 7. Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wurde bisher kein europäisches Grundlagendokument veröffentlicht.

Diese 7. Grundanforderung an Bauwerke deckt im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz des weiter gefassten Begriffs Nachhaltigkeit ab.

Mit der sogenannten Bauproduktenverordnung und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden aktuell zwei zentrale aktuelle Regelwerke für das Bauwesen überarbeitet, die wesentlichen Einfluss auf eine OIB-Richtlinie 7 haben werden. Mit der zukünftigen Bauproduktenverordnung soll diese um Anforderungen hinsichtlich einer Deklaration des Umweltverhaltens von Bauprodukten erweitert werden, um damit auch die Nachhaltigkeit von Bauwerken bewertbar zu machen. Diese Umweltdeklarationen werden als Datengrundlage für die Berechnung von Umweltindikatoren und davon obligatorisch des Treibhauspotentials von Bauwerken benötigt. Die Ausweisung des GWB (Global Warming Potential) im Rahmen der Grundanforderung 7 wird dann voraussichtlich bis zum Jahr 2027 in nationales Recht umzusetzen sein.

Das OIB wird demnach demnächst mit der Ausarbeitung einer Richtlinie beginnen, die voraussichtlich 2025 finalisiert wird.

Sie können gerne das Grundlagendokument zu dieser OIB-Richtlinie unter folgendem Link downloaden:

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023/oib-richtlinie-7-grundlagendokument

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat das Merkblatt „Verwenden und Verwerten von Bodenaushubmaterial“ schon mehrfach aktualisiert aufgelegt. Im Rahmen der BRV-Jahrestagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“ und der Mitgliederversammlung wurde das aktualisierte Merkblatt unter Berücksichti-gung der Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 aufgelegt.

Das Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenaushubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen. Typische Anwendung findet das BRV-Merkblatt bei Erdbaumaßnahmen wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.

Die Herstellung von Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial und Bodenbestandteilen ist nicht Inhalt dieses Merkblatts sondern werden in der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien behandelt.

Gerne kann das Merkblatt bei der Geschäftsstelle des BRV – für BRV-Mitglieder kostenfrei – bezogen werden.

1.3 Richtlinie Recycling-Baustoffe: Aushubmaterialien – Ergänzungsblatt

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit Stand Jänner 2021 die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien aufgelegt.

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (BAWP) wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher ist eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage 2021, notwendig geworden.

Mit einem Ergänzungsblatt, welches wir Ihnen in digitaler Form diesem Rundschreiben beilegen, wird die umfassende Richtlinie auf den aktuellen Stand 2023 gehoben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Richtlinie die derzeit einzige zusammenfassende Darstellung der notwendigen bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist. Die Richtlinie sieht auch, wie seitens des BMK im Rahmen der BRV-Jahrestagung festgestellt wurde, die derzeitige Möglichkeit zur Bezeichnung derartiger Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien vor. Bis zur Herausgabe der neuen ÖNORM B 3141, die frühestens 2024 erscheinen wird, wird die Verwendung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, erweitert um das Ergänzungsblatt, empfohlen.

Die gedruckte Fassung des Ergänzungsblatts kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

2 EU und Ausland

2.1 BRV bei EDA-Jahrestagung, Amsterdam

Die European Demolition Association (EDA), bei der der BRV Mitglied ist, veranstaltete am 15./16. Juni 2023 in Amsterdam ihre Jahrestagung „Demolition Convention 2023“.

Die Tagung widmete sich erstmals nicht nur dem eigentlichen Abbruch und der Schadstoffentfrachtung sondern auch dem Thema Recycling. Aus diesem Grunde wurde der BRV eingeladen, die Entwicklung eines Baustoff-Recycling-Marktes entsprechend als Referat vorzustellen.

Der Geschäftsführer des BRV, Dipl.-Ing. Martin Car, hielt in seinem Referat 5 Eckpunkte zur Etablierung eines gut funktionierenden Baustoff-Recycling-Marktes fest. Neben einem hochwertigen Rückbau mit einer Schad- und Störstoffentfrachtung ist dies die Herstellung von Recycling-Baustoffen mit Leistungserklärung nach CEN-Vorgaben, entsprechende Ausschreibungsgrundlagen zur Beschaffung, rahmenrechtliche Vorgaben, wie beispielsweise eine Lenkungsabgabe im Falle von Deponierung oder rechtswidriger Verwertung.

An der Tagung nahmen ca. 200 Personen teil, Rückfragen zeigten das Interesse aus diversen EU-Mitgliedsstaaten an dem Thema.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 GSV-Mitgliederversammlung 2023

Am Mittwoch, 28. Juni 2023 findet die nächste offizielle Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe statt. Eine offizielle Einladung zu der am 28.6., 10 Uhr, in 1040 Wien, Karlsgasse 5, abgehaltenen Mitgliederversammlung erging an die GSV Mitglieder rechtzeitig mit eigenem Schreiben.

3.2 BRV-Mitgliedsbeitrag neu

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband konnte seit 2011 mit dem damals beschlossenen Mitgliedsbeitrag effizient und kostengünstig wirtschaften.

Durch Steigerung der Mitgliederzahlen, Nutzung von Einsparungspotential und kurzfristiger Verwendung von Rücklagen war es möglich, über 12 Jahre keine Beitragserhöhung durchzuführen.

Die hohe Inflationsrate von über 10 % sowie die gestiegenen Kosten seit der letzten Mitgliedsbeitragsanpassung von über 63 % veranlassten die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge für 2023 bzw. ab 2024 wie folgt vorzunehmen:

Der Mitgliedsbeitrag und Förderbeitrag 2023 wird um 12 % angehoben. Damit können die finanziellen Abgänge des Jahres 2023 voraussichtlich nicht aufgefangen werden, aber in ihrer Größenordnung halbiert werden. Aufgrund vorhandener Rücklagen erfolgt die entsprechende finanzielle Deckung.

Ab 2024 wird eine Erhöhung von 15 % greifen. Damit soll aus heutiger Sicht eine ausgeglichene Jahresrechnung für 2024 erfolgen können.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die extremen Preissteigerungen der letzten Monate wieder auf das ursprüngliche Normalmaß von 2-4 % abgesenkt werden. Die letzte vom statistischen Zentralamt veröffentlichte Inflationsrate wurde mit 9 % angegeben, wir hoffen auf einen raschen Rückgang dieser extremen Geldentwertung.

Alle BRV-Mitglieder erhalten damit eine kleine Nachforderung für das Jahr 2023 mit getrennten Schreiben in den nächsten Wochen.

4 Veranstaltungen

4.1 Rückblick BRV-Jahrestagung 2023

Die BRV-Jahrestagung 2023 war von gut 150 Personen besucht. Wir möchten Ihnen mit ein paar Fotos und der im Nachhinein erfolgten Presseaussendung einen kurzen Überblick über diese Jahrestagung geben:

“Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – alle sind sich bei der gemeinsamen Verfassung der Zuschlagskriterien einig, dass die Kreislaufwirtschaft und damit Recycling-Baustoffe vermehrt in die Ausschreibung einfließen sollen”, so Wolfgang Wiesner, federführend bei der Abfassung der RVS 10.02.12 zuständig.

Auch Judith Engel, ÖBB-Infra Vorstandsmitglied, stellt eingangs die ÖBB-Nachhaltigkeitsstrategie im Einkauf vor, die Kriterien zur Kreislaufwirtschaft (z.B. Recyclingfähigkeit) zu enthalten hat. “Der Baustoff-Recycling Verband hat vor 30 Jahren begonnen, Recycling-Baustoffe technisch zu beschreiben – heute ist das Thema in der Bauproduktenverordnung, in der EU-Taxonomieverordnung und durch den Green Deal der EU so präsent, dass die Nachfrage steigt“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft

Das Thema der “Neuen Chancen für das Baustoff-Recycling” füllte den Vortragssaal bis zum letzten Platz – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband lud zu seiner Jahrestagung, die sich heuer Innovationen widmete.

Schwerpunkte der Tagung waren die wichtigen Themen der Bodenverwertung, des Gipsplatten-recyclings und der zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy”).

Eingangs stellte auftraggeberseits Fr. DI Judith Engel fest, dass es die Vorgaben – ob seitens der EU oder Österreichs – erfordern, als Verkehrsträger die Kreislaufwirtschaftsprodukte bei jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Einen Weg dazu, nämlich die optimale Einbeziehung in die Ausschreibung, zeigte Dr. Wolfgang Wiesner mit neuen optionalen Zuschlagskriterien, die in einer RVS demnächst veröffentlicht werden, auf: Damit könne beispielsweise die Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut erhöht werden oder die Umweltbelastung der LKW-Transporte zur Baustelle reduziert werden. Zum Thema Recycling werden Zuschlagskriterien für die Materialverwertung und -disposition formuliert, die den Auftragnehmern einen Anreiz bieten sollen, noch mehr Recycling-Baustoffe anzubieten, als der Bauherr schon bisher in der Ausschreibung vorgesehen hat. Komplett neu ist die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen; die Berücksichtigung nunmehr als Zuschlagskriterium wird einen monetären Vorteil demjenigen bieten, der in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Viel Diskussion brachte der Vorschlag, die Verwendung von Bodenaushub auch auf anderen Baustellen zu fördern – auch wenn der Bauherr selbst damit keinen Vorteil lukriert, kommt er seinen Verwertungspflichten damit vermehrt nach.

Dr. Reka Krasznai betrachtete Boden von der juristischen Seite: Unter gewissen Voraussetzungen wäre Boden gar kein Abfall, auch wenn er als Aus-hub anfällt. So stelle die Verwendung von Boden vor Ort i.a. keinen Abfall dar, da keine Entledigungsabsicht des Bau-herrn besteht und damit der Abfallbe-griff nicht greife. Aufgrund eines Urteils des EUGH aus dem Vorjahr kann Boden auch unter gewissen Voraussetzungen als Nebenprodukt angesehen werden und ist dann ebenfalls kein Abfall. Jedenfalls müsse der Boden direkt einer Weiterverwendung zugeführt werden, diese müsse zulässig sein und weitere Voraussetzungen nach AWG §2 Abs. 3a müssen geschaffen werden.

Gipsplatten müssen verwertet werden

Seitens des Ministeriums stellte Fr. Dr. Jutta Kraus den Vorentwurf einer Gipsplattenverordnung dar. Ziel ist es, mit dem Verbot der Deponierung von Gipsplatten im Jahre 2026 schon eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für diese Platten anbieten zu können. Mag.(FH) Monika Döll zeigte als Vertreterin der Gipsplattenindustrie, dass Recyclinggips eine hochwertige Verwertung für neue Gipsplatten bietet. Bis zu 30% könne bei der Plattenproduktion durch Recyclinggips substituiert werden und damit Rohstoffe eingespart werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu auch schon vorgearbeitet: Merkblätter für die richtige, getrennte Lagerung von Gipsplatten wurden für Bauherrn, aber auch für Sammler und Behandler erstellt. Auch für den Trockenbauer, der Verschnitte entsorgen muss, gibt es entsprechende Hinweise – ebenso wie einen vom BRV erstellten Baustellenaushang, sodass auch in einfacher, bebildeter Form diese Informationen auf der Baustelle dargestellt werden (Bezug über www.brv.at).

Recycling-Baustoffe werden bevorzugt

DI Philipp Neumüller, BMK, möchte in der kommenden Novelle der Deponieverordnung Recycling-Baustoffe bevorzugt sehen – ob Deponieoberflächenabdeckung, Flächenfilter, Ausgleichsschichten oder Oberflächen-entwässerung, überall ist der Einsatz von Recycling-Baustoffen möglich und sinnvoll. Es ist schade, dass jährlich zigtausend Tonnen von Naturbaustoffen für den Deponiebau Verwendung finden, wenn Produkte der Recycling-Wirtschaft zur Verfügung stehen.

So könnten Fahrstraßen selbst für Bodenaushubdeponien beispielsweise aus Recycling-Baustoffen aus Bodenaushub ebenso gefertigt werden wie Recycling-Baustoffe aus Baurestmassen, sofern letztere die Qualitätsklasse U-A einhalten. „Diese Entwicklung wird massiv vom Baustoff-Recycling Verband unterstützt, ja seit Jahren gefordert: Damit könnten über 100.000 Tonnen Kreislauf-wirtschaftsprodukte sinnvoll und ökologisch vorteilhaft Verwendung finden, selbst Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen könnten einen guten Absatz für gewisse Anwendungsbereiche im Deponiebau in der Zukunft finden“, so DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

Neue ÖNORM für Bodenaushub

Dr. Wolfgang Mörth zeigte als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe im Normungs-institut die wichtigsten technischen Grundlagen, um Bodenaushub einer Verwertung als Recycling-Baustoffe zuzuführen, in Form des Entwurfes der ÖNORM B 3141 auf: Diese neue Norm werde im Herbst in Begutachtung gehen und soll die technischen Grundlagen bieten, um über eine “Bodenverordnung” ein Abfallende für derartige Baustoffe festzulegen.

Ob Tunnelausbruch, Baustellenaushub oder die Verbesserung von Aushub mit Primärbaustoffen – der zukünftige Standard wird neue Bezeichnungen für all diese Produkte der Kreislaufwirtschaft festlegen, verbunden mit den dazu gehörenden technischen Anforderungen. Bis dahin gelten die Bezeichnungen nach der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial.

“Baustoff-Recycling ist nicht nur marktfähig, sondern auch zunehmend Voraussetzung, um nach den Vorgaben der EU taxonomiekonform zu sein”, stellt DI Mag. Thomas Kasper, Präsident des BRV, fest. Der Markt für Recycling-Baustoffe ist somit belebt und ergänzt perfekt die notwendigen, konventionellen Rohstoffe.

Link zur APA-Bildergalerie: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/33239

4.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Am 27. Juni findet im Hause des BRV der „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“ statt.

Der BRV bietet schon seit mehr als 10 Jahren Seminare für Rückbaukundige Personen an und hat über 800 Personen ausgebildet. Damit ist der BRV federführend in der Weiterbildung für dieses für das Recycling wichtige Tätigkeitsfeld.

Um einerseits ein Forum für neue Anliegen zu bieten, andererseits die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und sich auszutauschen, bietet der Baustoff-Recycling Verband einen jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch an, der gut angenommen wird.

Heuer findet dieser Ende Juni (27.6.) im Hause des BRV statt. Besonders interessant ist dabei die Präsentation eines Umfrageergebnisses unter Rückbaukundigen Personen über deren Betätigungs-feld bzw. über die Praxis der Ausübung der gesetzlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen und melden Sie sich mittels beiliegenden Programm-abschnitts an!

4.3 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der nächste Termin des Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ findet von 25. bis 27. September in Wien statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM
B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

5 Allgemeines

5.1 Stellenausschreibung FH-Lektor „Abfallwirtschaft“

Für den Studienbereich „Bauingenieurwesen und Architektur“ im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der FH Kärnten wird ab dem Wintersemester 2023/24 für folgende Lehrveranstaltung ein€ nebenberufliche® FH-Lektor(in) gesucht:

Folgende Inhalte sind zu lehren:

  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbehandlung
  • Herausforderungen und Trends in der Abfallwirtschaft
  • Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
  • Gesetzliche Grundlagen und Regelungen der Abfallwirtschaft
  • Grundlagen der Wasserversorgung, Grundlagen der Abwasserentsorgung, Wasseraufbereitung

Die Qualifikation als FH-Lektor(in) ist ausgewiesen durch einen fachlich-einschlägigen akademischen Abschluss sowie mehrjährige einschlägige berufspraktische Erfahrung. Freude an der Wissensvermittlung, didaktische Kompetenz bzw. Erfahrungen in der Lehre werden vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: 2.7.2023

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