Mitgliederinformation 16/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Mit heutigem Tag wurde die EU-Bauprodukteverordnung vom Rat der Europäischen Kommission verabschiedet – eine Veröffentlichung, vielleicht noch im November 2024, ist mit Sicherheit anzunehmen. Näheres können Sie dem beiliegenden Rundschreiben mit der fortlaufenden Nummer 16/2024 entnehmen.
Die nächsten Monate werden auch in Österreich Neues zum Baustoff-Recycling bringen: Eine Entwurfsfassung der Aushubverordnung inklusive Abfallende ist in den nächsten Monaten zu erwarten. Für 2025 sind sowohl eine Recyclinggips-Verordnung als auch eine große Deponie-verordnungsnovelle angekündigt. Der BRV verfolgt alle diese Tätigkeiten für Sie und informiert Sie gerne per Rundschreiben.
Weiters möchten wir auf unsere nächsten Veranstaltungen hinweisen:
– 27.11.2024 Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis (Salzburg)
– 14. – 16.01.2025 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2024
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Stellungnahme des BRV zur Aushubverordnung
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat seit Jahren eine Abfallendeverordnung für Bodenaushubmaterial vom BMK verlangt und hat auch bei der Vorstellung des Entwurfes einer Aushubverordnung mitgewirkt.
Der BRV hat in seiner Stellungnahme zum Vorbegutachtungsentwurf der Aushubverordnung den positiven Charakter des Vorentwurfes gelobt, der viele dringend notwendige Bereiche abdeckt, sodass für den größten Abfallstrom Österreichs die Verwertung stark angekurbelt werden könnte.
Da der Entwurf eine Vielzahl von Aushubmaterialien umfasst, und damit auch mehrere Abfallqualitäten (z.B.: A1, A2, A2-G, BA) und zudem ein Abfallende für viele Bodenaushubmaterialien wahrscheinlich erscheint, wurde das BMK gebeten, das ordentliche Begutachtungsverfahren möglichst umgehend einzuleiten und das Inkrafttreten der Verordnung im Sinne der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie möglichst noch im ersten Halbjahr 2025 zu gewährleisten.
Zentrale Forderung des BRV ist es, die Übergangsfrist für die notwendige Akkreditierung von Fachanstalten von zumindest 3 Jahren vorzusehen, um nicht einen zu erwartenden Engpass bei diesen Stellen mit Inkrafttreten der Verordnung zu erzielen. Weiters wurde betont, dass das verlangte Materialkonzept, welches vom Bauherrn zu erstellen ist, jedenfalls den aushebenden Unternehmen vor der Beauftragung/Aushubtätigkeit nachweislich übermittelt werden muss.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird das Thema weiterhin intensiv verfolgen.
Nähere Informationen zur Aushubverordnung können Sie auch unserem BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 13/2024 entnehmen.
1.2 Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung
Wie schon angekündigt, hat die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr mit Neuauflage der standardisierten Leistungsbeschreibung für Verkehr und Infrastruktur (Version 7) gleichzeitig ein Arbeitspapier „Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung mit der LB-VI“ herausgebracht. Die Veröffentlichung erfolgte mit 1. November 2024. Das Merkblatt stellt einen Leitfaden mit dem Ziel dar, dass ökologisch vorteilhafte Regelungen der LB-VI verstärkt zur Anwendung kommen. Sie können bei Ausschreibungen angewandt werden, bei deren Verwendung die ausgeschriebenen Bauvorhaben ein erhöhtes Maß an ökologischer Nachhaltigkeit aufweisen sollen.
Das Merkblatt weist auf jene Vorbemerkungen und Positionen hin, welche Regelungen mit folgenden beabsichtigen Wirkungen berücksichtigen: Begünstigung der Kreislaufwirtschaft, Erzielung einer weiteren positiven klimarelevanten Hebelwirkung
Es werden dabei keineswegs neue Vorbemerkungen oder Positionstexte durch diese RVS vorgeschlagen, sondern nur die verbesserte, nachhaltige Anwendung schon bestehender Ausschreibungstexte hervorgehoben. Damit möchte der Herausgeber der LB-VI, die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, dazu beitragen, dass ökologisch vorteilhafte Regelungen verstärkt zur Anwendung kommen.
Besonders soll darauf verwiesen werden, dass der Begriff „Wegschaffen“ geschärft wurde und eine sachgemäße Weiterbehandlung von Ausbaustoffen sichergestellt werden soll. Hier befindet sich der Hinweis auf die verpflichtende Bevorrangung von Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz, wobei die Abfallhierarchie gemäß AWG 2002 Grundlage ist. Mit dem Wegschaffen wird der Auftragnehmer zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung explizit beauftragt.
Das Arbeitspapier Nummer 38 der FSV kann unter www.fsv.at bezogen werden.
2. Technische Angelegenheiten
2.1 Konferenz zur neuen Bauprodukteverordnung
Die Europäische Kommission veranstaltete Ende Oktober eine Konferenz zur neuen Bauprodukteverordnung (CPR, Construction Products Regulation).
Wie der BRV in mehreren Rundschreiben berichtete, wurde die Bauprodukteverordnung kürzlich überarbeitet, um den Erfordernissen eines grünen und digitalen Übergangs gerecht zu werden. Die Minister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union stimmten heute endgültig ab und nahmen die Verordnung an, die nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in der gesamten Union, und damit auch in Österreich, verbindlich sein wird. Dies ist das Ende eines langwierigen Prozesses, der vor Anfang 2025 abgeschlossen sein wird.
Bauunternehmer, Hersteller und andere Beteiligte haben 12 Monate Zeit (bevor die Verordnung in Kraft tritt), um ihre Prozesse und Verfahren auf die Einhaltung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
Die neue Bauprodukteverordnung legt harmonisierte Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU fest. Zur Erläuterung des aktuellen Rechtsrahmens, der Verpflichtungen für Hersteller, des geänderten Normungsverfahrens und des digitalen Produktpasses (DPP) veranstaltete die Europäische Kommission am 30. Oktober eine Konferenz. Diese stieß mit mehr als 2.000 Teilnehmern, die online und persönlich anwesend waren, auf große Resonanz. Der BRV nahm ebenso daran teil.
Für den Recyclingbereich ist hervorzuheben, dass die neue Verordnung sehr stark die Umweltaspekte sowie die Kreislaufwirtschaft forciert. Gleichzeitig ist der Übergangszeitraum teilweise auf ein Jahrzehnt und mehr gesteckt, sodass die Implementierung der CPR aufgrund der neu zu erstellenden harmonisierten Normen, etc. mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Seitens des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde Professor Dr. Maydl beauftragt, eine Studie zu erstellen, welche Auswirkungen die neue CPR auf die Recyclingwirtschaft ausüben wird, auch in Zusammenhang mit der neuen in Kraft getretenen Taxonomieverordnung bzw. deren delegierten Rechtsakte.
Das Ergebnis der BRV-Studie wird im Rahmen einer BRV-Veranstaltung im Frühjahr 2025 vorgestellt werden.
Wir werden über das zu erwartende Inkrafttreten umgehend nach Veröffentlichung der Bauprodukteverordnung (im November 2024?) mittels Rundschreiben berichten.
Die aktuell verfügbare konsolidierte Fassung der CPR kann über die Geschäftsstelle in englischer Sprache angefordert werden.
3. Veranstaltungen
3.1 Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis, Salzburg
Für die Bau- und Recyclingwirtschaft gibt es zahlreiche Vorgaben in Bezug auf Abfall-management, Aufbereitung, Transport und Lagerung. Welche das sind, und wie man damit rechtskonform und effizient umgeht, erfahren Sie in diesem Seminar, welches am
17. November 2024 in Salzburg stattfindet und sich nicht nur an Praktiker richtet.
Die Vielfalt an rechtlichen Anforderungen wird kompakt und praxisorientiert vorgestellt. Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen.
Daher beinhaltet dieses Seminar auch optional den Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM gewährleistet.
Weitere Details und Anmeldemöglichkeit im beiliegenden Seminarfolder.
3.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
Von 14. bis 16. Jänner 2025 findet in Wien der nächste Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person statt.
Dieser 2 ½-tägige Kurs richtet sich an Bauleitungen, Abbruchunternehmer sowie Expertinnen und Experten, die sich mit dem Rückbau beschäftigen. Mit Absolvierung des Kurses und der dafür nötigen Ausbildung für Rückbaukundige Personen (bautechnische oder chemische Ausbildung) können Rückbaukundige Personen Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung durchführen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
3.3 BRV-Tagung 2025
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet jährlich eine Großtagung, bei der üblicherweise über 150 Teilnehmende zu verzeichnen sind. Für das nächste Jahr wurde der Termin dieser Tagung auf den 14. Mai 2025 fixiert. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Termin im Kalender für dieses Event reservieren.
Im Jahre 2025 feiert der BRV 35-Jahre-Jubiläum – dafür haben wir den 2. Oktober 2025 vorreserviert. Wir werden Sie mit Rundschreiben über diese Großveranstaltungen gerne rechtzeitig informieren.
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