Recycling-Baustoffe: Neue Anforderungen an Abbruch und Verwertung
Die Recycling-Baustoffverordnung[1], BGBl.II 181/2015, trat mit 1. Jänner 2016 zur Gänze in Kraft. Entgegen der Kurzbezeichnung wird nicht nur das Thema der Aufbereitung von Kreislaufprodukten behandelt, sondern massiv in die Abbruch- und sogar Bautätigkeit eingegriffen.