Baustoff-Recycling: Innovativ und selbstverständlich

 

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

“Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – alle sind sich bei der gemeinsamen Verfassung der Zuschlagskriterien einig, dass die Kreislaufwirtschaft und damit Recycling-Baustoffe vermehrt in die Ausschreibung einfließen sollen”, so Wolfgang Wiesner, federführend bei der Abfassung der RVS 10.02.12 zuständig. Auch Judith Engel, ÖBB-Infra Vorstandsmitglied, stellt eingangs die ÖBB-Nachhaltigkeitsstrategie im Einkauf vor, die Kriterien zur Kreislaufwirtschaft (z.B. Recyclingfähigkeit) zu enthalten hat. “Der Baustoff-Recycling Verband hat vor 30 Jahren begonnen, Recycling-Baustoffe technisch zu beschreiben – heute ist das Thema in der Bauproduktenverordnung, in der EU-Taxonomieverordnung und durch den Green Deal der EU so präsent, dass die Nachfrage steigt“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

 

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft

Das Thema der “Neuen Chancen für das Baustoff-Recycling” füllte den Vortragssaal bis zum letzten Platz – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband lud zu seiner Jahrestagung, die sich heuer Innovationen widmete.

Schwerpunkte der Tagung waren die wichtigen Themen der Bodenverwertung, des Gipsplattenrecyclings und der zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy”).

Eingangs stellte auftraggeberseits Fr. DI Judith Engel fest, dass es die Vorgaben – ob seitens der EU oder Österreichs – erfordern, als Verkehrsträger die Kreislaufwirtschaftsprodukte bei jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Einen Weg dazu, nämlich die optimale Einbeziehung in die Ausschreibung, zeigte Dr. Wolfgang Wiesner mit neuen optionalen Zuschlagskriterien, die in einer RVS demnächst veröffentlicht werden, auf: Damit könne beispielsweise die Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut erhöht werden oder die Umweltbelastung der LKW-Transporte zur Baustelle reduziert werden. Zum Thema Recycling werden Zuschlagskriterien für die Materialverwertung und -disposition formuliert, die den Auftragnehmern einen Anreiz bieten sollen, noch mehr Recycling-Baustoffe anzubieten, als der Bauherr schon bisher in der Ausschreibung vorgesehen hat. Komplett neu ist die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen; die Berücksichtigung nunmehr als Zuschlagskriterium wird einen monetären Vorteil demjenigen bieten, der in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Viel Diskussion brachte der Vorschlag, die Verwendung von Bodenaushub auch auf anderen Baustellen zu fördern – auch wenn der Bauherr selbst damit keinen Vorteil lukriert, kommt er seinen Verwertungspflichten damit vermehrt nach.

Dr. Reka Krasznai betrachtete Boden von der juristischen Seite: Unter gewissen Voraussetzungen wäre Boden gar kein Abfall, auch wenn er als Aushub anfällt. So stelle die Verwendung von Boden vor Ort i.a. keinen Abfall dar, da keine Entledigungsabsicht des Bauherrn besteht und damit der Abfallbegriff nicht greife. Aufgrund eines Urteils des EUGH aus dem Vorjahr kann Boden auch unter gewissen Voraussetzungen als Nebenprodukt angesehen werden und ist dann ebenfalls kein Abfall. Jedenfalls müsse der Boden direkt einer Weiterverwendung zugeführt werden, diese müsse zulässig sein und weitere Voraussetzungen nach AWG §2 Abs. 3a müssen geschaffen werden.

 

Gipsplatten müssen verwertet werden

Seitens des Ministeriums stellte Fr. Dr. Jutta Kraus den Vorentwurf einer Gipsplattenverordnung dar. Ziel ist es, mit dem Verbot der Deponierung von Gipsplatten im Jahre 2026 schon eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für diese Platten anbieten zu können. Mag.(FH) Monika Döll zeigte als Vertreterin der Gipsplattenindustrie, dass Recyclinggips eine hochwertige Verwertung für neue Gipsplatten bietet. Bis zu 30% könne bei der Plattenproduktion durch Recyclinggips substituiert werden und damit Rohstoffe eingespart werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu auch schon vorgearbeitet: Merkblätter für die richtige, getrennte Lagerung von Gipsplatten wurden für Bauherrn, aber auch für Sammler und Behandler erstellt. Auch für den Trockenbauer, der Verschnitte entsorgen muss, gibt es entsprechende Hinweise – ebenso wie einen vom BRV erstellten Baustellenaushang, sodass auch in einfacher, bebildeter Form diese Informationen auf der Baustelle dargestellt werden (Bezug über www.brv.at).

 

Recycling-Baustoffe werden bevorzugt

DI Philipp Neumüller, BMK, möchte in der kommenden Novelle der Deponieverordnung Recycling-Baustoffe bevorzugt sehen – ob Deponieoberflächenabdeckung, Flächenfilter, Ausgleichsschichten oder Oberflächenentwässerung, überall ist der Einsatz von Recycling-Baustoffen möglich und sinnvoll. Es ist schade, dass jährlich zigtausend Tonnen von Naturbaustoffen für den Deponiebau Verwendung finden, wenn Produkte der Recycling-Wirtschaft zur Verfügung stehen. So könnten Fahrstraßen selbst für Bodenaushubdeponien beispielsweise aus Recycling-Baustoffen aus Bodenaushub ebenso gefertigt werden wie Recycling-Baustoffe aus Baurestmassen, sofern letztere die Qualitätsklasse U-A einhalten. „Diese Entwicklung wird massiv vom Baustoff-Recycling Verband unterstützt, ja seit Jahren gefordert: Damit könnten über 100.000 Tonnen Kreislaufwirtschaftsprodukte sinnvoll und ökologisch vorteilhaft Verwendung finden, selbst Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen könnten einen guten Absatz für gewisse Anwendungsbereiche im Deponiebau in der Zukunft finden“, so DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

 

Neue ÖNORM für Bodenaushub

Dr. Wolfgang Mörth zeigte als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe im Normungsinstitut die wichtigsten technischen Grundlagen, um Bodenaushub einer Verwertung als Recycling-Baustoffe zuzuführen, in Form des Entwurfes der ÖNORM B 3141 auf: Diese neue Norm werde im Herbst in Begutachtung gehen und soll die technischen Grundlagen bieten, um über eine “Bodenverordnung” ein Abfallende für derartige Baustoffe festzulegen. Ob Tunnelausbruch, Baustellenaushub oder die Verbesserung von Aushub mit Primärbaustoffen – der zukünftige Standard wird neue Bezeichnungen für all diese Produkte der Kreislaufwirtschaft festlegen, verbunden mit den dazu gehörenden technischen

Anforderungen. Bis dahin gelten die Bezeichnungen nach der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial.

“Baustoff-Recycling ist nicht nur marktfähig, sondern auch zunehmend Voraussetzung, um nach den Vorgaben der EU taxonomiekonform zu sein”, stellt DI Mag. Thomas Kasper, Präsident des BRV, fest. Der Markt für Recycling-Baustoffe ist somit belebt und ergänzt perfekt die notwendigen, konventionellen Rohstoffe.

 

Link zur APA-Bildergalerie:

https://www.apa-fotoservice.at/galerie/33239

Weitere Fotos in hochauflösender Qualität über brv@brv.at anfragbar (alle Vortragenden, Präsident Kasper, BRV, GF Car, BRV, Materialfotos Recycling-Baustoffe, …)

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at

www.brv.at

EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Nicht nur in Österreich gibt es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie – im Gegenteil, der „Green Deal“ und seitens der Europäischen Kommission steht Kreislaufwirtschaft an erster Stelle: Für die EU-Kommission bedeutet „Kreislaufwirtschaft“ allgemein, den Wert von Produkten und Materialien so lange wie möglich zu bewahren und zu optimieren. Abfälle und der Einsatz von Ressourcen werden minimiert, und die Ressourcen verbleiben in der Wirtschaft, wenn ein Produkt das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, und werden wieder und wieder verwendet. Die European Quality Recycling Association (EQAR) – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist dort initiativ vertreten – nahm dies zum Anlass, um im Rahmen der IFAT, einer der größten Umweltmessen Europas, Anfang Juni einen Baustoff-Recycling Kongress mit dem Thema „Recycling-Baustoffe 2030“ zu veranstalten.

EQAR-Präsident Miroslav Skopan sieht einen Zusammenhang zwischen Klimaschonung und Recycling: Neben der Ressourcenschonung – mindestens 10% der mineralischen Rohstoffe können durch Recycling ersetzt werden – bietet das Baustoff-Recycling einen Beitrag zur Klimaschonung; sei es durch Reduktion an Transporten durch mobiles Recycling vor Ort auf der Baustelle oder durch Einsparung von Energie bei der Baustoffproduktion. Gerade der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zeige den Wert der Recycling-Wirtschaft im Baubereich – mehr als 2/3 aller Abfälle stammen aus dem Bauwesen, das Potential ist damit gerade da sehr groß.

 

Nachhaltige Beschaffung im Baubereich

Christian Öhler, Klimaministerium Österreichs, stellt die nachhaltige Beschaffung in Österreich vor: Durch Ministerratsbeschluss wurde 2021 für den Bund verpflichtend ein Kriterienkatalog für den Beschaffungsvorgang mit besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beschlossen. Ein Paradigmenwechsel erfolgt vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip. Paragraph 20 Abs. 5 Bundesvergabegesetz fordert, dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist. Für den Hoch- und Tiefbau gibt es verpflichtende ökologische und zusätzlich optionale ökologische Kriterien: So wird beispielsweise ein Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung an der gesamten für die Betonherstellung verwendeten Gesteinskörnung mit 10% vorgeschrieben. Optional wird ein Zuschlagkriterium für den Transport empfohlen: Über eine Formel werden dabei Recycling-Baustoffe bevorzugt, da deren Transportwege mit dem Abminderungsfaktor 0,7 versehen werden können; das bedeutet, dass bei vergleichbaren Transportentfernungen von Primärrohstoffen und Recycling-Baustoffen, ein Vorteil von 30% für das Recycling zum Tragen kommt.

Armin Grieder, Stadt Zürich, stellt die hohen Recycling-Quoten in der Ausschreibungspraxis der Stadt Zürich vor: Betonrecycling habe einen besonderen Stellenwert, seit Nov. 2021 legt eine neue SIA-Norm „Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen“ Konkretes fest. Eigene Recyclingbetonklassen werden dort beschrieben. Wenngleich der Recycling-Anteil keinen großen Gewinn bei Treibhausgasemissionen bringt, kann bei Zement eine Reduktion von 30% an Treibhausgasemissionen erreicht werden. In der Ausschreibungspraxis der Stadt werden vorgeschrieben: „Bauteile aus Beton sind gemäß Vorgabe des Amtes für Hochbauten der Stadt Zürich in Recycling-Beton (mindestens RC-C, wo technisch möglich RC-M) mit Zement CEM III/B zu erstellen.“ Seit 2002 sind sämtliche Bauten des AHB aus Recycling-Beton (Anm.: i.d.R. 25% Anteil an Recyclinggranulat) hergestellt!

Frau Buddenbohm, Vertreterin der deutschen Baustoff-Recycling Wirtschaft, stellt das Thema „Asbestfreiheit“ aufgrund eines neuen Entwurfes des LAGA-Merkblattes 23 vor: Ein „Abschneidekriterium“ mit 0,01M-% für Asbestkonzentration wird darin vorgeschlagen – unter dieser Grenze wird ein Abfall als „asbestfrei“ angesehen. Weiters wird für Deutschland ein Stichtag – 31.10.1993 – vorgesehen. Bauten, bis dahin errichtet, werden als potentiell asbesthältig angesehen; Bauunternehmer müssen Bauherrn bei diesen Bauten im Falle des Abbruches auf die Asbesterkundungspflicht verweisen. Dies ist auch für das Recycling wichtig – Betreiber von Baustoff-Recycling-Anlagen haben bei Anlieferung die Asbestfreiheit zu überprüfen, eine entsprechende Dokumentation dazu bietet das LAGA-Merkblatt an.

 

Best Case an Anwendungen

Aus der Schweiz wurde ein Beispiel einer bestmöglichen Verwertung von Sekundärrohstoffen im Beton gezeigt: Mit bester Aufbereitungsgüte (hohe Eingangsqualität, Absiebung Unterkorn, Siebungen und Windsichtung), ein Minimieren (z.B. des Zementeinsatzes) und eine hohe Qualitätssicherung sind Voraussetzung, dass Betone mit einem Anteil an Recyclingmaterial bis 70% in der Praxis möglich sind!

Prof. Wistuba, TU Braunschweig, zeigt die Möglichkeit der mehrmaligen Verwendung von Asphalt an: Ein D-A-CH – Forschungsprojekt geht auf die Alterung des Bitumens ein – durch Rejuvenatoren, die Teil der Untersuchung des Forschungsprojektes sind, soll eine Umkehr der Alterung geschehen, d.h. es ist möglich, Asphalte trotz „spröder“ Bindemittel mehrfach einer Verwertung mit langer Lebensdauer zuzuführen – dies ist eine wichtige Basis für 53 Mio. Tonnen Altasphalt, die jährlich in Europa anfallen.

Frau Prof. Mettke, TU Brandenburg, stellte den Link zum Klimaschutz her: 839 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle fielen 2018 in der EU an. Ihre Studien zeigten, dass für die Trockenaufbereitung 19,6 MJ/t, (mit Windsichtung 29,3 MJ/t) für die Nassaufbereitung 21,1 MJ/t notwendig sind. Im Vergleich mit der Produktion von Gesteinskörnungen zeigt sich, dass bei Recycling eine Einsparung zu erwarten ist. 1000 Tonnen Recycling-Baustoffe sparen 36m² Abbaufläche an Rohstoffquellen – am Beispiel Deutschlands sind das jährlich 2,7 km² Fläche! Die neuesten Berechnungen zeigen, dass das bislang qualitativ schon öfters aufgezeigte Potential nun quantifiziert wurde und Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich an Treibhausgasen zu erzielen sind.

 

Die neue Bauproduktenverordnung

Hauptthema des EQAR-Kongresses war auch die Novelle der Bauproduktenverordnung. Diese wird derzeit aufgrund der Vorgaben des EU-Green Deal (COM(2019) 640) und der gewünschten stärkeren Berücksichtigung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (COM(2020) 98 final) überarbeitet. Der Entwurf enthält daher folgende recyclingrelevante Forderungen:

Produkte sind so herzustellen, dass Klimaverträglichkeit dem Stand der Technik entspricht

  • Rezyklate und rezyklierbare Materialien sind zu bevorzugen
  • auf leichte Reparierbarkeit von Produkten ist zu achten
  • Produkte sind so zu gestalten, dass Wiederverwendung und Recycling erleichtert werden

Besonderer Wert wird auf Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit von Baustoffen, Bauteilen und Bauwerken gelegt.

In der Podiumsdiskussion, an der auch der Generaldirektor der FIEC, Hr. Campogrande, teilnahm, wurde die Wichtigkeit der Novelle der Bauproduktenverordnung für die Recycling-Wirtschaft betont.

Der EQAR-Kongress war nach einer langen Zeit des Fehlens einer internationalen Tagung nun wieder ein wichtiger Beitrag für die Fachcommunity. Die Teilnehmenden zeigten durch Ihre Diskussionsbeiträge das Interesse an einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – einer wichtigen Grundlage für die notwendige Nachhaltigkeit im Baubereich.

 

Beilage:

Die neue Bauproduktenverordnung und die Kreislaufwirtschaft

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Die Bauproduktenverordnung ist die Basis für das Inverkehrsetzen vieler Baustoffe. Die Novelle der Bauproduktenverordnung liegt derzeit im Entwurf vor – Produkte der Kreislaufwirtschaft werden dabei speziell thematisiert.

 

Im Rahmen des europäischen Baustoff-Recycling-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ stellt die European Quality Association for Recycling e.V., EQAR, dieses Thema sowie neue Möglichkeiten für den Einsatz von Recyclingmaterialien in den Mittelpunkt der Tagung. Vertreter aus Tschechien, Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz sowie des europäischen Bauverbandes FIEC referieren zu obigen Themen sowie zu Best Practice der Ausschreibung und Vergabe.

Der Kongress wird simultan in Deutsch/Englisch übersetzt.

Wir laden Sie als Vertreter*in der Presse herzlich ein, an diesem Kongress, der am 1.6.2022 im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT in München stattfinden wird, kostenfrei teilzunehmen. Für den Zutritt benötigen Sie eine Akkreditierung – bitte wenden Sie sich diesbezüglich an brv@brv.at.

Sollten Sie Interesse haben, den BRV-EQAR-Stand auf der IFAT zu besuchen, finden Sie uns in der für die Kreislaufwirtschaft reservierten Halle B4:

Wir würden uns auch freuen, wenn Sie in Ihrem Medium auf den EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen und diesen in Ihre Terminübersicht aufnehmen.

 

Beilage:

Kreislaufwirtschaft am Bau: Das erwartet die Baubranche

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Im Rahmen einer Großveranstaltung konnte die Fachcommunity nicht nur Neues erfahren, sondern auch abschätzen, wie die Kreislaufwirtschaft die Planung und Ausführung von Baustellen beeinflussen wird: Primärmaterialien sind schon in den nächsten Jahren zu schonen, Kreislaufwirtschaftsprodukte müssen vermehrt zum Einsatz kommen. Europa denkt daran, Recyclingquoten vorzusehen. Der Anfall an Aushubmaterialien nimmt in den letzten Jahren stark zu und diese machen schon 61% der Gesamtabfälle aus. Da nur 22% davon rezykliert werden, wird ein starkes Potential gesehen, diesen Mengen ein neues Leben einzuhauchen – als Recycling-Baustoff, als Boden im Sinne einer Verfüllung. Besonders interessant: Erstmals werden für Österreich Info-Blätter für Baustellen vorgestellt, um das Gipsplattenrecycling einzuführen.

 

Die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft

Jose Blanco, Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes EDA, stellt klar: 1,5 – 3 Tonnen Abbruchmaterial fallen jährlich an, im Bauwesen werden 20% des Wasserverbrauchs verwendet, 40% des CO2-Ausstoßes sind durch Bauten verursacht. Europa möchte daher 2030 bei jedem zweiten Bauobjekt 15% der Baumaterialien wiederverwendet wissen und zusätzlich 15% Recycling-Komponenten verwendet wissen. Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, beleuchtet dies für Österreich: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie, im Entwurf vom Klimaministerium Anfang des Jahres vorgestellt, verlangt eine Ressourcenschonung von 25% in den kommenden 8 Jahren – dies lässt sich alleine durch Steigerung des Baustoff-Recyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85-90% aufweist und eine Steigerung nur mehr im geringen Ausmaß möglich ist. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Aushub: Baustellenaushübe fallen mit 42 Mio. Tonnen jährlich an, vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt wird, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen. Roland Starke, BMK, unterstreicht dies: Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie „Aushub mit Hintergrundbelastung“ entspricht, werden mehr als ¾ deponiert, selbst bei der besten Umweltqualität „A2-G“ werden nicht einmal 30% einer Verwertung zugeführt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für die Verwertung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recycling-Baustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen – damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden.

 

BAWP neu

Spätestens Anfang Mai soll der BAWP22 im Entwurf vorliegen: Dieser wird neue Begriffsbestimmungen enthalten, z.B. für Bodenrekultivierung bzw. Erdbaumaßnahmen. Gefährlich verunreinigtes Aushubmaterial soll nach Behandlung nicht mehr als Ausgangsmaterial für Erdbaumaßnahmen zulässig sein – sehr wohl aber nach den notwendigen Reinigungsschritten zu Recycling-Baustoff verarbeitet werden können. Im Zusammenhang mit verunreinigtem Bodenaushubmaterial kündigte Starke die Einführung einer chemischen Bauaufsicht an.

Da Kleinmengen (also Aushübe unter 2000t pro Bauvorhaben) einen Gutteil des Bodenaushubes insgesamt ausmachen, wird für diese eine Untersuchungspflicht (grundlegende Charakterisierung) vorgesehen werden, sollten diese zu Recycling-Baustoffen verarbeitet werden. Weiters soll für die Recycling-Baustoffproduktion aus Aushubmaterial unter Zugabe von Recycling-Baustoffen nur mehr die Qualitätsklasse U-A zugelassen werden.

 

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate

Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden. Günter Gretzmacher, bis vor einigen Jahren Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde: Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ beinhaltet die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“. Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen, unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht.

 

Die Zukunft der Gipsplatten

Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie im Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben, es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter. Alois Fürnkranz stellte dazu 2 Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer bzw. dem Abfallsammler die ersten Grundlagen vermitteln sollen. Ein Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur 2 Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Herstellung neuer Gipsprodukte einsetzen.

 

Baustoff-Recycling in Europa

Miroslav Skopan, Präsident der Europäischen Gütegemeinschaft Recycling Baustoffe EQAR, sieht im europäischen Zusammenhang die Kreislaufwirtschaft im Aufwind. Er lädt alle Interessierten ein, am 1. Juni am internationalen Baustoff-Recycling Kongress (www.eqar.info) der EQAR, der im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, teilzunehmen. Themen der richtigen Ausschreibung, der Einbeziehung in die gerade im Entwurf befindliche Bauprodukteverordnung, werden diskutiert werden.

 

Link zur APA-OTS-Fotogalerie mit Bildern der BRV-Fachtagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ am 7.4.2022 im Hotel Melia, DC-Tower Wien:

Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft | Österr. Baustoff-Recycling Verband | APA-Fotoservice

Weiteres Bildmaterial kann beim BRV angefordert werden.

 

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer

Karlsgasse 5, 1040 Wien

01/504 72 89

brv@brv.at

www.brv.at

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Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie verlangt in Zukunft eine starke Reduktion der Verwendung von Ressourcen – bis 2030 sieht der Entwurf des Klimaministeriums eine Verringerung des Materialverbrauchs von 25% vor. Baustoff-Recycling hilft schon jetzt, 10% an Primärmaterial durch Kreislaufwirtschaftsprodukte zu ersetzen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) zeigt in seiner Jahrestagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“, am 7. April 2022, neue Möglichkeiten auf, wie Recycling-Baustoffprodukte in neuen Anwendungsgebieten Einzug finden können. Auch die mehrmalige Verwertung von Recycling-Baustoffen ist möglich – ein Forschungsprojekt zeigt dies am Beispiel des Asphaltrecyclings auf.

Baustoff-Recycling beginnt beim Abbruch
Die Qualität von Recycling-Baustoffen ist abhängig vom Ausgangsmaterial – dieses wird beim Abbruch – in Form eines sortierten Rückbaus – gewonnen. Anfang 2022 wurde dazu eine Neuausgabe der technischen ÖNORM aufgelegt, die seitens des BMK präsentiert wird. Internationale Entwicklungen werden als Best Practice ebenso angesprochen.

Neues aus Technik und Recht
Dieser Tage soll der Bundesabfallwirtschaftsplan als Entwurf finalisiert werden – die Aushub-Thematik ist wesentlicher Bestandteil und wird erstmals mit den zukünftigen Anforderungen vorgestellt werden. Der BRV präsentiert auch ein neues Merkblatt zur Verwendung von ziegelhältigen Recycling-Baustoffen: Neue Anwendungen im Bereich der immer mehr gefragten Dachbegrünung, Fassadenbegrünung oder für Substrate (Baumscheiben etc.) werden aufgezeigt. Damit können Primärmaterialien eingespart werden und zusätzlich neue Anwendungen für Recycling-Baustoffprodukte gefunden werden. Damit ist es möglich, die Recycling-Quote zu erhöhen.
Erstmals wird auf das zukünftige Verbot der Ablagerung von Gipsplatten eingegangen: 2 Informationsfolder sollen Bauherrn bzw. Sammler über die zukünftigen Notwendigkeiten informieren.

Als Vertreter/in der Presse sind Sie herzlich eingeladen, kostenfrei an der Tagung teilzunehmen; eine Akkreditierung ist erforderlich:

BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“, 7. April 2022, 9:30-16:00, Hotel Melia Vienna, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien

 

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer

Karlsgasse 5, 1040 Wien

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Kreislaufwirtschaft im Bausektor

Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht den Bausektor als einen zentralen Bestandteil neuer Bestrebungen, Ressourcen zu schonen und die Recycling-Baustoffe vermehrt einzusetzen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist ein wichtiger Player am Markt, da er bundesweit über 100 Baustoff-Recycling-Anlagen vertritt und seine Informationsmedien für Baustellen, Bauherren und Planer ebenso wie für Bauunternehmen wichtige Informationen praxisgerecht bietet.

Wir möchten Sie auf zwei Veranstaltungen hinweisen, die als Tagung bzw. Kongress dieses Thema aufgreifen und neue, innovative Lösungen aufzeigen:

  • Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft, 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien (nähere Infos: www.brv.at) Renommierte Experten/innen aus dem Bundesministerium BMK, aus Europa und natürlich Repräsentanten/innen aus der Bau- und Recyclingwirtschaft bringen Neues aus Technik und Recht – so z.B. die soeben neu aufgelegte Rückbaunorm oder neue Anwendungsformen für Recycling-Baustoffe (u.a. den Einsatz außerhalb des Baustoffgeschehens, z.B. als Substrat für begrünte Dächer oder Fassaden)
  • EQAR-Tagung: Baustoff-Recycling 2030, 1. Juni 2022, im Rahmen der Umweltfachmesse IFAT, Messe München (nähere Infos: www.eqar.info)
    Der europäische Dachverband für qualitativ hochwertige Produktion für Recycling-Baustoffe, European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR), bietet in einem passenden Rahmen, der internationalen Fachmesse für Umwelttechnik (IFAT) einen mit hochrangigen Fachleuten besetzten Kongress mit Simultanübersetzung (deutsch-englisch) zu Themen wie “Best practice zu Ausschreibung und Vergabe” oder dem Beitrag des Baustoff-Recyclings zum Klimaschutz. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Pressemitteilung der EQAR.

Als Pressevertreter laden wir Sie herzlich ein, die BRV-Fachtagung und den EQAR-Kongress kostenfrei zu besuchen. Zwecks Akkreditierung ersuchen wir vorab um entsprechende Anmeldung bei der Geschäftsstelle.

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

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EQAR-Pressemitteilung

Neue Anwendungen für Recycling-Baustoffe

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) stellt am 7.4.2022 in Wien im Rahmen einer Baustoff-Recycling Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ Neues aus Technik und Recht vor.

Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.

Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.

 

Die BRV-Tagung

„Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“

findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.

Wir freuen uns über die Aufnahme der Tagung in die Terminankündigungen Ihres Mediums.

Als Pressevertreter laden wir Sie herzlich ein, die BRV-Fachtagung kostenfrei zu besuchen. Zwecks Akkreditierung ersuchen wir vorab um entsprechende Anmeldung.

Achtung! 2G-Regel in Wien: Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte, mit gültigem Nachweis

 

Nähere Informationen:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

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Beilage:

Programm BRV-Tagung am 7.4.2022

So wird Aushub zu neuen Baustoffen

Mehr als die Hälfte der in Österreich anfallenden Abfälle stammen aus dem Aushub. Dieser wird zu mehr als 70% noch immer deponiert. Eine soeben neu aufgelegte Richtlinie des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) stellt alle notwendigen Grundlagen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien zusammen – ein Versuch, die Verwertungsquote für Bodenaushub zu heben.

Richtlinie für Recycling-Baustoffe – Aushubmaterialien:

Zielsetzung ist, die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen mit hoher Qualität zu fördern. Auf Basis der bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen stellt die neue Publikation das technische Know-how für die Produktion von Recycling-Baustoffen aus Aushub zusammen. Damit ist es beispielsweise möglich, aus ausschließlich natürlichen Gesteinskörnungen oder aber auch unter Zumischung weiterer mineralischer Recycling-Baustoffe technisch hochwertige Materialien für den Straßen-, Infrastruktur- oder Hochbau herzustellen. „Derzeit werden schon über 8 Mio. Tonnen Recycling-Baustoffe jährlich erzeugt; unter Einbeziehung der großen Menge an noch nicht verwerteten Aushubmaterialien können zusätzliche Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft genommen werden.“, stellt DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV, fest.

Anwendungsmöglichkeiten:

Diese Recycling-Baustoffe können sowohl für die Herstellung von:

  • Asphaltmischgut,
  • Beton,
  • ungebundene Anwendungen wie Tragschichten

verwendet werden.

Der BRV bietet dazu auch ein Gütezeichen für Recycling-Baustoffe an, sofern die Umweltqualität und die bautechnische Aufbereitung nachgewiesen sind.

 

Baustoff-Recycling ist die erste Wahl!

Österreich hat sich entschlossen, in gut zwei Jahren das Deponieren von den meisten mineralischen Baustoffen zu verbieten – dies im Sinne der europäischen Vorgaben, die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Damit wird der letzte Schritt einer seit Jahrzehnten positiven Entwicklung zur Verwertung von Baurestmassen gesetzt; über 80% der mineralischen Fraktion ist in Österreich schon bisher der Verwertung zugeführt worden, mehr als 7 Mio. Tonnen Recycling-Baustoffe kamen Jahr für Jahr zum Einsatz. Baustoff-Recycling wird seit 1990 in Österreich professionell betrieben – ob mobil auf Baustellen oder stationär. Aufbereitungsanlagen sind flächendeckend vorhanden, das Qualitätsmanagement ist nach nationalen und europäischen Vorgaben im Spitzenfeld Europas angesiedelt.

Deponieverbot der Zukunft

Mit 1. April 2021 wurde mit BGBl. II 144/2021 die Deponie-verordnungsnovelle veröffentlicht. Eine zentrale Bedeutung für das Baustoff-Recycling ist durch die Ergänzung des § 1 hinsichtlich Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten: Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.

Folgende Abfälle können ab 1.1.2024 nicht mehr auf einer Deponie abgelagert werden: Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A.

“Baustoff-Recycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. Seit über 30 Jahren wurde nach den Richtlinien für Recycling-Baustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes ein Markt aufgebaut, an dem heute hunderte Produzenten teilhaben.

Seit 2016 gibt es ein vorzeitiges Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der besten Umweltqualität. Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr 7% der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird”, so Martin Car, langjähriger Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV).

Das Deponierungsverbot betrifft aber nicht nur die angeführten Stoffgruppen, sondern auch Gipsplatten. In modernen Gebäuden kann Gips bis zu 7% der verbauten Materialien ausmachen. Ab 1.1.2026 dürfen Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Flies-Armierung, Gipsfaserplatten) nicht mehr deponiert werden.
Ausgenommen davon werden jene Platten sein, bei denen im Zuge der Eingangskontrolle in einer Recycling-Anlage für Gipsabfälle nachweislich festgestellt wird, dass sie nicht von ausreichender Qualität sind, um daraus Recycling-Gips herzustellen.

Die längere Übergangsfrist ist schon deswegen nötig, da es in Österreich kein flächendeckendes Gipsrecycling gibt und die entsprechende Logistik erst aufgebaut werden muss.

Mit Ende des Jahres 2026 wird auch das Ablagern von Künstlichen Mineralfasern (KMF) – ob als gefährlicher Abfall oder in ungefährlicher Form – ebenso nicht mehr erlaubt sein. Hier erwartet sich die Umweltabteilung des zuständigen Bundesministeriums, dass ebenso entsprechende Aufbereitungswege in den nächsten fünf Jahren von der Wirtschaft geschaffen werden. Dennoch wird dieser Schritt noch in den nächsten Jahren evaluiert werden, um keine Entsorgungs-engpässe zu schaffen.

Baustoff-Recycling als Zukunft

Baustoff-Recycling wird damit DIE Lösung der Zukunft. Alleine im Tiefbau liegen 60% der Massen, die jemals verbaut wurden – in Straßen, Schienenwegen, Leitungsbau oder sonstiger Infrastruktur. Diese Baustoffe unterlagen beim Einbau hochqualitativen und normierten Anforderungen. Diese hochwertigen Baustoffe sind bestes Ausgangsmaterial für neue Baustoffe der Kreislaufwirtschaft.

Asphalt kann nicht nur granuliert im Tragschichtenbau einer Straße oder eines Parkplatzes eingesetzt werden, sondern als hochwertiges Gestein (Zuschlagstoff) in Heißmischanlagen Verwendung finden. Beton kann sowohl ungebunden als Betongranulat zum Einsatz kommen, aber auch in gebundener Form, z.B. für die Betonproduktion – ein eigener Teil der ÖN B 4710 beschäftigt sich mit Recyclingbeton.

Technisches Schüttmaterial kann in gleicher Form wieder verwertet werden, für Gleisschotter gibt es sowohl onsite als auch offsite gute Verwertungswege. Alle Recycling-Baustoffe unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle – Vorgaben dazu gibt es in rechtlicher (RBV) als auch in technischer Hinsicht (Normen); eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundlagen bietet der BRV in Form der “Richtlinien für Recycling-Baustoffe” an, die auch als Grundlage für die Ausschreibung dienen.

Die Ausschreibung der Zukunft

Bauausschreibungen sollten sich schon heute auf diese neue Situation einstellen: Viele geplante Bauvorhaben brauchen bis zur Umsetzung und Beendigung mehrere Jahre und fallen damit in die nun festgelegte Frist des Deponierungsverbotes. Es ist daher klug, schon bei derzeit in Planung befindlichen Ausschreibungen auf die neue Situation einzustellen. Dabei hilft im Tiefbau auch ein Blick in die neue Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI), herausgegeben von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV).

Eine eigene Leistungsgruppe definiert Ausschreibungstexte für die Verwertung. Aber schon in den allgemeinen Vorbemerkungen wird auf den Vorzug der Verwertung gegenüber der Deponierung eingegangen. Mit 1. Mai 2021 erfolgt die Neuauflage der LB-VI in Form der Version 6, die auch hinsichtlich Bodenaushub neue Festlegungen trifft.

Quelle – e.l.b.w. Umwelttechnik 3/2021

Rückbau, aber richtig

Korrekter Rückbau spart Kosten

In Österreich sind die Vorgaben für einen verwertungsorientierten Rückbau praxisorientiert und weit fortgeschritten. Neben der Bauordnung schreibt eine Bundesverordnung die notwendigen Schritte von der Ausschreibung bis zur Durchführung des Abbruchs vor. Zentral dabei ist das Einschalten von Rückbaukundigen Personen, also Fachexperten des Bauens, die durch Begehung des Objektes und Erstellung eines Rückbaukonzeptes eine technische und ökologische Optimierung des Abbruchs vornehmen.

 

 

Verwertungsorientierter Rückbau

Seit 2016 ist bei Abbrüchen – unabhängig der Größe – die Trennung der Baurestmassen in Kunststoffe, Holz, Asphalt, Beton, mineralische Baurestmassen, Bodenaushub und Siedlungsabfälle verpflichtend. Darüber hinaus sind gefährliche Abfälle zu erfassen und getrennt zu entsorgen; darunter fallen beispielsweise Bleirohre, asbesthaltige Schindeln, ölverunreinigte Estriche oder Teerpappen. Ziel ist es, durch Trennung der Stoffe, eine kostengünstige Verwertung in Recyclinganlagen zu erleichtern.

 

 

Rückbaukundige Person

Für viele Bauherren ist diese Aufgabe unter Beiziehung einer Rückbaukundigen Person einfacher – ab einer Größenordnung von 750t anfallender Baurestmassen sogar zwingend vorgeschrieben. Diese Rückbaukundigen Fachleute besitzen eine bautechnische Ausbildung, sowie abfalltechnische Kenntnisse. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet kostenlose Informationen zum Thema verwertungsorientierter Rückbau als auch eine bundesweite Liste der Rückbaukundigen Personen an (https://brv.at/ruckbaukundige-personen/). Darüber hinaus können diese Expertinnen/Experten regelmäßig Schulungen des BRV besuchen, z.B.:

 

Ausbildungskurs – Recycling-Fachperson 12.–13. April 2021 in Wien

 

Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person 3.–5. Mai 2021 in Wien

 

 

Kosten sparen

Da Deponierung in der Regel teurer kommt als Verwertung, bietet der verwertungsorientierte Rückbau eine optimierte Möglichkeit, kostensparend und rechtskonform einen Abbruch zu beauftragen. Da die Bauherren verantwortlich für die Erstellung der Objektbeschreibung, der Schadstofferkundung, sowie für die Erstellung des Rückbaukonzepts sind, bietet der BRV ebenfalls kostenlos die entsprechenden Formulare an (https://brv.at/formulare/).