Der Bau braucht das Abfallende – eine Wende für nachhaltiges Bauen

Thema: Bau / Umwelt / Recycling / Europa / Neuerungen

Presseaussendung herunterladen

Die neue EU-Bauproduktverordnung aus 2024, der Clean Deal der EU-Kommission – die Herausforderungen für die Bauwirtschaft sind groß, um die Anforderungen an nachhaltiges Bauen zu erfüllen; eine Forderung, die sich an Bauherren und Bauunternehmen richtet. Der Baustoff-Recycling Verband hat mit seiner Jahrestagung im Mai 2025 das Thema aufgegriffen und einen Ausblick für die zu erwartenden Änderungen gegeben: Bodenaushub wird noch auf der Baustelle ein Abfallende finden können und damit beispielsweise als Recycling-Baustoff auf dieser Baustelle oder auf einer anderen eingesetzt werden können. Seitens des OIB wird es in 2 Jahren eine neue OIB-Richtlinie geben, die das Nachhaltigkeitsthema für den Bau österreichweit regeln wird. Österreich ist in dem Thema auch weit vorne, so manche Regelung wird seitens der EU als „best case“ angesehen.

Abfallende für Bauabfälle

Bauabfälle bilden die größte Abfallmenge in Österreich – gerade die mineralischen Abfälle, wie Beton, Asphalt, Bauschutt werden schon heute großteils verwertet. Die Aufbereitung funktioniert allerdings nur dann gut, wenn diese wirtschaftlich erfolgreich ist. Damit ist es zwingend, dass Recycling-Betriebe Produkte auf dem Markt anbieten, da Abfälle nicht erfolgreich vermarktet werden können. Somit benötigt der Bau ein rasches Abfallende für die Recycling-Baustoffe, die aus Baurestmassen aufbereitet wurden.

DI Dabsch, ASFINAG, betont, dass aus der Instandhaltung und Erneuerung des ASFINAG-Streckennetzes jährlich große Mengen an Aushub- und Abbruchmaterial als potenzielles Recyclingmaterial zur Verfügung stehen. Allein 1,5 Mio. Tonnen Aushub! Das „Abfallende“ für Bodenaushubmaterial ist somit die Chance, bereits früh im Planungsprozess positiv auf die Umsetzung von Baumaßnahmen einzuwirken, indem Abfälle gar nicht erst entstehen. Dies geht aber nur in wenigen Fällen – ein Großteil der Böden fällt als Abfall an, ein vorzeitiges Abfallende, bspw. durch Behandlung und Verwertung als Recycling-Baustoff, ist eine große Hilfe für eine kostengünstige und umweltgerechte Verwertung.

DI Starke, BMLUK, bietet dafür eine Lösung an: Hauptziel der geplanten Aushubverordnung ist die Schaffung einer für die Baupraxis praktikablen, rechtssicheren Möglichkeit, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der „besten“ Qualität aus dem Abfallregime zu entlassen und damit möglichst einfach einer stofflichen Nutzung zuzuführen.

Die Qualitätsklassen A1, A2, A2‑G sollen für jeweils zulässige Verwertungswege (insb. Rekultivierung, Erdarbeiten) direkt nach dem Aushub die Abfalleigenschaft verlieren. Die neue Aushubverordnung, die kurz vor Begutachtung steht (!), soll allgemeine Behandlungspflichten festlegen; so soll für große Aushubvorhaben ein Materialkonzept bereits im Vorfeld erstellt werden müssen, das die Verwertungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld bewerten soll.

Kreislaufwirtschaft ist die Lösung

Am Bau werden die Bauvorhaben nicht einfach bestellt – sie werden unter Verwendung der Leistungsbeschreibungen ausgeschrieben und nach einem Verfahren (z.B. Bestbieterprinzip) zugeschlagen. DI Spranz, Swietelsky AG, weist dabei auf die Standardisierte Leistungs-beschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) hin, die für alle Bereiche des Tiefbaus Ausschreibungstextierungen vorhält. „Auf Grundlage der Gesetze und Verweis auf die einschlägigen Merkblätter des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird der Umgang mit Aushub- und Abfallmaterialien beschrieben“, so Spranz. Die LB-VI weist darauf hin, dass eine verpflichtende Bevorrangung der Kreislaufwirtschaft vorgesehen ist. So bietet die Leistungsgruppe LG 06 Aufzahlungspositionen für schonenden Abtrag und auch Reinigung an. Eine eigene LG 58 „Materialverwertung“ ist für im Bauvorhaben anfallende Materialien vorgesehen, die durch den AN zu Recycling-Baustoffen hergestellt werden und im Bauvorhaben wieder zu verwenden sind. Seit November 24 ist zur LB-VI ein Arbeitspapier
Nr. 38 als Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung veröffentlicht.

Blick über die Grenzen Österreichs

Österreich ist in vielen Bereichen Vorreiter – so z.B. im Bereich des Rückbaus, der in der RBV (Recycling-Baustoffverordnung) und in der damit verpflichtend anzuwendenden ÖNORM
B 3151 festgelegt wird. DI Car, European Quality Association for Recycling (EQAR), zeigt den Zusammenhang zwischen europäischen Vorgaben, europäischen Verbänden und das Wirken des BRV auf: Die Vorreiterrolle des BRV führte dazu, dass die Leitung des Arbeitskreises bei EDA (European Demolition Association), dem europäischen Dachverband für Abbruch-arbeiten, durch den BRV erfolgte und in kürzester Zeit ein europäischer Leitfaden für recycelbare C&D-Materialien im Konnex mit der EQAR entstand. In dem von der Kommission vor wenigen Wochen vorgestellten „Clean Industrial Deal“ wird ein „Circular Economy Act“ für 2026 angekündigt, der verpflichtende Audits vor dem Rückbau von Gebäuden vorsehen wird, wobei auch von „digitalization of demolition permits“ gesprochen wird, die verpflichtend ebenso für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden sollen.

Österreich ist gut aufgestellt – die Rückbaunorm B 3151 wird gerade überarbeitet und soll nächstes Jahr mit Verbesserungen aus der Praxis neu veröffentlicht werden – gemeinsam mit einer zu erwartenden Novelle der RBV, die dann diese Norm verbindlich erklären soll.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird, so Präsident DI Mag.iur. Dr.mont. Thomas Kasper, bei seiner Jubiläumsveranstaltung am 2. Oktober 2025, Steyer/OÖ, wo das 35-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert werden wird, weitergehende Details vorlegen.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

 

Foto 1 Eröffnung, BRV-Präsident Dipl.-Ing. Mag.iur. Dr.mont. Thomas Kasper

 

Foto 2 Gruppenfoto: Präsident Kasper mit einigen Vortragenden und Moderatoren
(v.l.n.r. Dr. Martin Eisenberger, LL.M., Dipl.-Ing. Bernhard Dabsch, FH-Prof.in DI Dr. techn. Anna-Vera Deinhammer, Dipl.-Ing. Roland Starke, Dipl.-Ing.in Dr.techn. Jutta Kraus, Bmst. Dipl.-Ing. Mag. iur. Dr.mont. Thomas Kasper)

 

(Credits: APA/OTS Arman Rastegar)

Weitere Fotos in der APA-OTS-Fotogalierie:

https://www.apa-fotoservice.at/galerie/39262

 

Link zur APA-OTS-Presseaussendung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250514_OTS0156/brv-jahrestagung-2025-bringt-ein-abfallende-die-wende

Abfallende auf Baustellen gefordert

Thema: Bauen/Aushub/Baustoffe/Umwelt

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) möchte im Sinne der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die die Einsparung von Primärressourcen fordert, die Recyclingquote heben. “Eine Verdopplung der Recyclingquote von derzeit gut 10% auf 20%, bezogen auf die abgebauten Mineralrohstoffe, ist machbar – allerdings bedarf es dazu eines raschen Abfallendes für Aushubmaterialien, die zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden können“, betont DI Mag. Dr.mont. Thomas Kasper, Vorsitzender des BRV. Derzeit werden an die 80% aller Aushübe deponiert statt aufbereitet. Ein Potential, das sich leicht heben ließe, wenn ein leicht vollziehbares Abfallende für Bodenaushub vom Ministerium in Kraft tritt.

Abfallende ist Voraussetzung für den Markt

Ob privater Bauherr oder öffentliche Hand – jeder möchte ein Baustoffprodukt, welches hohe Qualität aufweist und ohne weitere Vorsorge einsetzbar ist. Österreich hat daher schon 2016 als eines der ersten europäischen Länder eine Abfallendeverordnung (die Recycling-Baustoffverordnung) für mineralische Abfälle wie Beton, Mauerwerk oder Asphalt in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass diese Recycling-Baustoffe mit der qualitativ hochwertigen Produktion und der besten Umweltqualität sowie dem Verkauf bzw. der Übergabe die Abfalleigenschaft verlieren und als Produkt ohne Einschränkung (aus dem Abfallrecht) gekauft und verwendet werden können – z.B. als Gestein für die Beton- oder Asphaltproduktion oder als ungebundener Baustoff für den Tiefbau. Über 90% aller hergestellten Recycling-Baustoffe erreichen diese Anforderung, d.h. dass mehr als 9 Millionen Tonnen an Recycling-Baustoffen als Produkt das Firmengelände verlassen. (Die übrigen Recycling-Baustoffe verlieren das Abfallende erst am Einsatzort, also z.B. als Tragschichtmaterial im Straßenbau).

Die Konkurrenzfähigkeit von aufbereiteten Baurestmassen und aufbereiteten Böden ist also erst dann gegeben, wenn sie nicht nur die gleiche bautechnische Qualität aufweisen, sondern auch umwelttechnisch den höchsten Ansprüchen genügen und zu vergleichbaren Bedingungen, also als Produkt, verkauft und verwendet werden können.

Abfallende ist die Forderung der EU-Kommission

Die EU-Kommission stellte erst Anfang 2025 den “Clean Industrial Deal” vor – ein Plan für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale EU. DI Martin Car, Geschäftsführer der European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR), dazu: “Ein zentraler Punkt des Deals ist die Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, durch die Förderung von Recycling, Wiederverwertung und nachhaltiger Erzeugung die Abfallmenge zu verringern und die Lebensdauer von Materialien zu verlängern. Für einen wettbewerbsfähigen und krisenfesten Markt ist es entscheidend, die begrenzten Ressourcen der EU so gut wie möglich zu nutzen.

Aus diesem Grund wird 2026 seitens der Kommission ein “Cirular Economy Act” geplant, der “Abfallendeeigenschaften” europaweit harmonisieren soll. Im Baubereich ist dabei auch eine verpflichtende, digitale Abbruch-Erlaubnis mit vorgelagerten Audits geplant. Österreich ist dabei als Vorbild zu sehen, da wir schon seit Jahren mit der ÖNORM B 3151 eine standardisierte Vorgangsweise für Abbrucharbeiten und Beiziehung von Spezialisten vorgeben”.

Baustoff-Potential aus Bodenaushub nutzen

Derzeit fallen in Österreich 44 Millionen Tonnen Aushubmaterialen als Abfall an – rund viermal so viel wie mineralische Baurestmassen (Beton, Asphalt, Mauerwerk usw.). Diese werden großteils in 980 (!) Bodenaushubdeponien abgelagert – obwohl diese zum Teil als Baustoff aufbereitet werden können. “Viele Bodenaushubmaterialien fallen als Schotter, Fels oder Kies an – wenn es uns gelingt, nur ein Viertel all dieser Bodenabfälle einer Verwertung zuzuführen, wäre die Recyclingquote am Bau sofort verdoppelt“, stellt DI(FH) Tristan Tallafuss, BRV-Geschäftsführer, fest.

Dass dies möglich ist, zeigt auch die vor Kurzem erschienene ÖNORM B 3141 “Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien”; diese ist die Basis für die Aufbereitung von Bodenaushubmaterialien, die direkt von der Baustelle weg bei entsprechenden Qualitätsnachweisen als Produkt am Baustoffmarkt Einsatz finden sollen. Da die bau- und umwelttechnischen Anforderungen schon definiert sind, fehlt nur mehr eine Abfallendeverordnung, wie sie in Österreich schon für Betongranulat, Asphaltaufbruch oder Mauerwerk besteht. Das BMK hat dazu 2023 schon eine informelle Begutachtung einer “Aushubverordnung” durchgeführt. Aufgrund der Neuwahlen ist das Thema zu Jahresbeginn nicht angesprochen worden – wird aber von der Bauwirtschaft dringend benötigt.

Wenn Aushub nach entsprechender Beprobung und Einhaltung bautechnischer Anforderungen als Recycling-Baustoff eingesetzt werden kann, wird dieser nur marktfähig sein, wenn es ein unkompliziertes und rasches Abfallende geben wird. Die entsprechenden Grundlagen sollen so geschaffen werden, dass jeder Bauherr die Möglichkeit hat, seinen Aushub, sofern er geeignet ist, am Markt anzubieten. Die Schätzungen des BRV dazu sind optimistisch: bis zu 50% aller Aushübe könnten so als aufbereiteter Recycling-Baustoff Eingang in die Bauwelt finden und damit ca. 20% zusätzlich zum bestehenden Recycling-Baustoff-Markt Primärbaustoffe ersetzen. Damit könnte die Bauwirtschaft ihr vorgegebenes Ziel, 25% Primärressourcen bis 2030 einzusparen, großteils durch Aufbereitung von Aushubmaterialien zu Recycling-Baustoffen, erreichen!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dies zum Thema für seine Jahrestagung gemacht, die am 14. Mail 2025 in Wien stattfinden wird. Vertreter der Behörden und der Wirtschaft beziehen dabei Position. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.brv.at.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

Neue Anforderungen an Baustellen ab April

Thema: Baubetrieb / Umwelt / Kreislaufwirtschaft / Gipsbaustoffe / Recycling

Presseaussendung herunterladen

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Mit 1. April ist der Baustellenbetrieb umzustellen: Gipsplatten dürfen nicht mehr in die Bauschuttmulde, sondern müssen getrennt erfasst werden – diese werden einer Verwertung zugeführt, womit der Rohstoff Gips (bis zu 100.000 Tonnen im Jahr) erstmals in Österreich bundesweit einem Kreislauf zugeführt wird. Davon sind Bauherren betroffen, da sie für die Trennung verantwortlich sind, aber auch Bauunternehmen, die diese Trennung durchführen müssen und natürlich Trockenbauer, da auch Verschnitte und Restmaterialien bei Neubauten entsprechend zu trennen sind. Somit ist auch bei Ausschreibungen von Bauvorhaben auf die neue Maßnahme Rücksicht zu nehmen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat als bundesweite Interessensvereinigung der Recycling-Baustoff produzierenden Wirtschaft im Bauwesen schon im Vorhinein Informationsmaterial vorbereitet, welches bspw. als Baustellenplakat für Baucontainer zur Verfügung steht.

Was auf Baustellen schon zu trennen war

Mit Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung 2016 ist bei jeder Form von Abbrucharbeiten (Totalabbruch, Sanierung, Reparatur, Teilabbruch usw.) eine Trennung von sieben Stoffgruppen unbedingt erforderlich – unabhängig einer Schwellenregelung, also auch bei Kleinmengen.

Die vor Ort zu trennenden sieben Stoffgruppen sind:

  • Bodenaushub,
  • mineralische Abfälle,
  • Ausbauasphalt,
  • Holzabfälle,
  • Metallabfälle,
  • Kunststoffabfälle und
  • Siedlungsabfälle

Im Zuge eines Abbruchs sind zusätzlich gefährliche von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen (vor Ort).

Erfolgt ein Abbruch als Rückbau gemäß ÖNORM B 3151 (über 750t Anfall an Baurestmassen in einem Bauvorhaben), sind zusätzlich zu den o.a. Stoffgruppen die festgelegten Hauptbestandteile (alle Bestandteile eines Bauwerkes, die jeweils mehr als 5 Vol.-% des zum Abbruch vorgesehenen Teils des Bauwerkes ausmachen) vor Ort voneinander zu trennen, soweit sie nicht gemeinsam zur Herstellung von Recycling-Baustoffen verwendet werden.

Ist die Trennung der angeführten Stoffgruppen und der Hauptbestandteile am Anfallsort technisch nicht möglich, oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat die Trennung in einer dafür genehmigten Behandlungsanlage zu erfolgen.

Neuerungen mit April 2025

Die Recyclinggips-Verordnung gilt für

  1. bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten anfallende Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle
  2. Gipsabfälle zur Verwendung für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich (Recyclinggips).

Ab 1. April 2025 sind Gipsplattenabfälle (einschließlich der Verschnitte) und Calciumsulfatestrichabfälle, im Zuge des Abbruchs oder des Neubaus eines Bauwerks vor Ort (unabhängig der anfallenden Massen!) von anderen Abfällen in folgende drei Gruppen zu trennen und trocken zu lagern (wenn nicht wirtschaftlich auf der Baustelle möglich, muss die Trennung in einer Behandlungsanlage erfolgen):

  1. Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten)
  2. Gipsfaserplatten
  3. Calciumsulfatestrich

Sofern 750t an Baurestmassen bei einem Objekt anfallen, sind auch die nicht für eine Verwertung geeigneten Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle vor Ort zu trennen. Bauherr und Bauunternehmer sind für die Trennung und die trockene Lagerung der Abfälle verantwortlich, der Bauherr ist dabei zusätzlich für die Bereitstellung der Flächen verantwortlich!

Was zählt alles als Gipsplatten / Gipsplattenabfälle?

Abfälle von:

  • Gipsplatten
  • Gips-Wandbauplatten (früher auch „Gipsdielen“ genannt, Vollgipsplatten, Gipsbausteine)
  • Gips-Feuerschutzplatten
  • Gipsvliesplatten (Gipsplatten mit Vliesarmierung; Rückseitenaufdruck GM-…)
  • imprägnierte Gipsplatten
  • imprägnierte Gips-Wandbauplatten
  • imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten
  • imprägnierte Gipsvliesplatten
  • Gipsfaserplatten (Rückseitenaufdruck GF-…)

Hinweis: Gipsputze sind für die Herstellung von Gipsplatten ungeeignet und brauchen nicht von Bauschutt getrennt werden.

Der BRV hat schon im Vorfeld zum Thema Gips vier Informationsmaterialien vorbereitet – diese können direkt über die Homepage des BRV (www.brv.at) bestellt werden:

  • Infofolder f. Planer + Bauherren: „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
  • Infofolder f. Sammler + Behandler: „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
  • Infofolder f. Trockenbauer und Bauherren: „Verwertung von Gipsplattenverschnitt“
  • Baustellenplakat „Gipsplatten richtig entsorgen“

Weitere Neuerungen

Die Trennung der Baurestmassen und deren sortenreine Erfassung ist notwendig, um hochwertige Recycling-Baustoffe erzeugen zu können. Mit der schon länger in Kraft befindlichen Recycling-Baustoffverordnung wird ein Abfallende für mineralische Recycling-Baustoffe, wie Recycling-Betongranulat, Asphaltgranulat oder Ziegelgranulat, definiert. Mit der Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II 415/2024) gibt es erstmals ein Abfallende für Recyclinggips und damit eine wichtige Grundlage für die Kreislaufführung von Gips.

Derzeit kann der getrennt erfasste Gipsabfall nur zwischengelagert oder deponiert werden – eine erste Aufbereitungsanlage für Gipsplattenabfälle wird im Norden Wiens noch heuer eröffnet, womit ein großer Teil der bis dahin zwischengelagerten Gipsabfälle behandelt und der Gipsplattenindustrie zugeführt werden kann.

Ab 1.1.2026 ist eine Deponierung der oben angeführten Gipsabfälle (auch von Kleinmengen) untersagt und muss einer Zwischenlagerung/Aufbereitung zugeführt werden.

Schon seit über einem Jahr gibt es ein Deponierungsverbot von:

  • SN 31410 Straßenaufbruch
  • SN 31411 34 Bodenaushub (technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält),
  • SN 31411 35 Bodenaushub (technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol-% bodenfremder Bestandteile)
  • SN 31427 Betonabbruch
  • SN 31427 17 Betonabbruch (nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abrissmaßnahmen)
  • SN 31467 Gleisschotter
  • SN 54912 Bitumen, Asphalt
  • SN 91501 21 Straßenkehricht (nur Einkehrsplitt als natürliche Gesteinskörnung)
  • SN 31490 (Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U-A gemäß Recycling-Baustoffverordnung).

Dies gilt nicht, wenn diese Materialien offensichtlich verunreinigt sind oder die Inertabfalldeponiequalität nicht eingehalten wird.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

BRV mit neuer Geschäftsführung

Pressemitteilung herunterladen

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist als bundesweite Interessensvereinigung der Recycling-Baustoff produzierenden Wirtschaft im Bauwesen seit 1990 tätig. Der Verband wurde damals von 14 Betrieben aus dem Bereich des Baugewerbes, der Bauindustrie und der Stein- und Keramischen Industrie gegründet. Ziel war es schon damals, die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu forcieren und möglichst viele Baurestmassen (wieder) zu verwerten.

Herr Dipl.-Ing. Martin Car war seit der Gründung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes als Geschäftsführer tätig – pensionsbedingt tritt er zurück. Seit 35 Jahren leitete er die Geschäftsstelle, wobei seit 2023 auch die Geschäftsführung der EQAR – dem europäischen Dachverband der Recycling-Wirtschaft – von ihm übernommen wurde.

Der Vorstand hat den seit über 20 Jahren im BRV tätigen, leitenden Mitarbeiter, Hrn. DI (FH) Tristan Tallafuss, der schon seit 2022 gemeinsam mit Herrn Car im BRV als Co-Geschäftsführer tätig ist, mit 1. Jänner 2025 als neuen Geschäftsführer bestellt. Dieser wird nach den Vereinsstatuten daher den BRV als Geschäftsführer, gemeinsam mit dem Vorsitzenden Dipl.-Ing. Mag.iur. Dr. mont. Thomas Kasper, vertreten. Herr Car bleibt als Co-Geschäftsführer bis Ende April dem BRV erhalten und ist weiter für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederinformation und internationale Agenden (EQAR, FIEC, EDA) zuständig. Als EQAR-Geschäftsführer wird Martin Car seine langjährigen Erfahrungen zu Gunsten des Baustoff-Recycling Verbandes auch in Zukunft einbringen.

DI (FH) Tristan Tallafuss hat an der FH-Campus Wien Bauingenieurwesen studiert und war schon während seiner Studienzeit beim BRV tätig. Nach Abschluss des Studiums arbeitete er als Referent. 2016 übernahm er die Geschäftsführung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe, die er bis heute inne hat.

Außerdem ist er seit über 20 Jahren bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr für die Richtlinienerstellung verantwortlich.

Seit 2023 ist er zusätzlich ehrenamtlich für die Geschäftsführung der Recycling-Börse Bau tätig.

Durch die nun erfolgte Ernennung bleibt dem BRV die langjährige Erfahrung von Herrn Tallafuss erhalten. Die zukünftig enge Zusammenarbeit mit Herrn Martin Car bei internationalen Agenden wird durch dessen internationale Bekanntheit weiterhin für den BRV positiv nutzbar sein.

 

BRV-GF Tallafuss; BRV-EQAR-Vorsitzender Kasper; EQAR-GF Car (Fotocredits: BRV)

“Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit – während Martin Car den Baustoff-Recycling Verband unter Leitung des BRV-Vorstandes “von Null weg” aufgebaut hat und bis heute zu einem anerkannten und funktionierenden Verband der Recycling-Wirtschaft bundesweit etablierte, wird Tristan Tallafuss die neuen Herausforderungen, z.B. durch die neue Bauprodukteverordnung oder die EU-Taxonomieverordnung, exzellent bewältigen; die langjährige Erfahrung und das hohe Engagement sind die besten Voraussetzungen dafür!”, freut sich Thomas Kasper, Vorsitzender des Baustoff-Recycling Verbandes und der European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR)

 

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

EU-Kommission: Neue Anforderungen an den Abbruch

Thema: EU / Kreislaufwirtschaft / Recycling / Baustoffe / Bauen / Umwelt

Presseaussendung herunterladen

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

“Österreich ist in vielen Beziehung vorbildlich bei dem selektiven Rückbau von Bauobjekten und den geforderten Vorerkundigungen”, so Thomas Kasper, Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, “dies bestätigt uns das soeben publizierte EU-Protokoll zu den neuen Anforderungen an Abbrüche. Die Vorbildwirkung dürfen wir nicht verlieren, im Gegenteil, der BRV ist federführend tätig, wenn es um die Fortschreibung des Standes der Technik für den Rückbau geht”. Seitens der Europäischen Kommission wurde durch die Neuauflage des “EU Construction & Demolition Waste Management Protocol” die Wichtigkeit von Vorerkundigungen vor Abbruch bzw. Sanierung von Bauobjekten hervorgehoben. Dies ist die zentrale Qualitätssicherung für den größten Abfallstrom in Österreich und Europa – nämlich dem der Baurestmassen, die fast zur Gänze wieder der Kreislaufwirtschaft als Recycling-Produkte zugeführt werden können.

 

Das neue EU-Protokoll

Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.

Das Positionspapier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.

Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:

  • Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
  • Selektiver Rückbau
  • Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
  • Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
  • Abfall-Logistik
  • Abfall-Aufbereitung
  • Qualitätsmanagement

Zentrales Gewicht sind vor dem Abbruch vorgelagerte Audits. Diese Audits werden europaweit typischerweise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.

Das Ziel der Audits ist:

  • gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
  • ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
  • Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für Wiederverwendung und Recycling.
  • Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck

Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.

 

Österreich als Vorbild

“Die österreichische Vorgangsweise kann in vielen Bereichen als vorbildlich bestätigt werden: Wir führen seit 2016 die nun von der EU geforderten Audits in Form der “Schad- und Störstofferkundung” bzw. der “Objektbeschreibung” durch. Als “Auditor” haben wir eine Fachperson definiert, nämlich die Rückbaukundige Person – der BRV hat schon weit mehr als 1000 Personen dazu ausgebildet! Auch die rahmenrechtliche Forderung, die Deponierung von verwertbaren Baurestmassen zu limitieren, ist durch das BMK erfolgt – die Deponierung von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter ist seit 2024 in Österreich verboten.”, so Martin Car, Geschäftsführer des BRV und gleichzeitig Vorsitzender der in Überarbeitung befindlichen ÖNORM B 3151 “Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode”. “Auch die in Überarbeitung befindliche Norm für den selektiven Rückbau wird wieder Vorbildfunktion für Europa aufweisen”, ist Car überzeugt. Neuerungen werden dabei die bessere Dokumentation von Schad- und Störstoffen betreffen, aber auch die Wiederverwendung von Bauteilen stärken. Damit wird nicht nur dem soeben publizierten Papier der Kommission entsprochen, sondern auch den Forderungen der EU-Taxonomieverordnung, die für den Rückbau 70% Verwertung für Abbruchmaterial verlangt.

Nähere Informationen sowie eine Zusammenfassung des EU Protokolls können unter www.brv.at abgerufen werden.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

BRV-Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten vergeben

Thema: Bauen / Umwelt / Baustoffe / Kreislaufwirtschaft / Recycling / Ausschreibung

 

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) vergibt periodisch für Masterarbeiten und Dissertationen einen Preis, der heuer auf Jan Bruns, Absolvent der FH-Campus Wien, fiel. Eine unabhängige Jury aus Universitätsprofessoren, Behördenvertretern und Wirtschaftsvertretern hat in ihrer Jurysitzung die jeweils von unabhängigen Begutachtern beurteilten Arbeiten nach einem vorgegebenen Beurteilungsschema bewertet. Von den eingereichten Arbeiten kamen zwei ins Finale, von denen die Arbeit mit der kreislauforientierten Ausschreibungsbeurteilung gewann.

Kreislauforientierte Ausschreibung

Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie erläutert den Transformationsschwerpunkt „Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur“ und hält dabei unter anderem fest, dass „die Planungs- und Ausschreibungsphase […] als großer Hebel für die Kreislaufwirtschaft am Bau [gilt].“

Zur Erreichung einer kreislaufgerechten Ausschreibung von Bauwerken wird dabei die prioritäre Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung im Hoch- und Tiefbau sowie außerdem die Herstellung und der Einsatz von hochwertigen Sekundärrohstoffen vorgesehen.

Die Ausschreibungen bedeutender österreichischer Auftraggeber haben sich in den letzten Jahren immer weiter in Richtung Ökologisierung entwickelt. Allerdings hat sich im Rahmen von für die Arbeit geführten Interviews mit Experten aus der Branche ergeben, dass das Thema „Kreislaufwirtschaft“ und insbesondere die relativ neuen Kriterien, wie sie der Bund in Form von „naBe – nachhaltige Beschaffung“ definiert, dabei noch nicht ausreichend genug berücksichtigt werden, um den ambitionierten Zielen der EU gerecht zu werden. Die meisten Auftraggeber stehen der Integration des Modells der Kreislaufwirtschaft jedoch grundsätzlich positiv gegenüber und sind für neue Ideen und Vorschläge offen, sofern die entsprechende rechtliche Basis dafür gegeben ist. Daher ist eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen und Gesetze im Sinne der Kreislaufwirtschaft dringend notwendig.

Jan Bruns widmete sich in seiner Masterarbeit „Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“ diesem Thema und zeigte Möglichkeiten auf, um den Hebel, den Ausschreibende für die Kreislaufwirtschaft nutzen können, transparent zu machen. „Die Masterarbeit wurde zurecht ausgezeichnet – sie ist nicht nur topaktuell, sondern auch gut ausgeführt. Es freut mich als Vorsitzender des BRV, dass eine unabhängige Jury auf Basis mehrerer Fachgutachten zu diesem einhelligen Entschluss zur Preisauszeichnung gelangt ist.“, so DI Mag. Thomas Kasper.

Verliehen wurde der BRV-Preis an DI Jan Bruns im Rahmen einer Jahresveranstaltung des BRV am
11. Juni 2024 von Hannes Hofer, Vorstandsmitglied des BRV, und Geschäftsführer DI Martin Car.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

Bau nimmt Kreislaufwirtschaft ernst – neue Wege des Baustoff-Recyclings Größte Baustoff-Recycling Tagung Österreichs in Wien

Thema: Bauen / Umwelt / Baustoffe / Verkehr / Recycling

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Österreich steht gemeinsam mit Europa vor Herausforderungen im Baubereich: Ökologische Anforderungen, Klimaproblematik und diverse europäische und nationale Rechtsvorgaben erfordern Antworten durch die Bauwirtschaft.

Der Bau ist aktiv: Neue Baustoffe aus der Kreislaufwirtschaft werden überlegt und normiert: So ist mit 1. Mai ein Standard für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien veröffentlicht worden, der es ermöglicht, Millionen Tonnen an bisher zu deponierenden Bodenaushüben in Zukunft einer Verwertung auf der Baustelle als Baustoff (z.B. Tragschichtmaterialien, Betonzuschlagstoff) zu verwenden – und dadurch die Recyclingquote zu verdoppeln und die durch die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie geforderte Reduktion des Primärbaustoffverbrauches um 25 % bis 2030 (!) ohne Einbruch der Bauaktivität zu erreichen. Damit wird nicht nur Deponievolumen geschont, sondern vorweg auch Primärrohstoffe, die für die nächste Generation zurückgehalten werden können.

Auch der bislang weniger beachtete Mauerwerksabbruch erhält neue Anwendungsbereiche – in der Landwirtschaft, als Dachbegrünung oder für Baumscheiben.

Der wichtigste Hebel für den Einsatz von nachhaltigen, kreislauforientierten Baustoffen ist die Ausschreibung: Für die LB-VI, den Standard für das Verkehrswesen, wird mit der im Herbst stattfindenden Neuauflage der Standardisierten Leistungsbeschreibung auch ein Arbeitspapier veröffentlicht, welches die verbesserte Anwendung der Ausschreibungsgrundlagen unter Beachtung der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft vorsieht. Seitens des BMK ist eine Überarbeitung und Erweiterung der Vorgaben für die „nachhaltige Beschaffung naBE“ vorgesehen, die in Kürze erscheinen soll.

Diese Themenvielfalt wird am 22. Mai 2024 im Rahmen der BRV-Tagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“ angesprochen bzw. vorgestellt werden.

Damit versucht der BRV, auch Antworten zu geben auf jene Vorgaben, die die EU erst kürzlich veröffentlicht hat oder sich in Veröffentlichung befinden: So fordert die EU-Taxonomieverordnung für viele Baubereiche hohe Recyclingquoten (bis zu 100% im Tragschichtenbau!) und das seit 1. Jänner 2024! Die EU-Bauprodukteverordnung ist unterfertigt und wird heuer noch veröffentlicht werden – auch diese sieht hohe Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Baustoffen sowie den erhöhten Einsatz von Recycling-Baustoffen vor.

Die österreichische Bauwirtschaft bereitet sich rechtzeitig vor – informieren Sie sich selbst darüber im Rahmen der BRV-Tagung.

Wir laden Sie als Vertreter/Vertreterin der Presse herzlich ein, kostenfrei an der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn teilzunehmen.

Ihre Akkreditierung mittels E-Mail an brv@brv.at ist dafür erforderlich (s. beiliegenden Programmfolder).

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen spürt starken Aufwind. Die europäische Taxonomieverordnung verlangt seit Anfang des Jahres eine 100 %-ige Recyclingquote im Straßenbau und 90 % bei Abbrucharbeiten. Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht wiederum eine Reduktion an Primärrohstoffen von 25 % bis 2030 vor. – DIE Chance für das Baustoff-Recycling!

Ergänzend wirkt das österreichische Deponierungsverbot für Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter unterstützende für das Recycling.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bringt in seiner Jahrestagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“ am 22. Mai 2024 die passenden Ideen für neue Recycling-Baustoffe und eine kreislauforientierte Ausschreibung.

So wird erstmals die in den nächsten Tagen erscheinende neue ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial“ vorgestellt auf deren Basis sich die Menge an Recycling-Baustoffen bis 2030 verdoppeln könnte.

Gerade im Bereich der Hochbaurestmassenverwertung werden neue Möglichkeiten der Ziegelverwertung aufgezeigt.

Um Bauherren die Möglichkeit einer ökologischen Ausschreibung aufzuzeigen, wird der Leitfaden zur neuen Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, der sich mit nachhaltiger, recyclinggerechter Ausschreibung beschäftigt, vorgestellt. Seitens des BMK wird über den für den Bund verpflichtenden Kriterienkatalog für die nachhaltige öffentliche Beschaffung referiert.

Wir laden Sie herzlich als Vertreter/Vertreterin der Presse ein, kostenfrei an der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn teilzunehmen. Ihre Akkreditierung mittels E-Mail an brv@brv.at ist dafür erforderlich (s. beiliegenden Programmfolder).

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at

Deponieverbot für Baurestmassen ab 1. Jänner 2024

Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur!

Mit Jahreswechsel kommt es zu einer komplett neuen Regelung
betreffend wichtiger Baurestmassen: Beton, Asphalt, Straßenaufbruch
und Gleisschotter dürfen nicht mehr deponiert werden – und dies vom
ersten Kilogramm an. Die gute Nachricht: Hunderte Baustoff-Recycling
Anlagen im ganzen Land stellen eine hochqualitative Verwertung sicher.

Baustoff-Recycling

Europaweit liegen die Vorgaben für die Verwertung von Baurestmassen bei 70%,
Österreich liegt weit drüber: Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bestätigt,
dass mehr als 90% aller mineralischer Baurestmassen wie Beton oder Asphalt bereits
heute einer Verwertung zugeführt werden. „Österreich liegt im Spitzenfeld Europas,
wenn es um die Recycling-Quote bei mineralischen Baustoffen geht“, bestätigt Thomas
Kasper als Präsident des Europäischen Recycling-Verbandes EQAR.

Jänner 2024: Deponieverbot

Mit Jahreswechsel erfolgt ein Anziehen der Regelungen am Bau: Die
Deponieverordnung verbietet jedwedes Deponieren von Straßenaufbruch, Beton,
Asphalt oder Gleisschotter. Das trifft jeden Bauherren, da es weder Schwellenwerte
noch Ausnahmen für sortenreines Abbruchmaterial gibt. „Wenngleich in den letzten
Monaten nur geringe Mengen derartiger Abbruchmaterialien deponiert wurden, ist es
die Neuregelung dennoch ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft am Bau“, so
Martin Car, Geschäftsführer des österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes.
„Nunmehr ist jeder Architket und jeder Baumeister angehalten, sich um das Recycling
zu kümmern und wird selbst auch mehr Recycling-Baustoffe einsetzen“, ist Car
überzeugt.

Recycling-Baustoffe sind österreichweit DER Qualitätsbaustoff

Recycling-Baustoffe sind Produkte der Kreislaufwirtschaft, die den gleichen Normen
und Vorschriften genügen müssen wie Primärbaustoffe – nur, dass sie zusätzlich auf Umweltverträglichkeit nach österreichweit gültigen Rechtsvorschriften geprüft sind.
Jährlich werden 10 Mio. Tonnen produziert und entlasten damit den Rohstoffabbau
bzw. die Deponiesituation. Sie können für den Betonbau, für Asphalt aber auch in
ungebundener Form für den Straßen- und Wegebau verwendet werden. Durch das
Deponieverbot wird die Recyclingquote nochmals angehoben werden und damit wird
die 95%-Schwelle überschritten werden.

Herausforderung für Gemeinden

Da die Neuregelung für jeden gilt, müssen sich auch Bürger, die selbst beim Bau Hand
anlegen, umstellen: Die übliche Anlieferung von Betonabbruch oder Asphaltaufbruch
bei der Gemeinde muss nun so erfolgen, dass eine Weitergabe an einen Recycling-Betrieb sicher gestellt ist – eine Weitergabe an eine Deponie ist ausgeschlossen.
„Neben stationären Recycling-Anlagen bereiten auch mobile Anlagen vor Ort auf
Zwischenlager oder bei größeren Baustellen die Baustoffe so auf, dass sie sofort
wieder eingesetzt werden können“, so Martin Car. Mehrkosten sind nicht zu
befürchten: Um den Betrag, zu dem die Ablagerung erfolgte, ist eine Aufbereitung
möglich. Auch die Entfernung zur nächsten Aufbereitungsanlage ist i.a. nicht größer als
zur nächsten Deponie.

“The winner is …”

Der Gewinner der neuen Regelung ist die Umwelt – bis zu einer Million Tonnen
mineralischer Abfälle werden zusätzlich rezykliert werden. Ab 2026 ist dann auch der
Trockenausbau betroffen: Gipsplatten müssen zu diesem Zeitpunkt ebenso einer
Verwertung zugeführt werden. Die dafür notwendige Entsorgungslogistik muss
allerdings erst aufgebaut werden.

 

Nachfragen an:

Univ. Lektor Dipl.-Ing. Martin Car
Geschäftsführer
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
1040 Wien, Karlgasse 5
Tel.: +43 676/9429944
car@brv.at