Mitgliederinformation 09/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 9/2026 mit Hinweisen auf aktuelle Tätigkeiten zur aufgepoppten Asbestproblematik betreffend Primärgestein, welches das Recycling von Asphalt zum Erliegen gebracht hat.

Weiters erinnern wir an die Recycling Plattform Bau (RPB), die technisch und inhaltlich weiterentwickelt wurde und schrittweise in Betrieb genommen wird.

Melden Sie sich und Ihre MitarbeiterInnen zu den nächsten Veranstaltungen des BRV an:

Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 08/2026

1. Technische Angelegenheiten

1.1 Asbestproblematik – Gesteinskörnungen: Aktuelle Aktivitäten

Asbest ist ein feinfaseriges Gestein (Silikatminerale), dessen mikroskopisch kleine, feine Fasern sich leicht aufspalten und lungengängig sind. In vielen Primärgesteinen (z.B. Serpentinit) kommt es als Begleitgestein vor. Damit ist es keineswegs ein österreichisches Phänomen – auch unsere Nachbarländer (Italien, Deutschland, Schweiz …) haben vergleichbare Probleme.

Durch eine gezielte Aktion von Greenpeace im Frühjahr kam es im Osten Österreichs und im angrenzenden Ungarn zur Verunglimpfung von Gesteinsmaterialien und zur behördlichen Schließung einzelner Mineralrohstoffgewinnungsstätten. Auftraggeber haben daraufhin als Sorge, Asphalte, die möglicherweise Asbeststoffe enthalten, auszuschreiben, keine Recyclingasphalte mehr zugelassen.

Um das Thema abzukühlen, versucht die Natursteinindustrie und die Recyclingwirtschaft das Thema nicht weiter zu befeuern – weder mit Entgegnungen, noch mit anderen Pressemeldungen. Dennoch wurden im Hintergrund viele Aktivitäten gestartet, die der BRV aktiv unterstützt:

Auf Initiative des BMLUK wurde im Austrian Standards International (ASI) eine komiteeübergreifende ad-hoc Gruppe gebildet, die sich mit der Probenahme und Analytik von Asbestabfällen beschäftigt. Im Juni wurde ein Projektantrag für eine neue österreichische Norm (ÖNORM) dazu im Entwurf ausgearbeitet und wird im Komitee 157 behandelt werden. Der BRV wird im Ausschuss hochrangig vom Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Stanek, Präsident des GSV, vertreten.

Seitens der ÖBV wurde ein Arbeitskreis eingesetzt, der die Anwendung asbesthältigen Gesteins im Straßenbau behandelt. Auch hier ist das Ministerium involviert, der BRV ist durch seinen Präsidenten, DI Mag. Dr.mont. Thomas Kasper vertreten.

Das gemeinsame Bestreben ist einerseits, dass in Zukunft nur Primärrohstoffe zum Einsatz kommen, die rezykliert werden können, andererseits, dass eine Lösung für die Verwertung bestehender Asphalte gefunden wird. Dabei ist auch der Grenzwert für die Verwertung von 0,008% in Diskussion, der gleichzeitig eine Bestimmungsgrenze darstellt (die Gefährlichkeitsgrenze für den Asbestmassegehalt liegt bei 0,1%, also ca. 12fach höher).

In beiden Arbeitsgruppen ist das Bemühen groß, möglichst rasch zu Aussagen zu kommen, um die Kreislaufwirtschaft wieder in Gang zu bringen; das BMLUK denkt auch an, bei (Zwischen)lösungen im Erlassweg diese rasch zu publizieren.

1.2 Merkblatt Gipsplattenverwertung in Veröffentlichung

Der ÖWAV hat den Arbeitsbehelf 75 „Recycling von Gipsplattenabfällen – Leitfaden für die stoffliche Verwertung“ fertiggestellt und wird diesen im Juli veröffentlichen. Der BRV ist Kooperationspartner und wird Ihnen ein Exemplar des Arbeitsbehelfes bei Vorliegen übermitteln.

Gipsabfälle, in erster Linie Gipsplattenabfälle, sind nach entsprechender Behandlung gut geeignet, bei der Herstellung von neuen Gipsplatten wieder eingesetzt zu werden (closed-loop recycling). Die Kreislaufführung dieser Abfälle führt zudem zur Schonung von natürlichen Ressourcen und Deponieraum, durch Reduktion des Sulfatgehalts zur Verbesserung des Deponieverhaltens von Abfällen auf Deponien und kann gleichzeitig einen Teil des hohen Bedarfs an Gips sicherstellen.

Der Arbeitsbehelf beschreibt das Recycling von Gipsplattenabfällen. Im Speziellen wird auf die Gewinnung von Gipsplattenabfällen im Zuge des Rückbaus von Bauwerken, die fachgerechte Sammlung und Lagerung, die Aufbereitung zu Recyclinggips (RC-Gips) sowie die Verwertung dieses Sekundärrohstoffs in der Produktion neuer Gipsplatten eingegangen. Auch andere Gipsabfälle (z. B. Gipsestriche) sowie alternative Recyclingmöglichkeiten (z.B. in der Zement-industrie) werden betrachtet.

Die Deponieverordnung 2008 sieht Deponieverbote für gewisse mineralische Baurestmassen (wie z.B. Beton, Asphalt) vor und mit 1. Jänner 2026 auch für Gipsplatten. Diese müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden (Ausnahme: stark verunreinigte oder ungeeignete Gipsabfälle).

Wir verweisen auch auf die schon seit längerer Zeit bestehenden BRV-Informationsmaterialien zu Gipsplattenverwertung. Gerne senden wir Ihnen das BRV-Baustellenplakat oder eine der drei Informationsfolder für Bauherren, Trockenbauer, Baufirmen oder Sammler- und Behandler auf Anforderung zu.

2.EU und Ausland

2.1 BRV-Forderung: Abfallende für Recycling-Baustoffe auch außerhalb der Baustoffverwendung

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat sich bei der letzten Präsentation des Joint Research Centers (JRC) über die Entwicklung des Europäischen Abfallendes (EoW) deutlich für ein Abfallende auch für Recycling-Baustoffe außerhalb der eigentlichen Baustoffproduktion ausgesprochen: Beispielsweise können in Österreich Ziegelgranulate mit Abfallende für landwirtschaftliche Anwendungen, aber auch für Dach-/Fassadenbegrünungen oder Baumscheiben verwendet werden.

JRC hat in seinem letzten Entwurf ein „europäisches Abfallende“ für Recycling-Baustoffe nur begrenzt auf den eigentlichen Einsatz in Baustoffen vorgesehen. Dies würde eine Benachteiligung von weiteren Anwendungsbereichen, wie beschrieben, bedeuten.

Der BRV wandte sich daher an JRC und ersuchte bei der Fertigstellung des Berichtes an die Kommission dies zu berücksichtigen. Geplant ist die Finalisierung für Juli 2026, die EU-Kommission soll diese Unterlage in den Circular Economy Act (CEA) einfließen lassen, der für Ende September angekündigt ist.
Der BRV verfolgt dieses für das Baustoff-Recycling wichtige Thema intensiv und wird Ihnen in den nächsten Mitgliederinformationen berichten.

3.Verbandsangelegenheiten

3.1 Assistenz der BRV-Geschäftsstelle gesucht

Als Nachfolge unserer langjährigen Kollegin, die nach über 20 Dienstjahren ihren wohlverdienten Ruhestand antreten wird, suchen wir zur Verstärkung unseres Teams in der neuen BRV-Geschäftsstelle ab Oktober 2026 eine engagierte Persönlichkeit als Assistenz der Geschäftsführung (30 Wochenstunden, Gleitzeit).

Ihre Aufgaben – vielfältig & verantwortungsbewusst:

  • Executive Assistance: umfassende Unterstützung der Geschäftsführung (Terminmanagement, Reiseplanung, Vorbereitung von Sitzungen wie AGs, Vorstand und Mitgliederversammlungen) In Abwesenheit der Geschäftsführung handeln Sie eigenverantwortlich und übernehmen operative sowie kleinere strategische Aufgaben innerhalb Ihres Entscheidungsspielraums.
  • Sekretariat & Verwaltung: Operative Abwicklung aller administrativen Agenden
  • Mitglieder-Management: Kompetente erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder
  • Finanzwesen: Kassaführung, Fakturierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Unterstützung beim Jahresabschluss und Jahresbericht

Ihr Profil – Was Sie mitbringen:

  • Ausbildung: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK, HLTW/VEM) mit Matura
  • Erfahrung: Mehrjährige Praxis in der Assistenz; Erfahrung in der Verbandsarbeit ist ein großes Plus.
  • Skills: Perfektes Deutsch in Wort und Schrift sowie sicherer Umgang mit MS Office (inkl. Excel, MS-Teams); idealerweise bringen Sie Grundkenntnisse in Adobe InDesign mit.
  • Persönlichkeit: Sie sind ein Organisationstalent mit „Hands-on-Mentalität“, kommunikations-stark und behalten auch in stressigen Zeiten den Überblick.
  • Einstellung: Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit und eine präzise Arbeitsweise zeichnen Sie aus.

Unser Angebot – Mehr als nur ein Job:

  • Arbeitsumfeld: Ein spannendes Aufgabengebiet in einer zukunftsorientierten NGO mit wertschätzendem Betriebsklima
  • Infrastruktur: Arbeiten in modernen Büroräumlichkeiten mit bester öffentlicher Anbindung
  • Onboarding: Wir bieten eine umfassende Einschulung, um Ihnen den perfekten Start zu ermöglichen (inkl. Schnuppertage).
  • Flexibilität: Gleitzeitmodell

Der Dienstbeginn ist ab Oktober 2026 vorgesehen.
Bei Interesse bitten wir um Bewerbungen bis 21. August an brv@brv.at.

3.2 Recycling Plattform Bau (RPB) – Präsentation 1. Juli

Die Recycling Plattform Bau (RPB) wird technisch und inhaltlich weiterentwickelt.
Ziel der Plattform ist es, Materialströme im Bauwesen digital, transparent und rechtssicher zu vernetzen und damit die Kreislaufwirtschaft aktiv zu stärken.
Über den folgenden Link finden Sie ein aktuelles Informationsblatt mit:

  • den aktuellen Funktionen,
  • den nächsten Entwicklungsschritten,
  • dem Registrierungsprozess
  • sowie den Vorteilen der Plattform

Recycling Plattform Bau – Registrierung & Weiterentwicklung

Interessierte Unternehmen und Nutzer können sich ab sofort registrieren bzw. vormerken lassen.
Unter der Mailadresse service@recycling.or.at erhalten Sie Unterstützung bei:

  • Registrierung & Benutzeranlage
  • Datenübernahme
  • Materialeinpflege
  • Einschulung & Plattformvorstellung

4. Veranstaltungen

4.1. BRV-Ausbildungskurse Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

Die Recycling-Baustoffverordnung sieht eine verantwortliche Person rechtlich zwingend vor: Die „Rückbaukundige Person“ hat bei kleineren und mittleren Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen, eine Objektbeschreibung zu erstellen und ist auch für eine schriftliche Rückbaudokumentation verantwortlich.
Der BRV bietet einen speziell für den Abbruch zusammengestellten Ausbildungskurs vom

  • 15. bis 17. September 2026 in Wien und
  • 24. bis 26. November 2026 in Wien

an, bei dem Vertreter der Behörde, der Prüfanstalten und der Bauwirtschaft notwendiges Wissen über Umweltrecht, Bauchemie, Abbruch und Verwertung vortragen.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung und unter der Voraussetzung einer bau-technischen oder chemischen Ausbildung kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste der Rückbaukundigen

Personen, die der BRV für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, gestellt werden.
Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: Folder Abbruchkurs_2026.pdf

4.2. BRV-ÖWAV Ausbildungskurs Eingangsleitung Bodenaushub-/Inertstoff-/Baurestmassendeponie
Vom 12. – 14. (Teil 1) und vom 19. – 21. Oktober (Teil 2) veranstaltet der ÖWAV in Kooperation mit dem BRV den 80. Eingangsleiter/Innenkurs für Bodenaushub-, Inertstoff- und Baurestmassendeponien. Die Kursmaßnahme wird in 2 Teilen zu je drei Tagen in Wien angeboten; der Kurs ist anerkannt nach §35 Deponieverordnung. Die Kursmaßnahme ist auch gut für Eingangsleitungen für Baustoff-Recyclinganlagen geeignet.

Details können Sie der Homepage des ÖWAV www.oewav.at entnehmen.

Beilagen

  • Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)