Mitgliederinformation 09/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 09/2024.
Wir freuen uns, dass im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung der BRV-Preis für Master- und Diplomarbeiten vergeben werden und eine Ehrung für ein verdientes Vorstandsmitglied, Herrn Ernst Hofer, durch den Vorsitzenden Kasper erfolgen konnte.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 09/2024
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Erinnerung: ALSAG-Beitragssätze mit 1.1.2025 erhöht
Wie der BRV in seinem Rundschreiben schon berichtete, werden die ALSAG-Beitragssätze ab 1.1.2025 erhöht.
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2024 (BGBl I Nr. 152/2023) werden die bisherigen Beitragssätze je angefangener Tonne mit Wirksamkeit ab 1.1.2025 wie folgt erhöht:
- Von derzeit 9,20 € auf 10,60 € (beispielsweise für das Deponieren von Abfällen auf Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien; sowie für beitragspflichtige Tätigkeiten für Aushubmaterial, Baurestmassen)
- Von 20,60 € auf 23,70 € (z.B.: für das Deponieren von Abfällen auf Reststoffdeponien)
- Von 29,80 € auf 34,30 € (z.B.: Deponieren von Abfällen auf Massenabfalldeponien)
- Von 87 € auf 100,10 € (z.B.: für beitragspflichtige Tätigkeiten für übrige Abfälle)
Wie bisher sind auch weiterhin die Verwertung von Abfällen gemäß BAWP für Aushubmaterialien sowie die Verwertung von Recycling-Baustoffen, die den Vorgaben des 3. Abschnittes der Recycling-Baustoffverordnung entsprechen, und gemäß diesen Vorgaben verwendet werden, oder die im Einklang mit den Vorgaben des BAWP für Aushubmaterialien hergestellt und verwendet werden, nicht beitragspflichtig. Bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen muss die Verwendung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in einem unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen. Die weiteren bisherigen Bestimmungen bleiben unverändert.
Eine weitere Verbesserung ist, dass ab 2025 keine Unterschiede mehr zwischen Lagern zur Beseitigung und zur Verwertung (immer 3 Jahre beitragsfrei) gezogen werden.
Darüber hinaus gibt es Klarstellungen der Begriffe „Altstandort“ und „Altablagerungen“ und damit des Begriffs der Altlasten sowie insbesondere im III. Abschnitt des ALSAG, wo die Erfassung und Beurteilung von Altablagerung und Altstandorten sowie die Ausweisung und Sanierung, Sicherung und Beobachtung von Altlasten auf völlig neue Basis gestellt wird. Positiv ist, dass es in Zukunft keine Haftung des Liegenschaftseigentümers mehr geben wird, wenn dieser oder seine Rechtsvorgänger nicht für die Kontamination verantwortlich zeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein ALSAG-Merkblatt, Ausgabe 2024, seitens der Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at/baurestmassen) dazu veröffentlicht worden ist.
1.2 Abfallverbringungsverordnung in Kraft
Die neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen wurde am 30. April 2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung trat 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt ab Mai 2026. Die neue Verordnung bringt wichtige Änderungen und soll die Abfallverbringung modernisieren.
1.3 Abfallverbrennungsverordnung 2024
Mit BGBl. II Nr. 118/2024 wurde am 13. Mai 2024 die Abfallverbrennungsverordnung 2024 veröffentlicht. Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft sowie für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Verbrennung von Abfällen ersetzt damit die bisherigen Regelungen.
Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist mit 1. Jänner 2025 vorgesehen. Unter anderem wird ein Verbrennungsverbot für Klärschlamm definiert, eine Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie weitere Änderungen.
Nähere Informationen können Sie direkt im Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bk.gv.at entnehmen.
2. Verbandsangelegenheiten
2.1 BRV-Förderpreis verliehen
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband verleiht in periodischen Abständen einen Förderpreis für Master-/Diplomarbeiten bzw. Dissertationen.
Die letzte Ausschreibung erfolgte im Herbst 2023. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Universitätsprofessoren und Vertretern der Recyclingwirtschaft hat aus den insgesamt 6 Einreichungen als Sieger Herrn Dipl.-Ing. Jan Bruns, Absolvent der FH Campus Wien, für seine Arbeit „Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“ ausgezeichnet.
Jan Bruns hielt im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Referat zur Ökologisierung der Ausschreibung und das Ergebnis seiner Masterarbeit. Hannes Hofer und Martin Car übergaben den Preis im Rahmen der Mitglieder-versammlung. Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen dem Preisträger alles Gute!
2.2 Ehrung Ernst Hofer
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wurde zum Jahreswechsel 1989/90 gegründet; damals bildeten der Verband 12 Betriebe aus dem Bereich des Baugewerbes, der Bauindustrie, der Stein- und keramischen Industrie sowie der Deponien.
Ernst Hofer war als Gründungsmitglied seit Anbeginn mit der Firma SSK (Salzburger Sand- und Kieswerke) im Vorstand vertreten.
Der BRV und seine Mitglieder bedankten sich im Rahmen der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 herzlich bei Herrn Ernst Hofer für seine langjährige und engagierte Mitarbeit als Vorstandsmitglied. Er und die Salzburger Sand- und Kieswerke haben maßgeblich zum Erfolg des BRV beigetragen.
Der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper, dankte Herrn Hofer und sprach ihm Anerkennung für sein Engagement in den vergangenen Jahren aus. Kasper übergab Ernst Hofer eine Ehrenurkunde.
Wir wünschen Ernst Hofer für die Zukunft viel Gesundheit und alles Gute!
2.3 BRV-Mitgliederversammlung entlastet Vorstand
Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 wurde die Jahres-rechnung über das abgelaufene Jahr sowie die Budgetvorschau 2024 vorgestellt. Auf Antrag der Rechnungsprüfer/-in wurde der Vorstand und die Geschäftsführung für das Jahr 2023 entlastet.
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 bzw. 2025 wurde beibehalten und nicht erhöht.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung erging an Sie postalisch. Unter den Beilagen zum Protokoll finden Sie auch eine Power-Point-Präsentation von Universitätsprofessor Dr. Peter Maydl, der im Auftrag des BRV an einer Expertise zur nationalen Umsetzung der neuen EU-Bauprodukteverordnung (Veröffentlichung voraussichtlich im Herbst 2024) und an der EU-Taxonomieverordnung (wichtige Teile traten mit 1.1.2024 in Kraft) arbeitet.
3. Veranstaltungen
3.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb
Die nächste Schulung findet am 19.09. in Wien statt. Ziel ist es, in einem kompakten Tagesseminar Eingangsleitungen, deren Stellvertretungen sowie weiteren bei Recycling-Anlagen tätigen Personen einen Überblick über wichtige Aufgaben der Eingangsleitung zu geben.
Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Detailfolder.
3.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person
Der 2 ½-tägige Ausbildungskurs findet vom 24. bis 26.09. in Wien statt. Nach ÖNORM B 3151, die verbindlich im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung anzuwenden ist, ist bei mittleren und großen Abbruchbauvorhaben eine Rückbaukundige Person einzuschalten. Diese muss über eine bautechnische oder chemische Ausbildung und Kenntnisse über Abfallchemie, Abfallrecht und Abbruchtechnik verfügen.
Der BRV bietet seit Jahren einen Kurs an, der diese Kenntnisse vermittelt. Der Kurs ist aber auch für Bauleitungen und Auftraggebervertreter (inkl. Planer) eine wertvolle Grundlage, um Abbruchbaustellen gesetzeskonform und ökonomisch zu gestalten.
Für weitere Informationen und Anmeldungen liegt der detaillierte Seminarfolder bei.
4. Wissenswertes
4.1 FFG: Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
Die Forschungsförderungsgesellschaft FFG hat eine österreichweite Ausschreibung „Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien 2024“ veröffentlicht, bei der anwendungs-orientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt werden, welche die Ressourcenwende sowie die digitale und die grüne Transformation der österreichischen Güterproduktion vorantreiben.
Insgesamt werden der FFG seitens des Ministeriums (BMK) ca. 20 Mio. € für die Förderung von kooperativen F&E-Projekten und zur Finanzierung einer F&E-Dienstleistung zur Verfügung gestellt.
Einreichungen sind bis 25. September 2024 möglich. Gefördert werden kooperative F&E-Projekte, unter anderem im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der FFG: https://www.ffg.at/klwpt/national2024.
Beilagen: