EU-Kommission: Neue Anforderungen an den Abbruch

Thema: EU / Kreislaufwirtschaft / Recycling / Baustoffe / Bauen / Umwelt

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“Österreich ist in vielen Beziehung vorbildlich bei dem selektiven Rückbau von Bauobjekten und den geforderten Vorerkundigungen”, so Thomas Kasper, Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, “dies bestätigt uns das soeben publizierte EU-Protokoll zu den neuen Anforderungen an Abbrüche. Die Vorbildwirkung dürfen wir nicht verlieren, im Gegenteil, der BRV ist federführend tätig, wenn es um die Fortschreibung des Standes der Technik für den Rückbau geht”. Seitens der Europäischen Kommission wurde durch die Neuauflage des “EU Construction & Demolition Waste Management Protocol” die Wichtigkeit von Vorerkundigungen vor Abbruch bzw. Sanierung von Bauobjekten hervorgehoben. Dies ist die zentrale Qualitätssicherung für den größten Abfallstrom in Österreich und Europa – nämlich dem der Baurestmassen, die fast zur Gänze wieder der Kreislaufwirtschaft als Recycling-Produkte zugeführt werden können.

 

Das neue EU-Protokoll

Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.

Das Positionspapier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.

Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:

  • Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
  • Selektiver Rückbau
  • Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
  • Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
  • Abfall-Logistik
  • Abfall-Aufbereitung
  • Qualitätsmanagement

Zentrales Gewicht sind vor dem Abbruch vorgelagerte Audits. Diese Audits werden europaweit typischerweise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.

Das Ziel der Audits ist:

  • gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
  • ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
  • Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für Wiederverwendung und Recycling.
  • Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck

Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.

 

Österreich als Vorbild

“Die österreichische Vorgangsweise kann in vielen Bereichen als vorbildlich bestätigt werden: Wir führen seit 2016 die nun von der EU geforderten Audits in Form der “Schad- und Störstofferkundung” bzw. der “Objektbeschreibung” durch. Als “Auditor” haben wir eine Fachperson definiert, nämlich die Rückbaukundige Person – der BRV hat schon weit mehr als 1000 Personen dazu ausgebildet! Auch die rahmenrechtliche Forderung, die Deponierung von verwertbaren Baurestmassen zu limitieren, ist durch das BMK erfolgt – die Deponierung von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter ist seit 2024 in Österreich verboten.”, so Martin Car, Geschäftsführer des BRV und gleichzeitig Vorsitzender der in Überarbeitung befindlichen ÖNORM B 3151 “Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode”. “Auch die in Überarbeitung befindliche Norm für den selektiven Rückbau wird wieder Vorbildfunktion für Europa aufweisen”, ist Car überzeugt. Neuerungen werden dabei die bessere Dokumentation von Schad- und Störstoffen betreffen, aber auch die Wiederverwendung von Bauteilen stärken. Damit wird nicht nur dem soeben publizierten Papier der Kommission entsprochen, sondern auch den Forderungen der EU-Taxonomieverordnung, die für den Rückbau 70% Verwertung für Abbruchmaterial verlangt.

Nähere Informationen sowie eine Zusammenfassung des EU Protokolls können unter www.brv.at abgerufen werden.

 

Rückfragehinweis:

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Univ.Lektor Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer
Karlsgasse 5, 1040 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at