Gips – warum er auf der Baustelle getrennt werden muss
Thema: Recycling / Baustoffe / Bauwirtschaft / Umwelt / Trockenbau
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Gipsplatten dürfen nicht mehr zum Bauschutt – sie müssen auf der Baustelle getrennt werden. Die Verantwortung liegt beim Bauherrn, natürlich ist jeder Bauausführende – ob Baumeister oder Trockenbauer – für die eigenen Abfälle verantwortlich. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) bietet dazu praxisbezogene Informationsmaterialien für Planer, für Bauherren, für den Trockenbau und für die Sammlung von Gipsabfällen. Jetzt zu reagieren ist deshalb wichtig, da mit Jahresende keine Deponierung von Gipsplatten mehr erlaubt ist und Deponien diese weder getrennt noch im Bauschuttcontainer annehmen werden. Um die Arbeit auf der Baustelle entsprechend umzustellen, ist Vorlaufzeit notwendig – daher jetzt handeln.
Recyclinggips-Verordnung verlangt Trennung
Ende 2024 wurde die Recyclinggips-Verordnung veröffentlicht – Sie bezweckt Gips sortenrein zu gewinnen und diesen möglichst hochwertig wieder als Baustoff zu verwerten. Daher wurde schon mit 1. April 2025 eine Trennpflicht für Gipsplatten vorgesehen:
- Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten);
- Gipsfaserplatten;
- Calciumsulfatestrich
Seit 1. April 2025 sind Gipsplattenabfälle getrennt zu erfassen und trocken zu lagern. Damit ist es nicht mehr erlaubt, Gipsplattenabfälle in eine Bauschuttmulde einzubringen. Es ist aber bis 31.12.2025 erlaubt, diese Abfälle in einer Baurestmassendeponie abzulagern. Ab 1.1.2026 ist eine Deponierung (auch von Kleinmengen) untersagt und muss einer Zwischenlagerung/Aufbereitung zugeführt werden.
Was muss auf der Baustelle gemacht werden
Die Trennpflicht gilt – analog zur Recycling-Baustoffverordnung – unabhängig der Menge, das heißt, bei Anfall dieses Abfalls. Der Bauherr und der Bauunternehmer sind für die Trennung und die trockene Lagerung der Abfälle, der Bauherr ist dabei zusätzlich für die Bereitstellung der Flächen verantwortlich!
Die Sammlung von Gipsplattenabfällen im Arbeitsbereich kann auf verschiedenen Wegen erfolgen bspw. mittels Abfallcontainer, Big Bags, Paletten, Schiebetruhen oder Schubkarren.
Je nach Baugröße und Logistikstruktur kann der Transport vom Entstehungsort zur Sammelstelle bspw. durch Aufzüge, Abfallrutschen, Plattenwagen, Stapler oder Kräne erfolgen bzw. auf kleinen Projekten auch händisch. Je nach Platzsituation kann die Sammlung dezentral (in Stockwerken) oder zentral (im Hof) durchgeführt werden. Die Sammlung hat trocken zu erfolgen, ein Eindringen von Regenwasser ist zu verhindern.
Die sortenreine Trennung dieser Gruppen ist entscheidend für die spätere Aufbereitung und Qualitätssicherung. Weiters ist eine Vermischung von Gipsplattenabfällen mit anderen Baustellenabfällen – wie etwa mineralischem Bauschutt, Dämmstoffen, Holz oder anderen Abfällen verboten und verhindert das Recycling. Wichtig: Der Bauherr und der Bauunternehmer haben die Trennung zu dokumentieren und die Dokumentation mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Diese muss auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
BRV unterstützt mit Information
Der BRV hat zum Thema Gips vier Informationsmaterialien schon im Vorfeld vorbereitet – diese können direkt beim BRV (www.brv.at) bestellt werden:
- Infofolder für Planer + Bauherren: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
- Infofolder für Sammler + Behandler: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
- Infofolder für Trockenbauer und Bauherren: “Verwertung von Gipsplattenverschnitt”
- Baustellenplakat “Gipsplatten richtig entsorgen”
Eine Neuauflage der o.a. Publikationen ist für Ende September/Anfang Oktober geplant.
Seminare zum Thema Baurestmassentrennung und -entsorgung werden ebenso angeboten.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss, Geschäftsführer
Ernst-Melchior-Gasse 24, 1020 Wien
01/504 72 89
brv@brv.at
www.brv.at
