Mitgliederinformation 07/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Diese Mitgliederinformation widmet sich insbesondere dem neuen „Clean Industrial Deal“ der Europäischen Kommission. Dieser fokussiert sich auf weitere Dekarbonisierung. Unter den Zielen findet sich auch die Kreislaufwirtschaft. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Wir möchten Sie an unsere BRV-Jahrestagung „Bringt ein Abfallende die Wende?“ am 14. Mai 2025, Wien, erinnern. Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, ersuchen wir Sie, dies nachzuholen. Das Thema Abfallende ist insbesondere in Zusammenhang mit der zu erwartenden Aushubverordnung für das Bauwesen von großem Interesse.

Bitte merken Sie sich auch den 2. Oktober 2025 vor: Der BRV feiert sein 35-jähriges Bestehen in Steyr/Oberösterreich. Neben spannenden Keynotes und Festreden erwartet Sie auch ein attraktives Rahmenprogramm. Details werden wir Ihnen wie immer im Wege der Mitgliederinformation rechtzeitig zusenden.

Auf folgende Veranstaltungen des BRV in Wien weisen wir hin:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2025

  1. Rechtliches

1.1 Entwurf der Aushubverordnung in Erwartung

Seitens des BMK wurde dieser Tage festgehalten, dass nach einer informellen Begutachtung der Aushubverordnung im vergangenen Herbst ein offizieller Begutachtungsentwurf noch vor dem Sommer 2025 zu erwarten ist.

Die Aushubverordnung soll mit einem (vorzeitigen) Abfallende für Bodenaushubmaterialien in Verbindung stehen. Die Verordnung soll damit jene Passagen im Bundesabfallwirtschaftsplan ersetzen, die derzeit auf dem wenig zufriedenstellenden Weg des BAWP Regelungen zu (Boden)aushub vorsehen.

Ein Inkrafttreten der Aushubverordnung ist nicht vor 2026 zu erwarten.

Aussagen zu diesem Thema werden Sie auch im Rahmen der BRV-Jahrestagung „Bringt ein Abfallende die Wende?“ am 14. Mai 2025 hören, welche Vorträge zum Abfallende (unter anderem durch einen Vertreter des BMK) und zu weiteren Themen enthält. Nähere Informationen können Sie dem beiliegenden Programm zur Jahrestagung entnehmen.

1.2  Erinnerung: Gipsabfälle sind ab 1. April zu trennen

Durch die Recyclinggips-Verordnung tritt mit 1. April 2025 die Trennung von Gipsplatten und anderen Gips-Abfällen in Kraft:

Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle sind vor Ort von anderen Abfällen in folgende drei Stoffgruppen zu trennen und trocken zu lagern:

  1. Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten
    mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten);
  2. Gipsfaserplatten;
  3. Calciumsulfatestrich

Hingewiesen wird, dass es sinnvoll ist, die getrennt erfassten Gipsabfälle einer Zwischenlagerung zuzuführen, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Rechtlich ist es allerdings auch möglich, bis 31.12.2025 diese Abfälle zu deponieren.

2. EU und Ausland

2.1 Recycling und „Clean Industrial Deal“

Die Europäische Kommission stellte Ende Februar den “Deal für eine saubere Industrie” für
Stärkung der Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU vor – Ziel ist, die Dekarbonisierung zu beschleunigen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern, stellte die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 den “Clean Industrial Deal” (auf Deutsch: “Deal für eine saubere Industrie”) vor.

Der “Clean Industrial Deal” soll die Dekarbonisierung in Europa in den nächsten Jahren beschleunigen und zugleich als starker Wachstumsmotor für die europäische Industrie wirken. Zusätzlich soll der Deal Unternehmen sowie Investorinnen und Investoren Sicherheit und Berechenbarkeit bieten. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden abgebaut und das Regulierungsumfeld effizienter gestaltet.

Kreislauffähigkeit ist ein wesentliches Element des Deals, um die begrenzten Ressourcen der EU optimal einzusetzen und Abhängigkeiten von Rohstofflieferanten aus Drittländern zu verringern.

Für den Erfolg der Industrie in der EU sind verschiedene wirtschaftliche Triebkräfte erforderlich, welche die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung über den “Clean Industrial Deal” nannte.

  • Niedrige Energiekosten
  • Ankurbelung der Nachfrage nach sauberen Produkten
  • Finanzierung der Energiewende
  • Kreislauffähigkeit und Zugang zu Rohstoffen
  • Global handeln
  • Den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften sichern

Zum Thema Kreislaufwirtschaft wird festgestellt, dass diese eine Priorität haben wird. Sie ist der Schlüssel zur Maximierung der begrenzten Ressourcen der EU, zur Verringerung der Abhängigkeiten und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit. Sie verringert die Abfallmenge, senkt die Produktionskosten, verringert die CO2-Emissionen und schafft ein nachhaltigeres Industriemodell, das der Umwelt zugutekommt und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Das Ziel des Clean Industrial Deal ist es, die EU bis 2030 zum Weltmarktführer in der Kreislaufwirtschaft zu machen.

Geplant ist, schon für 2026 einen Rahmen für die öffentliche Ausschreibung vorzulegen; dieser wird Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und europäische Präferenzkriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe der EU beinhalten. Die Anwendung durch die öffentlichen Auftraggeber wird dadurch vereinfacht werden. Dabei sollen zusätzlich Anreize für das private Beschaffungswesen geschaffen werden.

Indem die EU die Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt ihrer Dekarbonisierungsstrategie stellt, verbessert sie nicht nur die Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit wichtiger Materialien, sondern verringert auch Abhängigkeiten, da Materialien wiederverwendet, wiederaufbereitet und recycelt werden und länger in der Wirtschaft verbleiben.

Die Kommission wird im Jahr 2026 einen „Act“ zur Kreislaufwirtschaft verabschieden, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen wird, aufbauend auf den EU-Binnenmarkt.

Der Act wird den freien Verkehr von Kreislaufprodukten, Sekundärrohstoffen und Abfällen ermöglichen, ein höheres Angebot an hochwertigen Rezyklaten fördern und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen und Kreislaufprodukten anregen, während gleichzeitig die Rohstoffkosten gesenkt werden sollen.

Die Kommission wird die Kriterien für das „Ende der Abfälle“ harmonisieren, um den Übergang von Abfällen zu wertvollen Sekundärrohstoffen zu erleichtern, die erweiterte Hersteller-verantwortung zu vereinfachen, zu digitalisieren und gezielt auszubauen und die Nachfrage durch Kriterien für das öffentliche Beschaffungswesen zu steigern. Sie wird Anreize für die obligatorische Digitalisierung von Abrissgenehmigungen und Audits vor dem Abriss setzen.

Die Veröffentlichung des „Circular Economy Act“ wird für das 4. Quartal 2026 vorgesehen.

Zugleich hat die Kommission mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Unternehmen in der EU zu entlasten, ein Paket mit Änderungsvorschlägen zu Vorschriften über die Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen (CSRD), zur Taxonomie-Verordnung und weiteren vorgelegt. Als wichtige Änderung bei CSRD ist die Verschiebung der Berichtspflichten um 2 Jahre auf 2028 zu erwähnen, sowie die Reduktion der berichtspflichtigen Unternehmen.

2.2  EDA-Jahreskongress 2025

Der Europäische Abbruchverband EDA veranstaltet jährlich einen Kongress – dieses Jahr in Venedig.

Die Veranstaltung findet vom 12. – 14. Juni statt, wobei der Kongress selbst am Freitag, 13.6., abgehalten werden wird.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Nachhaltiger Rückbau, kontrollierter Abbruch
  • Asbestentsorgung
  • Chrom VI
  • Abbruch einer Hängebrücke
  • Abbruch durch Sprengen

Die Tagungsgebühren sind für Mitglieder des BRV ermäßigt (495 € anstelle von 595 €). Ein Umfangreiches Rahmenprogramm kann dazu gebucht werden.

Nähere Infos unter: EDA Annual Convention 2025 – EDA

3. Veranstaltungen

3.1 BRV-Tagung: Bringt ein Abfallende die Wende?

Am 14. Mai 2025 findet die BRV-Jahrestagung 2025 im Hotel DoubleTree by Hilton in Wien statt. Am Podium werden Vertreter der Auftraggeber, des BMK, der Planer, des OIB, der Bauwirtschaft, eines Rechtsanwaltbüros und der EQAR stehen. Folgende Themenblöcke werden behandelt:

  • Abfallende
  • Bauprodukte- & Taxonomieverordnung
  • Kreislaufwirtschaft

Das Thema Abfallende steht im Mittelpunkt der Tagung – dank RBV ist es für die beste Umweltqualität von Recycling-Baustoffen verwirklicht, für andere Bereiche, z.B.: Verwertung von Bodenaushub als Recycling-Baustoff, fehlt es. Auch für Gipsplatten wurde es für eingeschränkte Anwendungen definiert. Die Tagung soll hier aufzeigen, was geplant ist und wie die Umsetzung des Abfallendes zu erfolgen hat.

Nützen Sie die Möglichkeit, selbst und mit Ihren Mitarbeitern an der Tagung vertreten zu sein – und eventuell als Sponsor aufzutreten.

Das aktuelle Programm zur Tagung finden Sie in der Beilage.

3.2  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der BRV ist der größte Anbieter der notwendigen Kenntnisse, die eine Rückbaukundige Person im Sinne der ÖNORM B 3151 und der RBV benötigt. Wir führen auf unserer Homepage die einzige, umfassende Liste der Rückbaukundigen Personen Österreichs, die mehr als 300 Fachkräfte aufweist.

Der Kurs wird vom 2. bis 4. April 2025 im Hause des BRV in Wien angeboten. Inhalte sind rechtliche und technische Voraussetzungen, Arbeitssicherheit und Möglichkeiten, Materialien zu verwerten. Personen mit bautechnischer oder chemischer Ausbildung, die diesen Kurs besucht haben, können sich umgehend in die vom BRV geführte Liste der Rückbaukundigen Personen eintragen lassen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.

3.3  Workshop Schadstoffe: Erkunden, Erkennen und Beproben

Am 12. Mai wird in Wien erstmals ein Workshop Schadstoffe vom BRV angeboten!

Das Thema wird im Rahmen der notwendigen Erkundung von Gebäuden, aber auch für die Verwendung und Verwertung von Böden zunehmend wichtig.

Sie erfahren bei diesem BRV-Seminar, welche Schadstoffe häufig vorkommen, wie sie erkundet werden können und wie die Beprobung erfolgt. Das Ausschleusen von Schadstoffen ist Voraussetzung, um Abbruchmaterialien und Aushub einer Verwertung zuführen zu können.

Dieser Workshop ist die ideale Ergänzung zu unserem Angebot für Rückbaukundige Personen!

Anbei das Programm dieses neuen BRV-Seminars – wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

3.4  BRV-Seminar: Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien

Am 26. Mai bietet der BRV in Wien einen Vortrag zum Thema der neuen ÖNORM B 3141, die letztes Jahr erstmals aufgelegt wurde, an.

Bodenaushub wird in Österreich zu mehr als drei Viertel deponiert – obwohl in vielen Fällen eine Aufbereitung dieser Ressource zu einem Baustoff möglich ist. Der BRV erwartet sich, dass sich bei Nutzung dieser Möglichkeit die Recyclingquote am Bau mittelfristig verdoppeln wird und sich langfristig verdreifachen könnte.

Informieren Sie sich, welche Schritte notwendig sind, welche Optionen vorhanden sind als Ergänzung zur Herstellung von Recycling-Baustoffen aus anderen mineralischen Baurestmassen und wie diese Baustoffe zu bezeichnen und zu verwenden sind.

Ein Programm zum Seminar finden Sie in der Beilage.

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