MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 12/2024
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Deponieverordnungsnovelle veröffentlicht
Die Novelle der Deponieverordnung 2008, welche am 6. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl. II Nr. 243/2024) behandelt die Ablagerung von karbon- und glasfaserverstärkten Kunststoffen sowie die Definition von Bodenbestandteilen.
Im § 3 wird folgende neue Ziffer 9 a eingefügt:
„9 a Bodenbestandteile sind Bestandteile von Böden oder dem Untergrund, die entweder nach Ausheben oder Abräumen von nicht natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund oder durch die Behandlung (z.B. Nass- oder Trockensiebung, Zerkleinerung, Trocknung) von Aushubmaterial anfallen oder entstehen. Der Anteil anderer Materialien, zum Beispiel mineralischer Baurestmassen oder Schlacken, darf insgesamt nicht mehr als 5 Vol.-% betragen. Der Anteil an organischen Materialien, zum Beispiel Kunststoffe oder Bauholz, darf insgesamt nicht mehr als 1 Vol.-% betragen; dies gilt nicht für natürliche pflanzliche Bestandteile, zum Beispiel Pflanzenreste, Humus oder Wildholz in Wildbachsedimenten.“
Hinsichtlich der Ablagerung von karbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen wurden Übergangsbestimmungen in § 47 c neu gefasst: Abfälle von karbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffstäuben und -schlämmen und Abfällen von Gemischen von karbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffstäuben und Schlämmen können unter weiteren Voraussetzungen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 zulässig auf Massenabfalldeponien abgelagert werden. Abfälle von ausgehärteten karbon- oder glasfaserverstärkten Metall-Kunststoffverbund-Composite-Bauteilen, etc. können zerkleinert (maximal 1,5 m) unter gewissen Voraussetzungen bis 31. Dezember 2027 abgelagert werden. In weiteren vier Unterpunkten werden weitere Übergangsbestimmungen für karbon- oder glasfaserverstärkte Kunststoffe festgelegt.
1.2 Kompostverordnung in Begutachtung
Das BMK hat am 5.9.2024 einen Begutachtungsentwurf der Verordnung über Qualitäts-anforderungen Kompost und Komposterden aus Abfällen in Begutachtung gesendet.
Die Stammfassung der Kompostverordnung ist im Jahre 2001 erlassen worden und ist seither nicht novelliert worden! Als wesentliche Neuerungen sollen Qualitätsanforderungen für Komposterden aufgenommen werden, das sind Komposte, welche zur Erhöhung des mineralischen Anteils mit Bodenaushub gemischt werden und ebenfalls Produktstatus erhalten. Die Qualität des Produktes wird nicht nur durch die Schadstoffgrenzwerte sondern auch durch die Herstellung/Behandlung nach dem Stand der Technik bestimmt.
Produktstatus erhalten Komposte und Komposterden nur, wenn die Güteüberwachung, bestehend aus der Kompostuntersuchung und -beurteilung, sowie der Anlagenüberprüfung und -beurteilung „positiv“ abgeschlossen worden sind. Das Abfallende kann nur für die in der Kompostverordnung festgelegten Anwendungsbereiche erlangt werden.
Ausdrücklich ausgenommen werden soll die Eigenkompostierung im Hausgarten. Auch Kleinstanlagen, welche nur organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich, etc. und nicht mehr als 100 m³ Eingangsmaterial gleichzeitig am Standort lagern und nicht mehr als 25 Tonnen hergestellten Kompost pro Jahr weitergeben, werden ausgenommen.
Die Kompostverordnung soll eine Meldepflicht im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 enthalten. Dafür soll eine Meldeapplikation im EDM eingerichtet werden.
Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind bis Mitte Oktober 2024 möglich.
2. Technische Angelegenheiten
2.1 RVS 08.03.01 Erdarbeiten – Neuauflage
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr ist Herausgeberin der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, die den technischen Standard im Verkehrswesen wiedergibt. Mit 1. November 2024 wird die für den Tiefbau wichtige RVS 08.03.01 „Technische Vertragsbedingungen – Erdarbeiten“ neu aufgelegt. Die RVS regelt insbesondere die Ausführung von Erdarbeiten sowie die Prüfungen. Neu ist, dass der Anwendungsbereich, der bisher insbesondere Straßen, Eisenbahnen, Flugbetriebsflächen, Lärmschutzdämme umfasste, nunmehr auch den Wasserbau und den Siedlungswasserbau enthält.
Unter Erdarbeiten werden alle Arbeiten mit Boden und/oder Fels bzw. Recycling-Baustoffen bis auf die Höhe des Unterbauplanums bzw. des Erdbauplanums verstanden. Im Kapitel 5.4 „Herstellung von Dämmen und Schüttungen“ wird unter 5.4.1 Baustoffe auch Recycling-Baustoffe angeführt: 5.4.1.4 die Eignung von Recycling-Baustoffen sind gemäß RBV bzw. gemäß ÖNORM B 3140 bzw. BAWP gemäß ÖNORM B 3141 nachzuweisen. Im Anwendungsgebiet von Bahndämmen (Bahnkörper, Damm gemäß Abb. 1a) sind nur Recycling-Baustoffe mit Ziegel- oder Asphaltanteilen von maximal 5 M-% zulässig.
Damit ist auch die neue ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien in der zukünftigen RVS enthalten.
In Kapitel 5.8 Hinterfüllung und Überschüttung von Bauwerken wird ebenso auf Recycling-Baustoffe eingegangen: Unter 5.8.2.1 Regelbaustoffe werden auch rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen sowie gemäß ÖNORMen B 3132, B 3140 und B 3141 (< 5 M-% Feinanteile) angeführt.
In Kapitel 5.10 Verfüllung von Leitungsgräben und Überschüttungen von Leitungen (Rohre, Kabel) wird sinngemäß auf das oben dargestellte Kapitel 5.8.2 verwiesen.
Die RVS kann ab November bei der FSV unter www.fsv.at bezogen werden.
3. EU und Ausland
3.1 C & D Waste Management Protocol
Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.
Das Papier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.
Auf sechs Prozesse wird speziell hingewiesen:
- Identifizierung von Abfallströmen durch vorgelagerte Audits (vor Abbruch bzw. Renovierung)
Ziel dabei ist es, Potentiale qualitativ und quantitativ zu erfassen, gefährliche Substanzen zu erkennen und Abfallströme festzustellen. Speziell wird darauf verwiesen, dass sowohl planliche Studien als auch Begehungen sowie Probenahmen notwendig sind. Speziell geschulte Auditoren werden als wichtig angesehen.
- Selektiver Rückbau
Der selektive Rückbau soll die Rückgewinnung von Materialien, die Auslösung von gefährlichen Substanzen sowie die Abtrennung von wiederverwendbaren bzw. verwertbaren Substanzen vorsehen. Ein Abbruchplan soll dafür dienen.
- Abfalllogistik
Ziel ist die Minimierung von Transportdistanzen, Vermeidung von Staub und anderen Umweltrisken.
- Abfallbehandlung
Es ist speziell auf die Abfallhierarchie verwiesen, die gesichert eingehalten werden soll. Dabei wird insbesondere auf die Wiederverwendung vor Ort oder off-site eingegangen.
- Qualitätsmanagement
Die Qualität soll in allen Stadien (Audits, Rückbau, Logistik, Abfallbehandlung) sichergestellt werden. Dies bedeutet einerseits Monitoring, Dokumentation, Zertifizierungen bis hin zum Produktstatus und Abfallendekriterien.
- Politisches Umfeld
Das Protokoll enthält Empfehlungen für Behörden für das Entwickeln von entsprechenden Strategien, Regulativen und Mechanismen zur verbindlichen Einhaltung von Vorschriften.
In dem ca. 90 Seiten starken Papier wird anfangs darauf verwiesen, dass die Wiederverwendung und die Vorbereitung für Recycling nicht ausreichend in den Mitgliedsstaaten implementiert sind. Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:
- Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
- Selektiver Rückbau
- Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
- Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
- Abfall-Logistik
- Abfall-Aufbereitung
- Qualitätsmanagement
- Rahmenrechtliche Anforderungen
Dabei wird festgehalten, dass vorauseilende Audits für Rückbau und Renovierung zwischen-zeitlich in vielen Ländern Eingang gefunden haben. Diese bilden die Basis für qualitative und quantitative Aussagen zu Bauabfällen.
Ein Kapitel widmet sich der Renovierung, die als bessere Lösung für viele Fälle empfohlen wird. Eine Hilfestellung dazu soll das digitale Gebäudebuch liefern.
Ein weiteres Kapitel widmet sich den Audits. Diese Audits werden auch europaweit typischer-weise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.
Das Ziel der Audits ist es,
- gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
- ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
- Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für eine Wiederverwendung und Recycling.
- Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck
Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.
Die Anforderung an den Auditor ist einerseits hinsichtlich der Qualifikation andererseits hin-sichtlich der Ausbildung/Weiterbildung festgelegt. Hinsichtlich Unabhängigkeit wird dessen Neutralität und Unabhängigkeit verlangt, insbesondere vom Ausführenden bzw. Abbruch-unternehmen.
In einem weiteren Kapitel wird der selektive Rückbau im Detail erläutert. Dieser soll mit einem Abbruchplan, der prozessorientiert gestaltet sein soll, beginnen. Ebenfalls als führendes Beispiel wird der österreichische Standard ÖNORM B 3151 hinsichtlich der Liste der Störstoffe ange-sprochen.
Hinsichtlich Abfall-Logistik wird insbesondere auf kurze Distanzen für den Baurestmassen-transport eingegangen.
Hinsichtlich der Abfallbehandlung wird auf vor-Ort und Wiederverwendung auf anderen Baustellen hingewiesen. Die Vorbereitung für die Wiederverwendung ist massiv zu stärken, ein Markt für diese Produkte ist zu etablieren. Als Beispiel wird dazu Schweden angeführt, die eine Datenbasis für gebrauchte Produkte anbieten.
Im Schlusskapitel wird auf rahmenrechtliche Bedingungen eingegangen. So wird empfohlen, für die Wiederverwendung von Materialien entsprechende harmonisierte europäische Normen oder EADs im Sinne der Bauproduktenverordnung zu initiieren. Die Limitierung der Deponierung bzw. ein Verbot der Deponierung sind starke Instrumente, um den Markt für Recycling-Produkte zu stärken. Darüber hinaus werden wirtschaftliche Instrumente wie Steuern (Deponieabgaben, Verbrennungsabgaben), Pfandabgaben sowie ausführliche Erzeugerverantwortungen angeführt. Weiters wird auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibungen zur Verwendung von Recycling-Baustoffen bzw. der Wiederverwendung von Bauelementen eingegangen.
Das EU C&D Waste Management Protocol kann kostenfrei im Internet unter der Adresse
EU Construction & Demolition Waste Management Protocol including guidelines for pre-demolition and pre-renovation audits of construction works – Publications Office of the EU (europa.eu) bezogen werden.
Eine deutsche Fassung wird voraussichtlich bis Jahresende zur Verfügung stehen.
4. Veranstaltungen
4.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling, 19.9.2024, Wien
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet als nächste Veranstaltung ein Tagesseminar für die Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Betrieben an. Zentraler Inhalt ist die Annahme, die Produktion und der Vertrieb von Recycling-Baustoffen.
Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal sind natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
4.2 Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen, 2.10.2024, Wien
Dieses Grundlagen-Seminar stellt die rechtlichen, aber auch technischen Anforderungen beim Umgang mit Aushubmaterial und Baurestmassen auf der Baustelle dar. Von der richtigen Vorbereitung (Genehmigung, Bescheide) über die richtige Umsetzung (RBV, BAWP) bis hin zur Deponierung (DVO) und Recycling (RBV, BAWP) erhalten sowohl Einsteiger als auch Praktiker einen guten Ein- und Überblick.
Besonderer Fokus liegt in diesem Seminar, das von Praktikern für Praktiker angeboten wird, auf den Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis.
Detailinformationen und Anmeldeformular im beiliegenden Seminarfolder.
4.3 Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung, 9.10.2024
Baustellenaushub fällt bei jeder Baustelle an. Das Seminar stellt die Möglichkeiten der Ausschreibung, die Probenahme samt Beurteilung sowie die Verwendung unter Berück-sichtigung der ökologischen und ökonomischem Vorgaben vor. So lernen Sie die gesetzes-konforme Vorgangsweise, egal ob auf Kleinbaustelle oder bei Massenaushub, kennen.
Das Seminar findet in Wien statt, mit der Möglichkeit zur Teilnahme via Web.
Für Ihre Anmeldungen benutzen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Detailfolder.
5. Wissenswertes
5.1 Statusbericht 2024 zum BAWP
Das BMK hat vor kurzem den Statusbericht 2024 für das Referenzjahr 2022 mit dem Titel „Die Bestandsaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich“ publiziert. Die Publikation wurde von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes erstellt und enthält Aussagen zu Gesamtabfall-aufkommen und -behandlung sowie zu Abfallaufkommen und -behandlung ausgewählter Abfallströme (Umfang ca. 280 Seiten).
Das Abfallaufkommen Österreichs lag im Jahr 2022 bei rund 73,9 Mio. Tonnen (70,7 Mio. Tonnen Primärabfälle, 3,2 Mio. Tonnen Sekundärabfälle). Während die Abfälle ohne Aushubmaterialien gegenüber 1990 nur marginal (+3,4 %) gestiegen sind, gab es bei den Aushubmaterialien einen signifikanten Anstieg (rund 190 %).
Im Jahr 2022 sind die Mengen an Aushubmaterialien mit rund 43,8 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr hingegen leicht gesunken (-5 %).
Im Jahr 2022 betrug das Pro-Kopf-Abfallaufkommen ohne Aushubmaterialien 3.319 kg. Die Abfälle mineralischen Ursprungs (ohne Metalle) betragen 56,1 Mio. Tonnen, die sich überwiegend aus Aushubmaterialien (43,8 Mio. Tonnen) sowie aus Bau- und Abbruchabfällen (9,1 Mio. Tonnen) sowie übrige Abfälle (1,8 Mio. Tonnen) zusammensetzen.
Somit machen Aushubmaterialien 59 % aller angefallenen Abfälle im Jahr 2022 aus, Bau- und Abbruchabfälle 16 %.
Insgesamt waren im Jahre 2022 österreichweit rund 3.400 Abfallbehandlungsanlagen gemeldet, davon 959 für mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie 14 für mit Schadstoffen verunreinigten Böden. Demgegenüber stehen 1.158 Deponien!
Im Bereich des Bauwesens werden 170 stationäre Baustoff-Recycling-Anlagen im Bericht ausgeworfen (sowie 789 mobile Anlagen). Aufgrund der unterschiedlichen Genehmigungspraxis werden die meisten stationären Anlagen in Tirol (!) mit 52, gefolgt von Niederösterreich (40) sowie Oberösterreich und Salzburg (je 19) verzeichnet.
2022 wurden in stationären und mobilen Anlagen rund 13 Mio. Tonnen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle und Aushubmaterialien behandelt, darunter:
- Betonabbruch – 3,2 Mio. Tonnen
- Bauschutt – 2,4 Mio. Tonnen
- Asphalt – 1,9 Mio. Tonnen
- Aushubmaterial (A2) – 1,5 Mio. Tonnen
- Aushubmaterial Kleinmengen – 0,8 Mio. Tonnen
Als Output dieser Anlagen werden 12,9 Mio. Tonnen angeführt: 10,2 Mio. Tonnen Recycling-Baustoffe, davon rund 84 % der Qualitätsklasse U-A, 2 % der Qualitätsklasse U-B, 1 % der Qualitätsklasse B-B. Hinsichtlich der Qualitätsklassen nach BAWP weiters 10 % der
Qualitätsklasse A2 und 2 % der Qualitätsklasse A2-G. Der Rest verteilt sich auf die weiteren Qualitätsklassen.
Für die Aufbereitung verunreinigter Aushubmaterialien gibt es in Österreich 14 Anlagen, wovon 10 Anlagen nach mikrobiologischen Verfahren, 4 Anlagen nach chemisch-physikalischen Verfahren arbeiten. Insgesamt wurden 403.000 Tonnen mit Schadstoffen verunreinigter Aushubmaterialien im Jahre 2022 aufbereitet.
Hinsichtlich Deponierung wurden im Jahre 2022 28,3 Mio. Tonnen abgelagert. Die freie Restkapazität ist etwa sechsmal so groß. Alleine 980 Bodenaushubdeponien standen 2022 zur Verfügung.
Bei den gefährlichen Abfällen bildet Asbestzement immer noch einen Anteil von 5,1 % am gefährlichen Abfall (76.900 Tonnen). Verunreinigte Aushubmaterialien 4,3 % (65.400 Tonnen). Die meisten Ausstufungen erfolgten für ölverunreinigtes Aushubmaterial (180.000 Tonnen, gefolgt von Bodenbestandteilen aus chemisch-physikalischer oder mechanischer Behandlung (107.000 Tonnen) und sonstigem verunreinigtem Aushubmaterial (102.000 Tonnen).
Im Jahre 2022 wurden rund 108.000 Tonnen Straßenkehricht erfasst und damit mehr als in den beiden Vorjahren, wovon 21.000 Tonnen in Behandlungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle Eingang fanden.
Im Jahre 2022 fielen rund 11,5 Mio. Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle (ohne Aushubmaterialien,…) an. Diese Menge entspricht rund 1.300 kg pro Einwohner. Das Aufkommen setzt sich zusammen aus
- Bauschutt – 3,7 Mio. Tonnen
- Straßenaufbruch – 0,7 Mio. Tonnen
- Betonabbruch – 4,2 Mio. Tonnen
- Gleisschotter – 0,3 Mio. Tonnen
- Asphalt – 2,0 Mio. Tonnen
- Baustellenabfälle – 0,5 Mio. Tonnen
Gips wird mit 67.000 Tonnen angeführt. Insgesamt kommen 8,9 Mio. Tonnen in Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle und 1,0 Mio. Tonnen auf die Deponie. 86 % des Deponieguts entfällt dabei auf Bauschutt, 7 % auf Gips sowie 5 % auf Asphalt.
Bei den Aushubmaterialien fallen überwiegend die Qualitätsklasse A2 (13,5 Mio. Tonnen), Kleinmengen ohne Ausweisung der Qualitätsklasse (10,3 Mio. Tonnen) sowie Aushubmaterial der Qualitätsklasse BA (8 Mio. Tonnen) und Aushubmaterial der Qualitätsklasse A1 (3,3 Mio. Tonnen) an. Vom gesamten anfallenden Aushubmaterial werden 3,9 Mio. Tonnen behandelt, 0,9 Mio. werden für die Rekultivierung verwendet und 8,4 Mio. Tonnen gehen in die Untergrundverfüllung. 58,1 % aller anfallenden Aushubmaterialien wurden 2022 deponiert!
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