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Mitgliederinformation 03/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 3/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.

Besonders hinweisen möchten wir auf das neue Kennwort, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (Der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert.)

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg:

19.02.2026 (Wien)

04.03.2026 (Linz)

Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ (Wien):

14. bis 16. April 2026

15. bis 17. September 2026

24. bis 26. November 2026

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

07.05.2026 (Wien)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2026

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Kompostverordnung in Überarbeitung

Seitens der Regierung ist derzeit ein Entwurf einer Novelle der Kompostverordnung in Abstimmung. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus 2001 (BGBl. II 292/2001).

Der Anwendungsbereich regelt das Ende der Abfalleigenschaft und Qualitätsanforderungen an Komposte oder Komposterden. Komposte und Komposterden aus Abfällen dürfen nur dann als Produkte in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Das Abfallende für Kompost und für Komposterde („Komposterde“ ist ein gemäß dieser Verordnung hergestelltes Produkt, das aus Mischkomponenten (die wiederum aus Kompost und Bodenaushub bestehen) und gegebenenfalls Zuschlagstoffen besteht.) wird getrennt festgelegt.

Anwendungsbereiche für Komposte und Komposterden sind:

  1. Landwirtschaft
  2. Hobbygartenbau,
  3. Gärtnerei und Gartenbau,
  4. Forstwirtschaft,
  5. Landschaftsbau, Rekultivierung und Landschaftspflege inklusive Rekultivierungsschichten in Freizeitanlagen,
  6. Deponierekultivierung,
  7. Biofilter (nur für Komposte),
  8. Komposterdenherstellung (nur für Komposte)

Die Bezeichnung der Komposterden hat wie folgt zu lauten:

  • „Qualitätskomposterde A+/A1“,
  • „Qualitätskomposterde A/A1“,
  • „Klärschlammkomposterde KS/A1“,
  • „Komposterde A+/A2“,
  • „Komposterde A/A2“ oder
  • „Klärschlammkomposterde KS/A2“

Gedacht ist, dass die Verordnung in zwei Jahren in Kraft treten soll.

2. Technische Angelegenheiten

2.1  ÖNORM B 1131 „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken“ in Begutachtung

Diese Norm soll die ÖNORM L1131 aus 2010 ersetzen – die Änderung von „L“ auf „B“ soll die Bekanntheit im Bauwesen unterstützen.

Die Begrünung ist integraler Bestandteil des Bauwerks und kann damit nicht losgelöst betrachtet
werden.

Die Norm gilt für die Planung, Ausführung und Erhaltung von ausdauernden (mehrjährigen) Begrünungen von Dächern und Decken im Außenraum. Auch Recycling-Baustoffe im Form von Ziegelsplitt der Klasse U-A oder von Gemischen mit Ziegelsplitt sind als Schüttstoffe zugelassen (der ÖNORM-Entwurf weist dabei auf die Richtlinien für Recycling-Baustoffe). Speziell wird darauf verwiesen, dass Materialien aus Betonrecycling für Drainschichten nicht Verwendung finden dürfen, um Kalkhydratbildungen und Versinterungen in Dachabläufen und Rohrleitungen auszuschließen). Nach Tab. 2 kann Recycling-Ziegelsplitt mit einer Körnung von 2/12 bis 8/11 verwendet werden.

Die Neuerungen betreffen insbesondere:

  • Anpassung des Anwendungsbereiches (Einschränkung auf mehrjährige Begrünung;
    Ausschluss von gewerblichen und landwirtschaftlichen Produktionen; Beschränkung auf
    eine definierte Mindestdachflächengröße sowie Erhöhung der maximalen Dachneigung
    und der Dicke des durchwurzelbaren Raumes)
  • Die Begrünungskategorie „reduzierte Extensivbegrünung“ wurde gestrichen
  • Die Eignungs- und Kontrollprüfung zur Untersuchung von Dachbegrünungsmaterialien
    wurden präzisiert
  • Diverse informative Anhänge wurden aufgenommen
    Stellungnahmen können bis 12. Februar an das ASI gerichtet werden.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich

Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).

Das BRV-INTERN steht nur den Mitgliedern des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes zur Verfügung und enthält Protokolle der Mitgliederversammlung, Rundschreiben und GSV-Dokumente (Betriebsbuch, Ergebnisbuch, Überwachungsübereinkommen etc.).

4. Veranstaltungen

4.1 Workshop „Abfallbilanz“ – vom EDM bis ZAReg

Seien Sie dabei am 7. Mai 2026 beim BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“, bei dem wichtige Themen wie die Bodenaushubverordnung behandelt und erörtert werden.

Mitgliedsbetriebe können zu vergünstigten Konditionen teilnehmen. Das vorläufige Programm inkl. Anmeldeformular liegt zu Ihrer Information bei.

Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.

Eckpunkte:
Termin: 7.5.2026, 9.30 h bis 14.30 h
Ort: Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien
BRV-Mitgliederversammlung: ab ca. 15 h
GSV-Mitgliederversammlung: ab ca. 17 h

4.2 Save the Date! „BRV-Tag“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV und GSV

Diese anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 wird an 2 x 3 Kurstagen abgehalten und vermittelt die wesentlichen Inhalte zur Abfallannahme und Eingangskontrolle bei Bodenaushub-, Inertabfall- und Baurestmassendeponien, aber auch Baurestmassenverwertungs- und sortieranlagen.

Diese Kursmaßnahme ist für die Leitung (inkl. Stellvertretung) der Eingangskontrolle von Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien bestimmt, ist aber auch sehr gut für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen geeignet.

Der in Wien stattfindende Kurs findet vom 9.-11. März (Teil 1) und vom 18.-20. März (Teil 2) statt.

Anmeldungen können direkt beim ÖWAV, Isabella Seebacher, ÖWAV, Tel.: 01/535 57 20-82, E-Mail: seebacher@oewav.at, vorgenommen werden. Der Anmeldeschluss ist mit 9. Februar festgelegt.

4.3. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Auch heuer bietet der BRV wieder den Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ für Rückbaukundige Personen an.
Der erste Termin findet von 14. bis 16. April 2026 in Wien statt.
Weitere Termine sind für September und November, ebenfalls in Wien, geplant.

Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeit finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

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