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Mitgliederinformation 04/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 4/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über
Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.

Besonders möchten wir auf den am 7. Mai im Hotel Savoyen Vienna stattfindenden BRV-Tag hinweisen, der sich dem Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“ widmet. Im Rahmen dieser
Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen. Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Mitgliederinformation.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu folgenden Veranstaltungen des BRV an:

Ausbildungskurse „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb

BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“

BRV-Workshop “Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg” in Linz in Planung!
(findet nur bei entsprechender Nachfrage/Mindestteilnehmeranzahl statt)

  • 18.05.2026 (Linz)

BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 04/2026

1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1 BRV nimmt Stellung zu Aushubverordnung

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat seit Jahren eine Aushubverordnung angeregt und gab nach Vorlage des offiziellen Entwurfes zeitgerecht im Februar eine Stellungnahme dazu ab.

Kernpunkte der Stellungnahme war eine generelle Begrüßung der Verordnung, da damit die größte Abfallfraktion, nämlich der Bodenaushub, einer verordnungskonformen Verwertung zugeführt werden kann – und dies unter gewissen Voraussetzungen mit einem Abfallende.

Um eine breite praktische Akzeptanz sicherzustellen, ist der bürokratische Aufwand verhältnismäßig zu gestalten und die Anwendung so einfach und unbürokratisch wie möglich zu
halten. Dazu schlug der BRV einige Maßnahmen vor. Vorschläge gingen dabei insbesondere zu den Themen Rekultivierung, Verwertung von Recycling-Baustoffen in und über dem
Grundwasser, zur Abfallchemischen Aufsicht, zum Abfallende/Produktlager und zu den EDMBuchungen. Auch ist das Verhältnis zwischen Aushubverordnung und Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu klären bzw. sind Klarstellungen in den Anhängen notwendig.

Seitens des BRV wird die Aushubverordnung sowie die BRV-Stellungnahme im Detail im Rahmen
des BRV-Tages am 7. Mai 2026 (siehe auch Pkt. 5.1. der Mitgliederinformation) durch DI (FH) Tristan Tallafuss vorgestellt werden.

1.2 Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Mit BGBl. I 6/2026 wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht. Damit werden u.a. das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen und das
Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das CBCR-Veröffentlichungsgesetz geändert.

Ziel des Gesetzes ist es, Finanzmarktteilnehmenden die Informationen, die sie nach anderen
Unionsrechtsakten benötigen, zu geben.

Der Anwendungsbereich wird auf alle großen Kapitalgesellschaften und mittelgroße
kapitalmarktorientierte Unternehmen erweitert. Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird erweitert und durch verbindliche Standards unionsweit harmonisiert.

2. Technische Angelegenheiten

2.1 Annahmekriterien für KMF bei Fa. Knauf

Bei künstlichen Mineralfasern (KMF) handelt es sich um synthetisch hergestellte, anorganische Fasern (insbesondere Glaswolle oder Steinwolle). Aufgrund der Faserdimension und der
unzureichenden Biolöslichkeit können sich ältere Mineralwollen bei einer Faserfreisetzung negativ auf die Gesundheit (Atemwege, Haut) auswirken.

Hinsichtlich der Zuordnung von künstlichen Mineralfasern zu einer Abfallart ist zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zu unterscheiden. KMF-Abfälle sind auf der Baustelle von anderen Abfällen zu trennen. Diverse Leitfäden (WKO, Ministerium) geben weitere Handlungsanweisungen.

Mit 1. Jänner 2027 tritt ein Deponierungsverbot für diese Abfälle in Kraft.

Die Fa. Knauf errichtet in Kärnten eine entsprechende Verwertungsanlage, die rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Deponieverbotes ihren Betrieb aufnehmen soll und sowohl Glaswolle als auch Steinwolle verarbeiten wird. Um auf der Baustelle die notwendige Trennung erreichen zu können, ist die Information/Schulung der Mitarbeitenden sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang wird auf ein aktuelles Dokument hingewiesen (Stand Jänner 2026), welches die Annahmekriterien für die neue Verwertungsanlage kurz erläutert. Wir senden Ihnen diese Unterlage gerne auf Anforderung zu.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-INTERN: Neues Passwort erforderlich

Wir möchten Sie auf das neue Kennwort hinweisen, das notwendig ist, wenn Sie Informationen aus dem BRV-INTERN abrufen wollen (darunter auch das Archiv der BRV-Mitgliederinformationen): Verwenden Sie bitte ab sofort das neue Passwort: Baustoff26 (der Benutzername „brintern“ bleibt unverändert).

4. EU und Ausland

4.1 End of waste – aktuelle Entwicklung in Europa

Das Joint Research Center (JRC) der EU arbeitet im Namen der Kommission an einer europäischen Abfallenderegelung – der BRV informierte schon mehrfach im Rahmen der Mitgliederinformation.

Nunmehr wurde die für März vorgesehene Präsentation der von JRC erarbeiteten Grundlagen auf Juni verschoben. Am 12. Juni soll nun eine finale Präsentation der technischen Entwürfe für eine Abfallenderegelung für mineralische Baurestmassen im Rahmen eines Stakeholdermeetings stattfinden.

Der BRV hat sich intensiv bei den bisherigen Veranstaltungen eingebracht und schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Wir werden auch bei dieser Veranstaltung mitwirken und uns für die Recyclingwirtschaft im Bauwesen einbringen.

Weiteres wird Ihnen in den kommenden Mitgliederinformationen zusammengefasst präsentiert
werden.

5. Veranstaltungen

5.1 BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“ am 7.5.2026 inkl. Mitgliederversammlung BRV/GSV

Der BRV lädt zum Austausch „Kreislaufwirtschaft am Bau“ ein und heißt Sie herzlich am 07. Mai 2026 im Hotel Savoyen Vienna willkommen.

Im Rahmen dieser Fachtagung diskutieren Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis aktuelle Entwicklungen rund um Recycling-Baustoffe, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Anwendungen im Bauwesen.

Auf dem Programm stehen unter anderem Beiträge zu Dachbegrünung, dem Forschungsprojekt UPCRETE! sowie Einblicke in kommende gesetzliche Änderungen – etwa zur Deponieverordnung und zur zukünftigen Nutzung von Materialien aus dem Abbruch.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über aktuelle Trends, rechtliche Entwicklungen und praktische Lösungen der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu informieren, sich mit
Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis mitzunehmen.

Im Anschluss finden die Mitgliederversammlungen des BRV und GSV statt.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem folgenden Link entnehmen: https://brv.at/brv-tag-kreislaufwirtschaft-am-bau/

5.2. Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“, Wien

Die Recycling-Baustoffverordnung sieht eine verantwortliche Person rechtlich zwingend vor:
Die „Rückbaukundige Person“ hat bei kleineren und mittleren Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen, eine Objektbeschreibung zu erstellen und ist auch für eine schriftliche Rückbaudokumentation verantwortlich.

Der BRV bietet einen speziell für den Abbruch zusammengestellten Ausbildungskurs an, bei dem Vertreter der Behörde, der Prüfanstalten und der Bauwirtschaft notwendiges Wissen über Umweltrecht, Bauchemie, Abbruch und Verwertung vortragen.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung und unter der Voraussetzung einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste der Rückbaukundigen Personen, die der BRV für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, gestellt
werden.
Dieser Kurs findet bereits in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des BRV statt.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-abbrucharbeiten-rueckbaukundige-person-37/

5.3. Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme – Produktion – Vertrieb

Der nächste BRV-Eingangsleiterkurs findet am 29. April 2026 in Linz statt.

Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/eingangsleiter-baustoff-recycling-16/

5.4. BRV-Ausbildungskurs Recycling-Fachperson, Wien

Am 19./20. Mai findet in Wien ein 2-tägiges Seminar für Recycling-Fachpersonal statt.

Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der neuen Recycling-Baustoffverordnung. Die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation sowie die neuen Verpflichtungen, erfordern qualifiziertes Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling Anlagen.

Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm oder dem Link: https://brv.at/events/ausbildungskurs-recycling-fachperson-13/

Beilagen

  • Folder BRV-Tag „Kreislaufwirtschaft am Bau“
  • Folder Ausbildungskurs Abbrucharbeiten/Rückbaukundige Person
  • Folder Eingangsleitung Baustoff-Recycling
  • Folder Ausbildungskurs Recycling-Fachperson