Mitgliederinformation 02/2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 2/2026, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Neues im Bereich des Baustoff-Recyclings gibt.
Nützen Sie die ersten Veranstaltungen dieses Jahres und melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter dazu an:
Veranstaltungen des BRV:
19.02.2026 Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg (Wien)
04.03.2026 Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg (Linz)
Weiters möchten wir darauf verweisen, dass wir auch Firmenseminare – z.B. zum Thema Rückbaukundige Person – anbieten – kontaktieren Sie uns diesbezüglich bei Interesse.

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2026
- Rechtliche Angelegenheiten
1.1 Begutachtungsentwurf über die Verwertung und das Abfallende bestimmter Aushubmaterialien
Wir erinnern an unsere Mitgliederinformation Nr. 1/26, bei der wir im Detail auf den Begutachtungsentwurf der Aushubverordnung (inklusive Abfallende) eingegangen sind. Zwischenzeitlich gab es Gespräche mit anderen betroffenen Wirtschaftsvertretungen. Generell wird der Entwurf positiv gesehen, wenngleich der BRV dazu umfassend Stellung beziehen wird.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen dazu bis 10. Februar auf. Sollten Sie selbst eine Stellungnahme abgeben wollen, senden Sie uns diese bitte in „CC:“.
1.2 Asbest: Grenzwertverordnung novelliert
Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10.000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz geführt werden.
Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen seit 31.12.2025 nur noch von ermächtigten Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden. Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber gelten als ermächtigt, wenn sie in der dafür eingerichteten Liste eingetragen sind.
Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber dürfen derzeit Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten auch ohne Eintrag in der Liste durchführen, wenn sie bis spätestens 31.3.2026 die Unterlagen zur Eintragung in die Liste übermitteln.
Liste der Ermächtigten Einrichtungen (PDF, 0,1 MB)
Zur Aufnahme in die Liste der Ermächtigten Unternehmen haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber acht Wochen vor dem erstmaligen Beginn der Abbruch- oder Asbestsanierungs-arbeiten einen Nachweis für die Einhaltung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der Exposition von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 26 Abs. 2 Grenzwerteverordnung 2025 (GKV) vorzulegen.
Dieser Nachweis ist schriftlich an die Adresse: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeits-inspektorat, Abteilung VIII/A/1 – Bau und Bergwesen, Administration, Stubenring 1, 1010 Wien oder per E-Mail an die Adresse: viiia1@sozialministerium.gv.at zu richten.
Als Hilfestellung steht den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern ein Infoblatt der Arbeitsinspektion zur Verfügung.
1.3 Bundesvergabegesetz novelliert
Mit 30. Dezember 2025 wurde das Bundesvergabegesetz novelliert. Näheres können Sie dem BGBl. I 121/2025, veröffentlicht im Rechtsinformationssystem des Bundes, entnehmen.
2. Technische Angelegenheiten
2.1 Öko-Daten zur LB-VI
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) gibt die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) seit Jahrzehnten heraus. Diese bildet ein Standard-Ausschreibungswerk nach ÖN A2063, welches im Tiefbau fast ausschließlich von den Auftraggebern verwendet wird. Zu dieser standardisierten Leistungsbeschreibung werden auch zusätzliche Softwareprodukte über die FSV angeboten (u.a. ein Prüfbuch, welches relevante Prüfungen nach RVS, ÖN, DIN etc. projektspezifisch auswirft.)
Die “Öko-Daten zur LB-VI” ermöglichen eine Verbindung klimarelevanter Daten und Positionen der LB-VI herzustellen. Durch die Beurteilung von Treibhausgas-Äquivalenten wird eine ökologische Richtbewertung eines Projekts mithilfe des Leistungsverzeichnisses über gängige Bausoftwareprogramme möglich.
Die neu erstellten Öko-Daten umfassen Positionskennwerte im ÖNORM A 2063:2021-Datenformat “.onpr”, welche in der Bausoftware zur LB-VI, Version 7, eingelesen werden können, eine Positionsliste, eine Artikelliste und K7-Formblätter. Eines der K7-Formblätter enthält eine exemplarische Bedarfsmengenermittlung für “wesentlich” ausgewiesene Positionen in der Positionsliste. Die LB-VI ist nicht enthalten und muss separat erworben werden (Link).
Die Positionsliste stellt die im aktuellen Scope enthaltenen LB-VI-Elemente (LG, ULG, Pos) bis auf Positionsebene dar.
Die Artikelliste enthält die verwendeten Artikel mit Kategorie, Mengeneinheit und Kennwerte inkl. Zuordnung zum Referenzbaustoff des zugrundeliegenden Öko-Datenkatalogs.
Derzeit funktionieren die Öko-Daten bei der LB-VI, Version 7.
Die LB-VI, Version 7, ist bei den Öko-Daten nicht enthalten und muss separat erworben werden.
3. EU und Ausland
3.1 BRV-Stellungnahme zu Grenzwertvorschlägen von JRC
Das Joint Research Center erarbeitet im Auftrag der Kommission derzeit einen Technischen Bericht über EU-weit einheitliche Vorgangsweisen für Recycling-Baustoffe, insbesondere für deren Abfallendeeigenschaften.
Nachdem der BRV schon im Herbst 25 im Rahmen einer offiziellen Stakeholder Konsultation Stellung bezogen hat, wurde zu Jahresende überraschenderweise zu einem weiteren Workshop eingeladen, an dem der BRV erneut teilnahm. Bei diesem wurden – erfreulicherweise unter teilweiser Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen – Details zu den Parametern und Grenzwerten für die Umweltverträglichkeitsbestimmung bekannt.
Stellungnahmemöglichkeit wurde bis 16. Jänner 26 eingeräumt, die seitens des BRV rechtzeitig mit 14. 1. 2026 genutzt worden war.
Hauptpunkte der BRV-Stellungnahme waren die Forderung nach Einbeziehung des Asphaltes in die Abfallenderegelung (die seitens JRC von Anfang an negiert wurde), ein einheitliches und erprobtes Prüfverfahren (Anm.: Derzeit werden 2 unterschiedliche Prüfverfahren vorgesehen, die beide zur Anwendung kommen müssen) und die Einbeziehung des Themas Boden in die Abfallenderegelung.
Im Detail wurde dann auf die Parameter und Grenzwerte eingegangen.
JRC kündigte an, im März eine finale Fassung der chemischen Analysevorschriften inklusive Parameter und Grenzwerte vorlegen zu wollen. Der BRV wird Sie darüber detailliert informieren.
3.2 EDA-Annual Convention 10.-12. 6. 2026
Der europäische Abbruchverband EDA veranstaltet jährlich eine Zusammenkunft relevanter Vertreter aus der Abbruchbranche. Dieses Jahr findet das EDA-Annual Convention in Dublin/Irland vom 10. bis 12. Juni 2026 statt. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: www.europeandemolition.org/convention
Hinweis: Sollten Sie Interesse haben oder mehrere Personen anmelden wollen, informieren Sie davor die BRV-Geschäftsstelle. Für Gruppen ab 5 Personen pro Land gibt es Ermäßigungen, die wir gerne koordinieren.
4. Veranstaltungen
4.1 Workshop „Abfallbilanz“ – vom EDM bis ZAReg
Am 19.2.2026 (in Wien) und 4.3.2026 (in Linz) veranstaltet der BRV – rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März, an dem die Abfallbilanz für 2025 vorliegen muss – die nächsten Workshops „Abfallbilanz – vom EDM bis ZAReg“ für Recycling-Betriebe.
Anmeldemöglichkeit und weitere Infos zu beiden Terminen können Sie dem beigefügten Programmfolder entnehmen.
4.2 ÖWAV-BRV Ausbildungskurs „Eingangsleitung Boden-, Baurestmassen-, Inertabfalldeponie“
Diese anerkannte Kursmaßnahme nach § 35 der Deponieverordnung 2008 wird an 2 x 3 Kurstagen abgehalten und vermittelt die wesentlichen Inhalte zur Abfallannahme und Eingangskontrolle bei Bodenaushub-, Inertabfall- und Baurestmassendeponien, aber auch Baurestmassenverwertungs- und sortieranlagen.
Diese Kursmaßnahme ist für die Leitung (inkl. Stellvertretung) der Eingangskontrolle von Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien bestimmt, ist aber auch sehr gut für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen geeignet.
Der in Wien stattfindende Kurs findet vom 9.-11. März (Teil 1) und vom 18.-20. März (Teil 2) statt.
Anmeldungen können direkt beim ÖWAV, Isabella Seebacher, ÖWAV, Tel.: 01/535 57 20-82, E-Mail: seebacher@oewav.at, vorgenommen werden. Der Anmeldeschluss ist mit 9. Februar festgelegt.
Beilagen
