Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Mitgliederinformation 15/2025 – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Mitgliederinformation 15/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 15/2025, die sich u.a. mit dem Circular Economy Act der EU beschäftigt, der sich derzeit im Konsultationsprozess befindet.
Nützen Sie die nächsten Veranstaltungen des BRV und melden Sie sich und Ihre Kollegen dazu an:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2025

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 ONR 23131 in Überarbeitung

Die ONR 23131 „Verfüllung mit stabilisierten, fließfähigen Verfüllmaterialien (SVM); Kriterienkatalog für stabilisierte Verfüllmaterialien“ wurde zuletzt 2013 herausgegeben und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Sie enthält Regelungen für Primär- und Recycling-Baustoffe.
Der Anwendungsbereich umfasst Stabilisierte Verfüllmaterialien (SVM) auf Basis von Gesteinskörnungen gemäß ÖN EN 13242, die im fließfähigen Zustand in Rohrgräben, Leitungsgräben oder in Kavernen eingebracht werden und in einem anschließenden Abbinde- oder Verfestigungsprozess, ohne Einsatz von Verdichtungsenergie eine dem Einsatzzweck geforderte Festigkeit oder Tragfähigkeit erreichen, dabei aber über die gesamte Nutzungszeit händisch mit Krampen wieder aufgrabbar bleiben.
Im ASI wurde auf Antrag eine Überarbeitung in der Arbeitsgruppe 051.09 „Natürliche Gesteine – Koordinierung mit CEN TC 350 und ISO/TC 24“ begonnen.
Ein detaillierter Überarbeitungsvorschlag wurde vorgelegt, die ONR soll zu einer ÖNORM werden. Der Anwendungsbereich soll eingeschränkt werden auf Hinterfüllungen ohne Druck und ohne Verdichtungsenergie. Eine Präzisierung der Festlegungen soll zusätzlich erfolgen.
Nach Finalisierung der Überarbeitung wird der Entwurf dem K051 vorgelegt werden und danach zur öffentlichen Stellungnahme versendet werden. Mit einer Neuauflage ist 2026 zu rechnen.

2. EU und Ausland

2.1 BRV-Stellungnahme zur EU-Konsultation „Kreislaufwirtschafts-Akt“

Die EU leitete im August 2025 einen Konsultationsprozess ein, der bei der Schaffung des für 2026 vorgesehenen Circular Economy Act (CEA), dem Kreislaufwirtschafts-Akt der EU, einfließen soll.
Da diese Regelung in der Folge verpflichtende Maßnahmen für die EU-Mitgliedsstaaten bedeuten wird, hat der BRV eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet.

Folgende Themen wurden im Detail dabei angesprochen:

  1. Beachtung der mineralischen Rohstoffe, da rund 75% aller Abfälle mineralisch sind
  2. Aufgrund der niedrigen Preise für Primärrohstoffe keine überbordenden Regelungen, um konkurrenzfähig zu bleiben
  3. Von bestehenden, funktionierenden Märkten lernen
  4. Rund 96 M-% aller Baustoffe sind mineralisch – bieten daher große Umsetzungserfolge
  5. Alle Hebel für einen florierenden Sekundärmarkt nutzen
    a. Abgaben auf mineralisches Deponiegut
    b. Rohstoffabgaben auf mineralische Primärrohstoffe
    c. Qualitätsfestlegung inkl. notwendiger Kennzeichnung der Recyclingprodukte
    d. Deponierungsverbot für Beton, Asphalt, Gleisschotter, Straßenaufbruch
    e. Festlegung von Recycling-Quoten
    f. EoW-Bestimmungen, die einen Großteil der Recycling-Baustoffe umfassen (EoW)
    g. Förderungen von Recycling-Baustoffen
    h. Bodenaushub: überhaupt keine Abfalleigenschaft
  6. Einbeziehung/Konkretisierung in die 8. Grundanforderung der Bauproduktenverordnung
  7. Verbindliche Grundlagen für die (öffentliche) Ausschreibung unter Berücksichtigung der Recycling-Baustoffe
  8. Umwelttechnische Zertifizierung von Bauvorhaben
  9. Einbeziehung von „Nicht-Abfall“ in die Verwertungsquote
  10. Pre-demolition audit; verpflichtende, digitale Abbruchgenehmigung
  11. Dokumentation

Ziel der Stellungnahme ist, dass einerseits Österreichs Erfahrungen und durchaus positive Regelungen bei den neuen Maßnahmen der Kommission bekannt sind und entsprechend einfließen. Weiters soll der CEA möglichst den Regelungen Österreichs sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht nicht widersprechen.
Der Konsultationsprozess läuft noch bis 6. November und kann von jeder natürlichen oder juristischen Person wahrgenommen werden.
Gerne senden wir Ihnen die Stellungnahme bei Bedarf auf Anfrage zu.

2.2 Rückblick EDA-ThinkTank

Am 15. Oktober wurde Brüssel zum Treffpunkt für Europas Fachleute aus den Bereichen Abbruch und Bauwesen, als im Warwick Grand-Place der EDA Think Tank 2025 stattfand. Der BRV ist seit Jahren Mitglied bei EDA und stellte gleich 2 Podiumsdiskutanten. Die Veranstaltung brachte führende Persönlichkeiten der Branche, politische Entscheidungsträger und Experten zusammen, um Ideen darüber auszutauschen, wie Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit in der gebauten Umwelt vorangebracht werden können.
In der ersten Sitzung des Tages wurde die Entwicklung von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft (End-of-Waste, EoW) für Bau- und Abbruchmaterialien erörtert. Die Podiumsteilnehmer, darunter Thomas Kasper (BRV), Kveta Kabatnikova (GD GROW), Kurt Van Stappen (TRACTEBEL), Dirk Fincke (Aggregates Europe) und Christophe Sykes (Construction Products Europe), diskutierten die Bedeutung der Festlegung von EoW-Standards, der Durchführung von Ressourcenprüfungen und der Schließung von Materialkreisläufen zur Angleichung an die strategischen Ziele der EU.
Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit der bevorstehenden europäischen Norm für Audits vor Abbruch und Sanierung. Referenten wie Liesbet Van Cauwenberghe (Tracimat), Johan D’Hooghe (Recycling Assistance) und Martin Car (EQAR) gaben Einblicke, wie harmonisierte Auditprozesse die Effizienz, Sicherheit und Materialrückgewinnung verbessern können.

2.3 EU-Parlament lässt Omnibus-Vorschläge durchfallen

Das EU-Parlament hat die Vorschläge zur Reform der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie CSDDD vorerst durchfallen lassen. In einer Abstimmung am Mittwoch vergangener Woche lehnte das Parlament einen Vorschlag des Rechtsausschusses über vereinfachte Regeln für Nachhaltigkeitsberichte und Sorgfaltspflichten ab. Die Abstimmung endete mit 309 Stimmen dafür, 318 dagegen und 34 Enthaltungen.
Sowohl die Grünen im EU-Parlament als auch die rechten Fraktionen hatten schon vor der Abstimmung klargemacht, dass sie gegen den Entwurf stimmen werden. Den Grünen geht der Abbau von Regeln zu weit, die Fraktionen des rechten Rands fordern hingegen, das Paket noch mehr zusammenzuschrumpfen.
Ausschlaggebend für das Scheitern des Votums waren aber wohl Stimmen der Sozialdemokraten und der Liberalen, bei beiden Fraktionen sollen Abweichler angedeutet haben, gegen den Vorschlag stimmen zu wollen.
Nun sollen die Änderungen bis zur nächsten Plenarsitzung am 12. November diskutiert werden. Dann will das Parlament eine Position beziehen, mit der es in die Verhandlungen mit dem Rat der EU-Mitgliedsstaaten gehen will. Erst nach diesen Verhandlungen werden die künftigen Regeln feststehen.

3. Veranstaltungen

3.1 Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis, Graz/Steiermark

Der BRV ist bemüht, seine Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet abzuhalten:
Am 3. Dezember wird dieses Tagesseminar in der Steiermark (Graz) angeboten.
Das AWG, die Abfallbilanzverordnung, die Recycling-Baustoffverordnung, die Deponie-verordnung, die Abfallnachweisverordnung und viele weitere rechtliche Grundlagen erfordern Aufzeichnungen und Meldungen.
Der BRV zeigt in diesem Seminar eine Zusammenstellung der wichtigsten Regelungen für Bau- und Recyclingbetriebe auf. Auf Meldepflichten und -formen wird dabei ebenso eingegangen.
Das Seminar bietet sich daher für Baufachleute aus Bauunternehmungen ebenso an wie für Recycling-Betriebe.
Anbei das detaillierte Seminarprogramm– wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

3.2 Workshop „Abfallbilanz“ – vom EDM bis ZAReg

Am 19.2.2026 (in Wien) und 4.3.2026 (in Linz) veranstaltet der BRV – rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März, an dem die Abfallbilanz für 2025 vorliegen muss – die nächsten Workshops „Abfallbilanz – vom EDM bis ZAReg“ für Recycling-Betriebe.
Anmeldemöglichkeit und weitere Infos zu beiden Terminen können Sie dem beigefügten Programmfolder entnehmen.

4. Wissenswertes

4.1 Verpflichtende Abfalltransporte per Bahn verfassungskonform

Die Regelung, dass Abfälle von mehr als zehn Tonnen mit der Bahn transportiert werden müssen, ist verfassungskonform. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies einen von der Industrie gegen den „Bahnzwang“ für Abfalltransporte eingebrachten Gesetzesprüfungsantrag ab. Die Maßnahme sei ein geeigneter Beitrag zum Klimaschutz und kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Seit 2023 müssen Abfälle über zehn Tonnen auf die Schiene. Seit 2024 gilt das für Strecken ab 200 Kilometern, ab 2026 ab 100 Kilometern. Wenngleich Baurestmassen selten über 100 km transportiert werden, kann dies im Einzelfall (z.B. Gipsplattenabfälle) zutreffen.

4.2. EDA-Jahrbuch 2025 erschienen

Die neue Ausgabe des Jahrbuchs der European Demolition Association (EDA) ist erschienen.

Wie in früheren Ausgaben enthält das Jahrbuch des Verbandes eine Reihe von Dialogen, Comics, Berichten und Artikeln zu den wichtigsten Themen der Branche, die von einschlägigen Fachleuten verfasst wurden.
Es wirft jedoch auch einen Rückblick auf die Ereignisse, die der Verband und seine Mitglieder im Laufe des Jahres 2025 erlebt haben, darunter EDA-Treffen und andere externe Veranstaltungen.

4.3 Abfallexperte Roland Pomberger ist Österreicher des Jahres

Am Donnerstag, dem 23. Oktober, wurde Univ.-Prof. Roland Pomberger, Leiter des Lehrstuhls für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft an der Montan-universität Leoben, von der Tageszeitung „Die Presse“ als Österreicher des Jahres in der Kategorie „Forschung“ geehrt. Die Auszeichnung wurde mittlerweile zum 22. Mal vergeben. Die Verleihung fand im Rahmen der großen Presse „Austria 25“ Gala in den Wiener Sofiensälen statt.
Als Österreicherinnen und Österreicher des Jahres 2025 waren insgesamt 30 Persönlichkeiten nominiert. Die Tageszeitung „Die Presse“ vergibt diese Auszeichnung jährlich in sechs Kategorien und würdigt damit Österreicher/innen, die in ihrem Fachgebiet Herausragendes leisten. Professor Roland Pomberger wurde für seine außergewöhnlichen Beiträge im Fachgebiet “Abfallverwertungstechnik” und “Recycling” ausgezeichnet.
Die Wahl erfolgte durch eine öffentliche Online-Abstimmung auf der Presse-Website. Im Anschluss wurden die Sieger/innen der jeweiligen Kategorien durch eine Fachjury aus den bestgereihten Nominierten gewählt.
Univ.-Prof. Roland Pomberger studierte Bergwesen mit dem Wahlfach Deponietechnik an der Montanuniversität Leoben und machte 1991 seinen Abschluss. Seit November 2011 ist Roland Pomberger Professor am Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben und außerdem Lehrstuhlleiter.

Beilagen