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Mitgliederinformation 14/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 14/2025, die zentral einen Rückblick auf die BRV-Jubiläumsveranstaltung enthält. Die Feier „35 Jahre BRV“ wurde würdig begangen, mit der Ehrung unserer Gründungsmitglieder und wichtiger Personen, die den BRV langjährig unterstützten. Lesen Sie mehr in der beiliegenden Mitgliederinformation.

Nützen Sie noch die letzten Veranstaltungen dieses Jahres und melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter dazu an:

15.10.2025 – Abfallrecht am Bau von A-Z: Vom Abfallbegriff über Erlaubnis und Sammlung bis zur Verbringung, Wien

16.10.2025 – Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung, Wien/Web

03.12.2025 – Abfallrechtl. Aufzeichnung u. Meldung f. Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis. inkl. Workshop Abfallbilanz v. EDM bis ZAReg (Graz)

Vorschau für 2026:

19.02.2026      Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg (Wien)

04.03.2026     Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg (Linz)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2025

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 RVS 08.97.07 Regenerationsmittel für RA

Mit 1. Oktober 2025 wurde die RVS 08.97.07 „Zulassungsrahmen von Regenerationsmitteln für gealterte bituminöse Bindemittel in Asphaltgranulat (RA)“ neu aufgelegt.

Diese RVS ist für Regenerationsmittel (früher auch: Rejuvenatoren) anzuwenden, mit denen die rheologischen Eigenschaften von gealtertem Bindemittel im RA Material regeneriert werden können, wenn das RA Material bei der Erzeugung von Asphaltmischgut in einer Asphaltmischanlage beigegeben wird. Die Nachweise und Dokumentation nach dieser RVS sind Voraussetzung für das Inverkehrbringen in Österreich, wenn damit hergestelltes Asphalt-mischgut auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut wird.

Ein Ziel der Mischgutrezeptur im Fall der Zugabe von RA Material bei der Produktion von Asphaltmischgut ist es, die relevanten Eigenschaften einer Zielbindemittelsorte nach ÖNORM B 3610 bzw. ÖNORM B 3613 zu erreichen. Ist die Alterung des Bindemittels im RA Material bzw. die Zugabemenge des RA Materials gering genug, reicht dazu in der Regel die Zugabe eines weicheren Frischbindemittels aus. Ist die Alterung des Bindemittels im RA Material bzw. die Zugabemenge des RA Materials zu hoch, kann ein weiches Frischbindemittel die Alterung des Bindemittels im RA Material nicht vollständig ausgleichen. In diesem Fall ist zusätzlich die Zugabe eines Regenerationsmittels notwendig.

Zur Ökologischen Deklaration hat der Hersteller folgende Dokumente vorzulegen:

  • Herstellererklärung, dass das Produkt überwiegend (≥ 70 M%) aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. Sekundär- oder Reststoffen zusammengesetzt ist, die nicht als Nahrungsmittel deklariert sind
  • eine Umweltproduktdeklaration (EPD) nach ÖNORM EN 15804 oder gleichwertige Ökobilanzierung für die Phasen A1 bis A3 (Wiege bis Werkstor), sowie Produktions-standort und die Transportkette nach Österreich

1.2 Arbeitsbehelf „Neophytenmanagement“

Der ÖWAV hat einen neuen Arbeitsbehelf 49 „Neophytenmanagement“, Teil 2: „Umgang mit Abfällen, die invasive Neophyten enthalten“, am 1. September 2025 veröffentlicht.

Invasive Neophyten stellen nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein abfallwirtschaftliches Problem dar. Beim Management dieser Pflanzen fallen Abfälle an, die – unsachgemäß behandelt – zur weiteren Ausbreitung beitragen können. Der Arbeitsbehelf enthält daher prasxisnahe Empfehlungen für den richtigen Umgang mit invasiven Neophyten.

Im Arbeitsbehelf wird insbesondere auf die Sammlung, die Lagerung, den Transport und die Behandlung von Abfällen, die invasive Neophyten und/oder deren Bestandteile enthalten, eingegangen.

Hinweis: Die tabellarische Zusammenfassung der relevanten invasiven Neophyten und spezifischen Eigenschaften steht als Gratisdownload auf der ÖWAV-Homepage zur Verfügung.

2. Wissenswertes

2.1 OIB-Richtlinie 7: Kurzbericht Stakeholder Workshop 9. Oktober 2025

Das OIB arbeitet an einer neuen OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“.

Diese regelt insbesondere die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für Neubauten, die anzuwendende Methode und die zu verwendenden Datengrundlagen.

Am 9. Oktober veranstaltete das Österreichische Institut für Bautechnik das 2. Stakeholder Workshop (das erste fand im März 2024 statt).

Obwohl schon im 1. Stakeholdertreffen die Themen Recycling, Rückbau, Baurestmassen etc. von Vielen angesprochen worden waren, möchte das OIB sich nur auf die von der EU zwingend vorgegebenen Themen konzentrieren und wird im Rahmen der OIB-Richtlinie Grundlagen zur EPD-Berechnung niederschreiben.

Inhaltlich wurden Fragen zu Grenzwerten und zur Datenerhebung von Global Warming Potential – Berechnungen erörtert.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird die Aktivität jedenfalls weiter aktiv vertreten.

3. Veranstaltungen

3.1 Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“ & Galaabend in Steyr

Am 2. Oktober traf sich die Recycling-Branche zu einem Festabend im Museum Arbeitswelt in Steyr: Vor 35 Jahren wurde seitens der österreichischen Bauwirtschaft eine Initiative gestartet, die europaweit vorbildlich war: 14 Unternehmen stellten sich damals der neuen Aufgabe, Bauabfälle nicht mehr zu deponieren, sondern Regelungen für eine hochwertige Verwertung zu initiieren und eine komplette Umstellung der Baustellenentsorgung einzuleiten – dazu wurde der Österreichische Baustoff-Recycling Verband gegründet. Was heute eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich Beton, Asphalt oder Mauerwerk als hochwertige Recycling-Baustoffe aufzubereiten, war damals unbekannt; die Deponie war die einzige Entsorgungs-möglichkeit.

Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc. wies in seinen Begrüßungsworten auf die durch den BRV gelungene Verbindung zwischen Wirtschaft und Umwelt hin: Die Recycling-Wirtschaft ist von einer Nische zu einer etablierten Säule der Bauwirtschaft geworden; dies ist auch dem Wirken des BRV zu verdanken, welches der Umwelt zugutekomme und die Wirtschaft stärke.

Sektionschef DI Christian Holzer, aber auch sein Vorgänger, Sektionschef i.R. Dr. Leopold Zahrer, ließen es sich nicht nehmen, dem BRV zu gratulieren und die Verdienste des Verbandes – Forschung, Richtlinienerstellung, Merkblattver-fassung, Branchenvertretung, Schulung und Fachveranstaltungen, Arbeitskreise und Expertise – zu würdigen.

Kurt Bernegger, BRV-Mitglied der ersten Stunde, wies darauf hin, dass es gelang, in kürzester Zeit erste technische Regelwerke zu veröffentlichen, die technische Standards bildeten, die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe waren. Dadurch entstand ein Markt, der heute als gelungen bezeichnet werden kann. Auch international wird der BRV geschätzt: So hat der Europäische Recycling-Dachverband EQAR seinen Sitz beim BRV in Wien, der Vorsitzende des BRV, DI Mag. Dr.mont. Thomas M. Kasper, ist auch Präsident der EQAR.

DI Dr. Marion Huber-Humer, Universitäts-professorin an der BOKU Wien, zeigte die wichtigen Zusammenhänge zwischen Kreislauf-wirtschaft und Nachhaltigkeit auf. Dabei verwies
sie auf die Anforderungen der EU, z.B. durch die EU-Taxonomieverordnung, in der durch finanzielle Anreize ein hohes Maß an Recycling-Baustoffen bei Bauvorhaben gefordert wird.

Im Rahmen des Festaktes wurde der langjährige Geschäftsführer DI Martin Car, der seit der Gründung des Verbandes bis Ende 2024 die Funktion innehatte, für seine erfolgreiche, initiative Geschäftsführung gewürdigt.

„Martin Car ist das Gesicht des Baustoff-Recyclings – wir freuen uns, dass er als Geschäftsführer der EQAR und für internationale Aktivitäten weiter tätig sein wird“, so Kasper.

DI (FH) Tristan Tallafuss, seit heuer Geschäfts-führer des BRV, sieht das Jubiläum als Verpflichtung, neue Initiativen im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu setzen; neue Herausforderungen, wie das Gipsplatten-recycling, zu dem der BRV neue Infofolder aufgelegt hat, bis hin zum riesigen Potential der Verwertung von Aushub zum Recycling-Baustoff, fordern zukünftige Initiativen des Verbandes, wie Schulungen, Merkblätter oder die Schaffung von Standardausschreibungstexten.

Der gemeinsame Abend führte zu guten Diskussionen unter den Mitgliedern, aber auch mit den offiziellen Vertreterinnen und Vertretern der anwesenden Behördenvertreter und Wirtschaftsvertreter.

Wir danken allen Sponsoren aus den Reihen der Mitglieder, die die Veranstaltung erst ermöglichten.

3.2 BRV-Seminar: Abfallrecht am Bau von A-Z

Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht und findet am 15. Oktober in Wien statt. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:innen werden rechtliche Vorgaben und Lösungsvorschläge für komplexe Situation dargestellt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder.

3.3. BRV-Seminar: Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung

Am 16. Oktober bieten wir dieses erst letztes Jahr konzipierte Seminar in Wien oder per Web an.

Baustellenaushub fällt bei jeder Baustelle an. Das Seminar stellt die Möglichkeiten der Ausschreibung, die Probenahme samt Beurteilung sowie die Verwendung unter Berück-sichtigung der ökologischen und ökonomischem Vorgaben vor. So lernen Sie die gesetzes-konforme Vorgangsweise, egal ob auf Kleinbaustelle oder bei Massenaushub, kennen.

Inhaltlich wird das Thema Ausschreibung, Probenahme und Beurteilung sowie Verwendungs-formen von Boden diskutiert.

Anmeldungen bitte mit beiliegendem Anmeldeformular.

3.4  BRV-Seminar: Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis;
inkl. Workshop Abfallbilanz von EDM bis ZAReg (Graz)

Am 3. Dezember haben Sie die Möglichkeit, das Seminar „Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis“ in Graz zu besuchen. Für die Bau- und Recyclingwirtschaft gibt es zahlreiche Vorgaben in Bezug auf Abfallmanagement, Aufbereitung, Transport und Lagerung. Welche das sind, und wie man damit rechtskonform und effizient umgeht, erfahren Sie in diesem Seminar, welches sich nicht nur an Praktiker richtet.

Gleich im Anschluss findet der Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“ statt, bei dem Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM erhalten. Der Workshop wird auch Anfang 2026 angeboten und findet am 19.2.2026 in Wien sowie am 4.3.2026 in Linz statt (siehe beiliegende Programmfolder).

3.5. VOEB-Seminar: Ausbildung zur Verantwortlichen Person – Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle

Der VOEB veranstaltet vom 10. bis 13. November 2025 in Feldkirchen bei Graz (bei Fa. Saubermacher Dienstleistungs AG) ein viertägiges Seminar, welches mit einer schriftlichen Prüfung endet. Themen des Seminars sind Recht, Verordnungen zum AWG, Abfallbilanzen & EDM, Chemische Grundlagen in der Abfallwirtschaft, Arbeits- und Dienstnehmerschutz.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Kurses wird die notwendige Fachkenntnis gemäß §24a AWG 2002 dokumentiert; das Zeugnis kann bei Behörden eingereicht werden.

Grundlegendes Fachwissen im Bereich des Abfallrechts und der Abfallwirtschaft gem. AWG wird als Voraussetzung für die Kursteilnahme angesehen.

Anmeldung und weitere Informationen können der VOEB-Homepage entnommen werden.

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