Mitgliederinformation 13/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation Nr. 13/2025, die auch auf eine Initiative der Europäischen Kommission, nämlich eine offene Konsultation zum „Circular Economy Act“ (Kreislaufwirtschaftakt der EU) eingeht.
Sollten Sie noch nicht zur BRV-Jubiläumsfeier am 2. Oktober in Steyr angemeldet sein, bitten wir Sie, dies möglichst zeitnah vorzunehmen.
Für den kommende Woche stattfindenden BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ sind noch wenige Restplätze vorhanden. Nützen Sie die Möglichkeit, sich oder Ihre Mitarbeitenden weiterzubilden!
Details dazu können Sie der beiliegenden Mitgliederinformation entnehmen.
Weitere Veranstaltungen des BRV:
- 23.-25. Sept.:
Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person, Wien - 2. Oktober:
Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“, Steyr/Oberösterreich - 15. Oktober:
Abfallrecht am Bau von A-Z: Vom Abfallbegriff über Erlaubnis und Sammlung bis zur Verbringung, Wien

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2025
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Vollelektronischer Entwurf des Begleitscheinverfahrens (Arbeitsentwurf)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft stellte Ende August einen Arbeitsentwurf zur VEBSV-Verordnung vor.
Mit der vorliegenden Verordnung soll die Grundlage für den österreichweiten Einsatz des bereits in Pilotprojekten erprobten, vollelektronischen und interoperablen Begleitschein-verfahrens (VEBSV) geschaffen werden. Ziel ist es, die Erfüllung der Begleitscheinpflichten gemäß den §§ 18 und 19 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002 – durch moderne, digitale Mittel zu ermöglichen.
Diese Verordnung legt ein vollelektronisches und interoperables Begleitscheinverfahren gemäß §§ 18 und 19 AWG 2002 mit Nutzung automationsunterstützter Datenübertragungen zur Deklaration von Art, Menge, Herkunft und Verbleib der gefährlichen Abfälle und der POP-Abfälle samt Nutzung eines neutralen Datenaustauschservice fest (vollelektronisches Begleitschein-verfahren – VEBSV).
Das neue Verfahren soll sämtliche Übergaben gefährlicher Abfälle und POP-Abfälle sowie die zugehörigen Transporte abbilden. Beteiligte Unternehmen übermitteln dabei ihre Daten über standardisierte Schnittstellen (B2B/B2G) an die sogenannte VEBSV-Applikation und damit an die zuständigen Behörden. Für Abfallerzeuger ohne eigene IT-Anbindung soll eine niederschwellige „SMS-Lösung“ bereitgestellt werden.
Die Verordnung richtet sich an Übergeber, Übernehmer und Transporteure von Abfällen. Mit dieser Verordnung sollen Regeln und die maßgeblichen technischen Abläufe für eine vollelektronische (papierlose) Abwicklung der bei Abfallübergaben und beim Transport von gefährlichen Abfällen und POP-Abfällen erforderlichen Begleitscheine festgelegt werden. Eine Erprobung des vollelektronischen Begleitscheinverfahrens erfolgte bereits auf der Grundlage des § 75a AWG 2002 in Form von Pilotprojekten (VEBSV 1.0 und VEBSV 2.0).
Der Begleitschein entsteht in einem kooperativen System durch Datenübermittlungen gem. §§ 7 bis 9 der Beteiligten. Für jede Abfallart ist eine eindeutige Identifikationsnummer (VEBSV-ID) aus dem Register gem. § 22 AWG 2002 zu beziehen. Jeder Beteiligte hat diese VEBSV-ID zu nützen, um den Bezug zu einem konkreten Abfall und dessen Übergaben bzw. Übernahmen herzustellen.
Hinweis: Die allgemeinen Aufzeichnungspflichten im Sinne des 2. Abschnitts der AbfallnachweisV 2012 und die Aufzeichnungs- und Bilanzpflichten der AbfallbilanzV bleiben weiterhin bestehen und werden durch diese Regelung nicht geändert.
Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung – voraussichtlich 2026 – steht die VEBSV-Applikation den Beteiligten grundsätzlich zur Verfügung. Die Verpflichtung zur vollelektronischen Abwicklung für bestimmte Abfallsammler soll jedoch erst mit 1. Jänner 2027 wirksam werden, um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Implementierung entsprechender Softwarelösungen einzuräumen.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne den Arbeitsentwurf zur Verfügung. Der BRV wird das Thema weiterverfolgen und bei Vorliegen einer Begutachtungsversion darüber berichten.
2. EU und Ausland
2.1 EU-Konsultationsmechanismus zum Kreislaufwirtschaftsakt
Mit 1. August startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Circular Economy Act, an der bis 6. November teilgenommen werden kann.
Die Europäische Kommission plant, ein Gesetz zur Kreislaufwirtschaft vorzuschlagen, um die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung zu fördern.
Die Europäische Kommission hatte im März 2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) verabschiedet. Er ist einer der wichtigsten Bausteine des Europäischen Green Deals, Europas Agenda für nachhaltiges Wachstum. Der Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft wird den Druck auf die natürlichen Ressourcen verringern, nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schaffen.
Der Aktionsplan umfasst Initiativen, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten betreffen, einschließlich der Art und Weise, wie Produkte gestaltet werden, sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum möglichst langen Verbleib der verwendeten Ressourcen in der EU-Wirtschaft. Er sieht legislative und nichtlegislative Maßnahmen in Bereichen vor, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene einen echten Mehrwert bringen.
Das Gesetz wird den freien Verkehr von „kreislauffähigen“ Produkten, Sekundärrohstoffen und Abfällen erleichtern. Außerdem wird es das Angebot an hochwertigen Recyclingmaterialien und deren Nachfrage erhöhen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Ideen ist für Rückmeldungen bis 6. November 2025 offen. Ihre Beiträge werden bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung dieser Initiative berücksichtigt werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf der Website der EU veröffentlicht werden.
Der Link zur Konsultation:
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird rechtzeitig Stellung beziehen und diese, in Abstimmung mit anderen europäischen Verbänden, versuchen der Kommission vorzulegen.
Sollten Sie selbst eine Stellungnahme abgeben wollen, ersuchen wir, uns eine Kopie per E-Mail zukommen zu lassen.
Die Veröffentlichung des CE-Acts ist für das 4. Quartal 2026 geplant.
3. Wissenswertes
3.1. OIB-Richtlinie 7: Stakeholder Workshop 9. Oktober 2025
Das OIB arbeitet an einer neuen OIB-Richtlinie 7.
Diese regelt insbesondere die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für Neubauten, die anzuwendende Methode und die zu verwendenden Datengrundlagen.
Am 9. Oktober veranstaltet das Österreichische Institut für Bautechnik den 2. Stakeholder Workshop (der erste fand 2024 statt).
Inhaltlich sollen Fragen zu Grenzwerten und zur Datenerhebung von Global Warming Potential- Berechnungen erörtert werden.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird jedenfalls vertreten sein.
3.2. EU-Taxonomie: Kommission verabschiedet delegierte Verordnung zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen
Am 4. Juli 2025 verabschiedete die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 hinsichtlich der Vereinfachung des Inhalts und der Darstellung der offenzulegenden Informationen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten sowie der delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 hinsichtlich der Vereinfachung bestimmter technischer Prüfkriterien zur Feststellung, ob wirtschaftliche Tätigkeiten keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltziele verursachen.
Der Hintergrund: Die Kommission hat den Entwurf dieses delegierten Rechtsakts im Februar 2025 als Teil des „Omnibus I“-Pakets veröffentlicht, damit die Interessenträger zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen können.
Folgende nächste Schritte sind geplant: Der delegierte Rechtsakt wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die Änderungen werden nach Ablauf der Prüfungsfrist von vier Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, in Kraft treten.
Die im delegierten Rechtsakt festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2026 und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Maßnahmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2026 anzuwenden, wenn ihnen dies zweckmäßiger erscheint.
4. Veranstaltungen
4.1 Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“
Der BRV veranstaltet vom 23. – 25. September 2025 einen Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen in Wien.
Rückbaukundige Personen werden zunehmend gebraucht werden: Auch im Rahmen der Umsetzung der Recyclinggips-Verordnung wird bei Abbrüchen die getrennte Erfassung von Gipsplatten verlangt. Über eine zukünftige Novelle der Deponieverordnung erhalten diese Experten/Expertinnen zusätzliches Gewicht. Durch ihre Expertise werden verwertbare Gipsabfälle einem hochwertigen Recycling zugeführt werden, nicht verwertbare Abfälle können mit deren Gutachten zukünftig auf Deponien verbracht werden.
Restplätze vorhanden – informieren Sie bitte Ihre Mitarbeiter und Kunden über diesen Ausbildungskurs!
Ein detailliertes Programm mit Anmeldemöglichkeit liegt bei.
4.2. Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“ & Galaabend in Steyr
Am 2. Oktober 2025 beginnt die BRV-Jubiläumsfeier um 14 Uhr mit einem Sektempfang im Panoramarestaurant Minichmayr in Steyr/Oberösterreich. Nach einem Rahmenprogramm – drei Optionen von einer Stadtführung bis zur Besichtigung der Ausstellung „Energiewende“ im Museum Arbeitswelt – erfolgt die Festveranstaltung ab 16 Uhr. Ein Impulsreferat, Grußworte des Bundesministers Norbert Totschnig sowie Festreden zum 35. Bestandsjubiläum des Baustoff-Recycling Verbandes leiten zu Ehrungen langjähriger, verdienter Personen im Umkreis des BRV über. Im Anschluss sind alle Teilnehmenden herzlich zu einem Galadinner mit Buffet vom „Christkindlwirt“ eingeladen.
Ein detailliertes Programm liegt diesem Rundschreiben bei – bitte melden Sie sich umgehend an!
4.3. BRV-Seminar: Abfallrecht am Bau von A-Z
Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:innen werden rechtliche Vorgaben und Lösungsvorschläge für komplexe Situationen dargestellt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder.
Beilagen
