Mitgliederinformation 18/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Mit Rundschreiben Nr. 18/2024 möchten wir Sie nochmals auf die Erhöhung des Altlastenbeitrages ab 1.1.2025 hinweisen. Die jeweiligen Beiträge sind in etwa 15 % angehoben worden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
Weiters wurde gestern, mit 18. Dezember 2024, die neue Bauprodukteverordnung im Amtsblatt L der EU veröffentlicht!
Weiters möchten wir Sie auf die nächsten Veranstaltungen des BRV hinweisen:
- 21.1.2025 Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Wien)
- 28.1.2025 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien)
- 12. – 13.02.2025 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)
Reservieren Sie sich schon jetzt folgende wichtige Termine für 2025:
- 14.05.2025 BRV-Jahrestagung „Bringt ein Abfallende die Wende?“ (Wien)
- 02.10.2025 Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“ (Steyr)
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 18/2024
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Neue Altlastenbeiträge ab 1.1.2025
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband informierte über mehrere Rundschreiben, dass durch Novelle des Altlastensanierungsgesetzes die Altlastenbeiträge ab 1.1.2025 um ca. 15 % angehoben werden. Damit ergeben sich:
- Für beitragspflichtige Tätigkeiten je angefangene Tonne für:
- Baurestmassen gemäß Anhang II der Deponieverordnung 2008: 10,60 €
- Aushubmaterial (sofern nicht beitragsfrei): 10,60 €
- Andere mineralische Abfälle: 10,60 €
- Übrige Abfälle: 100,10 Euro
- Werden Abfälle auf Deponien verbracht, entscheidet die Deponie(unter)klasse gemäß Deponieverordnung 2008 über die Beitragshöhe je angefangener Tonne:
- Bodenaushubdeponie (sofern zutreffend und keine Ausnahme besteht): 10,60 €
- Inertabfalldeponie: 10,60 €
- Baurestmassendeponie: 10,60 €
- Reststoffdeponie: 23,70 €
- Massenabfalldeponie: 34,30 €
Weiters beitragspflichtig ist das Verbrennen von Abfällen (9,20 € je angefangener Tonne).
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die geänderten Beitragshöhen hin und passen Sie die entsprechenden Preislisten rechtzeitig an.
1.2 Niederösterreichischer Abfallwirtschaftsplan 2024
Der Niederösterreichische Abfallwirtschaftsplan 2024 wurde von der Landesregierung am 1. Oktober 2024 einstimmig beschlossen. Dieser betrifft Haushaltsabfälle sowie viele weitere Abfälle, die nicht dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan unterliegen.
Baurestmassen unterliegen dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan und sind daher vom Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsplan 2024 nicht erfasst. Der Niederösterreichische Abfallwirtschaftsplan kann sowohl online (www.noe.gv.at) als auch als Printversion angefordert werden.
1.3 Novelle Abfallende für feuerfesten Abfall
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat einen Entwurf einer Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen (Novelle) in Begutachtung gesandt. Stellungnahmen sind bis 16. Jänner 2025 möglich.
Der BRV plant nicht, zu dieser Novelle eine Stellungnahme abzugeben.
2. EU und Ausland
2.1 Neue EU-Bauprodukteverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Mit 18. Dezember 2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/3110 die lange erwartete Bauprodukteverordnung („Festlegung von harmonisierten Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“) veröffentlicht! Diese kann unter folgenden Link heruntergeladen werden:
Der BRV hat schon vor Monaten einen Auftrag zur Analyse der neuen Bauprodukteverordnung vergeben, dessen Ziel es ist, die Auswirkungen auf die Recycling-Wirtschaft in Österreich bzw. auf Notwendigkeiten in Zusammenhang mit Recycling-Baustoffen einzugehen. Das Ergebnis liegt vor und wird Ihnen mit Rundschreiben Nr. 1 Anfang Jänner übermittelt werden. Dieses Projektergebnis wird zudem als zusätzliche Basis für die in Ausarbeitung befindliche „OIB-Richtlinie Nr. 7“ dienen können.
2.2 Delegierte Verordnung zur Bewertung über Prüfung der Leistungsbeständigkeitvon Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale ökologische Nachhaltigkeit
Mit 28. Oktober 2024 erschien im Amtsblatt der europäischen Union, Reihe L, die delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung Nr. 305/2011 durch Festlegung der anzuwendenden Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit und zur Änderung der genannten Verordnung in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten auf der Grundlage eines Modellierungsansatzes.
Im Artikel 1 wird festgelegt, dass Bauprodukte hinsichtlich der Leistungsbeständigkeit in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit nach Maßgabe der im Anhang 1 festgelegten Systeme zu bewerten und zu prüfen sind.
Für die unter diese Verordnung fallenden Produkte gelten unter Berücksichtigung ihrer wesentlichen Merkmale die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungs-beständigkeit wie folgt:
- Produkte, für die anhand einer geltenden Rechtsgrundlage festgestellt werden kann, dass
sie ohne Prüfung oder Berechnung oder ohne weitere Prüfung oder Berechnung ein bestimmtes Leistungsniveau und eine bestimmte Leistungsklasse erreichen: System 4 - Produkte, die nicht zu den in Zeile 1 angeführten Unterfamilien gehören: System 3+
Beim System „3+“ führt der Hersteller die Bewertung der Leistung des Produktes auf Grundlage von Datenerhebungen für Inputwerte, Annahmen und Modellierung durch sowie eine werkseigene Produktionskontrolle. Die notifizierte Validierungsstelle entscheidet über die Ausstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme des Validierungsberichtes zur Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts auf Grundlage der in der Verordnung angegebenen Bewertungen (z.B.: Erstinspektion des Herstellungsbetriebes, Validierung verwendeter Verfahren, Validierung der vom Hersteller vorgenommenen Bewertung…).
Die Verordnung trat am 18. November 2024 in Kraft und gilt seither unmittelbar (ohne weitere Umsetzung) in jedem Mitgliedsstaat und damit auch in Österreich.
2.3 BRV beantwortet Abfallende-Erhebung der EU
Wie schon in mehreren Rundschreiben berichtet, erarbeitet das Joint Research Center (JRC) der Europäischen Union Grundlagen für ein Abfallende für mineralische Abfälle aus dem Bauwesen. Mit Hilfe des erstmals EU-weit abgestimmten Fragebogens über Abfallendekriterien für mineralische C&D-Abfälle sollte einerseits vorhandene Information abgefragt werden, existierende Normen und Standards erhoben und die Wünsche der Stakeholder betreffend Abfallende eruiert werden.
Seitens des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde neben der Datenweitergabe insbesondere auf die Notwendigkeit eines Abfallendes für Bodenaushubmaterial, für Asphalt [dieses wurde bei der Studie aufgrund der Heißasphaltmischproduktion nicht betrachtet] sowie für Gleisschotter hingewiesen. Weiters wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Begriff „C&D Waste“ den negativ besetzten Abfallbegriff enthält, der besser durch den Begriff „Materialien“ oder „Stoffe“ ersetzt werden sollte.
Die Stellungnahme des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde auch in adaptierter Form über die European Quality Association for Recycling an JRC weitergegeben. Zusätzlich schlossen sich der tschechische Recycling-Verband ARSM sowie das Südtiroler Bauschuttkonsortium der Stellungnahme des BRV an.
Der BRV konnte auf diese Art und Weise eine akkordierte Weitergabe von Informationen an das JRC erreichen und somit die Wichtigkeit und die Grundlagen für ein Abfallende für mineralische Baurestmassen darlegen.
3. Veranstaltungen
3.1 Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Wien)
Der Gesetzgeber schreibt im Umgang mit Baurestmassen, Aushub und Recycling-Baustoffen das Führen einer Abfallbilanz vor. Die Abfallbilanzverordnung verlangt daher von Abfall-sammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart, Menge, Input und Output für das Jahr 2024 sind bis 15. März 2025 elektronisch zu melden.
Im „Workshop Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“ am 21.1.2025 in Wien und am 3.3.2025 in Linz erhalten Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM (siehe beiliegenden Folder).
3.2 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien)
Am 28. Jänner 2025 bietet der BRV in Wien die Kooperationsveranstaltung „Recycling-gerechte Ausschreibung und Vergabe“ an, die auch als Webseminar buchbar ist.
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.
Weitere Details sowie das Anmeldeformular finden Sie im beiliegenden Seminarfolder.
3.3 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)
Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungs-kurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: vom Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge. Der nächste Kurs findet von 12. bis 13.2.2025 in Wien statt.
Anmeldeformular und nähere Detailinformationen im beiliegenden Kursfolder.
4. Wissenswertes
4.1 Ressourcenschonung bei Großvorhaben des Tiefbaus
Am 27. Februar 2025 wird an der Montanuniversität Leoben ein Workshop und Seminar „Ressourcenschonung bei Großbauvorhaben des Tiefbaus mit Schwerpunkt Tunnelbau“ angeboten. Die Vorträge behandeln dabei das Thema Tunnelausbruchsverwertung,
Spritzbeton im Tunnelausbruchmaterial, Nachhaltigkeitskonzepte sowie Anforderungen der Rohstoffindustrie für die Verwertung von Tunnelausbruchmaterial. Nähere Informationen unter www.subsurface.at.
4.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 2025
Aufgrund europäischer Rechtsgrundlagen (CSRD, ESRS) sind Unternehmen, auf die zwei der drei folgenden Kennzahlen zutreffen, berichtspflichtig:
- Nettoumsatz > 50 Mio. Euro
- Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
- Beschäftigte über 250 Mitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres
Ab dem Berichtsjahr 2024 sind alle Unternehmen im bisherigen Anwendungsbereich der NFRD zur ersten Berichterstattung 2025 vorgesehen; ab dem Berichtsjahr 2025 alle anderen großen Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Kapitalisierte Personengesellschaften, …), damit die größeren BRV-Mitgliedsbetriebe, wobei die erste Berichterstattung 2026 zu erfolgen hat.
Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass auch von kleineren Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht berichtspflichtig sind, die Bereitstellung relevanter Informationen von deren (berichtspflichtigen) Auftraggebern eingefordert wird.
Der Zweck des Berichtes sind prüffähige und transparente Darstellungen, wie das Unter-nehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit umgeht und welche Teile der Geschäftstätigkeit einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit entsprechen.
Nähere/weitere Informationen wird Ihnen der BRV über den Schlussbericht zur BRV-Studie „Recycling-Baustoffe in der Bauprodukteverordnung 2024 und in der Taxonomieverordnung“ im Jänner 2025 übermitteln.
4.3 Forschungsprojekt CRUFI abgeschlossen
Das Cornet-Projekt „CRUFI – Modellierung des instationären Wärme- und Feuchteverhaltens und Prognose der Bewehrungskorrosion bei Beton und Recycling-Beton“ wurde im Dezember 2024 abgeschlossen, der BRV war als Stakeholder vertreten.
Am Projekt beteiligt waren unter anderem FH Campus Wien, Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Fachhochschule München und andere.
Unter anderem wurden untersucht:
- Entwicklung von Recycling-Betonen mit chloridhaltigen Gesteinskörnungen
- Bestimmung der Dauerhaftigkeitsparameter von Beton mit chloridhaltigen Gesteinskörnungen
- CO2-Integration in Recycling-Betonen
- Entwicklung von verfeinerten hygrothermischen Materialmodellen für Beton, Bestimmung von Materialeigenschaften für die neuen Betonsorten
- Entwicklung eines Korrosionsvorhersagemodells für verschiedene Betonsorten
- Anwendungsrichtlinien für chloridhaltigen RC-Beton
Ein Endbericht über das Forschungsprojekt wird Mitte 2025 vorliegen.
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