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Mitgliederinformation 5/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte in Anbetracht der zu erwartenden Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans (BAWP 2022) Ihre Meinung zum Thema “Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial” erheben. Wir bitten um rasche Rückmeldung (spätestens bis 24. 2.), um bei eventuellen Gesprächen (mit dem BMK, mit dem Forum mineralische Rohstoffe) Ihre Meinung vertreten zu können. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym!

Derzeitige Möglichkeiten zur Produktion von Recycling-Baustoffen

a) Recycling-Baustoffe können aus mineralischen Baurestmassen (z.B. Beton, Asphalt, Mauerwerk, Mischgranulate aus Beton und Asphalt etc.) nach der Recycling-Baustoff-verordnung (seit 2016) hergestellt werden (vergleiche dazu die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen; 2017). Dabei kann auch qualitätsgesicherter (analysierter) Boden-aushub bis zu 50% in der Produktion Verwendung finden, z.B. zur Ergänzung der Sieblinie, zur Hebung der Frostbeständigkeit. Die beste Qualität kann auch das (vorzeitige) Abfallende erreichen und als Baustoff-Recycling-Produkt eingesetzt werden. Die Kurzbezeichnungen dafür sind bekannt (RA, RB, RAB, RM, RG, RZ, RHZ, RH, RMH, RS). Die ÖN B 3140 fasst bautechnische Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammen.

b) Der aktuelle BAWP kennt ebenfalls Recycling-Baustoffe, nämlich jene, die aus Aushubmaterialien (z.B. Aushubmaterialien von Tunnelbauvorhaben, nicht verunreinigte Bodenbestandteile, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, jeweils mit grundlegender Charakterisierung inkl. chem. Analyse) hergestellt werden (vergleiche dazu die BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien; 2021). Dabei wird die Herstellung von Recycling-Baustoffen, die in überwiegender oder ausschließlicher Menge aus Aushubmaterialien (außer Technisches Schüttmaterial und Gleisaushubmaterial) hergestellt werden und somit nicht durch die Recycling-Baustoffverordnung sondern durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 umwelttechnisch beschrieben werden, geregelt.

Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß RBV oder Primärrohstoffe dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden. Diese Recycling-Baustoffe erhalten die Kurzbezeichnung NRG oder NG (nach der Richtlinie) und die Qualitätsbezeichnung nach BAWP (z.B. A1, A2, A2G) und erreichen das Abfallende erst mit dem Einsatz (Primärrohstoffsubstitution; vergleichbar mit den Recycling-Baustoffen der Qualitäten U-B oder U-E).

Eine ÖNORM ist derzeit angedacht, um Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammenzufassen.

Hinweis: Die Verwendung von Aushubmaterialien als Aushub (z.B. Bodenausgleich, Verfüllungen, Geländeanpassung, Rekultivierung) und NICHT als Recycling-Baustoff (z.B. für ungebundene Anwendung in Tragschichten) ist ein anderes Thema – dazu gibt es ein Merkblatt des BRV “Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial”.

Wir bitten um Ihre Meinung zu dem Thema Verwertung von Aushubmaterialien (auch unter Zugabe von Primär-/Sekundärrohstoffen), um die Arbeit des BRV zu bestimmen und ersuchen Sie, uns den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt bis zum 23. Februar 2022 zu retournieren.

Herzlich im Voraus für Ihre Mithilfe dankend verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


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