Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau

Mit 1.1.2026 gilt ein Deponierungsverbot für Gipsplatten. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) hat in einer eigenen Arbeitsgruppe begonnen, Informationsmaterialien für Planer, Bauherren, Sammler und Behandler zu erstellen. Ziel ist es, schon im Vorfeld Vorbereitungen für Ausschreibungen und für einen geordneten Rückbau unter Berücksichtigung der Gipsplattensortierung zu treffen.

Jede Neubau-Baustelle weist Trockenbauarbeiten auf. Der Ausbau mit Gipsplatten ist kostengünstig und eine moderne Lösung. Dabei fällt Gipsplattenverschnitt und sonstiger Gipsplattenabfall an. Der Infofolder „neu“ wendet sich an Bauherren und Gipsplattenverarbeiter, um diese wertvollen Gipsbaustoffe einer Verwertung (ab 2026 Pflicht!) zuzuführen.