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Aktuelles

Neues Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“

15. April 2018/in Aktuelles /von Gruber

Für eine funktionierende Recyclingwirtschaft ist es unumgänglich, Baurestmassen, die aus dem Neubau, aus Abbrüchen oder Sanierungen stammen, zeitweilig am Ort des Anfalls bzw. auf dafür geeigneten Flächen zwischenzulagern, umzuschlagen bzw. in der Folge auch qualitätsgesichert aufzubereiten. Das gegenständliche Merkblatt soll Unternehmen, Bauherren, Planern und Behörden als einheitliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Lagern für mineralische und ausgewählte nichtmineralische Abfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Baurestmassen) dienen. Damit soll für diese Materialien der „geeignete Ort“ im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) zur Lagerung von Abfällen definiert werden. Im vorliegenden Merkblatt werden   grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die einer allgemeinen Begutachtung zugeführt und mit Vertretern des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus abgestimmt wurden.

Anwendungsbereich:

Dieses Merkblatt dient als technische Grundlage zur Planung und Genehmigung von neu zu errichtenden Flächen für zeitweilige Lagerungen sowie Zwischenlagerungen von nicht gefährlichen mineralischen Baurestmassen (Beton, Asphalt, Aushubmaterialien etc.) und ausgewählten nichtmineralischen Baurestmassen. Die im Merkblatt definierten Flächen können auch der mechanischen Aufbereitung verwertbarer Baurestmassen dienen.

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Neues Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“

15. April 2018/in Aktuelles /von Gruber

Für eine funktionierende Recyclingwirtschaft ist es unumgänglich, Baurestmassen, die aus dem Neubau, aus Abbrüchen oder Sanierungen stammen, zeitweilig am Ort des Anfalls bzw. auf dafür geeigneten Flächen zwischenzulagern, umzuschlagen bzw. in der Folge auch qualitätsgesichert aufzubereiten. Das gegenständliche Merkblatt soll Unternehmen, Bauherren, Planern und Behörden als einheitliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Lagern für mineralische und ausgewählte nichtmineralische Abfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Baurestmassen) dienen. Damit soll für diese Materialien der „geeignete Ort“ im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) zur Lagerung von Abfällen definiert werden. Im vorliegenden Merkblatt werden   grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die einer allgemeinen Begutachtung zugeführt und mit Vertretern des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus abgestimmt wurden.

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